Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.1
03.03.2009
Ust.-Nachweise noch erforderlich nach Änderung § 14 Abs 3 Nr. 2 UStG?

Guten Tag, § 14 Abs 3 Nr. 2 UStG stellt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges besondere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen muss bei elektronisch übermittelten Rechnung, denen keine elektronische Signatur angefügt ist, im Anschluss des Versandes dem Lieferanten ein Ust.-Nachweis in Papierform zugefaxt werden. Gemäß dem „ Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“ (Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008, BGBI. I 2008, 2850, welches zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist), wurde § 14 Abs 3 Nr. 2 UStG geändert. Danach fällt die bisher obligatorische Übermittlung einer zusammenfassenden Rechnungen bei Übermittlung der Rechnungen über EDI weg. Der hierauf basierende GPKE-Prozess ist mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung streng genommen gegenstandslos geworden. Wie ist mit dieser neuen Situation umzugehen? Gibt es hierzu schon eine Stellungsnahme der BNA oder des BDEW? Mit freundlichen Grüßen, Klaus-Peter Krämer

Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008, BGBI. I 2008, 2850


Sehr geehrter Herr Krämer,

Wenn die Vorgaben des § 14 Abs 3 Nr. 2 UStG eingehalten werden, kann auf den Versand einer zusammenfassenden Rechnung in Papierform verzichtet werden. Bitte beachten Sie, dass sie die Echtheit und Unversehrtheit der Information sicherzustellen haben. Fragen hierzu richten Sie bitte an Ihren IT-Dienstleister.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen