Sehr geehrte Frau Schmidt,
wir teilen Ihre Ansicht, dass die Mengen abzurechnen sind, die sich aus den ausgetauschten Lastgänge ergibt. Die ggf. zusätzlich übermittelten Zählerstände dienen unseres Erachtens ausschließlich der Plausibilisierung (für die der NB verantwortlich ist, und die daher u. E. auch nicht an den LF übermittelt werden müssten). Dies wird auch durch diese Aussage „Neben dem Lastgang ist der Zählerstand nur dann zu übermitteln, wenn dies erforderlich ist.“ aus der GPKE zu Turnusablesungen deutlich, die sinngemäß auch für Lieferbeginn und Lieferende genannt wird. Bei vorhandener Lastgangmessung gehen Zählerstandswerte daher weder in die NN-Rechnung, noch in die Bilanzkreisabrechnung ein.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate