Sehr geehrte Frau Godel,
Die Artikelnummer 28 ist in diesem Fall nicht zu verwenden. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Netzbetreiber diese Dienstleistungen abrechnet.
§ Es werden die Artikel Messung und Fernauslesung genutzt. In diesem Fall entfällt der Artikel Fernauslesung, wenn der Kunde die Telekommunikationsanlage selbst bereit stellt.
§ Im Artikel Messung sind sowohl die Preise für die Fernauslesung als auch die Messung enthalten. In diesem Fall ist der Preis für diesen Artikel um den Preis für die Fernauslesungskosten zu reduzieren.
Freundliche Gruesse
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