Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC


12.08.2015
Wir bitten um Klärung und Festlegung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Marktpartner lehnt Invoic ab mit der Begründung ab, dass die Artikelnummern 71 und 72 bei RLM Kunden nicht konform als „Pärchen“ verwendet werden. Es sollen grundsätzlich immer beide Artikelnummern in der Invoic verwendet werden. Wir nutzen ein Staffelpreissystem mit unterschiedlichen Sockelbeträgen für Arbeit und Leistung, bei dem in der ersten Staffel der Sockelbetrag Null ist. Müssen wir nun auch bei Abrechnung einer ersten Staffel eine Nullposition übermitteln um beide Artikelnummern in der INVOIC aufzuführen? Wie soll dann ein Netzbetreiber (beispielsweise Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau – Lübbenau) vorgehen, der lediglich einen Sockelbetrag Leistung in seinem Preisblatt veröffentlich hat? Ist er gezwungen ebenfalls eine Nullposition mit der zweiten Artikelnummer Sockel Arbeit zu kommunizieren auch wenn es nicht auf seinem Preisblatt veröffentlich ist? In früheren Antworten war zu lesen, auf Nullwerte sollte verzichtet werden.


Verwendung Artikel 71 und 72

Hallo Herr Bettinger,

Gemäß der Artikelnummernliste sind die Artikel 71 und 72 erforderlich. In dem konkreten Fall bedeutet dies, dass der Artikel 72 mit einem Preis von 0 Euro entsprechend auszuweisen ist.
Aufgrund einiger Fragen im Forum Datenformate wird im Rahmen des Änderungsmanagements die Aufhebung der Verknüpfung zwischen den Artikeln 71 und 72 zur Konsultation gestellt.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen