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Veröffentlichte Fragen


Thema Status Kurzfrage Kurzantwort Anlagedatum Ticketnummer Frage Anlagedatum Hauptantwort Veröffentlicht Bearbeiter Vertreter Aktueller Bearbeiter Fragender Textbezug Archiviert Kommentar Änderungsantrag zu erstellen Änderungsantrag erstellt
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.1 Eingegangen Wechsel des Übertragungsweg nach dem 01.04.2024 (Sparte Strom) Nach dem 01.04.2024 gibt es keinen Wechsel des Übertragungsweg mehr. 12.02.2024 2024-02098 Muss mit komplett neuen (also bislang kein MAKO/FPM) Marktteilnehmern ab 1.4.2024 ein Path Switch durchgeführt werden, die bislang auch keine E-Mail-Kommunikation gemacht haben? Neue Marktteilnehmer könnten z.B. Unternehmen sein, die erst nach dem 1.4.2024 gegründet wurden und/oder erst ab 1.4.2024 am Strommarkt teilnehmen. 2024-02-12 13:10:03 Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Service Änderung des Übertragungswegs "https://www.bdew.de/as4/communication/services/pathSwitch" wird ausschließlich zum Wechseln des Übertragungsweg Email auf den Übertragungsweg AS4 genutzt. Nach dem festgelegten Ende zur Nutzung des Übertragungsweg Email müssen alle Marktpartner den Übertragungsweg AS4 nutzen. Einen Wechsel sollte es dann nicht mehr geben.  Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Thomas Beckers Kapitel 7.2 Kapitel 2.3.7(AS4-Profil) Nein -------------Dirk Katzenbach-------------14.02.2024 13:35 Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg 1.6 Eingegangen Leitet sich der Signatur-Hashalgorithmus aus dem verwendeten Zertifikat ab? Die Umsetzung der Signatur muss gemäß RFC 4056 erfolgen. 08.02.2024 2024-02091 Wir haben von einem Marktpartner ein neues Zertifikat erhalten, welches mit dem Algorithmus SHA512 verschlüsselt. Auf die Mail selbst wurde jedoch eine Signatur mit einem SHA256 Schlüssel aufgebracht. Unsere Entschlüsselungssoftware hat diese Kombination als nonkonform mit RFC4056 abgelehnt. Dort ist unter 3. geregelt: 1. The hashAlgorithm field in the certificate subjectPublicKey.algorithm parameters and the signatureAlgorithm parameters MUST be the same. (https://www.rfc-editor.org/rfc/rfc4056) Der Marktpartner beruft sich auf den Abschnitt 5.3 in den Regelungen zum Übertragungsweg: Signatur: Hashfunktion (Hash algorithm): SHA-256 oder SHA-512 Was gilt für den Hash-Algorithmus der Nachricht? 2024-02-08 14:28:57 Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Regelungen zum Übertragungsweg geben den Rahmen der Anforderungen für die Absicherung der Kommunikation vor. Die konkreten Anforderungen zur Umsetzung sind den dort angesprochen Regelwerken zu entnehmen. Dies ist insbesondere die TR-03116-4, welche eine Umsetzung der Signatur gemäß RFC 4056 fordert. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Rene Hoffmann Georg Helzle 5.3 Algorithmen und Schlüssellängen für S/MIME Es sind folgende Algorithmen und Schlüssel mit den genannten Schlüssellängen zu verwenden17: Einstellungen in der Software: › Signatur: Hashfunktion (Hash algorithm): SHA-256 oder SHA-512 (gemäß IETF RFC 5754). Signaturverfahren (Signature algorithm): RSASSA-PSS (gemäß IETF RFC 4056). Nein Nein Nein
COMDIS AHB 1.0e Abgeschlossen Gibt es eine direkte Auflistung von REMADV- zu COMDIS-Codes ? Nein, seit der Umstellung auf Entscheidungsbaumdiagramme nicht mehr. 31.01.2024 2024-02075 Gibt es irgendwo eine Auflistung, für welche Statusgründe neg. REMADV eine COMDIS gesendet werden muss? Vormals waren es die Differenzierungsgründe: 14 Z01 Z02 Z07 Z10 Vielen lieben Dank vorab! 2024-01-31 18:16:10 Sehr geehrte Fragestellerin, die von Ihnen zitierte Gegenüberstellung der REMADV- und COMDIS-Codes musste im Rahmen der Umstellung auf einheitliche Prüfung mittels Entscheidungsbaumdiagrammen (EBD) in der bisherigen Form gestrichen werden. Mit der Einführung der EBD wurden die Codes für die COMDIS (PID 29001 Ablehnung REMADV) in die Codeliste S_0109 "Nichtzahlungsavis prüfen" überführt. In der Codeliste sind die Bedingungen vorgegeben, wann die möglichen Codes der Codeliste S_0109 zu verwenden sind. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Gabriele Maiburg Nein -------------Klaus Keller-------------09.02.2024 15:57 Vorschlag erstellt und an Thomas Seipt gesendet ------------Thomas Seipt-------------09.02.2024 16:47 Vorschlag für Alternative: Mit der Einführung der EBD wurden die Codes für die COMDIS (PID 29001 Ablehnung REMADV) in die Codeliste S_0109 überführt. In der Codeliste sind die Bedingungen vorgegeben, wann die möglichen Codes der Codeliste S_0109 zu verwenden sind. --------------Klaus Keller-------------12.02.2024 09:17 Antwortvorschlag von Thomas eingebaut und veröffentlicht Nein Nein
REMADV MIG 2.9c Abgeschlossen Gehört der Ablehncode "E_0567" in die REMADV ? Nein, dieser Code ist in der COMDIS enthalten und nur in dieser zu verwenden. 29.01.2024 2024-02069 Die Änderung 24096 in der Änderungshistorie fügt die Codes "E_0566", "E_0567" und "E_0568" dem Feld SG7 AJT Abweichungsgrund DE1082 hinzu, während Änderung 24107 nur -0566 und -0568 dem Feld hinzufügt. Betrachtet man das Dokument fehlt der Code "E_0567" in der Beschreibung des Datenelements. Ist Code "E_0567" nun eine valider Inhalt für das Feld oder nicht? 2024-01-29 14:11:53 Sehr geehrter Fragesteller, der Änderungshistorieneintrag 24096 ist falsch, da der Code "E_0567" im Rahmen der Ablehnung eines Nichtzahlungsavis per COMDIS zu verwenden ist. Es gilt also die Beschreibung der Anpassung des AJT-Segmentes gemäß Änderungseintrag 24107. Der Code E_0567 ist richtigerweise ausschließlich in der COMDIS vorhanden (vgl. hierzu auch die Änderungshistorieneinträge 24125 und 24093).  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Tobias Schemmelmann Nein -------------Klaus Keller-------------29.01.2024 14:29 Änderungsantrag erstellt und an Herrn Seidel zur QS gesendet -------------Stefan Seidel-------------29.01.2024 22:14 ein wenig umformuliert um es etwas härter auszudrücken. -------------Klaus Keller-------------30.01.2024 12:57 geprüft und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5c Abgeschlossen Ist die Sonderrechnung (SOR) verpflichtend? Nein, die Sonderrechnung (SOR) stellt eine Option dar 23.01.2024 2024-02060 Ist die Sonderrechnung (SOR) verpflichtend zu nutzen, um eine Netznutzungsabrechnung zu korrigieren oder kann ebenfalls die Originalrechnung storniert und eine neue NNR verschickt werden? 2024-01-23 09:30:08 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Sonderrechnung (SOR) stellt eine zusätzliche Option für den Rechnungsteller dar, um die Rechnung nicht stornieren und anschließend eine neue Rechnung stellen zu müssen. Sie müssen diese nicht verwenden. Wenn Sie lieber die Ursprungsrechnung stornieren und eine neue Netznutzungsrechnung stellen wollen, ist das möglich. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Deborah Svette Im AHB INVOIC/REMADV ist nicht klar ersichtlich, dass zur Korrektur einer NNR eine Sonderrechnung verwendet werden muss. Es lässt den Raum offen, dass zur Korrektur die Original-NNR diese storniert und eine neue NNR versendet werden kann. Mit Aufnahme des neuen Codes Z09 Privilegierung nach EnFG (im GEI 7365) liegt die Annahme vor, dass die NNR nur noch mit einer Sonderrechnung korrigiert werden kann. Ist das korrekt? Nein -------------Stefan Seidel-------------23.01.2024 09:42 Antwortvorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------30.01.2024 12:59 Veröffentlichung Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.4 - Außerordentliche Veröffentlichung Abgeschlossen Darf die Artikel-ID 4-02-0-023 (Vorzeitige Ausstattung mit IMS) in einer PRICAT enthalten sein? Die Artikel-ID 4-02-0-023 (Vorzeitige Ausstattung mit IMS) wird mit der nächsten Fehlerkorrektur entfernt. 22.01.2024 2024-02057 Hallo zusammen, kann bitte mal jemand Licht ins Dunkel bringen zu dem Artikel 4-02-0-023 (Vorzeitige Ausstattung mit IMS) lt. der Artikelnummernliste ist dieser extra wieder am 23.10.23 mit aufgenommen worden und somit auch zum 01.01.2024 "IN DER PRICAT" gültig. Die Berechnung darf jedoch erst zum 01.01.2025 stattfinden?! Ist das so richtig interpretiert? Ganz viele Lieferanten lehnen die PRICAT komplett ab, weil der Artikel enthalten zum 01.01.2024 enthalten ist. Können Sie da zeitnah reagieren bitte? Danke und Gruß Ulrich Lohmann 2024-01-22 10:07:02 Sehr geehrter Marktteilnehmer, alle PRICAT, die vorm 1.1.2025 gültig sind, dürfen diese Artikel-ID nicht enthalten. Die Artikel-ID 4-02-0-023 (Vorzeitige Ausstattung mit IMS) wird mit der nächsten Fehlerkorrektur entfernt, da über diese nicht die Erbringung des Messstellenbetriebs abgerechnet wird.  Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Ulrich Lohmann Der 01.01.2025 bezieht sich auf die Leistungsbeschreibung des MsbG §34 Abs. 2 Nr. 1: ab 2025 die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen, insbesondere an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten innerhalb von Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nummer 24a und 24b des Energiewirtschaftsgesetzes, Nein in AG R/Z besprochen. -------------Beate Becker-------------16.02.2024 11:31 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.4 - Außerordentliche Veröffentlichung Abgeschlossen Welches Vorzeichen hat der Preis der Artikel-ID zur Abrechnung von Modul 1 nach § 14a EnWG gem. Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A? Das Vorzeichen ist ein Minus 13.10.2023 2023-01961 Sehr geehrte Damen und Herren, ist der Preis im DE5118 des PRI-Segments zu den Artikel-ID, mit denen die Pauschale Reduzierung nach Modul 1 der Festlegungen zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A, beispielswese der 1-01-9-001 oder der 1-02-0-015 in der INVOIC abgerechnet bzw. in der PRICAT ausgetauscht wird als negative Zahl anzugeben? Vielen Dank und freundliche Grüße! 2023-10-13 13:13:13 Sehr geehrter Marktteilnehmer, ja, bei all diesen Artikel-ID, von denen sie zwei beispielhaft genannt haben, muss der Preis negativ sein, denn nur so ergibt die Multiplikation der Werte aus dem QTY- und PRI-Segment einen negativen Wert im MOA-Segment, da die Anzahl der Stück (in QTY energetische Mengenangaben) und die Anzahl der Tage (in QTY zeitliche Mengenangaben) positive Zahlen in den DE6060 sind. Der Wert im DE5004 des MOA-Segments „Positionsnettobetrag“ muss negativ sein, da nur dadurch eine Reduktion des fälligen Betrags erfolgt, was durch Anwendung dieser Artikel-ID erreicht werden soll. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Stefan Seidel Nein -------------Stefan Seidel-------------13.10.2023 13:13 Erstentwurf erstellt -------------Stefan Seidel-------------18.10.2023 16:42 Veröffentlicht Nein Nein
COMDIS AHB 1.0d Abgeschlossen Muss eine COMDIS zur Ablehnung eines Nichtzahlungsavis verwendet werden ? Ja 15.01.2024 2024-02050 Sehr geehrte Damen und Herren, wir benötigen eine Konkretisierung in Bezug auf die Verwendung der COMDIS bei Ablehnung einer NN-INVOIC. Aus unserer Sicht ist eine COMDIS nicht verpflichtend. So haben wir auf eine negative REMADV die bilaterale Klärung mit dem MP angestoßen, ohne vorab eine COMDIS zu versenden. Der Lieferant lehnt nun die Klärung mit Hinweis auf die fehlende COMDIS ab, da laut ihm eine COMDIS laut Prozessvorschrift zwingend notwendig ist. Diese Ansicht teilen wir nicht, aus den Vorgaben des BDEW lesen wir, dass es sich um eine Kann-Regelung handelt. Um nun mit dem Lieferanten für zukünftige Fälle eine Basis zu erhalten, würde ich mich freuen, wenn Sie die Ansicht des BDEW darlegen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. 2024-01-15 10:34:16 Sehr geehrter Fragesteller, die "Option" im SD:Netznutzungabrechnung bezieht sich darauf, dass das "Nicht-Zahlungsavis aus Sicht des NB unberechtigt" war. Eine bilaterale Meldung dieser Informationen spricht gegen einheitliche Prozesse im Sinne aller Marktpartner. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Florian Behrens Nein -------------Klaus Keller-------------16.01.2024 07:49 Vorschlag erstellt (inkl. Kurzfrage und -antwort) -------------Thomas Seipt-------------17.01.2024 09:30 Zustimmung -------------Vanessa Stemplowsky-------------17.01.2024 14:49 In PG besprochen, kann beantwortet werden Nein Nein
PRICAT AHB 2.0c Abgeschlossen Wie ist der Gültigkeitsbeginn von Preisblättern geregelt? Eine Anpassung der Preisblätter erfolgt in der Regel zum 1. eines Jahres. Ausnahmen sind möglich. 14.12.2023 2023-02035 Als Lieferant erhalten wir von den Marktpartnern unterschiedliche PRICAT und bräuchten etwas Klärung. 1. Welche Preisblätter müssen mit Gültigkeit zum Jahresbeginn gesendet werden und welche dürfen einen unterjährigen (täglichen) Gültigkeitsbeginn aufweisen? Ist der Textbezug so zu verstehen, dass Preisblatt NN ohne Konzessionsabgaben und Preisblatt MSB zum 1. Januar beginnen müssen? 2. Dürfen Preisblätter unterjährig gesendet werden, wenn der Vertragsbeginn unterjährig ist? 3. Sind Preisblätter für Gas mit Gültigkeitsbeginn 00:00 Uhr zu senden oder 06:00 Uhr? 2023-12-14 15:39:07 Sehr geehrter Fragesteller, anbei die Antworten zu Ihren Fragen: 1.) Das Format folgt bezgl. des Gültgkeitsbeginns immer der durch die BNetzA genehmigten Veröffentlichung. Dies muss nicht zwingend immer der 1. Januar eines Jahres sein 2.) Die Gültigkeit eines Preisblattes ist unabhängig vom Vertragsbeginn sondern ändert sich nur bei Preisblattänderungen. Sofern ein Lieferant noch kein Preisblatt erhalten hat, bekommt er dieses im Rahmen der Aufnahme der MaKo bzw. des zugehörgen Kommunikationsprozesses zugesendet 3.) Uns ist keine Vorgabe bekannt, die eine Uhrzeit 0 der 6 Uhr verbindlich vorgibt. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Alexander Koslowski Netznutzungsvertrag §6 "Eine Anpassung der Netzentgelte sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb auf Grundlage dieses Vertrages erfolgt immer zum 1. Januar eines Kalenderjahres..." Nein -------------Klaus Keller-------------15.12.2023 06:54 Vorschläge an Thomas zur Prüfung gesendet -------------Thomas Seipt-------------15.12.2023 12:44 Kurzfrage und Kurzantwort ergänzt. -------------Klaus Keller-------------18.12.2023 07:17 Veröffentlichung Nein Nein
PRICAT AHB 2.0c Eingegangen Muss das MSB-Preisblatt mit Artikel-IDs auf das vorherige Preisblatt mit Artikelnummern referenzieren? Eine neue Version eines Preisblattes muss immer auf das vorherige Preisblatt referenzieren. 24.10.2023 2023-01975 Muss bei der erstmaligen Übermittlung des Preisblattes für den Messstellenbetrieb mit Artikel-ID (gültig ab 01.01.24) auf die letzte Version des Preisblatts mit Artikelnummern referenziert werden oder erfolgt die erstmalige Übermittlung ohne Referenz? 2023-10-24 09:24:34 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Regel, dass ein Preisblatt sich auf ein vorheriges Preisblatt zu beziehen hat, gilt ausnahmslos für alle Preisblätter deren Austausch in der Sparte Strom durch die von der BK6 festgelegten Prozesse vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass auch die neue Version des Preisblatts des MSB (BGM+Z32 Preisblatt Messstellenbetrieb) mit Artikel-IDs und dem Gültigkeitsbeginn 01.01.2024 00:00 Uhr muss immer auf das vorherige Preisblatt mit Artikelnummern referenzieren (SG1 RFF+ACW-Referenznummer einer vorangegangenen Nachricht). Erst durch die Angabe der Vorgängerversion wird das Preisblatt mit den Artikelnummern zum Zeitpunkt 01.01.2024 00:00 Uhr in seiner Gültigkeit beendet. Das beschriebene Vorgehen zur Referenzierung ist im Kapitel 4 Erläuterung zur Nutzung des RFF-Segments „Vorgängerversion“ des PRICAT AHB Version 2.0d zu finden. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Marko Demuth Nein Erster Aufschlag. -------------Gregor Scholtyschik-------------27.10.2023 09:04 Rechtschreibung und Verdeutlichung durch Einfügen von immer und fetter Markierung -------------Klaus Keller-------------27.10.2023 13:34 Rechtschreibung und etwas umformuliert: "neues Preisblatt" ersetzt "durch neue Version des Preisblatts -------------Thomas Seipt-------------27.10.2023 14:09 Ergänzung von Herrn Seidel aufgenommen -------------Thomas Seipt-------------27.10.2023 16:56 Nein Nein
PRICAT AHB 2.0c Eingegangen Ist die max. zulässige POG im Preisblatt vom MSB an den LF zu nennen? Im Preisblatt wird der Preis geschrieben, der in der Rechnung auch verwendet wird. 23.10.2023 2023-01974 Ein Lieferant lehnt unser aktuelles MSB-Preisblatt (Gültigkeit ab 01.01.2024) mit der Begründung ab, dass einige Positionen die maximal zulässige POG überschreiten. Als Beispiel ArtikelID 4-02-0-002, welche für die Kundengruppe für verbrauchende iMS zwischen 50.000 und 100.000 kWh Jahresverbrauch steht.   In Screenshot 1 der Auszug der Textpassage aus dem MsbG. So dürfen insgesamt maximal 200 € von uns als MSB abgerechnet werden (80 € an VNB, 120 € an AN). An diesen 200 € wird auch unser veröffentlichte Tagespreis in Höhe von 0,45918 € bemessen. Bei 366 Tagen in 2024 ergibt dies Netto 168,06 € und Brutto 199,99 €. Somit wäre die Rechnung und unser Preisblatt korrekt.   Der Lieferant argumentiert aber, dass sich der im Preisblatt angegebene Preis lediglich auf die Position 2b (also auf die 120 € / Jahr) bezieht. Somit würden wir die POG überschreiten.   Was ist Ihrer Meinung nach für die zu veröffentlichende PRICAT korrekt? 2023-10-23 10:06:54 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in dem Preisblatt vom MSB (BGM+Z32 Preisblatt Messstellenbetrieb) werden immer die Preise genannt, welche in der Rechnung verwendet werden. In ihrem Beispiel darf der MSB im Preisblatt gegenüber dem Lieferanten nur die 120,00 € brutto als Berechnungsgrundlage nutzen. Im Preisblatt gegenüber einem NB werden die 80 € brutto genutzt. Hinweis: Im Preisblatt werden nur Tagespreise, bezogen auf den Nettopreis, übermittelt.  Mit freundlichen Grüßen,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Marc Schmidt Nein Erster Aufschlag -------------Gregor Scholtyschik-------------27.10.2023 09:15 Rechtschreibfehler korrigiert -------------Klaus Keller-------------27.10.2023 13:30 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB - informatorische Lesefassung 2.5c Abgeschlossen Gibt es eine Vorgabe, Rechnungspositionen bei gleitender Nachberechnung zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen zusammenzufassen? Nein, ob eine zusammenfassende Position oder mehrere einzelne Positionen übertragen werden, obliegt dem Rechnungsersteller. 29.11.2023 2023-02015 Wir nehmen hier Bezug auf die Frage Ticket 2023-01802 Hier wird folgende Information gegeben: Die Rücknahmeposition muss exakt das zurücknehmen, was bisher abgerechnet wurde. Abweichungen zwischen Rücknahmeposition und den bisher in Rechnung gestellten Rechnungspositionen sind abzulehnen. Die BDEW geht lediglich auf die Rücknahme ein, d.h. auf die Auflistung der bisher gezahlten Beträge. Diese nehmen wir laut ihnen auch korrekt zurück, da wir genau das zurücknehmen, was abgerechnet und vom Lieferanten bezahlt wurde. Bei der Neuberechnung der einzelnen Monate (Januar 2023 – Juni 2023) ziehen wir den gleichen Rechenweg heran, d.h. wir berechnen jeden Monat einzeln, der Betrag wird systemisch auf 2 Nachkommastellen gerundet und anschließend wird eine Summe aus allen vorhergehenden Zeiträumen gebildet. Somit gehen wir hier einen einheitlichen Weg bei Rücknahme und Neuberechnung, laut unserem Hersteller SAP ist die Zusammenfassung korrekt und in der Invoic können nicht mehrere Segmente der einzelnen Zeiträume aufgebaut werden. Der Marktpartner benennt hier den Ablehnungsgrund nach Entscheidungsbaumdiagramm 125 Laut unserem Systemhersteller müssen in solchen Fällen die jeweiligen Monate einzeln ausgegeben werden. Andernfalls ist die INVOIC rechnerisch nicht korrekt und ist mit A23 abzulehnen. Frage: Ist die Neuberechnung der einzelnen Zeiträume innerhalb der gleitenden Nachberechnung (innerhalb einer Monatsrechnung) aufgerundet hier falsch dargestellt in der Invoic wenn bei der Rücknahme identische Positionen auch zurückgenommen werden? Das Thema wurde bereits mehrfach mit dem Marktpartner diskutiert, wir erhalten aber hier immer wieder die gleichen Hinweis/Reklamation von einzelnen Marktpartner, die Masse kann die Invoic so verarbeiten, daher benötigen wir bitte eine Bezugnahme auch auf die einzelnen Zeiträume innerhalb der gleitenden Nachberechnung. Danke schön 2023-11-29 08:00:45 Sehr geehrte Fragestellerin, nach unserem Verständnis zielt Ihre Fragen auf die möglichen Rundungsdifferenzen bei folgenden, möglichen Vorgehsweisen bei der gleitenden Nachberechnung: Variante 1 Januar: 1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €   Februar: 1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - z € 1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z € 1.2.2023 bis 1.3.2023: x1 kWh * y €/kWh = z1 €   März: 1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - z € 1.2.2023 bis 1.3.2023: - x1 kWh * y €/kWh = - z1 € 1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z € 1.2.2023 bis 1.3.2023: x1 kWh * y €/kWh = z1 € 1.3.2023 bis 1.4.2023: x2 kWh * y €/kWh = z2 €   Variante 2   Januar: 1.1.2023 bis 1.2.2023: x kWh * y €/kWh = z €   Februar: 1.1.2023 bis 1.2.2023: - x kWh * y €/kWh = - y € 1.1.2023 bis 1.3.2023: x + x1 kWh * y €/kWh = y1 €   März: 1.1.2023 bis 1.3.2023: - (x + x1) kWh * y €/kWh = - y1 € 1.1.2023 bis 1.4.2023: x + x1 + x2 kWh * y €/kWh = y2 €   Aus unserer Sicht kann die Prüfung bei Variante 1 nicht genauso erfolgen wie bei Variante 2. D. h. eine Prüfung ob:  Menge * Preis = Betrag  muss je nach gewählter Variante auf Summen- oder Einzelpositionsebene je gewähltem Rechnungszeitraum erfolgen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Tatjana Jusupoglu-Ellmer Nein -------------Klaus Keller-------------05.12.2023 12:34 verstehe die Frage nicht, Rückfrage an Herrn Seidel ob er damt zurecht kommt !? -------------Klaus Keller-------------08.12.2023 08:20 nach Infos von Thomas Seipt und Stefan Seidel einen Antwortvorschlag entworfen -------------Klaus Keller-------------12.12.2023 10:48 Veröffentlichung nach Freigabe von Seidel/Seipt Nein Nein
PRICAT MIG 2.0c Abgeschlossen Wie kann der Wandlertyp über die Artikel-ID unterscheiden werden? Wandler können nur anhand der Spannungsebene unterschieden werden. 28.11.2023 2023-02010 Kurze Frage eines Laien - Wir wollen in unserer PRICAT gleiche Preise bei identischer Spannungsebene, aber unterschiedlichen Wandlertypen abbilden - hier ein Auszug aus der PRICAT für die Typen Blockstrom- und Messwandler in NS: LIN+20++4-02-0-018:Z09'PRI+CAL:0.058607' LIN+21++4-02-0-018:Z09'PRI+CAL:0.058607' An welcher Stelle müsste der Edi-Code für den Wandlertyp genannt werden, damit die Zeilen für den empfangenden LIF eindeutig werden? VG aus dem hohen Norden, A. Engel 2023-11-28 08:36:47 Hallo Herr Engel, für die Artikelnummern ist es möglich, dass der Ersteller des Preisblatts zu einer Artikelnummer unterschiedliche Preise angibt, in dem sich diese beispielsweise im Preisschlüsselstamm unterscheiden. D. h. die Artikelnummer reicht nicht aus, um die Leistung und damit den Preis exakt identifizieren zu können, dies ist nur durch Hinzunahme mindestens eines weiteren Codes wie dem bereits erwähnten Preisschlüsselstamm möglich. Im Rahmen des Festlegungsverfahrens BK6-20-160 wurde durch die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Artikelnummer durch die Artikel-ID ersetzt und gleichzeitig damit auch festgelegt, dass über jede Artikel-ID die damit erbrachte Leistung eindeutig identifiziert wird. Dies sorgt zum einen dafür, dass die Spalte „Bezeichnung“ in der EDI@Energy-Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID recht breit ist und die Inhalte dieser Spalte in den Zeilen regemäßig dafür sorgen, dass diese so hoch sind, weil sie so viel Information beinhalten und zum anderen dafür, dass in den PRICAT-Anwendungsfällen, in denen Artikel-ID verwendet werden, in diesen eine 1:1-Beziehung zwischen Artikel-ID und Preis besteht. Nun zu Ihrer Frage: Aufgrund dieser Regeln müssten für die (preislich) unterschiedlichen Wandlertypen derselben Spannungsebene unterschiedliche Artikel-ID genutzt werden. Es ist aber nur eine Artikel-ID zur Abrechnung von Wandlern (je Spannungsebene) vorhanden. Bei den Wandlerpreisen kann somit nur zwischen unterschiedlichen Spannungsebenen unterschieden werden. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Andreas Engel Nein Vorschlag für Antwort erstellt -------------Thomas Seipt-------------28.11.2023 18:16 Korrekturen -------------Klaus Keller-------------01.12.2023 16:35 Anpassungen von Herrn Seidel in die Antwort übernommen. -------------Thomas Seipt-------------05.12.2023 18:29 veröffentlicht -------------Stefan Seidel-------------05.12.2023 21:53 Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen Ist es explizit ausgeschlossen, dass bei einem Path Change PayLoads in der Nachricht enthalten sind? Der Aufruf des Service Wechsel des Übertragungsweg darf eine Übertragungsdatei enthalten. 03.11.2023 2023-01981 Ist es explizit ausgeschlossen, dass bei einem Path Change PayLoads in der Nachricht enthalten sind? 2023-11-03 10:29:00 Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort findet sich in der BDEW FAQ zu AS4: Der Aufruf des Service darf, muss aber keine Übertragungsdatei beinhalten. Wenn eineÜbertragungsdatei übermittelt wird, muss diese signiert und verschlüsselt sein. Eine gegebenfallsvorhandene Übertragungsdatei muss ignoriert werden. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Dirk Katzenbach Gerrit Müller 2.3.7 AS4 Transmission Path Change ... Die zwischen Partei A und Partei B ausgetauschten Nachrichten MÜSSEN keine Nutzdaten enthalten. .... Nein -------------Dirk Katzenbach-------------14.02.2024 11:26 Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen Welche Art von SOAP-Message ist bei Patch Switches zu unterstützen? Es sind beide Ausprägungen der SOAP-Message zulässig. 02.11.2023 2023-01979 Welche Art von SOAP-Message ist bei Patch Switches zu unterstützen? "SOAP with Attachments/Multipart" und/oder "Simple-SOAP/kein Multipart"? Gemäß "2.2.3 Nachrichtenverpackung" ist wie bei allen anderen Nachrichten auch "SOAP with Attachments/Multipart" zu verwenden (gemäß Grafik). "2.2.3.2 Payload" liest sich aber so, dass bei Patch Switches auch Simple-SOAP/kein Multipart unterstützt werden muss, da Patch Switches keinen Payload haben. 2023-11-02 09:17:01 Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es sind beide Ausprägungen der SOAP-Message zulässig und müssen unterstützt werden. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Dirk Katzenbach Thomas Beckers BDEW AS4-Profil 1.0: -> 2.2.3 Nachrichtenverpackung -> 2.2.3.2 Payload Nein -------------Dirk Katzenbach-------------14.02.2024 11:22 Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen [Thema: Doppelt komprimierte Dateien] Keine doppelte Komprimierung 09.10.2023 2023-01950 Bei der Aktivierung der ersten AS4-Verbindungen ist uns aufgefallen, das nach wie vor große Dateien vorkomprimiert versendet werden. Bei der Nutzung von Email als Transportweg hat das sicherlich Sinn gemacht, da aber sowhl AS2 als auch AS4 eine Kompression auf Protokollebene ermöglichen - und sie sogar verpflichtend vorgeschrieben ist, werden hier redundante Prozessschritte durchgeführt, die unserer Auffassung nach Energie durch überflüssigen Prozessaufwand verschwenden. Eine Klärung oder Empfehlung an die Mitglieder wäre hier hilfreich. 2023-10-09 11:03:05 Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Nutzung von AS4 als Übertragungsweg wird auschließlich die im Übertragungsprotokoll zu verwendende Komprimierung genutzt. Die Übertragungsdateien dürfen nicht vorab komprimiert werden.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Michael Baden 2.2.3.3 Nachrichtenkomprimierung Die AS4-Spezifikation definiert die Komprimierung von Nutzdaten als eine ihrer zusätzlichen Funktionen. Die Komprimierung von Nutzdaten ist eine nützliche Funktion für viele Inhaltstypen, einschließlich XML-Inhalten. Der Parameter PMode[1].PayloadService.CompressionType MUSS auf den Wert „application/gzip“ gesetzt werden. Beachten Sie, dass GZIP der einzige Kompressionstyp ist, der derzeit in AS4 unterstützt wird. Nein Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen [Thema "#509PKIPathv1"] ASN.1 data type PkiPath ::= SEQUENCE OF Certificate 26.09.2023 2023-01942 Die im AS4-Profil beschriebenen Anforderungen bzgl. Signatur und Verschlüsselung sind textuell beschrieben. Die dazugehörigen Beispiele enthalten aber teilweise widersprüchliche Informationen. Wir gehen davon aus, dass der Text gilt und die Beispiele abweichende/ fehlerhafte Inhalt haben. Ist diese Annahme korrekt? Eine Anforderung ist jedoch unklar, was die konkrete Implementierung angeht: Abschnitt 2.2.6.2.1 Signatur beschreibt die profilkonforme Verwendung des sogenannten „BinarySecurityToken“ in der Ausprägung „ValueType=http://docs.oasis- open.org/wss/2004/01/oasis-200401-wss-x509-token-profile-1.0#X509PKIPathv1“ als MUSS. Entsprechende Ausprägung ist zwar definiert als Typ, jedoch nicht der exakte Inhalt desselben. Dazu kommt, dass das darunter liegende Beispiel eben jenen Typ nicht verwendet, sondern den Typ „#X509v3“ (ebenfalls WS-Security konform, aber wegen MUSS nicht erlaubt). Das Pendant im Working Draft des EU-AS4-Profils zeigt im Beispiel zwar auch Typ „#509v3“, beschreibt aber die Ausprägung „#X509PKIPathv1“ nur als SOLLTE. Meinen Nachforschungen zufolge wird die Ausprägung „#509PKIPathv1“ zum einen kaum unterstützt, zum anderen konnte ich keine Spezifikation finden, die explizit beschreibt, was der Wert sein soll. Momentan gehe ich von ASN.1 „SEQUENCE OF CERTIFICATE“ als Base64-DER aus, zumal der Typ „#x509v3“, soweit mir bekannt, ein Base64-DER-Zertifikat ist. Da hier mitunter Interoperabilitätsprobleme lauern, würde ich darum bitten, dass klar gestellt wird, was das deutsche AS4-Profil hier genau erwartet. 2023-09-26 11:38:14 Sehr geehrte Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anforderungen zur Nutzung dieses Elements kommt aus dem Dokument "OASIS Web Services Security (WSS)". Hier findet sich der Verweis auf "Web Services Security 3 X.509 Certificate Token Profile".  Für die Syntax und Codierung dieses Elements wird verwiesen auf: ITU-T X-SERIES RECOMMENDATIONS: Information Technology – Open Systems Interconnection – The Directory: Public-key and attribute certificate frameworks.Auf den Seiten 20ff findet sich die gesuchte Spezifikation.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Marco Kruse 2.2.6.2.1 Signatur Die AS4-Nachrichtensignierung basiert auf der W3C XML Signatur-Empfehlung. Die aktuelle Version dieses Standards ist die Spezifikation vom April 2013, Version 1.1 [XMLDSIG1], die relevante neue Algorithmus-Bezeichner definiert. Eine vollständige Liste ist definiert in [RFC6931]. Dieses BDEW-AS4-Profil verwendet die AS4-Algorithmen für Hashing und Signatur wie in [TR03116-3] (Abschnitt 9.1) beschrieben. Die zu verwendende Kurve MUSS BrainpoolP256r1 sein. WS-Security definiert drei Optionen für den Verweis auf ein Sicherheits-Token (Absatz 3.2 in [WSSX509]). In [ebMS3] oder [AS4] ist kein Parameter für die Auswahl einer bestimmten Option definiert. In diesem Profil MUSS die Option BinarySecurityToken verwendet werden, um auf das Sicherheits-Token zu verweisen, und MUSS die in Abschnitt 3.1.2 von [WSSX509] definierte Option X509PKIPathv1 Token Type verwenden. Die Verwendung dieses Token-Typs MUSS durch setzen des Attributs ValueType von wsse:BinarySecurityToken auf den Wert „http://docs.oasis- open.org/wss/2004/01/oasis-200401-wss-x509-token-profile1.0#X509PKIPathv1“ angezeigt werden. Dieses Profil verwendet die folgende AS4-Konfiguration im P-Mode: › Der Parameter von PMode[1].Security.X509.Sign MUSS nach Maßgabe der Abschnitte 5.1.4 und 5.1.5 von [AS4] gesetzt werden. › Der Parameter von PMode[1]. Security.X509.Signature.HashFunction MUSS auf den Festwert „http://www.w3.org/2001/04/xmlenc#sha256“ gesetzt werden. › Der Parameter von PMode[1]. Security.X509.Signature.Algorithm MUSS auf den Festwert „http://www.w3.org/2001/04/xmldsig-more#ecdsa-sha256“ gesetzt werden. Die in [RFC6090] Abschnitt 7 beschriebenen Interoperabilitätsanforderungen MÜSSEN implementiert werden. Nein Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen AS4-Profil: Es MUSS mindestens TLS Version 1.2 vorliegen (TLS 1.2 UND TLS 1.3) TLS 1.2 muss unterstützt werden, TLS 1.3 sollte unterstützt. 10.07.2023 2023-01825 Im "BDEW AS4-Profil V 1.0" (2.2.6.1) steht folgendes zu den TLS-Versionen: "Es MUSS mindestens TLS Version 1.2 vorliegen [RFC5246]." Wie ist das genau zu verstehen? Wir interpretieren das so, dass sowohl Sender und Empfänger TLS 1.2 UND TLS 1.3 unterstützen MÜSSEN. Wir bitten um klarstellende Formulierung im Dokument. 2023-07-10 11:47:48 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Das BDEW AS4 Profil fordert die verpflichtende Umsetzung der Vorgaben aus der technischen Richtlinie der BSI TR-03116-3 ein. Die Vorgaben für TLS sind dort dem Kapitel 4 TLS-Kommunikation im WAN und in derMarktkommunikation zu entnehmen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Thomas Beckers "BDEW AS4-Profil V 1.0" (2.2.6.1) Nein Nein Nein
AS4-Profil 1.0 Eingegangen Kryptographiemodul Es müssen Kryptografiemodule gemäß Security Level 1 nach „Key Lifecycle Security Requirements“ verwendet werden. 14.06.2023 2023-01796 Ist bei der Verwendung von AS4 zukünftig der Einsatz eines Hardware-Sicherheitsmoduls (HSM) zur Speicherung/Verwaltung von Zertifikaten bzw. deren Verwendung (zur Ver- und Entschlüsselung von Nachrichten) Pflicht oder können Softwarelösungen verwendet werden, die den Kryptografischen Anforderungen vom BSI genügen? 2023-06-14 16:33:20 Teilnehmer der Marktkommunikation, die Nachrichten gemäß der Regelungen zum Übertragungsweg mittels des Web-Service AS4 austauschen, sind passive EMT im Sinne der Certificate Policy der Smart Metering PKI. In der aktuellen Fassung der Policy (Version 1.1.2, 25.01.2023) wurden die Anforderungen für passive EMT geändert. Es heißt nun: „Passive EMT MÜSSEN Kryptografiemodule einsetzen, die mindestens konform zu [KeyLifeSec] – Security Level 1 sind.“ ([KeyLifeSec] BSI: Key Lifecycle Security Requirements). Die konkreten Anforderungen an die Kryptografiemodule muss jeder Marktteilnehmer gemäß des von ihm zu erstellendem Sicherheitskonzept für sich ableiten. Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Torsten Küsters Nein Nein Nein
CONTRL MIG 2.0b Abgeschlossen Wie wird ein Segment in einer EDIFACT-Nachricht identifiziert ? Die Identifikation erfolgt durch einfaches Hochzählen aller Segmente innerhalb jeder EDIFACT-Nachricht einer EDIFACT-Datei. 17.10.2023 2023-01967 Im Segment UCS kann mit dem Fehlercode "13" ein fehlendes Segment in einer Nachricht identifiziert werden. Dabei ist auch die Position des Segments in der Nachricht anzugeben. Das CONTRL MiG sagt dazu "Um ein fehlendes Segment zu melden, wird die Zählerposition des zuvor verarbeiteten Segments verwendet, auf dem das fehlende Segment hätte folgen müssen" Allerdings ist die Reihenfolge der Segmente nicht immer eindeutig definiert (https://www.edi-energy.de/index.php?id=40&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=598&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=show&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Frage&cHash=2160edf5591f5b292f5bda74b9bbdc28). In nachfolgendem Beispiel (INVOIC 2.8b) ist ein Ausschnitt einer Nachricht gezeigt. Wenn eines der beiden Pflicht MOA Segmente fehlt, welches Segmentposition gebe ich dann an? Die Segmentposition des letzten MOA Segments? M TAX+7+VAT+++:::16+S' R MOA+125:1000' R MOA+161:160' D MOA+113:116' D MOA+115:16' 2023-10-17 14:07:14 Sehr geehrter Fragesteller, zur Identifikation des betroffenen Segments werden die Segmente in der empfangenen EDIFACT-Nachricht gezählt. Es wird innerhalb jeder Nachricht von vorne mit dem Zählen begonnen. Die explizite Darstellung der EDI@Energy-Nachrichten legt nicht die Reihenfolge fest, in der die unterschiedlichen expliziten Ausprägungen eines Segments in der Nachricht vorkommen dürfen. Beispielsweise dürfen die von Ihnen genannten MOA-Segmente auch in dieser Reihenfolge vorkommen: TAX+7+VAT+++:::16+S' MOA+113:116' MOA+115:16' MOA+161:160' MOA+125:1000' oder auch das wäre richtig: TAX+7+VAT+++:::16+S' MOA+113:116' MOA+161:160' MOA+125:1000' MOA+115:16' Auf Ihr Beispiel bezogen können Sie also erst wenn Sie alle vorhandenen MOA-Segmente eingelesen haben feststellen, ob das MOA+125 Segment oder das MOA+161 Segmente fehlt. Somit müssen Sie die Zählerposition des letzten MOA-Segments der MOA-Segmentgruppe in der Nachricht angeben, in der das MOA+125 Segment oder das MOA+161 Segmente fehlte. Nur wenn nach dem TAX-Segment kein einziges MOA-Segment in der Nachricht enthalten ist, ist die Zählerposition des TAX-Segments in der Nachricht anzugeben. Hinweis: Ein Fehlen des MOA+113 Segments bzw. des MOA+115 Segments stellt selbstredend keinen Syntaxfehler dar wegen des Status "D"epending der Segmente. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Tobias Schemmelmann Nein -------------Klaus Keller-------------26.10.2023 14:25 Änderungsantrag erstellt und an Herrn Seidel zur QS gesendet -------------Klaus Keller-------------30.10.2023 12:01 Änderungsvorschlag von Herrn Seidel aufgenommen und geringfügig korrigiert -------------Stefan Seidel-------------30.10.2023 17:50 veröffentlicht! Nein Nein
CONTRL MIG 2.0b Abgeschlossen Dürfen (Gruppen-)Datenelemente, die keinen Inhalt tragen und am Ende eines Segments stehen in einer Nachricht enthalten sein? Deratige (Gruppen-)Datenelemente dürfen, aber sollten nicht enthalten sein, sondern "abgeschnitten" werden. 14.02.2023 2023-01653 Wir hätten eine Frage zum CONTRL-Code 16 - Zu viele Bestandteile In der Marktkommunikation zwischen einen MP und uns wurde folgende Konstellation in der PARTIN 1.0a Segment BGM (=Beginn der Nachricht) verwendet: BGM+10+A123456789101112131415++:' Hier ist unsere Frage: Hätte man hier nicht die PARTIN mit negativer CONTRL ablehnen müssen, da das BGM zu viele Gruppendatenelemente besitzt. Im MIG würde man sich nach den zwei „++“ im Datenelement 4343 befinden jetzt kommt in der EDIFACT ja noch ein „:“ , aber es gibt ja jedoch kein Gruppendatenelement an dieser Stelle, somit gibt es zu viele Daten-/Gruppendatenelemente und die Nachricht hätte per negative CONTRL Code 16 – Zu viele Bestandteile abgelehnt werden müssen. Sehen wir das so richtig? Mit freundlichen Grüßen Bastian Hader 2023-02-14 13:59:44 Hallo Herr Hader, auch wenn durch den Doppelpunkt formal nur ein weiteres Datenelement angekündigt aber nicht befüllt wird, widerspricht der erwähnte Aufbau des BGM-Segmentes: BGM+10+A123456789101112131415++:' doch dem erwarteten Aufbau: BGM+10+A123456789101112131415' EDIFACT wurde in Zeiten entwickelt, als jedes Byte geholfen hat, Speicher zu sparen und Übertragungsvolumen von Nachrichten zu reduzieren, daher der Grundsatz mit dem Segmentendekennzeichen abzuschließen, wenn keine Informationen mehr folgen. Deshalb hat man damals nur festgelegt, dass alle (Gruppen-) Datenelemente, die am Ende eines Segments stehen und für die kein Inhalt vorhanden ist, abgeschnitten werden können, weil damals jeder dem es erlaubt war etwas abzuschneiden, also weg lassen zu können, diese Möglichkeit zum Datensparen genutzt hätte. In der DIN9735:1988 + Amd 1:1992 steht hierzu sinngemäß, dass Datenelemente, die am Ende eines Segmentes stehen und die keinen Inhalt haben, ausgeschlossen werden können und dass dann das Segment-Endezeichen unmittelbar nach dem letzten mit Inhalt belegten Datenelement angegeben wird. Eine identische Aussage ist auch für Gruppendatenelemente enthalten. Dennoch wurde "nur" die Übertragung eines Datenelementes angekündigt. Da es aber letztendlich nicht passiert ist, kann formal auch nicht mit Code 16 abgelehnt werden. Syntaktisch ist das Segment auch nicht fehlerhaft sondern nur unüblich. Wenn man von Diskussionen mit Marktpartnern und evt. Störungen der Marktkommunikation vermeiden möchte sollte man sich an dem orientieren, was üblich, d. h. weit verbreitet ist. Das ist in diesem Fall die nicht genutzten /(Gruppen-)Datenelemente abzuschneiden. Daher empfehle wir dies umzusetzen, auch wenn es nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Bastian Hader CONTRL MIG 2.0b - Seite 13 PARTIN MIG 1.0a Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15.08.2022 - Seite 8 Nein -------------Klaus Keller-------------22.02.2023 08:53 Antwortvorschlag an Herrn Seidel zur Prüfung -------------Stefan Seidel-------------22.02.2023 10:22 ein wenig nachjustiert und die DIN wegen (C) nur sinngemäß zitiert. -------------Klaus Keller-------------22.02.2023 10:59 Veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB - informatorische Lesefassung 2.5b Eingegangen Ist die es richtig, dass auch in den Fällen, in denen als EBD-Code E_0210 in einer REMADV verwendet wird, bei Nutzung von A27, die Rechnungsnummer einer zugehörigen Rechnung in SG12 RFF+AFL angegeben werden muss? Nein, die entsprechenden Bedingungen im INVOIC/REMADV-AHB müssen korrigiert werden 19.09.2023 2023-01927 Sehr geehrte Damen und Herren, man kann sowohl NN-Rechnungen als auch MSB-Rechnungen auf Positionsebene mit A27 reklamieren. E_0406/A27: "Ist der Abrechnungszeitraum der Abschlagsrechnung bereits in einer vorhergehenden, akzeptierten und nicht stornierten Rechnung (Turnusrechnung, Zwischenrechnung, Monatsrechnung oder 13I) enthalten?" E_0210/A27: " Ist der Zeitraum der Rechnungsposition vollständig im Gültigkeitszeitraum eines oder mehrerer Preisblätter enthalten?" Dass man für E_0406/A27 eine Referenz auf eine INVOIC notwendig ist, leuchtet uns ein. Allerdings ist die Bedingung "Referenz auf INVOIC" im AHB für A27 ohne Codeliste festgelegt. Welche INVOIC soll man denn referenzieren, wenn man E_0210/A27 wählt, weil man eine INVOIC wegen des Preises aus der PRICAT ablehnt? Danke, mit freundlichen Grüßen David Schmauser und Ulrike Steiger. 2023-09-19 10:54:10 Sehr geehrte Frau Steiger, sehr geehrte Herr Schmauser, vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben einen Fehler gefunden. Wir werden diese in der nächsten konsolidierten Lesefassung mit Fehlerkorrekturen des INVOIC / REMADV AHB korrigieren. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Ulrike Steiger The condition for SG12_RFF+AFL is [26] ⊻ ([70] ∧ ([65] ⊻ [68] ⊻ [66] ⊻ [69] ⊻ [64] ⊻ [67])) That means in case the condition 26 or ( condition 70 and ( condition 65 or condition 68 or condition 66 or condition 69 or condition 64 or condition 67 ) is fulfilled, the segment is mandatory. condition 26 is 'Wenn in dieser SG12 AJT DE4465 = A27/A51/A62/ A82/AA1/AA6/AA7/AB8/AD6' Nein -------------Stefan Seidel-------------22.09.2023 15:06 Erstaufschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------22.09.2023 16:25 angepasst und veröffentlicht Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1e Abgeschlossen Müssen zu viel gesendete Informationen, welche im Anwendungsfall mit Bedingung aufgeführt, deren Bedingung aber nicht erfüllt ist, ignoriert werden? Zu viel gesendete Informationen müssen ignoriert werden, sofern es nicht die maximal erlaubte Segment-/Segmentgruppenwiederholbarkeit oder die Überschreitung der Anzahl der Codes aus einer Paketdefinition handelt. 29.08.2023 2023-01899 Hallo, wir erhalten seit kurzem (14 Tage) Z31-APERAK-Ablehnungen von einem Energiedienstleister (im Namen von 2 Strom- und Gaslieferanten) auf unsere Lieferbeginnbestätigungen (PI 11002) und unsere Stammdatenänderungen (PI 11117). Bis vor dem 16.08.23 wurden diese noch akzeptiert. Hintergrund der Ablehnung ist lt. der Marktpartner, dass wir Segmente befüllen, welche nicht (mehr) befüllt werden müssen, da die erforderlichen Bedingungen nicht gegeben sind. Aus unserer Sicht ein klarer Fall von "die zu viel gemeldeten Daten sind zu ignorieren". Bei den zuviel befüllten Segmenten handelt es sich konkret um die "Bezeichnung des Zählwerks auf dem Gerät" und "Singulär genutzte Betriebsmittel in der Netznutzungsabrechnung". Beide Angaben führen zu keinen Konflikten mit anderen Angaben und sind für Folgeprozesse unschädlich. Ein Ignorieren wäre einfach und erfolgt auch durch alle anderen in unserem Netzgebiet tätige Marktpartner. Meinem Verweis auf die eine bereits in 2018 veröffentlichte Frage des Forum Datenformate (Ticketnummer 2018-00044) wurde mit folgender Begründung widersprochen: "Den von Ihnen zitierten Text interpretieren wir so, dass ein Segment welches beim Prüfidentifikator im AHB mit aufgeführt ist, auch zum Umfang der Prüfschablone gehört. Dabei sind die Bedingungen des jeweiligen Segmentes einzuhalten. Wenn die Bedingung sagt, dass ein betroffenes Segment, welches zum Prüfidentifikator und damit zur Schablone gehört, nicht aufzuführen ist, so kann dieses mit APERAK abgelehnt werden. Dies ist die Konsequenz die der Sender zu tragen hat. Wir mögen aus Ihrer Sicht der einzige Marktpartner sein, der in entsprechenden Fällen mit APERAK reagiert, aber wir haben im Gegenzug auch genügend Marktpartner die nach Empfang der APERAK den entsprechenden gleich gelagerten Fehler korrigiert haben. Eine APERAK ist unserer Meinung nach eine entsprechend zulässige Konsequenz." Ich bitte um zeitnahe Klarstellung zu dieser Thematik, denn aus unserer Sicht legt der MP die gängigen Regeln falsch aus und wälzt seine seit kurzem bestehenden IT-Probleme auf andere ab. Vielen Dank. C. Kunert 2023-08-29 19:51:46 Seher geehrter Herr Kunert, nach den Vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass Sie als Netzbetreiber dem Lieferanten eine Antwort senden (PID 11002). Diese lediglich aus dem Grund da Sie von einem Dienstleister sprechen. Aus Ihrer Frage geht hervor, dass der Empfänger Ihres Geschäftsvorfalls auf diesen mit einer Verarbeitbarkeitsfehlermeldung (APERAK mit Codes Z31) reagiert. Ein Geschäftsvorfall mit der von Ihnen beschriebene Problematik kann grundsätzlich nicht mit dem Fehlercode Z31 zurückgewiesen werden. Zum Z31 ist dem CONTRL/APERAK Anwendungshandbuch, Kapitel 5.2 zu entnehmen: Code: Z31Bedeutung: Geschäftsvorfall wird vom Empfänger zurückgewiesen Erläuterung: Der Geschäftsvorfall mit dem genannten Prüfidentifikator wird vom Empfänger nicht verarbeitet.Entsprechend seiner Marktrolle verarbeitet der Empfänger Geschäftsvorfälle mit dem angegebenen Prüfidentifikator nicht. In diesem Fall wird keine weitere Prüfung des Geschäftsvorfalls durchgeführt. Mit dem Code Z31 sagt der Lieferant aus, dass er keine Antworten auf Anmeldungen verarbeit. Dies ist aber offensichtlich falsch, da er ihnen gegenüber ausgesagt hat, dass er derartige Geschäftsvorfälle, die er von anderen NB erhält, verarbeitet. Entsprechend der Nutzungsdefinition des Codes Z31 fällt seine Nutzung zur Rückmeldung von "zu viel gesendeten Informationen" unter Codemissbrauch.  Im Weiteren sind Sie in Ihrer Frage auf die Interpretation des Senders der APERAK in Bezug auf die schon ältere Frage mit der Ticketnummer 2018-00044 eingegangen. In dieser Frage geht es um den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt. Dieser ist im Kapitel 3.1.2 "AHB-Prüfung" im CONTRL-APERAK AHB beschrieben.  Auszug aus Kapitel 3.1.2[..]Enthält ein Geschäftsvorfall weniger Informationen, als er gemäß der AHB-Vorgabe enthaltenmuss, so ist er abzulehnen. Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikatorsnicht enthalten sein sollten, vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind. Istaufgrund des Prüfidentifikators die für den Anwendungsfall beschriebene Ausgestaltung derPrüfschablone aufgrund der im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen und der Abhängigkeitennicht eindeutig, so entscheidet der Empfänger des Geschäftsvorfalls welche Informationendes Geschäftsvorfalls er ignoriert und welche er zur Ausgestaltung der Prüfschablone undsomit zur AHB-Prüfung verwendet. Sollte sich aus den im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen,die den Umfang für den Anwendungsfall überschreiten und dem Ignorieren der zuviel übertragenen Informationen, eine vom Absender des Geschäftsvorfalls ungewünschtesVerhalten des Empfängers ergeben, so hat der Absender des Geschäftsvorfalls die sich darausergebenden Konsequenzen zu tragen.[..] Die von Ihnen dargelegte Interpretation des APERAK-Senders können wir nicht nachvollziehen. Aus welcher Beschreibung sich seine Interpretation ergeben sollte, können wir dem CONTRL-APERAK AHB, das abschließend alle Regeln zum Einsatz der APERAK enthält, nicht entnehmen. Dies spiegelt sich auch in den Fehlercodes der APERAK wider. Es gibt keinen Fehlercode, welcher zu nutzen wäre, wenn ein Geschäftsvorfall "zu viel" gesendete Informationen enthalten würde. Es gibt lediglich Fehlercodes, welche zu verwenden sind, wenn ein Geschäftsvorfall eine höhere Anzahl an Wiederholungen eines Segments oder einer Segmentgruppe als diese für den Anwendungsfall beschrieben ist, enthält bzw. wenn ein Geschäftsvorfall mehr Codes enthält, als dies die entsprechende Paketdefinition des Anwendungsvorfalls erlaubt.Diese beiden Fehlercodes haben jedoch nichts mir der von Ihnen beschriebenen Situation zu tun. Fazit: Aus den dargelegten Informationen leiten wir einen Missbrauch des Fehlercodes Z31 ab. Es gibt auch keinen anderen Fehlercode, mit welchem einen "Fehler" wie er von Ihnen als Sender verursacht wurde, gemeldet werden könnte. Einen Geschäftsvorfall, der zu viel Informationen enthält, ablehnen zu können ist gemäß Anwendungshandbuch nicht gewünscht. Mit freundlichem GrußIhr BDEW-Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Holger Weickenmeier Christian Kunert CONTRL (Syntax Version 3) / APERAK Anwendungshandbuch, S. 23 UTILMD AHB Nein Vorschlag erstellt. -------------Holger Weickenmeier-------------30.08.2023 13:39 Anpassungen gem. Mailaustausch vorgenommen. -------------Holger Weickenmeier-------------27.09.2023 15:41 veröffentlicht -------------Stefan Seidel-------------02.10.2023 10:27 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.4 Abgeschlossen Wie wird eine Anmeldung mit TA „Neuanlage“ abgelehnt, wenn schon ein AN zugeordnet ist? Die Unterscheidung zwischen den TA Neuanlage und Einzug ist nur bei der Identifizierung notwendig 10.08.2023 2023-01885 Wie lehnen wir als Netzbetreiber eine Anmeldung, welche der Lieferant mit dem Transaktionsgrund „Einzug in Neuanlage“ gesendet hat, ab, wenn an der Marktlokation schon ein Anschlussnutzer vorhanden ist? Aktuell können wir solche Anmeldungen nicht ablehnen. 2023-08-10 11:40:18 Für einen Anschlussnutzer ist es nicht zwingend ersichtlich, ob sich an einer Marktlokation schon ein anderer Anschlussnutzer (z.B. Bauträger) angemeldet hatte. Die Unterscheidung zwischen den Transaktionsgründen „Einzug in Neuanlage“ und „Ein-/Auszug (Umzug)“ liegt in der Identifizierung der Marktlokation. Die Intention des Anschlussnutzers ist die gleiche. „Der Anschlussnutzer ist eingezogen“. Dies spiegelt sich auch im EBD E_0462. Hier wird bei der Identifizierung zwischen den Transaktionsgründen „Einzug in Neuanlage“ und „Ein-/Auszug (Umzug) unterschieden. Bei der weiteren Verarbeitung ist es irrelevant, ob der Transaktionsgrund „Einzug in Neuanlage“ oder „Ein-/Auszug (Umzug)“ in der Anmeldung angegeben wurde, die weitere Verarbeitung ist identisch und erfolgt über die Prüfung auf den identischen AN. Damit ist hier keine Ablehnung aufgrund des Transaktionsgrundes zulässig. Viele Grüße Ihre PG Entscheidungsbaumdiagramme Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Matthias Braun Holger Weickenmeier Nein Frage wurde in der Sitzung am 10.08.2023 besprochen und das Ergebnis hier veröffentlicht. -------------Holger Weickenmeier-------------10.08.2023 11:40 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.4 Abgeschlossen Ist eine Änderung der Konzessionsabgabe möglich, wenn bereits die Sondervertragskunden-KA zugeordnet ist? Der Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in einer MVR oder 13i ist möglich. 01.06.2023 2023-01772 Im Abschnitt zur Abrechnung der Konzessionsabgabe im EBD E_0406 ist beschrieben, dass der NB für die 13I Rechnung ohne Stammdatenänderung auf die Tarifkunden Konzessionsabgabe wechseln darf, wenn vorher die Sondervertragskunden Konzessionsabgabe kommuniziert wurde. Im EBD E_0477 'Bestellung prüfen' ist festgelegt, dass eine Änderung der Konzessionsabgabe nicht möglich ist, wenn die Sondervertragskunden-KA zugeordnet ist. Daraus ergeben sich unsere Fragen. Folgende Situation: Angenommen einer Marktlokation ist die Sondervertragskunden-KA zugeordnet, die MaLo erfüllt die Anforderungen dafür nicht (MaLo ist in der NS-Ebene und der Verbrauch weist keine zwei Monate mit Leistungsspitze über 30kW auf). Die Anforderungen für die Konzessionsabgabe NT werden an der MaLo erfüllt. Konsequenz: Der NB kann die MaLo auf Grund der Ausnahmeregelung aus dem EBD E_0406 mit der Tarifkunden Konzessionsabgabe abrechnen. Die Konzessionsabgabe NT darf nicht verwendet werden, da diese nicht bestellt wurde und der NB somit nicht weiß, dass die Anforderungen für die Konzessionsabgaben NT erfüllt sind. Der LF hat nicht die Möglichkeit die Konzessionsabgabe NT zu bestellen, da die Bestellung immer abgelehnt wird. Die Konzessionsabgabenverordnung schreibt vor, dass die Konzessionsabgabe NT abgerechnet werden muss. Fragen/Hinweise: • Ist diese Interpretation korrekt und falls ja, ist dies das gewünschte Verhalten? • Falls der NB die Tarifkunden KA abrechnet auf Grund der Ausnahmeregelung aber nur die Sondervertragskunden-KA kommuniziert wurde, kann die Rechnung dann immer mit A78 abgelehnt werden, da es keine Position mit der erwarteten Artikel-ID für die Sondervertragskunden-KA gibt die vorher mit den Stammdaten ausgetauscht wurde? • Zudem kennt der Lieferant typischerweise nicht die Einwohneranzahl von sämtlichen Gemeinden, in die er beliefert. Entsprechend weiß der Lieferant nicht mit welcher Tarifkunden-KA-ArtikelID diese MaLo abgerechnet werden wird (1-08-4-001, 1-08-4-002, 1-08-4-003, 1-08-4-004 oder ggf. eine gemeindespezifische ArtikelID). Dies führt dazu, dass das Ziel der Einführung von ArtikelIDs in der NN-Rechnung an dieser MaLo nicht mehr erreicht wird: Der Lieferant weiß nicht, welche ArtikelIDs in der Rechnung zu erwarten sind und somit nicht welcher Rechnungsbetrag zu erwarten ist. Das Problem besteht unabhängig davon, ob die MaLo die Anforderungen für die Konzessionsabgabe NT erfüllt oder nicht. 2023-06-01 11:14:13 Sehr geehrter Marktteilnehmer,   falls der NB die Tarifkunden-KA abrechnet, aufgrund der Ausnahmeregelung aber nur die Sondervertragskunden-KA kommuniziert wurde, kann die Rechnung nicht mit A78 abgelehnt werden. Die Ausnahmeregelung ist mit den Prüfschritten im EBD E_0406 und E_0407 abgedeckt, so z.B. auch im Hinweis zum Prüfschritt 805. Ihre Annahme ist richtig, dass in dieser Ausnahmeregelung die entsprechende Tarifkunden-KA nicht im Vorfeld vom NB an den LF kommuniziert werden muss. Der LF muss in diesem Fall die Höhe der Konzessionsabgabe eigenständig ermitteln und zur Rechnungsprüfung heranziehen. Zu dem E_0477 soll es zeitnah einen ergänzenden Hinweis im Prüfschritt 10 geben.    Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Daniel Beckers Auszug aus Abrechnung der Konzessionsabgabe (Seite 66) Wenn der NB in den Stammdaten die Sondervertragskunden Konzessionsabgabe kommuniziert hat, so kann er ohne Stammdatenänderungen lediglich in der 13I auf die Tarifkunden Konzessionsabgabe wechseln. Prüfschritt 1 von EBD E_0477 Ist der Marktlokation zum Zeitpunkt der bestellten Änderung die Sondervertragskunden-KA zugeordnet? Ja => Ablehnung mit A01 Sondervertragskunden-KA gemäß § 2 Abs. 3 der Konzessionsabgabenverordnung, daher keine Änderung möglich Prüfschritt 805 von EBD E_0406 Fehlen noch Artikel-ID für Rechnungspositionen ≥ 01.01.2023 00:00 Uhr, die vorher mit den Stammdaten ausgetauscht und somit in der Rechnung erwartet wurden? Ja => Ablehnung mit A78 Cluster: Ablehnung auf Summenebene Erwartete Artikel-ID in der Rechnung nicht vorhanden. Hinweis: Die erwarteten Artikel-ID sind zu nennen. Nein Vorschlag der KG Abrechnung. Zusätzlich: Antwort ist nur in Verbindung mit der Anpassung des EBD E_0477 möglich. -------------Thomas Seipt-------------23.08.2023 11:58 Veröffentlicht und beantwortet, vorher in PG besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------24.08.2023 09:06 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Passt die Frist zur Fälligkeit im EBD E_0406 zur GPKE? Die Fristenberechnung im EBD entspricht den Vorgaben der GPKE. 07.08.2023 2023-01873 Der Prüfschritt 31 sagt aus , dass die Fälligkeit einer Netznutzungsrechnung größer 10 WT zum Rechnungseingangsdatum sein muss, ansonsten ist die Fälligkeit unterschritten. In der GPKE hingegen sind als Zahlungsziel einer Netznutzungsrechnung 10 WT definiert (Kapitel 7.2). So auch im Lieferantenrahmenvertrag Strom. Im §8, Absatz 12 heißt es "Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zehn Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Daraus folgt, dass die Angaben der Fälligkeiten nicht identisch sind. Welche Aussage soll zur Prüfung herangezogen werden? Mindestens 10 WT oder mind. 11 WT nach Rechnungseingang? 2023-08-07 10:58:14 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Fristenberechnung im EBD entspricht den Vorgaben der GPKE. Siehe Kapitel Frsitberechnung. Hiernach beginnt die Frist ab dem Folgetag des Eingangs der Rechnung. Die Frist beinhaltet immer vollständige Werktage.Beispiel zur Werktagsberechnung: Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Matthias Braun Lusine Kloos Frage zum Prüfschritt 31 (Seite 67) Nein Vorschlag der Kleingruppe Abrechnung -------------Thomas Seipt-------------09.08.2023 16:37 Besprochen in gruppe, veröffentlichung -------------Vanessa Stemplowsky-------------10.08.2023 09:14 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Ist der Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in einer MVR möglich? Der Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in einer MVR ist möglich. 31.07.2023 2023-01861 Bei E_0406 und E_0407 schlägt im Prüfschritt 460 die Ermittlung der korrespondierenden Resultierenden fehl, wenn Konzessionsabgabe TA zurückgenommen wird und Konzessionsabgabe SA neu berechnet wird. Für die abweichende Abrechnung der SA Konzessionsabgabe obwohl die TA per Stammdaten gemeldet worden ist, gibt es ja schon eine Ausnahme. Trotzdem muss validiert werden, ob die Rücknahme und Neuberechnung der Positionen soweit stimmig ist in der MVR. Nimmt ein Netzbetreiber in der MVR die KOA TA mit Artikel-ID 1-08-4-002 vom 01.01.2023 - 31.05.2023 zurück kann die Neuberechnung der KOA SA mit Artikel-ID 1-08-3-001 vom 01.01.2023 - 30.06.2023 nicht geprüft werden nach Prüfschritt 460: "Beginnt der Zeitraum der korrespondieren Resultierenden zum selben Zeitpunkt wie der Zeitraum dieser Resultierenden und enthält der Zeitraum der korrespondierenden Resultierenden keinen Zeitraum des Monats, in dem die Resultierende endet?" Damit die korrespondierende Resultierende gebildet werden kann muss folgendes aus dem EBD beachtet werden: "Definition: korrespondierende Resultierende Die korrespondierende Resultierende zu einer Resultierenden ist die Resultierende, die gemäß Bildungsregel einer Resultierenden gebildet wird, wenn man die andere Artikel-ID (entspricht der korrespondierenden Artikel-ID) dieser Gruppenartikel-ID wählt als die Artikel-ID, mit der die Resultierende gebildet wurde, die zur Abrechnung derselben physikalischen Größe verwendet wird." Es gibt nur 2 festgelegte Gruppen-Artikel ID für die Konzessionsabgaben: 1-08-2-AGS-KG und 1-08-5-AGS-KG Somit fehlen die Gruppenartikel ID: 1-08-1 1-08-3 1-08-4 1-08-6 Werden hier nun die fehlende Gruppenartikel-ID noch ergänzt oder generell im EBD die Prüfung der Konzessionsabgabe angepasst? Vielen Dank. 2023-07-31 09:42:58 Sehr geehrte Marktteilnehmerin, der Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in einer MVR ist möglich, da die Frage des Prüfschritts 450 „Wird mit der Artikel-ID eine physikalische Arbeit abgerechnet?“ mit "nein" beantwortet werden muss. Es wird nicht eine physikalische Arbeit, sondern die Konzessionsabgabe in der Position abgerechnet. Dadurch wird zum Prüfschritt 470 gesprungen. Die Validierung der Rücknahmen für den Wechsel der Konzessionsabgabe von TA zu SA in der MVR erfolgt ab Prüfschritt 560. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Matthias Braun Ramona Pantani Nein Vorschlag der Kleingruppe Abrechnung -------------Thomas Seipt-------------09.08.2023 16:42 in PG besprochen und veröffentlicht -------------Vanessa Stemplowsky-------------10.08.2023 09:18 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Dürfen die Energiemengen auch für Zeiträume vor dem Lieferbeginn bei unterjährigen Lieferbeginn aufgeführt werden? Wenn erforderlich, müssen auch Leistungswerte und Energiemengen für Zeiträume vor dem Lieferbeginn angegeben werden. 26.07.2023 2023-01847 Wir haben einen Fall mit einem unterjährigen Lieferbeginn. Der Netzbetreiber fügt sowohl im Lieferschein, als auch in der INVOIC auch noch die kWh-Werte der Zeiträume vor Lieferbeginn auf. Uns stellt sich nun die Frage, ob die Beifügung dieser Mengen im Lieferschein bzw. in der INVOIC gestattet ist? Darüber hinaus bekommen wird die INVOIC reklamiert, da die in den abrechenbaren Stammdaten mitgeteilten Artikel-IDs erst ab unserem Lieferbeginn gültig sind. Auch hier stellt sich uns die Frage, ob dies korrekt ist? 2023-07-26 10:53:51 Sehr geehrter Marktteilnehmer, der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Abrechnungsenergiemengen bzw. Leistungswerte vor dem Lieferantenwechsel aufgetreten sind. D.h., Positionsmengen, die in der Netznutzungsrechnung angegeben werden, müssen auch im Lieferschein aufgeführt werden (Frage 330). Ausgenommen ist die Zonung der Energiemengen bei gesetzlichen Umlagen und Abgaben. Freundliche Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Matthias Braun Michael Fuhrer Nein Antwort in Kleingruppe erarbeitet -------------Thomas Seipt-------------18.08.2023 16:36 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Ist die Reklamation und Ablehnung der Profilscharen mit E_0100:A05 des Lieferanten berechtigt? Die Reklamation ist gerechtfertigt 20.07.2023 2023-01843 Hallo, im EBD 7.8.1 E_0100 "Profile bzw. Profilscharen prüfen" wird in Schritt 6 geprüft, ob die niedrigste Temperaturmaßzahl der Profilschar der Begrenzungskonstante aus der Liste der Profildefinitionen entspricht. Als NB haben wir die Bezugstemperatur der Profildefinition auf 18°C mit Begrenzungskonstante 0 definiert. Unsere Profilscharen liefern daher die TMZ für -17°C bis 17°C (35 LIN-Segmente der MSCONS PI 13011), da bei 18°C kein Bezug mehr erwartet wird. Aus der beschriebenen EBD Prüfung ergibt sich seitens eines Lieferanten die Reklamation, dass unsere niedrigste TMZ nicht der Begrenzungskonstante entspricht, da wir keine TMZ für -18°C liefern. Unserer Ansicht nach ist die Reklamation unberechtigt, da die Begrenzungskonstante die TMZ abgrenzt und keine Daten für -18°C bzw. +18°C mitgeliefert werden. Die Begrenzungskonstante 0 mit Bezugstemperatur 18 bedeutet aus unserer Sicht, dass die niedrigste TMZ -17°C ist. Derivativ bedeutet das für die Profilscharen 35 LIN-Segmente. Ist die Reklamation und Ablehnung der Profilscharen mit E_0100:A05 des Lieferanten berechtigt? 2023-07-20 10:12:42 Sehr geehrter Marktteilnehmer, ja, die Reklamation ist gerechtfertigt. Wenn die niedrigste Temperatur bei Ihnen 18 °C ist, bei der keine Energie zum Heizen mehr benötigt wird (Bezugstemperatur), muss dies auch im Profil mitgegeben werden. Es muss dann eine Profilschar (Spalte) geben mit 18 °C, TMZ = 0 und in den ¼ h allen Werten  „0“ angegeben werden. Das bedeutet, dass bei einer T,mä ≥ 18 °C keine Energie bilanziert wird. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Arthur Janczak 7.8.1 E_0100 Profile bzw. Profilscharen prüfen Nr.6: Entspricht die niedrigste Temperaturmaßzahl der Profilschar der Begrenzungskonstante aus der Liste der Profildefinitionen? Nein In PG besprochen und bilateral beantwortet -------------Vanessa Stemplowsky-------------24.08.2023 09:03 Veröffentlichung aufgrund Marktanfrage - besprochen mit Matthias Braun und Clara Schubert -------------Vanessa Stemplowsky-------------12.10.2023 11:06 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Wie genau muss die Rundungen im Rahmen der gleitenden Nachberechnung erfolgen? Es dürfen keine Rundungsdifferenzen auftreten. 20.06.2023 2023-01802 Rundungen im Rahmen der gleitenden Nachberechnung Hallo, es gibt Netzbetreiber, die fassen bei der gleitenden Nachberechnung die zu korrigierenden Zeiträume zusammen. Damit einhergehend natürlich auch die Mengen. Die Ermittlung des Nettobetrages für unsere EBD-Prüfung ist dementsprechend Mengensumme * Preis = Nettobetrag. Der Netzbetreiber allerdings berechnet die einzelnen Monate und summiert dann die errechneten Nettobeträge. Dies führt dann bei den EBD-Prüfungen zu Ablehnungen. Ist die Methodik des Netzbetreibers korrekt? Vielen Dank. 2023-06-20 09:41:24 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in dem INVOIC/REMADV AHB befindet sich folgende Aussage: "Als Grundsatz gilt: Jede Zeitscheibe wird bei der Rücknahme in der ursprünglichen Form zurückgenommen." Die Rücknahmeposition muss exakt das zurücknehmen, was bisher abgrechnet wurde. Abweichungen zwischen Rücknahmeposition und den bisher in Rechnung gestellten Rechnungspositionen sind abzulehnen.   Freundliche Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Clara Schubert-Gladen Michael Fuhrer Nein Kleingruppe Antwortvorschlag -------------Thomas Seipt-------------18.08.2023 09:11 In PG besprochen -------------Clara Schubert-Gladen-------------23.08.2023 13:22 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Welche Artikel-ID gelten bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel? Es gelten die Artikel-ID aus der Anmeldebestätigung bzw. Stammdatenänderung ab dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres. 26.05.2023 2023-01768 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage zur Prüfung von Monatsrechnungen im Zusammenhang mit Lieferantenwechseln. Bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel (bspw. zum 01.02.2023) liegen dem neuen LF nur die Artikel-ID's vor, die in der Antwort auf Anm. NN mitgeteilt werden. Diese gelten somit auch erst ab Lieferbeginn (01.02.2023). Wenn nun die erste Monatsrechnung (MVR) für bspw. 02/2023 kommt und dort auch eine Gegenrechnung der Vormonate erfolgt, so können die Avispositionen für 01/2023 nicht lt. EBD geprüft werden, weil für 01/2023 noch keine Artikel-ID's bekannt sind. Es gibt auch m.W. keine Möglichkeit seitens des NB, die Artikel-ID's rückwirkend für Zeiträume vor Lieferbeginn mitzuteilen. Gründe für diesen Fall können sein: - KA-Wechsel von TA auf SA - Rückrechnung wegen Jahresleistung - Abrechnung von bereits entfallenen Umlagen seitens des Netzbetreibers Wie ist hier die Vorgehensweise angedacht oder übersehen wir etwas? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2023-05-26 13:40:51 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  bei einem unterjährigen Lieferantenwechsel gelten die Artikel-ID aus der Anmeldebestätigung bzw. Stammdatenänderung ab dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres und sind für die Prüfung der Rechnungspositionen der Netznutzungsabrechnung ebenfalls für Zeiträume vor dem Lieferantenwechsel heranzuziehen. In dem EBD E_0406 und E_0407 werden die Prüfschritte 400 und 600 mit einem entsprechendem Hinweis in dem Dokument "Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten, Version 3.5" ergänzt.    Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Clara Schubert-Gladen Sebastian Weiße Nein Veröffentlichung -------------Clara Schubert-Gladen-------------19.09.2023 14:26 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.3 Abgeschlossen Anwendungshilfe MaKo2020: Verständnis der Resultierenden in Variante 1 der NN-Rechnung Die EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 hat keine Gültigkeit mehr. 12.05.2023 2023-01758 In der Anwendungshilfe zum Lieferschein der MaKo2020 https://www.edi-energy.de/index.php?id=38&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=981&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=download&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Dokument&cHash=17c4f07399e91e9015417ef3ea0a088a gibt es folgende Passagen: - Kapitel 5.4.4 "Somit enthält der Lieferschein, auf den die zu prüfende NN-Rechnung referenziert, nie Energiemengen zu Rücknahmepositionen" - Kapitel 5.5.2.1 Variante 1 "In der monatlichen vorläufigen NN-Rechnung wird die Arbeit der abgelaufenen Monate in Rechnung gestellt. Die Arbeit wird mit dem aktuellen Arbeitspreis in Abhängigkeit von den Benutzungsstunden (die auf Basis der Arbeit der abgelaufenen Monate und des bisher aufgetretenen Jahresleistungsmaximums) berechnet. Ebenfalls fließt das bisher aufgetretene Jahresleistungsmaximum in die Berechnung für die abgelaufenen Monate mit ein. Dabei werden die bereits berechneten Positionen der direkt vorhergehenden Rechnung verrechnet. Der Lieferschein beinhaltet die Arbeit der abgelaufenen Monate, welche auf der Rechnung ausgewiesen wird, und das in den abgelaufenen Monaten bisher aufgetretene Jahresleistungsmaximum." Wir gehen davon aus, dass es weiterhin erlaubt ist die Variante 1 in der NN-Rechnung anzuwenden. Die Resultierende ist nach unserem Verständnis die Verrechnung der abgelaufenen Monate und der Rücknahmepositionen, sodass in Summe nur der aktuelle Monat übrig bleibt. Die Prüfschritte 475 (für MVR) und 660 (für 13I) im EBD E_0406 lauten: "Entsprechen die einzelnen Positionen der Mengen des Lieferscheins dem Absolutbetrag der Menge der Resultierenden der Rechnung?" Bei nein muss laut EBD mit A45 abgelehnt werden. Daraus ergeben sich unsere Fragen: 1. Ist unser Verständnis der Resultierenden auch mit Variante 1 korrekt? 2. Wie können dann aber die oben genannten Prüfschritte positiv geprüft werden? 2023-05-12 09:44:27 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 hat keine Gültigkeit mehr. Gemäß GPKE muss der Lieferschein die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und, falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen übereinstimmen. Mit freundlichen GrüßenIhr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Daniel Beckers Nein In PG besprochen, Vorschlag erstellt. Prüfung der PG und anschließende Veröffentlichung -------------Vanessa Stemplowsky-------------23.05.2023 09:49 Veröffentlicht -------------Vanessa Stemplowsky-------------23.08.2023 12:12 Nein Nein
UTILMD AHB Strom 1.1 Abgeschlossen Umgang mit Segmenten / Segmentgruppen in einer Segmentgruppe Segmente / Segmentgruppen innerhalb einer Segmentgruppe können nur angegeben werden, wenn die darüberliegende Segmentgruppe eröffnet wurde 27.07.2023 2023-01854 Hallo, wir können eine Kündigung, Identlogik Z12, nicht identifizieren und lehnen mit A12 ab. Laut AHB ist bei diesem Antwortgrund kein LOC+Malo zu versenden. Das SEQ+Z01 muss aber auch nicht eröffnet werden, wenn LOC+Malo nicht vorhanden ist, Bedingung 2061 und 25. Allerdings ist die Lieferrichtung ein generelles MUSS ohne Einschränkung. Dazu benötigt man aber das SEQ+Z01. Können Sie die bitte prüfen und erklären, da der "Fehler" in der aktuellen, aber eben auch in der neuen Version des AHB zu finden ist. 2023-07-27 16:10:08 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Wir befinden uns in dem Anwendungsfall 55018 Ablehnung Kündigung. Die Segmentgruppe SG10 CCI+Z30 "Lieferrichtung" ist auf Ebene der Segmentgruppe und des Segemntes mit dem Operator "Muss" definiert. Wenn die darüberliegende Segementgruppe, welches in diesem Fall die SG8 SEQ+Z01 "Daten der Marktlokation" ist, eröffnet wurde, dann müssen alle in der Segmentgruppe angegebenen Segmente / Segmentgruppen gemäß ihres Operators betrachtet werden. Somit ist das Segement SG10 CCI+Z30 "Lieferrichtung" nur anzugeben, wenn auch die darüberliegede Segmentgruppe eröffnet wurde.  Die darüber liegende Segmentgruppe SG8 SEQ+Z01 wurde jedoch nicht eröffnet, da die an diesem Segment beschreibenen Voraussetzungen nicht vorlagen. Diese Segmentgruppe ist mit den Voraussetzung "Muss [2061] ∧ [25]" beschrieben. (∧ steht für "und")Die dort enthaltene Voraussetzung [25] "Wenn SG5 LOC+Z16 (Markltlokation)" vorhanden trifft in diesem Fall nicht zu, da das Segement "SG5 LOC+Z16 (Marktlokation)"  bei der Verwendung des Codes A12 im "SG4 STS+E01 (Status der Antwort)" nicht anzugeben ist.  Es handelt sich somit um keinen Fehler. Wir hoffen Ihnen hiermit den Zusammenhang erläutert zu haben.  Ihre PG EDI@Energy   Ja Holger Weickenmeier Sara Olszewski Holger Weickenmeier Stefan Losert UTILMD Anwendungshandbuch Strom Seite 458, 459 Nein -------------Holger Weickenmeier-------------27.07.2023 17:17 Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.0 Eingegangen Sender VERPFLICHTET im ClientHello des TLS-Handshakes die SNI-Extension mitzuschicken? SNI muss verwendet werden 10.07.2023 2023-01826 In den "Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 V2.0" (3.) steht folgendes zur Verwendung von SNI bei TLS: "Für den Aufbau der TLS-Verbindung ist die Erweiterung Server Name Identification (SNI) gemäß IETF RFC 6060 bzw. IETF RFC 8449 zu unterstützen." (Hinweis 1: Ist statt RFC 6060 evtl. RFC 6066 gemeint?) (Hinweis 2: Bei TLS 1.3 ist SNI IMMER Pflicht) Wir interpretieren das so, dass ein Sender VERPFLICHTET ist im ClientHello des TLS-Handshakes die SNI-Extension mitzuschicken. Ist das der Fall? Wir empfehlen *dringendst*, dass SNI weiterhin Pflicht ist. Wir bitten um klarstellende Formulierung im Dokument. 2023-07-10 11:49:15 Sehr geehrter Marktteilnehmer, SNI muss auch bei Verwendung von TS 1.2 verwendet werden. Dieses ist in der Konsolidierten Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 28.07.2023 auch enthalten.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Dirk Katzenbach Thomas Beckers "Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 V2.0" (Kapitel 3.) Nein Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.0 Eingegangen Feld "BDEWDocumentDate" für Marktprozesse Das Feld BDEWDocumentDate muss in der Kommunikation bei den Marktprozessen befüllt sein. 09.07.2023 2023-01823 Gemäß "Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.0 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 12.05.2023" im Abschnitt "6 Regelungen für den Austausch von Metainformationen" sind für den Austausch von Übertragungsdateien für Marktprozesse innerhalb des Elements „PartProperties“ die Felder "BDEWDocumentType" und "BDEWDocumentNo" zu verwenden, während die Felder "BDEWFulfillmentDate", "BDEWSubjectPartyID" und "BDEWSubjectPartyRole" keine Verwendung finden. Laut "AS4-Profil 1.0 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 12.05.2023" in Abschnitt "2.3.5 Payload Data-Profil" gibt es jedoch ebenfalls das Feld "BDEWDocumentDate", welches in der obigen Auflistung bzw. genanntem Dokument nicht enthalten ist und auch im Dokument "Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess" Version 2.0 der AG FPM keine Erwähnung findet. Wie ist mit dem Feld "BDEWDocumentDate" beim Austausch von Übertragungsdateien für Marktprozesse umzugehen? 2023-07-09 01:47:40 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Das Feld BDEWDocumentDate muss in der Kommunikation bei den Marktprozessen mit dem Datumstempel bei Erzeugung im Format YYYY-MM-DD befüllt sein. Dieses ist in der Konsolidierten Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 28.07.2023 auch enthalten.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Rene Hoffmann Rene Hoffmann Tobias Laube Nein Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.0 Eingegangen Eine juristische Person kann mehrere Marktrollen einnehmen... Die interne Kommunikation ist nicht durch die RzÜ geregelt 08.02.2023 2023-01651 Eine juristische Person kann mehrere Marktrollen einnehmen und erhält für jede Rolle eine eigene MP-ID. Zum Beispiel kann ein Unternehmen die Rollen: - Netzbetreiber - Messtellenbetreiber - Lieferant einnehmen. a) Strikt genommen müsste dann die interne Kommunikation innerhalb eines Unternehmens dann über die externe AS4 Schnittstelle geroutet werden, oder b) ist die AS4 Übertragung ausschließlich bei der Kommunikation über öffentliche Netzte anzuwenden, und darf nichtöffentliche Kommunikation auch ohne die Nutzung von AS4 erfolgen (in der Regel innerhalb desselben Unternehmensverbundes). 2023-02-08 11:36:21 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Die interne Kommunikation ist weder für die aktuelle Kommunikation, noch die zukünftige Kommunikation durch durch die RzÜ 1.x bzw. RzÜ 2.x geregelt. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Rene Hoffmann Tim Koehler 4 Kommunikationsregeln Zwischen zwei unterschiedlichen MP-ID ist genau ein Übertragungsweg mit genau einem Endpunkt zulässig. Die Grundidee der 1:1-Kommunikation ist, dass ein Marktpartner dafür zu sorgen hat, dass seine internen Organisationsstrukturen bei den anderen Marktpartnern keinen Zusatzaufwand im Rahmen der Übermittlung der Übertragungsdateien generieren. Jeder AS4-Endpunkt muss jederzeit ohne Firewall-Freischaltung erreichbar sein. Nein Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.0 Abgeschlossen Wann aktualisierte CP öffentlich verfügbar. Veröffentlichung ist zwischenzeitlich erfolgt 06.02.2023 2023-01650 Im Dokument wird unter Punkt 5 angegeben das Zertifikate aus der SM-PKI verwendet werden müssen. Bisher (Stand Februar 2023) gibt es keine Möglichkeit solche Zertifikate bei einer SM Sub-CA zu beziehen, da diese Verwendungszweck/Marktrolle "Marktkommunikation" in der entsprechenden Certificate Policy (CP) noch nicht definiert ist. Gibt es einen Zeitplan bis wann das BSI die entsprechende CP anpasst ? Wird die Anpassung rechtzeitig vor dem 01.10.2023 erfolgen? Gibt es ein Ausweichszenario falls diese Änderung nicht rechtzeitig erfolgen kann? 2023-02-06 17:51:35 Für die Veröffentlichung der neuen Version der CP der SM-PKI steht das BSI in der Verantwortung. Wir können Sie daher nur Bitten sich mit dieser Frage an das BSI oder BNetzA zu wenden. Es gilt nach wie vor der von der BNetzA festgelegter Zeitplan. Update: Seit dem 03. März 2023 steht die neue Version der CP zum öffentlichen Download bereit. Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Rene Hoffmann Fabian Lorenz 5 Zertifikate und PKI Die Kommunikation wird durch Verwendung der Smart Metering PKI (SM-PKI) des BSI abgesichert. Die Vorgaben der Certificate Policy (CP) der SM-PKI müssen eingehalten werden. 5.1 Vertrauensdiensteanbieter Die Vertrauensdiensteanbieter müssen eine Sub-CA-Instanz im Sinne der CP der SM-PKI sein. Nein Nein Nein
ActivationDocument FB 1.1a Abgeschlossen Ist das Feld "ResourceProvider" korrekt angegeben? Bei der Prüfung sind keine Fehler in der AWT aufgefallen. Die FB wird in der nächsten Version konkretisiert. 27.06.2023 2023-01806 Sehr geehrte Damen und Herren. ist die beschriebene Abhängigkeit beim Feld "ResourceProvider" korrekt angegeben? In vielen Prozessschritten wäre die Befüllung entsprechend des AWTs nicht korrekt, bzw. eine Prüfung der FB-Abhängigkeit würde hier fehlschlagen. Beispielsweise: Abruf im Aufforderungsfall mit Delta-/Sollwertanweisung, Prozessschritt 1. Hier ist die MarktpartnerID vom Einsatzverantwortlichen anzugeben, die Nachricht wird aber vom anweisenden Netzbetreiber gesendet. 2023-06-27 11:18:44 Sehr geehrter Fragesteller, wir haben Ihren Hinweis tiefer geprüft. Dabei sind uns keine unkorrekten Angaben in der AWT aufgefallen. Die Abhängigkeiten in der FB werden wir im Laufe der nächsten Konsultation konkretisieren. Das Feld "ResourceProvider" ist mit der jew. Marktpartner-ID des Marktpartners zu füllen, der für die Ressource zuständig ist. Bei der SR ist es bspw. der Einsatzveranwortliche; bei der CR und SG der Netzbetreiber. Die Informationen über die Sende-/Empfangspartner liegen eine Ebene höher im Dokument und werden über die Felder "SenderIdentification" und "ReceiverIdentification" angegeben. Bei einer Weiterleitung wird der ursprüngliche Sender über das Feld "OriginalSenderIdentification" angegeben. Entsprechend der zitierten Einschränkung aus der Formatbeschreibung zum Feld "ResourceProvider" ist dies in Abhängigkeit des jew. Senders korrekt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Jan-André Meyer Seite 8: Abhängigkeit Die hier angegebene MP-ID muss mit der Angabe im Element SenderIdentification übereinstimmen, sofern der Sender nicht der Data Provider ist. Ist der Sender der Data Provider, so muss die hier angegebene MP-ID mit der Angabe im Element OriginalSenderIdentification übereinstimmen. Nein zur Abstimmung in PG -------------Johannes Umbach-------------21.08.2023 09:20 PG OK, veröffentlicht -------------Vanessa Stemplowsky-------------28.09.2023 15:29 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5b Abgeschlossen Wie werden Tagespreise ab dem 1.1.24 für MSB-Rechnungen übertragen? Fehler wird in Lesefassung am 20.7.23 korrigiert 26.06.2023 2023-01805 Hallo, gemäß den AHB zur MSB-Rechnung 31009 ist im Segment SG29 PRI zum Qualifier CAL im Datenelement 6411 nur die Angabe des Qualifiers ANN erlaubt. Mit Einführung der Artikel-IDs in der MSB-Abrechnung und damit einhergehenden Tagespreisen müsste doch an dieser für Zeiträume ab dem 01.01.2024 die Angabe des Qualifiers "DAY" zulässig sein? Mit freundlichen Grüßen 2023-06-26 13:51:01 Sehr geehrter Fragesteller, der von Ihnen erkannte Fehler ist bereits in Arbeit und wird mit der nächsten Lesefassung am 20.7.23 behoben. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Michael Nawrath Nein Antwortvorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------29.06.2023 11:01 Veröffentlichung gemäß Abstimmung in PG R/Z und edi@energy vom 4.7.23 -------------Klaus Keller-------------05.07.2023 13:22 Nein Nein
INVOIC MIG 2.8a Abgeschlossen Welche Artikel-ID müssen per UTILMD für die INVOIC ausgetauscht werden? Es dürfen nur die Artikel-ID per UTILMD ausgetauscht werden, wenn diese in der INVOIC folgen. 19.06.2023 2023-01800 In der Stammdatenänderung zum 01.01.2023 haben wir alle Artikelnummern, welche für den Lieferanten abrechnungsrelevant sein könnten, übermittelt. Diese Artikelnummern werden auch im Abrechnungsbeleg mit aufgeführt, sind in der Rechnung und im INVOIC aber nicht enthalten. Im INVOIC sind nur die wirklich abrechnungsrelevanten Artikel-ID enthalten. Für uns ist es nun wichtig zu klären, ob nur die Artikelnummern in der Stammdatenänderung übermittelt werden dürfen, welche auch abrechnungsrelevant sind, oder ob alle Artikelnummern übermittelt werden müssen, für welche die Abrechnung möglich wäre. Entega und andere Lieferanten reklamieren wie folgt: Sie dürfen die Artikel-ID nicht per UTILMD austauschen, wenn Sie diese nicht in der INVOIC aufführen. 2023-06-19 13:11:50 Sehr geehrte Fragestellerin, in der UTILMD sind nur die Artikel-ID bzw. Gruppenartikel-ID zu nennen, die auch zur Abrechnung kommen. Die dahinter liegende Idee ist, dass der Lieferant durch Nennung dieser Codes weiß, welche Netznutzungskosten an der Marktlokation für ihn zu erwarten sind. Somit ist die Erwartungshaltung Ihrer Marktpartner korrekt.  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Kerstin Köppe Nein Antwortvorschlag erstellt und an Herrn Seidel zur Prüfung übergeben -------------Klaus Keller-------------21.06.2023 16:35 In PG besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------04.07.2023 09:11 Nein Nein
INVOIC MIG 2.8a Abgeschlossen Ist eine Fälligkeitsüberschreitung bei Rechnungsbetrag ≥ 0 erlaubt? Fälligkeitsüberschreitung bei Rechnungsbetrag ≥ 0 ist erlaubt. 09.03.2023 2023-01677 Berechnung der Fälligkeitsfrist (Beispiel Überschreitung) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben massive Probleme bei der Ablehnung durch Fälligkeitsüberschreitung. Die Netzbetreiber akzeptieren unsere Ablehnungen nicht und unser Softwareanbieter sieht keinerlei Handlungsbedarf, da aus ihrer Sicht die Berechnung korrekt erfolgt. Beispiel wäre 'DTM+137;202301292300 'DTM+265;202302132300 Behauptung vom Netzbetreiber. Angabe Rechnungsdatum ist UTC und hier müsste aktuell eine 1 h raufgerechnet werden. Dann wären wir beim 30.01.2023 Eingang, Fristberechnung ab 31.0.01.2023 = 10 Werktage, bis Fälligkeit 13.02.2023. Unser System lehnt wie folgt ab. "Das Zahlungsziel ist überschritten (Fällig 14.02.2023-Eingang 30.01.2023 = 11 volle Werktage)." Wie ist hier in diesem konkreten Beispiel die richtige Berechnung? Zusatzfrage: müssen Wochenenden und Feiertage auch beim Rechnungseingang berücksichtigt werden? Oder nur bei der Berechnung der Frist? Vielen Dank 2023-03-09 08:39:47 Sehr geehrter Fragesteller, gemäß dem EBD E_0406 und E_0407 darf bei einem fälligen Betrag ≥ 0 die Fälligkeit von 10 WT überschritten werden. Nur bei einem fälligen Betrag < 0 darf die Fälligkeit von 10 WT nicht überschritten werden. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Ninette Knobbe Nein -------------Klaus Keller-------------09.03.2023 09:28 Antwortvorschlag zur Diskussion in AG R/Z erstellt Nein Nein
ActivationDocument AWT 1.1 Abgeschlossen Wie ist mit Abrufen zu verfahren, bei denen ein Abrufzeitraum (Pos) in der Vergangenheit liegt oder die laufende Viertelstunde betrifft? Für den Abruf sind die zeitlichen Vorgaben aus den Prozessen zu berücksichtigen. Im Activation Document sind jedoch alle Zeitrschritte eines Tages enthalten. 15.06.2023 2023-01798 Laut dem Dokument "NKK-Detailprozesse_Version_2.2" gibt es bei RD 2.0 Abrufen eine Frist von BIS 15min vor Erfüllungszeitraum. ( Punkt 5.1.2 ) In einem Produktivtest mit unserem vorgelagerten Netzbetreiber, hat dieser uns ein Abrufdokument zugesendet bei dem folgende Unstimmigkeit Aufgetreten ist: Der CreationTimeStamp lag bei 08:34Z mit dem ersten Abrufzeitfenster 8:30Z. - Dieses Abrufdokument hätte laut unserer Interpretation von Connect+ abgelehnt werden müssen. Wie ist mit Abrufen zu verfahren, bei denen ein Abrufzeitraum (Pos) in der Vergangeheit liegt, oder die laufende Viertelstunde betrifft? 2023-06-15 13:15:02 Sehr geehrter Fragesteller, Abrufe sind mit dem ActivationDocument mit einem ausreichendem Vorlauf gem. der prozessualen Vorgaben zu senden.  Generell ist jedoch im ActivationDocument zu beachten, dass die Nachricht alle Zeitschritte eines Tages enthält, auch wenn diese bereits in der Vergangenheit liegen. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Laut dem Dokument "NKK-Detailprozesse_Version_2.2" gibt es bei RD 2.0 Abrufen eine Frist von BIS 15min vor Erfüllungszeitraum. ( Punkt 5.1.2 ) Nein Zur Abstimmung in PG vorbereitet -------------Johannes Umbach-------------16.08.2023 09:11 PG ok, veröffentlicht. -------------Vanessa Stemplowsky-------------28.09.2023 15:25 Nein Nein
ActivationDocument AWT 1.1 Abgeschlossen Besteht ein Widerspruch der Bemerkung in der Fussnote bzgl. der MeasureUnit mit den Prozessvorgaben? Die in der AWT angegebenen MeasureUnit sind korrekt. 13.03.2023 2023-01679 In der Fußnote 2 ist ausgewiesen, dass bei der Deltaanweisung beide MeasureUnits (MAW und P1) möglich sind. Das steht im Widerspruch mit dem Kapitel "GESAMTÜBERSICHT BENÖTIGTE DATENPUNKTE NACH USE-CASES" Use-Case 5.1 bis Use-Case 5.3 im "Detailprozesse für die Netzbetreiberkoordination im Redispatch 2.0" (z.B.: https://www.bdew.de/media/documents/RD_2.0_NKK-Detailprozesse_Version_2.1_Implementierung_zum_01.04.2023.pdf) Im ActivationDocument mit DocumentType A96 Redispatch activation document (ACO) für den UseCase 5.1 ist für Sollwertanweisung nur die MeasureUnit P1 und für Deltaanweisung nur die MeasureUnits MAW zu verwenden. Für ActivationDocument mit DocumentType A41 Activation response (ACR) gilt folgende Aussage aus "Detailprozesse für die Netzbetreiberkoordination im Redispatch 2.0": "Der umsetzbare Anteil der Anforderung (IPU) ist in der ACR stets in der Einheit der ACO anzugeben. Dabei sind die Konventionen von Sollwert- und Deltaanforderung zu berücksichtigen. " In den Use-Case 5.2 (A96 für CR) und Use-Case 5.3. (DocumentType A42 Tender reduction (AAR)) wird ausschließlich die Deltaanweisung mit MeasureUnits MAW verwenden. 2023-03-13 10:23:25 Sehr geehrter Fragesteller,   die von Ihnen angemerkte Fußnote [2] bezieht sich allein auf den Use-Case "Abruf im Aufforderungsfall mit Delta-/Sollwertanweisung", der aus der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur. Die von Ihnen weiter aufgezählten Prozesse entstammen der NKK-Detailprozesse. Die Vorgaben in der AWT zu den NKK-Prozessspalten hinsichtlich der Abrufe enthalten keinen Verweis auf Fußnote [2] in dem Element MeasureUnit.   Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Frank Salm [2] Bei der Sollwertanweisung ist nur die MeasureUnit P1 zu verwenden; bei der Deltaanweisung sind beide MeasureUnits MAW und P1 möglich. Nein Frage beanwortet, zur Abstimmung in PG -------------Johannes Umbach-------------17.04.2023 13:34 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------12.05.2023 13:53 Nein Nein
ActivationDocument AWT 1.1 Zur Abstimmung in PG Wie kann der Widerspruch hinsichtlich der Benutzung "SendersDocumentIdentification" und "SendersDocumentVersion" in Abhänigkeit des Status umgegangen werden? Die Elemente sind gemäß AWT zu verwenden. 15.11.2022 2022-01565 Auf Seite 7 des Dokuments "ActivationDocument AWT 1.1" steht bei "SendersDocumentIdentification" und "SendersDocumentVersion" jeweils ein x [4] trotz Status = A07. Dies widerspricht den Aussagen in "ActivationDocument FB 1.1" auf Seite 10, dass "SendersDocumentIdentification" und "SendersDocumentVersion" nur mit Status A10 zu benutzen sind. Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen? 2022-11-15 18:11:01 Sehr geehrter Fragesteller,die in der Anwendungstabelle notierte Verwendung ist korrekt. Den Widerspruch zur Formatbeschreibung werden wir in der nächsten zu konsultierenden Version auflösen.Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Raphael Kaiser ActivationDocument AWT 1.1, Seite 7 ActivationDocument FB 1.1, Seite 10 Nein -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 16:03 Antwort erstellt in PG besprochen und für Konsultation 02.2023 berücksichtigt. -------------Katia Schubert-------------25.01.2023 15:41 Ja Nein
NetworkConstraintDocument FB 1.1 Abgeschlossen In welcher Kombination werden die Zeitreihen im NetworkConstraintDocument angegeben? Es sind die Zeitreihen für genau eine Flexibilitätsbeschränkung anzugeben; eine oder maximal zwei A77-Zeitreihen (für beide directions) und mindestens eine dazugehörige B59-Zeitreihe. 12.06.2023 2023-01791 In der Formatbeschreibung bzw. der Anwendungstabelle gibt es textliche Unstimmigkeiten bei der Referenzierung des Businesstypes von dem RessourceObject aus. Was ist der korrekte Aufbaue des Dokuments? Eine Zeitreihe mit Businesstype B59, wo die Ressourceobjects die zeitaufgelösten, engpassbestimmenden Netzelemente angegeben sowie beliebig viele Zeitreihen mit Businesstype A77, wo die Ressource Objects die vom Engpass betroffenen SRs und die entsprechende Einschränkung angeben? 2023-06-12 13:55:12 Sehr geehrter Fragesteller, es sind die Zeitreihen für genau eine Flexibilitätsbeschränkung anzugeben. Bei der Meldung einer Flexibilitätsbeschränkung ist für die mögliche Leistungsänderung am Netzbetriebsmittel eine oder ggf. maximal zwei A77-Zeitreihen (für beide directions) anzugeben. Dazu müssen die entsprechenden, dazugehörige B59-Zeitreihen angegeben werden. Hiervon müssen soviel Sensitivitätszeitreihen angegeben werden, wie Ressourcen eine Sensitivität auf das Netzbetriebsmittel haben, aber mindestens eine Zeitreihe.  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Thomas Fellhauer Johannes Umbach Thomas Fellhauer Chris Kittl Element RessourceObject: "Es ist der Identifikator des Netzbetriebsmittel (bei BusinessType A77) bzw. der Steuerbaren Ressource|Cluster Ressource|Steuergruppe (bei BusinessType B59) anzugeben, für welche die Zeitreihen gemeldet werden." Businesstype: "A77 Production, dispatchable B59 Network Element" Nein Vorbereitet für Abstimmung in PG -------------Johannes Umbach-------------06.02.2024 21:54 Besprochen, kann veröffentlicht werden -------------Vanessa Stemplowsky-------------07.02.2024 09:27 Nein Nein
NetworkConstraintDocument FB 1.1 Abgeschlossen Wie ist die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben? Es ist yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ für TimePeriodCovered und TimeInterval zu verwenden. 23.05.2022 2022-01386 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in dem Format Network Constrains(und anderen Formaten) ist bei TimePeriodCovered sowie auch bei TimeInterval ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird bei TimePeriodCovered : yyyy-mm- ddThh:mmZ/yyyy-mmddThh:mmZ und bei TimeInterval: yyyy-mmddThh: mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ: angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben ist? Grüße Martin Schaumann 2022-05-23 17:53:24 Sehr geehrter Fragesteller, für die Angabe der TimePeriodCovered und des TimeInterval ist die Variante yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen Fehler im Beispiel.   Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate  Ja Thomas Fellhauer Johannes Umbach Thomas Fellhauer Martin Schaumann Nein In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5a Abgeschlossen Kann Änderungs-ID 23687 aus AHB 2.5b auch bereits für 2.5a angewendet werden ? Nein, es gelten immer nur die Bedingungen des aktuellen AHB für den aktuell gültigen Zeitraum. 23.05.2023 2023-01766 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben von einem Marktpartner eine SOR INVOICE für einen Leistungszeitraum in 2022 mit Artikelnummern bekommen. Im Dokument: "INVOIC / REMADV AHB 2.5b" wird mit der Änderungs-ID: 23687 die Verwendung der Positionsdaten dahingehend präzessiert, dass "Wenn IMD++SOR vorhanden" nur Artikel-IDs verwendet werden dürfen und somit eine SOR erst ab Leistungszeiträumen ab 01.01.2023 verwendet werden darf. Im Dokument: "INVOIC / REMADV AHB 2.5a" ist das leider nicht zu finden und bietet aus meiner Sicht Raum für die Interpretation, dass auch "IMD++SOR" für Leistungszeiträume <01.01.2023 unter Verwendung der Artikelnummer benutzt werden darf. Kann ich davon ausgehen, dass die Änderungs-ID: 23687 auch schon auf das Dokument: "INVOIC / REMADV AHB 2.5a" anzuwenden ist? Vielen Dank! 2023-05-23 10:35:43 Sehr geehrter Fragesteller, im AHB 2.5b wurden im PID 31002 (NN-Rechnung) Änderungen präzisiert, die vorraussichtlich in der Lesefassung am 20.07.2023 korrigiert werden.  Prinzipiell gelten immer nur die Bedingungen des aktuellen AHB für den aktuell gültigen Zeitraum. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Frank Elz Nein -------------Klaus Keller-------------25.05.2023 08:40 Vorschlag an Herrn Seidel gesendet zur QS Besprochen in PG -------------Vanessa Stemplowsky-------------04.07.2023 09:22 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5a Abgeschlossen Sollten Rechnungspositionen mit Menge=0 und Betrag=0 übertragen werden im Sinne einer besseren Nachvollziehbarkeit ? Es müssen alle in den Stammdaten ausgetauschten Artikel-ID angegeben werden, auch wenn diesen ein Nullverbrauch im Abrechnungszeitraum zugewiesen wird. 22.05.2023 2023-01765 Sehr geehrtes Forum, ist im Abrechnungszeitraum > 31.12.2022 eine Mengenabhängige Artikel-ID (z.B. 1-02-0-002) in der INVOIC anzugeben wenn auf Grund eines Nullverbrauchs die Ergebniszeile 0,00 EUR erhält? Oder ist der Netzbetreiber berechtigt die Artikel-ID auf Grund des Nullpreises in der INVOIC zu unterdrücken? 2023-05-22 16:10:03 Sehr geehrter Fragesteller, in der INVOIC sind alle Artikel-ID aufzuführen, die im Vorfeld für diese Marktlokation im Rahmen des Stammdatenaustausches ausgetauscht wurden. Das bedeutet, dass auch Artikel-ID, die in einem Abrechnungzeitraum mit einer Menge "0" bewertet werden, in einer Rechnung aufzuführen sind. Würde eine derartike Artikel-ID nicht in der INVOIC aufgeführt werden, würde die Rechnung über das entsprechende EBD E_0406, Prüfschritt 805 abgelehnt werden.  Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Michael Günzel Nein -------------Klaus Keller-------------23.05.2023 09:21 Antwortvorschlag an Herrn Seidel gesendet -------------Klaus Keller-------------25.05.2023 10:43 Nach Rückmeldung von Herrn Seidel auf Rücksprache in der AG RZ/ umgestellt In PG besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------04.07.2023 09:34 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5a Abgeschlossen Ist es bei einer Zonung erlaubt, in der INVOIC die Energiemengen aufzuteilen und im Lieferschein die Summe auszuweisen? Ja, es ist nach aktuellen Formaten korrekt. 22.05.2023 2023-01763 Gruppenartikel-ID 1-10-4 bei Aufteilung §19 StromNEV Gruppe A/B Hallo, ein Netzbetreiber führt bereits seit der Januar 2023-INVOIC die Aufteilung zwischen Gruppe A und B und den entsprechenden Artikel-IDs 1-10-4-001 und 1-10-4-002 auf. Im Lieferschein ist aber nur die Summe vorhanden. INVOIC: 1-10-4-001: 84.932 kWh 1-10-4-002: 8.698 kWh Lieferschein: 93.630 kWh 2023-05-22 06:58:35 Sehr geehrter Fragesteller, es kann genauso übermittelt werden wie von Ihnen beschrieben wurde. Die EBD-Prüfung wurde mit der Fehlerkorrektur vom 29.06.2023 angepasst (Änd-ID: 60400).  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Michael Fuhrer Nein Antwortvorschlag mit Thomas erstellt -------------Klaus Keller-------------26.05.2023 16:21 Tippfehler beseitigt -------------Stefan Seidel-------------26.05.2023 17:02 Von PG besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------04.07.2023 09:49 Ja Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5a Abgeschlossen Dürfen die Energiemengen der Rück- und Vorwärtsposition zusammengefasst werden? Nein, die einzelnen Energiemengen der NN-Rechnung müssen in Höhe und Zeitraum mit den Energiemengen aus dem Lieferschein übereinstimmen. 20.04.2023 2023-01739 Ist es im Falle einer gleitenden Nachberechnung erlaubt die Werte vergangener Monate kollektiv zurückzunehmen und die neuen Werte kollektiv zu berechnen? In folgender Form DTM+155:202212312300?+00:303' DTM+156:202302282300?+00:303' MOA+203:-100.00' DTM+155:202212312300?+00:303' DTM+156:202303312200?+00:303' MOA+203:150.00' 2023-04-20 16:56:19 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die von Ihnen angefragte Konstellation in der INVOIC ist nicht zulässig. Im EBD E_0406 steht dazu: „Energiemengen im Lieferschein Hinweis gemäß GPKE: Der Lieferschein muss die Abrechnungsenergiemengen des Rechnungszeitraums der Netznutzungsrechnung und falls erforderlich, alle notwendigen Leistungswerte enthalten. Zudem müssen die angegebenen Abrechnungsenergiemengen der Netznutzungsrechnung in ihrer Höhe und über den Zeitraum mit den vorher auf Ebene der Marktlokation vom NB im Lieferschein übermittelten Abrechnungsenergiemengen übereinstimmen.“ Dies bedeutet, dass die Energiemengen aus dem Lieferschein zu den angegeben Energiemengen aus der Netznutzungsrechnung übereinstimmen müssen. In Ihrem Beispiel wäre das nicht möglich, da sich die Zeiträume in der INVOIC überschneiden: Rücknahmeposition:   01.01.2023 00:00 Uhr bis 01.03.2023 00:00 Uhr * Vorwärtsberechnung: 01.01.2023 00:00 Uhr bis 01.04.2023 00:00 Uhr * Damit müssten sich auch die Zeiträume im Lieferschein überschneiden und das ist bei selber OBIS-Kennzahl nicht zulässig. Erlaubt wären z.B. folgende Varianten: von * bis * MSCONS: Lieferschein-Position INVOIC: Rücknahmeposition INVOIC: Vorwärtsposition 01.01.2023 00:00 01.03.2023 00:00 100.000 kWh - 100.000 kWh 100.000 kWh 01.03.2023 00:00 01.04.2023 00:00 50.000 kWh -- 50.000 kWh oder von * bis * MSCONS: Lieferschein-Position INVOIC: Rücknahmeposition  INVOIC: Vorwärtsposition 01.01.2023 00:00 01.02.2023 00:00 40.000 kWh - 40.000 kWh 40.000 kWh 01.02.2023 00:00 01.03.2023 00:00 60.000 kWh - 60.000 kWh 60.000 kWh 01.03.2023 00:00 01.04.2023 00:00 50.000 kWh -- 50.000 kWh * In den Beispielen sind alle Zeitangaben in gesetzlich deutscher Zeit angegeben.   Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Vanessa Stemplowsky Daniel Beckers Nein -------------Stefan Seidel-------------25.04.2023 13:15 Am 25.4.2023 an PG EBD gemeldet und dort aufgenommen -------------Thomas Seipt-------------16.05.2023 17:57 Vorschlag für die EBD-Gruppe erstellt und an Kaja und Matthias gemeldet PG EBD abgestimmt zur Veröffentlichung und veröffentlicht. -------------Vanessa Stemplowsky-------------17.05.2023 14:42 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5a Abgeschlossen Ist die Bedingung [36] im Anwendungsfall 33003 richtig? Die Bedingung war fehlerhaft. 09.11.2022 2022-01549 Sehr geehrtes Forum, in der REMADV Abweisung Kopf und Summe (PI 33003) steht im Segment SG7 Abweichungsgrund RFF Zugehörige Rechnung als Bedingung „Muss [36] Wenn in dieser SG7 AJT DE4465 = A12/A75/A80“ ohne Einschränkung auf ein EBD. Diese Nachricht muss nun auch für die Abweisung einer MSB-Rechnung genutzt werden. Hier im EBD E_0210 ist ebenfalls ein Antwortcode A12 (Die Referenz erfolgt nicht auf das jüngste Angebot zu diesem Zeitpunkt.) vorhanden, für den aber keine Rechnungsnummer angegeben werden kann. In der Bedingung fehlt eine Einschränkung auf das entsprechende EBD analog der Bedingung im Segment SG7 FTX Nähere Erläuterung des Abweichungsgrundes. Viele Grüße 2022-11-09 10:02:30 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, Sie haben Recht. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben eine Fehlerkorrektur veröffentlicht. Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Anja Meier Nein Ich denke der Fragende hat Recht. Das würde dann eine Fehlerkorrektur bedeuten. Ich schreibe einen Änderungsantrag. -------------Thomas Seipt-------------10.11.2022 18:38 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID - informatorische Lesefassung 5.3 Abgeschlossen Wann ist die Artikel-ID 1-06-0-037 zu nutzen? Die Artikel-ID 1-06-0-037 ist zu nutzen, wenn der Kunde die Kosten für den Telekommunikationsanschluss trägt. 20.04.2023 2023-01737 Guten Tag, kann die Artikel-ID 1-06-0-037 bei einem Preisabschlag für einen, vom Kunden gestellten Telekommunikationsanschluss verwendet werden? Vielen Dank im voraus für die Antwort. 2023-04-20 10:30:15 Sehr geehrter Marktteilnehmer, bei der Artikel-ID 1-06-0-037 "Messstellenbetrieb bei kME, alle Spannungsebenen. Telekommunikationsanschluss durch AN (Fernauslesung)" wird die Fernauslesung vom AN getragen. Wenn der NB diese Kosten trägt, ist die Artikel-ID 1-06-0-036 "Messstellenbetrieb bei kME, alle Spannungsebenen, Telekommunikationsanschluss durch NB (Fernauslesung)" zu nutzen. Der Preisabschlag bildet die Differenz zwischen den Preisen der Artikel-ID 1-06-0-036 und der Artikel-ID 1-06-0-037. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Andreas Oblasser Nein Nein Nein
PRICAT AHB 2.0b Abgeschlossen Dürfen Grundpreise unter einer Artikel-ID "zusammengefasst" werden? Im Prinzip ja, wenn nur ein Grundpreis Anwendung findet. 31.03.2023 2023-01715 Hallo Forum-Team, kann auf die Verwendung und Kommunikation einzelner Artikel-IDs und somit auf die eindeutige Kennzeichnung einer Leistung verzichtet werden, wenn bestimmte Leistungen auch unter einer Artikel-ID "zusammengefasst" werden können, da die Leistungen gleichartig sind und mit demselben Preis berechnet werden? Kann z.B. auf die Artikel-ID für einen Grundpreis für Speicherheizung (1-02-0-008) verzichtet werden, wenn alle Grundpreis-Leistungen (ohne diese weiter zu detaillieren) über Artikel-ID 1-02-0-001 verwaltet und abgerechnet werden? Vielen Dank im Voraus! 2023-03-31 16:55:36 Sehr geehrter Markteilnehmer, im Prinzip ja, wenn nur ein Grundpreis Anwendung findet. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Frage und Antwort mit der Ticketnummer 2023-01692. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Stefan Reumann Nein Vorschlag -------------Thomas Seipt-------------04.04.2023 11:11 Redaktionelle Anpassungen & Status zur Freigabe in PG umgestellt -------------Klaus Keller-------------13.04.2023 07:46 Nein Nein
PRICAT AHB 2.0b Zur Abstimmung in PG Wie muss auf die Vorgängerversion referenziert werden? Es erfolgt immer eine Referenz auf die Vorgängerversion 31.03.2023 2023-01714 Frage zur Vorgängerversion mit gleichem Gültigkeitszeitraum Wenn innerhalb eines Gültigkeitszeitraums eine PRICAT korrigiert und erneut versandt wird, muss dann auf die vorangegangene PRICAT referenziert werden, auch wenn der gleiche Zeitraum angesprochen wird? Oder ersetzt die korrigierte PRICAT innerhalb des selben Gültigkeitszeitraums die vorangegangene PRICAT, sodass nicht auf eine Vorgängerversion referenziert wird? Für 2023 würde das bedeuten, dass es keine Vorgängerversionen gibt, da für den Gültigkeitszeitraum 2023 der Initialversand der PRICAT für Netznutzung erfolgt ist. Folgendes Beispiel soll verdeutlichen, wovon ausgegangen wird. Bitte bestätigen oder korrigieren Sie die Annahme: Beispiel: - Preisblatt Netznutzung wird am 01.10.2022 für Gültigkeit 01.01.2023 – 31.12.2023 verschickt (ist Version 1) - Preisblatt Netznutzung wird am 01.03.2023 für Gültigkeit 01.01.2023 – 31.12.2023 korrigiert und verschickt (ersetzt die „Vorgängerversion“ und wird somit wieder Version 1) - Preisblatt Netznutzung wird am 01.10.2023 für Gültigkeit 01.01.2024 – 31.12.2024 verschickt (erhält Version 2, weil es eine Version 1 gab und sich der Gültigkeitszeitraum ändert; referenziert somit auf Version 1) 2023-03-31 16:11:36 Sehr geehrter Markteilnehmer, ja, wenn eine bereits versendete PRICAT korrigiert werden soll, muss sich die neue PRICAT auf eine Vorgängerversion beziehen. Die Referenz erfolgt auch dann, wenn die ursprüngliche Version dasselbe Beginndatum (DTM+157) hat wie die neue Version. Dabei ist zu beachten, dass eine PRICAT nur ein Beginndatum (DTM+157) hat, aber kein Enddatum. Die Vorgängerversion endet immer zum Beginndatums der neuen Version der PRICAT. Dies würde sich für Ihr Beispiel folgendermaßen darstellen: Preisblatt (Version 1) wird am 01.10.2022 für Gültigkeit ab 01.01.2023 00:00 Uhr verschicktPreisblatt (Version 2) wird am 01.03.2023 für Gültigkeit ab 01.01.2023 00:00 Uhr als Korrektur verschickt und ersetzt die Vorgängerversion (Version 1). Referenz auf die Vorgängerversion „Version 1“Preisblatt (Version 3) wird am 01.10.2023 für Gültigkeit ab 01.01.2024 00:00 Uhr verschickt. Damit endet Preisblatt Version 2 automatisch zum 01.01.2024 00:00 Uhr. Referenz auf die Vorgängerversion „Version 2“. Im PRICAT AHB Version 2.0c ist dies im Kapitel 4 „Erläuterung zur Nutzung des RFF-Segments „Vorgängerversion““ schematisch dargestellt. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Lusine Kloos Nein -------------Klaus Keller-------------03.04.2023 17:27 an AG R/Z gemeldet, insbesondere unter Berücksichtigung des neuen AHB-Bildes zum 1.10.23 -------------Thomas Seipt-------------04.04.2023 17:51 Antwortvorschlag nach Besprechung in EDI@Energy -------------Thomas Seipt-------------17.04.2023 16:25 Änderungsvorschläge von Carsten Fröse eingearbeitet und veröffentlicht. Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.2 Eingegangen Darf die Artikel-ID 1-10-3-001 im Jahr 2023 genutzt werden? Wenn die Artikel-ID über Stammdaten ausgetauscht wurde, muss sie auch mit einem Preis von 0 € in der Netznutzungsrechnung als Position aufgeführt werden. 29.03.2023 2023-01710 Sehr geehrtes Forum, wie ist im Kalenderjahr 2023 mit der Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) umzugehen, da diese seit dem 01.01.2023 nicht mehr abzurechnen ist? Vielen Dank im Voraus! 2023-03-29 14:51:59 Sehr geehrter Marktteilnehmer, gemäß Bundesnetzagentur wird ab dem Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich:  Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten:Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokationen und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF nicht angegeben. In der Netznutzungsrechnung wird für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 00:00 Uhr keine Position mit der Artikel-ID 1-10-3-001 aufgeführt. Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWh Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten. Für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist. In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann. Andere Szenarien, wie z. B.: Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, ohne Aufführung dieser Position in der Netznutzungsrechnung oder keine Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, und Aufführung dieser Position in der Netznutzungsrechnung mit einem Preis von 0,00 €/kWh sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde. Ihr Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Thomas Seipt Nein vereinbarte Antwort eingestellt -------------Thomas Seipt-------------29.03.2023 14:53 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.2 Eingegangen Darf die Artikel-ID 1-10-3-001 im Jahr 2023 genutzt werden? Wenn die Artikel-ID über Stammdaten ausgetauscht wurde muss sie auch mit einem Preis von 0 € in der Netznutzungsrechnung als Position aufgeführt werden. 22.03.2023 2023-01698 Sehr geehrtes Forum, wie ist im Kalenderjahr 2023 mit der Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) umzugehen, da diese seit dem 01.01.2023 nicht mehr abzurechnen ist? Vielen Dank im Voraus! 2023-03-22 10:05:36 Sehr geehrter Marktteilnehmer,, entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV wird im Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich:  Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten:Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh))  für die betroffenen Marktlokationen und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF nicht angegeben. In der Netznutzungsabrechnung wird für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 00:00 Uhr keine Position mit der Artikel-ID 1-10-3-001 aufgeführt. Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWhDer NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten.Für Leistungszeiträume ab 01.10.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist. In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann. Andere Szenarien, wie z. B.:- Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, ohne Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung oder- keine Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, und Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung mit einem Preis von 0,00 €/kWh sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsabrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde. Ihr Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Thomas Seipt Nein Antwortvorschlag -------------Thomas Seipt-------------22.03.2023 10:06 Anpassungen von Gregor übernommen -------------Thomas Seipt-------------22.03.2023 13:34 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.2 Abgeschlossen Wie ist die Ergänzung „, für die es keine genauer spezifizierte Artikel-ID gibt“ der Beschreibung der Artikel-ID 1-02-0-007 zu verstehen? Differenziert ein NB bei steuerbaren Marktlokationen preislich nicht, kann die Artikel-ID 1-02-0-007 genutzt werden. 19.03.2023 2023-01692 Sehr geehrte Damen und Herren, über die Fehlerkorrektur vom 27.01.2023 wird die Beschreibung der von uns verwendeten Artikel-ID zur Abrechnung des Arbeitspreises von nach § 14a EnWG steuerbaren Marktlokationen 1-02-0-007 durch Ergänzung des Textes „für die es keine genauer spezifizierte Artikel-ID gibt“ auf „Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokationen der Kategorie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, für die es keine genauer spezifizierte Artikel-ID gibt Arbeitspreis (Einheit: €/kWh)“ geändert. Wir haben auf unserem Preisblatt lediglich eine Artikel-ID zur Abrechnung des Arbeitspreises von Marktlokationen der Kategorie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, da dieser unabhängig von der Art, d. h. ob es sich dabei beispielsweise um eine Wärmepumpe, oder Elektromobilität handelt. Deshalb verwenden wir in der PRICAT dafür auch nur eine Artikel-ID, nämlich die 1-02-0-007. Wie ist vor diesem Hintergrund die Textanpassung der Artikel-ID zu verstehen? Vielen Dank! 2023-03-19 18:14:35 Sehr geehrter Marktteilnehmer, diese Ergänzung erfolgte gleichzeitig mit der Anpassung, d. h. Erweiterung der Bezeichnungen der Artikel-ID 1-02-0-003 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Speicherheizung, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) 1-02-0-004 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Wärmepumpe, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) 1-02-0-006 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokationen der Kategorie steuerbare Elektromobilität, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) 1-02-0-008 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Speicherheizung, insbesondere nach § 14a EnWG Grundpreis (Einheit: €/Tag) 1-02-0-009 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Wärmepumpe, insbesondere nach § 14a EnWG Grundpreis (Einheit: €/Tag) 1-02-0-010 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokationen der Kategorie steuerbare Elektromobilität, insbesondere nach § 14a EnWG Grundpreis (Einheit: €/Tag) 1-02-0-011 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Speicherheizung mit erweiterter Steuerbarkeit, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) 1-02-0-012 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Wärmepumpe mit erweiterter Steuerbarkeit, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) 1-02-0-013 Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokationen der Kategorie steuerbare Elektromobilität mit erweiterter Steuerbarkeit, insbesondere nach § 14a EnWG Arbeitspreis (Einheit: €/kWh) um den Text „insbesondere nach § 14a EnWG“. Um bei NB, die beispielsweise die Artikel-ID 1-02-0-003 verwenden, deutlich zu machen, dass wenn diese beispielsweise zusätzlich auch die Artikel-ID 1-02-0-007 im Preisblatt nutzen, die Artikel-ID 1-02-0-007 nur dann zu nutzen ist, wenn sich auf deren elektronischem Preisblatt „Netznutzung ohne gemeindespezifische Konzessionsabgaben“ keine besser passende Artikel-ID befindet. D. h., wenn der NB für alle Marktlokationen der Kategorie „steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG“ nur einen Preis nutzt, unabhängig von der Art des Verbrauchs, reicht es aus, wenn nur die Artikel-ID 1-02-0-007 in der PRICAT angegeben, diese jeder entsprechenden Marktlokation zugewiesen und diese anschließend in der Netznutzungsrechnung verwendet wird. Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Stefan Seidel Kapitel 3.1.2 Entgelte des Grundpreis-/Arbeitspreissystems bzw. Änd-ID 23927 Nein -------------Stefan Seidel-------------19.03.2023 18:49 Erster Antwortvorschlag entsprechend dem Ergebnis der AG R/Z vom 167.3.2023 erstellt -------------Stefan Seidel-------------28.03.2023 12:19 Ergebnis der Besprechung vom 27.3.2023 reinkopiert -------------Klaus Keller-------------28.03.2023 16:21 Kurzfrage und -antwort gemäß Vorgabe aktualisiert und überflüssiges Komma in Antwort entfernt Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.2 Abgeschlossen Ist eine Artikel-ID anzugeben, wenn keine KA anfällt? Nein, es ist nur eine Artikel-ID anzugeben, wenn eine KA anfällt. 19.01.2023 2023-01626 Sehr geehrtes Datenforum, wir haben zwei Arten von Anlagen die gänzlich von der KA befreit sind. Aktuell ist für uns nicht eindeutig klar, wie diese im UTILMD und INVOIC Versand korrekt dazustellen und auszutauschen sind. Folgende zwei Konstellationen liegen vor: 1. Einen Gemeindeteil (nicht die gesamte Gemeinde) für den es KEINEN KA Vertrag mit der Gemeinde gibt und somit keine KA erhoben wird. 2. Eigenanlagen des Netzbetreibers die per gesetzlicher Regelung, von der KA befreit sind und sich in unterschiedlichsten Gemeinden befinden. Welche Artikel IDs sind hier für die Darstellung der KA zu verwenden? a. die Artikel ID ist garnicht anzugeben, weder in der UTILMD noch in der INVOIC b. eine gemeindespezifische KA ID mit Preis 0 € für alle Nutzergruppen (1-08-4-AGS-KG) c. die Artikel ID 1-08-6-001 Aus unserer Sicht, wäre die Verwendung der Artikel ID 1-08-6-001 die geeignetste Variante, da hier direkt von Beginn an ersichtlich ist, dass die Mengen der Malo von der KA befreit sind. Diese Artikel ID könnte dann auch in der INVOIC zur 0 € Position angegeben werden. Es würde bei Vollständigkeitsprüfungen durch den Lieferanten, keine zu erwartenden aber fehlenden Artikel moniert werden, weder in UTILMD noch in INVOIC. Leider darf jedoch diese Artikel ID, laut AHB, nicht in der UTILMD und auch nur im Rahmen der SOR in der INVOIC verwendet werden. Obwohl es sich hier um Fälle handelt, bei denen bereits im Vorfeld die KA Befreiung fest steht und nicht erst im Nachhinein durch ein Testat oder ähnliches nachgewiesen werden muss. Wie wären diese Fälle korrekt zu versenden und zu verarbeiten? Vielen Dank und Grüße 2023-01-19 08:05:34 Sehr geehrter Marktteilnehmer, nein, es ist nur eine Artikel-ID anzugeben, wenn eine KA anfällt. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Julia Satzer Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID 5.2 Abgeschlossen Welche Artikelnummern gelten für die Mehr-/Mindermengenabrechnung? Für die Mehr-/Mindermengenabrechnung gelten die bisherigen Artikelnummern. 10.09.2022 2022-01478 In der ersten Version der BNA Anlage 1b.xlsx waren Artikel-IDs veröffentlicht für Mehr- und Mindermengen. In der aktuellen Version der Codelisten findet man diese Artikel-IDs jetzt für Artikel-ID [1-02-0-008] Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Speicherheizung Grundpreis (Einheit: €/Tag) und Artikel-ID [1-02-0-009] Grundpreis-/ Arbeitspreissystem Marktlokation der Kategorie steuerbare Wärmepumpe Grundpreis (Einheit: €/Tag) Wie lauten nun die Artikel-IDs für Mehr- und Mindermengen? Sind für die Mehr-Mindermengenabrechnung nun wieder die alten BDEW-Codenummern zu verwenden? (Dies widerspräche aber dem Textauszug unten.) 2022-09-10 17:31:11 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die neuen Artikel-ID für die Mehr-/Mindermengen aus der Anlage 1B der BNetzA sind nicht in die Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID überführt worden, da die Mehr-/Mindermengenabrechnung eine eigene Abrechnung darstellt, die nicht Bestandteil der GPKE oder WiM Strom ist. Daher sind die bisherigen Artikelnummern für die Mehr- und Mindermenge weiterhin gültig. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Klaus Keller Beate Becker Claudia Kring 1 Einleitung Die Codeliste der Artikelnummern, Gruppenartikel-ID und Artikel-ID findet Anwendung in den Nachrichtenbeschreibungen INVOIC, ORDERS, ORDRSP, PRICAT, QUOTES und UTILMD. Mit der neuen BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom werden die Artikelnummern in der Sparte Strom für die GPKE von den Artikel-ID aus dem Preisblatt der Anlage 1b „Netznutzungspreisblatt“ der BNetzA abgelöst. Somit findet ausschließlich die Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID in der Marktkommunikation Anwendung. Nein Antwortvorschlag formuliert -------------Beate Becker-------------13.09.2022 13:55 Nein Nein
UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen 1.0a Abgeschlossen Darf innerhalb einer "Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition" die gleiche Kombination aus MP-ID des Absenders (NAD+MS)/Versionsangabe (DTM+293)/Gültig Ab (DTM+157) mit neueren DTM+137 gegenüber dem gleichen Empfänger versendet werden? Die von Ihnen obige Kombination darf vom Versender nur einmal gegenüber dem Empfänger verwendet werden, da der Empfänger die gleiche Kombination nicht noch einmal verarbeiten kann. Eine Klärung der Sachverhaltes kann mit dem MP nur bilateral erfolgen. 27.03.2023 2023-01704 Guten Tag, gemäß AHB ergibt sich die Version der Übersicht aus folgenden Tupeln: MP-ID des Absenders (NAD+MS) Versionsangabe (DTM+293) Gültig Ab (DTM+157) Nun erhalten wir neue UTILTS mit einem aktuellen DTM+137 (Datum Nachrichtenerzeugung) wo aber die 3 oben genannten Angaben exakt identisch sind. Da weder im MIG noch im AHB Bedingungen gesetzt sind, können wir die Nachrichten nicht ablehnen. Verarbeiten können wir die Nachrichten aber auch nicht, weil diese für unser System "doppelt" sind. Müsste es hier nicht mindestens für das DTM+293 eine Bedingung geben, dass eine Versionsnummer nur "einmalig" zu vergeben ist? 2023-03-27 09:45:38 Sehr geehrter Fragesteller, aus Ihren Angaben schließen wir, dass Sie Ihre Anfrage auf die "Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition" bezieht.  Wie Sie zu Recht aufzeigen, wird die Eindeutigkeit über die nachfolgende Kombination gebildet: MP-ID des Absenders (NAD+MS)Versionsangabe (DTM+293)Gültig Ab (DTM+157) Da die MP-ID des Absenders sich nicht ändert gehen wir auf dies hier nicht weiter ein. Somit bleiben noch die beiden Angaben Versionsangabe (DTM+293) und die zeitliche Zuordnung über Gültig Ab (DTM+157).Hier möchten wir die entsprechenden Angaben aus dem UTILTS MIG (Version 1.1a) aufzeigen SG5 Vorgang DTM+293 Versionsangabe Bemerkung:Dieses Segment wird zur Angabe der Version einer Übersicht der Zählzeitdefinition oder einer ausgerollten Zählzeitdefinition verwendet SG5 Vorgang DTM+157 Gültig ab Dieses Segment wird zur Angabe verwendet, zu welchem Zeitpunkt die Berechnungsformel oder die Übersicht der Zählzeitdefinitionen ihre Gültigkeit erlangt.   Aus diesem beiden Angaben wird klar, dass Sie im Grunde - wenn Sie die entsprechende Kombination bereits in Ihren System hinterlegt haben- keine erneute Verarbeitung mehr anstossen müssen. Sie sollten jedoch Ihren MP darauf hinweisen, dass sollte er eine Veränderung vorgenommen haben, so ist entsprechend der obigen Vorgaben eine neue Versionsangabe zwingend notwendig.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Martin Neubauer Holger Weickenmeier Martin Neubauer Ramona Pantani Nein -------------Martin Neubauer-------------26.04.2023 09:11 Initialbetrachtung mit Holger Änderungsantrag ist zu erstellen Veröffentlichung: ja Lösung derzeit-> bilaterale Abstimmung Weiteres Vorgehen: Bedingung im AHB Bedingung XYZ: ala Version darf vom Versender nicht schon einmal verwendet worden sein, da der Empfänger die gleiche Version nicht noch einmal verarbeiten kann. -------------Martin Neubauer-------------02.05.2023 09:17 Erstaufschlag zur Abstimmung an Holger übergeben -------------Holger Weickenmeier-------------30.05.2023 09:32 Mit Martin noch mal durchgesprochen und veröffentlicht. Wir hatten über eine zusätzliche Bedingung nachgedacht. Diese sehen wir als nicht umsetzbar, da wir je keine Antwort haben und die APERAK ja nur in dem Geschäftsvorfall prüft. Nein Nein
UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen 1.0a Abgeschlossen Muss mit jeder Angabe eines Zählzeitänderungszeitpunktes innerhalb der "Übermittlung einer ausgerollten -jährlich zu übermittelnden- Zählzeit" auch das Zählregister wechseln? Eine Angabe eines Zeitpunktes hat grundsätzlich nur beim Wechsel auf ein neues aktives Zählzeitregister zu erfolgen, bei einer "jährlich zu übermittelnde ausgerollte Zählzeit" ist die Angabe zum Start des Gültigkeitsbeginns (01.01.xxxx) davon abweichend 08.03.2023 2023-01675 Laut der im AHB beschriebenen Befüllungslogik zur Übermittlung von ausgerollten Zählzeiten welche jährlich zu übermitteln (Z34) sind, ergibt sich für uns folgender logischer Aufbau für Hochlastzeitfenster: Vergebener Zählzeitcode ZZD = HLZ (Z34 jährlich zu übermittelnde ausgerollte Zählzeit) mit: Register1 ALZ = außerhalb Hochlastzeit Register2 HLZ = innerhalb Hochlastzeit Ausgerollte Zählzeiten (tagesscharf betrachtet): 01.01.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) SEQ+Z43'DTM+Z33:202212312300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' 02.01.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) → neuer Tag SEQ+Z43'DTM+Z33:202301012300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' 02.01.2023 16:30 = Register2 HLZ (innerhalb Hochlastzeitfenster) SEQ+Z43'DTM+Z33:202301021530?+00:303'RFF+Z28:HLZ' 02.01.2023 19:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) SEQ+Z43'DTM+Z33:202301021800?+00:303'RFF+Z28:ALZ' 03.01.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) → neuer Tag SEQ+Z43'DTM+Z33:202301022300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' usw… Im Zeitraum 01.03.2023 bis 30.11.2023 erfolgt die tägliche Zuordnung im Register ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) da in diesem Zeitraum kein Hochlastzeitfenster vorliegt, hier betrachten wir dennoch tagesscharf. 01.03.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) SEQ+Z43'DTM+Z33:202302282300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' 02.03.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) → neuer Tag SEQ+Z43'DTM+Z33:202303012300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' 03.03.2023 00:00 = Register1 ALZ (außerhalb Hochlastzeitfenster) → neuer Tag SEQ+Z43'DTM+Z33:202303022300?+00:303'RFF+Z28:ALZ' usw… Diese Übersicht der ausgerollten Zählzeit wird von einigen wenigen Marktpartnern reklamiert da diese der Ansicht sind, dass mit jedem Änderungszeitpunkt auch das Zählregister wechseln muss. Ist die Reklamation berechtigt? 2023-03-08 12:49:18 Sehr geehrter Fragesteller, folgende Grundlagen sind in Bezug auf Ihre Fragestellung auf eine "jährlich zu übermittelnde ausgerollte Zählzeit" (Z34) zu beachten:   UTILTS MIG (Version 1.1a) SG8 Ausgerollte Zählzeit DTM +Z33 Zählzeitänderunszeitpunkt Bemerkung:Angabe eines Zeitpunktes, zu dem der Wechsel auf ein neues aktives Zählzeitregister erfolgt.   Ausnahme: UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen (Version 1.0a) Kapitel 6 Ein Zählzeitänderungszeitpunkt einer ausgerollten Zählzeit muss mit dem identischen Zeitpunkt aus dem Gültigkeitsbeginn angegeben werden. Somit wird dem Empfänger das zum Start der ausgerollten Zählzeit zählende Register mitgeteilt.   Es ist ersichtlich, dass eine Angabe grundsätzlich nur beim Wechsel auf ein neues Zählzeitregister zu erfolgen hat (siehe Hinweis MIG) bzw. zum Start der ausgerollten Zählzeit. Bei Ihrer Abbildung ist dies nicht der Fall, da sie an allen Tagen zu 00:00 Uhr die Zählzeit nennen, was aber nur am 01.01. eines Jahres nötigt (und damit erlaubt) ist.Aus diesem Grund ergibt sich, dass die Reklamation berechtigt ist.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Martin Neubauer Holger Weickenmeier Martin Neubauer Michael Günzel Nein -------------Martin Neubauer-------------26.04.2023 09:52 Initialbetrachtung mit Holger Veröffentlichung: Ja Umschaltzeitpunkte sind zu benennen und nicht "täglich" den Status zu setzen Die Aussage in Bezug auf die Reklamation ist korrekt. Erstaufschlag durch Martin -------------Martin Neubauer-------------02.05.2023 07:57 Erstaufschlag erstellt und zur Betrachtung an Holger übergeben -------------Martin Neubauer-------------02.05.2023 12:34 Hinweise von Herrn Seidel aufgenommen -------------Holger Weickenmeier-------------30.05.2023 09:34 Mit Martin Frage zusammen besprochen und veröffentlicht. Nein Nein
UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen 1.0a Abgeschlossen Müssen immer alle Zählzeiten in der Übersicht der Zählzeitendefinitionen enthalten sein? In der "Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition" sind immer alle Codes der vom Versender verwendeten Zählzeiten enthalten. Eine neue Version ist hierzu erforderlich. 24.10.2022 2022-01530 1. Ist es richtig, dass die Nachricht Utilts 25004 immer alle Zählzeitdefinitionen eines NB enthalten muss, auch bei einer Korrektur? Wir als MSB haben von einigen NBs pro Zählzeitdefinition je eine Utilts 25004 Nachricht erhalten. Das wäre dann ja nicht korrekt. 2. Müssen die Versionsnummern bei jeder neuen Version hochgezählt werden oder gibt es Fälle, in denen die Versionsnummer nicht verändert werden muss? 3. Wie ist die Zuordnung einer ausgerollten Zählzeit zu einer Zählzeitdefinition gedacht? Soll das über die Versionsnummer geschehen oder muss man als MSB sich die neueste Definition in dem passenden Gültigkeitsbereich suchen und diesem zuordnen? 4. Was passiert, wenn ich als MSB eine Zählzeitdefinition mit ausgerollten Zählzeiten habe und dann ein Update/Korrektur für die Zählzeitdefinition erhalten, gelten die ausgerollten Zählzeiten dann automatisch auch für das Update oder muss der NB zwingend für das Update neue ausgerollte Zählzeiten schicken bevor diese Definition wirksam wird? 2022-10-24 14:47:07 Sehr geehrter Fragesteller, zu 1: Ja in der Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition (UTILTS 25004) sind immer alle Zählzeitdefinitionen der Vergabestelle abzubilden, dies ist auch im Falle einer Korrektur so.  zu 2: Wie im UTILTS Anwendungshandbuch Zählzeitdefinition 1.0a auf der Seite 3 ersichtlich, erfolgt die Versionierung der Übermittlung Zählzeitdefinitionen über das Tupel: MP-ID des Absenders (SG2 NAD+MS) Versionsangabe (SG5 DTM+293) Gültig Ab (SG5 DTM+157) Präzisierung am 29.03.2023: Da Punkt 2 (Versionsangabe / 293 Fertigstellungsdatum/-zeit) in jeden Fall von der Version davor abweichen muss, erfolgt automatisch das Vergeben einer neuen Version und damit mit Ihren Worten eine „Hochzählung“. Das Fertigstellungsdatum war so angedacht, dass man dies mit dem Versendezeitpunkt der Nachricht befüllt. Somit erhält eine neuere Liste immer eine höhere Version. Die Versionsangabe (DTM+293 Fertigstellungsdatum/-zeit) vergibt der Absender in seinem IT-System. Ein neue Versionsangabe wird genau dann vergeben, wenn inhaltliche Änderungen in der Übersicht der Zählzeitdefinitionen oder in der ausgerollten Zählzeit durchgeführt wurden, diese wird gegenüber allen Empfängern verwendet. Somit erhält eine neuere Liste mit inhaltlichen Änderungen immer eine höhere Version. Ein mehrmaliger Versand der gleichen Version der Übersicht der Zählzeit oder den ausgerollten Zählzeitdefinitionen ist laut Prozess nicht vorgesehen. zu 3: Die Zuordnung einer ausgerollten Zählzeit zu der Übersicht Zählzeitdefinition erfolgt  über den zuvor eindeutig vergebenen Code der Zählzeit (25004/ SG9 Code der Zählzeit Z39/ Beispiel: CCI+Z39++ZZ1' zu 25005 / SG5 Code der Zählzeit Z09 / LOC+Z09+ZZ1') Es ist immer die aktuellste vorliegende Version (für das betroffene Kalenderjahr) zu verwenden. Zu 4: Alle bereits im Vorfeld bestandenen Codes, die in der Übersicht er Zählzeitdefinitionen weiterhin aufgeführt sind, verlieren nicht ihre Verknüpfung zu den ebenfalls bereits im Vorfeld ausgerollten Zählzeiten, da die Findung weiterhin nach der Regel wie oben bei „3“ ersichtlich ist besteht. Bei einer Erweiterung der Übersicht der Zählzeitdefinition um einen weiteren Code, ist für diesem natürlich die Übermittlung einer rausgerollten Zählzeit notwendig. Beim enfallen einer Zählzeit in der Übersicht der Zählzeitdefinitionen sind die ausgerollten Zählzeitden dann obsolet.    Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Martin Neubauer Holger Weickenmeier Martin Neubauer Thorsten Bruns Nein -------------Martin Neubauer-------------02.11.2022 14:19 Erstaufschlag -------------Holger Weickenmeier-------------27.01.2023 10:46 Veröffentlicht -------------Gregor Scholtyschik-------------29.03.2023 15:35 Präzisierung mit Holger W. bzgl. genehmigten Konsultationsbeitrag zur UTILTS MIG Nein Nein
UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen 1.0a Abgeschlossen Wie ist das Merkmal "Häufigkeit der Übermittlung" zu verstehen, wenn das Merkmal "elektronisch nicht übermittelbar" verwendet wird? Auch bei dem Merkmal "elektronisch nicht übermittelbar" ist die Häufigkeit auf Grund der zugrundeliegenden Abbildung anzugeben. 05.10.2022 2022-01505 Wie ist das Merkmal "Häufigkeit der Übermittlung" zu verstehen, wenn das Merkmal "elektronisch nicht übermittelbar" verwendet wird? In einer Übersicht ZZD sind Zählzeiten enthalten, die als "nicht elektronisch übermittelbar" (CAV+ZD5:::Z24') gekennzeichnet sind. In diesem Fall stellt sich inhaltlich die Frage, ob die Angabe des Merkmals "Häufigkeit der Übermittlung" (CAV+ZE0) Sinn ergibt. Im MIG steht zum Merkmal "Übermittelbarkeit": "Der NB übermittelt die ausgerollte Zählzeit auf einem bilateral vereinbarten Weg. Dieser Weg wird hier nicht weiter beschrieben. " Wenn der Weg "bilateral vereinbart" ist, sollte das Merkmal "Häufigkeit der Übermittlung" für diesen Fall nicht entfallen oder "bilateral vereinbart" sein? 2022-10-05 11:18:21 Sehr geehrter Fragesteller,   es hängt davon ab, ob die bilateralen Absprachen einmalig, oder diese für jedes neue Jahr erneut (auf Grund der Abbildung) durchzuführen sind.Eine Zählzeit, welche nicht elektronisch übermittelt werden kann, muss ja sehr komplex sein. Wenn dieser bilaterale Übermittlung dann einmalig ausreichen würde, stellt sich die Frage ob diese nicht doch elektronisch übermittelbar ist. Ansonsten würden wir die Vorgaben aus der Festlegung auch für diesen Fall bindend ansehen.  Grundsätzlich sollte aber bei der Anwendung von ZD5 „Übermittelbarkeit der ausgerollten Zählzeit“ / Z24 „elektronisch nicht übermittelbar“ der Grund dafür hinterfragt werden. Sollten weitere notwendige Abbildungsmöglichkeiten innerhalb der UTILTS für umfangreiche Anwendungsfälle benötigt werden, so empfehlen wir diese innerhalb der nächsten Konsultation aufzuzeigen und einzufordern. Gibt es jedoch seltene und komplexe Altlasten bei Marktpartnern, so empfehlen wir diese zu hinterfragen.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Martin Neubauer Holger Weickenmeier Martin Neubauer Christian Olbrich "Der NB übermittelt die ausgerollte Zählzeit auf einem bilateral vereinbarten Weg. Dieser Weg wird hier nicht weiter beschrieben. " Nein -------------Martin Neubauer-------------02.11.2022 16:09 Erstaufschlag -------------Holger Weickenmeier-------------27.01.2023 11:04 Veröffentlicht Nein Nein
Stammdaten AWT 1.2 Abgeschlossen Wird Fußnote 22 genutzt? Die Fußnote 22 wurde in der Veröffentlichung am 31.03.2023 gelöscht. 23.02.2023 2023-01668 Die Fußnote 22 "Wenn Status_individuelle_Quote mit Z01 vorhanden" wird im Dokument Stammdaten AWT 1.2 nicht aufgegriffen. Es kann nicht nachvollzogen werden, wann die Fußnote zum Einsatz kommen würde. Bitte um zeitnahe Klarstellung 2023-02-23 16:45:41 Sehr geehrte/r Fragesteller/in, die Fußnote 22 "Wenn Status_individuelle_Quote mit Z01 vorhanden" wird in den veröffentlichten Dokumenten zum 31.03.2023 gelöscht und ist infolgedessen nicht zu berücksichtigen.  Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Alexander Kramer Sara Olszewski Lusine Kloos Nein bearbeitet -------------Sara Olszewski-------------31.03.2023 11:13 bearbeitet und besprochen -------------Katia Schubert-------------12.05.2023 13:48 Nein Ja
Stammdaten AWT 1.2 Abgeschlossen Muss Bilanzkreis_anfNB angegeben werden? In 2 Use-Cases muss Bilanzkreis_anfNB angegeben werden. 03.02.2023 2023-01648 Hallo, im Stammdaten FB 1.2 (S. 29) wird das Element Bilanzkreis_anfNB mit Typ Bilanzkreis angegeben (laut Stammdaten xsd 1.2 string length 16). In der Stammdaten AWT 1.2 (S. 41) ist Bilanzkreis_anfNB weder erforderlich noch optional. Ist Bilanzkreis_anfNB anzugeben? mfG 2023-02-03 15:52:43 Sehr geehrte/r Fragesteller/in   in der Stammdaten AWT 1.2 bei Bilanzkreis_anfNB in dem Use-Case "Übermittlung Stammdatenänderung zu Bilanzkreisen für die Ausgleichsfahrpläne vom (Anschluss-)NB (verantwortlich) ausgehend" (S.41) sowie "Übermittlung von Stammdaten zu Bilanzkreisen für die Ausgleichsfahrpläne" steht in allen Use-Case Schritten ein "x". Das bedeutet, dass dieses Element dort angegeben werden muss.   Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Alexander Kramer Sara Olszewski Frank Salm Nein Antwortvorschlag zur Besprechung in PG -------------Sara Olszewski-------------14.02.2023 13:52 Passt in PG -------------Vanessa Stemplowsky-------------07.02.2024 10:45 Nein Nein
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien - informatorische Lesefassung 2.4a Eingegangen Warum ist eine Tarifierung von Leistungswerten nicht mehr möglich? Tarifierung von Leistungswerten wurde in der Konsultation bereinigt 26.01.2023 2023-01636 Liebes edi@energy-Team, wir haben leider das Problem, dass wir Geräte von Elster (A1500-D161-521-OS8-4) mit Leistungszählwerken (1-b:1.6.1) haben, die nicht auf dem Summenzählwerk (1-b:1.6.0) des Leistungsmaximums tarifiert sind. Das Gerät besitzt kein Summenzählwerk bei der Leistungsmaximum. Aufgrund der Anpassung zum 01.10.2022 erhalten wir leider APERAKs, da unsere MSCONS-Nachrichten mit z.B. 1-1:1.6.1 nicht mehr zulässig sind. Können Sie bitte prüfen, was die Ursache der Änderung zum 01.10.2022 war? Ist eine Anpassung auf 1-b:1.6.e möglich, wie vor 01.10.2022? Viele Grüße Rainer Guttroff 2023-01-26 14:40:21 Sehr geehrter Fragesteller, die von Ihnen beschriebene Änderung wurde dem Markt im Rahmen der Konsultation im August 2021 zur Verfügung gestellt als Basis für die Umsetzung der MaKo 2022. Aufgrund der Einführung der Zählzeitdefinitionen, z.B. für die Zählzeitenanwendungszwecke Netznutzung  (Verwendungszwecke: Netznutzungsabrechnung, Bilanzkreisabrechnung, MMMA, Übermittlung an HKNR, Ermittlung der Ausgeglichenheit von Bilanzkreisen) ist zu jedem Wert welcher keine Tarifstufe "0" hat eine Zählzeit sowie ein Zählzeitregister zuzuordnen. Dieses Vorgehen ist in der BDEW Anwendungshilfe "Einführungsszenario zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom BK6-20-160", welche auf www.edi-energy.de veröffentlicht ist beschrieben. Für den Austausch von Leistungswerten ist hier kein Anwendungsfall bekannt, für den eine Tarifunterscheidung der Leistungswerte aufgrund der genannten Verwendungszwecke notwendig ist. Daher sind ab diesem Zeitpunkt Leistungswerte gemäß Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien lediglich mit der Tarifstufe "0" im Markt zulässig. Hat der MSB eine Messtechnik verbaut, welche mehr Zählwerke hat, als gemäß Anforderungen notwendig sind (in Ihrem Falle das Leistungsmaximum), so hat er diese Werte, sofern ein Verwendungszweck für diese Werte vorliegt, mit der Tarifstufe "0" zu übermitteln. Die am Messgerät vorhandenen Bezeichnungen des Zählwerkes können dabei als "Bezeichnung des Zählwerks auf dem Gerät" übermittelt werden. Diese Annahme wurde auch im Rahmen der Konsultationssitzung bestätigt, da hierzu keine weiteren Konsultationsbeiträge von Marktteilnehmern zu diesen Änderungen eingegangen sind. Viele Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Tim Geisendörfer Rainer Guttroff Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien Seite 9, 10, 11 und 15 Nein Antwortvorschlag an Thomas Fellhauer gesendet Sehr geehrter Fragesteller, die von Ihnen beschriebene Änderung kam mit der Konsultation. In dieser hat jeder die Möglichkeit sich einzubringen und Änderungen kritisch zu hinterfragen. Leider kam zu dieser Änderung kein Konsultationsbeitrag, so dass die Annahme bestätigt wurde, dass eine Tarifierung von Leistungswerten in der Marktkommunikation nicht benötigt wird. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate -------------Thomas Seipt-------------01.02.2023 12:08 Antwortvorschlag überarbeitet, fe -------------Thomas Fellhauer-------------07.02.2023 18:11 Nein Nein
REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP / ORDCHG AHB 2.0a Zur Abstimmung in PG Wie ist die Anfrage von Zustandszahl und Brennwert für einen Zeitraum in der Zukunft abzulehnen? Die Anfrage wird per ORDRSP mit dem Code Z15 abgelehnt 24.01.2023 2023-01630 Hallo, es werden MSCONS per APERAK mit dem Fehler "Zeitangabe unplausibel in Anwendungsfall 13009 (DTM+164) abgelehnt, da es eine fehlende Prüfung bei eingehender ORDERS 17103 (Z10) gibt. In der ORDERS sollte das angefragte Enddatum nicht in der Zukunft liegen. Hier sollte bereits die ORDERS abgelehnt werden. Können Sie hier kurzfristig Abhilfe schaffen. (01.04.2023 – Formatwechsel) Dies würde allen die Arbeit erleichtern, wenn eine direkte Vorgabe besteht. Danke Mit freundlichen Grüßen Tatjana Dirksen und Silke Kleinhans 2023-01-24 15:43:39 Siehe Entscheidungsbaumdiagramm und Codelisten Kapitel 13.9.1 G_0015_ORDRSP Abl. der Anforderung Code Nutzung Bedingung Name Z15 X Bei Anfragen für Zeitspannen, die nicht in die Vergangenheit gerichtet sind Ablehnung keine Berechtigung   Ja Thomas Fellhauer Tatjana Dirksen Nein Nein Nein
INVOIC MIG - informatorische Lesefassung 2.8 Abgeschlossen Ist die maximale Anzahl Wiederholungen bei Segmentgruppe MOA50+131 zu niedrig gewählt ? Nein, die maximale Anzahl von 20 Wiederholungen reicht für eine Abrechnungszeitraum von einem Jahr aus. 09.12.2022 2022-01593 Sehr geehrte Damen und Herren, die maximale Anzahl von Wiederholungen der Segmentgruppe SG50 Segment MOA mit Qualifier 131 – Vorausbezahlter Betrag ist als BDEW-Standard in der INVOIC Nachrichtenbeschreibung – Fehlerkorrektur mit Stand 06.07.2022 mit 20 angegeben, diese Vorgabe gilt auch für die ab 01.04.2023 gültige Version. Diese Einschränkung stellt uns bei der Bearbeitung von weit in die Vergangenheit zurückgehende Zählerverwechslungen oder rückwirkenden Einzugsstornierungen in einzelnen Fällen vor Probleme, da in solchen Fällen in die zu erstellende Abschlussrechnung dann mehr als 20 Abschlagsrechnungen aufgeführt werden müssen. Auf entsprechende Nachrichten erhalten wir von unseren Marktpartnern negative Control-Nachrichten, gleichzeitig werden alle zu berücksichtigende Abschlagsrechnungen für die Rechnungseingangsverarbeitung zwingend benötigt. Daher bitten wir Sie zu prüfen, ob hier eine Erhöhung der maximalen Wiederholungen möglich ist. 2022-12-09 08:34:09 Sehr geehrter Fragesteller, auf Basis von:  EnWG § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume: (1) Energielieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl in Zeitabschnitten abzurechnen, die ein Jahr nicht überschreiten dürfen, ohne hierfür ein Entgelt in Rechnung zu stellen. Sie sind verpflichtet, [...]  und NN-RV der BK6 § 8 Abrechnung, Zahlung und Verzug Grundsätzlich rechnet der Netzbetreiber die Entgelte nach § 7 bei Marktlokationen im Niederspannungsnetz mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh, die mit Zählerstandsgangmessung oder einer anderen Form der Arbeitsmessung ausgestattet sind, jährlich und im Übrigen (insbesondere im Fall einer viertelstündigen registrierenden Leistungsmessung – RLM) vorläufig monatlich mit dem Netznutzer ab. wurde bei Erstellung der Formatangaben ein maximaler Abrechnungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden vermutlich mehrere Jahresrechnungen storniert und es soll nur eine neue Rechnung übertragen werden. Damit würde jedoch ein Zeitraum > 1 Jahr abgerechnet was den o.a. Vorgaben widerspräche. Die Lösung ist aus unserer Sicht also die Übertragung mehrerer Rechnungen, die die identischen Abrechungszeiträume umfassen, wie die stornierten Rechnungen. Freundiche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Bastian Schulz Nein -------------Klaus Keller-------------12.12.2022 16:14 muss in der AG R/Z besprochen werden -------------Klaus Keller-------------21.12.2022 17:03 Anpassung nach Protokoll der AG R/Z vm 19.12.22 und Übergabe zur Prüfung an Herrn Seidel -------------Stefan Seidel-------------21.12.2022 21:22 veröffentlicht -------------Klaus Keller-------------29.12.2022 16:24 ein paar Rechtschreibfehler korrigiert Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3k Abgeschlossen Wie können Verstöße gegen Mussfeldbedingungen für Mehrfachwiederholungen abgelehnt werden? Genauso wie Verstöße gegen "einfache" Mussfeldbedingungen, d.h. mit Z29. 05.12.2022 2022-01585 Liebes Formate Team, im UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen 1.0a gibt es die Wiederholungsbedingung [2002] Segmentgruppe ist mindestens je SG8 SEQ+Z42 (Zählzeitdefinition) zweimal anzugeben. Das APERAK / CONTRL AHB 2.3k sieht den APERAK Ablehnungsgrund Z40 jedoch laut Seite 56 nur für zu viele Angaben vor. Dies ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Freundliche Grüße Antje Völp 2022-12-05 14:01:03 Sehr geehrte Fragestellerin, in diesem Falle wurde die Mussfeldbedingung nicht erfüllt und es kann per: Z29 = Erforderliche Angabe für diesen Anwendungsfall fehlt abgelehnt werden. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Antje Völp Nein -------------Klaus Keller-------------12.12.2022 15:58 Antwortvorschlag erstellt -------------Stefan Seidel-------------12.12.2022 16:40 minimal red. angepasst und veröffentlicht Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3k Abgeschlossen Ist die Reihenfolge von Segmentgruppen auf derselben Hierarchieebene beliebig ? Ja, es muss nicht die Reihenfolge aus der MIG eingehalten werden, sofern es sich um SG auf gleicher Ebene handelt 05.12.2022 2022-01583 Müssen Gruppen- oder Segmentwiederholungen in einer Nachricht direkt aufeinanderfolgen? Beispiel: In der UTILTS ist die SG8 in verschiedenen Ausprägungen spezifiziert, wobei jede dieser Ausprägungen wiederholt werden kann(BDEW MaxWdh > 1). Konkret empfangen wir eine UTILTS mit mehreren SG8-SEQ+Z42-Gruppen und mehreren SG8-SEQ+Z41-Gruppen. Dürfen diese Gruppen gemischt auftreten, also z.B. SEQ+Z42' > [Inhalt der Gruppe] SEQ+Z41' > [Inhalt der Gruppe] SEQ+Z42' > [Inhalt der Gruppe] SEQ+Z42' > [Inhalt der Gruppe] SEQ+Z41' > [Inhalt der Gruppe] usw. Oder müssen die in der MIG spezifizierten Wiederholungen direkt aufeinanderfolgen, also zuerst alle SG8-SEQ+Z41 und dann alle SG8-SEQ+Z42 (oder umgekehrt)? Aus der Antwort zum Ticket 2019-00598 geht hervor, dass Reihenfolge der BDEW-Ausprägungen von generischen EDIFACT-Segmenten und Segmentgruppen beliebig ist, so lange die Hierarchie der Nachrichtenstruktur eingehalten wird. Aus der Antwort und den Allgemeinen Festlegungen ist mir jedoch nicht ersichtlich, ob Segment- oder Gruppenwiederholungen auf Ebene der BDEW-Spezifikation gemischt werden dürfen, oder ob diese linear in der jeweiligen Nachricht abgebildet werden muss. Wenn letzteres der Fall ist, wie muss ein Verstoß gegen dieses Ordnungsprinzip per CONTRL gemeldet werden? 2022-12-05 10:08:33 Sehr geehrter Fragesteller, die Antwort aus der Frage: 2019-00598 gilt unverändert für Segmentgruppen, da ebendiese ja ebenfalls aus Segmenten bestehen. Hinweis: Weil EDIFACT genau so funktioniert, wie es funktioniert, muss im konkret angefragten Fall im RFF-Segment der SG8 SEQ+Z41 der Code der Zählzeit genannt sein, um dadurch die Codes der Zählzeitregister (und weiterer Informationen) der Zählzeit zuordnen zu können.   Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Ulrich Schuster Nein -------------Klaus Keller-------------12.12.2022 15:51 Antwortvorschlag erstellt -------------Stefan Seidel-------------12.12.2022 16:04 Text: "Hinweis: Weil EDIFACT genau so funktioniert, wie es funktioniert, muss im konkret angefragten Fall im RFF-Segment der SG8 SEQ+Z41 der Code der Zählzeit genannt sein, um dadurch die Codes der Zählzeitregister (und weiterer Informationen) der Zählzeit zuordnen zu können.  " ergänzt" -------------Klaus Keller-------------21.12.2022 10:53 veröffenlicht Nein Nein
Stammdaten FB 1.1a Eingegangen Wie sind fehlende bzw. leere Elemente in einer XML-Stammdatennachricht zu interpretieren? Diese Elemente werden gelöscht, bzw. mit "leer" überschrieben. 01.12.2022 2022-01580 Guten Morgen, wie sind fehlende bzw. leere Elemente in einer XML-Nachricht, insbesondere in einer Stammdatennachricht, zu interpretieren? Hintergrund: Einige Datenelemente sind in der Stammdatennachricht optional, zum Beispiel <MaStR-Nr> oder <Klarname>. Weitere Datenelemente sind aktuell für die Übergangsphase für den EIV noch nicht zwingend erforderlich. Daher kann die Situation entstehen, dass in einer initialen Meldung ein solches Datum angegeben ist, in einer folgenden Änderungsmeldung aber nicht. Wird in einem solchen Fall das vorher gemeldete Datum unverändert beibehalten, oder wird das entsprechende Feld gelöscht? Ist es zulässig, leere XML-Elemente anzugeben, also etwa <MaStR-Nr/> bzw. <MaStR-Nr></MaStR-Nr>? Sind diese genauso zu interpretieren wie fehlende Elemente, oder verlangen sie eine Löschung des jeweiligen Datums? Ist das Löschen einmal übermittelter optionaler Daten überhaupt vorgesehen, und falls ja, wie wird dies kommuniziert? Danke schon mal & viele Grüße! 2022-12-01 10:23:35 Sehr geehrte/r Fragesteller/in,   eine Stammdatennachricht beinhaltet immer den vollständigen Datensatz, somit wird der ganze Datensatz mit dem Inhalt der Nachricht überschrieben. Das bedeutet, wenn in einer initialen Stammdatenmeldung ein Datum gemeldet wurde, was in einer folgenden Änderungsmeldung nicht mehr beinhaltet ist, wird dieses Datenfeld mit "leer" überschrieben, bzw. gelöscht.  Leere sowie auch fehlende XML-Elemente einer Stammdatennachricht führen auch zu einem leeren Datenfeld in der Datenbank. War vorher das Datenfeld gefüllt, wird es gelöscht, bzw. mit "leer" überschrieben.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Alexander Kramer Sara Olszewski Oliver Chadenas Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------25.01.2023 15:04 beantwortet -------------Sara Olszewski-------------14.02.2023 10:55 Nein Nein
Stammdaten FB 1.1a Abgeschlossen Gibt es Einschränkungen für die Schrittweite der Steuerbarkeit? Fachliche Prüfvorschriften zu inkonsistenten Wertekombinationen gibt es aktuell nicht. 24.05.2022 2022-01387 Mit dieser Version ist ja der Wert 0 für die Schrittweite der Steuerbarkeit im Fall "Schritte" ausgeschlossen worden. Wie sind aber (auch in Version 1.1) andere unsinnige Wertkombinationen zu interpretieren, z.B. Min= 100, Max=100, Schrittweite=100? Oder Min>Max? Oder Min+Schrittweite > Max? Ist geplant, weitere Einschränkungen oder Präzisierungen vorzunehmen? Wo findet sich eine Beschreibung, wie inkonsistene Wertkombinationen zu interpretieren sind oder nach welchen Regeln Werte bei Eingabe zu validieren sind, um solche Kombinationen zu verhindern? 2022-05-24 07:14:11 Sehr geehrter Fragesteller, Fachliche Prüfvorschriften zu inkonsistenten Wertekombinationen gibt es aktuell noch nicht und können sich daher in den Formatvorgaben noch nicht wiederzufinden.  Wenn inkonsistente Wertekombinationen auffallen, sind sie im Clearing aufzuklären. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Alexander Kramer Johannes Umbach Felix Deutsch Nein Antwortentwurf durch Hr. Kramer vorbereitet -------------Katia Schubert-------------17.06.2022 15:49 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------15.09.2022 16:20 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5 Abgeschlossen Wie wird bei einer Forderung das Fälligkeitsdatum betrachtet ? Das Fälligkeitsdatum (hier der Zeitpunkt) gibt den Zeitpunkt an, an dem die Frist endet 23.11.2022 2022-01572 Hallo, trotz mehrmaligem Lesen eines Beitrages zum Thema Fälligkeit, ist für mich immer noch unklar, wie denn das Feld in der EDIFACT gefüllt sein muss. Daher wäre für mich und möglicherweise auch für andere ein eindeutiges Beispiel sehr hilfreich. Rechnungsdatum (Gutschrift/Forderung): 23.11.2022 Fälligkeit gemäß 10 WT: 07.12.2022 Wie muss das Feld DTM+265 in diesem Fall (Winterzeit) gefüllt sein? Variante 1: 202212072300+00 Variante 2: 202212062300+00 2022-11-23 13:24:10 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in Ihrem Beispiel wird für die Forderung eine Frist von 10 WT verwendet. Wir unterstellen, dass die Rechnung noch am 23.11.2022 beim Empfänger eintrifft und er somit die 10 WT Zeit hat, die ihm gemäß Netznutzungsvertrag mindestens einzuräumen sind um die Rechnung zu bezahlen. Der Zeitraum von 10 WT endet mit Ablauf des 07.12.2022. Das ist der 08.12.2022 00:00 Uhr. Somit ist Variante 1 richtig. In der EDIFACT-Nachricht ist in UTC somit DTM+265 202212072300+00anzugeben. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Michael Fuhrer Nein -------------Klaus Keller-------------21.12.2022 17:25 Anpassung nach Protokoll der AG R/Z vm 19.12.22 und Übergabe zur Prüfung an Herrn Seidel -------------Stefan Seidel-------------21.12.2022 21:39 ein wenig umgearbeitet. Daher nochmals Herrn Keller zur Draufsicht gegeben -------------Klaus Keller-------------29.12.2022 16:31 kleine Korrekturen & Veröffentlichung -------------Stefan Seidel-------------30.12.2022 10:46 minimale red. Korrektur durchgeführt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5 Abgeschlossen In welchem Feld sollen Abschlagsrechnungen für den Ablehnungsgrund AC5 kommuniziert werden? Im gleichen Feld, wie für die Ablehnunggründe "A12/A75/A80" - Fehlerkorrektur ist für den 25.10.22 geplant 11.10.2022 2022-01515 In welchem Feld sollen Abschlagsrechnungen für den Ablehngrund AC5 kommuniziert werden? Im AHB der REMADV soll bei PI 33003 laut Hinweis 537 die SG7 so oft wiederholt werden bist im RFF alle Rechnungsnummern der Abschlagsrechnungen genannt sind die erwartet wurden. Das RFF ist aber nur ein Pflichtelement bei den Ablehngründen A12/A75/A80 und laut Hinweis 536 dürfen explizit keine Abschlagsrechnungen angegeben werden. Das FTX+Z14 ist nur für die Gründe A74/A75/A76 verpflichtend. Im zukünftigen Dokument ist es auch für AC5 verpflichtend also glauben wir das die Information in dieses Feld geschrieben werden soll mit analoger Logik zu den anderen drei Gründen allerdings ist auch im zukünftigen Dokument der Hinweis 537 immer noch falsch. 2022-10-11 10:48:20 Sehr geehrter Fragesteller, der von Ihnen erkannte Fehler wurde mit Änderungs-ID 23556 im Rahmen der Lesefassung am 25.10.22 behoben. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Daniel Beckers Nein -------------Klaus Keller-------------18.10.2022 12:20 Vorschlag an Herrn Seidel zur Prüfung übergeben Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.5 Abgeschlossen Verwendung Antwortcode AC5 – Ablehnung auf Summenebene 3.2 (kons. Lesefassung vom 19.07.22) für EBD E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen und E_0407_erneut_Netzungsabrchnung_prüfen in Schritt 922 wurde ergänzt in Fehlerkorrektur vom 25.10.22 25.08.2022 2022-01465 In den Vorgaben EBD_und_Codelisten Version 3.2 zu E_0406/E_0407 ist in Schritt 922 der Antwortcode AC5 mit zusätzlicher Angabe der Rechnungsnummer aller Abschlagrechnungen, die in der Rechnung erwartet werden. Dieser Antwortcode AC5 findet sich im INVOIC_REMADV AHB 2.5 (kons.Lesefassung vom 19.07.2022) nur bei Hinweis 537 zu SG7 – Abweichungsgrund (und in der Änderungshistorie unter Punkt 23488). Hier wird darauf verwiesen, das zusätzlich RFF-Segmente mitzugeben sind. Allerdings findet sich dieser Grund nicht in der Bedingung 36 von SG7-RFF, hier steht allerdings der Hinweis 536, dass in RFF KEINE Abschlagsrechnungsnummer enthalten sein dürfen. Fehlen hier noch die notwendigen Anpassungen zu dem genannten Antwortcode? 2022-08-25 14:17:17 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für Ihren Hinweis. Das von Ihnen gemeldete Problem wurde in der Fehlerkorrektur vom 25.10.2022 behoben (Änd-ID: 23556). Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Bastian Schulz Nein -------------Klaus Keller-------------21.12.2022 17:33 Veröffentlichung nach Vorgabe AG R/Z Nein Nein
Unavailability_MarketDocument FB 1.0b Abgeschlossen Was sind die Bezugsgrößen von Nichtbeanspruchbarkeit und marktbedingte Anpassung Im Fall der Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten wird die nichtbeanspruchbare Leistung angegeben. Als Bezugsgröße wird die Nettonennleistung genutzt. Im Fall einer marktbedingten Anpassung ist der Wert der Einspeisung anzugeben, auf den die Leistung 21.11.2022 2022-01569 Guten Tag zusammen, verstehen wir die Beschreibung zum Tag <quantity> innerhalb von <Point> so richtig? Wenn als <type> A80 (Nichtbeanspruchbarkeit) angegeben ist, so ist der angegebene Leistungswert relativ (als Delta) zu interpretieren; wenn als <type> A67 (marktbedingte Anpassung) angegeben ist, so ist der Leistungswert absolut (als Fahrweise in MW) zu interpretieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Satz "Als Bezugsgröße wird die Nettonennleistung genutzt", bzw. worauf bezieht er sich? Im Fall einer absoluten Angabe in MW spielt die Nennleistung keine Rolle; im Fall einer relativen Absenkung wird laut Text von der zuvor beanspruchbaren Leistung ausgegangen. Danke im Voraus und viele Grüße! 2022-11-21 17:40:55 Sehr geehrter Marktteilnehmer, sinngemäß ist es folgendermaßen zu verstehen. Die Nichtbeanspruchbarkeiten und marktbedingten Anpassungen werden in Megawatt angegeben. Im Fall der Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten wird die nichtbeanspruchbare Leistung angegeben. Als Bezugsgröße wird die Nettonennleistung genutzt.Im Fall einer marktbedingten Anpassung ist der Wert der Einspeisung anzugeben, auf den die Leistung angepasst werden soll. Dies soll im Rahmen der nächsten Datenformat-Konsultation präzisiert werden. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Jennifer Collin Stefan Seidel Jennifer Collin Oliver Chadenas Unavailability_MarketDocument FB 1.0 <quantity> "Hier wird die Leistung in Megawatt angegeben. Es wird die nichtbeanspruchbare Leistung angegeben, d. h., im Falle eines „Shutdown“ einer technischen Ressource mit einer zuvor beanspruchbaren Leistung von 1.000 MW ist eine Leistung von 1.000 MW anzugeben. Im Fall einer marktbedingten Anpassung ist der Wert der Einspeisung anzugeben, auf den die Leistung angepasst werden soll. Als Bezugsgröße wird die Nettonennleistung genutzt." Nein -------------Stefan Seidel-------------21.11.2022 18:49 Antwortvorschlag erstellt. Die aktuelle Formulierung in der FB ist in der Tat schlecht. Ich brauchte die Änderungshistorie um diese Antwort geben zu können und das ist kein gutes Indiz für die Qualität der FB -------------Jennifer Collin-------------08.12.2022 10:48 Nur den Text redigiert in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:16 Nein Ja
ActivationDocument FB 1.0a Eingegangen Welche Bedeutung hat Z06 (Sonderedispatch) im ActivationDocument? Sonder-Redispatch-Maßnahmen sind Redispatch-Maßnahmen, welche außerhalb der gemeldeten freien Redispatch-Vermögen (+RDV und -RDV) abgewickelt werden. 15.11.2022 2022-01564 Ist der Code Z06 im Abrufdokument für den Bilanziellen Ausgleich gedacht und ermöglicht dadurch weitere Abrufe für den selben Zeitschritt durch andere AnfNetzbetreiber? Sollte ein Abruf mit dem Code Z06 in Verbindung mit einem anderen Reason Code (Bsp. Z05) einen Abruf ermöglichen, welcher über das ausgewiesene Redispatchvermögen hinaus geht, anhand welcher Kriterien kann bestimmt werden, welcher Redispatchabruf mit Z06 für eine Anlage physikalisch möglich ist? 2022-11-15 14:54:19 Sehr geehrter Fragesteller,die Verwendung von Z06 ist für Maßnahmen wie weitere Abrufe durch anfordernde Netzbetreiber vorgesehen. Da aktuell keine prozessuale Grundlage hierfür vorliegt, wird der Code in der nächsten zu konsultierenden Version entfernt.Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Nein -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 13:20 Antwort erstellt In der AWT muss Z06 zu RD 2.0 raus. Keine Grundlage, siehe Beschluss der 61er FL. Ggfs. für HAP auch noch raus (Klärung Jenni). -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:41 Ja Nein
ActivationDocument FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist bei einem Abruf mit der einseitigen Fixierung umzugehen? Die einseitige Fixierung ist als Schranke zu betrachten, die abhängig von der Richtung der Fixierung nicht unter- bzw. überschritten werden darf. 15.11.2022 2022-01562 Wird bei einem Abruf mit dem Code einseitige Fixierung erwartet, das die Anlage den Wert anfährt? · Bsp.: Anlage: KWK Anlage meldet über die Planungsdaten ein Prod von 70 kW bei einer max Leistung von 150 kW. Abruf: Für den beschriebenen Zustand der Anlage kommt ein Abruf ReasonCode = Z 09, Qty = 100 kW Frage: Soll die Anlage nun die 100 kW anfahren, oder ist dieser Wert nur als neue max Leistung für den geforderten Zeitraum zu blockieren? ( Gleiches Bsp geht auch in die andere Richtung mit Z 10) 2022-11-15 14:50:14 Sehr geehrter Fragesteller,   die einseitige Fixierung ist als Schranke zu betrachten, die abhängig von der Richtung der Fixierung nicht unter- bzw. überschritten werden darf. In Ihrem Beispiel entsprechen 100 kW der maximal erlaubten Leistung der Anlage. Diese darf aber unterschritten werden und die 100 kW müssen somit nicht angefahren werden.    Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Nein -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 09:47 Antwort erstellt in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:44 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0a Zur Abstimmung in PG Auf welchen Wert bezieht sich der Abrufwert einer Deltaanweisung? Der Deltaabruf bezieht sich auf die „gemeldete Fahrweise“. 15.11.2022 2022-01561 Bezieht sich ein Abrufwert einer Deltaanweisung auf einen neuen Wert, der durch den vorherigen Abrufwert erzeugt wird (Fahrweise 2), oder beziehen sich Deltaanweisungen immer auf den ausgewiesenen Einspeisewert (Fahrweise 1)? Bsp.: Pos. Gemeldete Fahrweise Gemeldetes RDV- Deltaabruf Neue Fahrweise 1 Neue Fahrweise 2 10 300 kW 300 kW 50 kW- 250 kW 250 kW 11 300 kW 300 kW 50 kW- 250 kW 200 kW 12 300 kW 300 kW 50 kW- 250 kW 150 kW 2022-11-15 14:43:02 Sehr geehrter Fragesteller,der Deltaabruf bezieht sich immer auf die "gemeldete Fahrweise". Die erwartete Fahrweise entspricht der "neuen Fahrweise 1".Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Nein Antwort erstellt -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 21:34 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------25.01.2023 15:33 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0a Abgeschlossen Wie verhält sich eine Anlage nach einem Abruf? Die Anlage kehrt in ihren vorgesehenen Betriebszustand zurück. 15.11.2022 2022-01560 Wird im allgemeinen davon ausgegangen, dass eine Anlage welche abgerufen wurde, nach Beendigung des Abrufes wieder auf Ihren vorherigen Betriebszustand zurückkehrt? 2022-11-15 14:40:37 Sehr geehrter Fragesteller,nach einem Abruf wird ein zurückkehren der Anlage in den vorgesehenen Betriebszustand erwartet. Das bedeutet, dass sie bspw. auf den in den Planungsdaten gelieferten Wert oder im Falle einer Anlage im Prognosemodell auf ihre dargebotsabhängige Leistung zurückkehrt. Dabei sind aber auch entsprechende Meldungen von Nichtbeanspruchbarkeiten zu berücksichtigen.Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Nein -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 09:41 Antwort erstellt in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:48 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0a Abgeschlossen Verändert ein Abruf mit "kompletter Fixierung" das zu meldende RDV? Nein, ein Abruf mit "kompletter Fixierung" zieht keine Änderung des RDV nach sich. 15.11.2022 2022-01559 Der Code "Z05" verbietet einen weiteren Abruf, durch einen anderen anfordernden Netzbetreiber, da die "Komplette Fixierung" eine andere Fahrweise verbietet. Muss in den aktualisierten Planungsdaten das RDV mit 0 ausgewiesen werden wenn nicht das ganze RDV herangezogen wurde, oder wird davon ausgegangen, dass ein anfordernder Netzbetreiber durch den Erhalt des Abrufs keinen zweiten Abruf für den selben Zeitraum einstellt? 2022-11-15 14:39:19 Sehr geehrter Fragesteller,generell zieht ein Abruf mit "kompletter Fixierung" keine Änderung des RDV nach sich. In Ihrem konkreten Beispiel kann ein zusätzlicher Abruf eines weiteren anfordernden Netzbetreibers dazu führen, dass der erfolgte Abruf mit einer neuen Version durch den anweisenden Netzbetreiber aktualisiert wird.Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Kai Stredder Datenpunkt: Position/Reason/ReasonCode; Anwendbarer Code = Z05 Nein -------------Johannes Umbach-------------13.12.2022 14:00 Antwort erstellt in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:26 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0a Abgeschlossen Welche Beudeutung haben die ReasonCodes im ActivationDocument hinsichtlich der erwarteten Aktionen? Die Kombinationen und erwarteten Reaktionen auf die verschiedenen ReasonCodes einer Aktivierung sind in der Hauptantwort genauer beschrieben. 15.06.2022 2022-01395 Frage zur Anwendung der Reason Codes Z05, Z06, Z09, Z10 im ActivationDocument für die ProzessLeitSysteme (PLS) welche die Vorgaben aus dem ActivationDocument ausführen sollen: Unsere bisherige Auffassung: Z05 (komplette Fixierung): a.) ohne RC (keine RDMaßnahme, nur mit Qty=0 plausibel): kein Handlungsbedarf durch das PLS b.) mit RC und Qty: Qty ist durch das PLS auszuführen Wie ist aber nun der genaue Ablauf/Kombinationsmöglichkeiten bei Z06, Z09, Z10 und was wird vom PLS erwartet? Wir bitten um Beschreibung der Anwendungsfälle und Ablaufszenarien für die ReasonCodes Z06 (Mehrfachnennungen möglich) , Z09 und Z10 inklusive der möglichen Kombinationen im ActivationDocument (ACO) und der vom PLS zu erwarteten Aktionen. 2022-06-15 11:59:42 Sehr geehrter Fragesteller,   folgende von Ihnen erwähnte ReasonCodes sind für den DocumentType A96 (ACO) vorgesehen Z05      komplette Fixierung Z06      Sonderredispatch Z09      einseitige Fixierung nach oben Z10      einseitige Fixierung nach unten   Generell ist bei einem Abruf in jeder von einem Abruf betroffenen Viertelstunde zwingend die Angabe der entsprechenden Art der Fixierung vorgesehen. Deshalb ist die bei Angabe eines Deltaabrufs der Qty von 0 nur ohne die Angabe eines ReasonCodes plausibel und kennzeichnet somit Zeiträume ohne Aktivierung und somit ist keine Reaktion erforderlich. Bei einer Aktivierung wird zwischen den folgenden Arten der Fixierung unterschieden, wodurch die Fahrweise der Steuerbaren Ressource währen der Aktivierung eingeschränkt wird: komplette Fixierung Die angewiesene Leistung der Steuerbaren Ressource darf während einer Aktivierung weder erhöht noch abgesenkt werden. einseitige Fixierung nach oben Die Steuerbare Ressource darf den angeforderten Leistungswert nicht überschreiten. Eine Unterschreitung ist hingegen möglich. einseitige Fixierung nach unten Die Steuerbare Ressource darf den angeforderten Leistungswert nicht unterschreiten. Eine Überschreitung ist hingegen möglich. In Verbindung mit den genannten Codes zur Fixierung kann der Code Z06 im Falle eines Sonderredispatches hinzukommen. Zum Sonder-Redispatch kommt es, wenn die gemeldeten Redispatchvermögen (+RDV und -RDV) nicht ausreichen und zusätzliche Redispatch-Leistung mobilisiert werden muss, welche außerhalb der gemeldeten freien Redispatch-Vermögen liegt.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Markus Birngruber <ActivationTimeSeries> <Period> <Interval> <Pos v="1" /> <Qty v="30" /> <Reason> <ReasonCode v="Z05" /> Z06 (Sonderredispatch), Mehrfachnennungen in Verbindung mit Z06 möglich Nein -------------Johannes Umbach-------------22.06.2022 19:25 vorbereitet für PG in kleiner PG-Besetzung angeschaut. -------------Katia Schubert-------------15.09.2022 16:28 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist das TimeInterval korrekt anzugeben? Es ist yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ für TimeInterval zu verwenden. 23.05.2022 2022-01382 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in den Abrufformaten (und anderen Formaten) ist bei TimeInterval ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird hier: yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyymm-ddThh:mmZ angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie das TimeInterval korrekt anzugeben ist? Grüße Martin Schaumann 2022-05-23 17:40:20 Sehr geehrter Fragesteller, für die Angabe des TimeInterval ist die Variante yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen Fehler im Beispiel.   Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Martin Schaumann Nein In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0a Abgeschlossen Hat eine Nichtbeanspruchbarkeit eine Auswirkung auf das Pmin oder das Pmax? Die Nichtbeanspruchbarkeit hat eine Auswirkung auf Pmax, jedoch nicht auf Pmin. 15.11.2022 2022-01563 Hat eine Nichtbeanspruchbarkeit mit dem Code Z11 eine Auswirkung auf das Pmin oder das Pmax? 2022-11-15 14:51:08 Sehr geehrter Fragesteller,   ja, die Nichtbeanspruchbarkeit hat eine Auswirkung auf Pmax, jedoch nicht auf Pmin.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Lambert Ashu Martin Schaumann Kai Stredder Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------13.12.2022 16:59 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist die Direction bei Sollwertvorgabe zu interpretieren? Die Direction gibt bei Sollwertvorgabe an, ob es sich um einen Einspeise- (A01) oder Entnahmesollwert (A02) handelt. 11.07.2022 2022-01426 Mit der Korrektur vom 23.5. wurde die ARM / GRM-Sollwert-Übermittlung auf Prozent umgestellt: Bleibt es nach wie vor bei der auf Seite 15 beschriebenen Verwendung des Attributs Direction: Beispiel: Eine -ARM zu einer SR, die auf 30% abgeregelt werden soll, wird mit den Business Type=A85 und Direction=A02 übermittelt, obwohl das ein positiver Sollwert ist und in der Beschreibung zu Direction steht "Die Direction beschreibt die Richtung des Energieflusses". Im ActivationDocument steht dann Business Type=A85 und Direction=A01 für dieselbe Abregelung, richtig? Wir würde die -ARM für einen Speicher aussehen? Wie kann man dort zwischen negativen und positiven Sollwerten unterscheiden? 2022-07-11 09:02:19 Sehr geehrte:r Fragesteller:in, bei der Sollwertvorgabe gibt die Direction nicht an, ob es sich um eine Erhöhung oder Absenkung handelt, sondern ob es sich um einen Einspeise- (A01) oder Entnahmesollwert (A02) handelt. Die Direction gibt somit nicht die Änderung sondern die Richtung des tatsächlich Energieflusses an. Die notwendige Erhöhung bzw. Absenkung muss aus dem aktuellen Betriebszustand ermittelt werden.  Anmerkung: Die Beschreibung in der Tabelle auf Seite 15-16 der Formatbeschreibung wird für die Sollwertvorgabe korrigiert. Dies wird vorraussichtlich mit einer Weiterentwicklung erfolgen. Mit freundlichem Gruß Ihr Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Arnd Krönig Nein in sehr kleiner PG-Besetzung besprochen :( -------------Katia Schubert-------------15.09.2022 16:50 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben? Pattern ist korrekt, Beispiel müsste lauten: yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ 23.05.2022 2022-01381 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in den Planungsdaten (und anderen Formaten) ist bei TimePeriodCovered sowie auch bei TimeInterval ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird hier: yyyy-mm- ddThh:mmZ/yyyy-mmddThh:mmZ angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben ist? Grüße Martin Schaumann 2022-05-23 17:37:17 Sehr geehrter Fragensteller,   vielen Dank für Ihre Frage. DDas in der Formatbeschreibung angegebene Pattern des Elements TimePeriodCovered bzw. TimeInterval ist korrekt. Das dort beschriebene Beispiel ist jedoch fehlerhaft. Korrekterweise müsste es wie folgt lauten:yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Martin Schaumann Nein In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.2 Abgeschlossen Für die Antwort auf die Gerätewechselabsicht fehlt uns die Möglichkeit, die Nachricht abzulehnen, falls uns keine Kündigung vorliegt Aktuell bleibt Ihnen lediglich die Ablehnung: Z07 14.11.2022 2022-01556 Liebes Forum, als wMSB erhalten wir ab und an die Meldungen "Anzeige Gerätewechselabsicht" mit PID 17009 ohne einen Start des Prozesses "Ende MSB". Wir erwarten in diesem Fall eine Nachricht "Kündigung MSB" mit PID 11039. Eine Kündigung seitens Anschlussnutzer liegt in solchen Fällen auch nicht vor. Für die Antwort auf die GWA fehlt uns aber die Möglichkeit, die Nachricht abzulehnen, falls uns keine Kündigung vorliegt. Wie sollen wir in so einem Fall antworten? Ist die Ausarbeitung der Codelisten G_0059, G_0060, S_0065, S_0066 zu einem Entscheidungsbaum geplant? Vielen Dank 2022-11-14 10:35:14 Sehr geehrter Marktteilnehmer,vielen Dank für Ihre Frage. Die Verwendung des Use-Case „Gerätewechsel“ bedingt einen vorangegangenen MSB-Wechsel (Use-Case „Beginn Messstellenbetrieb“ oder Use-Case „Verpflichtung gMSB“). Aktuell bleibt Ihnen lediglich die Ablehnung: Z07 Ablehnung (Keine Berechtigung) Der Absender lehnt die Transaktion ab. Der Absender des Vorganges ist nicht berechtigt, eine solche Willenserklärung abzugeben. Codelisten werden sukzessive durch EBD ersetzt. Neue Prozesse statten wir gleich mit einem EBD aus. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Oleg Pavlov Nein In PG erstellt und besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------20.12.2022 13:34 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.2 Abgeschlossen Ein Rechnungsersteller sendet eine Rechnung kurz vor dem 01.10.2022 an den Rechnungsempfänger und ist der Auffassung, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung nach dem alten Schema hätte prüfen müssen. Zur Prüfung aller Netznutzungsrechnungen, die ab dem 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr beantwortet werden, ist das EBD „E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen“ zu nutze 25.10.2022 2022-01533 Guten Tag, folgendes Szenario: Ein Rechnungsersteller sendet eine Rechnung kurz vor dem 01.10.2022 an den Rechnungsempfänger. Der Rechnungsempfänger nimmt diese Rechnung entgegen und quittiert den Empfang mit einer positiven CONTRL. Die eigentliche Verarbeitung erfolgte jedoch erst nach dem 01.10.2022. Entsprechend des Einführungsszenarios wurde das ab 01.10.2022 gültige EBD zur Prüfung der Rechnung verwendet, da dieses EBD zur Beantwortung aller Rechnungen verwendet werden muss, welche ab dem 01.10.2022 beantwortet werden. Genau diesen Umstand moniert der Rechnungsersteller nun, da die Prüflogik des ab dem 01.10.2022 gültigen EBD zu einem Nichtzahlungsavis geführt hat. Der Rechnungsersteller ist der Auffassung, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung nach dem alten Schema hätte prüfen müssen. Gibt es eine Festlegung welche die eine oder andere Vorgehensweise rechtfertig oder liegt es im Ermessen des Empfängers wann er eine Rechnung (natürlich innerhalb der Fristen) bearbeitet? Für die Beantwortung der Fragen besten Dank. 2022-10-25 14:06:34 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für Ihre Frage. Zur Prüfung aller Netznutzungsrechnungen, die ab dem 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr beantwortet werden, ist das EBD „E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen“ zu nutzen (siehe Änd-ID 50501 vom 19. Juli 2022). Dies ist ein Beispiel, das auf folgender Grundregel basiert: Es gelten immer die zum Versandzeitpunkt gültigen Dokumente. Dabei ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt die Ursprungsnachricht eingegangen ist. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Ronald Damm 6.7.1. Zur Prüfung aller Netznutzungsrechnungen, die ab dem 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr beantwortet werden, ist das EBD „E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen“ zu nutzen. Nein In PG Besprochen -------------Vanessa Stemplowsky-------------20.12.2022 13:23 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.2 Abgeschlossen Wie können wir nach Wegfall des A99 im E_0462 eine Anmeldung E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind ablehnen? Aufgrund des gemeldeten Umstands ist die Anmeldung nicht direkt ablehnbar. 18.10.2022 2022-01522 Wir erhalten von Marktpartnern in regelmäßigen Abständen Anmeldungen E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind. Beim Durchlaufen der Prüfschritte des Kapitel 6.4.1 müssen wir feststellen, dass wir mit der korrekten Beantwortung der Fragestellungen in einer Sackgasse landen, da das Ergebnis der Prüfungen der Prüfschritt 23 ist. Da es nunmehr mit EBD E_0402_Prüfen weitergeht und wir als NB das Erfordernis einer Abmeldeanfrage nicht prüfen können, da der Prüfidentifikator 11010 bei E01 E02 nicht für Abmeldeanfragen verwendet werden darf, Fragen wir uns wie wir eine solche Anmeldung beantworten sollen? Bis 30.09.2022 gab es für etwaige Ungereimtheiten A99 (Sonstiges) inklusive Bemerkung als Antwortgrund. Dieser Antwortgrund ist seit 01.10.2022 ersatzlos entfallen. Der in der GPKE genannte Hinweis für die Bearbeitung des Falls "Neuanlage", dass bei gelungener Zuordnung zu einer Marktlokation der NB das vom LF genannte voraussichtliche Anmeldedatum durch das Inbetriebnahmedatum der Marktlokation ersetzt, ist nicht anwendbar. Lieferant meldet E02 für den 15.10.2022 mit Kunde B. Marktlokation war Neuanlage am 23.05.2022 mit Kunde A. 2022-10-18 13:37:03 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  aufgrund des gemeldeten Umstands ist die Anmeldung E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom, die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind, nicht direkt ablehnbar. In der notwendigen Abmeldeanfrage ist der Transaktionscode E01 gemäß UTILMD Anwendungshanddbuch zur GPKE und GELi Gas zu verwenden - siehe Hinweis [644]. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Vanessa Stemplowsky Vanessa Stemplowsky Steve Hille EBD Kapitel 6.4.1 (Seite 38 - 42) UTILMD AHB GPKE/GeLi Gas Prüfidentifkator 11010 (Seite 95 - 96) GPKE Kapitel 4 (Seite 32 - 33) Nein Frage bearbeitet -------------Vanessa Stemplowsky-------------26.10.2022 10:30 Frage veröffentlicht -------------Vanessa Stemplowsky-------------26.10.2022 13:36 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 3.2 Abgeschlossen Warum ist im EBD E_0503 vorgesehen, dem Marktpartner immer beide Leistungen (Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung) gleichzeitig in Rechnung zu stellen? Der beauftragende Lieferant trägt die Kosten der Sperrung und Entsperrung einer Marktlokation im Rahmen der Sperrung. 06.09.2022 2022-01473 Bei uns ist eine Rückfrage zum EBD „E_0503_Rechnung einer sonstigen Leistung prüfen“ aufgekommen: Warum ist in dem Prozess vorgesehen dem Marktpartner immer beide Leistungen (Unterbrechung und Wiederherstellung) gleichzeitig in Rechnung zu stellen? (siehe Schritt 22, Seite 174) Zwischen Sperrung und Wiederinbetriebnahme kann in manchen Fällen auch etwas mehr Zeit vergehen, sodass hier eine unbekannte Zahlungsfrist für die Bezahlung des Sperrauftrags entsteht. Besonders ungünstig wäre es, wenn der Kunde gesperrt wird und vor Ausführung der Wiederinbetriebnahme ein Lieferantenwechsel stattfindet. In diesem Szenario müsste die Sperrung dem ehemaligen Lieferanten und die Wiederinbetriebnahme dem neuen Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Dies ist nicht möglich, wenn in der INVOIC zwangsläufig die Artikel-IDs für Sperrung und Wiederherstellung enthalten sein müssen. Wir bitten um Stellungnahme. Vielen Dank. 2022-09-06 10:50:56 Sehr geehrter Marktteilnehmer, gemäß neuem Lieferantenrahmenvertrag Strom (siehe § 10 Abs. 6) trägt der jeweils beauftragende Lieferant die Kosten der Sperrung und Entsperrung einer Marktlokation und zwar unabhängig davon, ob der beauftragende Lieferant auch zu einem späteren Zeitpunkt die betroffene Marktlokation beliefert. Gemäß Vorbedingung des "UC: Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperren) auf Anweisung des LF" der GPKE werden die Kosten der Entsperrung dem LF im Rahmen der Sperrung berechnet. Dieses Vorgehen ist in Marktprozessen zur Marktkommunikation 2022 bzw. deren technischen Umsetzung in den Entscheidungsbaum-Diagrammen bzw. Datenformaten abgebildet.  Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Matthias Braun Nicolas Gassen Matthias Braun Michalina Rathert EBD „E_0503_Rechnung einer sonstigen Leistung prüfen“ Seite 174, Schritt 22 Werden in der Rechnung die beiden Artikel-IDs [2-01-7-001] (Unterbrechung der Anschlussnutzung in der regulären Arbeitszeit) und [2-01-7-002] (Wiederherstellung der Anschlussnutzung in der regulären Arbeitszeit) abgerechnet? Nein Weiterleitung an Fr. Frein -------------Matthias Braun-------------08.09.2022 13:06 Antwortvorschlag von Christina Frein eingearbeitet -------------Matthias Braun-------------14.09.2022 11:40 Vorbedingung der GPKE eingearbeitet -------------Matthias Braun-------------20.09.2022 10:18 Nein Nein
MSCONS AHB 3.1a In Bearbeitung Ist die Anpassung/Änderung des Brennwertbezirks einer Malo eine Parameteränderung, die mittels MSCONS inkl. Referenz auf eine SDÄ erfolgen muss? Es erfolgt keine Änderung der Messtechnik. Es ist ein Zwischenstand mit DTM+7 und DTM+9 im LIN zu übermitteln. 07.11.2022 2022-01544 Im Rahmen einer eichrechtlichen Anordnung wird eine Malo zum 1.10.2022 aus dem Brennwertbezirk 1 in den Brennwertbezirk 2 verschoben. Zur abrechnungstechnischen Abgrenzung muss ein Zählerstand ermittelt werden und dem Lieferanten mitgeteilt werden. Es erfolgt keine techn. Änderung am Gerät der Messlokation. Ist der ermittelte Zählerstand (in aller Regel rechn. Abgrenzung mit zwei MSCONS und SDÄ • DTM+7 Gültigkeitsdatum • DTM+60 Konstrutionsänderungsdatum • RFF+Z30 Referenz auf vorherige Stammdatenmeldung des MSB und SDÄ ohne Änderung oder mit einer MSCONS als Zwischenablesung mit • DTM+7 Gültigkeitsdatum • DTM+9 Verarbeitungsdatum zu übertragen? 2022-11-07 13:29:16 Da bei der neuen Zuordnung eines Brennwertbezirkes keine direkte Änderung an der Messtechnik erfolgt, ist die Übermittlung eines Zählerstandes in Form einer Zwischenablesung an den Lieferanten zu übertragen. Hierzu werden im LIN die Segmente DTM+7 und DTM+9 genutzt. Brennwert und Zustandszahl sind in weiteren LIN-Segmenten zu übertragen. Da der Brennwertbezirk kein Stammdatum ist, ist eine Stammdatenänderung nicht möglich. Bei tatsächlicher Änderung an der Messtechnik (z.B. Zählerwechsel) ist die Übermittlung einer Stammdatenänderung erforderlich. Hier wird bis zur Änderung mit Referenz auf die Stammdatenänderung der Zählerstand mit den Segmenten DTM+7 und DTM+60, Brennwert und Zustandszahl mit einzelnen LIN-Segmenten übermittelt. Danach erfolgt die Übermittlung des Zählerstands nach Änderung mit den Segmenten DTM+7 und DTM+60 ohne Brennwert und Zustandszahl. Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Carsten Fröse Nein Nein Nein
MSCONS AHB 3.1a Abgeschlossen Welches Datumsformat ist für das Ablesedatum eines Zählerstands zu nutzen? Das verwendete Datumsformat hängt von der Erfassung des Zählerstandes ab 04.11.2022 2022-01541 Wir sind in der Marktrolle Lieferant tätig und erkennen zurzeit den unterschiedlichen Umgang mit Zählerständen in den Sparten Strom und Gas. Ab dem 01.10.2022 00:00 Uhr kann das Ablesedatum für Zählerstände in den Sparten Strom und Gas tagesgenau (Code 102) oder minutengenau (Code 303) übermittelt werden. Es ist aus keinem EDI@Energy Dokument für uns klar ersichtlich, in welchen Fällen das Ablesedatum nur mit einem Datum (Code 102) und in welchen Fällen zusätzlich zum Datum eine Uhrzeit (Code 303) zu nutzen ist. In einigen Geschäftsvorfällen der MSCONS zur Übermittlung eines Zählerstandes ist das Ablesedatum immer identisch mit dem Nutzungszeitpunkt, nämlich in der Sparte Strom 00:00 Uhr eines Tages und in der Sparte Gas 06:00 Uhr eines Tages. Könnten Sie bitte präziseren, welche Information im Segment Ablesedatum (DTM+9) und in welcher Granularität (Code 102 oder 303) diese zu übermitteln ist? Oder kann standardmäßig immer der Code 303 genutzt werden? Darf die für Messwerte verantwortliche Marktrolle, der MSB in der Sparte Strom oder der NB in der Sparte Gas, zu einem erhaltenden Zählerstand mit einem Ablesedatum ohne Uhrzeit, irgendeine Uhrzeit auswählen und zum Ablesedatum hinzufügen? Vielen Dank 2022-11-04 08:30:31 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in der Nachrichtenbeschreibung der MSCONS 2.4a ist der folgende Hinweis unter dem Segment Ablesedatum vorhanden: [...]Hiermit wird angegeben, wann der Messwert tatsächlich abgelesen wurde. Liegt lediglich ein Datum ohne Uhrzeit vor, so ist in DE2379 der Code 102 zu verwenden. Liegt ein genauer Ablesezeitpunkt vor, so ist in DE2379 der Code 303 zu verwenden. [...] Liegt die Information nicht vor, zu welcher Uhrzeit (Zeitpunkt an einem Tag) der Zählerstand tatsächlich erfasst wurde, ist im Geschäftsvorfall der Code 102 zu nutzen. Eine Anreicherung einer Uhrzeit (z. B. die pauschale Nutzung von 00:00 Uhr) darf nicht erfolgen, da die Information „verfälscht“ werden würde. Liegt die Information, zu welchem Zeitpunkt der Zählerstand z. B. von Endkunden oder einem Ableser erfasst wurde vor (z. B. durch die Uhrzeitangabe auf einer Ablesekarte), muss der Code 303 genutzt und der korrekte Zeitpunkt den Empfängern mitgeteilt werden. Eine standardmäßige Nutzung des Codes 303 für alle Ablesedaten ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Zudem darf das Ablesedatum nicht standardmäßig auf den Nutzungszeitpunkt verlegt werden, außer die Ablesung wurde tatsächlich um 00:00 Uhr in der Sparte Strom und 06:00 Uhr in der Sparte Gas eines Tages durchgeführt. Übermittelt der LF einen Zählerstand mit einem Ablesedatum ohne Uhrzeit (Code 102), darf das Ablesedatum vom Messwertverantwortlichen nicht verfälscht werden, indem irgendeine Uhrzeit zum Ablesedatum hinzugefügt wird. In diesem Fall hat der MSB in der Weiterleitung an die berechtigten den Zählerstand ebenfalls ohne eine Zeitangabe (Code 102) zu übermitteln. Das identische Vorgehen betrifft auch den NB in der Sparte Gas.   Mit freundlichen Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Gregor Scholtyschik Nein Frage wurde in der Sitzung 03.11.2022 besprochen und freigegeben. -------------Gregor Scholtyschik-------------04.11.2022 08:31 Nein Nein
Codeliste der Messprodukte 1.0 Eingegangen Was ist der Unterschied zwischen den Messprodukten im Kapitel 2.1.1? Die Unterscheidung liegt in der Wertegranularität 03.11.2022 2022-01540 Warum gibt es in der Rubrik 3.3 Erforderliche Werte und zulässige OBIS-Kennzahlen 3.3.1 auf Ebene der Marktlokation Lieferrichtung Verbrauch - zugeordnete Zählzeit nicht vorhanden die vier Messprodukt Codes 9991000000044, 9991000000490, 9991000000052 und 9991000000060 mit dem identischen Hinweis Wirkarbeit Bezug (+) Vorschub total, tariflos mit OBIS-Kennzahl 1-b:1.9.0. Wie unterscheiden sich diese Messprodukte? 2022-11-03 17:25:41 Hallo, die Unterscheidung der vier Messprodukte liegt in der Angabe der Wertegranularität: jährlich, halbjährlich, quartalsweise und monatlich.  Die Wertegranularität gibt hier an, in welchem Abstand das Messprodukt versendet werden soll. Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Fellhauer Thomas Seipt Thomas Fellhauer Melanie Täge Nein beantwortet und veröffentlicht -------------Thomas Seipt-------------03.11.2022 17:28 Nein Nein
PRICAT AHB 2.0a Eingegangen Ist in PRICAT ist die Bedingung [942] Format: n1-n2-n1-n3 fehlerhaft? Fehlerkorrektur vom 25.10.2022 des Dokuments "Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID" 25.10.2022 2022-01532 Guten Tag, zum 13.09.2022 wurde die Codeliste der Artikel-ID geändert und neue Artikelnummern aufgenommen: Änderungs-ID: 23526 [...] 1-10-10 1-10-10-001 1-10-10-002 Leider wurde in dem Zuge das PRICAT AHB für Prüfi 27003 nicht angepasst für LIN Produktnummer 7140, die Bedingung im AHB [942) lautet: Format: n1-n2-n1-n3 Korrekt müsste die Bedinung nun aber lauten: Format: n1-n2-n1-n3 und n1-n2-n2-n3 So laufen nun leider die PRICAT mit den neuen Artikelnummern automatisch auf Formatfehler und werden per APERAK von unserem System abgewiesen. Kann das bitte kurzfristig korrigiert werden? Es beschweren sich reichlich Netzbetreiber, dass sie trotz korrekter Artikel-ID die APERAK erhalten. Da die Formatprüfung nach AHB hinterlegt ist, können wir das aber nicht einfach so rausnehmen. Vielen Dank. 2022-10-25 11:01:13 Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Dieser Widerspruch zwischen PRICAT und Artikel-ID wurde mit der Fehlerkorrektur vom 25.10.2022 des Dokuments "Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID" behoben (Änderungs-ID: 23602). Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Ramona Pantani Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID Fassung vom 13.09.2022, Änderungs-ID: 23526 PRICAT AHB Fassung vom 03.06.2022, Seite 14, SG36 LIN 7140 Nein Nein Nein
IFTSTA AHB 2.0d Abgeschlossen Prüfung der Bedingung [495] „Der Zeitpunkt muss ≤ dem Wert im DE2380 des DTM+137 sein“ in der IFTSTA. Die realen Zeiträume sind beim Vergleich der Zeitpunkte unterschiedlicher Granularität zu berücksichtigen. 25.10.2022 2022-01531 Sehr geehrtes Forum, die Bedingung am Datenelement 2380 von SG 6 (Zeitpunkt der Statusvergabe) DTM+334 sagt, dass der hier angegebene Zeitpunkt ≤ dem Erstellungsdatum sein muss, welches im Segment DTM+137 (Dokumentendatum) angegeben ist. Da die Statusvergabe und der Versand oft sehr nahe bei einander liegen, sind dies dem entsprechend auch die Zeitangaben. Uns werden Statusmeldungen aufgrund dieser Bedingung abgelehnt, wenn der Zeitpunkt der Statusvergabe und der Zeitpunkt der Erstellung der EDIFACT Nachricht innerhalb der gleichen Minute liegt. Ursache ist wohl, dass der Zeitpunkt der Statusvergabe sekundengenau erfolgt, der Zeitpunkt des Dokumentendatums aber nur minutengenau. Frage: Ist die Ablehnung berechtigt, oder hätte hier nicht der Zeitbereich der unterschiedlichen Genauigkeiten beachtet werden müssen. 2022-10-25 08:50:53 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für ihre Frage, die Ablehnung ist nicht berechtigt. Die unterschiedlichen Genauigkeiten der beiden Zeitpunktangaben sind im Rahmen des Vergleichs der beiden Zeitpunkte zu berücksichtigen. Alle Computersysteme stellen Zeitangaben in einer Genauigkeit von Sekunden oder höherer Genauigkeit zur Verfügung. Um ein Datenelement mit einer Zeitangabe zu befüllen, muss der entsprechende Zeitpunkt auf die geforderte Genauigkeit angepasst werden. Durch die Angabe einer Uhrzeit wird daher kein Zeitpunkt im mathematischen Sinne angegeben, sondern ein Zeitbereich, dessen Ausdehnung durch die Genauigkeit der Zeitangabe bestimmt wird. Die EDI@Energy-Dokumente beinhalten keine Vorgaben wie diese Anpassung erfolgen muss, da dies die interne Arbeitsweise des jeweiligen Marktteilenehmers betrifft. Zu klären ist somit lediglich wie zu verfahren ist, wenn ein Zeitpunkt höherer Genauigkeit (und damit geringerer zeitlichen Ausdehnung, also kleinem Zeitbereich) innerhalb des Zeitpunkts geringerer Genauigkeit (und damit größerer zeitlichen Ausdehnung, also größerem Zeitbereich) liegt. In der Bedingung [495] wird das Vergleichszeichen ≤ verwendet. Die Bedingung ist somit nicht erfüllt, wenn der Zeitpunkt höherer Genauigkeit größer als der Zeitpunkt geringerer Genauigkeit ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Zeitpunkt höherer Genauigkeit nicht im Zeitbereich des Zeitpunkts geringerer Genauigkeit liegt. Wie dieser Vergleich in den IT-Systemen der Markteilnehmer umgesetzt wird, ist nicht durch EDI@Energy vorzugeben, da auch dies wiederum die interne Arbeitsweise des jeweiligen Marktteilnehmers betrifft. Jeder Marktteilnehmer hat nur sicherzustellen, dass bei seiner Umsetzung des Vergleichs zweier Zeitpunkte unterschiedlicher Genauigkeit die unterschiedlichen Ausdehnungen (= unterschiedlich großen Zeitbereiche) der Zeitpunkte richtig berücksichtigt werden. Bild zur Illustration: Beispiele: DTM+334 DTM+137 DTM+334 ≤ DTM+137 01.01.2022 12:00:30 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:00:59 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:00 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:01 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:33 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:59 01.01.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:02:00 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.01.2022 12:02:01 01.01.2022 12:01 FALSCH   DTM+334 DTM+137 DTM+334 ≤ DTM+137 01.01.2022 12:00:30 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:00:59 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:00 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:01 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:33 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:01:59 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:02:00 01.02.2022 12:01 WAHR 01.01.2022 12:02:01 01.02.2022 12:01 WAHR   DTM+334 DTM+137 DTM+334 ≤ DTM+137 01.02.2022 12:00:30 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:00:59 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:01:00 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:01:01 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:01:33 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:01:59 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:02:00 01.01.2022 12:01 FALSCH 01.02.2022 12:02:01 01.01.2022 12:01 FALSCH     DTM+334 DTM+137 DTM+334 ≤ DTM+137 01.01.2022 23:59:30 01.02.2022 00:00 WAHR 01.01.2022 23:59:59 01.02.2022 00:00 WAHR 01.02.2022 00:00:00 01.02.2022 00:00 WAHR 01.02.2022 00:00:01 01.02.2022 00:00 WAHR 01.02.2022 00:00:33 01.02.2022 00:00 WAHR 01.02.2022 00:00:59 01.02.2022 00:00 WAHR 01.02.2022 00:01:00 01.02.2022 00:00 FALSCH 01.02.2022 00:01:01 01.02.2022 00:00 FALSCH     Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Carsten Fröse Sven Schillack Jessica Rahn Jessica Rahn Nein -------------Jessica Rahn-------------25.10.2022 08:56 Frage aus EDI, Abstimmung Hr. Seidel, Hr. Katzenbach, Hr. Stegmüller, Frau Becker. Letzten beiden Datumsfelder lt. Hr. Fröhse nicht ok. Nein Nein
PRICAT MIG 2.0a Abgeschlossen Wie ist die Eindeutigkeit des Preisblatts gewährleistet? Die Eindeutigkeit der Preisblätter eines Marktpartners wird über das BGM 1004 sichergestellt. 21.10.2022 2022-01525 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Seite 6 heißt es zum BGM 1004 (EDI-Nachrichtennummer): Die Eindeutigkeit eines Preisblatts für das Sperren / Entsperren, die Verzugskosten, die Netznutzung ohne gemeindespezifische Konzessionsabgaben, Netznutzung: Gemeindespezifische Konzessionsabgaben und die Blindarbeit ist durch die EDINachrichtennummer gegeben, d. h. den Inhalt von DE1004 des BGM-Segments. Heißt dass, dass das Segment über alle GPKE-PRICAT-Nachrichten eindeutig sein muss oder muss die Eindeutigkeit jeweils für eine Preisblatt-Kategorie eindeutig sein? Vielen Dank und viele Grüße Stefan Riemer 2022-10-21 10:26:31 Hallo, ja der Sender eines Preisblatts hat sicherzustellen, dass alle von ihm erzeugten Preisblätter über die Dokumentennummer (BGM 1004) zu unterscheiden sind und damit eindeutig sind. Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Stefan Riemer Seite 6: Die Eindeutigkeit eines Preisblatts für das Sperren / Entsperren, die Verzugskosten, die Netznutzung ohne gemeindespezifische Konzessionsabgaben, Netznutzung: Gemeindespezifische Konzessionsabgaben und die Blindarbeit ist durch die EDINachrichtennummer gegeben, d. h. den Inhalt von DE1004 des BGM-Segments. Nein Vorschlag formuliert -------------Thomas Seipt-------------03.11.2022 17:39 Geprüft und veröffentlicht -------------Klaus Keller-------------07.11.2022 16:35 Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 6.0a Abgeschlossen Wie ist mit den Angaben in den DTM Segmenten umzugehen, welche den Formatcode 303 nutzen? Umgang mit den Angaben in den DTM Segmenten welche den Formatcode 303 nutzen 20.10.2022 2022-01524 Im Stammdatenaustausch kommt es seit dem 01.10.2022 zu unterschiedlichen Anwendungen / Interpretationen des Datumsformates 303 in den DTM-Segmenten. Es erweckt den Anschein, dass einige Marktteilnehmer die im DTM-Segment angegebenen Uhrzeiten ignorieren und lediglich das Datum (also Tag Monat Jahr) verwenden. Beispiel: In dem Geschäftsvorfall wird das folgende im DTM angeben DTM+93:202212312300?+00:303' Unsere Interpretation ist die folgende: Es handelt sich um den Zeitpunkt 31.12.2022 23:00 Uhr UTC In gesetzlich deutscher Zeit ist dies der Zeitpunkt 01.01.2023 00:00 Uhr Das Ignorieren der Uhrzeit wird von einigen vor der „Umrechnung“ in die Lokale Zeitzone (gesetzliche deutsche Zeit), von wiederum anderen nach der „Umrechnung“ durchgeführt. Je nach Umsetzung in den IT-Systemen, wird entweder das Datum 31.12.2022 oder das Datum 01.01.2023 errechnet. Im Weiteren wird dann über die Information aus der DTM Beschreibung ein Tagesanfang bzw. ein Tagesende abgeleitet. So wie dies vor der Angabe eines Zeitpunkts nötig war. Daraus können sich dann die verschiedensten Situationen ergeben. Beispiel an einer Kündigung: Es wurde DTM+93:202212312300?+00:303' kommuniziert. Daraus ergibt dich der 01.01.2023 00:00 Uhr gesetzlicher deutscher Zeit. Da es sich um ein Endedatum handelt interpretieren dies einige mit dem Ablauf des 01.01.2023. Bei einem Lieferbeginn (Anmeldung NN) wird DTM+92:202212312300?+00:303' kommuniziert. Daraus ergibt sich für einige der 31.12.2022 da die Uhrzeit ignoriert wird. Und da es sich um ein Beginndatum handelt, wird das Datum als Tagesbeginn interpretiert. Datumssegmente mit besonders vielen Problemen: 1. Fälligkeitsdatum in der INVOIC. Es gab in der Vergangenheit anscheinend keine durchgängige Interpretation, ob das Fälligkeitsdatum zu einem Tagesbeginn oder Tagesende gegolten hat. Auch hier wird die Zeitangabe gerne ignoriert und das verbleibende Datum dann auf ein Tagesanfang oder Tagesende „definiert“. 2. Versionsangaben von Zeitreihen Bei Zeitreihen wird das DTM+293 (Versionsangabe) verwendet. Dieses DTM findet sich dann in der IFTSTA als Referenz in dem RFF+AUU. Wie ist dieses DTM im RFF+AUU zu übertragen? 2022-10-20 16:14:39 Vielen Dank für den Beitrag. Auch bei uns sind diverse Anfragen zu diesem Thema eingegangen. Dadurch, dass Zeitpunkte nun in der Genauigkeit Minuten in UTC angegeben werden (DTM mit 303 in DE 2379), muss und darf der Empfänger keinerlei Interpretation mehr durchführen. Er hat nur diesen UTC-Zeitpunkt unverändert, d. h. das angegebene Jahr, den angegebenen Monat, den angegebenen Tag, die angegebene Stunde und die angegebene Minute zu übernehmen und diese Informationen, d. h den genannten Zeitpunkt von UTC in die gesetzliche deutsche Zeit umzurechnen. Das geschieht, in dem während der Sommerzeit zwei Stunden addiert und in der Winterzeit eine Stunde addiert wird. In dem Geschäftsvorfall wird der Zeitpunkt übermittelt, welcher gemeint ist. Anhand Ihres Beispiels mit dem DTM+93:202212312300?+00:303' wird der Zeitpunkt (gesetzlich deutsche Zeit) 01.01.2023 00:00 Uhr übertragen. 00:00 Uhr ist der Zeitpunkt an dem der 01.01.2023 beginnt, gelichzeitig ist dieser Zeitpunkt auch der Zeitpunkt an dem der 31.12.2022 geendet hat.Gleichfalls drückt dieser Zeitpunkt aber auch das Tagesende des 31.12.2022 aus. Merksatz: „Der heutige Tag endet genau zu dem Zeitpunkt, zu dem der morgige Tag beginnt!“Der Zeitstrahl verdeutlicht diese Aussage graphisch: Gegenüberstellung, des bisherigen Umgangs mit in den Geschäftsvorfällen angegebenen Zeitpunkten geringerer Genauigkeit zu dem jetzigen Umgang mit in den Geschäftsvorfällen angegebenen Zeitpunkten höherer Genauigkeit. Beispielsweise: DTM+93:20223112:102' Damit wurde das Datum 31.12.2022 übermittelt. Anhand der fachlichen Information der DTM-Beschreibung „Ende zum“ (Code 93 in DE2005) muss das Ende des 24 Stunden umfassenden Zeitraums des Tages 31.12.2022 interpretiert werden. Es war somit „Ende zum“ die verkürzte Aussage „Ende zum Ablauf des in diesem DTM-Segments angegebenen Tages“. Seit dem 01.10.2022 wrid nun folgend übertragen.Dies wird nun folgend übertragen:DTM+93:202212312300?+00:303'Es wird nun der genaue Zeitpunkt eines Vertragsendes (Kündigung) bzw. Lieferendes (Abmeldung) angegeben. Dies ist hier der 01.01.2023 00:00 Uhr zu welchem die Kündigung wirksam bzw. die Belieferung beendet werden soll.Wenn man so will, ist „Ende zum“ nun die verkürzte Aussage „Ende zum in diesem DTM-Segment angegebenen Zeitpunkt“. Anmerkungen zum Fälligkeitsdatum: Auch wenn es in der Vergangenheit verschiedene Auffassungen über den Zeitpunkt einer Fälligkeit gegeben hat, so sind diese unterschiedlichen Auffassungen nun beseitigt. Es wird nun der Zeitpunkt einer Fälligkeit kommuniziert. Bei einem DTM+265:202210152200?+00:303' (Fälligkeitsdatum), welches dem 16.10.2022 00:00 Uhr gesetzlicher deutscher Zeit entspricht, ist nun der 16.10.2022 00:00 Uhr der Zeitpunkt zu dem die Zahlung überfällig ist, eindeutig beschrieben. Anmerkung zu Versionsangaben:Hier wollen wir zunächst auf die Versionsangaben eingehen, welche vor dem 01.10.2022 vergeben und per MSCONS ausgetauscht wurden. Für diese gilt die Beschreibung aus dem EDI@Energy Einführungsszenario BK6-20-160 1.8, welches zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Antwort in der Version 1.8 vorlag.Für alle Versionsangaben, welche nach dem 01.10.2022 vergeben und per MSCONS übertragen wurden, und welche in einer IFTSTA als Referenz in dem RFF+AUU anzugeben sind, gilt, als dass dies exakt so in DE1154 des RFF-Segments der IFTSTA anzugeben sind, wie sie in DE2380 der entsprechenden MSCONS erhalten waren.Beispiel: DTM+293:20221015153452?+00:304'In der IFTSTA findest sich dieser dann wie folgt wiederRFF+AUU:20221015153452?+00‘ Grüße Ihre EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Sven Schillack Holger Weickenmeier Holger Weickenmeier Nein -------------Holger Weickenmeier-------------20.10.2022 16:16 Nein Nein
PRICAT AHB - informatorische Lesefassung 2.0a Eingegangen PRICAT ist die Bedingung [942] Format: n1-n2-n1-n3 leider fehlerhaft Fehlerkorrektur der Artikel-ID 13.10.2022 2022-01519 Sehr geehrte Damen und Herren, in der aktuell gültigen PRICAT ist die Bedingung [942] Format: n1-n2-n1-n3 leider fehlerhaft. Die Bedingung sagt aus, dass die dritte Zahl in der Art.-ID nur einstellig sein darf. In der aktuell gültigen Codeliste gibt es aber inzwischen Artikel-IDs , die an der dritten Stelle zweistellig sind. 1-10-10-001 Aufschläge aufgrund der Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG, die auch für Stromspeicher gelten (Einheit: €/kWh) 1-10-10-002 Aufschläge aufgrund der Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG für Stromspeicher nach § 27b KWKG, deren Strom, der zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher verbraucht wird, keine Umlage zahlen (Einheit: €/kWh) 2022-10-13 10:35:25 Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Dieser Widerspruch zwischen PRICAT und Artikel-ID wurde mit der Fehlerkorrektur vom 25.10.2022 des Dokuments "Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID" behoben (Änderungs-ID: 23602). Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Christian Hildebrandt Anbei die Daten: Es betrifft folgende PRCIAT: PRICAT_AHB_2_0a_info_Fehlerkorrektur_20220603 Bedingung Seite 14 PRICAT zur NN: [942] Format: n1-n2-n1-n3 Widerspruch zur Codeliste: Codeliste_Artikelnummern und Artikel-ID_5_2_info_Fehlerkorrektur_20220913 Seite 38: Betroffene Gruppenartikel-ID: 1-10-10 Nein Nein Nein
Codeliste der Standardlastprofile nach TU München-Verfahren 1.1 Abgeschlossen Weiterführende Informationen zu den Standardlastprofilen gibt es unter https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas/ 28.09.2022 2022-01496 Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind als ESA (Code 9983708000004) für unsere Kunden tätig und haben immer mehr im Zuge der steigenden Relevanz des Energieeinkaufs mit Lastprognosen und Lastprofile zu tun. Gibt es eine Möglichkeit auf die Standardlastprofile nach TUM-Verfahren zuzugreifen? Mit freundlichen Grüßen Thomas Eberle M.Sc. (FH) | Energieberater Telefon: +49 241 51579 23 E-Mail: thomas.eberle@adapton.de 2022-09-28 11:14:42 Sehr geehrter Herr Eberle, vielen Dank für Ihre Frage. Unter der Adresse "https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas/" stellt der BDEW weiterführende Informationen zur Verfügung. Im Falle der Standardlastprofile sollte Ihnen das Dokument "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" bzw. die daran enthaltenen Anlagen helfen. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Oliver Kunz Thomas Fellhauer Oliver Kunz Thomas Eberle Nein Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4a Abgeschlossen Interpretation DTM+265 "Fälligkeitsdatum"bei INVOIC Das Fälligkeitsdatum wird ab dem 01.10.2022 als "Zeitpunkt" übermittelt und ist somit eindeutig und interpretationsfrei. 16.09.2022 2022-01485 Sehr geehrtes Forum, wir bitten um eine Definition, wie das DTM+265 (Fälligkeitsdatum) zu interpretieren ist. Bei Fälligkeit = 29.09.2022 versenden wir in der INVOIC DTM+265 202209292200+00 Da wir bei der Fälligkeit die Uhrzeit „Tagesende“ also 29.09.2022 23:59:59 Uhr verstehen. Der Empfänger hat also Zeit bis zum Ende des 29.09.2022 um die Rechnung fristgerecht zu zahlen. Beispiel: Rechnungsguthaben haben die Bedingung DTM+256 (Fälligkeit) vs. DTM+137 (Rechnungsdatum) darf maximal 10 Werktage sein. Das Rechnungsdatum wird als „Tagesbeginn“ betrachtet und bspw. durch UTC Sommerzeit wie folgt dargestellt: Rechnungslegung: 14.09.2022 Ausgabe im EDIFACT: DTM+137 202209132200+00 Das Fälligkeitsdatum wird als „Tagesende“ betrachtet und bspw. durch UTC Sommerzeit wie folgt dargestellt: Fälligkeit Guthaben: 29.09.2022 entspricht genau 10 Werktagen Ausgabe im EDIFACT: DTM+265 202209292200+00 Das Problem was nun besteht und jetzt in den Tests zu APERAKs führt, ist die “Rückrechnung”. Weil damit rein rechnerisch 14.09. 00:00 Uhr vs. 29.09. 00:00 Uhr eben > 10 Werktage ergibt. 2022-09-16 16:44:57 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  vielen Dank für den Beitrag. Uns hat diese Fragestellung auch aus verschiedenen Kanälen erreicht. Wir versuchen hiermit dies zu unterstützen. Zu der Frage wie das DTM+265 zu interpretieren ist:  Das DTM+265 ist im Format CCYYMMDDHHMMZZZ angegeben. Dies stellt einen Zeitpunkt dar. Durch die Bedingung [UB1] ist lediglich ein Zeitpunkt 00:00 Uhr (deutsche Zeit) möglich. (Die UTC Umrechnung außer Acht gelassen, da diese nichts an der Situation verändert.) In Ihrem Beispiel haben Sie folgenden Wert angegeben:DTM+265 202209292200+00Dies entspricht dem Zeitpunkt 30.09.2022 00:00 Uhr.Zu Ihrer Anmerkung: Da wir bei der Fälligkeit die Uhrzeit „Tagesende“ also 29.09.2022 23:59:59 Uhr verstehen. Der Empfänger hat also Zeit bis zu zum Ende des 29.09.2022 um die Rechnung fristgerecht zu zahlen.Hierzu folgende Anmerkungen:Die Uhrzeit 23:59:59 ist nicht das Tagesende. Der Zeitpunkt des Tagesendes ist der gleiche Zeitpunkt des Tagesbeginns des Folgetages.Das Tagesende des 29.09.2022 entspricht somit der Uhrzeit 30.09.2022 00:00:00. Fazit: Somit ist die "Interpretation" korrekt, dass bei einem DTM+265 202209292200?+00 welches der deutschen Uhrzeit 30.09.2022 00:00:00 entspricht die Rechnung am 29.09.2022 bis zum "Tagesende" bezahlt sein muss. Ab dem Zeitpunkt 30.09.2022 00:00:00 ist die Frist überschritten.  Erlauben Sie uns noch ein paar allgemeine Hinweis zu den Fristen: In der Festlegung zu Beschluss BK6-20-160 (GPKE MaKo 2022) finden sie unter Kapitel I.7 Fristenberechnung Informationen zu diesem Thema.Zitat: Kap. I.7 Fristenberechnung Die Fristenvorgaben bezeichnen einen Zeitraum, der zwischen dem Eingang der Nachricht und dem gemeldeten Ereignis liegen muss. Wird die Frist in WT angegeben, so bestimmt sich dieser Zeitraum nach der Anzahl von WT, d.h. relevant sind jeweils volle Tage, die zwischen Meldungseingang und dem gemeldeten Ereignis liegen und nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. Da der Tag des Nachrichteneingangs bei Zugang der Nachricht bereits angebrochen ist, stellt er keinen diesem Mindestzeitraum zuzurechnenden, vollen Tag dar. Die Frist beginnt folglich gemäß § 187 Abs. 1 BGB mit Beginn des auf den Meldungseingang folgenden WT. Bezieht sich das gemeldete Ereignis auf ein Tagesende2 (z.B. Kündigung, Lieferende), so ist dieser Tag in der Mindestfrist enthalten, die der Nachrichtenversender berücksichtigen muss. Bezieht sich das gemeldete Ereignis auf einen Tagesbeginn (z.B. Lieferbeginn), so ist dieser Tag nicht in der Mindestfrist enthalten, die der Nachrichtenversender berücksichtigen muss. Laut Ihrem Beispiel erstellen Sie die Rechnung am 14.09.2022 im Laufe des Tages. Nach Ihren Angaben befüllen Sie das DTM+137 (Nachrichtendatum) mit dem Tagesbeginn 14.09.2022 00:00 deutsche Zeit. Ob hier wirklich immer der Tagesanfang genannt sein muss, oder auch eine genaue Uhrzeit vorhanden sein darf, darauf wollen wir hier nun nicht eingehen, da dies an der Fristenberechnung nichts ändern würde. Die Fälligkeit geben sie mit dem Zeiptunkt 30.10.2022 00:00 Uhr deutsche Zeit an. Problem: Sie berechnen die Frist ab dem 14.09.2022 00:00 Uhr. Die Frist beginnt nicht mit dem Rechnungserstellungsdatum. Die Frist beginnt mit dem Eingangsdatum beim Rechnungsempfänger. Gemäß der oben zitierten Regeln zur Fristberechnung wird die Frist ab dem 15.09.2022 gerechnet. Dies setzt voraus, dass die Rechnung im Laufe des 14.09.2022 beim Empänger eintrifft.  Mi 14.09.2022 ist das Rechnungseingangsdatum beim EmpfängerDo 15.09.2022 1. WTFr 16.09.2022 2. WTMo 19.09.2022 3. WTDi 20.09.2022 FeiertagMi 21.09.2022 4. WTDo 22.09.2022 5. WTFr 23.09.2022 6. WTMo 26.09.2022 7.WTDi 27.09.2022 8. WTMi 28.09.2022 9. WTDo. 29.09.2022 10. WTSomit sind am Do 29.09.2022 volle 10 WT seit dem Eingang der Rechnung beim Empfänger vergangen. Daraus würde sich für eine Gutschrift ein Fälligkeitszeitpunkt ergeben, welcher nicht nach dem 30.09.2022 00:00 Uhr liegen darf. In der EDIFACT würde das Segement in UTC so angegeben werden: DTM+265:202209292200?+00:303'  In Ihrem Beispiel (Zitat) Das Fälligkeitsdatum wird als „Tagesende“ betrachtet und bspw. durch UTC Sommerzeit wie folgt dargestellt:Fälligkeit Guthaben: 29.09.2022 entspricht genau 10 WerktagenAusgabe im EDIFACT: DTM+265 202209292200+00 geben Sie als Fälligkeit den 29.09.2022 "Tagesende" an. Das Tagesende des 29.09.2022 entspricht als Uhrzeitangabe dem 30.09.2022 00:00 Uhr. In UTC wäre dies DTM+265:202209292200+00 Freundliche Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Thomas Seipt Fälligkeitsdatum SG8 DTM+265 Nein -------------Holger Weickenmeier-------------19.09.2022 17:31 Entwurf -------------Stefan Seidel-------------30.09.2022 09:31 eben die Veröffentlichung zurückgenommen, da die Aussage "Geben Sie als Fälligkeit den 29.09.2022 "Tagesende" an.  Das Tagesende des 29.09.2022 entspricht als Uhrzeitangabe dem 29.09.2022 00:00 Uhr. In UTC wäre dies DTM+265:202209282200" falsch ist. Folgende Aussage ist richtig: "Geben Sie als Fälligkeit den 29.09.2022 "Tagesende" an.  Das Tagesende des 29.09.2022 entspricht als Uhrzeitangabe dem 30.09.2022 00:00 Uhr. In UTC wäre dies DTM+265:202209292200" -------------Holger Weickenmeier-------------30.09.2022 11:12 Danke für den Hinweis. Ich habe dies korrigiert. Dies nur aus dem Grund, damit mein Erstaufschlag zumindest fachlich korrekt ist. -------------Christina Frein-------------05.10.2022 08:11 Beschluss PG -------------Klaus Keller-------------05.10.2022 11:08 redaktionelle Korrektur von Rechntschreibfehlern und Grammatikfehlern -> Veröffentlichung Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4a Abgeschlossen Wie kann eine Netznutzungsrechnung für Netzkoppelungspunkte erfolgen ? Aufgrund fehlender prozessualer Vorgaben zur Abrechnung von Netznutzungsrechnungen für Netzkoppelpunkte sind derzeit keine Datenformate ausgeprägt. 26.08.2022 2022-01467 Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag unserer Kolleg*innen der Netzabrechnung stelle ich folgende Frage: Es gibt keine eindeutige Stellungnahme zu dem Punkt Netzkopplungspunkt. Der Netzkopplungspunkt ist immer eine MeLo. Beim Konstrukt ist keine verknüpfte MaLo vorgesehen. Gemäß AHB INVOIC ist nur die MaLo in der EDIFACT-Nachricht zulässig. Beim Netzkopplingspunkt haben wir jedoch nur die MeLo. Somit kann die INVOIC nicht versandt werden, da sie nicht durch die APERAK-Prüfung kommt. Im AHB bei der NN-Abrechnung müsste somit eigentlich sowohl MaLo als auch MeLo zulässig sein. Dies ist allerdings wohl übersehen worden und müsste in der Anpassung zum 01.10.2022 gültigen Version INVOIC 2.8 noch berücksichtigt werden. Gibt es die Möglichkeit dies in einer Lesefassung bis 01.10. noch aufzunehmen. Vielen Dank und freundliche Grüße Jörg Kattner 2022-08-26 10:02:43 Hallo Herr Kattner, die prozessualen Vorgaben in der GPKE und GeLi Gas treffen keine Festlegung zur Abrechnung von an Netzkopplungspunkten erfassten Energiemengen.  In der GPKE (Anlage 1a zum Beschluss BK6-20-160) steht im Use-Case: Netznutzungsabrechnung im Feld Vorbedingung: "Die Zuordnung der vom LF angemeldeten Marktlokationen wurde vom NB bestätigt." Somit ist dieser UseCase nicht an Netzkopplungspunkten anzuwenden. In der GeLi Gas (Konsolidierte Lesefassung (Stand: 20.12.2016)) steht im Kapitel 1. Gegenstand der Anlage: * Annexprozesse beim Wechsel des Lieferanten: − Aufbereitung und Weiterleitung von Messwerten, − [...] − Netznutzungsabrechnung,[...] Somit ist der in der GeLi Gas enthaltene UseCase Netznutzungsabrechnung nur für Marklokationen festgelegt, da der durch die GeLi Gas festgelegte Lieferantenwechsel ausschließlich am Marktlokation stattfindet. Somit ist auch der UseCase Netznutzungsabrechnung nicht an Netzkopplungspunkten anzuwenden. Nur für die Prozessschritte für die gültige, bzw. gültig werdende Prozessbeschreibungen vorliegen werden die Datenformate ausgeprägt und beschrieben. Uns ist keine Prozessbeschreibung bekannt, aus der sich die von Ihnen geschilderte Anforderung an die INVOIC ableiten lassen würde. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jörg Kattner Nein -------------Klaus Keller-------------26.08.2022 11:39 an Fr. Becker zur Diskussion in der AG R/Z gesendet -------------Stefan Seidel-------------26.08.2022 13:43 Antwortskizze eingefügt. -------------Klaus Keller-------------13.09.2022 16:01 Antwort nach Vorgabe der AG R/Z veröffentlicht, nachdem vorher noch Kurzfrage und -antwort ergänzt wurden. Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4a Abgeschlossen Abrechnung der Leistung bei RLM-Kunden, Rundung der Leistungswerte im Rahmen der Abrechnung? Bei Nutzung der im Format angegebenen Nachkommastellen ist eine Rundung auf weniger als 3 Nachkommastellen nicht erforderlich. 01.06.2022 2022-01390 Sehr geehrte Damen und Herren, welche Vorgaben gibt es denn hinsichtlich der Rundung bei Nachkommastellen bei der gemessenen Leistung im Rahmen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte? Wir handhaben es so, dass wir den in der Rechnung anzusetzenden Leistungswert auf eine Nachkommastelle runden. Allerdings nicht kaufmännisch, sondern wir setzen die erste Nachkommastelle ohne auf- oder abrundung an. Z.B. gemessene Leistung 15,482 KW, wir verwenden im Rahmen der Abrechnung dann 15,4 KW Bisher gab es diesbezüglich Seitens der Lieferanten auch keine Beschwerden. Ein Lieferant bemängelt nun jedoch unserer Vorgehensweise. Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 2022-06-01 13:12:56 Sehr geehrter Fragesteller, das Format lässt die Genauigkeit von 3 Nachkommastellen zu und damit kann das beschriebene Problem gelöst werden. Wir empfehlen die Nutzung der 3 Nachkommastellen. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Michael Hoffmann Nein -------------Klaus Keller-------------04.07.2022 09:27 Antwort/Kurzfrage/-antwort aus Protokoll der AG R/Z vom 30.6. eingefügt - könnte also ohne weitere QS veröffentlicht werden oder ? Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4a Abgeschlossen Wie wird eine Mehrmenge abgerechnet ? Mehrmenge wird immer mit Anwendungsfall "MMM selbst ausgstelle Rechnung" (PID 31006) abgerechnet 30.03.2022 2022-01326 Erneut die Frage: Mehrmengenabrechnung BGM+389: Aktuell gibt es auseinandergehende Positionen wie Energiemengen und die Bepreisung in der selbst ausgestellten Rechnung auszusehen haben. Wir sind der Auffassung, dass bei Mehr-/Mindermengenabrechnung, die als Lieferung abgerechnet werden, in der EDIFACT-Datei (INVOIC) der Rechnungsbetrag bei Mehrmenge (im Original) ein negatives Vorzeichen haben muss und der Storno dazu kein Vorzeichen haben darf. Demgegenüber sind wir der Auffassung, dass bei Handelsrechnungen BGM+380 das Gegenteil vorliegt [also der Rechnungsbetrag bei Mindermenge (im Original) kein Vorzeichen haben darf und in dem dazugehörigen Storno ein negatives Vorzeichen haben muss]. Einige Marktpartner haben eine andere Auffassung und sind der Meinung, dass sowohl Mehrmenge als auch Mindermenge kein Vorzeichen in der EDIFACT-Datei haben dürfen, da diese durch die Prüfidentifikatoren 31005 und 31006 gesteuert werden. In unserer Darstellung (angehängte Datei) sind die Prüfidentifikatoren bereits vorhanden. Daraus ergibt sich die Frage, ob in der EDIFACT-Datei INVOIC nur die Prüfidentifikatoren vorhanden sein müssen ohne die Vorzeichen vor den Rechnungsbeträgen (sowohl Mehrmenge als auch Mindermenge) oder ob es wie oben beschrieben auszusehen hat (sowohl Prüfidentifikatoren als auch Vorzeichen vor den Rechnungsbeträgen)? Gibt es eine Anleitung oder ein konkretes Beispiel? 2022-03-30 16:13:46 Sehr geehrter Fragesteller, die Abrechnung einer Mehrmenge wird heute ausschließlich als selbst ausgestellte Rechnung deklariert und dafür ist ausschließlich der Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 31006 zu verwenden. In dem Anwendungsfall kann kein Korrekturfaktor angegeben werden. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate   Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Erich Urosevic AHB INVOIC v. 1.4.2021 - BGM+389 / Prüfidentifikator 31006 2.1.3 MMM-rechnung ab Seite 22 Nein -------------Klaus Keller-------------04.07.2022 09:25 Antwort aus Protokoll der AG R/Z vom 30.6. eingefügt und Kurzfrage/-antwort ergänzt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4a Abgeschlossen Wie wird eine Mehrmenge abgerechnet ? Mehrmenge wird immer mit Anwendungsfall "MMM selbst ausgstelle Rechnung" (PID 31006) abgerechnet 14.03.2022 2022-01311 Mehrmengenabrechnung BGM+389: Aktuell gibt es auseinandergehende Positionen wie Energiemengen und die Bepreisung in der selbst ausgestellten Rechnung auszusehen haben. Wir sind der Auffassung, dass bei Mehr-/Mindermengenabrechnung, die als Lieferung abgerechnet werden, in der EDIFACT-Datei (INVOIC) der Rechnungsbetrag bei Mehrmenge (im Original) ein negatives Vorzeichen (-) haben muss und der Storno dazu kein Vorzeichen haben darf. Demgegenüber sind wir der Auffassung, dass bei Handelsrechnungen BGM+380 das Gegenteil vorliegt [also der Rechnungsbetrag bei Mindermenge (im Original) kein Vorzeichen haben darf und in dem dazugehörigen Storno ein negatives Vorzeichen haben muss]. Einige Marktpartner haben eine andere Auffassung und sind der Meinung, dass sowohl Mehrmenge als auch Mindermenge kein Vorzeichen in der EDIFACT-Datei haben dürfen, da diese durch die Prüfidentifikatoren 31005 und 31006 gesteuert werden. In unserer Darstellung (angehängte Datei) sind die Prüfidentifikatoren bereits vorhanden. Daraus ergibt sich die Frage, ob in der EDIFACT-Datei INVOIC nur die Prüfidentifikatoren vorhanden sein müssen ohne die Vorzeichen vor den Rechnungsbeträgen (sowohl Mehrmenge als auch Mindermenge) oder ob es wie oben beschrieben auszusehen hat (sowohl Prüfidentifikatoren als auch Vorzeichen vor den Rechnungsbeträgen)? Gibt es eine Anleitung oder ein konkretes Beispiel? 2022-03-14 15:37:56 Sehr geehrter Fragesteller,  die Abrechnung einer Mehrmenge wird heute ausschließlich als selbst ausgestellte Rechnung deklariert und dafür ist ausschließlich der Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 31006 zu verwenden. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Erich Urosevic AHB INVOIC v. 1.4.2021 - BGM+389 / Prüfidentifikator 31006 2.1.3 MMM-Rechnungen ab Seite 22 Nein -------------Klaus Keller-------------04.07.2022 09:06 Antwort aus Protokoll der AG R/Z vom 30.6. eingefügt und Kurzfrage/-antwort ergänzt Nein Nein
Stammdaten AWT 1.1a In Bearbeitung Ist die Einschränkung in Fußnote 8 als "und"-Verknüpfung zu lesen? Die Einschränkung in Fußnote 8 ist als "und"-Verknüpfung zu verstehen. 12.09.2022 2022-01479 Hallo zusammen, die Angaben zu Mindestbetriebszeit, Mindeststillstandszeit, Anfahrzeit kalt, Anfahrzeit warm, Hochfahrzeit kalt, Hochfahrzeit warm und Abfahrzeit sind unter den Bedingungen der Fußnote [8] im AWT-Dokument erforderlich: "Nur bei SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden [...] und bei Steuerbaren Ressourcen mit einer installierten Bruttonennleistung von > 1 MW". Ich verstehe den Text so, dass damit sowohl thermische Anlagen als auch solche mit mehr als 1 MW gemeint sind. Installierte Leistungen von mehr als 1 MW sind bei Windanlagen nicht außergewöhnlich. Werden damit die genannten Felder für diese Windräder zu Pflichtangaben? Oder ist die Einschränkung als „und“-Verknüpfung zu lesen (als „thermische Anlagen, die mehr als 1 MW Nennleistung haben“)? Eine ähnliche Frage ist am 8.3.2022 schon einmal gestellt worden, allerdings bezog sich die Antwort damals noch auf die alte Formulierung der AWT. Der zweite Halbsatz ist erst danach, bei der letzten Überarbeitung am 23.05., aufgenommen worden. Danke schon mal und viele Grüße! 2022-09-12 12:23:19 Sehr geehrte/r Fragesteller/in, die Fußnote 8 in der Stammdaten AWT ist so zulesen, dass beide Einschränkungen wirken, d.h. die Einschränkung ist als "und"-Verknüpfung zu verstehen:  Nur bei SEE mit einer installierten Bruttonennleistung von  > 1 MW, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energietraeger mit B01|B02|B03|B04|B05|B06|B09|B14|B15|B17|B20 vorhanden). Bspw. für Windanlagen (Energieträger B18 oder B19) sind die Angaben mit Fußnote [8] nicht zu liefern. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Alexander Kramer Sara Olszewski Oliver Chadenas AWT Stammdaten RD2 (Stammdaten AWT 1.1_Lesefassung 20220523.pdf) Fußnote 8: Nur bei SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energietraeger mit B01|B02|B03|B04|B05|B06|B09|B14|B15|B17|B20 vorhanden) und bei Steuerbaren Ressourcen mit einer installierten Bruttonennleistung von > 1 MW Nein Antwortvorschlag -------------Sara Olszewski-------------02.11.2022 14:37 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------07.11.2022 10:42 Nein Nein
UTILMD AHB Einspeiser 2.1e Eingegangen Ist die Bedingung [21] im PID 11078 am SG6 "Referenz auf die ID der Marktlokation für Termine der Marktlokation" erfoderlich? Darstellung im UTILMD Einspeiser AHB ist richtig 12.08.2022 2022-01460 Bei den PID 11078 und 11079 werden unterhalb des RFF6+Z18 Daten zur "Geplanten Turnusablesung des MSB (Strom)" angegeben, mit den Einschränkungen [21] und [234]. Im PID 11078 hängen diese beiden Bedingungen aber erst am darunterliegenden DTM6+752, während im PID die Einschränkung bereits am RFF6 hängen. Nach unserem Verständnis ist die Variante des PID 11078 nicht korrekt, da die dort vorhandene Ausprägung bedeuten würde, dass das RFF6 in jedem Fall anzugeben ist, auch wenn später das DTM aufgrund der Bedingungen nicht zu befüllen ist. Damit würde in einer Meldung zu einer MaLo mit einer Prognosegrundlage auf Basis von Werten das RFF6 Segment angegeben werden müssen, die eigentliche Information in dem DTM-Segment dann aber nicht mehr. Richtigerweise sollte, wie im PID 11079, unter den genannten Bedingungen auch im PID 11078 das RFF6 gar nicht erst mitgeteilt werden müssen. Wir bitten dies bei der nächsten Fehlerkorrektur zu berücksichtigen. Vielen Dank 2022-08-12 13:19:36 Sehr geehrter Marktpartner,, die Darstellung im UTILMD Einspeiser AHB ist richtig. Im Anwendungsfall 11078 wird gegenüber dem 11079 noch das "Abrechnungsintervall des LF" mitgeben, dass in jedem Fall vom NB anzugeben ist. Wenn eine Einschränkung bereits auf dem SG6 "Referenz auf die ID der Marktlokation für Termine der Marktlokation" erfolgen würde, wie im Anwendungsfall 11079, wäre das "Abrechnungsintervall des LF" nicht in jedem Fall mitzugeben. Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Jessica Rahn Thomas Seipt Bastian Schulz Nein Vorschlag erarbeitet -------------Thomas Seipt-------------18.08.2022 14:28 Nein Nein
Stammdaten FB 1.1 Abgeschlossen Kann ein Absender mehrere Stammdatennachrichten eines Dokumentypes mit der gleichen DocumentIdentification verschicken? Nein, eine DocumentIdentification darf je Absender und je DocumentTyp genau nur einmal vergeben werden. 11.08.2022 2022-01459 Sehr geehrtes Forum, kann ein Absender mehrere Nachrichten eines Dokumentypes mit der gleichen DocumentIdentification verschicken? Dies würde bedeuten, dass das Element DocumentIdentification nicht eindeutig ist und nicht zur Identifizierung einer Nachricht herangezogen werden könnte. Hintergrund der Frage ist, dass in der Beschreibung zur DocumentIdentification Folgendes steht: „Die Identifikation des Dokuments (DocumentIdentification) hat je Absender und je Dokumententyp eindeutig zu sein“. Im konkreten Fall der Prozesse „Übermittlung Stammdatenänderung vom EIV (verantwortlich) ausgehend mit DP“, "Übermittlung Stammdatenänderung vom (Anschluss-)NB (verantwortlich) ausgehend mit DP" und „Übermittlung von angereicherten Stammdaten mit DP“, bei denen der Dataprovider Z02 bzw. Z03 Meldungen an die betroffenen Netzbetreiber sendet, kann das meiner Meinung nach bedeuten, dass die Meldungen die identische Dokumenten-ID haben können. Denn in diesem Fall sind Absender (der Dataprovider) und Dokumententyp (Z02 bzw. Z03) eindeutig und die Anforderungen aus der Formatbeschreibung sind damit erfüllt. Falls dies nicht so sein sollte, könnte dies in der Formatbeschreibung bitte konkretisiert werden. Vielen Dank im Voraus! 2022-08-11 13:46:12 Sehr geehrte/r Fragesteller/in, gemäß Formatbeschreibung und EDI@Energy-Allgemeinen Festlegungen (Kapitel 8.12 Dokumentenidentifikation und Versionierung) darf eine DocumentIdentification je Absender und je DocumentTyp im Zeitraum von 10 Jahren genau nur einmal vergeben werden.  In dem von Ihnen geschilderten Fall ist der DP der neue Absender der Nachrichten (Z02 und Z03) und ist somit verantwortlich für die Vergabe einer neuen DocumentIdentification, sodass obenstehende Anforderung erfüllt ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Alexander Kramer Sara Olszewski Julian Sprey Nein vorbereitet, zur Besprechung in der PG -------------Sara Olszewski-------------04.11.2022 13:15 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------07.11.2022 10:31 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument AWT 1.0a Abgeschlossen Gibt es eine Vorgabe, bei welcher Art der Ressource für den prognostizierten Abruf die Einheit MW oder % zur verwenden ist? Das ergibt sich über die Steuerbarkeit der Ressource. 01.08.2022 2022-01444 Mit der Änderung vom 23.05.2022 ist jetzt im Use Case "Z09" (Prognostizierte Abrufe) eine Angabe relativ zur Nennleistung (C62) möglich. Hierzu die folgenden Frage: - Im AWT Dokument gibt es mit Fußnote [6] nur eine Vorgabe für Cluster und Steuergruppen. Bei Steuerbaren Ressourcen kann damit die Übermittlung von Sollwerten sowohl relativ zur Nennleistung als auch absolut erfolgen, richtig? Gibt es hierzu eine Vorgabe, wann welche Einheit zur verwenden ist oder liegt das im Ermessen des Senders. 2022-08-01 06:01:08 Sehr geehrter Fragesteller,  im Fall der Übermittlung eines prognostizierten Abrufs ist die anlagenspezifische Steuerbarkeit zu berücksichtigen. Diese ergibt sich aus den Stammdaten. Je nach Art der Steuerbarkeit ist der prognostizierte Abruf und der Abruf demnach in MW oder in % zu melden. Mit freundlichem Gruß Ihr Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Arnd Krönig Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------07.11.2022 12:07 Nein Nein
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.4a In Bearbeitung Wie können mehrere tarifunterschiedene Leistungswerte übermittelt werden? Die Übermittlung von tarifunterschiedenen Leistungswerten ist nicht notwendig/möglich. 28.07.2022 2022-01442 Guten Tag, wie ist ab dem 01.10.2022 in der Marktkommunikation mit Geräten umzugehen, bei denen aktuell die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubten OBIS 1-b:1.6.1/1-b:1.6.2 bzw. 1-b:2.6.1 und 1-b:2.6.2 Verwendung finden? Viele Grüße Boris Meyer 2022-07-28 12:20:11 Sehr geehrter Fragesteller, die von Ihnen beschriebene Änderung wurde dem Markt im Rahmen der Konsultation im August 2021 zur Verfügung gestellt als Basis für die Umsetzung der MaKo 2022. Aufgrund der Einführung der Zählzeitdefinitionen, z.B. für die Zählzeitenanwendungszwecke Netznutzung  (Verwendungszwecke: Netznutzungsabrechnung, Bilanzkreisabrechnung, MMMA, Übermittlung an HKNR, Ermittlung der Ausgeglichenheit von Bilanzkreisen) ist zu jedem Wert welcher keine Tarifstufe "0" hat eine Zählzeit sowie ein Zählzeitregister zuzuordnen. Dieses Vorgehen ist in der BDEW Anwendungshilfe "Einführungsszenario zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom BK6-20-160", welche auf www.edi-energy.de veröffentlicht ist, beschrieben. Für den Austausch von Leistungswerten ist hier kein Anwendungsfall bekannt, für den eine Tarifunterscheidung der Leistungswerte aufgrund der genannten Verwendungszwecke notwendig ist. Daher sind ab diesem Zeitpunkt Leistungswerte gemäß Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien lediglich mit der Tarifstufe "0" im Markt zulässig. Hat der MSB eine Messtechnik verbaut, welche mehr Zählwerke hat, als gemäß Anforderungen notwendig sind (in Ihrem Fall, dass mehrere Leistungszählwerke die das Leistungsmaximum zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfassen), so hat er den höchsten der beiden Werte für das jeweilige Intervall, sofern ein Verwendungszweck für diese Werte vorliegt, mit der Tarifstufe "0" zu übermitteln. Die am Messgerät vorhandenen Bezeichnungen der Zählwerke können dabei als "Bezeichnung des Zählwerks auf dem Gerät (also z.B. 1 -1:1.6.1/1-1:1.6.2 oder 1-1:2.6.1 und 1-1:2.6.2)" übermittelt werden. In jedem Falle ist nur der höchste der beiden Werte in diesem Falle mit der Tarifstufe "0" zu übermitteln. Viele Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Tim Geisendörfer Boris Meyer Nein Antwortvorschlag zur Prüfung erstellt 2023-01636 -------------Thomas Fellhauer-------------09.02.2023 15:19 -------------Thomas Seipt-------------09.02.2023 16:35 passt aus meiner Sicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB - informatorische Lesefassung 2.5 Abgeschlossen Wurden Abrechnungszeiträume bei den Kapazitätsrechnungen auf Positonsebene vergessen? Fehler wird in der nächsten Lesefassung korrigiert. 22.07.2022 2022-01437 Guten Tag, für PID 31010 (Kapazitätsrechnungen) sind in dem AHB die Segmente aus SG26 Positionsbezogener Abrechnungszeitraum Beginn und Positionsbezogener Abrechnungszeitraum Ende (DTM+155 und DTM+156) nicht mehr enthalten. In den ganzen Änderungshistorien ist aber kein Hinweis vorhanden, dass diese Segmente wieder weg fallen sollen. Handelt es sich hier um ein Versehen? Die Segemente sind extra mit Uhrzeit noch per Änderungs-ID 20712 auf 303 angepasst worden für 10/2021. Vielen Dank. 2022-07-22 09:42:19 Sehr geehrte Fragestellerin, dank Ihres Hinweises haben wir zusätzlich den fehlenden Muss-Status im Abrechnungszeitraum auf Kopfebene entdeckt. Beide Fehler werden in der nächsten Lesefassung korrigiert. Freundliche Grüße,Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Ramona Pantani AHB INVOIC/REMADV Fassung vom 19.07.2022, Seite 43 Nein -------------Klaus Keller-------------28.07.2022 11:25 Änderungs-IDs 23513 und 23514 erstellt und Lesefassung zur Veröffentlichung bereitgestellt -------------Stefan Seidel-------------28.07.2022 14:03 ich würde aus "Beide Fehler werden in der nächsten Lesefassung am 15.8.22 korrigert." "Beide Fehler werden in der nächsten Lesefassung korrigiert werden" machen. -------------Klaus Keller-------------29.07.2022 09:00 letzte Anpassung nach Feedback von Frau Becker Ja Ja
PlannedResourceScheduleDocument XSD - informatorische Lesefassung 1.0a Abgeschlossen Reicht eine Sensitivitätszeitreihe aus? Nein 06.07.2022 2022-01420 Operative Umsetzung der Versendung von Sensitivitätszeitreihen (Z08) über das PlannedResourceScheduleDocument: Beim Versenden einer Sensitivitätszeitreihe (Z08) sind auch ein BuisnessType und davon abhängig eine Direction (A01, Up / A02, Down) anzugeben. Im operativen Austausch hat sich nun die Frage gestellt welcher Umfang die Zeitreihe haben muss. Im speziellen Fall der Z08 verlangt der vorgelagerte Netzbetreiber für einen Netzverknüpfungspunkt und eine Steuerbare Ressource eine Zeitreihe sowohl für die Up-Richtung (A01), als auch für die Down-Richtung (A02). Die Steuerbare Ressource würde demnach zwei mal für beide Richtungen geplant (zwei mal Pos u. Qty) Ist dieses Vorgehen den angedachten Formaten entsprechend oder reicht eine Sensitivitätszeitreihe aus, weil sich die Directions zwingend gegenseitig ausschließen? Vielen Dank und viele Grüße 2022-07-06 13:21:27 Sehr geehrter Fragesteller,  laut der aktuellen Vorgaben in der FB sind die positive und die negative Wirkrichtung von Sensitivitäten für jede Viertelstunde in Form von zwei Zeitreihen zu melden. Mit freundlichem Gruß Ihr Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Lukas Hormann PlannedResourceScheduleDocument 1.0a PlannedResourceTimeSeries > BusinessType > Direction PlannedResourceTimeSeries > Period > Pos > Qty Nein In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------07.11.2022 11:53 Nein Nein
Kostenblatt AWT 1.0a Eingegangen Welche Angaben zum BusinessType gelten im Kostenblatt? Es gelten die fallspezifischen Codes. 29.06.2022 2022-01417 Zu verpflichtenden / optionalen Angaben im Kostenblatt: - Ist es korrekt, dass ein valides Kostenblatt gemäß BK6-20-061 für Anlagen im Planwertmodell mindestens Zeitreihen mit den Businesstypen A01, A04 enthalten muss und Z06 nur, insofern kein einheitlicher kalkulatorischer Preis für negativen Redispatch von KWK-Anlagen angesetzt wird? - Ist eine Zeitreihe mit Businesstyp Z03 ebenfalls verpflichtend oder könnten diese Kosten analog zu anderen vermiedenen Aufwendungen auch in A01 und A04 berücksichtigt werden? - Sind dieselben Businesstypen für Anlagen im Prognosemodell verpflichtend / optional sind? - Für Zeitreihen mit dem Businesstyp A01 und Z01: Müssen Zeitreihen für alle Status (Z01-Z05) angegeben werden oder sind einzelne Status optional? 2022-06-29 14:43:22 Sehr geehrte/r Fragesteller/in, Frage 1: Der BusinessType A01 ist bei Ressourcen verpflichtend, die Technische Ressourcen mit dem Typ Stromerzeugungseinheit enthalten, ebenso die Z06. Der BusinessType A04 ist bei Ressourcen verpflichtend, die Technische Ressourcen mit dem Typ Stromspeichereinheit enthalten. Frage 2: Wenn es vermiedene Netzentgelte gibt, dann müssen diese in der Z03 aufgeführt werden. Die A01-Zeitreihen für variable Kosten beinhalten diese Kosten nicht. Frage 3: Dieser Punkt ist aktuell in Klärung.  Frage 4: Wenn in der Zeitreihenkombination ein Status anzugeben ist, dann muss dieser auch bei der Übermittlung der Zeitreihen mitgeführt werden. Eine genaue Aufschlüsselung finden Sie auch am Ende der FB zum Kostenblatt.   Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate  Ja Jennifer Collin Thomas Fellhauer Jennifer Collin Chris Kittl Nein -------------Jennifer Collin-------------24.10.2022 14:52 in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------26.10.2022 16:01 Nein Nein
Kostenblatt AWT 1.0a Abgeschlossen Ist das Kostenblatt nur für das Planwertmodell von Bedeutung? Die Lieferung des Kostenblatts wird über die Planungsdatenprozesse abgewickelt und auch für Anlagen im Prognosemodell ermöglicht. 12.04.2022 2022-01336 Gibt es eine Übersicht, für welche Energieträger die einzelnen Elemente bzw. Attribute von Bedeutung sind? Gibt es hierzu eine Veröffentlichung der Bundesnetzagentur, z.B. in einem Dokument der BK6-20-Dokumente? Laut dem Kostenblatt ist dieses Kostenblatt für einen EIV nur von Bedeutung, wenn er Anlagen im Planwertmodell betreut. Stimmt dies soweit oder ist das Kostenblatt auch für einen EIV, welcher Anlagen im Prognosemodell betreut, von Bedeutung? Welche Datenanforderungen sind dann für den EIV relevant? 2022-04-12 16:02:17 Sehr geehrte/r Fragesteller/in, sofern nicht die kalkulatorischen Kosten genutzt werden, steht Ihnen das Kostenblattformat zur Verfügung. Dieses wird über die Planungsdatenprozesse abgewickelt und berücksichtigt auch Kosteninformationen bzgl. wärmegebundener Anlagen. In der BNetzA-Festlegung BK6-20-061, Anlage 1, Informationspunkt 2.21. finden Sie weitere Informationen dazu. Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, es wird aktuell für das Planwertmodell vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch die Umsetzungsfrage Redispatch_011 zu berücksichtigen, die die Übermittlung auch im Prognosemodell ermöglicht. Mit freundlichem Gruß Ihr Forum Datenformate Ja Jennifer Collin Thomas Fellhauer Jennifer Collin Eric Wirth Nein Frage grob in der PG XML besprochen. Die Paten nehmen die Notizen für die Ausformulierung der Antwort mit. -------------Katia Schubert-------------19.05.2022 16:10 Antwort in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------23.05.2022 15:26 Nein Nein
Kostenblatt FB 1.0a Eingegangen Da dies keine formatspezifischen Fragen sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Fragen hier nicht beantworten. 27.06.2022 2022-01413 Fragen: - Welche Kostenarten gibt es für eine EEG-Anlage (Vergütungsart = EEG) : * Variable Kosten für Leistungsreduzierung (BT A01 / DIR A02): Ist dort immer der kalkulatorische Preis (momentan 590,60 € / MWh) anzusetzen, oder sind auch spezifische Kosten der Anlage zu berücksichtigen * Variable Kosten für Leistungserhöhung (BT A01 / DIR A01): Gibt es das für EEG-Anlagen, wenn ja, welcher Kostensatz ist hier zu hinterlegen, spielt hier die spezifische Vergütung der Anlage eine Rolle * Gibt es für eine EEG-Anlage weitere Kostenarten? - Wie sind bei KWK-Anlagen (Vergütungsart = KWK) die variablen Kosten für Leistungsreduzierung zu ermitteln: Setzt sich dies immer aus den kalkualorischen Preisen für die Leistungsreduktion (momentan 251,25 €/MWH) und ggf. den Kosten für den wärmegebundenen Redispatch zusammen? Oder sind hier zusätzliche Kosten zu berücksichtigen - Wie sieht es bei KWK-Anlagen mit den variablen Kosten für Leistungserhöhung aus: Sind hier die jeweils tatsächlichen Kosten zu veranschlagen oder gibt es dort auch kalkulatorische Kosten. - Wie und für welche Anlagen sind die Kosten für vermiedene Netzentgelte zu berücksichtigen. Diese Kosten werden ja immer nur nachträglich für die abgelaufene Periode ermittelt, aber nicht im voraus. 2022-06-27 12:57:46 Sehr geehrter Fragesteller, da dies keine formatspezifischen Fragen sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Fragen hier nicht beantworten. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Jennifer Collin Thomas Fellhauer Jennifer Collin Arnd Krönig Seite 12: Abhängigkeitsmatrix Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------25.01.2023 16:06 Nein Nein
Kostenblatt FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben? Es ist yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ für TimePeriodCovered und TimeInterval zu verwenden. 23.05.2022 2022-01385 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in dem Format Kostenblatt (und anderen Formaten) ist bei TimePeriodCovered sowie auch bei TimeInterval ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird bei TimePeriodCovered : yyyy-mm- ddThh:mmZ/yyyy-mmddThh:mmZ und bei TimeInterval: yyyy-mmddThh: mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ: angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben ist? Grüße Martin Schaumann 2022-05-23 17:51:18 Sehr geehrter Fragesteller, für die Angabe der TimePeriodCovered und des TimeInterval ist die Variante yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen Fehler im Beispiel.   Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate  Ja Jennifer Collin Thomas Fellhauer Jennifer Collin Martin Schaumann Nein -------------Jennifer Collin-------------30.05.2022 09:25 In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
Beschaffungsvorbehalt FB 1.0a Abgeschlossen Wie ist die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben? Es ist yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ für TimePeriodCovered und TimeInterval zu verwenden. 23.05.2022 2022-01384 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in dem Format Beschaffungsvorbehalt (und anderen Formaten) ist bei TimePeriodCovered sowie auch bei TimeInterval ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird bei TimePeriodCovered : yyyy-mm- ddThh:mmZ/yyyy-mmddThh:mmZ und bei TimeInterval: mmddThh: mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ: angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie die TimePeriodCovered bzw. das TimeInterval korrekt anzugeben ist? Grüße Martin Schaumann 2022-05-23 17:49:05 Sehr geehrter Fragesteller, für die Angabe der TimePeriodCovered und des TimeInterval ist die Variante yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen Fehler im Beispiel.   Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate  Ja Jennifer Collin Erik Haus Jennifer Collin Martin Schaumann Nein -------------Jennifer Collin-------------30.05.2022 09:26 In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
AcknowledgementDocument FB 1.0a Abgeschlossen Ist im QuantityTimeInterval das Pattern oder das Beispiel korrekt? Das Pattern des Elements QuantityTimeInterval ist korrekt, Beispiel müsste lauten: yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ 23.05.2022 2022-01383 Sehr geehrtes Forum Datenformate, im ACK Format (und anderen Formaten) ist bei QuantityTimeInterval (das Feld und damit den Fehler gibt es im ACK mehrmals) ein Pattern und ein Beispiel angegeben. Leider scheint das Beispiel nicht mit dem Pattern übereinzustimmen. Als Beispiel wird hier: yyyy-mmddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ: angegeben. Das Pattern dazu lautet: 20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ/20(\d{2}(\-(0[13578]|1[02])\-(0[1-9]|[12]\d|3[01])|\-02\- (0[1-9]|1\d|2[0-8])|\-(0[469]|11)\-(0[1-9]|[12]\d|30)) |([02468][048]|[13579][26])\-02\-(29))T([01]\d|2[0-3]):[0-5] \dZ Können Sie bitte klarstellen, wie das Feld QuantityTimeInterval korrekt anzugeben ist? Gruß Martin Schaumann 2022-05-23 17:46:06 Sehr geehrter Fragensteller, vielen Dank für Ihre Frage. Das in der Formatbeschreibung angegebene Pattern des Elements QuantityTimeInterval ist korrekt. Das dort beschriebene Beispiel ist jedoch fehlerhaft. Korrekterweise müsste es wie folgt lauten:yyyy-mm-ddThh:mmZ/yyyy-mm-ddThh:mmZ Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Torsten Henning Martin Schaumann Martin Schaumann Nein In PG besprochen -------------Katia Schubert-------------30.05.2022 16:34 Nein Nein
PARTIN AHB 1.0a Abgeschlossen Muss ein Zahlungsavis auf Basis des Rechnungstyps sortenrein sein und welche Bankverbindung aus der PARTIN wird verwendet? Ein Zahlungsavis muss nicht sortenrein sein und es wird empfohlen in der PARTIN überall dieselbe Bankverbindung einzutragen. 12.04.2022 2022-01337 Sehr geehrtes Forum Datenformate, wir haben eine Frage zum Zusammenspiel der REMADV (Zahlungsavis) und der in der PARTIN angegebenen unterschiedlichen Bankverbindungen. Ausgangssituation 1: Der Rechnungsersteller (z. B. NB) erhält vom Rechnungsempfänger (z. B. LF) ein Zahlungsavis (Anwendungsfall dem der Prüfidentifikator 33001 zugeordnet ist). In diesem Zahlungsavis sind die Zahlungsinformationen zu mehreren Rechnungen unterschiedlicher Rechnungstypen enthalten (z. B. NN-Rechnung (Prüfidentifikator 31002) und MMM-Rechnung (Prüfidentifikator 31005)). Die Summe des Zahlungsavises weist einen positiven Überweisungsbetrag aus (Forderung des Rechnungsstellers ggü. dem Rechnungsempfänger, (im Beispiel also NB ggü. LF)). Welche Bankverbindung des Rechnungsstellers verwendet der Rechnungsempfänger aus der PARTIN, um den Betrag gemäß Zahlungsavis zu überweisen, wenn der Rechnungssteller unterschiedliche Bankverbindungen für Zahlungen aus der Netznutzungsabrechnung und Zahlungen aus der MMM-Abrechnung in der PARTIN genannt hat? Ausgangssituation 2: Der Rechnungsersteller (z. B. NB) erhält vom Rechnungsempfänger (z. B. LF) ein Zahlungsavis (Anwendungsfall dem der Prüfidentifikator 33001 zugeordnet ist). In diesem Zahlungsavis sind die Zahlungsinformationen zu mehreren Rechnungen unterschiedlicher Rechnungstypen enthalten (z. B. NN-Rechnung (Prüfidentifikator 31002) und MMM-Rechnung (Prüfidentifikator 31005)). Die Summe des Zahlungsavises weist einen negativen Überweisungsbetrag aus (Forderung des Rechnungsempfängers ggü. dem Rechnungssteller, (im Beispiel also LF ggü. NB)). Welche Bankverbindung des Rechnungsempfängers verwendet der Rechnungssteller aus der PARTIN, um den Betrag gemäß Zahlungsavis zu überweisen, wenn der Rechnungsempfänger unterschiedliche Bankverbindungen für Zahlungen aus der Netznutzungsabrechnung und Zahlungen aus der MMM-Abrechnung in der PARTIN genannt hat? 2022-04-12 17:12:04 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Es ist korrekt, dass in der PARTIN unterschiedliche Bankverbindungen für die unterschiedlichen Verwendungszwecke genannt sein können. Wie Sie richtig schreiben, dürfen in Zahlungsavisen die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen zusammengefasst werden, und es muss keine Aufteilung des Überweisungsbetrags stattfinden. Zudem kann der Rechnungssteller nicht auf ein sortenreines Zahlungsavis (getrennt nach ursprünglichen Rechnungstypen) bestehen. Somit muss sich derjenige, der den Betrag des Zahlungsavises zu überweisen hat für eines der Bankkonten des Zahlungsempfängers entscheiden, wenn der Zahlungsempfänger für unterschiedliche Rechnungstypen unterschiedliche Konten angegeben hat und das Zahlungsavis die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen enthält. Wir empfehlen allen Marktpartnern in der PARTIN dieselbe Bankverbindung für alle Verwendungszwecke einzutragen. Sind im Kontaktdatenblatt des Zahlungsempfängers unterschiedliche Bankverbindungen zu den unterschiedlichen Zwecken genannt, so kann der Anweisende der Zahlung eine im Kontaktdatenblatt genannte Bankverbindung auswählen. Die Korrekte Zuordnung liegt in diesem Falle beim Zahlungsempfänger, dieser hat die korrekte Verarbeitung sicherzustellen. Freundliche Grüße Ihre BDEW-Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Beate Becker Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer Bankverbindung Nein -wie in EDI@Energy Besprochen am 12.04.2022 ------------Thomas Fellhauer-------------12.04.2022 17:13 Nein Nein
