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Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells
Fehlerkorrektur zur Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells
1.0
02.08.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird das Datenelement „7111 in SG10 CCI Z17 / Verbrauchsart“ aufgrund der Bilanzierungsgrundlage der Marktlokation "E02 – Nicht registrierende Leistungsmessung SLP“ mit „Z64 Kraft/Licht“ befüllt (vgl. 2.6.1) ist es laut Anwendungshilfe nicht möglich das Datenelement „7111 in SG10 CCI Z17 / CAV Unterbrechbarkeit“ mit dem Wert „Z62 – unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ (vgl. 2.6.2) zu befüllen da hierfür in allen Fällen die Bilanzierungsgrundlage TLP als Voraussetzung angenommen wird.
Wie sind unterbrechbare SLP Verbrauchseinrichtungen mit schwachlastfähig gekennzeichneter Obis-Kennzahl zu befüllen? Diese Möglichkeit ist gemäß Anwendungshilfe derzeit nicht vorgesehen.
Ist es für diese Marktlokationen zulässig die Kombination Verbrauchsart „Z64 Kraft/Licht“ mit Unterbrechbarkeit „Z62 – unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ anzugeben?
Vielen Dank im Voraus

(Kap.2.6.1 und Kap.2.6.1– Seite 6-7, Kap. 6 - Seite 22)

Unterbrechbarkeit kann angegeben werden

Sehr geehrter Herr Schotters,

unserer Meinung schließt die Anwendungshilfe die Kette nicht aus, d.h., „Kraft/Licht“-Marktlokationen werden auch nach „unterbrechbar“ (Z62) und „nicht unterbrechbar“ unterschieden. In dem ersten Beispiel zum Thema (Marktlokation, Eintarif Kraft/Licht – keine Wärme) wird der Marktlokation die Eigenschaften „Kraft/Licht“ und „nicht unterbrechbar“ zugeordnet.

Freundliche Grüße

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