Hallo Herr Bosse,
die Angabe der BDEW-Codenummer kann alternativ zur ILN erfolgen. Wichtig ist die eindeutige Angabe der Identifikation des Prozessbeteiligten.
Der von Ihnen verwendete Begriff VDEW/EAN-Nummer ist missverständlich, da eine Vermischung von Unternehmensidentifikation (heute BDEW-Codenummer oder ILN, früher VDEW-Codenummer oder ILN) mit Artikelnummern (EAN) erfolgt. Artikelnummern (EAN) werden beim USt-Nachweis gar nicht angegeben.
Freundliche Grüsse,
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