Stammdaten AWT 1.0 Abgeschlossen Ist die Angabe von thermischen Zeiten für den Energieträger B16 (Solare Strahlungsenergie) verpflichtend? Nein, für B16 (Solare Strahlungsenergie) sind die thermischen Zeiten nicht anzugeben. 08.03.2022 2022-01310 Sehr geehrtes Team der edi@energy, uns wurden Anlagenmeldungen mit dem Energieträger B16 mit der folgenden Begründung abgelehnt: "Die thermischen Zeiten müssen für SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energieträger B01, B02, B03, B04, B05, B06, B09, B14, B15, B17, oder B20 vorhanden) und für steuerbare Ressourcen mit einer installierten Bruttonennleistung von &gt; 1 MW angegeben werden". Nun steht im der AWT in der Fußnote [8]: "Nur bei SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energietraeger mit B01|B02|B03|B04|B05|B06|B09|B14|B15|B17|B20 vorhanden)". Für uns stellt sich die Frage, welches der beiden Kriterien ausschlaggebened ist. Wir vermuten dass die Fußnote [8] der AWT das sinnvollste Kriterium ist, da diese Daten für beispielsweise Solaranlagen obsolet wären. Können wir in diesem Fall davon ausgehen, dass hier ein Fehler seitens Raida/Connect+ vorliegt oder entspricht die Fehlerbeschreibung dem tatsächlichen Kriterium? 2022-03-08 16:08:32 Sehr geehrter Fragesteller,   wie Sie bereits korrekt aus der Fußnote [8] der Anwendungstabelle zitiert haben, ist bei der Angabe des Energieträgers B16 (Solare Strahlungsenergie) die Angabe der „thermischen Zeiten“ nicht notwendig, da diese im Fall einer PV-Anlage gar nicht vorhanden sind.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Alexander Kramer Johannes Umbach Daniel Wagner Stammdaten AWT Seite 30: [8] Nur bei SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energietraeger mit B01|B02|B03|B04|B05|B06|B09|B14|B15|B17|B20 vorhanden) Nein -------------Johannes Umbach-------------15.03.2022 23:46 Vorbereitet für PG in PG besprochen. -------------Katia Schubert-------------24.03.2022 16:58 Nein Nein
Stammdaten AWT 1.0 Abgeschlossen Ist beim Element "Zuordnung_Speicher" das Feld bei der Meldung angereicherter Stammdaten eine verpflichtende Meldung für SEE vorzusehen? Ja, für SEE mit zugeordneten Speichern ist dies an dieser Stelle verpflichtend anzugeben. 28.01.2022 2022-01264 Hallo Forum Datenformate, ich habe eine Frage zu den Bedingungen des Stammdaten-Formats des Redispatch 2.0. Bei angereicherten Meldungen steht im AWT bei dem Feld "Zuordnung_Speicher" die Bedingung [9] (Wenn Typ mit SEE angegeben), im Gegensatz zu allen anderen Bedingungen fehlt hier allerdings ein "x" für Pflicht oder "o" für optional. Daher ist nicht ersichtlich, ob bei Erfüllung der Bedingung die Zuordnung des Speichers Pflicht oder Wahl ist. Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich in diesem Fall um ein Wahlfeld handelt, wie sehen sie das? Beste Grüße aus Aachen, Jonas Diefenthal 2022-01-28 09:05:32 Sehr geehrter Herr Diefenthal,   wenn die TR vom Typ SEE ist und einen Speicher zugeordnet hat, ist die Angabe verpflichtend. Da es auch SEE ohne zugeordneten Speicher gibt, ist dies kein Pflichtfeld für alle SEE.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henning Hots Johannes Umbach Jonas Diefenthal Nein -------------Johannes Umbach-------------01.02.2022 21:41 Antworten für Abstimmung in PG vorbereitet -------------Katia Schubert-------------02.02.2022 10:29 in PG besprochen Nein Nein
Stammdaten AWT 1.0 Abgeschlossen Umgang mit Angabe energieträgerspezifischer Daten und Nicht-Angabe des Energieträgers bei der initialen Stammdatenmeldung. Die Angaben vorhandenen Angaben in der AWT sind konform mit der Festlegung BK6-20-061. 20.01.2022 2022-01251 Hallo Forum Datenformate, ich habe eine Frage zu den Bedingungen des Stammdaten-Formats des Redispatch 2.0. Laut AWT Bedingung [8] dürfen Mindestbetriebszeit, Mindeststillstandzeit, Anfahrtzeit kalt/warm, Hochfahrzeitkalt/warm und Abfahrzeit nur bei bestimmten Energieträgern und auch nur bei SEEs versendet werden. In initialen Meldungen ist allerdings kein Energieträger enthalten und eine Steuerbare Ressource, die diese Felder enthält, kann sowohl SEEs als auch SSEs gleichzeitig enthalten. Daher ist nicht klar zu erkennen, wann die besagten Informationen gesendet werden müssen. Dies betrifft sowohl das aktuelle als auch das zukünftige AWT der Stammdaten. Wir gehen davon aus, dass entweder die Bedingung falsch ist oder das Feld Energieträger übermittelt werden müsste. Sehen sie das genauso? Beste Grüße aus Aachen, Jonas Diefenthal 2022-01-20 14:41:41 Sehr geehrter Herr Diefenthal,   der Umfang der Stammdatenmeldung im Use-Case "Übermittlung von initialen Stammdaten" ergibt sich aus dem Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen der Bundesnetzagentur (BK6-20-061). Hierin sind die von Ihnen angesprochenen Elemente enthalten, das ebenfalls von Ihnen angesprochene Element "Energieträger" hingegen nicht. Daher ist die aktuelle Ausprägung korrekt. Die Angabe des "Energieträgers" ist erst in der Stammdatenanreicherung für den ANB ein Pflichfeld.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henning Hots Johannes Umbach Jonas Diefenthal Nein -------------Johannes Umbach-------------22.01.2022 05:50 zur Freigabe in PG -------------Katia Schubert-------------25.01.2022 08:34 in PG besprochen Nein Nein
Stammdaten AWT 1.0 Abgeschlossen Gibt es eine Legende zu den verwendeten Symbolen/Werten in den Anwendungstabellen? Eine Erläuterung steht in den Allgemeinen Festlegungen in Kapitel 6.18 Hinweise zum Lesen der Anwendungstabellen. 24.06.2021 2021-01039 Gibt es eine Legende zu den verwendeten Symbolen/Werten in der Tabelle "Stammdaten AWT 1.0"? 2021-06-24 12:29:38 Sehr geehrter Fragesteller,  eine Erläuterung der verwendeten Symbole in den Anwendungstabellen für die Redispatch XML-Datenformate finden Sie in den Allgemeinen Festlegungen (ALF) in der Version 5.0 in Kapitel 6.18 Hinweise zum Lesen der Anwendungstabellen (AWT). Die Allgemeinen Festlegungen sind auf der EDI@Energy Plattform unter der Gruppierung "Formatübergreifende Dokumente" zu finden.  Eine Häufigkeit "0..1" bedeutet, dass dieses Element/Attribut technisch optional ist, da die Angabe nicht für jeden Prozess erforderlich ist. In den Use Case-Spalten und Zellen der AWT ist angegeben, für welche Prozesse und Prozessschritte diese Elemente/Attribute zu befüllen sind. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Julian Schweins Konkret geht es darum, 1) welche Bedeutung die "x" und leeres "Kreis-Symbol" in der AWT haben und 2) ob eine Häufigkeit "0..1" bedeutet, dass dieses Element/Attribut optional und nicht "required" ist? Sind nur Elemente/Attribute mit Häufigkeit "1..." und "required" verpflichtende Stammdaten? Die verdwendeten Codes (z.B. Z01 etc.) sind soweit gut in der Formatbeschreibung erläutert. Nein Wie in PG besprochen. -------------Katia Schubert-------------27.07.2021 11:21 Nein Nein
Stammdaten AWT 1.0 Abgeschlossen Ist die Angabe des Lastgradienten immer erforderlich? Nein, die Angabe des Lastgradienten ist nicht immer erforderlich. 08.06.2021 2021-01028 Die Bundesnetzagentur schreibt in "Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-061), Anlage Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen" folgendes zu den Lastgradienten in den Stammdaten (S. 9): "Darunter ist die durchschnittliche Leistungsänderungsgeschwindig­keit innerhalb des Leistungsbereiches zwischen Mindesterzeugungs­leistung und Nennleistung bei Leistungserhöhung, abgeleitet aus der Zeitdauer der Leistungsänderung zwischen Mindesterzeugungsleis­tung und Nennleistung, zu verstehen. Die Mitteilung ist nur bei Last­gradienten kleiner 20 % PROD_nenn pro Minute erforderlich." Die Angabe der Lastgradienten ist also nicht für jede SR erforderlich. Im XML-Schema sind die Lastgradienten jedoch (auch nach den Anpassungen vom 03.06.) Pflichtfelder. Wie passt das zusammen? Handelt es sich hier um einen Fehler im XML-Schema? Oder gibt es hier einen Default-Wert, den man setzen kann, wenn eine Angabe nicht erforderlich ist? 2021-06-08 16:50:45 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für den Hinweis. Wir stimmen Ihnen zu und werden dies über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigieren. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Malte Otten Nein Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0 Abgeschlossen Was bedeutet: "Die DocumentIdentification hat je Absender und je Dokumententyp eindeutig zu sein."? Die DocumentIdentification muss je Absender und Dokumententyp eindeutig sein. Bei Aktualisierungen dieses Dokuments wird es bei gleicher DocumentIdentification mit einer höheren Version gesendet. 03.03.2022 2022-01308 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Beschreibung zur Documentenidentification heißt es: "Die DocumentIdentification hat je Absender und je Dokumententyp eindeutig zu sein. Bei der Bildung der Identifikation ist auf Groß- und Kleinschreibung zu achten (case-sensitive)." Wir haben bis zu 73 Versionen für Aktivierungen je Anlage als Lieferant erhalten. Die in den Nachrichten verwendete DocumentIdentification war in jeder Version dieselbe. Nun fragen wir uns ob dies so korrekt sein kann und wir evtl. etwas nicht korrekt interpretiert haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. 2022-03-03 16:05:23 Sehr geehrte Fragestellerin, der von Ihnen geschilderte Sachverhalt klingt plausibel. Im konkreten Fall des ActivationDocument bezieht sich eine Nachricht auf einen konkreten Tag. Das bedeutet, dass es sich für einen Tag hinsichtlich der DocumentIdentification um ein Dokument und somit eine DocumentIdentification handelt. Auftretende Aktualisierungen dieses Dokuments, wie bspw. neue Abrufe, werden somit mit der DocumentIdentification der erstmalig für den Tag, sowie der Kombination aus Absender und Dokumententyp, versandten Nachricht mit einer entsprechend höheren Version versendet. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Grit Neumann Nein -------------Johannes Umbach-------------15.03.2022 23:19 Vorbereitet für PG in PG besprochen. -------------Katia Schubert-------------24.03.2022 16:55 Nein Nein
ActivationDocument FB 1.0 Abgeschlossen Woher weiß der EIV, wie eine Anlage im Prognosemodell bei Abruf im Aufforderungsfall fahren muss? Bei Anlagen im Prognosemodell und Aufforderungsfall muss der Abruf als Sollwertabruf durchgeführt werden. 10.01.2022 2022-01234 Als Vorgabe des Netzbetreibers per Abruf (ActivationDocument) sind Delta-Anweisungen (in MW) oder Sollwertanweisungen (in %) möglich. Es ist aber nicht vorgesehen, die vorgegebene Fahrweise in MW angeben zu können. Die Fragen dazu: 1. Ist es richtig, dass sich der tatsächlich vorgeschriebene Abruf als Differenz zu den ursprünglich abgegebenen Planungsdaten (im Planwertmodell) bzw. zur Prognose des Netzbetreibers (im Prognosemodell) ergibt? 2. Wie kann der EIV im Prognosemodell/Aufforderungsfall wissen, wie die Anlage gefahren werden muss? Ihm ist nur die Delta-Anweisung bekannt, nicht aber die Bezugsgröße, also die ursprünglich vorgesehene Fahrweise. 2022-01-10 15:13:29 Sehr geehrte Fragestellerin, bei Anlagen im Prognosemodell und Aufforderungsfall muss der Abruf als Sollwertabruf durchgeführt werden, damit der EIV die Anlage entsprechend richtig steuern kann. Ein Deltaabruf kann nur mit Anlagen im Planwertmodell durchgeführt werden, da sich die Fahrweise nach Abruf aus der geplanten Leistung abzüglich der abgerufenen Deltamenge ergibt. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henrike Janissen Johannes Umbach Johannes Umbach Nein -------------Johannes Umbach-------------10.01.2022 15:14 Fragen erstellt -------------Johannes Umbach-------------11.01.2022 21:21 Anworten hinzugefügt, fertig für Besprechung -------------Katia Schubert-------------12.01.2022 16:13 in PG besprochen Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0 Eingegangen Wie ist der Zusammenhang der Leistungswerte Pmin und wRDV- bei Meldung der Planungsdaten? Für wRDV- ist maximal die Differenz aus PROD und Pmin zulässig. 01.03.2022 2022-01304 Ich habe eine Frage zum Zusammenhang der Werte Pmin und RDV- bei den Planungsdaten. Eine KWK Anlage mit den Stammdaten: Bruttonennleistung: 2MW Fahrbare_Mindesterzeugungsleistung: 1MW soll für den Zeitraum X in Vollast laufen. Die Anlage nimmt nicht am Regelleistungsmarkt teil und es gibt keine technischen Einschränkungen. Bei den Planungsdaten werden folgende Werte übermittelt: PROD = 2MW PMAX = 2MW RDA+- = RDA-- = 0 PRL+- = SRL+- = 0 MRL+ = MRL- = 0 BES+ = BES- = 0 RDA+- = 0 wRDV- = 1MW? oder 2MW? PMIN = 1MW? Ist das korrekt so? Die Anlage kann ja theoretisch auch komplett abgeschaltet werden. Ist also für das negative Redispatchvermögen die Differenz aus PROD und Pmin oder der gleicher Wert wie in PROD anzugeben? Gibt es ein Dokumente wo die Werte genauer beschrieben sind als im Dokument "BDEW-Branchenlösung Redispatch 2.0 - Datenaustausch-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse - Mai 2020"? 2022-03-01 10:08:14 Sehr geehrter Fragesteller, das negative wärmegebundene Redispatchvermögen (wRDV-) entspricht der aktivierbaren Wirkleistungsreduzierung einer hocheffizienten KWK-Anlage. Das negative Redispatchvermögen (RDV-) entspricht der aktivierbaren freien elektrischen Leistung einer Anlage in negativer Richtung ohne einen Eingriff in die Kraft-Wärme-Kopplung.  In diesem Fall entspricht der Wert für wRDV- maximal der Differenz aus PROD und Pmin. Folglich ist wRDV- = 1 MW zu melden. Auch wenn kein RDV vorhanden ist, müssen die Zeitreihen für RDV mitgemeldet werden.  Der Zusammenhang der Leistungswerte wird im Dokument "BDEW-Branchenlösung Redispatch 2.0 - Datenaustausch-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse - Mai 2020" in Kapitel 1.3 in der Abbildung auf Seite 171 veranschaulicht. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Dennis Atabay Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------24.03.2022 16:41 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0 Eingegangen Welche Meldung muss durch den EIV erfolgen, wenn der Abruf des ANB durch den EIV nicht erfüllt werden kann? Der EIV übermittelt eine Aktualisierung der Planungsdaten an den ANB 28.02.2022 2022-01301 Ich habe eine Frage zur Übermittlung von Planungsdaten für folgenden Anwendungsfall: D-2: Für Zeitraum X wurden bereits Planungsdaten vom EIV an den ANB mit den Werten PROD=10, RDV+=0, RDV-=5, RDA-=0, RDA+=0 übermittelt. H-4 (4h vor Zeitraum X): De EIV sendet auf Grund technischer Einschränkungen angepasste Planungsdaten mit dem Werten PROD=5, RDV+=0, RDV-=0, RDA-=0, RDA+=0 Der ANB sendet nahezu zeitgleich einen Abruf für Zeitraum X (Sollwertvorgabe) mit dem Wert 7 (bzw. 70%), bei dem die aktualisierten Planungsdaten noch nicht berücksichtigt sind. Wie ist das weitere vorgehen seitens des EIVs bzw. ANBs? Welche Daten müssen nun vom wem gesendet werden und wie sähen die entsprechenden Werte aus? 2022-02-28 19:20:17 Sehr geehrter Fragesteller, der EIV schickt gemäß Use Case 3.1 (Anlage 2, FL BK6-20-059) als Antwort auf einen RD-Abruf des ANB eine Aktualisierung der Planungsdaten. Aus den gesendeten Planungsdaten des EIV ist ersichtlich, ob der Abruf durchgeführt werden kann. Im oben beschriebenen Anwendungsfall hat der anfNB anhand der aktualisierten Planungsdaten seinen Abruf erneut zu dimensionieren.  Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Dennis Atabay Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------17.03.2022 11:37 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0 Eingegangen Wie ist RDA+/RDA- im Störungsfall zu melden? Im Störungsfall ist RDA+/RDA- = 0 zu melden 28.02.2022 2022-01300 Ich habe eine Frage zu den in den Planungsdaten zu übermittelnden Werten RDA+ und RDA- in folgendem Anwendungsbeispiel: D-2: Für Zeitraum X wurden bereits Planungsdaten vom EIV an den ANB mit den Werten PROD=10, RDV+=0, RDV-=5, RDA-=0, RDA+=0 übermittelt. H-4 (4h vor Zeitraum X): Der ANB sendet einen Abruf für Zeitraum X (Sollwertvorgabe) mit dem Wert 7 (bzw. 70%) De EIV sendet daraufhin angepasste Planungsdaten mit dem Werten PROD=7, RDV+=3, RDV-=2, RDA-=3, RDA+=0 H-2 (2h vor Zeitraum X): Die Anlage hat einen ungeplanten Störungsfall der über den Zeitraum X hinaus bestehen wird. Der EIV sendet aktualisierte Planungsdaten mit den Werten PROD=0, RDV+=0, RDV-=0 Wie sind hierbei die Werte "RDA+" bzw. "RDA-" zu wählen? 2022-02-28 19:16:45 Sehr geehrter Fragesteller, im Störungsfall, der eine vollständige Nichtverfügbarkeit zur Folge hat, ist RDA+/RDA- = 0 zu melden. Dies gilt sowohl für eine geplante als auch ungeplante Nichtverfügbarkeit. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Dennis Atabay Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------17.03.2022 11:23 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0 Abgeschlossen Ist das Pattern zu den Zeitintervallangaben in den Planungsdaten richtig? Pattern mit dem Flavor PCRE2 (PHP>=7.3) wird bei Zeitintervallangaben nicht akzeptiert. 27.07.2021 2021-01066 Wird das Pattern der Elemente TimePeriodCovered/v und Period/TimeInterval/v (d.h. den Zeitintervallangaben) in den Planungsdaten immer als Regulärer Ausdruck akzeptiert? 2021-07-27 11:13:40 Sehr geehrte Fragestellerin, bei der Überprüfung von Pattern einer XML-Schema-Datei können unterschiedliche Flavor verwendet werden. Bei dem Pattern der Elemente TimePeriodCovered/v und Period/TimeInterval/v (d.h. den Zeitintervallangaben) wird das Trennzeichen / zwischen beiden Zeitangaben von dem Flavor PCRE2 (PHP>=7.3) nicht akzeptiert. Bei den anderen gängigen Flavor, wie z.B. Java 8, Python oder auch PCRE (PHP<7.3) wird das Pattern immer akzeptiert. Hinweis: Dies betrifft auch andere XML-Datenformate mit Zeitintervallangaben. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Martin Schaumann Katia Schubert Nein Frage und Antwort wie in der PG besprochen -------------Katia Schubert-------------27.07.2021 11:14 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument FB 1.0 Abgeschlossen Welcher Wert wird zu den Zeitintervallen übermittelt, in denen keine Abruf-Information vorliegt? Wenn keine Abruf-Information vorliegt, wäre in dem Fall, dass ein Sollwert übermittelt werden muss, der Wert 100% (Pmax) einzutragen. Bei einem Deltaabruf wäre der Wert in diesem Fall 0. 09.07.2021 2021-01051 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum Use Case "Übermittlung prognostizierter Abrufe": Situation: - Übermittlung eines prognostizierten Abrufs für den Folgetag als Sollwert: Konkret soll eine SR mit einer Nennleistung von 1 MW am Folgetag zwischen 9 und 15 Uhr auf 0.6 MW beschränkt werden. Information aus den Dokumenten - Der Abruf bezieht sich immer auf einen vollständigen Kalendertag, also den kompletten Folgetag - Laut FB Seite 11 "TimeInterval" muss das Zeitintervall bei Übermittlung von Abrufen für den Folgetag immer den vollständigen Tag enthalten - Laut FB Seite 12 "Interval" müssen alle 92-100 Zeitintervalle innerhalb von "TimeInterval" übermittelt werden Die Frage ist nun: Welcher Wert wird zu den Zeitintervallen übermittelt, an denen keine Abruf-Information vorliegt, im Beispiel zwischen 0:00 - 8:45 und 15:15 - 23:45? Ist das die Nennleistung der Anlage? Fall ja, wie geht man dann mit Abrufen um, die die Einspeisung nach unten statt nach oben begrenzen? Vielen Dank und viele Grüße Arnd Krönig. 2021-07-09 21:57:35 Sehr geehrter Herr Krönig, die Nennleistung einer Anlage ist nicht zu nennen. Es kann entweder ein Sollwert oder Deltawert übermittelt werden. Wenn keine Abruf-Information vorliegt, wäre in dem Fall, dass ein Sollwert übermittelt werden muss, der Wert 100% (Pmax) einzutragen. Bei einem Deltaabruf wäre der Wert in diesem Fall 0. Siehe dafür auch Detailprozesse für die Netzbetreiberkoordination im Redispatch 2.0, Kapitel Datenpunkte zu Use-Case 2.3.: Übermittlung prognostizierter Abruf und Info über Abruf über Planungsdaten auf Seite 54. Mit freundlichem Gruß  Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Stephan Schlunke Gina Völsgen Katia Schubert Arnd Krönig Nein in PG beantwortet -------------Katia Schubert-------------14.07.2021 09:10 Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument XSD - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Wie ist der Zusammenhang der Leistungswerte Pmin, PROD und MRL- bei Meldung der Planungsdaten? Pmin entspricht der Mindestleistung einer SEE. MRL- kann über Pmin hinaus gehen. 01.03.2022 2022-01303 Ich habe eine Frage zum Zusammenhang der Werte Pmin und den RL Werten bei den Planungsdaten. Eine KWK Anlage mit den Stammdaten: Bruttonennleistung: 2MW Fahrbare_Mindesterzeugungsleistung: 1MW soll für den Zeitraum X in Vollast laufen. Die Anlage nimmt am Regelleistungsmarkt teil und hat für den Zeitraum negative Minutenreserveleistung von 2 MW gemeldet. Bei den Planungsdaten werden folgende Werte übermittelt: PROD = 2MW PMAX = 2MW RDA+- = RDV+- = 0 PRL+- = SRL+- = 0 MRL+ = 0 MRL- = 2MW PMIN = 1MW Ist das korrekt so? Oder muss PMIN auf 0 gesetzt werden? Oder ist für MRL- maximal die Differenz aus PROD und PMIN zulässig? Gibt es ein Dokumente wo die Werte genauer beschrieben sind als im Dokument "BDEW-Branchenlösung Redispatch 2.0 - Datenaustausch-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse - Mai 2020"? 2022-03-01 09:58:51 Sehr geehrter Fragesteller, die Mindestleistung Pmin (Produktion) einer SEE oder SSE ist die minimal elektrisch stabil erzeugbare Leistung (untere Leistungsgrenze), siehe Datenpunkt 2.2 der BNetzA-Festlegung BK6-20-061, Anlage 1. Somit muss in diesem Beispiel Pmin = 1 MW gemeldet werden. Weil in diesem Fall MRL- = 2 MW ist, schließt die Regelleistungsscheibe Pmin ein. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Martin Schaumann Gina Völsgen Katia Schubert Dennis Atabay Nein in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------07.11.2022 11:10 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1c Eingegangen Welche OBIS-Kennzahlen werden an der Messlokation ausgetauscht? Es werden nur benötigte OBIS-Codes zur Bildung der Energiemenge der Marktlokation übermittelt 17.02.2022 2022-01278 Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind seit einiger Zeit in einem Konzessionsgebiet Grundversorger in der Sparte Strom. In den Anmeldungen zur EoG erhalten wie neben den benötigten OBIS-Codes an der Messlokation, welche zur Bildung der Energiemenge an der Marktlokation nötig sind, auch weitere OBIS-Codes. Wir sind der Meinung, dass wird lediglich die Werte erhalten dürfen, die für die Bildung der Energiemenge der Marktlokation benötigt werden und aus diesem Grund vom MSB an uns übermittelt werden müssen. Der NB sendet in den Stammdaten jedoch sämtliche OBIS-Codes, welche an der Messlokation vorhanden sind. Ist unsere Interpretation korrekt, dass nur die benötigten OBIS-Codes zur Bildung der Energiemenge der Marktlokation in Stammdaten vom NB enthalten sein dürfen? Viele Dank. 2022-02-17 08:00:28 Sehr geehrter Marktteilnehmer, der NB übermittelt in den Stammdaten (in diesem Fall in der Anmeldung EoG) die OBIS-Kennzahlen an der Marktlokation mit den dazugehörigen Verwendungszwecken. In der vom NB an den LF zu übermittelnden Berechnungsformel ist die Bildung der Energiemenge an der Marktlokation beschrieben.  OBIS-Codes der Messlokation für Werte, welche gemäß der Berechnungsformel für die relevante und in der EoG genannte Marktlokation nicht benötigt bzw. genutzt werden, dürfen in den Stammdaten vom NB nicht an den LF kommuniziert werden. Die Grundlage für die Aussage ist in der Bedingung [323] in Anwendungsfall 11013 "Anmeldung EOG" am Segment "OBIS-Kennzahl der Zähleinrichtung / Mengenumwerter" hinterlegt: "[323] Es sind alle OBIS- Kennzahlen gem. EDI@Energy Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien für den deutschen Energiemarkt Kap. 3. anzugeben welche an der Zähleinrichtung genutzt werden, dabei muss der Mindestumfang aus Kap. 3.4 eingehalten werden"   Vielen Dank. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Holger Weickenmeier Sebastian Rieck Nein Erster Entwurf der Antwort -------------Gregor Scholtyschik-------------27.04.2022 08:40 Absprache mit Holger W. und Gregor S. zur Veröffentlichung. -------------Gregor Scholtyschik-------------03.05.2022 16:03 Nein Nein
Unavailability_MarketDocument FB 1.0a Eingegangen Wie sind Meldungen zu (dauerhaften) Nichtverfügbarkeiten durchzuführen? Die Kraftwerksnichtverfügbarkeit ist regulär über das Unavailability_MarketDocument zu melden. 27.01.2022 2022-01261 Bitte um Klärung wie Meldungen zu (dauerhaften) Nichtverfügbarkeiten durchzuführen sind, da die Spezifikation zwar das Datenformat definiert, aber leider inhaltlich unterschiedlich angewendet werden kann. Frage/Fall 1: Dauerhafte Nichtverfügbarkeit: Eine Anlage/TR mit z.B. 320 kW installierter Leistung ist dauerhaft (z.B. wg. Eigenverbrauch) mit 30 kW als nichtverfügbar zu melden; *) Wie soll diese Meldung erfolgen? Z.B. als Unavailability mit Versionierung der xml-Datei? D.h. Bei Veränderung der dauerhaften NV wird der gleiche XML-Datensatz mit höhere Versionsnummer versendet? Dies würde aber bedeuten, dass die Netzbetreiber dies auch so umsetzen müssten. Frage/Fall 2: Vorübergehende Nichtverfügbarkeit: z.B. aufgrund Wartung ist die TR auf eine Leistung von insgesamt 200 kW begrenzt: a) Soll dies als Einzelmeldung ohne Versionierung der xml-Datei erfolgen? b) Ist die Meldung dann mit170 kW (200-30[dauerhafte NV] kW) anzugeben? Bzw. berechnet der Netzbetreiber in verbindung mit einem Dokument zu Frage 1 eine "Netto-Nichtvefügbarkeit"? Frage 3: Welchen maximalen Zeitraum darf ein Dokument für Nichtverfügbarkeiten abdecken? 1 Tag, 1 Woche, 1 Jahr, beliebig? 2022-01-27 09:54:10 Sehr geehrter Fragesteller, zu Ihrer Frage 1: Die Kraftwerksnichtverfügbarkeit ist regulär über das Unavailability_MarketDocument zu melden. Der Grund Eigenverbrauch kann im Element Reason - Code mittels der Z11 angegeben werden. Bei Änderungen wird eine neue Datei versandt und die Aktualisierung durch eine höhere Dateiversion kenntlich gemacht. Zu Frage 2: Dieser Punkt befindet sich in Klärung.  Zu Frage 3: In Prozessen ist kein maximaler Zeitraum festgeschrieben und im Datenformat gibt es daher keine Einschränkung des Zeitraums.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate  Ja Erik Wassermann Stefan Seidel Jennifer Collin Markus Breitschaft Nein in PG besprochen . Frage 2 wird weiter geklärt. -------------Katia Schubert-------------24.03.2022 16:36 Nein Nein
Stammdaten FB 1.0 Abgeschlossen Wieso sind keine Patternregeln für das Element "EEG_Anlagenschluessel" enthalten? Diese Konkretisierung kommt mit Version 1.1 der Formatbeschreibung (gültig ab 01.04.2022). 21.01.2022 2022-01255 Das Feld "EEG_Anlagenschluessel" unterliegt im XML keiner weiteren Validierung. Nach https://www.bdew.de/media/documents/2020-09-24_Erg%C3%A4nzung-zu-Umsetzungshilfe-EEG-2017_Generierung-EEG-Anlagenschl%C3%BCssel.pdf ist die Bildung eines EEG-Anlagenschlüssels allerdings streng vorgegeben. Warum spiegelt sich dies nicht als Validierungsregel wieder? 2022-01-21 15:54:17 Sehr geehrter Fragesteller,   in der ersten Version ist, wie Sie richtig angemerkt haben, die Bildungsvorschrift für das Element "EEG_Anlagenschluessel" nicht enthalten. Wir haben dies mit der Weiterentwicklung des Formats für die Version 1.1 der Formatbeschreibung, die ab dem 01.04.2022 gültig wird, jedoch bereits vorgesehen. Hierin sind auch die Bildungsvorschrift für andere Elemente (bspw. Messlokation) ebenfalls als vorgegebene Pattern hinterlegt.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Henning Hots Johannes Umbach Malte Otten Nein -------------Johannes Umbach-------------22.01.2022 05:41 Zur Freigabe in PG -------------Katia Schubert-------------25.01.2022 08:28 in PG besprochen Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 6.0 In Bearbeitung Ist ein Lieferende "Datum" 30.11.2021 00:00Uhr als Tagesende zu interpretieren? Mit dem Qualifier 303 wird ein Zeitpunkt beschrieben - eine Interpretation auf Tagesanfang / - ende ist nicht möglich 16.12.2021 2021-01220 Hallo Forum-Team, ich habe eine Frage zum Kapitel "3.1 Angabe von Zeiten in der EDIFACT Nachricht" und den dort genannten Beispielen zur Erstellung und Versand einer befristeten Anmeldung Netznutzung für Strom. Bisher war es doch so, dass das in der befristeten Anmeldung übertragene Ende-Datum (30.11.2021) Tagesende bedeutet hat. d.h. die Belieferung geht bis 30.11.2021 "24:00Uhr". Eine neue Belieferung kann dann ab 01.12.2021 00:00Uhr starten. In den Beispiel wird das Ende-Datum 30.11.2021 00:00Uhr (MESZ) übertragen. Wie muss dieses Datum als Empfänger interpretiert werden? Ist das auch noch als Tagesende zu interpretieren oder geht die Belieferung in diesem Fall nur bis 29.11.2021 24:00Uhr? In der GPKE steht unter Kapitel 7 Fristenberechnung, dass das Ende des Energieliefervertrags nur dann als Tagesende zu deuten ist, wenn das Abmeldedatum nur ein Tagesdatum (also ohne Uhrzeit so würde ich das interpretieren) ist. Da ja ab 01.04.2022 mit Uhrzeit das Ende-Datum übertragen wird würde doch bedeuten dass 30.11.2021 00:00Uhr dann als Tagesanfang zu interpretieren ist (also Endet dann zum 29.11.2021 24:00Uhr). Der Auszug aus der GPKE: "Ein Energieliefervertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des Vertragszeitraums, folglich mit dem Ablauf des Tages, der durch das Abmeldedatum bezeichnet wird, falls das Vertragsende nur als Tagesdatum genannt ist. Da am Tag des Abmeldedatums noch eine vollumfängliche Belieferung durch den LFA erfolgt, ist dieser Tag für die Einhaltung des Mindestzeitraums mit einzubeziehen." 2021-12-16 15:27:07 Sehr geehrter Makrtteilnehmer, mit dem Code 303 im DTM Segement wird ein exakter Zeitpunkt angegeben.  Eine Zeitpunktangabe, wie von Ihnen in Ihrer Frage beschreiben <30.11.2021 "24:00Uhr"> gibt es so nicht. Wir haben verstanden, dass Sie damit lediglich den Ablauf des 30.11. darstellen wollten.  Der Zeitpunkt des Ende eines Tages ist identisch mit dem Beginnzeitpunkt des Folgetages.Bedeutet für das Beispiel der Zeitpunktangabe 30.11.2021 00:00 Uhr:- dies ist das Tagesende des 29.11.2021 - dies ist auch der Tagesbeginn des 30.11.2021da dies beides die gleichen Zeitpunkte sind.  Ihre Anmerkung zum Kapitel 7 Fristenberechnung[..]Dies bedeutet beispielsweise für den Use-Case „Lieferende von LF an NB“ im Fall eines Lieferantenwechsels, dass die Meldung beim NB sechs volle WT vor der Beendigung des Energieliefervertrages eingegangen sein muss. Ein Energieliefervertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des Vertragszeitraums, folglich mit dem Ablauf des Tages, der durch das Abmeldedatum bezeichnet wird, falls das Vertragsende nur als Tagesdatum genannt ist. Da am Tag des Abmeldedatums noch eine vollumfängliche Belieferung durch den LFA erfolgt, ist dieser Tag für die Einhaltung des Mindestzeitraums mit einzubeziehen.[..]Ein Vertragsende kann man auch mit Ablauf eines Monats oder Jahres angeben. Eine Ableitung daraus, dass bei der technischen Übermittlung der Daten dann ein Format mit Uhrzeit verwendet wird, und dies aus dem Grund vom tatsächlich kommunizierten Zeitpunkt abweichend interpetiert werden muss, können wir nicht nachvollziehen.  Hier soll lediglich ausgesagt werden, dass der letzte Tag der Belieferung noch in die Frist einberechnet werden muss, da die Belieferung an diesem Tag noch komplett erfolgt. Wenn man diese Angaben als Zeitpunkt beschrieben hätte, würde man dies nicht separat erläutern müssen wir ein Datum zu interpretieren ist.  Wir hoffen Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben. Ihre PG EDI@Energy   Ja Holger Weickenmeier Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer Patrick Pleitgen Kapitel 3.1 Angabe von Zeiten in der EDIFACT Nachricht Nein -------------Holger Weickenmeier-------------22.12.2021 15:48 Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 5.0 In Bearbeitung Zeitpunktangaben bei Endzeitpunkten - sind meine Interpretationen korrekt? Korrekte Interpretation der Endezeiptpunktangaben 02.12.2021 2021-01198 Hallo liebes Forum-Team, ich habe eine Frage bezgl. der Anwendung der Spartenspezifischen, prozessuale Zeitangaben ab 01.04.2022 -genauer gesagt die Frage, ob ich das richtig verstanden habe vor allem bei "Zeitraum-Ende"-DTMs. Beispiel: ein lückenloser Lieferantenwechsel STROM zum 01.06.2022 -> LFN ab 01.06.2022 (zum Tagesbeginn 00:00Uhr) und LFA bis zum 31.05.2022 (Tagesende 24:00 -> technisch 01.06.2022 00:00) zugeordnet. Bisher (also bis einschließlich 31.03.2022) war es doch so, dass - der LFN den Lieferbeginn an den NB 11001 mit DTM+92 (Beginn zum) DTM+92:20220601:102' (01.06.2022) - der LFN die Kündigung an den LFA 11016 mit DTM+93 (Ende zum, bei fixen Termin) DTM+93:20220531:102' (31.05.2022) - bei Abmeldeanfrage der NB an den LFA 11010 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:20220531:102' (31.05.2022) - der LFA das Lieferende an den NB 11004 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:20220531:102' (31.05.2022) gesendet hat. Ist doch korrekt oder? ab 01.04.2022 und der Änderung der DTMs auf 303 (also mit Uhrzeit) muss das Beispiel nun wie folgt übertragen werden (Auflistung erstmal in deutscher Zeit - also noch nicht in UTC umgerechnet): - der LFN den Lieferbeginn an den NB 11001 mit DTM+92 (Beginn zum) DTM+92:202206010000?+02:303' (01.06.2022 00:00 MESZ) - der LFN die Kündigung an den LFA 11016 mit DTM+93 (Ende zum, bei fixen Termin) DTM+93:202206010000?+02:303' (01.06.2022 00:00 MESZ) - bei Abmeldeanfrage der NB an den LFA 11010 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:202206010000?+02:303' (01.06.2022 00:00 MESZ) - der LFA das Lieferende an den NB 11004 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:202206010000?+02:303' (01.06.2022 00:00 MESZ) Umgerechnet in UTC: - der LFN den Lieferbeginn an den NB 11001 mit DTM+92 (Beginn zum) DTM+92:202205312200?+00:303' (31.05.2022 22:00 UTC) - der LFN die Kündigung an den LFA 11016 mit DTM+93 (Ende zum, bei fixen Termin) DTM+93:202205312200?+00:303' (31.05.2022 22:00 UTC) - bei Abmeldeanfrage der NB an den LFA 11010 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:202205312200?+00:303' (31.05.2022 22:00 UTC) - der LFA das Lieferende an den NB 11004 mit DTM+93 (Ende zum) DTM+93:202205312200?+00:303' (31.05.2022 22:00 UTC) Habe ich das richtig verstanden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen - Vielen Dank schon mal Patrick Pleitgen 2021-12-02 18:39:33 Sehr geehrter Herr Pleitgen, vielen Dank für Ihren Beitrag.  Sie haben alles korrekt verstanden. :-) Wir möchten lediglich noch anmerken, dass die Zeitpunkte immer in UTC in den Nachrichten anzugeben sind. Ihren Abschnitt "(Auflistung erstmal in deutscher Zeit - also noch nicht in UTC umgerechnet):" haben wie so interpretiert, dass dies nur für die Herleitung und das Verständnis so beschieben wurde.Schlussendlich wurde dies von Ihnen ja im letzten Abschnitt Ihrer Frage "Umgerechnet in UTC:" final korrekt dargestellt.  Viele Grüße  Ihre PG EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Thomas Fellhauer Holger Weickenmeier Patrick Pleitgen Kapitel 3 Zeitangaben und Zeitzonen Nein Antwortvorschlag erstellt -------------Holger Weickenmeier-------------23.12.2021 10:51 Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 5.0 Abgeschlossen Namenskonvention für XML-Nachrichten und Prüfung auf Dateinamen Durch den Empfänger ist auf den Dateinamen nicht zu prüfen 21.10.2021 2021-01132 In Abschnitt 6.12 Namenskonvention für XML-Nachrichten steht: "Die konkrete Zuordnung von Elementen der XML-Nachrichten zu den einzelnen Namenskomponenten ist der jeweiligen Formatbeschreibung zu entnehmen." Unklar ist mir, woher die Information für das Datum (yyyyMMdd) als Namenskomponente kommen soll. Das Erstellungsdatum ist damit offenbar nicht gemeint, da entsprechende Dokumente zurückgewiesen werden. In den Formatbeschreibungen (z.b. PlannedResourceScheduleDocument FB / AWT) habe ich dazu aber auch nichts gefunden. Können Sie mir bitte sagen, wo in den Formatbeschreibungen (oder an anderer Stelle) festgelegt ist, welches Datum als Namenskomponente für das jeweilige Dokument verwendet werden soll? Vielen Dank 2021-10-21 13:43:35 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für den Hinweis. Wir werden hier eine Präzisierung im Rahmen der nächsten Veröffentlichung prüfen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass durch den Empfänger auf den Dateinamen nicht zu prüfen ist.   Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Sven Schillack Thomas Fellhauer Arnd Krönig Abschnitt 6.12 Namenskonvention für XML-Nachrichten steht Die konkrete Zuordnung von Elementen der XML-Nachrichten zu den einzelnen Namenskomponenten ist der jeweiligen Formatbeschreibung zu entnehmen. Nein beantwortet Analog 2021-01097 -------------Thomas Fellhauer-------------29.10.2021 08:05 Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 5.0 Abgeschlossen Namenskonvention für XML-Nachrichten und Prüfung auf Dateinamen Durch den Empfänger ist auf den Dateinamen nicht zu prüfen 16.09.2021 2021-01097 Ist der Zeistempel in der Namenskonvention für XML-Nachrichten (Kapitel 6.12) identisch zu interpretieren, wie bei den EDIFACT-Dateinamen? EDIFACT: yyyy: Jahr | Datumsstempel mm: Monat | bei Erzeugung dd: Tag | der Datei Für XML wurde nicht konkret spezifiziert, ob es sich ebenfalls um den Erzeugungszeitstempel handelt oder um das fachliche "Gültig_ab"-Datum der Stammdaten-Gültigkeit. Angesichts der wünschenswerten Einheitlichkeit gehen wir vom Erzeugungszeitstempel aus. Das RAIDA-System akzeptiert aber anscheinend derzeit nur Dateien, die im yyyyMMdd das Gültig_ab-Datum enthalten. Angesichts des technischen Routings der Dateien empfinden wir den Ansatz mit Gültig_ab als unlogisch. RAIDA muss den Dateiinhalt sowieso parsen, um die ID`s der technischen Ressourcen o. Cluster sowie der Empfänger zu ermitteln, daher kann an dieser Stelle auch das Gültig_ab ausgelesen werden. Wir bitten um Konkretisierung des zu verwendenden Zeitstempels im XML-Dateinamen. 2021-09-16 12:26:56 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für den Hinweis. Wir werden hier eine Präzisierung im Rahmen der nächsten Veröffentlichung prüfen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass durch den Empfänger auf den Dateinamen nicht zu prüfen ist.   Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Sven Schillack Thomas Fellhauer Tamara Schlömer 6.12 Namenskonvention für XML-Nachrichten Der grundsätzliche Aufbau von Dateinamen ist wie folgt: yyyyMMdd_DocumentType_AbsenderMPID_EmpfängerMPID_ DocumentIdentifica- tion_DocumentVersion.xml. Nein PG XML: Danke für den Hinweis. Wir prüfen es im Laufe einer der nächsten Sitzungen. Grundsätzlich gilt aber: der Dateiname ist nicht zu prüfen. -------------Katia Schubert-------------22.09.2021 08:44 gemäß PG Rückmeldung beantwortet -------------Thomas Fellhauer-------------29.10.2021 08:00 Nein Nein
Unavailability_MarketDocument FB 1.0 Eingegangen Ist eine zeitliche Überlappung von mehreren Nichtverfügbarkeitmeldungen für eine Ressource zulässig? Für jeden Zeitpunkt darf maximale eine Nichtverfügbarkeitsmeldung vorliegen. 01.12.2021 2021-01194 Ist es zulässig, dass sich bei zwei Dokumenten mit unterschiedlicher Dokumenten ID, aber demselben Dokumenten-Typ und derselben Ressource die Zeitbereiche überlappen und beide Dokumente gleichzeitig gültig sind (also nicht zurückgezogen wurden) Also z.B. Nichtbeanspruchbarkeit mit ID 1: - Ressource A - Zeitbereich: 2.12.21 10:00 - 3.12.21 10:00 - Wert: 1 Nichtbeanspruchbarkeit mit ID 2: - Ressource A - Zeitbereich: 2.12.21 11:00 - 4.12.21 10:00 - Wert: 2 Falls das zulässig ist, wie soll dann der Wert im überlappenden Zeitintervall behandelt werden? Als Summenwert? Wie sieht das dann bei Markbedingten Anpassungen aus? 2021-12-01 21:08:14 Sehr geehrter Fragesteller,    die zeitliche Überlappung von Nichtverfügbarkeitmeldungen für eine Ressource ist nicht zulässig. Für jeden Zeitpunkt, für den eine Nichtverfügbarkeit gemeldet wird, darf maximal eine Meldung erfolgen.    Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Erik Wassermann Stefan Seidel Johannes Umbach Arnd Krönig Nein -------------Johannes Umbach-------------07.12.2021 20:00 Frage beantwortet und zur Veröffentlichung vorbereitet -------------Katia Schubert-------------20.12.2021 14:28 In PG XML besprochen und veröffentlicht. Nein Nein
Unavailability_MarketDocument FB 1.0 Eingegangen Wie kann eine Nichtverfügbarkeit angepasst werden? Eine Nichtverfügbarkeit kann über den Versand einer neuen Version bei gegebenen Anpassungsbedarf aktualisiert werden. 23.11.2021 2021-01182 Kann eine Nichtverfügbarkeit, die bereits begonnen hat, aber noch nicht abgeschlossen ist, verändert werden, insbesondere der Zeitraum verkürzt und der Ausfallgrund teilweise abgeändert werden? Funktioniert das über eine neue Version oder Storno und anschließend neue Meldung(en)? Beispiel: Im Zeitraum 1 bis 10 ist Z11 Selbstversorgung gemeldet. Zum Zeitpunkt 2 ist nun bekannt, dass im Zeitraum 3 bis 4 eine Wartung B19 durchgeführt wird. Welche Meldungen sind zum Zeitpunkt 2 zu erstellen? 2021-11-23 10:46:38 Sehr geehrter Fragesteller,    in Ihrem konkret aufgezeigten Beispiel kann zum Zeitpunkt 2, wenn die Wartung bekannt ist, der Grund der Nichtverfügbarkeit durch den Versand der Meldung mit einer entsprechend höheren Version aktualisiert werden. Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit der Stornierung ist für Fälle vorgesehen, bei denen die gemeldete Nichtverfügbarkeit komplett zurück genommen werden soll.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Erik Wassermann Stefan Seidel Johannes Umbach Andreas Gmeinwieser Nein -------------Johannes Umbach-------------07.12.2021 19:49 Antworten eingefügt und vorbereitet für die Veröffentlichung -------------Katia Schubert-------------20.12.2021 14:31 in PG XML besprochen Nein Nein
Einführungsszenario BK6-20-160 1.0 Abgeschlossen Wird es in einer weiteren Version des Einführungsszenarios Regelungen zur Auflösung von 100%-Tranchen geben? In einer weiteren Version des Einführungsszenarios wird die Thematik "Auflösung von 100%-Tranchen" aufgegriffen. 03.11.2021 2021-01142 Sehr geehrtes Forum, im Kapitel 5 MPES heißt es, das die 100%-Tranchen von den Verantwortlichen und Berechtigten in deren Systemen aufzulösen sind. Verstehen wir dies richtig, das jeder Markteilnehmer selbständig in seinen Systemen die neue Marktlokations-Struktur hinterlegen muss? Weiterhin steht dort das die bestehenden Konstrukte zu 100%-Tranchen in Marktlokationen zu überführen sind. Heißt das, die bisherige ID der Tranche bleibt bestehen und wird zur Marktlokation? Oder müssen die Informationen der bisherigen Tranche an die bereits existierende Marktlokation übernommen werden? Vielen Dank 2021-11-03 08:39:47 Sehr geehrter Martteilnehmer, in einer weiteren Version des Einführungsszenarios wird die Thematik "Auflösung von 100%-Tranchen" aufgegriffen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Christina Frein Anja Meier Kapitel 5 MPES Nein -------------Christina Frein-------------04.11.2021 14:09 Nein Nein
Stammdaten XSD - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Ist die Häufigkeit des Elements EEG_Anlagenschluessel korrekt? Ja, die Häufigkeit liegt bei 0..unbounded. 21.09.2021 2021-01102 Im complexType "ObjektTyp_TR_T" (Technische Resource) findet sich das Element "EEG_Anlagenschluessel", dessen Vorkommen mit maxOccurs="unbounded" angegeben ist. Laut Kapitel "1.1.2 EEG-Anlage" in "Anwendungshilfe für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter für die Umsetzung der neuen RD2.0-Prozesse, Version 1.1" (https://www.bdew.de/media/documents/2021-07-02_Umsetzungshilfe_AB_final.pdf): "Die TR aus dem RD-Prozess ist der Definition nach identisch mit der SEE (Stromerzeugungseinheit) des MaStR. Einer EEG-Anlage können 1-n TR/SEE zugeordnet werden. Einer TR/SEE kann in der Regel nur genau eine (oder keine) EEG-Anlage zugeordnet sein. Bei Erweiterung einer Anlage erfolgt eine n:1- Zuordnung zwischen SEE (entspricht der TR) und der EEG-Anlage. Eine Zuordnung von mehreren EEG-Anlagen zu einer TR (SEE) ist nicht möglich2" . Sollte hier nicht maxOccurs="1" stehen? 2021-09-21 05:56:13 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  in der Anwendungshilfe für Anlagenbetreiber wird auf die EEG-Anlage und nicht auf den EEG-Anlagenschlüssel abgestellt.  Einer EEG-Anlage können mehrere EEG-Anlagenschlüssel zugewiesen werden, bspw. bei Erweiterungen. Daher ist die Häufigkeit 0..unbounded des Elements EEG_Anlagenschluessel korrekt. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Felix Deutsch <xs:element name="EEG_Anlagenschluessel" type="xs:string" minOccurs="0" maxOccurs="unbounded"/> Nein PG XML sieht es bei unbounded, weil bspw. bei PV-Dachanlagen eine Erweiterung zu einem weiteren EEG-Anlagenschlüssel einer TR führen kann. Patrick Fekete bzgl. Awh ansprechen. -------------Katia Schubert-------------22.09.2021 08:39 In der PG beantwortet. Die Awh spricht von der EEG-Anlage, nicht vom EEG-Anlagenschlüssel. Daher besteht kein Widerspruch und kein Korrekturbedarf. -------------Katia Schubert-------------27.09.2021 14:47 Nein Nein
Stammdaten XSD - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen 19.05.2021 2021-01019 Der Datenpunkt "Verguetungsart" ist in der XSD-Datei als Freitext angelegt. Dagegen ist in der Formatbeschreibung eine Begrenzung auf die möglichen Werte "Z01", "Z02" und "Z03" vorgesehen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die XSD-Datei einen Datentyp "VerguetungsartT" mit den entsprechenden Auswahlmöglichkeiten definieren müsste? 2021-05-19 11:28:02 Vielen Dank für den Hinweis. Wir müssen Ihnen zustimmen. Hier ist uns leider ein Fehler unterlaufen, den wir über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigieren werden.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Tobias Paret Stammdaten XSD: <xs:element name="Verguetungsart" type="xs:string" minOccurs="0"/> Stammdaten FB: Anwendbare Codes Z01 EEG Z02 KWKG Z03 Sonstiges Nein Antwort verfasst -------------Henning Hots-------------26.05.2021 11:08 Nein Nein
Stammdaten XSD - informatorische Lesefassung 1.0 In Bearbeitung 11.05.2021 2021-01015 Bei der Stammdatenmeldung des EIV "Übermittlung von initialen Stammdaten mit DP" und "Übermittlung Stammdatenänderung vom EIV (verantwortlich) ausgehend mit DP" sollen keine betroffenen NB angegeben werden. In der xsd, FB und AWT iist definiert, dass dort 1-6 NB angegeben werden müssen. Müssen dort nocht 0-6 NB als Anzahl angegeben werden? 2021-05-11 09:06:20 Vielen Dank für den Hinweis. Wir müssen Ihnen zustimmen. Hier ist uns leider ein Fehler unterlaufen, den wir über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigieren werden.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Nina Meyer XSD-Zeile bisher: <xs:element name="Betroffene_Netzbetreiber" type="MarktpartnerT_BetroffeneNB" minOccurs="1" maxOccurs="6"> XSD-Zeile Lösungsvorschlag <xs:element name="Betroffene_Netzbetreiber" type="MarktpartnerT_BetroffeneNB" minOccurs="0" maxOccurs="6"> Nein Antwort verfasst. -------------Henning Hots-------------17.05.2021 15:52 Nein Nein
Stammdaten XSD - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Ist der Typ GeokoordinatenT falsch beschrieben? Ja, es handelt sich um einen Fehler und wird über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigiert werden. 21.04.2021 2021-00999 Liebes EDI-Team, In der XSD scheint der Typ GeokoordinatenT falsch beschrieben. Anbei die richtige Version und die alte Version im Feld Textbezug. Damit es eine Frage wird: Folgen Sie meinen Argumenten? Schöne Grüße aus dem Ruhrgebiet Nina Meyer Hinweis der Redaktion: Es wurden Leerzeichen im XML eingefügt, damit der Beispielauszug im Forum lesbar ist. < !--Nina Meyer: falsche Version> < xs:complexType name="GeokoordinatenT"> < xs:simpleContent> < xs:extension base="Geokoordination"> < xs:attribute name="LaengeOst" use="required" form="unqualified"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">12.123456< /xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="xs:NMTOKEN"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < xs:attribute name="BreiteNord" use="required" form="unqualified"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">52.123456< /xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="xs:NMTOKEN"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < /xs:extension> < /xs:simpleContent> < /xs:complexType--> < !--Nina Meyer: Gute Version--> < xs:complexType name="GeokoordinatenT"> < xs:attribute name="LaengeOst" use="required"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">12.123456< /xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="Geokoordination"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < xs:attribute name="BreiteNord" use="required"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">52.123456< /xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="Geokoordination"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < /xs:complexType> 2021-04-21 14:57:04 Sehr geehrte Frau Meyer,  vielen Dank für den Hinweis. Wir müssen Ihnen zustimmen. Hier ist uns leider ein Fehler unterlaufen, den wir über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigieren werden.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Nina Meyer < !--Nina Meyer: falsche Version> < xs:complexType name="GeokoordinatenT"> < xs:simpleContent> < xs:extension base="Geokoordination"> < xs:attribute name="LaengeOst" use="required" form="unqualified"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">12.123456< /xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="xs:NMTOKEN"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < xs:attribute name="BreiteNord" use="required" form="unqualified"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">52.123456</xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="xs:NMTOKEN"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < /xs:extension> < /xs:simpleContent> < /xs:complexType--> < !--Nina Meyer: Gute Version--> < xs:complexType name="GeokoordinatenT"> < xs:attribute name="LaengeOst" use="required"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">12.123456</xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="Geokoordination"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < xs:attribute name="BreiteNord" use="required"> < xs:annotation> < xs:documentation source="Example">52.123456</xs:documentation> < /xs:annotation> < xs:simpleType> < xs:restriction base="Geokoordination"/> < /xs:simpleType> < /xs:attribute> < /xs:complexType> Nein In der PG besprochen -------------Katia Schubert-------------22.04.2021 09:46 Leerzeichen im XML zur Lesbarkeit eingefügt -------------Henning Hots-------------03.05.2021 08:42 Nein Nein
Stammdaten XSD - informatorische Lesefassung 1.0 Eingegangen Ist die Felddefinition für die Typen "MarktlokationT" und "TrancheT" falsch? Ja, sie wird über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigiert werden. 08.04.2021 2021-00978 Sehr geehrte Damen und Herren, uns ist ein möglicher Fehler im Stammdaten-xsd aufgefallen. In unserem Verständnis verstößt die Felddefinition für die Typen "MarktlokationT" und "TrancheT" gegen den W3C-Standard. Konkret meinen wir: < xs:attribute name="Code" use="required" > < xs:simpleType > < xs:restriction base="xs:integer" > < xs:maxLength value="11"/ > < /xs:restriction > < /xs:simpleType > < /xs:attribute > Ein maxLength-Facet ist in unseren Augen aber nur für den Typ String zulässig. Eventuell sollte hier mit einem String gearbeitet werden und dann die Einschränkung auf Ziffern über ein pattern-Facet erfolgen. Teilen Sie unsere Sichtweise oder übersehen wir hier etwas? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2021-04-08 15:54:11 Sehr geehrter Herr Weiße, vielen Dank für den Hinweis. Wir müssen Ihnen zustimmen. Hier ist uns leider ein Fehler unterlaufen, den wir über eine konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigieren werden. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate Ja Sara Olszewski Henning Hots Sara Olszewski Sebastian Weiße Nein -------------Stefan Seidel-------------14.04.2021 09:41 Erster Aufschlag erstellt. Komisch ist, dass der XML-Ausschnitt nicht angezeigt wird, nachdem man auf "Speichern" drückt. -------------Thomas Fellhauer-------------22.04.2021 09:31 Veröffentlicht nach Rücksprache mit PG XML Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen Mit welchem Anwendungsfall der ORDERS werden fehlende Zählerstände in der Sparte Strom angefragt? In der Sparte Strom sind fehlende Zählerstände über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren 30.07.2021 2021-01074 Hallo, sind fehlende Zählerstände für Ein- und Auszug (COS/SMV und COS/SMV) seitens Marktpartner "Lieferant" per ORDERS zu - reklamieren (PI 17113 "Reklamation von Messwerten") oder - anzufordern (PI 17004 "Anforderung von Messwerten") Danke. 2021-07-30 10:25:07 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in der Sparte Strom sind fehlende Zählerstände zum Ein- und Auszug seitens eines Marktpartners in der Rolle Lieferant per ORDERS, der der Prüfidentifikator 17113 zugeordnet ist, beim Messstellenbetreiber zu reklamieren. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Marcus Ogon Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen Mit welchem Anwendungsfall der ORDERS werden fehlende Messwerte in der Sparte Strom angefragt? In der Sparte Strom sind fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren 10.05.2021 2021-01013 Hallo, im REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP AHB ist bei ORDERS PI 17113 "Reklamation von Messwerten" im Segment "Beschreibung der Reklamation von Werten" angegeben, dass auch fehlende Werte reklamiert werden können. Können mit dieser ORDERS auch fehlende Messwerte COS (Ein- und Auszug) angefragt werden? Vielen Dank. 2021-05-10 13:14:06 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, ja, in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt." Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Für die Sparte Gas wird die Geschäftsdatenanfrage zur Nachforderung fehlender Werte genutzt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Marcus Ogon REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP AHB 1.0c Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen In welchen Fällen ist eine Bestellung von Werten per ORDERS, der der PID 17004 zugeordnet ist, auszulösen? Die Auslöser einer Bestellung von Werten wurde mit Umsetzungsfrage WiM_027 präzisiert 21.04.2021 2021-00997 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage / Anmerkung / Korrektur zur veröffentlichten Umsetzungsfrage mit der Nummer 2021-00966. Wir sind hier der Auffassung, dass die PID 17004 an dieser Stelle verkehrt ist und stattdessen die PID 17113 hier verwendet werden müsste. Begründung: Laut dem aktuellen Dokument zur Übersicht der Prüfidentifikatoren (Stand 9.4.21) ist die einzige Ausprägung der 17004, bei welcher der NB einem MSB diese Nachricht schickt, basierend auf der Umsetzungsfrage „WiM_024“. Die WiM_024 (UF-Katalog, Version 1.24) wiederum referenziert ausschließlich auf das Sequenzdiagramm zur Anforderung und Übermittlung von Werten. In der aktuellen WiM (BK6-18-032) wird in den Vorbedingungen zu diesem Sequenzdiagramm folgende Bedingung aufgestellt: „Auslöser einer Bestellung kann nur eine Zwischenablesung (s. dazu unter Nr. 4 in der Tabelle „Darstellung der zu übermittelten Werte“) sein.“ In dieser Tabelle wiederum sind unter Nummer 4 nur Zwischenablesungen aufgeführt. Lieferendemeldungen, Abmeldeanfragen, Lieferbeginn und Ersatzversorgungsmeldungen sind unter den Nummern 2 und 3 aufgeführt. Dies bedeutet unserer Auffassung nach, dass die PID 17004 für alle Punkte unter 2 und 3 und damit auch in der benannten Umsetzungsfrage nicht zulässig ist. Anders verhält es sich mit der PID 17113. In den Vorbedingungen zu dem Prozess laut aktueller WiM als Auslöser heißt es u.a. „… dem LF, NB, ÜNB oder MSB liegen erforderliche Werte in der entsprechenden Qualität nicht vor.“ Damit kann unseres Erachtens mit der PID 17113 die Werte für die Punkte 2 und 3 lt. der Tabelle „Darstellung der zu übermittelten Werte“ angefordert werden. Konsequenterweise könnte dann – das ist uns bei der Analyse aufgefallen – im AHB zur ORDERS (Stand 31.3.21) im SG30-CCI-7037 der Qualifier „COS“ gestrichen werden zur PID 17004. Sind wir hier auf dem richtigen Weg oder übersehen wir etwas? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2021-04-21 14:20:20 Sehr geehrter Herr Weiße, mit der Umsetzungsfrage WiM_027 wurde der Anwendungsbereich der Bestellung von Werten (über eine ORDERS, der der Prüfidentifikator 17004 zugeordnet ist) präzisiert und erweitert, sodass sich der Anwendungsbereich auch auf die Nummern 2 und 3 aus der Tabelle „Darstellung der zu übermittelten Werte“ in der WiM bezieht. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sebastian Weiße Ticketnummer 2021-00966 Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen Welche Datumsangabe erfolgt bei der Bestellung einer Abgrenzung der Energiemenge zum Jahreswechsel mit der ORDERS 17004? Bei der Bestellung einer Abgrenzung der Energiemenge zum Jahreswechsel ist in in SG30 DTM+9 das Datum 01.01.XXXX anzugeben. 01.04.2021 2021-00968 Sehr geehrtes Forum, wie bestelle ich in der Marktrolle NB eine Abgrenzung der Energiemenge, zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung zum Jahreswechsel (z.B. 01.01.2022), mittels ORDERS PID 17004? Vielen Dank 2021-04-01 13:29:10 Sehr geehrter Marktteilnehmer, In der ORDERS PID 17004 ist als Hinweis an der SG30 DTM+9 (Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage) angegeben: „In der Sparte Strom ist immer der Wert für 00:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint, in der Sparte Gas ist immer der zukünftige Zählerstand für 06:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint.“ Falls Sie daher eine Abgrenzung der Energiemenge des MSB benötigen, bestellen Sie diese mit der Angabe 01.01.XXXX in SG30 DTM+9. Also in Ihrem Beispiel 01.01.2022   Freundliche Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP AHB 1.0c PID 17004 Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 13:29 Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen Geschäftsdatenanfrage nach Stammdaten auch für rückwirkende Zeitpunkte? Geschäftsdatenanfrage nach Stammdaten immer für aktuelle Stammdaten 23.02.2021 2021-00922 Hallo zusammen, über den Prüfidentifikator 17102 können Stammdaten vom Lieferanten mit dem Grund Z14 - Stammdaten der Marklokation und Messlokation angefragt werden. Dies geht hier zum Tagesdatum. Gibt es die Möglichkeit diese auch für rückwirkende Zeitpunkte anzufragen? Vielen Dank und Beste Grüße 2021-02-23 16:46:26 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, eine Geschäftsdatenanfrage nach Stammdaten bezieht sich immer auf die aktuellen Stammdaten. Eine rückwirkende Anfrage nach Stammdaten ist nicht möglich. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Tobias Schüßler siehe Seite 12 ff Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0c Abgeschlossen Wie ist die Referenz auf ID weiterer Marktlokationen im Angebot zur MSB-Rechnungsabwicklung (QUOTES) anzugeben? Referenz auf ID weiterer Marktlokationen bei der Position des Messstellenbetrieb-Entgelts ausreichend 18.01.2021 2021-00890 Hallo Forum-Team, wenn ein Angebot zur MSB-Rechnungsabwicklung (PI 15002) mehrere Marktlokationen abdeckt (AN nutzt mehrere Marktlokationen in einem Gebäude), ist dann die "Referenz auf ID weiterer Marktlokationen" (SG32 RFF 1154) bei allen Positionen des Angebots anzugeben, oder ausschließlich bei der Position des Messstellenbetrieb-Entgelts (Artikelnummer 9990001000798)? Mit freundlichen Grüßen S. Reumann 2021-01-18 17:23:16 Sehr geehrter Herr Reumann, es genügt die "Referenz auf ID weiterer Marktlokationen" bei der Position des Messstellenbetrieb-Entgelts anzugeben. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Stefan Reumann Nein Nein Nein
