Anforderungen

 
Anforderung
OBIS-Kennzahlen
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen zum OBIS-Kennzahlen-System
OBIS-Kennzahlen-System 2.2c vom 19.6.2015
09.12.2015
Klärungsbedarf zur Mitteilung der Wirkleistung als Maximum unter der OBIS-Kennzahl : 1-b:1.6.e

Sehr geehrtes Forum-Team, am Markt wird die Mitteilung der Wirkleistung als Maximum ( OBIS-Kennzahl : 1-b:1.6.e ) unterschiedlich gehandhabt. Es scheint so zu sein, dass teilweise unter o. g. OBIS-Kennzahl weiterhin der Ablesestand eines saldierenden/KUMULIERENDEN Maximum-Zählwerks mitgeteilt wird, für das die in der Marktkommunikation die nicht mehr verwendete OBIS-Kennzahl 1-b:1.2.e. reserviert war. 1-b:1.6.e steht aber nach Definition für das Maximum, dass sich bei einem saldierenden/KUMULIERENDEN Maximum-Zählwerk aus der Zählerstandsdifferenz Ablesestand – Anfangsstand ergibt und nicht einfach dem Ablesestand entspricht ! ) Die Beantwortung der diesbzgl. Anfrage des Herrn Ziemek vom 28.09.2015 hat diesen Umstand nicht klargestellt !


Klarstellung, dass 1-b:1.6.e ein saldierendes Zählwerk und 1-b:1.2.e ein kummulierendes Zählwerk darstellt

Sehr geehrter Herr Eifler,

die nicht mehr zu verwendende OBIS-KZ 1-b:1.2.e steht für ein kummulierendes Leistungszählwerk.

Das bedeutet, dass das Maximum zwischen zwei Perioden (nach der Rückstellung) aus der Differenz zwischen dem aktuell abgelesenen Wert und der vorhergehenden Ablesung ermittelt wird.

Die in der Marktkommunikation zu verwendende OBIS-KZ 1-b:1.6.e steht für ein saldierendes Leistungszählwerk.

Das bedeutet, dass dieses Zählwerk direkt das Maximum der jeweiligen aktuellen Periode repräsentiert.

Mit freundlichen Grüßen

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