Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC MIG 2.6
2.6
21.11.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Maßnahme den Kundennamen in der Verbrauchsstelle nicht mehr zu befüllen, führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Prüfung.

Wie auch schon in der Frage von Herrn Fuhrer vom 16.09.2014 zu erkennen, ist die Streichung des Feldes eine Maßnahme, die zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Prüfung führt. Eine eindeutige Zuordnung über den ZP ist nur im ersten Schritt gewährleistet. Simples Beispiel. Ein Abschlag wird für eine neu gemeldete Verbrauchsstelle gefordert, die noch nicht als Vertrag angelegt ist. Der vorherige Kunde ist aber schon abgemeldet. Also liegt der "neue" Abschlag außerhalb Vertragszeitraums und wird unberechtigt abgelehnt. Ist der Name aber angegeben hat der Sachbearbeiter die Möglichkeit zum Abgleich und es würde nicht zu einer Ablehnung kommen. Die Maßnahme müßte aus meiner Sicht zurück genommen und der alte Zustand wieder hergestellt werden, oder? Frage an die "Experten" aus den Mitgliedsunternehmen. MfG Ninette Knobbe


entfallener Kundenname aus INVOIC konnte auch keine Stammdatenprobleme beseitigen

Hallo Frau Knobbe,

wir gehen davon aus, dass einer der Marktpartner ein Problem in seinen Stammdaten hat. Dieses Problem kann durch Informationen zum Namen in der INVOIC nicht behoben werden.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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