MSCONS AHB 3.0 Abgeschlossen Welche Datumsangabe erfolgt bei der Messwertübermittlung von Zählerständen aus einer kME / mME oder iMS bei der Übermittlung eines Turnus-Zählerstandes? Die Angabe des Ablesedatums von Zählerständen ist von der verbauten Messtechnik abhängig. 15.07.2021 2021-01057 Sehr geehrtes Forum Datenformate, es herrscht Uneinigkeit darüber, wie abhängig von der Messtechnik die Zählerstände korrekt an den Marktpartner übermittelt werden. Hier haben wir als Netzbetreiber drei Szenarien, für die wir eine Antwort benötigen. Grundlage für die Messdatenbereitstellung durch den MSB ist die Bereitstellung aufgrund eines Turnuszeitpunktes (z.B. 28.02.2021) welchen der MSB uns vorab mitgeteilt hat. Welche Datumsangaben sind bei der Übermittlung der Zählerstände anzugeben, wenn es sich um: A: eine mME oder kME ohne Fernauslesung handelt, B: eine kME mit Fernauslesung handelt, C: ein iMS handelt? Vielen Dank 2021-07-15 16:24:05 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Angabe des Ablesedatums von Zählerständen ist von der verbauten Messtechnik abhängig. Hierbei wird lediglich zwischen zwei Arten, nämlich iMS oder kME / mME unterschieden. Ob die kME ein elektronischer Zähler ist der ggf. über eine Fernauslesung verfügt und die Werte auch zu einem Zeitpunkt 00:00 speichert ist dabei nicht weiter relevant. In Ihrem Beispiel bedeutet dies bzgl. der Datumsangaben für die Turnusablesung: im Falle eines iMS: wäre der Messwert mit der Datumsangabe in SG10 DTM DE2379 mit dem Code 303 CCYYMMDDHHMMZZZ zu übertragen. Also immer als Beginn des Tages 00:00 Uhr. In Ihrem Beispiel also zum 01.03.2021 00:00 Uhr. Im Falle einer kME / mME (unabhängig ob Fernauslesung oder manuelle Ablesung) wäre der Messwert mit der Datumsangabe in SG10 DTM DE2379 mit dem Code 102 CCYYMMDD zu übertragen. Da es sich in Ihrem Beispiel um eine Turnusablesung handelt (Ablesegrund: PMR und Erfassungshinweis: MRV) gilt dabei folgendes: MRV bezieht sich immer auf das Tagesende des angegebenen Tages. Bei der Sparte Strom ist das 00:00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass bei der Übertragung des Zählerstandes hier der 28.02.2021 angegeben werden muss. Bitte beachten Sie, dass dies für alle Ablesegründe, die mit dem Erfassungshinweis MRV oder EMV analog gilt. Ergänzender Hinweis: Bei der darauffolgenden Übermittlung der Energiemengen (MSCONS AHB 3.0 Kapitel 4.2): Für Energiemengen, die aus der Messtechnik iMS ermittelt werden, gilt: In SG10 DTM+164 (Ende Messperiode) wird das Datum des Vortages des Zeitpunkts als Ende angegeben, zu dem der letzte Messwert mit den oben angegebenen Kriterien übermittelt wurde. Für Energiemengen, die aus der Messtechnik kME ohne RLM und mME ermittelt werden, gilt: In SG10 DTM+164 (Ende Messperiode) wird das Datum des Zeitpunkts als Ende angegeben, zu dem der letzte Messwert mit den oben angegebenen Kriterien übermittelt wurde. Das bedeutet ihn Ihrem Beispiel, dass die Energiemenge unabhängig von der verbauten Messtechnik als Ende Messperiode in SG10 DTM+164 den 28.02.2021 hat.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer Kapitel 4 Zählerstände und Energiemengen Nein Frage und Antwort abgestimmt und daher veröffentlicht, da selbsterklärend und mehrfach bei mir (auch persönlich) eingegangen -------------Thomas Fellhauer-------------15.07.2021 16:25 Nein Nein
ActivationDocument AWT 1.0 Abgeschlossen Wir funktioniert die Abstimmung des Ausgleichsfahrplans im Planwertmodell? Diese Thematik wird mit einer Umsetzungsfrage beantwortet. 13.07.2021 2021-01055 Sehr geehrtes Forum, der Abruf (sowohl im Aufforderungsfall als auch im Duldungsfall) wird laut Prozessdefinition vom anweisenden NB übermittelt. In der Weiterleitung an den LF bzw. BKV ist im Feld OriginalSenderIdentification dann dieser anweisende NB erhalten. Der BKV muss im Planwertmodell einen Ausgleichsfahrplan mit dem anfordernden NB erstellen. Woher bekommt der BKV die Information wer der anfordende NB ist. Müsste dies nicht auch im ActivationDocument übermittelt werden? Kann hier an dieser Stell dann auch der Redispatch-Bilanzkreis des anfordernden NB übermittelt werden? Vielen Dank 2021-07-13 12:48:50 Sehr geehrte Marktteilnehmerin,   für Ihre Frage ist aufgrund der zu dieser Stelle unklaren Prozesslage eine Umsetzungsfrage in Bearbeitung.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Johannes Umbach Katia Schubert Johannes Umbach Anja Meier ActivationDocument Abruf im Aufforderungsfall mit Delta-/Sollwertanweisung DP an LF bzw. LF an BKV Abruf im Duldungsfall mit Sollwertanweisung DP an LF bzw. LF an BKV Nein -------------Johannes Umbach-------------14.07.2021 08:37 Antwort eingefügt in PG besprochen -------------Katia Schubert-------------14.07.2021 09:37 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Wie erfolgt der Versand der Energiemengen PI 13019 BGM 7 bei rechnerischen Abgrenzungen? Abgrenzungen ohne Zählerstände sind in einer Nachricht mittels Wiederholung der SG9 LIN zu übermitteln. 18.06.2021 2021-01036 Sehr geehrtes Forum Datenformate, es herrscht Uneinigkeit darüber, wie für ein Zeitintervall (Beispiel 01.04.2020 – 31.03.2021) Energiemengen auf Ebene der Marktlokation gebildet werden. Als NB haben wir beim MSB eine Abgrenzung zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021 mittelt ORDERS aufgrund der MwSt. Anpassung bestellt. Für den Zeitpunkt 01.04.2020 und 31.03.2021 liegt ein Zählerstand vor. Wie sind diese Mengen durch den MSB zu versenden? Über die Wiederholung der LIN Segmente in einer Nachricht, oder können die Abgrenzungen in einzelnen Nachrichten mit den entsprechenden STS Segmenten versendet werden? 2021-06-18 13:12:56 Sehr geehrter Marktteilnehmer,   die Mengen in Ihrem Beispiel werden über die Wiederholung der LIN Segmente in einer Nachricht übermittelt. Es ist nicht zulässig die abgegrenzten Mengen die keine Zählerstände als Basis haben in einzelnen Nachrichten zu übersenden.   Am Datenelement: DE4405 der SG10 STS Grundlage der Energiemenge ist mit den Bedingungen: [87] und [88] an den Qualifier / Codes: Z36 Zählerstand zum Beginn der angegebenen Energiemenge vorhanden und kommuniziert Z37 Zählerstand zum Ende der angegebenen Energiemenge vorhanden und kommuniziert zusätzlich beschrieben, dass für den frühesten angegeben Zeitpunkt und den spätesten angegeben Zeitpunkt innerhalb einer Nachricht ein Zählerstand vorhanden und kommuniziert sein muss. In Ihrem Beispiel wäre die MSCONS Nachricht mit dem Prüfidentifikator 13019 daher wie folgt aufzubauen: lfd. Position: SG9 LIN: Position 1 Mengenangabe im SG9 QTY – Menge im Zeitintervall 1 Beginn Messperiode SG10 DTM+163: 01.04.2020 Ende Messperiode SG10 DTM+164: 30.06.2020 Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z36 Zählerstand zum Beginn der angegebenen Energiemenge vorhanden und kommuniziert Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z39 Zählerstand zum Ende der angegebenen Energiemenge nicht vorhanden da Mengenabgrenzung   lfd. Position: SG9 LIN: Position 2 Mengenangabe im SG9 QTY Menge im Zeitintervall 2 Beginn Messperiode SG10 DTM+163: 01.07.2020 Ende Messperiode SG10 DTM+164: 31.12.2020 Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z38 Zählerstand zum Beginn der angegebenen Energiemenge nicht vorhanden da Mengenabgrenzung Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z39 Zählerstand zum Ende der angegebenen Energiemenge nicht vorhanden da Mengenabgrenzung   lfd. Position: SG9 LIN: Position 3 Mengenangabe im SG9 QTY – Menge im Zeitintervall 3 Beginn Messperiode SG10 DTM+163: 01.01.2021 Ende Messperiode SG10 DTM+164: 31.03.2021 Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z38 Zählerstand zum Beginn der angegebenen Energiemenge nicht vorhanden da Mengenabgrenzung Grundlage der Energiemenge SG10 STS: Z37 Zählerstand zum Ende der angegebenen Energiemenge vorhanden und kommuniziert   Freundliche Grüße Ihre Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB Übermittlung von Energiemengen Nein -------------Thomas Fellhauer-------------18.06.2021 13:13 Formatierung etwas angepasst zur besseren Lesbarkeit, keine textliche Änderung-------------Thomas Fellhauer-------------21.06.2021 08:46 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Wie wird eine Energiemenge aus zwei Zählerständen aus einer Turnusablesung gebildet? Das Ablesedatum in SG10 DTM+9 mit Ablesegrund PMR und Ablesehinweis MRV ist als Ende des angegebenen Tages zu interpretieren. 01.04.2021 2021-00969 Sehr geehrtes Forum, Wie wird eine Energiemenge mit Beginn- und Endedatum gebildet, wenn ein Zählerstand aus einer kME ohne RLM oder einer mME mit dem Ablesegrund PMR und dem Erfassungshinweis „MRV“ vorliegt? Beispiel: Turnusablesung Zählerstand am 01.11.2019 und Turnusablesung Zählerstand am 01.11.2020 liegt vor und wird übermittelt. Vielen Dank 2021-04-01 13:35:53 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  Da bei dem Ablesegrund PMR und dem Erfassungshinweis „MRV“ bei kME ohne RLM oder einer mME eine Datumsangabe ohne Uhrzeit der tatsächlichen Ablesung vorliegt, wird auf dieser Basis die Energiemenge auf Ebene der Marktlokation wie folgt gebildet (1:1 Beziehung zwischen Markt- und Messlokation, gemessene Energiemenge entspricht dem Verbrauch der Marktlokation, ohne weitere angeforderte Abgrenzungen). Energiemenge Beginndatum (SG10 DTM+163): 02.11.2019 – Endedatum (SG10 DTM+164) 01.11.2020. Freundliche Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3c Messwert Energiemenge 13019 Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 13:36 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Wie werden Energiemengen mit Beginn- und Endedatum gebildet, wenn Zählerstände mit unterschiedlichen Abelsegründen / -hinweisen vorliegen? Regel „Beginn/Ende Messperiode“ für die Energiemenge: Beginn Messperiode bezieht sich immer auf den Tagesbeginn des angegebenen Tages, Ende Messperiode bezieht sich immer auf das Tagesende des angegebenen Tages 01.04.2021 2021-00967 Sehr geehrtes Forum, wie werden die drei Energiemengen mit Beginn- und Endedatum gebildet, wenn die folgenden vier Zählerstände aus einer kME ohne RLM oder einer mME vorliegen? 1. Zählerstand Ablesegrund: COS „Vertragswechsel“ Erfassungshinweis: SMV „Anfangszählerstand“ Ablesedatum: 01.03.2020 Zählerstand: 1000 KWh 2. Zählerstand Ablesegrund: COT „Zwischenablesung“ Erfassungshinweis: MRV: Zählerstand Ablesedatum: 01.04.2020 Zählerstand: 1300 KWh 3. Zählerstand Ablesegrund: PMR „Turnusablesung“ Erfassungshinweis: MRV: Zählerstand Ablesedatum: 01.05.2020 Zählerstand: 1500 KWh 4. Zählerstand Ablesegrund: COS „Vertragswechsel“ Erfassungshinweis: EMV: Zählerstand Ablesedatum: 31.05.2020 Zählerstand: 1900 KWh Vielen Dank 2021-04-01 13:19:20 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Regel „Beginn/Ende Messperiode“ für die Energiemenge Beginn Messperiode“ bezieht sich immer auf den Tagesbeginn des im DE2380 angegebenen Tages. Das ist der angegebene Tag 00:00 Uhr. „Ende Messperiode“ bezieht sich immer auf das Tagesende des im DE2380 angegebenen Tages. Das ist der Folgetag 00:00 Uhr. Bei Anwendung der Regel auf Ihr Beispiel stellt sich folgende Konstellation dar: Die drei Energiemengen sind vom MSB der Marktlokation auf Basis der von Ihnen genannten Zählerstände wie folgt zu bilden und den berechtigten Marktpartner zu übermitteln:   Energiemenge         Beginndatum: 01.03.2020         Endedatum: 01.04.2020         Menge: 300 KWh   Energiemenge         Beginndatum: 02.04.2020         Endedatum: 01.05.2020         Menge: 200 KWh   Energiemenge         Beginndatum: 02.05.2020         Endedatum: 31.05.2020         Menge: 400 KWh   Freundliche Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3c PID 13019 Messwert Energiemenge (Strom) Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 13:19 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Eingegangen Mit welcher Datumsangabe wird einMesswert aufgrund einer Abmeldung NN bestellt und wie wird dieser vom MSB versendet? In der ORDERS PID 17004 wird bei der Datumsangabe immer der Beginn des Tages angegeben, für die Übermittlung der Messwerte in der MSCONS gibt es unterschiedliche Varianten. 01.04.2021 2021-00966 Sehr geehrtes Forum, in der Rolle als NB haben wir eine Abmeldung eines Lieferanten zum 31.01.2021 an einer Marktlokation bestätigt. An der dazugehörigen Messlokation ist eine kME ohne RLM oder einer mME verbaut. Ein Zählerstand liegt nicht vor, sodass wir diesen beim MSB bestellen.Daraus ergeben sich folgende Fragen: Frage1: Welche Datums Angabe erfolgt in der ORDERS mit dem PID 17004? Frage 2: Wie teilt der MSB die Informationen in der MSCONS mit? Vielen Dank 2021-04-01 13:06:47 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Antwort auf Frage1: in der ORDERS PID 17004 ist als Hinweis an der SG30 DTM+9 (Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage) angegeben: „In der Sparte Strom ist immer der Wert für 00:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint, in der Sparte Gas ist immer der zukünftige Zählerstand für 06:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint.“ Da die Zuordnung des Lieferanten zur Lokation am 31.01.2021 „Ende des Tages“ beendet wird, bestellen Sie den Messwert zum 01.02.2021 mit dem Ablesegrund „COS“.    Antwort auf Frage2: Hier gibt es unterschiedliche Varianten: Variante 1: Die Messwerte erhalten die Marktrollen: NB, LF In der MSCONS mit dem PID 13017 wird zusätzlich der Erfassungshinweis „SMV“ übermittelt, da mit dem Erfassungshinweis „SMV“ das in der MSCONS PID 13017 das in SG10 DTM+9 (01.02.2021) angegebene Ablesedatum den Start des Tages definiert. Variante 2: Die Messwerte erhalten die Marktrollen: NB, LF In der MSCONS mit dem PID 13017 wird zusätzlich der Erfassungshinweis „EMV“ übermittelt, da mit dem Erfassungshinweis „EMV“ das in der MSCONS PID 13017 das in SG10 DTM+9 (31.01.2021) angegebene Ablesedatum das Ende des Tages definiert. Variante 3: Die Messwerte erhalten die Marktrollen: NB, LF In der MSCONS mit dem PID 13017 wird zusätzlich der Erfassungshinweis „SMV“ übermittelt, da mit dem Erfassungshinweis „SMV“ das in der MSCONS PID 13017 das in SG10 DTM+9 (01.02.2021) angegebene Ablesedatum den Start des Tages definiert und zusätzlich in der MSCONS mit dem PID 13017 wird zusätzlich der Erfassungshinweis „EMV“ übermittelt, da mit dem Erfassungshinweis „EMV“ das in der MSCONS PID 13017 das in SG10 DTM+9 (31.01.2021) angegebene Ablesedatum das Ende des Tages definiert. Freundliche Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate    Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3c PID 13017, REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP AHB 1.0c, PID 17004 Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 13:07 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Wie wird ein Zählerstand aufgrund der Bestellung mittels ORDERS PID 17004 mit dem Ablesegrund COS an den Besteller übermittelt? Es ist dasselbe Datum aus der ORDERS mit dem Ablesegrund „COS“ sowie dem Erfassungshinweis „SMV“ anzugeben. 01.04.2021 2021-00965 Sehr geehrtes Forum, wie ist der Zählerstand bei kME ohne RLM oder einer mME aufgrund der Bestellung eines Messwertes mittels ORDERS PID 17004 für Strom mit dem Ablesegrund „COS“ vom MSB an den Besteller zu übermitteln, bei einer Messwertanforderung zum 01.03.2021 aufgrund des Wechsels eines Marktpartners an der Marktlokation? Vielen Dank 2021-04-01 12:48:58 Sehr geehrter Marktteilnehmer,    In der ORDERS PID 17004 ist als Hinweis an der SG30 DTM+9 (Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage) angegeben: „In der Sparte Strom ist immer der Wert für 00:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint, in der Sparte Gas ist immer der zukünftige Zählerstand für 06:00 Uhr des angegebenen Tages gemeint.“ Daraus ergibt sich, dass der MSB dem Besteller einen Zählerstand mittels MSCONS PID 13017, zum 01.03.2021 und dem Ablesegrund „COS“ sowie dem Erfassungshinweis „SMV“ übermittelt. Mit dem Erfassungshinweis „SMV“ wird in der MSCONS PID 13017 das in SG10 DTM+9 angegebene Ablesedatum als Start des angegebenen Tages definiert.   Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate      Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3c Messwert Zählerstand 13017 Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 12:49 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Wie sind die Ablesehinweise zu den Ablesegründen bei Zählerständen mit Datumsangabe definiert? Wenn das Ablesedatum eine Datumsangabe ohne Uhrzeit ist: Ablesehinweis SMV als Beginn des angegebenen Tages, Ablesehinweise EMV oder MRV als Ende des angegebenen Tages 01.04.2021 2021-00964 Sehr geehrtes Forum, wie sind die Ablesehinweise zu den einzelnen Ablesegründen in der MSCONS zu Zählerständen PID 13017 / 13002 im Zusammenspiel mit der Datumsangabe in SG10 DTM+9 (Ablesedatum) bei einer kME ohne RLM oder einer mME definiert? Hierzu gibt es im Markt derzeit unterschiedliche Auffassungen. Vielen Dank 2021-04-01 12:38:47 Sehr geehrter Marktteilnehmer,  Bei der Übermittlung einer MSCONS PID 13017 oder 13002 sind die Ablesegründe und die dazugehörigen Ablesehinweise für die Datumsangabe wie folgt definiert Ablesedatum in SG10 DTM+9 mit Ablesegrund COS und Ablesehinweis SMV = Beginn des angegebenen Tages. Bei der Sparte Strom ist das 00:00 Uhr des angegebenen Tages. Bei der Sparte Gas ist das 06:00 Uhr des angegebenen Tages. Ablesedatum in SG10 DTM+9 mit Ablesegrund COS und Ablesehinweis EMV = Ende des angegebenen Tages. Bei der Sparte Strom ist das 00:00 Uhr des Folgetages. Bei der Sparte Gas ist das 06:00 Uhr des Folgetages. Ablesedatum in SG10 DTM+9 mit Ablesegrund COT/PMR/ABZ und Ablesehinweis MRV = Ende des angegebenen Tages Bei der Sparte Strom ist das 00:00 Uhr des Folgetages. Bei der Sparte Gas ist das 06:00 Uhr des Folgetages. Hinweis Die Ablesegründe COM / IOM / ROM / CMP werden hier nicht weiter betrachtet, da hier das Ablesedatum in SG10 DTM+9 minutengenau mit UTC Abweichung angegeben wird.   Freundliche Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3, Anwendungsübersicht Zählerstände Prüfidentifikator 13017 / 13002, Ablesegründe / Ablesehinweise. Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 12:39 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3c Abgeschlossen Ist bei der Übermittlung eines vorläufigen Wertes eine Statuszusatzinformation anzugeben? Vorläufige Werte sind nicht mit Statuszusatzinformationen zu versehen. 01.04.2021 2021-00963 Sehr geehrtes Forum, Ist bei der Übermittlung eines vorläufigen Wertes (SG10 QTY Mengenangaben DE6063 mit Wert Z18 vorhanden) keine Statuszusatzinformation mehr anzugeben? Dies war bisher als Bedingung vorhanden, dass eine Statuszusatzinformation sowohl für vorläufige Werte als auch für Ersatzwerte angegeben werden muss. Vielen Dank 2021-04-01 12:27:39 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vorläufige Werte sind nicht mit Statuszusatzinformationen zu versehen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation in der Umsetzungsfrage WiM_044. Freundlichen Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate  Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Fellhauer MSCONS AHB 2.3c Lastgang (Strom) PID: 13018 Statuszusatzinformation Nein ...wie in der Sitzung am 25./26.01.2021 besprochen, werden die vereinbarten Fragen / Antworten mit Veröffentlichung der neuen Dokumente auf Basis der Konsultationsergebnisse veröffentlicht. -------------Thomas Fellhauer-------------01.04.2021 12:28 Nein Nein
AcknowledgementDocument AWT 1.0 Eingegangen Welche Prüfungen sind im Rahmen der Erstellung des AcknowledgementDocument durchzuführen? Aktuell ist ausschließlich die Syntaxprüfung vorgesehen. 19.05.2021 2021-01020 Sehr geehrtes Forum, welche Prüfungen sind im Rahmen der Erstellung des AcknowledgementDocument durchzuführen? Soll hier eine reine Syntaxprüfung (analog CONTRL) oder auch eine Verarbeitbarkeitsprüfung (analog APERAK) erfolgen? Wenn auch eine Verarbeitbarkeitsprüfung erfolgen soll, wie erkennt man anhand der Nachricht in welchem Anwendungsfall (in welchem AWT) man sich befindet. Z.B. im ActivitionDocument dürfen im Aufforderungsfall für das Feld MeasureUnit die Werte MAW und P1 enthalten sein, im Duldungsfall aber nur P1. Es gibt aber keine Unterscheidung der Nachrichten anhand irgendwelcher Identifikatoren (wie Prüfidentifikatoren bei EDIFACT). Beide können auch, z.B. im Fall der Sollwertanweisung, dieselben Typen-Ausprägungen haben: Aufforderungsfall: DocumentType: A96 ProcessType: A41 BusinessType: A46/A85 Duldungsfall: DocumentType: A96 ProcessType: A41 BusinessType: A85 Vielen Dank 2021-05-19 12:53:16 Sehr geehrte Fragestellerin, aktuell sind noch keine fachlichen/inhaltlichen Prüfungen vorgesehen und daher auch keine Prüfkriterien veröffentlicht. Es sind nur Syntaxprüfungen durchzuführen. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Stephan Schlunke Torsten Henning Tim Geisendörfer Anja Meier AcknowledgementDocument AWT 1.0 ActivationDocument AWT 1.0 - Abruf im Aufforderungsfall mit Delta-/Sollwertanweisung bzw. Abruf im Duldungsfall mit Sollwertanweisung Nein Nach Antwort-Vorschlag von Torsten Henning in der PG XML besprochen und veröffentlicht. -------------Katia Schubert-------------01.06.2021 15:07 Nein Nein
AcknowledgementDocument AWT 1.0 Eingegangen Übermittlungsfristen ACK ACK muss unverzüglich nach Prüfung der Datei übermittelt werden 26.04.2021 2021-01001 Sehr geehrtes Forum, wie sind die Fristen für die Übermittlung einer ACK im Redispatch? Für die Marktkommunikation mit EDIFACT sind die Firsten für die CONTRL und APERAK in dem entsprechendem AHB zu finden. Für die ACK bei Kommunikation mit XML sind keine Informationen zu den Fristen zu finden. Gelten hier die gleichen Fristen wie im Fahrplanversand (siehe "Fahrplanmeldung in Deutschland"), wo ja bereits per XML kommuniziert wird? Vielen Dank 2021-04-26 12:04:54 Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der "Fahrplananmeldung in Deutschland", auf die Sie Bezug nehmen, verpflichten sich die ÜNB, unmittelbar nach Erhalt einer BK-Fahrplananmeldung diese zu prüfen und unverzüglich einen ACK mit dem Prüfergebnis an den BKV zu übermitteln. Beim harmonisierten Abrufprozess gemäß RD 1.0 geht man davon aus, dass nach spätestens 3 Minuten die Rückantwort auf die Aktivierungsorder in Form eines ACK beim Sender (ÜNB) eintreffen muss. Auch diese Angabe entspricht einer unverzüglichen automatisierten Prüfung der empfangenen Datei seitens des Empfängers, in deren Ergebnis sofort ein ACK mit dem Prüfergebnis an den Dateisender übermittelt wird. Diese unverzügliche Reaktion mittels ACK wird auch beim RD 2.0-Prozess erwartet. Eine Angabe in Sekunden ist bei einer erwarteten unverzüglichen Reaktion nicht erforderlich, zumal die Wartezeit aus Sicht des Empfängers des ACK vom Versand seiner Datei bis zum Erhalt des ACK auch von den Laufzeiten der Datenübermittlungen abhängig ist. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Stephan Schlunke Torsten Henning Stephan Schlunke Anja Meier Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Abgeschlossen Darf die Artikelnummer uneingeschränkt genutzt werden? Artikelnummer muss uneingeschränkt genutzt werden. 29.04.2021 2021-01004 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Zusatzdienstleistungen nach § 35 Abs. 2 und Abs. 3 MsbG (Art.-Nr. 81 bis 86) wird in der BDEW-Codeliste auf die Hochziffer 6 verwiesen. Dort heißt es "Die Artikelnummer ist in diesem Anwendungsfall erst ab dem 01.04.2021 zu nutzen.". Als Lieferant stellen uns MSB nun zwei verschiedene Arten von MSB-INVOIC, die die Art.-Nr. 81 bis 86 enthalten: Fall1 - Zeitpunkt der Rechnungserstellung: Die Art.-Nr. werden für einen Abrechnungszeitraum < 01.04.2021 in Rechnung gestellt. Das Stelldatum der Rechnung ist jedoch > 01.04.2021. Fall2 - Abrechnungszeitraum: Die Art.-Nr. werden für einen Abrechnungszeitraum > 01.04.2021 in Rechnung gestellt. Die Verwendung der Art.-Nr. ist aus unserer Sicht an der Stelle leider nicht eindeutig. Bezieht sich die Nutzung der Art.-Nr. auf den Zeitpunkt der Rechnungserstellung (Stelldatum) oder auf den Abrechnungszeitraum der MSB-INVOIC? Falls der Abrechnungszeitraum entscheidend ist, müsste eine MSB-INVOIC mit Bsp.-Abrechnungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 für den Teilzeitraum 01.01.-31.03.2021 einen Rechnungsteil mit Art.-Nr. 79 und für den Teilzeitraum 01.04.2021-31.12.2021 einen Rechnungsteil mit Bsp.-Art.-Nr. 83 enthalten. Ist unsere Einschätzung korrekt? Ich bitte Sie um Beantwortung unserer Fragestellungen. 2021-04-29 13:55:39 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Artikelnummern mit der Fußnote 6 sind unabhängig vom Abrechnungszeitraum ab dem 1. April 2021 nutzbar. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datennformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Daniel Benz Nein siehe Antwort zur uneingeschränkten Nutzung der Artikelnummer => gleiche Antwort geben -------------Beate Becker-------------02.06.2021 11:46 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Abgeschlossen Darf die Artikelnummer uneingeschränkt genutzt werden? Artikelnummer muss uneingeschränkt genutzt werden. 13.04.2021 2021-00982 Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist die Fußnote 6 "Die Artikelnummer ist in diesem Anwendungsfall erst ab dem 01.04.2021 zu nutzen" für die Zusatzleistung zu verstehen? - Bezieht sich das Datum auf den Rechnungszeitraum? (ergo Zeitscheibentrennung: bis 31.03. ist 9990001000798 zu verwenden, ab 01.04. die entsprechende Artikelnummer für die Zusatzleistung) - oder sind die neuen Artikelnummern ab 01.04.2021 auch für davorliegende Rechnungszeiträume gültig ? Vielen Dank im Voraus! 2021-04-13 15:48:25 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Artikelnummern mit der Fußnote 6 sind unabhängig vom Abrechnungszeitraum ab dem 1. April 2021 nutzbar. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datennformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Madeleine Meier Fußnote 6: "Die Artikelnummer ist in diesem Anwendungsfall erst ab dem 01.04.2021 zu nutzen" Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Abgeschlossen Wie wird der Datenspeicher abgerechnet? Der Datenspeicher wird als eigene Position abgerechnet. 29.03.2021 2021-00959 Ist es zulässig Datenspeicher+Mengenumwerter für die Artikelnummer 9990001 00065 7 auszuweisen oder darf ausschließlich der Preisbestandteil Mengenenumwerter für diese Artikelnummer verwendet werden? 2021-03-29 16:11:15 Sehr geehrter Marktteilnehmer, wir gehen davon aus, dass der Preis für den Datenspeicher auf dem veröffentlichten Preisblatt des NB separat ausgewiesen ist. Dementsprechend muss er in einer eigenen Position in der INVOIC abgerechnet werden. Die dafür passende Artikelnummer ist die 9990001 00062 3 "Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik". Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker René Lotter Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Eingegangen Müssen Artikelnummern und Preisblatt zusammenpassen? Ja, die Artikelnummern müssen mit dem Preisblatt korrespondieren. 11.02.2021 2021-00914 Auf Seite 5 wurde für die Netznutzungsabrechnung Strom (GPKE) und Netznutzungsabrechnung Gas (GeLi Gas) die Artikelnummer 9990001 00065 7 für die Abrechnung von Wandlern und Mengenumwertern aufgenommen. Es stellt sich die Frage, ob die Abrechnungen des Messstellenbetriebs mit dem Messstellenbetriebsentgelt, welches des Wandler/Mengenumwerter bereits beinhaltet weiterhin so abgerechnet werden kann, oder ob es zwingend notwendig ist, das Messstellenbetriebsentgelt für den Zähler getrennt vom Messstellenbetriebsengelt für den Wandler/Mengenumwerter abzurechnen. Derzeit wird das Messstellenbetriebsentgelt (incl. Wandler) mit der Artikelnummer 9990001000798 (Entgelt für Messstellenbetrieb) abgebildet. 2021-02-11 15:00:50 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Rechnung muss anhand des veröffentlichten Preisblattes nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass bei einer separaten Angabe im Preisblatt für den Wandler/Mengenumwerter, ist dieser auch separat in der Rechnung auszuweisen. Aus der Codeliste der Artikelnummern ist immer die passende Artikelnummer zu verwenden. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Christine Jacob Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Eingegangen Welche Artikelnummern werden für iMS und mME in der Netznutzungsrechnung verwendet? Diese Art der Abrechnung ist zwischen NB und LF bilateral abzustimmen. 03.02.2021 2021-00907 Hallo BDEW-Forum, wir haben eine Frage bzgl. der neuen Artikel-Nr. für Zusatzleistungen: 1. Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 MsbG Artikel 81 mit der Artikel-Nr. 9990001 000813 2. Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 MsbG Artikel 83 mit der Artikel-Nr. 9990001 00083 9 Die beiden o.g. Artikel-Nr. sind ab dem 01.04.2021 in der MSB-Rechnung (31009) bei mME und iMS zu verwenden. Wird als Zusatzleistung in der MSB-Rechnung ein Wandler abgerechnet, gilt die Artikel-Nr. (9990001 000813) und für ein Steuergerät (TRE) die Artikel-Nr. (9990001 00083 9) . Da in der Artikel-Nr. Liste nur in der "Spalte H" für MSB-Rechnung ein Flag sitzt, stellt sich uns die Frage, welche Artikel-Nr. bei mME und iMS für Wandler und Steuergerät (TRE) innerhalb einer integrierten NN-Rechnung (31002) zu verwenden sind. Ebenfalls die beiden o.g. Artikel-Nr. 9990001 000813 und 9990001 00083 9? Oder gilt hier weiterhin der Artikel 9990001 00079 8 auch für Wandler und Steuergerät (TRE)? Über eine Rückmeldung wären wir dankbar. 2021-02-03 16:22:36 Sehr geehrter Marktteilnehmern, da keine Vorgaben der BNetzA vorliegen, ist diese Abrechnungsart trilateral (NB, MSB und LF) abzustimmen. Im Rahmen dieser Abstimmung ist zwischen NB und LF zu vereinbaren, wie die dabei verwendete INVOIC ausgeprägt wird, insbesondere welche Artikelnummern wofür verwendet werden. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Tanja Lohnert Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1h Abgeschlossen Welche Artikelnummer wird ab dem 1. April 2021 in der Netznutzungsabrechnung für den Wandler/Mengenumwerter genutzt? Ab dem 1. April gilt ausschließlich die Artikelnummer 9990001000657 für den Wandler/Mengenumwerter in der NNA. 19.01.2021 2021-00891 Sehr geehrte Damen und Herren, der "Artikelnummernliste 4.1h" ist zu entnehmen, dass ab dem 01.04.2021 für die Abrechnung von "Wandlern / Mengenumwertern" im Zuge der Netznutzungsabrechnung (Prüfidentifikator "31002") die Artikelnummer 9990001000657 zu verwenden ist (bislang bzw. noch bis zum 31.03.2021 erfolgt die Abrechnung von "Wandlern / Mengenumwertern" in diesem Szenario hingegen mittels der Artikelnummer 9990001000798). Ist unser Verständnis richtig, dass für die Verwendung der jeweiligen (= korrekten) Artikelnummer ausschließlich der Rechnungserstellungszeitpunkt - und eben NICHT der Leistungszeitraum der Rechnung - maßgeblich ist? Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: Am 05.04.2021 wird eine Netznutzungsrechnung mit dem Abrechnungszeitraum (= Leistungszeitraum) 20.03.2020 bis 20.03.2021 angefertigt; in dieser Abrechnung wird - aufgrund des Rechnungserstellungszeitpunktes (> 01.04.2021) -ausschließlich die "neue" Artikelnummer 9990001000657 kommuniziert. Vielen Dank für eine Klarstellung / Ihre Unterstützung ! Freundliche Grüße G. Deckenbrock 2021-01-19 13:51:31 Sehr geehrter Marktteilnehmer, ab dem Erstellungszeitpunkt 1. April 2021 ist in der Rechnung für den Wandler/Mengenumwerter ausschließlich noch die Artikelnummer 9990001000657 zu nutzen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Gero Deckenbrock Artikelnummernliste 4.1h Nein Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Besteht immer eine 1zu1 Beziehung zwischen REMADV und Überweisung ? Ja, der Überweisungsbetrag muss zur REMADV passen. 28.04.2021 2021-01002 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es zulässig, dass die Zahlungsbeträge mehrerer REMADV-Dateien mit negativen Betrag in einer Gesamtsumme überwiesen werden? Im EDI@Energy INVOIC / REMADV Anwendungshandbuch (3. Ausprägungen von REMADV-Nachrichten; 5. Punktaufzählung; Seite 36) wird darauf verwiesen, dass der Überweisungsbetrag identisch mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge sein muss. Vielen Dank 2021-04-28 11:33:08 Sehr geehrter Fragesteller, im INVOIC REMADV Anwendungshandbuch findet sich hierzu folgende Passage: In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge. Auf der Überweisung wird immer eine Referenzierung zur REMADV mitgegeben: Die in der REMADV angegebene Avisnummer aus dem BGM DE1004 wird im Verwendungszweck angegeben, um eine eindeutige Zahlungszuordnung zu den in der REMADV genannten Rechnungen zu gewährleisten. Dies gilt sowohl im Fall, dass der Summenbetrag der REMADV positiv ist und somit die Überweisung vom LF an den NB erfolgt, als auch im Fall, dass der Summenbetrag der REMADV negativ ist und somit die Überweisung vom NB an den LF erfolgt. Um den administrativen Aufwand zur Erfassung und Buchung der Zahlungseingänge gering zu halten, ist sicherzustellen, dass keine markt- bzw. messlokationsscharfen Überweisungen erfolgen. Somit lautet die Antwort auf Ihre Frage: Nein, es ist nicht zulässig, mehrere Zahlungsbeträge aus verschiedenen REMADV zusammenzufassen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Hermann Eisenreich EDI@Energy INVOIC / REMADV Anwendungshandbuch Seite 36 3. Ausprägungen von REMADV-Nachrichten; 5. Punktaufzählung: "In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge." Nein -------------Klaus Keller-------------11.05.2021 09:01 Vorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Reaktionsmöglichkeit auf fehlerhafte Umsatzsteuer-ID Nichtzahlungsavis mit dem Abweichungsgrund 28 Sonstiges (erfordert Erläuterung im Segment FTX) 01.04.2021 2021-00962 Sehr geehrte Damen und Herren, In der Rolle Lieferant erhalten wir eine INVOIC-Nachricht, in welcher eine fehlerhafte Umsatzsteuer-ID hinterlegt wurde (SG3 RFF 1154). Im Zuge des Jahresabschlusses bemängelt der Wirtschaftsprüfer es, wenn solche Rechnungen trotzdem gezahlt werden. Allerdings gibt es unserer Ansicht nach keine Möglichkeit, eine solche Rechnung mit einer negativen REMADV abzulehnen. Frage: Wie kann eine Rechnung mit einer fehlerhaften/abweichenden Umsatzsteuer-ID abgelehnt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und frohe Ostern! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2021-04-01 08:51:04 Sehr geehrter Herr Weiße, eine derartige INVOIC-Nachricht können Sie mit einem Nichtzahlungsavis ablehnen, in dem sie darin den Abweichungsgrund 28 Sonstiges (erfordert Erläuterung im Segment FTX) nutzen und im FTX-Segment erläutern, dass die Umsatzsteuer-ID falsch ist. In diesem Segment könnten Sie sogar die richtige Umsatzsteuer-ID angeben, so dass der Rechnungssteller diesen String nur kopieren und in sein IT-System übernehmen muss.Unseres Erachtens handelt es sich in diesem Fall um eine fehlerhafte Eintragung der Umsatzsteuer-ID im Datensatz zu Ihrem Unternehmen im IT-System des Absenders, so dass dieser Fehler bei allen Rechnungen dieses Absenders an sie auftreten müsste. Somit wäre zu überlegen, ob eine direkte Kontaktaufnahme zum unverzüglichen Stopp aller Rechnungen an ihr Unternehmen bis zur Beseitigung des Fehlers in diesem Fall nicht die effizientere Lösung darstellt. Freundliche Grüße,Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Sebastian Weiße Unser Vorschlag ist die Definition eines neuen Qualifiers in der REMADV. Nein -------------Stefan Seidel-------------01.04.2021 09:33 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Welche ORDERS ist gültig, wenn nacheinander mehrer QUOTES bestätigt wurden ? Es kann immer nur eine gültige QUOTES/ORDERS-Kombination geben und zwar die Jüngste. 03.02.2021 2021-00906 Hallo Team des Forums Datenformate, wir als Netz- und Messstellenbetreiber haben zu einem Lieferanten eine unterschiedliche Auffassung bzgl. der zu hinterlegenden QUOTES Referenz in der folgenden INVOIC bei der Rechnungslegung einer modernen Messeinrichtung in einer separaten INVOIC. Unser System hat zwei gleichlautende QUOTES mit unterschiedlichen Referenzen an den Lieferanten gesendet, welche beide per ORDERS bestätigt wurden. Nun reklamiert der Lieferant die INVOIC da die zweite inhaltlich gleichlautende QUOTES softwareseitig zeitlich versetzt (ein paar Monate später) nach der initialen (unverzüglich nach QUOTES-Versand und ORDERS-Erhalt) an den Lieferanten gesendet wurde, welche ebenfalls per ORDERS bestätigt wurde. Laut Auffassung des Lieferanten verlieren somit die initial inhaltlich gleichen QUOTES und ORDERS ihre Gültigkeit und der Lieferant verlang die Hinterlegung der Referenz aus der späteren QUOTES in der INVOIC. Bei uns wurde die Referenz der initialen QUOTES in der INVOIC angegeben. Wir bitten um Klarstellung welche Referenz(en) sich der Lieferant zur Prüfung der INVOIC vorhalten muss. Vielen Dank. 2021-02-03 12:28:49 Sehr geehrte Fragesteller, wir teilen die Einschätzung des Lieferanten, nur die jüngste QUOTES, die er per ORDERS bestellt hat, in der Rechnungslegung zu akzeptieren. Eine Berücksichtigung des veralteten QUOTES, die ja eben durch den Versand eines neuen Angebotes ersetzt wurde, ist sinnlos. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Andreas Bräuer Nein -------------Klaus Keller-------------23.02.2021 13:06 Antworztvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Gibt es eine Regel zur Fällgkeit von Stornorechnungen Nein, aus Formatsicht sind keine Regeln zur Fälligkeit bei Stornorechnungen bekannt. 02.11.2020 2020-00848 Sehr geehrte Damen und Herren, im AHB ist für DTM+265 die Bedingung angegeben, dass die Fälligkeit von Rechnungen mit Betrag >= 0 mindestens 10 Werktage und <0 maximal 10 Werktage nach DTM+137 liegen muss. Wie verhält sich diese Bedingung bei Stornorechnungen? Muss bei einer Stornorechnung resultierend aus Storno einer Forderung (Stornorechnungsbetragsbetrag <0) ebenso die Bedingung aus DTM+265 angewendet werden, oder muss das Fälligkeitsdatum aus der Originalrechnung übernommen werden? Mit freundlichen Grüßen Hans-Christoph Schiemanck 2020-11-02 14:36:39 Hallo Herr Schiemanck, an dieser Stelle sei auf die Antwort im alten FDF vom 29.09.15 verwiesen: "...uns sind keine Regelungen für die Fällgikeit von Stornorechnungen bekannt...." Die komplette Frage und Antwort finden Sie unter dem FDF-Link. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Hans-Christoph Schiemanck INVOIC / REMADV AHB 2.4 -> Bedingungen 20, 21, 24, 25 zu DTM+265, Seite 10 Nein -------------Klaus Keller-------------11.11.2020 13:55 Antwortvorschlag nach Feedback Deckenbrock/Seidel erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Stehen die Datumsangaben "Beginn Bilanzieurung " und "Ende Netznutzung" im Verhältnis zueinander ? Nein, sie können unabhängig voneinander angegeben werden je nach Erfordernis. 27.10.2020 2020-00843 Inkonsistente Bezeichnung unter 2.1.3MMM-Rechnungen In dem DTM Segment 2005 Abrechnungszeitraum gibt es sowohl die Prüfidentifikatoren 155 (Rechnungsperiode,Beginndatum)und 156(Rechnungsperiode,Endedatum) und das DTM Segment 2005 Beginn Bilanzierung mit dem Prüfidentifikator Z11(Beginndatum Bilanzierung zugeordnete Periode) sowie das DTM Segment 2005 Ende Netznutzung mit dem Prüfidentifikator Z12 (Ende Netznutzung zugeordnete Periode) Nach unserem Verständnis stehen die Identifikatoren Z11 und Z12 im Verhältnis sowie die Identifikatoren 155 und 156. Dennoch wird das Feld Z12 nicht als Endedatum Bilanzierung bezeichnet. Dies führt zu Inkonsistenzen in den Abgleichen und Ansichten diverser NB wofür dieser Identifikator Z12 steht. Wir bitten um Klarstellung. Vielen Dank F. Lambracht 2020-10-27 11:16:32 Hallo Herr Lambracht, die beiden DTM-Segmente mit den Codes Z11 und Z12 können unabhängig voneinander angegeben werden, was jeweils durch die SOLL-Bedingungen [15] und [16] im AHB angegeben ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Frederik Lambracht BDEWAnwendungshandbuchINVOIC / REMADV 2.1.3MMM-Rechnungen Seite 22 / 23 DTM 2005 Segmente Identifikatoren 155 / 156 und Z11 / Z12 Nein -------------Klaus Keller-------------30.10.2020 13:52 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.4 Abgeschlossen Wo findet der PDF-Versand der Kapazitätsrechnung statt ? Der PDF-Versand ist nicht Bestandteil der MaKo. 21.08.2020 2020-00818 Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der Anwendungshilfe für Kapazitätsabrechnung wird darauf verwiesen, dass neben der INVOIC eine PDF mit den Detailinformationen versendet wird. Im AHB oder in den Regelungen zu Übertragungswegen kann ich dazu nichts finden. Daher gehen wir davon aus, dass dies außerhalb der MaKo vorgenommen wird nach bilateraler Absprache der Übertragung. Die Regelungen zu Übertragungswegen lassen nur einen Anhang zu und dieser muss EDIFACT oder Fahrplan sein. mit der Bitte um Aufklärung Jörg Gruchenberg 2020-08-21 12:05:23 Sehr geehrter Fragesteller, der PDF-Versand erfolgt nicht über die 1zu1 MaKo-Adressen und ist somit ausserhalb der bestehenden MaKo-Vereinbarungen abzustimmen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Jörg Gruchenberg Nein -------------Klaus Keller-------------07.09.2020 06:48 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
PlannedResourceScheduleDocument AWT 1.0 Eingegangen Müssen RDA-Zeitreihen auch für Anlagen mit Sollwertanweisung übermittelt werden? RDA-Zeitreihen müssen auch für Anlagen mit Sollwertanweisung übermittelt werden. 15.04.2021 2021-00984 In der Anwendungstabelle steht (seit der Version vom 1.4.) die Fußnote [5], die sich auf alle Übermittlungen von Planungsdaten bezieht: "[5] Für ein ResourceObject (SR, SG oder CR), welches im Fall einer RD-Maßnahme per Sollwert abgerufen wird, werden keine RDA-Zeitreihen (BusinessType = A46) übermittelt." Das bedeute aber, dass man in diesem Fall (RD-Maßnahme mit Sollwert-Abruf) aus den Planungsdaten die Produktion ohne Redispatch-Abruf nicht mehr ermitteln kann: Bei einem abgestimmten Abruf mit Sollwert wird der Produktionwert auf diesen Sollwert angepasst und damit geht die Information über das"Delta" verloren, wenn sie nicht als Bestandteil der Planungsdaten (RDA) übermittelt wird. Diese Fußnote [5] des AWT-Dokuments widerspricht auch der Tabelle "Abhängigkeitsmatrix" im FB-Dokument "PlannedResourceScheudleDocument FB 1.0": Dort steht nämlich in den Zeilen +RDA / -RDA als Erläuterung "Deltawert (auch bei Sollwertvorgabe) einer abgestimmten RD-Maßnahme (Erhöhung um)" Daher meine Frage: Ist mein Verständnis der Fußnote [5] richtig? - Falls ja, wie kann man in diesem Fall die Produktion vor Redispatch, die z.B. für die Abrechnung relevant ist, aus den Planungsdaten ermitteln. - Falls nein: Wie ist die Fußnote zu interpretieren? 2021-04-15 08:35:01 Sehr geehrter Herr Krönig, vielen Dank für Ihre Fragen und Ihren damit verbundenen Hinweis.Die Fußnote [5] in der AWT muss gelöscht werden, die Erläuterung in der FB ist korrekt. Auch als Reaktion auf eine Sollwertanweisung muss eine Planungsdatenaktualisierung vom EIV übermittelt werden, in der die Werte der PROD-Zeitreihe für den Redispatch-Zeitraum der Sollwertanweisung entsprechen. Für die entsprechende korrespondierende positive oder negative RDA-Zeitreihe müssen durch den EIV die Deltawerte berechnet und eingetragen werden. Der Fehler wird in der nächsten konsolidierten Lesefassung mit Fehlerkorrekturen korrigiert sein. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Stephan Schlunke Lucas Breuer Stephan Schlunke Arnd Krönig Nein In PG XML besprochen. Für Fehlerkorrektur mitgenommen. -------------Katia Schubert-------------22.04.2021 09:12 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 Abgeschlossen Wie wird bei einer Kündigung mit der Identifikationslogik MaLo-ID der Vertragspartner geprüft? Der Vertragspartner wird bei einer Kündigung mit der Identifikationslogik MaLo-ID nicht geprüft 01.04.2021 2021-00971 Vertragspartnerprüfung bei identifizierter Marktlokation: Wie kann ich bei dem Prozess 6.1.1. (Kündigung Stromliefervertrag prüfen) bei einer im IT-System identifizierten Marktlokation die Richtigkeit des Vertragspartners prüfen? Oder anders formuliert; bei einer identifizierten Marktlokation springe ich automatisch zum Prüfungspunkt 9 - an welcher Stelle kann ich hier den Prüfungspunkt 5 vornehmen oder ist die Vertragspartnerprüfung in diesem Fall nicht vorgesehen? Ohne Vertragspartnerprüfung bestände sonst die Gefahr, dass bei Angabe einer Marktlokation ein Kunde durch einen Dritten ungewollt gekündigt werden kann. 2021-04-01 16:50:35 Sehr geehrter Marktteilnehmer, gemäß der Festlegung GPKE (Kapitel I 6. Identifiaktion einer Marktlokation) ist beschrieben, dass bei der Identifizeirung der Marktlokation allein über die Marktloaktions-ID zugeordnet wird. Somit ist die Überprüfung des Kundennamen/Vertragspartner nicht möglich, deshalb wird der Kundenname in diesem Fall auch nicht übermittelt.  Auszug aus der GPKE ... b) Nutzt der Absender einer Nachricht zur Identifikation die MaLo-ID und gibt hierbei in den Use-Cases Lieferbeginn und Kündigung an, dass die Identifikation allein über die MaLo-ID zu erfolgen hat, so richtet sich die Identifikation allein nach der Frage, ob die betreffende MaLo-ID im System des Empfängers existiert. Weitere ebenfalls in der Nachricht übermittelte Stammdaten sind in diesem Fall nicht identifikationsrelevant. ...   Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Beate Becker Gregor Scholtyschik Beate Becker Cornelia Kaiser Nein -------------Gregor Scholtyschik-------------16.04.2021 16:32 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 In Bearbeitung Wie ist mit Mehrfachkündigungen zu einem Termin umzugehen? Die Kündigungen sind mit dem Antwortcode A06 zu beantworten 03.03.2021 2021-00931 Im EBD GPKE 6.1 AD:Kündigung E_0400_Kündigung Stromliefervertrag prüfen, ist im Schritt 10 eine Zustimmung vorgesehen, wenn bereits zum angefragten Termin eine bestätigte Kündigung vorliegt. Hier sind keinerlei Informationen, wie mit einer Mehrfachkündigung umgegangen wird. Der Kunde hat bereits gekündigt zum 31.12.2021, jetzt könnten zusätzlich 3 unterschiedliche Lieferanten bei uns zum 31.12.2021 kündigen und wir senden allen 3 Lieferaten eine A06 Zustimmung. Dafür gab (im Gas gibt es sie noch) es doch die Ablehnung Mehrfachkündigung, wo angegeben wird, dass der Kunde oder ein anderer Lieferant zum angefragten Termin bereits gekündigt hat. Es sollte doch nur der Lieferant eine Zustimmung zur Kündigung erhalten, der auch den Kunden tatsächlich dann beliefert. Bis zur Klärung würdne wir hier statt wie im EBD eine Zustimmung A06 mit einer A99 Sonstiges mit dem Hinweis im Freitext auf Mehrfachkündigung ablehnen. 2021-03-03 12:23:01 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in dem von Ihnen geschilderten Fall erhalten alle drei Lieferanten den Antwortcode A06 "Vertrag wurde bereits zum angefragten Kündigungsdatum gekündigt". Welcher Lieferant oder ob der Endkunde den Vertrag eigenständig gekündigt hat, spielt im Prozess der Kündigung keine Rolle.  Der Lieferant-Alt kann nicht entscheiden, welcher der neuen Lieferanten der Marktlokation zugeordnet wird, deshalb erhalten alle den Antwortcode A06. Die Zuordnung des LF an die Marktlokation trifft der Netzbetreiber.  Eine Ablehnung in dem von Ihnen geschilderten Fall mit dem Antwortcode A99 ist nicht korrekt.   Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate   Ja Beate Becker Gregor Scholtyschik Gregor Scholtyschik Ramona Pantani EBD 1.0 Seite 23 (Antworten für Strom) und zum Vergleich EBD 1.0 Seite 240 (Antworten für Gas) Nein Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 Eingegangen Wie ist der Zeitraum des Lieferscheins und die Frage mit der lfd. Nr. 9 zu interpretieren? Beschreibung des Zeitraums eines Lieferscheins und der Frage 9 02.03.2021 2021-00930 Frage 1: Was ist der Zeitraum des Lieferscheins? Lieferscheine besitzen keinen Zeitraum auf der obersten Ebene der MSCONS-Nachricht, sondern lediglich Zeiträume in den einzelnen Positionen der Energiemengen. Was ist mit dem Zeitraum des Lieferscheins gemeint? Die größtmögliche Zeitspanne, die alle Zeiträume der Energiemengen umfasst? Was ist dann der Zeitraum des Lieferscheins, wenn Lücken zwischen den einzelnen Energiemengenpositionen bestehen? Oder sind alle Zeiträume im Lieferschein separat zu prüfen? Dann sollte unseres Erachtens im Entscheidungsbaum zum Lieferschein von den Zeiträumen des Lieferscheins und nicht vom Zeitraum des Lieferscheins die Rede sein. Frage 2: Wie ist Prüfschritt 9 zu verstehen? Prüfschritt 5 lautet: Liegt in dem Lieferschein genannten Zeitraum mindestens ein Tag eines noch nicht stornierten Lieferscheins? Prüfschritt 9 lautet: Liegt für den im Lieferschein genannten Zeitraum für eine der genannten OBIS-Kennzahlen eine zusätzliche Energiemenge vor, die noch nicht storniert wurde? Beide Prüfschritte sind für Lieferscheine mit Grund-/Arbeitspreis relevant. Unter der Annahme, dass mit dem Zeitraum des Lieferschein jeder im Lieferschein unter den Energiemengen enthaltene Zeitraum gemeint ist, bedeutet dies dann, dass beide Prüfschritte dasselbe prüfen? Oder ist im Prüfschritt 9 die Überschneidungen von Energiemengen zur selben OBIS-Kennzahl innerhalb des aktuell zu prüfenden Lieferscheins gemeint. Dann müsste dies anders formuliert werden. 2021-03-02 11:34:14 Sehr geehrter Marktteilnehmer, vielen Dank für Ihre Fragestellungen, diese werden wie folgt beantwortet.   Antwort zur Frage 1: Der Zeitraum des Lieferscheins vom Typ "Grund-/Arbeitspreis" ist das früheste Beginndatum (SG10 DTM+163 "Beginn Messperiode") bis zum spätesten Endedatum (SG10 DTM+164 "Ende Messperiode") aller Positionen in einer Nachricht. Der NB hat die Energiemengen lückenlos im Lieferschein zu übermitteln.   Antwort zur Frage 2: In der Frage 9 wird geprüft, ob zusätzliche Energiemengen für eine der genannten OBIS-Kennzahlen vom MSB der Marktlokation vorliegen. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass nur eine Energiemenge pro OBIS-Kennzahl für einen Zeitraum vom MSB der Marktlokation beim LF vorliegen. Die Fragestellung wird in einer der nächsten Konsultationen präzisiert.   Freundliche Grüße Ihre Forum Datenformate Ja Beate Becker Gregor Scholtyschik Beate Becker Frank Buthe Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 Punkt 6.6.1 E_0456_Lieferschein prüfen Nein Hinweise von der PG für Antwort eingefügt -------------Beate Becker-------------24.06.2021 13:34 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 Abgeschlossen Wie ist mit fehlenden Fragen in einem EBD und dem nicht vorhandenen Ablehnungsgrund E14 - Ablehnung sonstiges umzugehen? Der Antwortgrund "Ablehnung" ist für ein EBD befristet für ein Jahr möglich 23.12.2020 2020-00877 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Umsetzung zu den Datenaustauschformaten ab dem 01.04.2021 ist uns folgender Sachverhalt aufgefallen, den wir mit der Bitte um Klärung an Sie weiterleiten möchten. Es handelt sich um die Ausgestaltung der Entscheidungsbaumdiagramme mit den Kürzeln E_0455 und E_0453. Ab dem 01.04.2021 entfällt für den Versand einer UTILMD 11187 vom ÜNB an NB der Antwortstatus "E14 - Sonstiges". Prinzipiell begrüßen wir ausdrücklich eine Verringerung der Komplexität des Prozesses der Stammdatensynchronisation, dennoch stellt sich uns die Frage, wie es dem ÜNB in Zukunft möglich sein soll, gegenüber dem NB Unstimmigkeiten in den übermittelten Stammdaten mitzuteilen, die durch die o.g. EBD nicht abgedeckt sind? Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Übermittlung von Stammdaten zu RLM-Marktlokationen mit dem Anwendungsfall der Stammdatensynchronisation. Die Komplexität der Trennung von bilanzierungsrelevanten und nicht bilanzierungsrelevanten Stammdaten macht es erforderlich, dem Netzbetreiber möglichst detailliert Rückmeldung zur Verarbeitung seiner übermittelten Stammdaten zu geben. Die Möglichkeit dafür den Status der Antwort "Sonstiges" inkl. Freitextfeld zu benutzen, wäre in der Abwicklung der Prozesse eine enorme Hilfe. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 2020-12-23 14:37:17 Sehr geehrter Marktteilnehmer, wir möchten Sie auf den Inhalt des Kapitels 3.2 des Dokuments "Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten" aufmerksam machen. In diesem ist beschrieben, dass fehlende und benötigte Fragen zu einem EBD per Änderungsantrag an den BDEW zu senden sind. Der Ablehnungsgrund mit dem Antwortgrund "Sonstiges" ist solange nutzbar, wie er in dem entsprechenden EBD genannt wird (bis zum 01.04.2021 00:00 Uhr mit dem Code "E14" angegeben, ab dem 01.04.2021 00:00 Uhr mit dem Antwortgrund A99 angegeben). Hinweis: Das Formular zur Einreichung eines Änderungsantrages für ein EBD ist im Forum Datenformate unter Dokumente abrufbar.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Gregor Scholtyschik Beate Becker Maximilian Schulz Nein Ich habe diese Aussage in den vorherigen Dokumenten nicht finden können. Hängen wir uns zu weit aus dem Fenster? -------------Gregor Scholtyschik-------------28.12.2020 16:01 PG EBD: Antwort aktualisiert -------------Beate Becker-------------16.04.2021 11:56 Nein Nein
Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0 Abgeschlossen Sind die Fragen mit der laufenden Nummer 14 und 18 im EBD E_0455_Information prüfen identisch? Nein, die Fragen sind nicht identisch. 14.12.2020 2020-00870 Sehr geehrte Damen und Herren, im EBD "E_0455_Information prüfen" sind u.a. zwei Prüfschritte definiert: #14: Entspricht das Bilanzierungsverfahren dem gültigen Bilanzierungsverfahren zur Datenaggregation beim ÜNB? #18: Ist das angegebene normierte Profil zum angegebenen Zeitpunkt ein Profil aus der Gruppe SLP mit synthetischen Verfahren? Bislang haben wir für den alten Antwortstatus ZQ2 geprüft, ob eine ZP0-Meldung mit Aggregationsverantwortung durch den ÜNB in Kombination mit dem SG10 CCI+Z02++Z10' auftritt. In diesem Falle (also analytisches Verfahren) haben wir eine Ablehnung versendet. Diese Logik entspricht aus unserer Sicht dem neuen Prüfschritt #18. Welche Konstellation soll in Prüfschritt #14 geprüft werden, die nicht fachlich redundant zu #18 ist? Mit besten Grüßen André Strafehl 2020-12-14 16:37:31 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in der Frage 14 wird die folgende Konstellation in dem Geschäftsvorfall geprüft: Die Angabe der Prognosegrundlage der Marktlokation mit dem Code ZA6 "Prognose auf Basis von Profilen" darf nicht zusammen mit der Angabe des Codes E14 "TLP/TEP" in dem CAV-Segment "Details der Prognosegrundlage" erfolgen. In der Frage 18 wird geprüft, ob das in dem Geschäftsvorfall angegebene Profil in der vom Netzbetreiber übermittelten Profildefinition der Gruppe SLP synthetisches Verfahren zugeordnet ist. Ein analytischer Netzbetreiber muss im Rahmen der Datenaggregation beim ÜNB ebenfalls synthetische Profile bereitstellen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Gregor Scholtyschik Beate Becker André Strafehl Dokument Entscheidungsbaumdiagramme und Codelisten S. 96/97 Prüfungen #14 und #18 Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0a Abgeschlossen Wie erfolgt die außerplanmäßige Anforderung eines Messwertes? Die außerplanmäßige Anforderung eines Messwertes erfolgt per ORDERS, der der PID 17004 zugeordnet ist. 22.03.2021 2021-00949 Hallo zusammen, in Ticket 2020-00644 teilen Sie bereits folgende Situation mit: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren.". Ein wMSB vertritt hier die Meinung, dass wir als VNB für eine außerplanmäßige Anforderung eines Messwertes (z.B. Zwischenablesung 30.06.2020 aufgrund Umsatzsteuerabgrenzung) immer zuerst eine ORDERS 17004 (Messwertanforderung) senden müssen. Erst wenn diese nicht bearbeitet bzw. beantwortet wurde, darf der fehlende fehlende Wert per ORDERS 17113 (Messwertreklamation) reklamiert werden. Wir bitten um eine zeitnahe klärende Rückmeldung. Freundliche Grüße Marc Schmidt 2021-03-22 14:12:56 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die außerplanmäßige Anforderung eines Messwertes erfolgt per ORDERS, der der PID 17004 zugeordnet ist. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Marc Schmidt Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0a Abgeschlossen Reklamation oder Geschäftsdatenanfrage? Fehlende Werte sind in der Sparte Strom per Reklamation nachzufordern. 07.01.2021 2021-00882 Ich habe eine Frage zu den unterschiedlichen ORDERS-Nachrichten, mit denen man Messwerte anfragen, anfordern, bzw. reklamieren kann. Im Speziellen die PI's 17102 und 17113 und die Sparte Strom. Es kommt relativ häufig vor, das Marktpartner (LF oder NB) mit einer Meldung 17102 und z.B. IMD=Z12 Zählerstände anfragen. Mir ist nicht klar, wie mit solchen Meldungen zu verfahren ist, vor allem im Hinblick auf den Hinweis im Use-Case "Geschäftsdatenanfrage", dass der Prozess "Geschäftsdatenanfrage" nicht für fehlende oder unplausible Werte zu nutzen ist. Können Sie mir sagen, in welchen Fällen eine ORDERS 17102 mit BGM=7 Prozessdatenbericht (d.h. IMD Z11 Lastgangdaten, Z12 Zählerstände) gerechtfertigt ist, bzw. genutzt werden darf und kann. Vor allem in Abgrenzung zur ORDERS Meldung 17113 (Prozess Reklamation von Werten). Wie soll ein Empfänger erkennen, das eine ORDERS 17102 gerechtfertigt ist oder eben nicht, sondern die 17113 hätte benutzen werden müssen? Wenn eine 17102 nicht gerechtfertigt ist, mit welcher Meldung, bzw. mit welchem Grund kann dann abgelehnt werden? 2021-01-07 13:24:03 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt." Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Für die Sparte Gas wird die Geschäftsdatenanfrage zur Nachforderung fehlender Werte genutzt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Lars Vogel Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0a Abgeschlossen Wie erfolgt die Angabe der Zeitspanne zur Anfrage von Lastgangdaten in der ORDERS? Zeitspannen (Beginndatum und Endedatum) in der ORDERS und MSCONS sollen identisch sein 16.11.2020 2020-00855 Kurzfrage: ORDERS Lastganganforderung an MSB welcher 1/4-Std. Wert wird als erster Wert versendet? Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, wir als wMSB erhalten im Zuge der Lastgangnachforderung ORDERS-Nachrichten, die bei der Zeitspanne für die angeforderten Werte oft wie folgt aussehen: 01.11.2020 00:00 Uhr - 02.11.2020 00:00 Uhr Angefragt wird Lastgang von 01.11.2020 00:00 bis 02.11.2020 00:00 Wir versenden 97 Werte. Den letzten 1/4-Std. Wert vom 31.10.2020 23:45 bis 01.11.2020 00:00 der als Zeitstempel 01.11.2020 00:00 hat und weitere 96 Werte vom 01.11.2020 00:15 bis 02.11.2020 00:00 Grundlage: MSCONS AHB 4.1.1 Übertragung von Lastgängen Strom Tabellenspalte = Messwert Lastgang (Strom) 13018 In der Sparte Strom werden zur Energiemengenübermittlung ¼ Std.-Lastgänge (Messperiode 15 min) ausgetauscht. Der erste Wert ist 00:15 Uhr (dem Intervall 00:00 bis 00:15 Uhr) zugeordnet. Außer an Tagen mit Zeitumschaltung liegen grundsätzlich 96 Werte, an Tagen der Zeitumschaltung Sommer-Winter 100 Werte und bei der Umschaltung Winter-Sommer 92 Werte vor. Die Marktpartner beschweren sich und erwarten 96 Werte vom 01.11.2020 00:15 bis 02.11.2020 00:00 Unsere Argumentation: die Zeitspanne in der ORDERS-Anfrage soll korrekt nach MSCONS AHB definiert werden Also: 01.11.2020 00:15 bis 02.11.2020 00:00 Wir bitten um eine Stellungnahme ob unsere Vorgehensweise korrekt ist. Desweiteren werden manchmal auch folgende Zeitspannen angefragt: 01.10.2020 00:00 Uhr - 31.10.2020 23:59 Uhr Wie sollen wir mit so was umgehen? Im Voraus vielen Dank! 2020-11-16 12:38:18 Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeitspannen (Beginndatum und Endedatum) in der ORDERS und MSCONS sollen identisch sein. In ihrem Beispiel ist der erste Wert dann vom in der ORDERS angegebenen Beginndatum 01.11.2020, 00:00 Uhr bis 01.11.2020, 00:15 Uhr. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Steffen Schwarz Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0a Abgeschlossen Wie können in der Sparte Gas fehlende Lastgangdaten nachgefordert werden? In der Sparte Gas werden fehlende Lastgangdaten über die Geschäftsdatenanfrage nachgefordert. 14.05.2020 2020-00757 Der ORDERS-Prozess 17113 "Reklamation von Werten" kommt zum Einsatz, wenn Lastgangwerte in der Sparte Strom fehlen. Wir hatten vor, den analogen Prozess auch für Gas zu nutzen. Leider werden die Nachrichten vom Marktpartner abgelehnt, da FTX+Z06 für Gas nicht gültig ist. Der Sachstand ist aber der, dass uns für einzelne Marktlokationen Gas vom NB keine Werte geschickt wurden und wir diese anfragen möchten. Gehen wir recht in der Annahme, dass für Gas und bei fehlenden Werten eine normale GDA PID 17102 zum Einsatz kommt und eben nicht die PID 17113? 2020-05-14 13:58:46 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, ihre Annahme ist richtig. In der Sparte Gas werden fehlende Lastgangdaten über eine Geschäftsdatenanfrage nachgefordert. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Andreas Poetschk Fakt ist, dass der Qualifier FTX+Z06 (für fehlende Werte) nur für Strom gilt (S.47). Wenn man sich die „Allgemeinen Festlegungen“ (Seite 25 Beispiel 4) anschaut, ist es auch nicht als „KANN“-Feld für Gas zu interpretieren. Das wird verstärkt durch die verbandsübergreifende „Anwendungshilfe Wechselprozesse im Messwesen“ für die Sparte Gas“ vom 27.09.2017, mit Gültigkeit zum 01.10.2017. Für den Use-Case „Reklamation von Lastgängen“ gilt folgendes Zitat: „Die Reklamation erfolgt ausschließlich auf wahre Messwerte und Ersatzwerte“. D.h. der Prozess gilt nicht für fehlende Werte. Nein Nein Nein
PRICAT AHB 1.0b Abgeschlossen Unter welcher Artikelnummer wird ein Rundsteuergerät angegeben? Das Rundsteuergerät kann unter der Artikelnummer 9990001000839 angegeben werden 24.02.2021 2021-00924 Hallo Zusammen, wo kann das Rundsteuergerät (ungleich Steuergerät für IMSYS) das bei MME verwendet wird im PRICAT ausgewiesen werden? Es geht um die Zusatzleistungen gemäß § 35 Abs. 2 MSBG. Wie im AHB beschrieben, kann es ja nicht sein, da dies wohl das Steuergerät für IMSYS betrifft. Und beide Arten der Steuergeräte für MME und IMSYS bestimmt unterschiedliche Preise haben werden. Und wo bzw. wie können weitere Zusatzleistungen die man erbringt mit in der PRICAT berücksichtigen? Es könnten ja mehr als 5 sein. Gruß und Danke 2021-02-24 10:01:59 Sehr geehrter Fragesteller, Das Steuergerät zur Schaltung von Tarifschaltzeiten (Rundsteuergerät) kann mit der Kombination der Artikelnummer 9990001000839 „Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 MsbG“ und dem Qualifier Z41 „Zusatzleistung“ im SG36 IMD angegeben werden. Es können auch unterschiedliche Positionen zur selben Artikelnummer in der PRICAT angegeben werden, solange der dazugehörige Preisschlüsselstamm eindeutig ist. D.h., Steuergeräte zur Schaltung von Tarifschaltzeiten und die Steuerbox zur Fernsteuerbarkeit beim Einsatz von intelligenten Messsystemen können die selbe Artikelnummer nutzen, wenn verschiedene Preisschlüsselstämme genutzt werden. Preisschlüsselstamm und Preis haben immer eine 1:1 Beziehung. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anwendungshilfe „Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT" Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Michael Hoffmann PRICAT Seite 9: Der Z27 Steuergerät wird ersetzt durch die Kombination der Artikelnummer 9990001000839 Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 MsbG und dem Qualifier Z41 Zusatzleistung Nein Vorschlag für Klaus -------------Thomas Seipt-------------12.03.2021 14:34 Nein Nein
PRICAT MIG 1.1a Abgeschlossen Unter welcher Artikelnummer wird ein Rundsteuergerät angegeben? Das Rundsteuergerät kann unter der Artikelnummer 9990001000839 angegeben werden 24.02.2021 2021-00923 Guten Tag, es geht um die Formatanpassung bei der PRICAT zum 01.04.2021. Zusatzdienstleistungen nach § 35 Abs. 2 müssen differenziert in der PRICAT angegeben werden. Es können maximal die Leistungen 1 bis 5 angegeben werden. Wo kann ein Rundsteuergerät zu einer MME preislich hinterlegt werden? Wir würden es unter Nr. 4 "und sonstige Auftragsdienstleistungen" zuordnen. Was ist wenn mehr Zusatzleistungen angeboten werden? Im Voraus recht vielen Dank. 2021-02-24 09:45:51 Sehr geehrter Fragesteller, Das Steuergerät zur Schaltung von Tarifschaltzeiten (Rundsteuergerät) kann mit der Kombination der Artikelnummer 9990001000839 „Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 MsbG“ und dem Qualifier Z41 „Zusatzleistung“ im SG36 IMD angegeben werden. Es können auch unterschiedliche Positionen zur selben Artikelnummer in der PRICAT angegeben werden, solange der dazugehörige Preisschlüsselstamm eindeutig ist. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anwendungshilfe „Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT". Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Michael Hoffmann Nein Vorschlag zur Antwort -------------Thomas Seipt-------------12.03.2021 13:37 Nein Nein
PRICAT MIG 1.1a Abgeschlossen Müssen die Preisschlüsselstämmen eindeutig sein? Preisschlüsselstämme müssen eindeutig sein. 17.03.2020 2020-00707 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine PRICAT erhalten, die mit unterschiedlichen Preisschlüsselstämmen versendet wurde, in beiden jedoch derselbe Produkt/Leistungscode übermittelt wurde (in unserem Fall Z25). Beide enthielten auch exakt denselben Preis. Dies ist rein vom Format her zugelassen. Wir können hier jedoch keinen Sinn erkennen. Hier setzt unsere Frage an: Gibt es einen Grund, dass solche Dateien verschickt werden und wenn ja, wie soll man beide Zweige unterscheiden können? Wenn so etwas nicht verschickt werden soll, kann dann im Rahmen der Weiterentwicklung der Formate hier eine Regelung implementiert werden, die dies verhindert? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2020-03-17 16:42:25 Hallo, in WiM Kapitel 10.2 steht: "Mit einem Preisschlüsselstamm wird die abzurechnende Leistung sachgerecht und eindeutig dargestellt, dabei referenziert dieser immer auf eine BDEW-Artikelnummer. Die Eindeutigkeit wird durch eine Beschreibung anhand fachlicher und technischer Informationen im Preisblatt erreicht.". D.h., dass der Absender der PRICAT für eine Eindeutigkeit aller Preise verantwortlich ist. Eine Prüfung der PRICAT auf Eindeutigkeit ist zur Zeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Sebastian Weiße Nein Vorschlag -------------Thomas Seipt-------------18.03.2020 16:42 Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3f Abgeschlossen Darf das Datum der Erstellung einer Übertragungsdatei im Rahmen der Syntaxprüfung geprüft werden? Jedes Datum, dass lt. gültigem Kalender möglich ist bzw. war, ist in der Syntaxprüfung zu akzeptieren. 06.10.2020 2020-00833 Guten Tag, darf eine Übertragungsdatei mittels negativer CONTRL und dem Fehlerstatus 12 (ungültiger Wert) angelehnt werden, wenn das Datum der Dateierstellung nicht dem Tagesdatum entspricht bzw. mehr als einen Tag in der Vergangenheit liegt aber dennoch ein valides Datum ist. Wenn ja, wie groß darf die maximale Zeitspanne zwischen Erstellung und Empfang sein? VG Ronald Damm 2020-10-06 20:23:18 Sehr geehrter Herr Damm,   selbstverständlich ist eine Übertragungsdatei mit einem Datum, das es auf Basis des für Deutschland gültigen Kalenders geben kann, syntaktisch richtig. In dem von Ihnen beschrieben Fall erfolgt im Rahmen der vorgenommenen Syntaxprüfung allerdings eine fachliche Prüfung, ob eine Übertragungsdatei, am gleichen Tag erzeugt wurde, zu dem diese empfangen wurde. Die Vorgabe „wie alt“ eine Übertragungsdatei maximal sein darf, ergibt sich – wenn überhaupt – aus prozessualen Vorgaben. Die Einhaltung prozessualer Vorgaben erfolgt nicht im Rahmen der Syntaxprüfung.Somit ist in dem von Ihnen geschilderten Fall keine Syntaxfehlermeldung zu senden, sondern der Empfang der Übertragungsdatei ist durch eine Empfangsbestätigung, die in Form eine CONTRL versandt wird, zu bestätigen, so die Übertragungsdatei keine Syntaxfehler enthält, wovon wir an dieser Stelle ausgegangen sind.   Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Ronald Damm Nein -------------Stefan Seidel-------------06.10.2020 21:07 Antwortvorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------08.10.2020 11:09 Antwort ergänzt bzw. teilweise korrigiert -------------Stefan Seidel-------------09.10.2020 08:06 veröffentlichz Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3f Abgeschlossen Ist die Reihenfolge der Segmente in den Anwendungshandbüchern verbindlich einzuhalten? Nein, sofern die EDIFACT-Struktur der Nachrichtenbeschreibung eingehalten wird, ist die Reihenfolge der Segmente beliebig. 13.12.2019 2019-00598 Sehr geehrtes Forum Datenformate, ein Marktpartner sendet nach meiner Einschätzung unberechtigte Syntaxfehlermeldungen per CONTRL mit folgender Begründung: <...> "es sich hier um einen Strukturfehler handelt. Laut Anwendungshandbuch UTILMD zu den Stammdatenänderungsprozessen auf Seite 130/131 folgt auf die CAV+Z88 die CAV+Z89 die CAV+Z90 und erst dann CAV+Z91. Sie senden dies aber in einer anderen Reihenfolge wie im Anwendungshandbuch angegeben, bei Ihnen kommt nach CAV+Z89 die CAV+Z91 und dann erst die CAV+Z90. CAV+Z88:9901064000005' CAV+Z89:9904489000006' CAV+Z91:9906311000005' CAV+Z90:4045399000077' " Nach meiner Einschätzung ist die Reihenfolge der Segmente in den Anwendungshandbüchern nicht verbindlich, da die Bedeutung eines Segmentes nicht aufgrund der Position in der Nachricht, sondern anhand des verwendeten Qualifiers erkennbar ist. Selbstverständlich müssen die Vorgaben der Segmentstruktur eingehalten werden, eine Reihenfolge auf gleicher Ebene in der Nachrichtenstruktur ist jedoch nicht festgelegt. Freundliche Grüße, Klaus Keller 2019-12-13 16:21:24 Hallo Herr Keller, Sie haben Recht, ein grundsätzlicher Vorteil der EDIFACT-Syntax ist die Verwendung von Codes und Qualifiern zur Übertragung strukturierter Daten. Natürlich muss der Aufbau einer Nachricht der Nachrichtenbeschreibung entsprechen, eine Vorgabe aus den Anwendungshandbüchern zur strikten Einhaltung der zufällig gewählten Segmentreihenfolge ergibt sich nicht. Die Reihenfolge der Segmente in den Anwendungshandbüchern ergibt sich aus der Reihenfolge, wie diese in der zugrundeliegenden Nachrichtenbeschreibung vorkommen. Die Nachrichtenbeschreibungen sind in der sogenannten expliziten Darstellung verfasst. Um die grundlegende EDIFACT-Regel zu verdeutlichen, dass die Reihenfolge von Segmenten und Segmentgruppen keine Information trägt, sondern jede Information ausschließlich mittels Codes zu notieren ist, ist in den Allgemeinen Festlegung u. a. folgende Aussage enthalten: "Aufgrund der expliziten Notation werden einzelne Segmente mit unterschiedlichen Ausprägungen auf Datenelement- und Datenelementgruppenebene mehrfach aufgeführt. Die hierfür verwendete Reihenfolge ist beliebig und lediglich dem Umstand geschuldet, dass nur seriell dokumentieren werden kann." Bestes Beispiel hier dürfte die beliebige Reihenfolge von NAD+MS und NAD+MR zur Angabe von Absender und Empfänger sein. Die Bedeutung ist lediglich an dem verwendeten Qualifier erkennbar, NAD+MR darf also auch zuerst in einer Nachricht gefüllt sein. Um dies zu verdeutlichen, ist es beispielsweise in den IFTSTA-Dokumenten immer NAD+MR vor NAD+MS genannt. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Klaus Keller Nein -------------Klaus Keller-------------13.12.2019 16:24 Frage & Antwortvorschlag erstellt nach telefonischer Abstimmung mit Holger Weickenmeier -------------Stefan Seidel-------------15.12.2019 21:12 noch ergänzt und Fazitsatz mit zu löschenden Aussagen gefüllt :-) -------------Klaus Keller-------------16.12.2019 08:52 Fazit entfernt und Veröffentlichung durchgeführt Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.1a In Bearbeitung Wird durch eine Änderung der Korrespondenzanschrift auch der Kundenname geändert? Wenn ein Stammdatum geändert werden soll, so ist dies auch mitzuteilen. Eine Ableitung zu einer Veränderung ist nicht beschrieben 09.09.2020 2020-00823 Wir als Netzbetreiber haben einen Disput mit einigen Lieferanten. Problembeschreibung: Der Lieferant möchte den Namen des Kunden, als auch die Korrespondenzanschrift des Kunden, ändern. Der Name des Kunden ist in dem NAD+Z09 „Kunde des Lieferanten“, die Korrespondenzanschrift ist in dem NAD+Z04 „Korrespondenzanschrift des Kunden des Lieferanten“, enthalten. Im NAD+Z09 ist lediglich der Name Inhalt des Segments. Das NAD+Z04 besteht aus Name und Adresse. Wir erhalten nun eine Stammdatenänderung mit dem PID 11109 / Transaktionsgrund ZE6. (Nicht bila. Rel. Änderung vom LF „LF an NB [Verteiler]) In diesem Anwendungsfall sendet der LF lediglich das NAD+Z04 (Korrespondenzanschrift). Das NAD+Z09 ist nicht enthalten. Von Seiten der Lieferanten wird nur reklamiert, dass wir als NB den Kundennamen nicht übernommen hätten. Diese gehen vehement davon aus, dass eine Änderung des Namens in der Korrespondenzanschrift auch eine Änderung des Kundennamens, welcher in NAD+Z04 ausgetauscht wird, auslösen würde. Wir gehen davon aus, dass eine Änderung des Kundennamens nicht aus einer Änderung der Korrespondenzanschrift hervorgeht. Ist unsere Ansicht korrekt? 2020-09-09 16:43:17 Sehr geehrter Marktteilnehmer,   wenn ein Stammdatum verändert werden soll, so muss dies auch mitgeteilt werden. Eine Änderung des Kundenamens, welcher in SG12 NAD+Z09 „Kunde des Lieferanten“ ausgetauscht wird, kann nicht durch eine Stammdatenänderung der Inhalte des SG12 NAD+Z04 „Korrespondenzanschrift des Kunden des Lieferanten“ abgeleitet werden. Wäre dies der Fall, so wäre eine Namensangabe in einem NAD redundant.   In dem SG12 NAD+Z04 wurde vor einiger Zeit, neben der Adresse auch der Name mit aufgenommen. Dies wurde von den damaligen Antragsstellern damit begründet, dass die Kommunikation nicht immer an den Kunden selbst gehen muss. Beispiele waren hier Vormundschaft oder Abrechnungsunternehmen, an welche die Korrespondenz zugestellt werden soll.   Eine Ableitung, dass sich mit dem Namen, welcher in der Korrespondenzanschrift übermittelt wird, auch den Kundennamen ändert, ist nicht vorhanden und wäre auch falsch.   Wenn der LF, für die von Ihnen beschriebene Intension, den Kundennamen und die Korrespondenzanschrift ändern möchte, so sind auch die Änderungen in den entsprechenden SG12 NAD zu kommunizieren. Nähere Erläuterungen, für welche Verwendung die Inhalte in den beiden hier genannten Segmente zu Grunde liegen, ist in der Nachrichtenbeschreibung (MIG) in den entsprechenden Segmenten beschrieben.   Wir hoffen Ihnen hierbei weitergeholfen zu haben.   Ihre PG EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Joachim Schlegel Holger Weickenmeier Holger Weickenmeier Nein Die Frage ist von uns (NB). Darum bitte genau prüfen. -------------Holger Weickenmeier-------------10.09.2020 09:13 Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.1a Abgeschlossen Wie / Wann ist der Codes ZP0 in der Stammdatensynchronisation zu verwenden? Der Codes ZP0 im PID 11185 "Stammdatensynchronisation" ist ausschließlich bei dem Übergang der Aggregationsverantwortung zum ÜNB zu verwenden. 27.08.2020 2020-00819 Hallo, wir diskutieren mit mehreren Marktpartnern folgende Problematik: In der Stammdatensynchronisation erhalten wir als LF von einigen NB mit dem PID 11185 "immer" als erste Stammdatensynchronisation nach einem Lieferbeginn diese mit den Transaktionsgrund Code ZP0 (Stammdatensynchronisation Beginn der Aggregationsverantwortung). Aufgrund des Hinweises [613] "Der Code wird verwendet um die Aggregationsverantwortung einer Marktlokation auf den ÜNB zu übertragen" am Code ZP0 interpretieren wir diesen Code so, dass dieser ausschließlich nach dem Prozess GPKE (MaKo2020) Kap. III 2. "Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB" Anwendung findet. Die Verwendung des Codes ZP0 hat fachlich nichts mit dem Prozess Lieferbeginn zu tun. Aus unserer Sicht ist dieser ausschließlich bei der ersten Übertragung der Aggregationsverantwortung vom NB auf den ÜNB zu verwenden. Ist unsere Interpretation korrekt? 2020-08-27 15:21:12 Sehr geehrter Marktteilnehmer, wie Sie korrekt erläutert haben und in dem Hinweis [613] entnehmen können, wird der Code ZP0 ausschließlich zur Übertragung der Aggregationsverantwortung vom NB zum ÜNB verwendet. Durch die Verwendung des Codes ZP0 wird der ÜNB informiert, dass die Verantwortung der Aggregation auf den ÜNB übergeht und dieser ggf. die MaLo anlegen, bzw. wenn aus anderen Gründen (Bilanzkreistreue) die MaLo schon bekannt ist, diese ergäzen muss. Die Bedeutung des ZP0 hat richtigerweise nichts mit einem Lieferbeginn zu tun.Eine anderweitige Verwendung des Codes ZP0 ist nicht vorgesehen. Ihre PG EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Joachim Schlegel Holger Weickenmeier Holger Weickenmeier Nein Die Frage hatte ich eingereicht. Wir haben dieses Problem mit x NBs. Grüße Holger -------------Holger Weickenmeier-------------27.08.2020 15:21 Nein Nein
REMADV MIG 2.8 Abgeschlossen Sollte BGM DE 1004 eindeutig sein ? Ja, ansonsten ist die Identifikation einer EDIFACT-Nachricht nicht möglich. 10.08.2020 2020-00807 Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer aktuellen Situation möchten wir Sie um Rückmeldung bitten bzgl. Eindeutigkeit Dokumentennummer BGM 1004. Muss der Inhalt bei REMADV von einem Marktpartner eindeutig sein oder darf der Marktpartner hier immer ein und die gleiche Angabe bei all seinen REMADVs (Bsp. Zahlungs-REMADV) angeben ? Vielen Dank vorab 2020-08-10 19:22:37 Sehr geehrte Fragestellerin, in Kapitel 3 des INVOIC-/REMADV-Anwendungshandbuches wird u.a. empfohlen: Auf der Überweisung wird eine Referenz zur REMADV, mittels Avisnummer aus dem BGM, DE1004, mitgegeben. Diese Empfehlung ist nicht umsetzbar, sofern ein MP immer die gleiche Nummer im BGM DE1004 überträgt. Dies widerspricht darüber hinaus der gängigen Praxis bei allen EDIFACT-Nachrichten, die ebendiese Dokumentennummer zur eindeutigen Identifikation einer Nachricht nutzen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Annett Kalz Nein -------------Klaus Keller-------------18.08.2020 17:01 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geschickt Nein Nein
INVOIC MIG 2.6f Abgeschlossen Ist die Einführung einer Kennzeichnung von Rechnungskorrekturzeilen denkbar ? Aktuell ist keine Anpassung der bestehenden Möglichkeiten (negative Menge bei Rücknahme von Positionen oder Stornierung gesamter Rechnungen) geplant. 29.07.2020 2020-00797 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage oder vielleicht besser formuliert einen Wunsch an das INVOIC-Format: Gibt es bereits oder besteht die Möglichkeit, dass Korrekturrechnungszeilen als solche gekennzeichnet werden? Beim Import von Rechnungen muss derzeit immer ein aufwendiger Algorithmus zur Suche ähnlicher/gleichartiger Rechnungszeilen implementiert werden. Mit einem einfachen Qualifier (bspw. J/N - ausgedrückt mit einem Zxx) könnte man dem Empfänger einer Rechnung diese Information mitgeben und die Prüfung stark vereinfachen. Dies wäre eine Verbesserungsvorschlag unsererseits für eine nächste Formatversion. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2020-07-29 09:40:21 Sehr geehrter Herr Weiße, wir können Ihre Anforderung nicht nachvollziehen, da wenn z. B. in einer Monatsrechnung bereits abgerechnete Positionen „korrigiert“ werden sollen, dies durch Rücknahme der entsprechenden Position erfolgt. Dies erfolgt durch Angabe einer negativen Menge, gefolgt von einer neuen Position mit positiver Menge. Eine andere Art der Korrektur von einzelnen Positionen, wobei aber nicht alles korrigiert werden darf, ist nicht vorgesehen. Wenn eine Rechnung komplett falsch ist, gilt für jede betroffene Rechnung: 1.) Stornierung der betroffenen Rechnung 2.) Neuberechnung der korrigierten Positionen im Rahmen einer neuen Abrechnung Bei weiteren Abrechnungsvarianten, die nicht durch prozessuale Vorgaben abgedeckt sind, muss eine bilaterale Absprache zur Nutzung der Nachrichten erfolgen. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Sebastian Weiße Nein -------------Klaus Keller-------------11.08.2020 07:46 Antwortvorschlag auf Basis der Mail von Herrn Seidel erstellt -------------Klaus Keller-------------12.08.2020 16:49 nach Hinweis von Herrn Seidel zur QS für die AG R/Z vorgemerkt Nein Nein
MSCONS AHB 2.3a Abgeschlossen Mit welchem Nachrichtentyp erhält der LF die Werte vom MSB? Die Übermittlung der Werte erfolgt mit der MSCONS 08.07.2020 2020-00789 In der Rolle Lieferant beliefern wir Kunden mit komplexen Messungen (i.d.R. zwei Zähler aus denen die Differenz ermittelt wird). Die Menge muss der MSB berechnen und an uns übermitteln, so dass wir die Menge direkt für die Abrechnung des Kunden weiterverwenden können. Mit welcher Nachricht übermittelt der MSB uns, dem Lieferanten, die Menge? 2020-07-08 10:39:49 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Aufbereitung von Werten vom MSB an den Lieferanten erfolgt mit der MSCONS. Dabei wird für die Übermittlung der Zählerstände der Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 13017 und für die Übermittlung von Energiemengen der Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 13019 genutzt. Die Zuordnung der Prozessschritte zu den Anwendungsfällen finden Sie in dem EDI@Energy-Dokument "Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren". Viele GrüßeIhr BDEW-Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Uta Gruner Nein Ich habe aufgrund einer Nachfrage einen Antwortvorschlag erstellt. -------------Beate Becker-------------25.08.2020 09:56 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3a Eingegangen Wie werden Energiemengen auf Ebene der Marktlokation bei Zählerständen aus einem iMS gebildet? Regel zur Bildung von Energiemengen auf Ebene der Marktlokation 04.05.2020 2020-00748 Sehr geehrte Damen und Herren, am Markt gibt es zurzeit unterschiedliche Auffassungen wie Energiemengen auf Ebene der Marktlokation zu bilden sind, wenn die Zählerstände aus einem intelligenten Messsystem und mit der Zeitangabe 00:00 Uhr im Geschäftsvorfall mit dem Prüfidentifikator 13017 übermittelt werden. Wie werden die drei Energiemengen mit Beginn- und Endedatum gebildet, wenn die folgenden vier Zählerstände aus einem iMS vorliegen? 1. Zählerstand Ablesegrund: COS „Vertragswechsel“ Erfassungshinweis: SMV „Anfangszählerstand“ Ablesedatum: 01.03.2020 00:00 Uhr Zählerstand: 1000 KWh 2. Zählerstand Ablesegrund: COT „Zwischenablesung“ Erfassungshinweis: MRV: Zählerstand Ablesedatum: 01.04.2020 00:00 Uhr Zählerstand: 1300 KWh 3. Zählerstand Ablesegrund: PMR „Turnusablesung“ Erfassungshinweis: MRV: Zählerstand Ablesedatum: 01.05.2020 00:00 Uhr Zählerstand: 1500 KWh 4. Zählerstand Ablesegrund: COS „Vertragswechsel“ Erfassungshinweis: EMV: Zählerstand Ablesedatum: 01.06.2020 00:00 Uhr Zählerstand: 1900 KWh Viele Grüße 2020-05-04 12:21:52 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in dem Dokument „EDI@Energy Anwendungshilfe Messwerteaustausch“ ist die dazu folgende Regel veröffentlicht worden: Regel „Beginn/Ende Messperiode“ für die Energiemenge: „Beginn Messperiode“ bezieht sich immer auf 00:00 Uhr des im DE2380 angegebenen Tages. „Ende Messperiode“ bezieht sich immer auf das Tagesende (umgangssprachlich „24:00 Uhr“) des im DE2380 angegebenen Tages, und somit auf den Zeitpunkt 00:00 Uhr des Folgetags. Bei Anwendung der Regel auf Ihr Beispiel stellt sich folgende Konstellation dar: Die drei Energiemengen sind vom MSB der Marktlokation auf Basis der von Ihnen genannten Zählerstände sind wie folgt zu bilden und den berechtigten Marktpartner zu übermitteln: 1. EnergiemengeBeginndatum: 01.03.2020Endedatum: 31.03.2020Menge: 300 KWh 2. EnergiemengeBeginndatum: 01.04.2020Endedatum: 30.04.2020Menge: 200 KWh 3. EnergiemengeBeginndatum: 01.05.2020Endedatum: 31.05.2020Menge: 400 KWh   Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Joachim Schlegel Nein Frage wurde in der Sitzung vom 25.06.2020 freigegeben und sollte veröffentlicht werden. -------------Gregor Scholtyschik-------------29.06.2020 15:23 Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0b Abgeschlossen Ab wann gilt die Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB (ORDERS) und die Ablehnung der Bestellung (ORDRSP)? Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB und Ablehnung der Bestellung ab 01.04.2021 29.06.2020 2020-00784 In den Prozessen zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas ist die Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB beschrieben. Der Prozess soll ab 01.10.2020 gelten. Der ÜNB hat darin die Möglichkeit die Bestellung per ORDRSP mit dem Prüfidentifikator 19115 abzulehnen. Dieser Prüfidentifikator ist aber erstmalig in den Vorgaben zum 01.04.2021 beschrieben und zum 01.10.2020 noch gar nicht gültig. Wie ist hier zu verfahren? 2020-06-29 15:22:20 Lieber Forumsteilnehmer, sowohl die Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB (ORDERS mit dem Prüfidentifikator 17114) als auch die Ablehnung der Bestellung (ORDRSP mit dem Prüfidentifikator 19115) sind in dem Anwendungshandbuch erstmalig beschrieben, welches zum 01.04.2021 gültig ist. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sabine Kornisch Aktuelle Anwendungshilfe MMMA vom BDEW: https://www.bdew.de/media/documents/20200113_Marktprozesse-Mehr-und-Mindermengenabrechnung_S_G_V_1_3.pdf Neuer Prozess „Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB“ (Kap. 4.1.2) Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0b Eingegangen Wie erhält der NB die bilanzierte Menge für „iMS-Marktlokationen“ bis zum 1.4.2021 In der Bilanzierungsgebietsclearingliste steht die bilanzierte Menge je Marktlokation. 22.04.2020 2020-00740 Wie erhält der NB die bilanzierte Menge für SLP-Marktlokationen mit Aggregationsverantwortung beim ÜNB, wenn die Umsetzung der ORDERS (Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB) erst zum 01.04.2021 möglich ist? 2020-04-22 16:15:56 Der Monat April 2020 ist der erste mögliche Monat, in dem die Aggregationsverantwortung einer Marktlokation dem ÜNB zufallen kann. Da die Übermittlung der Bilanzierungsgebietsclearinglisten bereits ab dem 1.12.2019 mit den veröffentlichten Formaten möglich ist, ermöglicht diese Variante einen nahtlosen Übergang der Mehr-/Mindermengenabrechnung ab dem ersten möglichen Bilanzierungsmonat April 2020. Eine Umsetzung der Variante „Bestellung“ erfolgte in den Datenformaten mit Veröffentlichungsdatum 01.04.2020. Eine Umsetzung der Formate ist durch die BNetzA zum 01.04.2021 festgelegt worden. Damit ist eine Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB (auch rückwirkend) ab dem 01.04.2021 möglich. Hinweis: Eine untermonatige Aufteilung der vom ÜNB erhaltene bilanzierte Menge ist nicht erforderlich, da die Netznutzungsabrechnung auf Basis der monatlich versandten Zählerstände des iMS erfolgt. Im Falle eines untermonatlichen Lieferantenwechsels ist das Asynchronmodell zu beachten. Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Thomas Seipt Nein Nein Nein
UTILTS AHB Berechnungsformel 1.0 Abgeschlossen UTILTS wird für alle betroffenen Marktlokationen versendet 10.06.2020 2020-00771 Sehr geehrte Damen und Herren, ist zum 01.10.2020 die UTILTS an alle Lieferanten zu versenden? Oder wird sie nur in neuen Prozessen, die ab dem 01.10. gestartet wurden zu versenden? Beste Grüße Sam Kruppe Stromnetz Hamburg 2020-06-10 08:54:07 Hallo Herr Kruppe, in Kapitel 2.5.1 der WiM Strom ist unter Vorbedingungen zu lesen: "Voraussetzungen für den Versand der Berechnungsformeln an alleLF:- Die Ermittlung der Werte der Marktlokation ist nur auf Basis von mehr als einer Messlokation möglich.- Neuzuordnung eines LF zu einer Marktlokation oder- bei Änderung des Messkonzepts in der Art, dass nach der Änderung die Werte der Marktlokation nur auf Basis von mehr als einer Messlokation ermittelt werden können." Somit ist eine Übermittlung der UTILTS für alle betroffenen Marktlokationen vorgesehen. Wir weisen darauf hin, daß der Start des Versandes der Berechnungsformel vom NB an den LF vom 01.10.2020 auf den 01.04.2021 durch die BNetzA aufgrund der Corona-Situation verschoben wurde. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Ralf Teutsch Klaus Keller Ralf Teutsch Sam Kruppe Nein -------------Klaus Keller-------------17.06.2020 14:46 Antwortvorschlag erstellt und an Herrn Teutsch zur Prüfung geschickt -------------Klaus Keller-------------22.06.2020 09:44 Veröffentlichung nach Prüfung von Herrn Teutsch -------------Klaus Keller-------------22.06.2020 10:26 Ergänzung nach Mails von Gregor und Joachim: Wir weisen darauf hin, daß der Start des Versandes der Berechnungsformel vom NB an den LF vom 01.10.2020 auf den 01.04.2021 durch die BNetzA aufgrund der Corona-Situation verschoben wurde. Nein Nein
UTILTS AHB Berechnungsformel 1.0 Abgeschlossen Kann ein Verlustfaktor in einem Rechenschritt mit dem Operator "Addition" verwendet werden? Ja. 19.12.2019 2019-00611 Hallo Liebes Forum, kann ein Verlustfaktor in einem Rechenschritt mit dem Operator "Addition" verwendet werden? Wir beobachten sehr oft einen Rechenschritt, welcher aus dem Operator "Addition", einer Referenz auf MeLo und einem Verlustfaktor besteht. Soll das automatisch bedeuten, dass die Werte aus der MeLo vor der Addition mit dem Faktor multipliziert werden sollen? Wir sind der Meinung, dass Faktor nur in Verbindung mit dem Operator "Faktor" angegeben werden kann. Und wenn man die "Addition" verwenden möchte, dann müssen es 2 Rechenschritte sein. Viele Grüße und Danke für die Aufklärung 2019-12-19 15:39:19 Sehr geehrter Fragesteller, auf die Messwerte der Messlokation sind erst der Verlustfaktor des Transformators und der Verlustfaktor der Leitung, jeweils multiplikativ anzuwenden (UTILTS MIG 1.0 S.29).  Das Ergebnis wird anschließend in der Operation des Bestandteils des Rechenschritts verwendet. Verlustfaktoren können unabhängig vom Operator angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Ralf Teutsch Klaus Keller Ralf Teutsch Oleg Pavlov Nein Beantwortet am Dez .2019 Ralf Teutsch Veröffentlicht -------------Ralf Teutsch-------------23.06.2020 09:46 Nein Nein
UTILTS AHB Berechnungsformel 1.0 In Bearbeitung Kann der LF die Berechnungsformel empfangen? Ja, jedoch erst ab dem 01.10.2020. Das UTILTS AHB wird rechtzeitig angepasst. 22.10.2019 2019-00511 Laut "BK6-18-032_anlage_2_wim Seite 99ff 2.5.2. SD: Übermittlung der Berechnung" erhält der LF die Berechnungsformel vom NB. Im AHB zur UTILTS 1.0 erfolgt die Kommunikation allerdings nur zwischen NB und MSB. Durch welchen Prozess bekommt der LF die Berechnungsformel übermittelt? 2019-10-22 14:50:50 Laut Beschluss der BNetzA BK6-18-032 Punkt 2 tritt die Verpflichtung der NBs, die Berechnungsformel auch den LF zu übermitteln, erst zum 01.10.2020 in Kraft. Infolgedessen enthält die Version 1.0 des UTILTS AHB diese Ausprägung noch nicht. Es wird rechtzeitig eine neue Version des UTILTS AHB in Kraft treten. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Ralf Teutsch Klaus Keller Ralf Teutsch Ozan Kahraman Nein Nein Nein
UTILTS AHB Berechnungsformel 1.0 Zur Abstimmung in PG Wie kann ein Faktor z.B. 0,33 angegeben werden? Einheitenlose feste Faktoren (z.B. 0,33) können nicht übermittelt werden. 05.09.2019 2019-00431 zum Mathematischen Operator: Wenn im Segment Z86 ein Faktor (Z82) angegeben werden soll; wie soll das Segment dann vollständig aussehen? Z.B. Faktor = 0,33 2019-09-05 16:28:02 Sehr geehrter Fragesteller, in einem Rechenschritt mit dem Operator Faktor (Z82) muss entweder auf eine Messlokation oder auf einen anderen Rechenschritt als Träger der Werte referenziert werden. Diese Werte gehen als Faktor in die Operation ein. Einheitenlose feste Faktoren können ausschließlich als Verlustfaktor Trafo oder als Verlustfaktor Leitung in eine Berechnungsformel eingehen. Hat der feste Faktor eine andere Bedeutung, muss die Formel als "muss beim Absender angefragt werden" (STS+Z23+Z34) gekennzeichnet werden.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Ralf Teutsch Klaus Keller Tim Geisendörfer Ulrich Kracker Nein Nein Nein
Codeliste der Messprodukte 2.1 Abgeschlossen Sind überlappende Zeiträume mit einer Null-Menge im Lieferschein erlaubt? Überlappende Zeiträume von Energiemengen pro OBIS-Kennzahl sind im Lieferschein nicht erlaubt 05.06.2020 2020-00766 Übermittlung von Null-Mengen im Lieferschein Im Entscheidungsbaumdiagramm zum Lieferschein zur Netznutzungsabrechnung heißt es: „Entspricht die zuvor vom MSB übermittelte Summe der Energiemengen je OBIS-Kennzahl der Summe der Energiemengen der aus dem Lieferschein korrespondierenden OBIS-Kennzahl für den vom Lieferschein abgedeckten Zeitraum?“ Wenn der Netzbetreiber für dieselbe OBIS-Kennzahl und denselben Zeitraum eine Menge ungleich null und eine Null-Menge liefert, ist dies unserer Ansicht nach nicht erlaubt, da dies physikalisch nicht sinnvoll ist und es zu einer Zeitraumüberlappung kommt. Der Netzbetreiber verweist auf das EBD und darauf, dass die Summierung über beide Mengen den korrekten Wert liefern würde. Unserer Interpretation dieses Schrittes im EBD nach ist hier mit der „Summe der Energiemengen je OBIS-Kennzahl“ allerdings die Summierung über aufeinanderfolgende Zeiträume, nicht überlappende Zeiträume, gemeint. Darf der Lieferant diese Lieferscheine ablehnen mit der Begründung, dass überschneidende Zeiträume nicht erlaubt sind? Vielen Dank 2020-06-05 14:01:47 Sehr geehrter Marktteilnehmer, für einen Zeitraum darf im Lieferschein nur eine Energiemenge pro OBIS-Kennzahl angegeben werden.   Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Frank Buthe EDI@Energy Entscheidungsbaum-Diagramme Für die Prozesse zur Marktkommunikation 2020 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 3. April 2020 EBD 2.1 vom 03.04.2020 Seite 10; 4.1. SD: Übermittlung des Lieferscheins zur Netznutzungsrechnung Nr. 5 Nein Wird in die kleine Gruppe zur Überarbeitung des Lieferscheins mit genommen -------------Beate Becker-------------08.06.2020 09:45 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d In Bearbeitung Wie wird zwischen PDF und zugehöriger INVOIC bei Kapazitätsrechnungen referenziert ? Lt. zugehöriger Prozessbeschreibung erfolgt die Referenzierung über die Rechnungsnummer 03.06.2020 2020-00762 Zum 01.10.2020 wird die Kapazitätsrechnung mit aufgenommen. 1. Das dazu begleitende PDF wird ja aufgrund der Regelungen zum Übertragungsweg mit einer separaten E-Mail übermittelt. Wie soll die Verknüpfung vom PDF zur dazugehörigen INVOIC-Datei erfolgen? Gibt es hierzu eine Namenskonvention z.B. dass der Name der PDF die Rechnungsnummer enthalten muss? Wie sonst kann die Zuordnung erfolgen? 2. 2. Im AHB findet sich für den Prüfidentifikator 31010 (Kapazitätsrechnung) keinerlei Hinweis, wie der betreffende Ausspeisepunkt identifiziert werden soll. Ist das gewollt? Müsste man den Ausspeisepunkt nicht auch identifizieren können z.B. anhand der ID (PBF-XXXXXXXX)? 2020-06-03 10:34:22 Sehr geehrte Fragestellerin, zur Beantwortung Ihrer Frage empfehlen wir das Studium der zugehörigen BDEW-Prozessbeschreibung, die im INVOIC/REMADV-AHB verlinkt ist. Im AHB findet sich zur Verwendung von BGM DE1004 zusätzlich der Hinweis: "[517] Hinweis:Dokumentennummer der PDF Kapazitätsrechnung" Über die in der Prozessbeschreibung getroffene Vorgabe zur Referenzierung hinaus wurden keine zusätzlichen Identifikationsmerkmale, wie die von Ihnen genannten Ausspeisepunkte, für die INVOIC aufgenommen.  Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Silk Söldner Nein -------------Klaus Keller-------------04.06.2020 11:29 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d In Bearbeitung Ist eine automatisierte Ablehnung von falschen Empfängerangaben der Rechnung vorgesehen ? Nein, es ist lediglich möglich eine unbekannte Empfänger-MP-ID per Syntaxfehlermeldung abzulehnen. 06.04.2020 2020-00724 Hallo zusammen, wie ist abzulehnen, wenn der Marktpartner innerhalb der INVOIC im NAD MS+NAD MR einen falschen Namen und/oder falsche Adresse angibt? Soll dies mit einer APERAK erfolgen? Z.B. Z31? Oder erfolgt dies mit einer ablehnenden REMADV? Mit welchem Ablehnungsgrund? Sonstiges darf bei MMMA und MSB nicht gezogen werden. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung. 2020-04-06 09:54:06 Sehr geehrter Marktpartner, wir gehen davon aus, dass die verwendete MP-ID im NAD+MR-Segment korrekt ist und es lediglich zu Unstimmigkeiten bei Namens- und Adressangaben gibt. Hier sollte generell gemäß vertraglicher Regelungen zwischen den Beteiligten die Befüllung erfolgen. Nach unserer Einschätzung gibt es hier im Markt unterschiedliche Hintergründe, z.B. Datenqualität in den jeweiligen Stammdatensystemen oder Änderungen bei Umfirmierungen. Hierfür ist derzeit keine automatisierte Ablehnung per REMADV oder APERAK vorgesehen und daher eine bilaterale Klärung zwischen den Beteiligten erforderlich. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Jasmin Bernhardt Nein -------------Klaus Keller-------------22.04.2020 14:05 Kurzfrage, - antwort und Antwort erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d In Bearbeitung Was wird bei "nicht steuerbaren" Rechnungspositionen in SG52-MOA+125 übertragen ? Die Summe der nicht steuerbaren Positionen wird in SG52-MOA+125 übertragen. 01.04.2020 2020-00719 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage zur Anwendung des Formats INVOIC bei einer Steuerbefreiung. Ein Marktpartner hat eine Rechnungsposition als "nicht steuerbar" gekennzeichnet. Wie muss das MOA-Segment der SG52 mit Qualifier 125 befüllt werden? Variante 1: Es wird mit "0" befüllt, da nicht versteuert wird. Variante 2: Es wird der entsprechende Nettobetrag iHv X Euro eingetragen, da beim TAX-Segment der SG34 als Kommentar "Zusätzlich werden im SG52 TAX-MOA die Gesamtsummen je Steuersatz übermittelt." aufgeführt wird? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2020-04-01 18:35:03 Hallo Herr Weiße, Ihr unter Variante 2 dargestellter Lösungsansatz ist richtig; im SG 52 wird unter dem MOA 125 der „reguläre“ Nettorechnungsbetrag ausgewiesen, also NICHT 0 Euro dargestellt. (Im MOA+161 [161 Steuer-/Gebühren-/Abgabebetrag] wird dann 0 Euro ausgewiesen). Beispiel: SG52: … MOA+125:2404.62' MOA+161:0' … Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Sebastian Weiße Nein -------------Klaus Keller-------------03.04.2020 15:54 Vorschlag von Gero eingetragen und Kurzfrage/-antwort ergänzt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Kann ein Lieferant eine NN-INVOIC im Bereich Strom mit dem Grund Z07 bzw. Z10 reklamieren, wenn der dazugehörige Lieferschein direkt oder indirekt als o. k. gemeldet wurde? Dies kann nicht ausgeschlossen werden. 02.03.2020 2020-00683 Kann ein Lieferant eine NN-INVOIC im Bereich Strom mit dem Grund Z07 bzw. Z10 reklamieren, wenn der dazugehörige Lieferschein vom Netzbetreiber versendet wurde , mit positiver CONTRL vom Lieferanten bestätigt wurde, die Menge der INVOIC mit der Menge des versendeten Lieferscheins übereinstimmt und der Lieferant keine IFTSTA mit Status Z31 innerhalb der 2 Werktage nach Erhalt des Lieferscheins versendet hat? Vielen Dank! Clara Craffonara 2020-03-02 09:09:50 Sehr geehrte Fragestellerin, prinzipiell sollte es in diesem Fall zu keiner Ablehnung der Rechnung aufgrund der genannten Gründe "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen" oder "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch" kommen. Jedoch können wir hier nicht beurteilen, ob es im vorliegenden Fall nicht doch zu einer berechtigten Nutzung dieser Ablehnungscodes kam. Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass mittels einer Empfangsbestätigung, die per CONTRL ausgetauscht wird, der Sender einer derartigen CONTRL lediglich die syntaktische Fehlerfreiheit der entsprechenden Übertragungsdatei sowie deren Eingang bestätigt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Clara Craffonara Nein Lösungsidee eingestellt -------------Stefan Seidel-------------02.03.2020 11:28 Kurzfrage und - antwort ergänzt -------------Stefan Seidel-------------04.03.2020 17:52 veröffentlicht -------------Klaus Keller-------------09.03.2020 09:13 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Welcher Lieferschein ist bei Nachberechnungen oder Korrektur von Umlagen in der INVOIC anzugeben? Es kann auf den bisherigen Lieferschein referenziert werden, sofern dieser gültig bleibt und zur Rechnung passend ist 19.02.2020 2020-00672 Guten Tag, die INVOIC erfordert ja einen Bezug zu einen im Vorfeld versendeten Lieferschein. Wie verhält es sich aber bei einer Invoic, die lediglich die Nachberechnung/Korrektur von Umlagen oder Konzessionsabgaben beinhaltet. Die jährlich von manchen Anschlussnutzern zu meldenden Informationen zu selbstverbrauchten Mengen erfordert z.B. eine (manuelle) Rechnungsskorrektur. Wie kann man in solchen Fällen vermeiden, dass die INVOIC abgelehnt wird, da kein Lieferschein vorliegt. Im Voraus vielen Dank. 2020-02-19 14:09:45 Sehr geehrter Fragesteller, zu dem prozessualen Teil dieser Fragestellung können wir hier keine Antwort geben. Bezüglich der Ausprägung der INVOIC ist im von Ihnen skizzierten Fall analog der Vorgehensweise bei Stornierungen zu verfahren: - Angabe der bisherigen Referenz, sofern die Mengen im Lieferschein unverändert und für die INVOIC richtig sind - Angabe einer neuen Referenz, sofern sich die Mengen im Lieferschein geändert haben und ein neuer Lieferschein verschickt wurde Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Michael Hoffmann Nein -------------Klaus Keller-------------27.02.2020 09:20 Kurzfrage, - antwort und Antwort erstellt und zur Prüfung an Herrn Seidel geschickt -------------Stefan Seidel-------------04.03.2020 17:59 leichte Überarbeitung durchgeführt und Herrn Keller informiert -------------Klaus Keller-------------09.03.2020 09:16 veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Gibt es einen INVOIC-Anwendungsfall zur Übermittlung von Kosten für die Sperrung und/oder Entsperrung ? Es gibt keine Prozessbeschreibung zur Abrechnung von Sperrungen und/oder Entsperrungen und somit keinen dafür ausgeprägten INVOIC-Anwendungsfall. 10.02.2020 2020-00655 Guten Tag, muss für Rechnungen deren Abrechnungszeitraum (keine Korrekturen) immer eine Referenz auf ein anderes Dokument (SG1.RFF) , unabhängig von den verwendeten Artikelnummern, übermittelt werden? Hintergrund: Als LF beauftragen wir die Sperrung bzw. die Entsperrung von verbrauchenden Marktlokationen. Die entstandenen Kosten werden uns vom NB in Rechnung gestellt. Diese Rechnung werden uns meist separat als NN-Rechnung (PI 31002) übermittelt. Da es dazu keinen Lieferschein gibt, übermittelt der NB auch keine Referenz. Daher lehnen wir die Rechnung mittels APERAK wegen fehlender Referenz ab. Nach unserer Auffassung müsste jedoch eine Referenz übermittelt werden, da der Abrechnungszeitraum nach dem 01.12.2019 liegt und wir in der Sparte Strom unterwegs sind. Der NB wiederum argumentiert, dass nur dann eine Referenz mitzuteilen ist, wenn zuvor ein Lieferschein ausgetauscht wurde und bezieht sich dabei auf die Bedingung 37 aus dem AHB. Nach meiner Auffassung wurde diese Bedingung nur für die Übermittlung von Rechnungskorrekturen (wie im Grund der Anpassung beschrieben) aufgenommen. Auch der Hinweis unter 516 gibt m.M.n. wieder, dass für alle Abrechnungszeiträume nach dem 01.12.2019 eine Lieferschein zu versenden und somit eine Referenz in der INVOIC anzugeben ist. Da wir hier aber mit Artikelnummern (54 & 55) arbeiten, welche keiner der verfügbaren Anwendungsfälle zugeordnet ist, herrscht hier doch einige Unklarheit welche Herangehensweise die Richtige ist. Ist eine NN-Rechnung überhaupt die geeignete Rechnungsart zur Übermittlung von Sperrkosten? Oder müsste es eher eine MSB-Rechnung werden? Hier wäre ja dann in jedem Fall eine Referenz anzugeben. Vielleicht können Sie hier etwas Licht ins Dunkel bringen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dafür im Voraus vielen Dank. VG Ronald Damm 2020-02-10 16:05:42 Hallo Herr Damm, die INVOIC ist ausschließlich für die Prozessschritte spezifiziert, für die es in Sequenzdiagrammen entsprechende Pfeile gibt. Für die Abrechnung von Sperrungen/Entsprungen fehlen diese Prozessbeschreibungen. Somit ist dafür auch kein passend ausgeprägter INVOIC-Anwendungsfall ausgeprägt und daher müssen sich NB und LF bilateral darauf verständigen, wie die Abrechnung dieser Dienstleistungen zwischen ihnen erfolgen soll. Dies erklärt die fehlende Zuordnung (auf Seite 5 der Artikelnummernliste) der beiden Artikelnummern: Sperrkosten - 9990001 00054 0  Entsperrkosten - 9990001 00055 8 zu einem INVOIC-Anwendungsfall und somit zu einem Prüfidentifikator. Dementsprechend können wir in diesem Forum keine verbindlichen Vorgaben zu einer bilateralen Vereinbarung machen, wie der INVOIC-Anwendungsfall, dem der Prüfidentifikator 31002 (NN-Rechnung) zugeordnet ist, für das in Ihrer Frage beschriebenen Umfeld auszuprägen ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Ronald Damm Seite 7, Referenz auf Nummer des zugehörigen Dokuments Muss [35] U [36] Soll [35] U [37] U [516] [35] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR aus Sparte Strom [36] Wenn DTM+156 (Abrechnungszeitraum, Rechnungsperiode Endedatum) >= 01.12.2019 [37] Wenn Lieferschein zuvor ausgetauscht wurde [516] Hinweis: Ein Lieferschein zu einer Rechnung ist für alle Abrechnungszeiträume die erstmals nach dem 1.12.2019 abgerechnet werden und für alle Abrechnungszeiträume , für die sich nach dem 1.12.2019 geänderte Mengen oder Leistungswerte ergeben, nötig. Seite 52. Änderungshistorie, ID 19279 Nein -------------Klaus Keller-------------13.02.2020 16:09 Kurzfrage, - antwort und Antwortvorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------09.03.2020 15:10 Update nach Rückmeldung von Herrn Seidel vom 5.3. -------------Stefan Seidel-------------09.03.2020 17:26 letzte minimale Anpassung und dann veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Kann auf den Versand eines Lieferscheins im Rahmen einer Stornierung verzichtet werden ? Sofern sich die Menge nicht geändert hat, kann die neue Rechnung unverändert auf den gleichen Lieferschein verweisen. 11.12.2019 2019-00591 Sehr geehrte Damen und Herren, im Anwenderhandbuch INVOIC/REMADV steht folgendes: Muss [35] U [36] Soll [35] U [37] U [516] [35] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR aus Sparte Strom [36] Wenn DTM+156 (Abrechnungszeitraum, Rechnungsperiode Endedatum) >= 01.12.2019 [37] Wenn Lieferschein zuvor ausgetauscht wurde [516] Hinweis: Ein Lieferschein zu einer Rechnung ist für alle Abrechnungszeiträume die erstmals nach dem 1.12.2019 abgerechnet werden und für alle Abrechnungszeiträume, für die sich nach dem 1.12.2019 geänderte Mengen oder Leistungswerte ergeben, nötig. Können wir davon ausgehen, dass ausschließlich bei Rechnungskorrekturen mit unveränderter Menge kein Lieferschein versendet werden muss? Handelt es sich um eine Erstabrechnung mit einem Endzeitraum vor dem 01.12.2019 muss ein Lieferschein versendet werden. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung. Vielen Dank vorab. 2019-12-11 11:22:59 Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), wir nehmen an, dass sich Ihre Frage auf den INVOIC-Anwendungsfall NN-Rechnung, dem der PID 31002 zugeordnet ist, bezieht und sie sich dort auf die SG1 "Referenz auf Nummer des zugehörigen Dokuments" zur Angabe der Referenz auf den Lieferschein beziehen.  Zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: 1.) Können wir davon ausgehen, dass ausschließlich bei Rechnungskorrekturen mit unveränderter Menge kein Lieferschein versendet werden muss? --> ja, sofern im Rahmen einer Rechnungskorrektur eine Stornorechnung versendet wurde und die darauf folgende neue Rechnung sich auf die gleiche Menge bezieht, ist kein erneuter Versand eines Lieferscheines erforderlich 2.) Handelt es sich um eine Erstabrechnung mit einem Endzeitraum vor dem 01.12.2019 muss ein Lieferschein versendet werden. --> ja, auch dann muss eine Lieferschein erstellt werden, denn seit dem 01.12.19 muss immer ein Lieferschein versendet werden, egal auf welchen Abrechnungszeitraum sich die Netznutzungsrechnung bezieht, entscheidend ist das Rechnungsdatum Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Jasmin Bernhardt INVOIC / REMADV AHB 2.3d Nein -------------Klaus Keller-------------12.12.2019 10:14 Antwortvorschlag erstellt und an Herrn Seidel geschickt -------------Stefan Seidel-------------12.12.2019 12:26 Ein wenig editiert -------------Klaus Keller-------------16.12.2019 09:19 Tippfehler beseitigt und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Fehlt ein "Muss" im INVOIC/REMADV im Anwendungsfall, dem der PID 31009 zugeordnet ist? Angabe von SG2 bei PID 31009 wird korrigiert in Lesefassung 17.09.2019 2019-00447 Guten Tag wertes BDEW Tea, auf Seite 10 den INVOIC/REMADV AHB's fehlt die Angabe für die Segmentgruppe SG2 bei Adresse der Markt- oder Messlokation bei PI 31009. Mfg 2019-09-17 10:36:42 Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir in der nächsten Lesefassung des Anwendungshandbuchs korrigieren werden. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Uta Bellmann Seite 10 PI 31009 Adresse der Markt- oder Messlokation SG2 Nein -------------Klaus Keller-------------18.09.2019 08:58 Antwortvorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------19.09.2019 09:03 Veröffentlichung nach Abstimmung, dass Fehlerkorrektur folgt zum 02.10.19 -------------Stefan Seidel-------------20.09.2019 16:34 würde "zum 02.10.19" löschen, da wir in der Regel nicht sagen, wann wir Fehlerkorrekturen veröffentlichen. -------------Klaus Keller-------------20.09.2019 18:33 erneut veröffentlicht nach Anpassung durch Hr. Seidel Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Gibt es einer Vorgabe, LIN-Segmente mit gleicher Artikelnummer und gleichem Preis zusammenzufassen ? Nein, es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum hier keine Zusammenfassung erfolgen sollte. 22.08.2019 2019-00403 In der Messstellenbetriebsabrechnung werden die Positionen mit der Artikelnummer 9990001 00079 8 angegeben. Wenn es laut PRICAT unterschiedliche Preise gibt, z. B. für Z25, Z27 muss die INVOIC zwei Positionen erhalten, das ist soweit klar. Wie ist jedoch vorzugehen, wenn der selbe Preis zweimal verwendet wird, weil beispielsweise zwei Rundsteuergeräte abgerechnet werden sollen? Ausgangslage: Als Grundlage hat der Messstellenbetreiber ein Angebot erstellt welches für die Position Leistungsbeschreibung Z27 eine fakturierende Menge von 2 Stück und einem Preis von z. B 10 € enthält. Wir sind der Ansicht, dass die Positionen in der INVOIC entsprechend zum Angebot abgebildet werden müssen. D. h. wenn im Angebot die Position Z27 mit Preis 10 € und Menge 2 angegeben ist, hat die Abrechnung in der INVOIC auch in einer Position mit Menge 2 Stück, Preis 10 € und Gesamtbetrag 20 € zu erfolgen. Oder ist eine Aufteilungen in zwei Positionen mit jeweils Menge 1 Stück, Preis 10 € und Gesamtbetrag 20 € ebenso zu akzeptieren? Vielen Dank. 2019-08-22 15:56:09 Sehr geehrte Fragestellerin, auch wenn die Aufteilung in mehrere Positionen nicht unserer Erwartungshaltung entspricht, gibt es jedoch keine formale Regel innerhalb der edi@energy-Dokumente, die diese ungewöhnliche Vorgehensweise untersagt. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Julia Satzer Nein -------------Klaus Keller-------------26.08.2019 12:36 Antwortvorschlag für AG R/Z erstellt (vgl. Frage 2019-00399) -------------Klaus Keller-------------12.11.2019 09:08 Veröffentlichung nach Freigabe R/Z Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d In Bearbeitung Kann eine INVOIC wegen falscher Menge abgelehnt werden, obwohl der Lieferschein bestätigt wurde? REMADV-Ablehnungsgrund Z10 (Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch) bei Abweichungen zwischen Lieferschein und Rechnung 03.07.2019 2019-00310 Sehr geehrte Damen und Herren, Wenn auf den Lieferschein nicht per IFTSTA geantwortet wird, also auch keine Ablehnung stattfindet, ist das als Zustimmung zu sehen. Kann dann noch die INVOIC aufgrund von Mengen-Fehlern abgelehnt werden (Z10)? Danke und viele Grüße Leon Kasdorf 2019-07-03 18:41:57 Sehr geehrter Herr Kasdorf, sofern die Menge in Lieferschein und Netznutzungsrechnung übereinstimmt, ist eine Ablehnung per Z10 (Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch) nicht möglich. Sollte jedoch eine Abweichung zwischen den Mengen auftauchen, ist ebendieser Grund auch bei unwidersprochenem Lieferschein verwendbar. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Leon Kasdorf Nein -------------Klaus Keller-------------05.07.2019 11:19 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3d Abgeschlossen Wie sind Steuergeräte in der MSB-Rechnung abzurechnen? Ist abhängig von der Preiskalkulation. 28.06.2019 2019-00305 Hallo, es geht um die Abrechnung MSB, wenn eine Messlokation mit MME ausgestattet ist und ein Steuergerät dem Zähler zugeordnet ist. Wie ist die Steuereinrichtung abzurechnen, wenn diese mehrere Messlokationen steuert? - Soll diese anteilig gemäß den zugeordneten Messlokationen abgerechnet werden oder bei jeder Verbrauchsstelle? Im Preisblatt ist der Preis für das Steuergerät mit der Artikelnummer 9990001000798 enthalten. Danke für Info 2019-06-28 14:15:59 Sehr geehrter Marktteilnehmer, es gibt keine Vorgabe, wie das Steuergerät abgerechnet werden soll. Das Format lässt beide beschriebenen Abrechnungen zu je nachdem wie der Preis kalkuliert wurde. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Nein -------------Klaus Keller-------------05.07.2019 11:17 für AG R/Z zur Bearbeitung vorgemerkt -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 12:57 Ergebnis der AG R/Z Nein Nein
ORDERS MIG 1.1k Abgeschlossen In welchem Datumsformat ist das Ausführungsdatum anzugeben? Das Datumsformat des Ausführungsdatums wird je Anwendungsfall im Anwendungshandbuch festgelegt. 22.04.2020 2020-00739 Sehr geehrtes Forum, eine kurze Verständnisfrage zur Befüllung des Datumsegments bei der Beantwortung einer QUOTES mittels ORDERS durch den Lieferanten: In der ORDERS MIG wird im DTM 2379 sowohl der Qualifier 203 CCYYMMDDHHMM als auch 102 CCYYMMDD angegeben. Im ORDERS AHB wird für das Ausführungsdatum aber nur noch 102 CCYYMMDD angegeben. Unser System lehnt ORDERS mit 203 mit APERAK ab. Wäre es möglich, dass man hier nicht einfach - wie in der MIG - beide Formate zu lassen kann? Dies würde die Automaistierung erheblich erleichtern - zudem hier unterschiedliche Auffasssungen bzgl. Befüllung am Markt herrschen. Vielen Dank 2020-04-22 15:51:53 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, das zulässige Datumsformat des Ausführungsdatums innerhalb eines Anwendungsfalls wird in dem jeweiligen Anwendungshandbuch vorgegeben. Die im MIG aufgeführten Formate werden in den Anwendungshandbüchern somit anwendungsfallbezogen genauer spezifiziert. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sandra Scholz ORDERS MIG 1.1k Seite: 9 REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP Anwendungshandbuch Version: 1.0a Seite: 96 Nein Nein Nein
ORDERS / ORDRSP AHB MaBiS 2.0a Abgeschlossen Warum ist das Datumsformat 203 bei der Anforderung einer Lieferantenclearingliste zu verwenden? Das Datumsformat 203 dient der interpretationsfreien Zeitbestimmung für den Beginn und das Ende eines Abos. 09.04.2020 2020-00734 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage zur Anforderung von Lieferantenclearinglisten (PID 17202). Das Ausführungsdatum wird seit der Formatversion 1.1j minutengenau mit der Formatmaske 203 übermittelt. Unsere Frage ist, warum die Anforderung minutengenau erfolgen muss, da die Daten einer Clearingliste dies nicht erfordern, eine taggenaue Anforderung würde in unseren Augen ausreichen. Was ist hier der Hintergrund? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2020-04-09 15:32:08 Sehr geehrter Herr Weiße, das Datumsformat 203 ist bei der Anforderung einer Lieferantenclearingliste nur beim Start und Ende eines Abos zu nutzen. Durch die exakte Zeitangabe muss das Datum nicht mehr interpretiert werden. Es müsste sonst z. B. beim Ende Abo interpretiert werden, ob der anzugebene Monat inklusive oder exklusive gemeint ist. Diese Interpretationsfrage stellt sich bei einer exakten Zeitangabe nicht. Die Anforderung einer einzelnen Lieferantenclearingliste (ohne Abo) erfolgt unter der Angabe eines Monats im Format 610. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sebastian Weiße Nein Nein Nein
COMDIS MIG 1.0 In Bearbeitung Kann die COMDIS weiterhelfen, wenn die Liefermengen nicht zur INVOIC passen ? Nein, dann muss nach Erhalt der Ablehnung per REMADV eine bilaterale Klärung erfolgen. 12.03.2020 2020-00695 Sehr geehrte Damen und Herren, welche Möglichkeiten haben wir bei der aktuellen Formatversion der COMDIS, eine Messung mit Hauptmessung (Zähler Nr. 1) und einer Abzugsmessung (aus Zähler Nr. 2) darzustellen. Aktuell wird Seitens eines Lieferanten unsere Invoic abgelehnt, da diese nicht die Liefermengen in der Abrechnung wiedergibt. Im konkreten Fall werden (ohne Angabe der Zählernummer, ist ja auch nicht angedacht) alle Verbrauchswerte der Hauptmessung und Abzugsmessung mit PIA+5+1-1?:1.9.0:SRW' dargestellt. Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 2020-03-12 11:10:34 Sehr geehrter Fragesteller, da Sie Ihre Frage zur COMDIS gestellt haben, können wir hier im Rahmen des beschriebenen Anwendungsfalls für die Netzabrechnung aus dem AHB nur die passenden Codes aus REMADV und COMDIS aufführen: REMADV Z10 = "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch" kann mit COMDIS Z62 =  "Richtige Messwerte/Energiemengen wurden übersendet" abgelehnt werden, sofern anschließend in SG3 FTX+Z08 in den drei DE 4440 ein Verweis auf die korrekte MSCONS möglich ist. Sollte das nicht möglich sein, bleibt nur eine bilaterale Klärung mit dem Marktpartner. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Michael Hoffmann Nein -------------Klaus Keller-------------18.03.2020 12:23 Antwortvorschlag an Thomas geschickt Nein Nein
COMDIS MIG 1.0 Abgeschlossen Wie sollen die DE 4440 des FTX+ACD-Segment bei Ablehnung einer REMADV gefüllt werden ? Die Vorgaben der DE 4440 sind gemäß der Vorgaben des AHB zu erfüllen ! 02.03.2020 2020-00684 Kann ein Netzbetreiber in einer COMDIS auf eine Reklamation (PI 29001) im SG3+FTX-Segment einen freien Text mitgeben, oder ist er verpflichtet genau die vorgegebenen Referenzen ohne Kommentare mitzuliefern, also: Erstes DE4440 - Datenaustauschreferenz der referenzierten Datei Zweites DE4440 - Nachrichten-/Vorgangsnummer Drittes DE4440 - Datenaustauschreferenz der Empfangsbestätigung Das Segment ist als FTX-Segment deklariert, aber ist mit vorgegebenen Daten zu befüllen, was eher auf ein ACW-Segment hindeuten würde, somit ist nicht ganz klar wie es zu befüllen ist. 2020-03-02 09:36:07 Sehr geehrte Fragestellerin, selbstverständlich sind die von Ihnen genannten Datenelemente gemäß den Vorgaben des Anwendungshandbuchs zu füllen ohne zusätzliche Kommentare.  Die Felder sind ja extra zur Referenzierung auf die bereits ausgetauschten Daten gedacht und eine Erweiterung um Kommentare würde diese Referenzierung natürlich signifikant erschweren.  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Clara Craffonara Nein Vorschlag an Thomas Seipt geschickt -------------Klaus Keller-------------03.03.2020 14:27 Nein Nein
COMDIS MIG 1.0 Abgeschlossen Welche Zeichen dürfen in Freitextfeldern benutzt werden ? Es dürfen alle Zeichen gemäß UN/ECE-Zeichensatz C in Freitextfeldern genutzt werden. 16.01.2020 2020-00628 Hallo, das die Anzahl des Freitext-Feldes SG 13 "Zusätzliche Information" bei "Begründung der Korrektheit der Rechnung oder des Lieferscheins" darf lt. AHB 512 Zeichen lang sein. Können in diesem Feld auch Sonderzeichen wie Komma, Punkt etc. angegeben werden? Danke vorab. 2020-01-16 07:01:26 Sehr geehrter Fragesteller, es dürfen alle Sonderzeichen gemäß Zeichensatz im UNB-Segment (UN/ECE-Zeichensatz C) genutzt werden. Bei EDIFACT-Steuerzeichen (+:?) sind diese entsprechend zu maskieren. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Marcus Ogon Nein -------------Klaus Keller-------------20.01.2020 15:14 Antwortvorschlag erstellt und an Thomas geschickt Nein Nein
COMDIS MIG 1.0 In Bearbeitung Wie kann auf eine REMADV mit mehreren Ablehnungsgründen per COMDIS reagiert werden? In der COMDIS kann nur auf einen Ablehnungsgrund der REMADV "reagiert" werden 19.09.2019 2019-00458 Hallo Forum-Team ich habe noch mal eine Rückfrage zu Ticket 2019-00442. Sie haben hier geantwortet: "die Antwort wurde nach Diskussion in der Projektgruppe edi@energy dahingehend korrigiert, dass gemäß Prozessbeschreibung nur eine COMDIS auf eine REMADV erlaubt ist. Damit ist es nur möglich auf einen Ablehngrund je Nichtzahlungsavis mit der COMDIS zu reagieren. " Ich fasse zusammen: Es darf auf eine REMADV-Nachricht (Nichtzahlungsavis) nur eine COMDIS-Nachricht erzeugt werden. Eine COMDIS darf nur auf einen Ablehngrund eingehen. Also wenn nur eine COMDIS-Nachricht auf eine REMADV-Nachricht erstellt werden darf und eine COMDIS nur auf einen Ablehngrund eingehen darf, wie reagiert man dann auf eine REMADV mit mehreren Ablehngründen? Nur auf einen Ablehngrund per COMDIS zu reagieren macht ja keinen Sinn, da alle weiteren ja "bestehen" bleiben und somit die REMADV noch seine Güligkeit behält. 2019-09-19 12:09:25 Sehr geehrter Fragesteller, der Aspekt mehrerer REMADV-Ablehnungsgründe, die per COMDIS ablehnbar wären, wurde ebenfalls in der Diskussion betrachtet. Ergebnis der Diskussion war, dass nicht davon auszugehen ist, dass hier in der Praxis eine relevante Fallzahl zu erwarten ist, die eine entsprechende Automatisierung erfordert. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Patrick Pleitgen Rückfrage zu Ticket 2019-00442 Nein -------------Klaus Keller-------------19.09.2019 12:44 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
