Sehr geehrter Herr Krämer,
Wenn die Vorgaben des § 14 Abs 3 Nr. 2 UStG eingehalten werden, kann auf den Versand einer zusammenfassenden Rechnung in Papierform verzichtet werden. Bitte beachten Sie, dass sie die Echtheit und Unversehrtheit der Information sicherzustellen haben. Fragen hierzu richten Sie bitte an Ihren IT-Dienstleister.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate