Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC / REMADV AHB
1.1
29.05.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
im o.g. AHB wird bezüglich des Umsatzsteuernachweises die Angabe der ILN-Nummer von Sender und Empfänger gefordert. Da aber die Marktkommunikation ansonsten über VDEW/EAN-Nummer erfolgt (EAN ist i.d.R. gleich der ILN-Nummer) und nicht jeder Marktteilnehmer eine ILN beantragt hat, können auf dem USt-Nachweis auch die VDEW/EAN-Nummern angegeben werden?

Vielen Dank und beste Grüße
Dirk Bosse
cronos billing consulting gmbh



BDEW-Codenummer im USt-Nachweis alternativ zur ILN

Hallo Herr Bosse,

die Angabe der BDEW-Codenummer kann alternativ zur ILN erfolgen. Wichtig ist die eindeutige Angabe der Identifikation des Prozessbeteiligten.

Der von Ihnen verwendete Begriff VDEW/EAN-Nummer ist missverständlich, da eine Vermischung von Unternehmensidentifikation (heute BDEW-Codenummer oder ILN, früher VDEW-Codenummer oder ILN) mit Artikelnummern (EAN) erfolgt. Artikelnummern (EAN) werden beim USt-Nachweis gar nicht angegeben.

Freundliche Grüsse,

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