Hallo Herr Rammes,
der Hinweis "Zur Identifizierung von Einspeisevergütungen ist der Codewert 81 zu verwenden" ist als Beispiel zur Verwendung des Codes gedacht gewesen und sollte so eine Abgrenzung von der umgangssprachlichen Verwendung des Wortes "Gutschrift" darstellen und war nicht als konkrete Einschränkung auf diesen einen Fall einer umsatzsteuerrechtlichen Gutschrift gedacht.
Dieses Mißverständnis wird in der nächsten Version beseitigt, siehe hierzu ebenfalls die fdf-Frage unter dem Link.
Freundliche Grüße,
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