Anforderungen

 
Anforderung
Regelungen zum Übertragungsweg
Regelungen zum Übertragungsweg 1.1
1.1
18.04.2017
Als Signaturverfahren wird im Dokument RSASSA-PSS verlangt. Alle renomierten CAs erstellen für hunderte Marktteilnehmer aktuell neue Zertifikate mit Signaturverfahren "SHA256RSA".
Ein Unternehmen sendet gerade hunderte Emails an Marktteilnehmer, in denen dieses "falsche" Signaturverfahren angemahnt wird mit dem Angebot bei diesem Unternehmen ein neues "korrektes" Zertifikat erstellen zu lassen.
Im Internet finden wir keine Beschreibung zum Unterschied SHA256RSA und RSASSA-PSS.
Sind diese hunderte Zertifikate in der Tat falsch ausgestellt?
Besten Dank!
Viele Grüße
W.Hummel


5.5.3 Algorithmen und Schlüssellängen Signatur: Signaturverfahren

Klarstellung der Formulierung zum Signaturalgorithmus in Abstimmung mit den Behörden.

Wir sind derzeit in Gesprächen mit den zuständigen Behörden, um eine Klarstellung zu erreichen, dass als Signaturalgorithmus im Zertifikat weiterhin sha256RSA oder sha512RSA erlaubt sind. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir dazu noch keine Aussage der zuständigen Behörden. Für die Signaturerzeugung von zu versendenden Nachrichten gilt jedoch in jedem Fall die Vorgabe RSASSA-PSS.

Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen