Fragen

 
Frage
INVOIC


22.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,


gibt es eine Festlegung bzw. Klarstellung wie die Rechnung des Netzbetreibers im Falle eines Schaltjahres auszusehen hat. (Darstellung der Rechnungspositionen in Bezug auf 366 bzw 365 Tage).


mit freundlichem Gruß


Regelung im Netznutzungsvertrag für Rechnungspositionen auf Jahresbasis

Sehr geehrter Herr Urosevic,

in § 8 „Abrechnung, Zahlung und Verzug“ des Netznutzungsvertrag der BNetzA, der für Strom seit dem 1.1.2016 verbindlich gilt, sind die folgende Regelungen enthalten:

4. Der Jahresleistungspreis wird tagesscharf entsprechend des Anteils der Zuordnung des Netznutzers am Abrechnungszeitraum berechnet. Die Berechnungsbasis entspricht bei Schaltjahren 366 Tagen, im Übrigen 365 Tagen.

9. Entgelte des Netzbetreibers, die auf Jahresbasis erhoben werden, sind im Fall eines unterjährigen Wechsels des Netznutzers gegenüber den betroffenen Netznutzern tagesscharf anteilig gemäß der Dauer des jeweiligen Zuordnungszeitraumes zu berechnen. Die Berechnungsbasis entspricht bei Schaltjahren 366 Tagen, im Übrigen 365 Tagen.

Wir hoffen, dass dies ihre Frage beantwortet.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen