Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC MIG 2.6a
2.6a
27.04.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kunden mit registrierender Leistungsmessung sind im System so angelegt, dass nur per MSCONS einlaufende Lastgänge im System am Kunden dargestellt werden, aus denen monatliche Zählerstände (Summe der KW) generiert werden um dann die Abrechnung an den Kunden zu erstellen. Zusätzlich vom Zähler erfasste Zählerstände sendet der Netzbetreiber parallel dazu, sie laufen fehlerfrei ins System, werden aber nicht am Kunden dargestellt, da bereits Zählerstände aus den Lastgängen generiert werden und der Kunde als leistungsgemessen zwischen Netzbetreiber und uns als Lieferanten vereinbart ist. Der Verbrauch gemäß dieser Zählerstände errechnet sich unter Verwendung von Wandlerfaktoren und weicht mit einer Rundungsdifferenz oft von der Summe der genaueren viertelstündlich aufgezeichneten Leistung (Lastgangsumme)ab.

Beispiel:
Wirkarbeit laut übermittelten Zählerständen = 31,17 ; Wandlerfaktor 1.000
31,17 * 1.000 = 31.170 kWh Monatsverbrauch in der INVOIC abgerechnet

Menge laut viertelstündlicher Leistungsaufzeichnung (Lastgang):
31.156,5 kWh Monatsverbrauch am Kunden abgerechnet

Wenn die INVOIC importiert wird, werden die darin angegebenen Mengen gegen die am Kunden gespeicherten Zählerstände geprüft und es entsteht eine Fehlermeldung. Da nicht von vorn herein bekannt ist, dass der Netzbetreiber auf Basis von Zählerständen abrechnet kommt es zwangsweise zu Ablehnung der INVOIC mit REMADV Z10, wobei sich erst im späteren Klärungsprozess herausstellt, dass es sich um eine Rundungsdifferenz handelt.
Es müssen die nicht importierten Nachrichten mit den Zählerständen manuell gesichtet werden und manuell der Verbrauch nachgerechnet werden um die INVOIC rechnerisch zu prüfen.
Dieses Verfahren widerspricht der angestrebten Massentauglichkeit der GPKE-Prozesse.

Darf der Netzbetreiber bei einer vereinbarten pflichtgemäßen registrierenden Leistungsmessung auf Basis von errechneten Zählerständen abrechnen obwohl Lastgänge vorhanden sind oder sind in diesem Fall ausschließlich die Lastgangdaten als abrechnungsrelevant anzusehen? Und darf diese INVOIC abgelehnt werden? Es gibt bisher keine eindeutige Aussage in GPKE und den Formatvorgaben dazu.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Frau Schmidt


INVOIC MIG 2.6a / SG26 energetische Mengenangaben (Seite 31)

Zählerstandswerte bei RLM nur informatorisch

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wir teilen Ihre Ansicht, dass die Mengen abzurechnen sind, die sich aus den ausgetauschten Lastgänge ergibt. Die ggf. zusätzlich übermittelten Zählerstände dienen unseres Erachtens ausschließlich der Plausibilisierung (für die der NB verantwortlich ist, und die daher u. E. auch nicht an den LF übermittelt werden müssten). Dies wird auch durch diese Aussage „Neben dem Lastgang ist der Zählerstand nur dann zu übermitteln, wenn dies erforderlich ist.“ aus der GPKE zu Turnusablesungen deutlich, die sinngemäß auch für Lieferbeginn und Lieferende genannt wird. Bei vorhandener Lastgangmessung gehen Zählerstandswerte daher weder in die NN-Rechnung, noch in die Bilanzkreisabrechnung ein.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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