QUOTES MIG 1.1a Abgeschlossen Wie wird ein Wandlersatz in der QUOTES dargestellt? Ein Wandlersatz wird als eine Position mit mehreren Gerätenummern dargestellt. 06.03.2020 2020-00689 Die QUOTES ermöglicht es, dass ein Wandlersatz über einzelne Positionen abgebildet werden kann - dadurch entstehen bis zu drei eigenständige Geräte (Objekte). Dies steht im Widerspruch zur UTILMD, die den Wandlersatz als ein Objekt mit den mehreren Gerätenummern (Attribute) abbildet. Gibt es einen fachlichen Grund für die unterschiedliche Vorgaben oder ist dieser Widerspruch mit der nächsten Formatanpassung aufzuheben? 2020-03-06 14:42:26 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in der QUOTES sind dieselben Wandlertypen wie in der UTILMD vorhanden. Ein Wandlersatz kann also entsprechend der Stammdaten aus der UTILMD angegeben werden. Mehrere Gerätenummern zu einem Wandlersatz lassen sich über eine separate Segmentgruppe (SG32) innerhalb einer Position durch eine mehrfache Wiederholbarkeit dieser Segmentgruppe angeben. Darüber hinaus besteht noch zusätzlich die Möglichkeit die Herstellernummern (Serialnummern) bei Abweichung von der jeweiligen Gerätenummer in dem gesonderten GIN-Segement, welches je Position dreimal wiederholt werden kann, anzugeben. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Jörg Geurink Nein Nein Nein
QUOTES MIG 1.1a Abgeschlossen Welche Artikelnummer wird für die MSB-Rechnungsabwicklung genutzt? Für die MSB-Rechnungsabwicklung wird die Artikelnummer 9990001000798 verwendet 17.09.2019 2019-00448 Sehr geehrte Damen und Herren, für das Angebot zur MSB-Rechnungsabwicklung (QUOTES, PI 15002) ist für jede Angebotsposition eine Artikelnummer anzugeben. Welche Artikelnummern sind hierbei für ggf. vorhandene Positionen für Wandler und/oder Technische Steuereinrichtungen anzugeben? Findet für diese Positionen die Artikelnummer ...798 (Entgelt für Messstellenbetrieb) Anwendung, oder können hierfür die Artikelnummern ...657 (Wandler) und ...673 (Techn. Steuereinrichtung) genutzt werden? Da in der INVOIC zur MSB-Rechnung (PI 31009) ausschließlich die Artikelnummer ...798 zulässig ist (s.a. Datenformu-Ticketnummer 2018-00156) , gehen wir von der Anwendung der Artikelnummer ...798 auch in der QUOTES (PI 15002) aus. Ist dies korrekt, oder sind in der QUOTES andere Artikelnummern für Wandler und Techn. Steuereinrichtungen zu nutzen? 2019-09-17 11:03:14 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, für die MSB-Rechnungsabwicklung wird einheitlich ausschließlich die identische Artikelnummer "9990001000798" (Entgelt für Messstellenbetrieb) verwendet. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Stefan Reumann Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Welche Identifikatoren sind bei der Reklamation von Werten zu verwenden? Bei der Reklamation ist der Identifikator zu verwenden, zu dem Werte reklamiert werden sollen. 04.03.2020 2020-00685 Guten Tag, wir haben eine Rückfrage was das Segment LOC+172 angeht. Wenn ein Lieferant eine Z34 (Reklamation von Werten) an den Messstellenbetreiber sendet, ist dann die Marktlokation oder Messlokation anzugeben? Im AHB ist das für uns etwas schwammig ausgedrückt und wir verstehen das so, dass bei der Konstellation Lieferant (6) / Netzbetreiber (7) / Messstellenbetreiber (15) die MeLo zu verwenden ist (522). Ist dies korrekt? Danke. 2020-03-04 09:01:15 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Bedingung im AHB beim Anwendungsfall ORDERS "Reklamation von Werten" zum Meldepunkt in SG2 LOC 3225 sagt aus, dass folgende Konstellationen zulässig sind: die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber verwenden eine ID der Marktlokation oder die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber verwenden eine ID der Messlokation oder die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber verwenden eine ID der Tranche.   Bei der Reklamation ist jeweils der Identifikator zu verwenden, zu dem Werte reklamiert werden sollen. Die Identifikationsangabe (ID der Marktlokation, ID der Messlokation, ID der Tranche) ergibt sich aus dem Versand von Werten (siehe auch AHB MSCONS). Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Vanessa Deppermann Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Wie können fehlende Bewegungsdaten im Kalenderjahr vor Lieferbeginn angefragt werden? Klärung fehlender Bewegungsdaten im Kalenderjahr vor Lieferbeginn muss bilateral erfolgen 02.03.2020 2020-00682 Anforderung von fehlenden MSCONS Z27 zum PID 13015 Zum 01.12.2019 fällt die Möglichkeit weg eine fehlende Z27 (Bewegungsdaten im Kalenderjahr vor Lieferbeginn) MSCONS per ORDERS anzufragen. Als Bemerkung wird hier nur „Änderung aufgrund der Vorgaben zur MaKo 2020“ (Änd- ID 18456) angegeben. Nun stellt sich uns die Frage wie können wir eine fehlende Z27 MSCONS beim Marktpartner anfragen? Danke 2020-03-02 06:41:32 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, mit den Prozessen zur Mako 2020 wurde der Prozess zur Geschäftsdatenanfrage präzisiert. Der Prozess sieht eine Geschäftsdatenanfrage für die Bewegungsdaten im Kalenderjahr vor Lieferbeginn nicht vor. Deshalb ist die Möglichkeit dieser Anfrage im Datenformat entfallen. Eine derartige Klärung muss bilateral erfolgen. Mit freundlichem Gruß, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Daniel Kaiser Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Reklamation oder Geschäftsdatenanfrage? Fehlende Werte sind in der Sparte Strom per Reklamation nachzufordern. 31.01.2020 2020-00644 Hallo, gemäß AHB können per ORDERS mit Prüfidentifikator 17102 Lastgänge, Zählerstände sowie Energiemengen angefragt werden. Es ist jedoch nicht beschrieben, welche Zählerstände (Ablesegründe) mit dem Prozess angefragt werden können. Der neue ORDERS PI 17113 sieht vor, dass fehlende und unplausible Messwerte reklamiert werden können. Können mit der ORDERS PI 17102 dennoch Zählerstände (z.B. Lieferbeginn) beim Messstellenbetreiber angefragt werden oder welche Messwerte werden konkret mit der ORDERS PI 17102 angefragt? Danke im Voraus 2020-01-31 19:45:08 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt." Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Die Geschäftsdatenanfrage nach Werten kann in der Sparte Strom genutzt werden, wenn ein Lieferant einer Marktlokation noch nicht zugeordnet ist. Für die Sparte Gas wird die Geschäftsdatenanfrage zur Nachforderung fehlender Werte genutzt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Marcus Ogon Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Setzt der ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17111 zugeordnet ist, den ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17003 zugeordnet ist, voraus? ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17111 zugeordnet ist, setzt den ORDERS-Anwendungsfall, dem der PID 17003 zugeordnet ist, nicht voraus 30.01.2020 2020-00643 Sehr geehrtes Forum, setzt der Prozess „Bestellung Änderung Bilanzierungsverfahren oder Gerätekonfiguration von LF an NB“ (ORDERS 17111) eine „Messlokationsänderung“ LF an MSB (ORDERS 17003) voraus? In der „Ablehnung der Gerätekonfiguration MSB an NB“ (ORDRSP 19113) gibt es zudem den Ablehnungsgrund „Z48“ (Ablehnung Es liegen nicht alle oder falsche Parameter für die TAF-Konfiguration vor). Ist dieser Ablehnungsgrund auf die fehlenden Angaben aus der o. g. Messlokationsänderung oder aber auf die fehlerhaften OBIS Angaben aus der „Bestellanforderung Änderung Gerätekonfiguration NB an MSB“ (ORDERS 17112) zu erwarten. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße 2020-01-30 16:19:26 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Anwendung des ORDERS-Anwendungsfalls „Bestellanforderung Änderung Prognosegrundlage/ Gerätekonfiguration“, dem der PID 17111 zugeordnet ist, setzt nicht die Anwendung des ORDERS-Anwendungsfalls „Beauftragung der Änderung“, dem der PID 17003 zugeordnet ist, voraus.  Der Ablehnungsgrund Z48 in der ORDRSP findet keine Anwendung mehr und wird bei nächster Gelegenheit (Formatwechsel 01.10.2020) entfernt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Robert Cau Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Nutzung der ORDERS PID17004 ORDERS PID17004 für WiM Anforderung von Zwischenablesungswerten 16.01.2020 2020-00629 Hallo edi@energy-Team, ich habe eine Frage zur Nutzung der ORDERS 17004. In einer älteren Version des AHBs zur ORDERS war recht klar ersichtlich, dass die ORDERS 17004 für zukünftige Ablesungen zu verwenden ist. Also die Beauftragung zur Wertermittlung darstellt. Diese konnte nur abgelehnt werden, wenn der Sollablesezeitpunkt unzulässig ist. Leider war hier nicht richtig definiert wann genau dieser Sollablesezeitpunkt unzulässig sei. Durch die Aufnahme und Änderung der Ablesegründe im ACH Segement wurde nun auch der Qualifier Z13 im IMD Segment umbenannt und heißt fortan nur noch "Werteermittlung". Können Sie bitte klarstellen ob diese Anfrage nur für zukünftige Ablesungen, also mit Ablesetermin > Anfragezeitpunkt genutzt werden kann oder ob der MSB auch mit der Erhebung von historischen Daten bzw. Schätzungen in die Vergangenheit beauftragt werden kann? Soll ggf. mit der Änderung der Bezeichnung des Qualifiers erreicht werden, dass ein MSB für Anfragen in die Vergangenheit geschätzte Werte liefern muss? Können Sie bitte auch den Ablehnungsrund Z19 der ORDRSP 19007 klarer beschreiben. Wann genau ist der Sollablesezeitpunkt unzulässig? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Christoph Grübsch 2020-01-16 10:47:07 Sehr geehrter Herr Grübsch, der PID 17004 dient zur Anforderung von Zwischenablesungswerten gemäß WiM (siehe Kapitel III 2.7.1 und 2.6.9). Der Code Z13 im IMD-Segment wurde von "Zukünftige Zählerstandsermittlung" in "Werteermittlung" umbenannt, da mit Einführung der Mako 2020 neben Zählerständen auch Energiemengen angefordert werden können und die Werte auch in die Vergangenheit angefordert werden können. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation in den Umsetzungsfragen WiM_024 und WiM_027 sowie in der BNetzA-Mittteilung Nr. 5 zur Mako 2020. Dadurch ergeben sich auch die neuen Ablesegründe ABM und ABZ. Der Ablehnungsgrund in der ORDRSP wird erst klarer definiert sein, wenn ein Entscheidungsbaumdiagramm (EBD) dazu veröffentlicht worden ist. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Christoph Grübsch Ich habe dazu auch versucht in der WiM zur MaKo2020 im Abschnitt 2.7ff eine Antwort zu erhalten. Dort ist leider auch nicht definiert ob wie die ORDERS 17004 zu verwenden ist. Zudem ist in den Entscheidungsdiagrammen kein Bezug darauf angegeben. Bisher hatte ich die Nutzung von ORDERS 17102 und 17004 so versanden, dass die ORDERS 17102 die Anfrage nach Werten in die Vergangenheit ist und abgelehnt wird, falls keine Werte vorhanden sind. Die ORDERS 17004 wäre hingegen die Beauftragung zur Werterhebung in der Zukunft und kann nicht abgelehnt werden. Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Warum wurde die Rolle ÜNB für den PID 17004 der ORDERS (Anforderung von Werten) nicht berücksichtigt? Die Rolle ÜNB benötigt keine Zwischenablesungswerte 18.09.2019 2019-00454 Laut WiM (MaKo 2020), Abschnitt 2.7. kann auch der ÜNB an den MSB eine Anforderung/Übermittlung von Werten/Messwerten senden. Der Sender ÜNB wird aber im AHB zu Prüfi 17004 nicht aufgeführt. 2019-09-18 15:10:48 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, gemäß der Umsetzungsfrage "WiM_004" wurde die Rolle ÜNB aus dem gesamten Use-Case „Anforderung und Übermittlung von Zwischenablesungswerten“ gestrichen. Deshalb wurde die Rolle ÜNB für den PID 17004 nicht vorgesehen. "Der ÜNB erhält ausschließlich für die Marktlokationen Werte, die auf Basis von Werten bilanziert werden. Bei diesen Marktlokationen sind keine Zwischenablesungen notwendig. Darüber hinaus bilanziert der ÜNB bei SLPMarktlokationen auf Basis von Jahresverbrauchsprognosen und Profilen, somit benötigt der ÜNB auch hier keine Zwischenablesungswerte. Die Rolle ÜNB ist daher aus dem gesamten Use-Case „Anforderung und Übermittlung von Zwischenablesungswerten“ zu streichen." Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Julia Nicolaus 3.9 Anforderung von Werten/Messwerten, Seite 81, Prüfi 17004 Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Wie werden die DTM-Segmente bei der Reklamation gefüllt? Zeitraum so angeben, dass der zu reklamierende Wert eindeutig ist. 30.08.2019 2019-00427 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Implementierung der ORDERS 17113 ist uns folgende Situation aufgefallen: Die ORDERS 17113 reklamiert eine gesendete EM-MSCONS (Wert zu hoch/ Wert zu niedrig/ Wert fehlt). In der MSCONS soll im SG10-DTM+163 / 164 der Qualifier 102 (CCYYMMDD) verwendet werden, wenn es sich um eine EM-MSCONS als Basis der Netznutzungsrechnung handelt. (MSCONS 2.3 AHB - Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15. Juli 2019 - Seite 24 ) In der ORDERS 17113 muss in SG29-DTM+163 / 164 der Qualifier 303 (CCYYMMDDHHMMZZZ) verwendet werden auch wenn in der zugrunde liegenden MSCONS keine Uhrzeit mitgegeben wurde. (REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP AHB - Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15. Juli 2019 - Seite 47) Wie soll diese Uhrzeit HHMMZZZ im DTM-Segment gefüllt werden oder erfolgt eine weitere Fehlerkorrektur des AHBs? Beste Grüße aus Hamburg 2019-08-30 13:49:56 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die DTM-Segmente sind so zu füllen, dass über den angegebenen Zeitraum der zu reklamierende Wert innerhalb der referenzierten MSCONS-Nachricht eindeutig lokalisiert werden kann. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sam Kruppe Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Worauf bezieht sich das RFF+ON der ORDRSP genau? Referenz auf die Nachrichtennummer (BGM DE1004) aus der ORDERS. 22.08.2019 2019-00400 Wie ist das Segment ORDRSP RFF+ON in Anwendungsfall 19114 zu befüllen? Das Segment ORDRSP RFF+ON (Auftragsnummer (Einkauf)) in der ORDRSP 19114 bezieht sich auf die "Nachrichtennummer" der ORDERS 17113, in der Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren ist das Tupel ZG-T14 (Auftragsnummer der ORDERS) angegeben. Ich gehe davon aus, das mit Auftragsnummer die Nummer im BGM-Segment (Dokumentennummer) gemeint ist. Bitte bestätigen Sie mir diese Aussage? Beste Grüße aus Hamburg 2019-08-22 09:12:15 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, ihre Annahme ist korrekt. Im MIG der ORDRSP ist beschrieben, dass es sich um die Referenz auf die Nachrichtennummer (BGM DE1004) aus der ORDERS handelt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sam Kruppe REQOTE QUOTES ORDERS ORDRSP AHB1.0-Fehlerkor-20190715 - ORDRSP 19114 REQOTE QUOTES ORDERS ORDRSP AHB1.0-Fehlerkor-20190715 - ORDERS 17113 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren1.1-Fehlerkor-20190715 - Tupelübersicht ZG-T14 Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Wie können fehlende Lastgangdaten für Gas nachgefordert werden? Fehlende Lastgangdaten für Gas können per ORDERS mit dem Prüfidentifikator 17102 nachgefordert werden 15.08.2019 2019-00378 Guten Tag, in Kapitel 3.5 Reklamation von Lastgängen Prüfi 17113 wurde der neue Grund "Z06 Werte fehlen im angegebenen Zeitintervall" mit aufgenommen. Leider mit einer Bedingung nur für Strom. Gerade im Gas fehlen immer wieder M+10 die Lastgangdaten und müssen dann aufwändig per Mail oder telefonisch nachgefordert werden. Mit dieser Anpassung können wir im Gas weiterhin nur zu hohe oder zu niedrige Lastgänge per Prozess beim NB reklamieren. Besteht hier nicht die Möglichkeit die Bedingung Strom beim FTX+Z06 zu entfernen, so dass auch endlich eine Arbeitserleichterung im Gas geschaffen wird? Vielen Dank. 2019-08-15 07:42:49 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, fehlende Lastgangdaten für Gas können per ORDERS mit dem Prüfidentifikator 17102 nachgefordert werden. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Ramona Pantani Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Müssen Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 bei Anfrage nach Stammdaten angegeben werden? Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 sind bei Anfrage nach Stammdaten nicht anzugeben 07.08.2019 2019-00365 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Umsetzungsfragen zur Marktkommunikation wurde dem ÜNB das Recht eingeräumt, eine Geschäftsdatenanfrage zu Stammdaten der Marktlokation an den NB zu richten. Die für den Bestellprozess zu verwendende ORDERS mit PID 17102 weist im Segment 29 zur „Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage“ die Pflicht auf, Datumsangaben für "Verarbeitung, Beginndatum/ -Zeit" (DTM+163) bzw. "Verarbeitung, Enddatum/ -zeit" (DTM+164) anzugeben. Bei Verwendung des Dokumentencode „Z14 - Stammdaten der Markt- oder Messlokation“ liegt keine valide Auswahl beim Datumsformat vor. Es ist fraglich inwiefern eine Datumsangabe bei einer Stammdatenfrage überhaupt notwendig ist. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit besten Grüßen, Maximilian Schulz 2019-08-07 08:33:08 Sehr geehrter Herr Schulz, die SG29 ist im PID 17102 eine Pflichtangabe, wenn BGM+7 oder BGM+28 vorhanden ist. Die Anfrage nach Stammdaten erfolgt mit der Angabe BGM+Z14. Deshalb sind die Datumsangaben DTM+163 und DTM+164 unterhalb der SG29 dann nicht anzugeben. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Maximilian Schulz EDI@Energy REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP Anwendungshandbuch, Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen vom 15.07.2019; Version 1.0 Seite 14, Sollablesetermin / Zeitangabe für Messwertanfrage Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Wie sind bei der Reklamation von Werten die Datumssegmente DTM+163 und DTM+164 im Format 303 CCYYMMDDHHMMZZZ zu füllen Mögliche Füllung kann den Beispielen aus der Antwort entnommen werden 29.07.2019 2019-00344 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in der ORDERS mit dem Prüfidentifikator 17113 zur Reklamation von Werten ist für die Datumssegmente DTM+163 und DTM+164 das Format 303 CCYYMMDDHHMMZZZ angegeben. Wie sind diese Segmente seitens des Lieferanten zu befüllen, wenn z.B. • der fehlende Einzugszählerstand einer kME/mME zum 01.02.2020 oder • der fehlende Auszugszählerstand einer kME/mME zum 31.01.2020 reklamiert wird? Freundliche Grüße 2019-07-29 15:39:20 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, zu ihrem Beispiel können als Möglichkeit folgende Beispiele dienen. Einzugszählerstand einer kME/mME zum 01.02.2020Beispiel 1:DTM+163 202002010000+01DTM+164 202002012359+01 Beispiel 2:DTM+163 202002010000+01DTM+164 202002020000+01 Auszugszählerstand einer kME/mME zum 31.01.2020Beispiel 1:DTM+163 202001310000+01DTM+164 202001312359+01 Beispiel 2:DTM+163 202001310000+01DTM+164 202002010000+01   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Sandra Haberland Nein Nein Nein
Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren - informatorische Lesefassung 1.0 Abgeschlossen Warum wurde die Rolle ÜNB für den PID 17004 der ORDERS (Anforderung von Werten) nicht berücksichtigt? Die Rolle ÜNB benötigt keine Zwischenablesungswerte 23.05.2019 2019-00269 In Punkt 3.9.1 besteht für LF, NB und MSB die Möglichkeit eine ORDERS mit PID 17004 an den MSB zu senden. Laut WiM III 2.7 besteht diese Möglichkeit auch für den ÜNB. Wurde dieses im AHB mit Absicht nicht berücksichtigt bzw. muss diese Möglichkeit auch für den ÜNB bestehen? 2019-05-23 10:45:26 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, gemäß der Umsetzungsfrage "WiM_004" zur "Anforderung und Übermittlung von Zwischenablesungswerten" im Umsetzungsfragenkatalog https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zur-marktkommunikation/ benötigt die Rolle ÜNB keine Zwischenablesungswerte. Gemäß der Umsetzungsfrage ist die Rolle ÜNB daher aus dem gesamten Use-Case „Anforderung und Übermittlung von Zwischenablesungswerten“ zu streichen. Deshalb wurde die Rolle ÜNB bewusst in dem PID 17004 nicht aufgenommen. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Frank Schlabinger 3.9.1 Anforderung (ORDERS) Kommunikation von LF, NB, MSB an MSB (Strom) Prüfidentifikator 17004 Nein Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1 Abgeschlossen Ist bei Angabe einer Referenz auf die ID einer Messlokaktion in dem NAD für den Name und Adresse der Ablesekarte, auch ein LOC+172 mit der MeLo-ID notwendig? Aus dem Anwendungsfall geht nicht hervor, dass im SG5 LOC+172 die Messlokations-ID vorhanden sein muss 27.02.2020 2020-00681 Wir haben eine Anmeldung (Prüfidentifikator 11001) versendet. In der Segentgruppe NAD für den Namen und Adresse für die Ablesekarte (NAD+Z05) haben wir das zugehörige RFF+Z19 (Referenz auf die ID einer Messlokation) mit einer ID der Messlokation angegeben. Muss in diesem Fall auch ein LOC+172 mit der ID der Messlokation vorhanden sein? Hintergrund: Die Anmeldung wurde mit einer APERAK mit dem Ablehnungsgrund Z21 "Geschäftsvorfallinterne Referenzierung fehlerhaft" abgelehnt. 2020-02-27 15:38:16 Sehr geehrter Marktpartner, aus den Bedingungen im SG5 LOC+172 (Meldepunkt) geht keine Anforderung daraus hervor.Bei einer Anmeldung mit Identifikationslogik Marktlokations-ID ist hier auch lediglich ein SG5 LOC+172, mit Angabe der Marktlokations-ID, erlaubt. Wenn nun auch die Messlokations-ID hier angegeben werden müsste, so würde dies ein AHB Fehler hervorrufen. Ein Fehlen des SG5 LOC+172, bei Angabe im SG12 RFF+Z19 der Sgementgruppe SG12 NAD+Z05 kann somit nicht zu einem Fehler in der geschäftsvorfallinternen Referenzierung führen.   Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Holger Weickenmeier Gregor Scholtyschik Nein -------------Gregor Scholtyschik-------------27.02.2020 15:41 Erster Entwurf ! Bitte gegenlesen. -------------Holger Weickenmeier-------------27.02.2020 17:20 Ich habe mal geändert. Bitte lesen -------------Gregor Scholtyschik-------------28.02.2020 08:29 Ok, kann so veröffentlicht werden -------------Holger Weickenmeier-------------28.02.2020 10:41 Veröffentlicht Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1 In Bearbeitung Wird bei einer Kündigung, mit der Identifikationslogik "Z12 Marktlokations-ID" ein Namen angegeben? Bei der Identifikationslogik "Marktlokations-ID" wird in den Initialprozessen kein Name / Adresse angegeben 22.12.2019 2019-00613 Kündigung zwischen Lieferanten Wenn ein Lieferant den Vertrag bei dem alten Lieferanten kündigt und ausschließlich die Identifikationslogik mit der Marktlokation verwendet und keine Namens- oder Addressbestandteile mitteilt ist diese Kündigung wirksam? UTILMD wäre u.a. so aufgebaut : SG4 IMD 7081 Z36 Identifikationslogik --> Z12 (Marktlokations-ID) Ist es zulässig nur mit der Identifikationslogik zu kündigen ohne Name oder Addressbestandteile mitzuteilen. Wenn dem so ist dann wäre der Vertragspartner gemäß BGB doch nicht eindeutig zuzuordnen. Viele Grüße, .... 2019-12-22 20:04:58 Sehr geehrter Marktteilnehmer, gem. der Festlegung kann der Sender die Marklokations-ID angeben und die Aussage dazu treffen dass nur anhand dieser eine Identifikation durchzuführen ist. Dieser Anforderung folgt das Anwendungshanbuch der EDI@Energy. So ist bei Initialprozessen, wenn die Identifikationslogigk "Marktlokations-ID" ausgewählt ist, kein Namen / Lieferadresse in Anwendungsfall enthalten.  Viele Grüße Ihre EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Holger Weickenmeier Hüseyin Kazanc Nein Antwortvorschlag erstellt. Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1 Abgeschlossen Wie ist mit der Identifikationslogik umzugehen, wenn diese in der Sparte Gas angegeben ist? Zu viel Gesendete Informationen sind zu ignorieren 06.11.2019 2019-00535 Sehr geehrte Damen und Herren, zur neuen Identifikationslogik für Strom-Verbrauchsstellen gilt: Identifikation ausschließlich über MaLo-ID (Z12) oder über alle gemeldeten Identifikationsdaten (Z13). Wie ist damit umzugehen, wenn dies Identifikationsmerkmal in der Edifact-Nachricht eines Gas-Lieferanten für eine Gas-Verbrauchsstelle mitgeschickt wird (in der Kommunikation zwischen Gas-Lieferanten bzw. Gas-Lieferant und Gas-Netzbetreiber). Ist die Nachricht dann per APERAK abzulehnen oder ist stattdessen das unnötige Segment IMD++Z36 mit der Identifikationslogik zu ignorieren und die Nachricht weiter zu verarbeiten? Freundliche Grüße 2019-11-06 17:13:12 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Vorgehensweise ist auch hier identisch, wie bei allen anderen zu viel gesendeten Informationen auch.  Auszug aus CONTRL / APERAK AHB  Enthält ein Geschäftsvorfall weniger Informationen, als er gemäß der AHB-Vorgabe enthalten muss, so ist er abzulehnen. Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikators nicht enthalten sein sollten, vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind. D.h., dass das unnötige Segment IMD++Z36 mit der Identifikationslogik zu ignorieren ist und die Nachricht nach den normalen Rerglen zur Identfiezierung abzuarbeiten ist. Viele Grüße Ihre PG EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Thomas Seipt Stefan Lütjen UTILMD AHB GPKE GeLi Gas, 4.1 - Kündigung zwischen Lieferanten: Z36 Identifikationslogik, Muss [59]. [59] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR (Nachrichtenempfänger) aus Sparte Strom. UTILMD AHB GPKE GeLi Gas, 4.2 - Anmeldung durch den LF: Z36 Identifikationslogik, Muss [59]. [59] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR (Nachrichtenempfänger) aus Sparte Strom. Nein Antwortvorschlag erstellt. -------------Holger Weickenmeier-------------11.11.2019 16:08 Ergänzung -------------Thomas Seipt-------------13.11.2019 15:56 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1 In Bearbeitung Wie ist mit der MeLo bei Pauschalanlagen umzugehen? Muss eine Messlokations-ID angegeben werden? Bei der "Pauschalanlage" - Marktlokation ohne Messeinrichtung gibt es keine Messlokaitions-ID 29.10.2019 2019-00522 EOG (Prüfi 11013) und Bestätigung Lieferbeginn (11002) Bei LOC+172 sowie Folgesegmente rund um die Messlokation sowie um die Zähleinrichtungsdaten fehlt unseres Erachtens eine Bedingung, dass diese Angaben nicht erforderlich sind, sofern es sich um Pauschanlagen handelt (Muss, wenn SG10 7111 CAV+Z68 keine Messung nicht vorhanden). Durch die aktuell nicht vorhandene Bedingung müsste auch im Falle einer Pauschalanlage eine MeLo mit all ihren Angaben aufgeführt werden. 2019-10-29 12:58:58 Sehr geehrter Marktpartner, Bei den Anwendungsfällen 11002 Bestätigung Anmeldung  11013 Bestätigung EOG Anmeldung ist die der Hinweis [527] Hinweis: Es ist die ID der Marktlokation und alle Identifikatoren der Messlokationen anzugeben am SG5 LOC+172 vorhanden. Aus diesem leitet sich ab, dass der komplette Umfang an Markt- und Messlokationen anzugeben ist. Dies ist auch lediglich ein Hinweis und keine Bedingung.  Da bei "Pauschalanlagen" keine Messlokation vohanden ist, ist somit auch keine Messlokation anzugeben. In diesem Fall findet sich im Anwendungsfall lediglich ein LOC+172 mit der Marktlokations-ID.  Eine zusätzlicher Hinweis, dass bei Pauschalanlagen keine Messlokation anzugeben ist, ist aus unserer Sicht in dem Hinweis [527] enthalten.  Viele Grüße Ihre EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Thomas Seipt Jennifer Mohr Nein Rückfrage gestellt. Ich glaube die Fleddermaus ist falsch abgebogen :-) (Fleddermaus@gmx.de ist E-Mailadresse) -------------Holger Weickenmeier-------------29.10.2019 18:09 Hatte mit Frau Mohr eine kurze Kommunikation. (siehe hier im fdf) Sie hat das Problem mit einem anderen MP. Darum doch veröffentlichen. -------------Holger Weickenmeier-------------30.10.2019 13:15 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.1 Abgeschlossen Warum ist das SG6 RFF+Z18 "Ref. auf MaLo-ID..." wenn die MaLo-ID im LOC+172 nicht immer vorhanden ist? Bei den SG6 RFF+Z18 (MaLo) RFF+Z19 (MeLo) ist nicht eine Marktlokations-ID / Messlokations-ID im DE 1154 anzugeben. 28.10.2019 2019-00517 Prüfidentifikator 11001 In der Anmeldung der NN von LF an NB, ist der Meldepunkt im SG5 LOC+172 ein Muss-Feld mit Bedingungen. Wenn die Marktlokation nicht bekannt ist, kann sie auch nicht befüllt werden. [Bedingung 165]. Im SG6 ist die "Referenz auf die ID der Marktlokation für Termine der Marktlokation" ein bedingungsloses "Muss-Feld", was sonderbar erscheint, da ein Befüllen an dieser Stelle nicht möglich ist, wenn die Marktlokation-ID nicht bei jeder NN-Anmeldung bekannt ist. Die Referenz kann nur befüllt werden, wenn die Marktlokation bekannt ist. Oder gibt es eine Dummy-Referenzmöglichkeit, um dieses Segment zu befüllen, falls keine Marktlokation bekannt ist? 2019-10-28 09:42:16 Da es vielfach zu Rückfragen zu den SG6 Segmentgruppen RFF+Z18, RFF+Z19 und RFF+Z20 gibt, möchten wir dies hier noch einmal erläutern.  In den Segmentgruppen mit den eröffnenden RFF Segmenten  SG6 "Prozessual ausgetauschte Termine aus Sicht der beteiligten Marktrolle" Eröffnet mit SG6 RFF+Z22 "Referenz auf die Marktlokation / Tranche" SG6 "Termine der Marktlokation" Eröffnet mit SG6 RFF+Z18 "Referenz auf die ID der Marktlokation für Termine der Marktlokation" SG6 "Termine der Messlokation" Eröffnet mit SG6 RFF+Z19 "Referenz auf die ID der Messlokation für Termine der Messlokation" werden die Datumsangaben zu den jeweiligen Objekten zusammengefasst. Ursprünglich war es die Intension, diese Datumsangaben in die entsprechenden SG8 SEQ zu verlagern, um diese dort den jeweiligen Objekten zuzuordnen. Dies war jedoch aufgrund der UTILMD Struktur nicht möglich. Aus diesem Grund blieb als Lösung der Datumsangaben zum Objekt der Zuordnung lediglich diese mit Hilfe der SG6 RFF zu gruppieren und somit dem jeweiligen Objekt zuzuordnen. In den SG6 RFF+Z18/RFF+Z19 ist das DE1154 mit dem BDEW Status D (Dependant = Abhängig) gekennzeichnet. Das RFF+Z22 hat kein DE1154.Die Abhängigkeit ergibt sich aus den Anwendungshandbüchern in den jeweiligen Anwendungsfällen. Auch wenn in einem Anwendungsfall die entsprechende Segmentgruppe mit einem SG6 RFF Segment eröffnet wird, so ist nicht zwingend ein Identifikator (Marktlokations ID / Messlokations ID) in dieser anzugeben.  Wenn in einem Anwendungsfall lediglich ein Objekt je zugehörigem RFF vorhanden ist, ist die ID als Referenz nicht notwendig. In Anwendungsfällen mit mehr als einer Lokation von einem Typ (Marktlokation, Messlokation oder Tranche), muss das entsprechende RFF Segment mit der ID der jeweiligen Lokation angegeben werden um eine Zuordnung der Datumsangaben zur Lokation realisieren zu können. Dies ist in den AHB jeweils berücksichtigt. In der Anmeldung, wie hier in der Frage, und auch z.B. der Kündigung ist der Geschäftsvorfall immer genau einer Marktlokation zuzuordnen. Somit ist auch keine Marktlokaitons-ID im DE1154 notwendig, da sich die Datumsangaben genau auf diese eine Marktlokation beziehen Wir hoffen hiermit die RFF Z18 /Z19 und Z22 etwas verdeutlicht zu haben. Viele Grüße  Ihre EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Holger Weickenmeier Yvonne Stenske Meldepunkt SG5 Muss [59] U Muss [527] Muss [61] U [61] U [328] [583] U [583] Soll ([46] O ([59] U [46] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR (Nachrichtenempfänger) aus Sparte Gas BDEW Anwendungshandbuch UTILMD zu den GPKE und GeLi Gas Prozessen 02.10.2019 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Seite 16 EDIFACT Struktur Beschreibung Anmeldung Bestätigung Ablehnung Bedingung NN Anmeldung Anmeldung Kommunikation von LF an NB NB an LF NB an LF Prüfidentifikator 11001 11002 11003 [333])) U [165] U (([61] U [583]) O [584])) [59] Wenn MP-ID in SG2 NAD+MR (Nachrichtenempfänger) aus Sparte Strom [61] Segment bzw. Segmentgruppe ist genau einmal je SG4 IDE (Vorgang) anzugeben [165] Wenn bekannt [328] Wenn IMD++Z36+Z12 (Identifikationslogik: Marktlokations-ID) vorhanden [333] Wenn IMD+Z36+Z13 (Identifikationslogik: Alle Identifikationsdaten) vorhanden [527] Hinweis: Es ist die ID der Marktlokation und alle Identifikatoren der Messlokationen anzugeben [583] Hinweis: Verwendung der ID der Marktlokation [584] Hinweis: Verwendung der ID der Messlokation Nein Ich habe hier mal einen Antwortvorschlag erstellt, da dieses Thema nun andauernd kommt. -------------Holger Weickenmeier-------------28.10.2019 16:05 Nach Rücksprache mit Gregor und Jessica dann endlich veröffentlicht... -------------Holger Weickenmeier-------------06.11.2019 09:32 Nein Nein
ORDERS MIG 1.1j Eingegangen Mit welchem Anwendungsfall sollen fehlende Lastgangdaten nachgefordert werden? Fehlende Lastgangdaten sind in der Sparte Strom zu reklamieren. Es ist der Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu nutzen. 26.02.2020 2020-00675 Guten Tag, mit Einführung der ORDERS 1.1j wurde das Segment SG29 FTX um den Identifikator "Z06" (Werte fehlen) ergänzt. Somit können theoretisch ab dem 01.12.2019 vom LF an den MSB fehlende Lastgangwerte über den Prüfidentifikator 17113 (Reklamation von Lastgängen) oder den Prüfidentifikator 17102 (Anfrage Messwerte) angefordert werden. Sind beide Varianten gleichwertig, oder gibt es eine Empfehlung, welche der beiden Varianten für die Nachforderung von Lastgangdaten verwendet werden sollte? Hintergrund der Frage ist, dass wir ab dem 01.12.2019 "Reklamation von Lastgängen" verschicken (bedingt durch die EDM-Software) und einige MSB diese ORDERS anscheinend nicht verarbeiten können und die Variante 17102 verlangen. Vielen Dank! 2020-02-26 10:02:23 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt." Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Gunnar Lübke Nein Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1g Abgeschlossen Müssen Artikelnummern und Preisblatt zusammenpassen? Ja, die Artikelnummern müssen mit dem Preisblatt korrespondieren. 06.02.2020 2020-00650 Sehr geehrte Damen und Herren, für die automatisierte Prüfung der eingehenden INVOIC wird u. a. mit der Artikelnummernliste des BDEW gearbeitet. In der Artikelnummernliste gibt es für GeLi/GPKE die zulässigen Artikelnummern 9990001 00061 5 "Entgelt Messung und Ablesung" und eine Artikelnummer 9990001 00062 3 "Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik". Unser System prüft also ab welche Messtechnik vorhanden ist und gleicht dann anhand der Artikelnummer und der e-net Datenbank die Preise ab. Ein Netzbetreiber hat uns nun den Mengenumwerter welcher in der e-net als auch auf seinem veröffentlichten Preisblatt unter "Messstellenbetrieb" aufgeführt wird mit der Nummer 9990001 00061 5 (Messung) abgerechnet. Die Messung an sich (alle Druckstufen mit reg. Leistungsmessung tägl. Datenmeldung) separat in e-net und auch auf dem Preisblatt ausgewiesen, wurde auch mit Artikelnummer 9990001 00061 5 abgerechnet. Dem Netzbetreiber wurde die INVOIC abgelehnt mit der Begründung den Messtellenbetrieb gem. Artikelnummernliste mit 9990001 00062 3 abzurechnen. Beim Klärungsversuch stellte sich heraus, dass wohl bisher noch niemand die falsche Zuordnung der Artikelnummer beanstandet hatte und der Netzbetreiber nicht nur wegen einem Kunden alles umstellen möchte. Der Netzbetreiber beharrte auch darauf, dass durch den Mengenumwerter eine Messung stattfindet und er somit die Abrechnung als Messung korrekt empfindet. Da die Messung aber schon separat abgerechnet ist in der Position Messung, sehen wir das nicht so. Wir möchten ebensowenig, dass die Lieferanten die Rechungen wieder manuell prüfen müssen, weil nicht einheitlich nach der Artikelnummernliste gearbeitet wird. Um eine Klärung mit dem Netzbetreiber herbeizuführen, bitten wir Sie um eine klare Stellungnahme ob eine INVOIC wegen einer falschen Artikelnummer abgewiesen werden darf und der Netzbetreiber sich an die Artikelnummernliste zu halten hat. Unseres Erachtens macht es sonst keinen Sinn 2 verschiedene Artikelnummern zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank. 2020-02-06 11:12:50 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Artikelnummern der Rechnung müssen zu dem veröffentlichten Preisblatt passen. In dem beschriebenen Fall hätte der Mengenumwerter als eigene Position mit der Artikelnummer 9990001 00062 3 abgerechnet werden müssen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Ramona Pantani Nein diese Frage kann ich nicht allein beantworten -------------Beate Becker-------------06.02.2020 11:27 Nein Nein
UTILMD AHB MaBiS 3.1 Eingegangen Sind Profile/Profilscharen für Einspeiser im Rahmen der MPES notwendig? Für Einspeiser sind keine Profile/Profilscharen notwendig. 03.02.2020 2020-00646 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage zu Referenzmessungen im Zusammenhang mit Profildefinitionslisten. IM UTILMD-MIG sind auf Seit 324 3 Qualifier möglich, inkl. ZA1 für die Referenzmessung. Im UTILMD-AHB-MaBiS auf Seite 35 gibt es für die Abbildung von Profilscharen lediglich die anderen beiden Qualifier Z03/Z05 für tagesparmeterabhängige Profile (Aus-/Einspeisung). Dies ist sozusagen der Zweig für die Profilschardaten. Es gibt noch einen Zweig für die Profildaten, unterschieden im SG8-SEQ-Segment. Auch im Zweig der Profildaten findet sich kein Hinweis auf die Referenzmessungen. Im alten AHB für die MaBiS (3.0e) war im SG5 - LOC-Segment die Referenzmessung noch vorhanden. Unsere Frage ist jetzt, wie die Referenzmessung im Rahmen der Profildefinitionslisten behandelt werden sollen. Wir sehen hier 3 Möglichkeiten: - Im Zweig für die Profilscharen - Im Zweig für die Profildaten - sie sollen gar nicht mehr hier auftreten. (Ein Streichen konnten wir jedoch in keiner Historie finden.) Für die ersten beiden Varianten fehlen unserer Ansicht nach die Behandlung, welche Qualifier unter dieser Prämisse gesetzt werden sollen. Unserer Auffassung nach sollten sie im Zweig der Profildaten mit aufgeführt werden, da es sich ja um eine konkrete Messung handelt. Oder übersehen wir hier etwas? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2020-02-03 13:28:40 Sehr geehrter Marktteilnehmer, gemäß MPES Kapitel 3 "Rahmenbedingungen" Punkt 4: "Die Energie einer Marktlokation, die vollständig oder anteilig zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung zugeordnet werden soll, ist mit einer viertelstündlichen Auflösung zu messen." sind ausschließlich lastganggemessene Marktlokationen für eine Direktvermarktung zulässig. Dementsprechend werden keine Profile, Profilscharen und Referenzmessungen für Einspeiser benötigt. Die entsprechenden Anpassungen sind für die nächste Konsultation vorgesehen. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Carsten Fröse Sven Schillack Carsten Fröse Sebastian Weiße Nein In PG EDI@Energy beantwortet -------------Beate Becker-------------17.02.2020 11:34 Nein Nein
UTILMD AHB MaBiS 3.1 Eingegangen Die Bedingung [91] ist richtig. 31.07.2019 2019-00353 In der Bedingung zu diesem Segment, war bisher eine Angabe nötig bei Z02(Messstelle Tagesparameter) und Z03 (Klimazone Tagesparameter). In der neuen Bedingung ist das Segment auch bei Referenzmessung ZA1 nötig. Können Sie mir das erklären? 2019-07-31 14:11:49 Sehr geehrte Marktpartner, Die Bedingung [91] ist richtig. Auch wenn in den von Ihnen geschilderten Anwendungsfall die Angabe des ZA1 nicht möglich ist, weil nicht ausgeprägt, so ist es doch korrekt, dass der ZA1 in der Bedingung mit ausformuliert ist. Grund dafür ist, dass die Bedingungen möglichst universell formuliert worden sind, um die Anzahl der Bedingungen nicht unnötig zu erhöhen.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Carsten Fröse Sven Schillack Carsten Fröse Julia Nicolaus Seite 38, SG10 Begrenzungskonstante Nein Frage veröffentlichen. -------------Sven Schillack-------------22.08.2019 15:24 Nein Nein
UTILMD AHB MaBiS 3.1 In Bearbeitung Die Ausprägung im AHB ist korrekt. 31.07.2019 2019-00351 Die Angabe der Profile wurde für Standard- und tagesparameterabh. LP durch getrennte Segmente dargestellt. Es fehlt hierzu die Mussbedingung, dass CCI+Z02/Z04 nur bei Standardlastprofil-ZR-Typen anzuwenden ist und im Umkehrschluss das CCI+Z03/Z05 nur bei Tagesparameterabhängigen Profilen. Aktuell sind beide als Mussfelder gekennzeichnet. Das kann nicht befüllt werden. 2019-07-31 09:41:14 Sehr geehrter Marktpartner, Die Ausprägung im AHB ist korrekt. Die von Ihnen gewünschte Bedingung zur Verriegelung der Angaben Z02/Z04 und Z03/Z05 auf der Ebene SG10 CCI ist nicht erforderlich, da diese bereits schon auf der darüber liegenden Ebene der SG8 Bedingung [89] formuliert ist.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Carsten Fröse Sven Schillack Carsten Fröse Julia Nicolaus Seite 18, SG10 CCI 7059 Normiertes Profil Nein Frage kann veröffentlicht werden. Nein Nein
UTILMD MIG 5.2 Abgeschlossen Wie ist der Datumscode 104 zu verwenden? Der Datumscode 104 ist immer gleich zu verwenden 18.12.2019 2019-00605 Sehr geehrtes Forum, auf der Seite 89 im aktuellen MiG wird das DTM+Z21 beschrieben. Es wird hier der Datumscode 104 zur Nutzung angeboten. Leider fehlt auf dieser Seite der Hinweis zur Verwendung in DE2379, der sonst im MiG aufgeführt ist. Auszug: "Hinweise: DE2379: Anwendung für den Code "104" in DE2379: Hier wird der Monat mit Angabe der Woche bzw. des Zeitraums der Wochen in denen die Ablesung erfolgen soll angegeben. Das angegebene Zeitintervall beträgt maximal einen Monat. Die Wochen im Monat sind wie folgt definiert: "01"= 1. Woche, das geplante Soll-Ablesedatum fällt in den Zeitraum vom 01. bis einschl. 07. Kalendertag" "02"= 2. Woche, das geplante Soll-Ablesedatum fällt in den Zeitraum vom 08. bis einschl. 14. Kalendertag "03"= 3. Woche, das geplante Soll-Ablesedatum fällt in den Zeitraum vom 15. bis einschl. 21. Kalendertag "04"= 4. Woche, das geplante Soll-Ablesedatum fällt in den Zeitraum vom 22. bis letzten Kalendertag im Monat Der Bindestrich im Code MMWW-MMWW wird hier nur zur Optimierung der Darstellung verwendet. In der UTILMD ist der Code ohne Bindestrich (MMWWMMWW) anzuwenden." Unserer Meinung nach ist das Datumsformat 104 immer gleich anzuwenden. Es würde sonst keinen Sinn machen die 104 zu verwenden. Wie ist die Befüllung bei Verwendung des Datumcodes 104 hier vorzunehmen? 2019-12-18 10:12:41 Sehr geehrter Fragesteller, der Datumscode 104 ist im UTILMD MiG  immer in Kombination mit dem Hinweis zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Holger Weickenmeier Jessica Rahn MiG Seite 89 fehlt der Hinweis MiG Seite 86, 93 ist der Hinweis vorhanden Nein Frage ist von mir Jessica Riekhoff -------------Jessica Riekhoff-------------18.12.2019 10:28 Nach Rücksprache mit Gregor Scholyschik habe ich das veröffentlicht. -------------Holger Weickenmeier-------------18.12.2019 11:52 Nein Nein
UTILMD MIG 5.2 Abgeschlossen Woraus ergibt sich die "Umspannung" an der Spannungsebene der Marktlokation? Die Umspannung an der Marktlokation leitet sich aus der Anschlusssituation ab. 28.10.2019 2019-00516 In der der UTILMD wird es in Zukunft für die Beschreibung der Spannungsebenen folgende Felder geben: - Spannungsebene der Marklokation - Umspannung Marktlokation - Spannungseben der Messlokation In den meisten Fällen wird es sich auf beiden Spannungsebenen um Niederspannung handeln. Es erfolgt hier keine Umspannung und das entsprechende Feld bleibt daher leer. Bei Transformatoren sind die Spannungsebenen unterschiedlich. Die Spannungsebene der Marktlokation ist hier z.B. die Mittelspannung (vor dem Trafo wird abgerechnet). Die Spannungsebene der Messlokation ist z.B. die Niederspannung (hinter dem Trafo wird gemessen). Für die Umspannung wäre folglich „Mittelspannung/Niederspannung“ anzugeben. -> Ergibt sich die Umspannung immer aus den Spannungsebenen oder kann dies auch abweichen? Vgl. S.17 unter: https://www.bdew.de/media/documents/Awh_20190923_Feinkonzept-Einfuehrungsszenario-Gas-Strom-V1_4.pdf Die angegebene Vorgabe passt nicht zu meinen oben getätigten Ausführungen. Die Darstellung ist in dem Einführungsszenario scheinbar genau umgekehrt. Die Spannungsebene der Marktlokation ist z.B. die Niederspannung und es erfolgt eine Umspannung von Mittelspannung auf Niederspannung!? -> Wie sind die oben genannten Felder zu füllen? 2019-10-28 09:16:44 Sehr geehrter Marktpartner, wie von Ihnen korrekt dargestellt, gibt es in der UTILMD folgende Informationen zur Spannungsebene: In der SEQ+Z01 (Daten der Marktlokation) gibt es: SG10 CCI+++E01 (Spannungsebene der Marktlokation) Dies ist das EröffnungssegmentSG10 CAV+E03,E04,E05,E06 (Spannungsebene der Marktlokation)SG10 CAV+E07,E08,E09 (Umspannung der Marktlokation) In der SEQ+Z18 (Daten der Messlokation) gibt es: SG10 CCI+++E04 (Spannungsebene der Messlokation) Dies ist das EröffnungssegmentSG10 CAV+E04,E04,E05,E06 (Spannungsebene der Messlokation) Ihre Frage wie die Segmente zu befüllen sind, ist allein aus der Nachrichtenbeschreibung nicht zu beantworten. Hier einige Beispiele mit dem Anwendungsfall 11002 (Bestätigung der Anmeldung) In diesem Anwendungsfall sind die Spannungsebenen an der Mess- und Marktlokation mit "Muss" beschrieben. Die Umspannung lediglich mit "Soll". Beispiel Messung in Niederspannung und Anschluss in der NiederspannungSEQ+Z01 (Daten der Marktlokation)...SG10 CCI+++E01 (Spannungsebene der Marktlokation) SG10 CAV+E06 (Niederspannung)...SEQ+Z18 (Daten der Messlokation)SG10 CCI+++E04 (Spannungsebene der Messlokation)SG10 CAV+E06 (Niederspannung)Hier wird das Segement für die "Umspannung" nicht angegeben. Beispiel: Messung in der Niederspannung, Entnahme in der Mittelspannung (z.B. Messung erfolgt aus Kostendgründen in Niederspannung)SEQ+Z01 (Daten der Marktlokation)...SG10 CCI+++E01 (Spannungsebene der Marktlokation) SG10 CAV+E05 (Mittelspannung)...SEQ+Z18 (Daten der Messlokation)SG10 CCI+++E04 (Spannungsebene der Messlokation)SG10 CAV+E06 (Niederspannung)Auch hier wird keine "Umspannung" angegeben.  Beispiel: Entnahme in der Mittelspannung, Messung in der Mittelspannung. Die Marktlokation hängt direkt an einer Umspannanlage, so dass das Mittelspannungsnetz nicht genutzt wird. Die Netzentgelte werden hier mit den Preisen für die Hochspannung berechnet.SEQ+Z01 (Daten der Marktlokation)...SG10 CCI+++E01 (Spannungsebene der Marktlokation) SG10 CAV+E05 (Mittelspannung)SG10 CAV+E08 (HS/MS Umspannung)...SEQ+Z18 (Daten der Messlokation)SG10 CCI+++E04 (Spannungsebene der Messlokation)SG10 CAV+E06 (Mittelspannung)Hier wird bei der Spannungsebene der Marktlokation das CAV für die Umspannung angegeben. Siehe hierzu auch die Bemerkung in der Nachrichtenbeschreibung: Auszug aus der Nachrichtenbeschreibung CAV Umspannung:Bei Marktlokationen, die direkt an Umspannanlagen angeschlossen sind, wird zusätzlich zum CAV-Segment „Spannungsebene der Marktlokation“ das CAV-Segment „Umspannung der Marktlokation“ mit einem der Codes E07 - E09 genutzt. Diese Präzisierung ist für die Festlegung der Netznutzungsentgelte bei entsprechender Gestaltung der Preisblätter erforderlich. Die Umspannung wird nur in solchen Fällen angeben, in denen die Netzentelte der vorgelagerten Spannungsebene zur Anwendung kommen. Dies ist im übrigen nicht anders als die bisherige Information. In der neuen Struktur ist diese lediglich differenziert dargestellt.  Zu Ihrer Frage "Ergibt sich die Umspannung immer aus den Spannungsebenen oder kann dies auch abweichen?" Die Umspannung ergibt sich somit nicht aus unterschiedlichen Spannungsebenen zwischen Mess- und Marktlokation. Daraus ergibt sich auch die Beschreibgung "Soll" für die Umspannung. Wäre dies alleinig bei unterschiedlichen Spannungsebenen vorhanden, so könnte eine harte Bedingung eingefügt werden.  Viele Grüße Ihre EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Holger Weickenmeier Lars Drecker Nein Antwortvorschlag erstellt. Auch an Thomas Seipt zusätzlich (aus Sicht NB) weitergeleitet. -------------Holger Weickenmeier-------------28.10.2019 15:28 Nach Rücksprache und Änderungen mit Frau Riekhoff veröffentlicht. -------------Holger Weickenmeier-------------05.11.2019 17:14 Nein Nein
UTILMD MIG 5.2 Abgeschlossen Welche Anforderungen bestehen bei der Verarbeitungsnummer für die Verarbeitungsreihenfolge Die Verarbeitungsnummer muss je MaLo/Tranche eine Rehienfolge erkennen lasse 15.08.2019 2019-00379 Wie ist die Verarbeitungsnummer in der "vorgegebene Verarbeitungsreihenfolge des NB (SG 4 PTY+Z01+:::1')" zu bilden? Kann hier eine Nummernserie für alle Marktlokationen/Tranchen verwendet werden? MaLo1/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "1" MaLo2/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "2" MaLo3/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "3" MaLo2/zweiter Vorgang -> Verarbeitungsnummer "4" ... Oder ist beim ersten Vorgang zu einer konkreten MaLo/Tranche wieder bei 1 zu beginnen? MaLo1/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "1" MaLo2/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "1" MaLo3/erster Vorgang -> Verarbeitungsnummer "1" MaLo2/zweiter Vorgang -> Verarbeitungsnummer "2" ... 2019-08-15 11:15:01 Sehr geehrter Martteilnehmer, die Verarbeitungsnummer muss nicht bei 1 beginnen. Auch muss diese nicht direkt aufeinander folgen. Letzteres wäre dann auch problematisch, wenn ein später versendeter Vorgang zwischen zwei schon versendete Vorgänge eingefügt werden muss. Wenn sie hier schon 1,2,3,4 verbraucht hätten und ein Vorgang zeitlich zwischen 2 und 3 eingefügt werden muss, dann wäre dies nicht mehr möglich.  Die Verarbeitungsnummer (Nummernkreis) muss je MaLo/Tranche eindeutig sein. Sie könnten also identische Nummern verwenden.  Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Thomas Krüger Mit Hilfe dieses Segments teilt der NB dem ÜNB mit in welcher Reihenfolge der ÜNB die einzelnen Vorgänge zu einer Marktlokation bzw. Tranche verarbeiten muss. Die Verarbeitungsreihenfolge ergibt sich aufgrund der im jeweiligen Vorgang enthaltenen Verarbeitungsnummer. Je höher die Verarbeitungsnummer desto später ist der Vorgang in die Verarbeitung zunehmen. Die Verarbeitungsnummern einer Marktlokation bzw. Tranche müssen nicht unmittelbar aufeinander folgend sein. Trifft beim ÜNB ein neuer Vorgang mit einer Verarbeitungsnummer, die niedriger ist als die Verarbeitungsnummern bereits vom ÜNB verarbeiteter Vorgänge, muss der ÜNB sicherstellen, dass er den neuen Vorgang so verarbeitet, als wäre er vor den bereits vom ÜNB verarbeiteten Vorgängen eingetroffen. Dies gilt auch, wenn nicht mehrere, sondern nur ein Vorgang mit höherer Verarbeitungsnummer bereits vom ÜNB verarbeitet wurde. Hinweis: Die Verarbeitungsnummer kann im Fall, dass eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung via APERAK auf einen Vorgang gesendet wurde, wiederverwendet werden. Die Verarbeitungsnummer einer Marktlokation bzw.Tranche darf nicht zurückgesetzt werden. Nein -------------Jessica Riekhoff-------------13.02.2020 13:29 Nein Nein
UTILMD MIG 5.2 Abgeschlossen Warum ist SG6 RFF+Z19 / RFF+Z18 ist das DE1154 mit D beschrieben / und der Identifikator somit nicht zwingend vorhanden? Der Identifikator ist nicht zwingend erforderlich. Er liegt nicht immer vor, oder das Objekt ist Eindeutig im Vorgang 12.08.2019 2019-00374 Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Seite 83 ist scheinbar ein Fehler. 1153 ist Muss 1154 ist D Das macht doch keinen Sinn? Danke, Viele Grüße Mario Müller 2019-08-12 08:35:32 Sehr geehrter Herr Müller, im SG6 RFF (Z22, Z18, Z19)  haben wir die Datumsangaben zu den einzlnen Objekten angegeben. Schöner wäre gewesen, diese Datumsangaben in den entsprechenden SG8 zu haben. Dort ist in der UTILMD Struktur jedoch kein DTM vorhanden.  Im SG6 RFF+Z19 und RFF+Z18 ist das DE1154 ist mit D korrekt beschrieben. Nicht in jedem Anwendungsfall liegt diese dem Sender vor. Somit kann diese nicht angegeben werden. Die Datumsangaben sind aber relevant.  Auch in vielen Folgeprozessen kann auf die ID verzichtet werden, wenn in dem Anwendungsfall genau max. eine MaLo ID vorhanden sein kann. Hier ist die Zuordnung, auch ohne ID, eindeutig. Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Mario Müller Nein @ Jessica Die Frage kam nun schon mehrfach in Ähnlicher Variante. Darum würde ich die gerne veröffentlichen. Lies mal.. Grüße Holger -------------Holger Weickenmeier-------------12.08.2019 09:41 Nein Nein
UTILMD MIG 5.2 Abgeschlossen Warum gibt es in der SG8 SEQ+Z02 (OBIS-Daten der Marktlokation ab S.173) keinen Bezug auf den Meldepunkt (RFF+AVE)? Die SG8 ist in jedem Anwendungsfall immer eindeutig einer Marktlokation zugeordnet 10.07.2019 2019-00321 Warum gibt es in der SG8 SEQ+Z02 (OBIS-Daten der Marktlokation ab S.173) keinen Bezug auf den Meldepunkt (RFF+AVE)? 2019-07-10 16:52:09 Sehr geehrter Marktpartner, die SG8 SEQ+Z02 (OBIS-Daten der Marktlokation) ist in jedem Geschäftsvorfall immer eindeutig einer Marktlokation zugeordnet, so dass eine Referenzierung (Bezug) nicht notwendig ist. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Thomas Franz Nein -------------Holger Weickenmeier-------------02.10.2019 14:50 -------------Jessica Riekhoff-------------13.02.2020 13:32 Nein Nein
MSCONS AHB 2.3 In Bearbeitung Sind mehrere Energiemengen durch Wiederholen des SG9 LIN oder durch das SG10 QTY zu übermitteln? Sollen mehrere Werte an einem Meldepunkt übertragen werden, ist die Wiederholung über SG9 LIN vorzunehmen. 16.12.2019 2019-00601 Wir haben eine Frage zum Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 13019 (Messwert Energiemenge (Strom)) Gerade als „Lieferschein“ erhalten wir hier diese Nachrichten mit unterschiedlichem Aufbau. Wenn mehrere Energiemengen zu einer Marktlokation übermittelt werden, so ist es laut Nachrichtenbeschreibung möglich, die einzelnen Energiemengen durch wiederholen des SG9 LIN (Positionsdaten) oder innerhalb des SG9 LIN mit dem SG10 QTY (Mengenangaben) aufzubauen. Beispiel mit Wiederholung auf Ebene QTY […] LOC+12345678901‘ DTM+9:20181001:102' LIN+1‘ PIA+5+1-1?:1.9.0:SRW' QTY+220:4250' DTM+163:20181001:102' DTM+164:20181231:102' QTY+220:4250' DTM+163:20190001:102' DTM+164:20190930:102' […] Beispiel mit Wiederholung auf Ebene LIN […] LOC+12345678901‘ DTM+9:20181001:102' LIN+1‘ PIA+5+1-1?:1.9.0:SRW' QTY+220:4250' DTM+163:20181001:102' DTM+164:20181231:102' LIN+2‘ PIA+5+1-1?:1.9.0:SRW' QTY+220:4250' DTM+163:20190101:102' DTM+164:20190930:102' […] Wir sind der Auffassung, dass dies mittels Wiederholung auf Ebene des LIN zu übertragen ist. Wie ist die korrekte Übertragung durchzuführen? 2019-12-16 20:13:45 Sehr geehrter Marktteilnehmer, wie in Kapitel 4.3 "Übertragung von Energiemengen" beschrieben, sind diese Werte (Energiemengen) duch Wiederholen des SG9 LIN vorzunehmen. Viele Grüße Ihre EDI@Energy Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Holger Weickenmeier Auszug aus Kapitel 4.3 Übertragung von Energiemengen ... Sollen mehrere Werte (z. B. HT/NT-Mengen oder mehrere Zeitbereiche aufgrund von Ablesungen im Zeitraum (insbesondere im Gas)) an einem Meldepunkt übertragen werden, ist die Wiederholung über SG9 LIN vorzunehmen. ... Nein Die Frage hatte ich eingestellt, da wir aktuell hier Probleme haben. Es gibt Marktteilnehmer, welche die Energiemengen auf Ebene des QTY wiederholen. Ich hatte auch mit Fellhauer gesprochen. Der sieht das auch so. Hier schreibe ich auch noch Änderungsanträge um dies im Anwendungsfall zu präzisieren. Grüße Holger -------------Holger Weickenmeier-------------16.12.2019 20:14 -------------Thomas Seipt-------------17.12.2019 16:30 Aus meiner Sicht in Ordnung, da es im AHB als auch im MIG so beschrieben ist. Hatte noch das LIN hochgesetzt auf "2" und das DTM im Beispiel auf 1.1.19 verbessert Nein Nein
APERAK MIG 2.1d Abgeschlossen Darf eine INVOIC-Nachricht, die in RFF+ACE eine Dokumentennr. eines Lieferscheins enthält, zu dem beim Rechnungsempfänger keine MSCONS mit dieser Dokumentennr. vorliegt, per APERAK (Z33) abgelehnt werden? Nein, die INVOIC wird ausschließlich mittels der in SG2 LOC angegebenen Marktlokations-ID, der entsprechenden Marktlokation zugeordnet. Es erfolgt keine Zuordnung zu einem Geschäftsvorfall, wie z. B. einem Lieferschein. 13.12.2019 2019-00596 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.12.2019 (MAKO 2020) müssen Netznutzungs-INVOIC-Rechnungen der Sparte Strom auf den der Rechnung zugrunde liegenden Abrechnungsmengenlieferschein (MSCONS) des Netzbetreibers referenzieren (Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Darstellung des Sachverhaltes in dieser Aussage etwas verkürzt). Sollte dem Rechnungsempfänger zum Zeitpunkt des INVOIC-Rechnungseinganges der Lieferschein des Netzbetreibers jedoch nicht vorliegen, so kann der Rechnungsempfänger die INVOIC mit dem entsprechendem REMADV-Grund "Z07" (Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen) ablehnen. Eine Ablehnung einer Netznutzungs-INVOIC mittels APERAK mit dem Ablehngrund "Z33" (Referenzierter Geschäftsvorfall-Tupel nicht vorhanden) ist in derartigen Reklamations-Fällen hingegen nicht zulässig. Dies lässt sich u.E. aus der Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren ableiten, die für NN-Rechnungen (Prüfidentifikator 31002) ausschließlich eine Zuordnung für ein Objekt (ZO-T13) vorsieht. Bei diesem Objekt (Z0-T13) handelt es sich ausschließlich um die „ID des Meldepunktes“ - und eben nicht um einen Vorgängergeschäftsvorfall. Eine Ablehnung via APERAK-Grund "Z33" ist somit nicht möglich. Auch eine APERAK-Ablehnung der INVOIC mit dem Grund "Z29" (Erforderliche Angabe für diesen Anwendungsfall fehlt) ist in den hier beschriebenem Reklamationsszenario ebenfalls nicht zulässig. Die Angabe der Lieferschein-Referenz ist ja erfolgt; dem Reklamierenden fehlt ja aus seiner Sicht "nur" der Lieferschein. Könnten Sie bitte bestätigen, dass INVOIC-NN Rechnungen, bei denen eine Ablehnung wegen eines fehlenden Abrechnungsmengenlieferschein erfolgen soll, somit ausschließlich mittels einer negativen REMADV erfolgen können? Vielen Dank! Freundliche Grüße G. Deckenbrock 2019-12-13 12:15:48 Sehr geehrter Herr Deckenbrock, Ihre Ausführungen sind in der Sparte Strom zutreffend, wir fassen nochmals zusammen: nur ein fehlende SG1 „Referenz auf Nummer des zugehörigen Dokuments“ in der INVOIC wäre in dem oben geschilderten Szenario als AHB-Fehler per APERAK ablehnbar sofern die SG1 „Referenz auf Nummer des zugehörigen Dokuments“ vorhanden und in dieser das DE1154 gefüllt ist, aber keine MSCONS mir der entsprechenden Dokumentennummer beim LF vorliegt (egal aus welchem Grund, z. B. Fehler beim MSCONS-Versand) darf die Ablehnung der INVOIC nur per REMADV-Grund Z07 erfolgen Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Gero Deckenbrock Nein -------------Klaus Keller-------------13.12.2019 13:45 Antwortvorschlag an Hr. Seidel geschickt -------------Klaus Keller-------------04.02.2020 09:15 Update nach Feedback Seidel/Deckenbrock -------------Stefan Seidel-------------11.02.2020 12:52 veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wie sind Antworten auf den Lieferschein nach Ablauf der Frist zu werten? Im Forum Datenformate werden keine Aussagen zur prozessualen Ausgestaltung zu finden 29.11.2019 2019-00576 IFTSTA Antwort auf Lieferschein nach Ablauf 2 Werktagen ? Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist damit umzugehen, wenn die Antwort auf den Lieferschein erst nach Ablauf von 2 Werktagen beim VNB eingeht und somit die INVOIC schon erstellt / versendet wurde ? Bsp. negative IFTSTA Muss dann zwingend die INVOIC storniert werden ? Oder muss die Prüfung, ob Ablehnung berechtigt ist, trotzdem erfolgen ? Oder kann diese Antwort ignoriert werden ? Und wie ist in dem Fall auf eine Ablehnung der INVOIC zu reagieren, wenn der Lieferant die INVOIC ablehnt, weil er (aus seiner Sicht) den Lieferschein abgelehnt hat ? Bsp. positive IFTSTA In dem Fall gehen wir davon aus, dass wir diese Nachricht "nur zu Kenntnis" nehmen, aber für den VNB kein aktives ToDo besteht. Könnten Sie uns hierzu bitte Ihre Einschätzung mitteilen ? Vielen Dank im voraus. 2019-11-29 11:01:52 Sehr geehrte Fragestellerin, verbindliche Vorgaben zur prozessualen Ausgestaltung der Verarbeitung sind den entsprechenden Dokumenten der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Des Weiteren besteht bei prozessualen Lücken in den prozessualen Vorgaben die Möglichkeit eine sogenannte Umsetzungsfrage an den BDEW über das dafür vorgesehene Formular zu stellen. Dies ist auf der Seite Marktprozesse im Überblick zu finden. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Forum aus Datenformatssicht keine weitere Einschätzung zum sinnvollen Ablauf Ihrer unternehmensinternen Geschäftsabläufe veröffentlichen können. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Annett Kalz Nein -------------Klaus Keller-------------12.12.2019 09:46 "freundliche" Ablehnung der Beantwortung im fdf formuliert und an Herrn Seidel geschickt -------------Klaus Keller-------------16.12.2019 09:50 Änderungsvorschlag von Herrn Seidel eingebaut -------------Stefan Seidel-------------09.03.2020 17:09 Kurzfrage und -antwort ergänzt und an FRau Becker gegeben Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Gibt es einer Vorgabe, LIN-Segmente mit gleicher Artikelnummer und gleichem Preis zusammenzufassen ? Nein, es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum hier keine Zusammenfassung erfolgen sollte. 21.08.2019 2019-00399 Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Dienstleister für Netzbetreiber und auch für den grundzuständigen Messstellenbetreiber tätig. Bei uns ergibt sich folgende Fragestellung in Bezug auf die Anzahl der LIN-Segmente in einer INVOIC für Messstellenbetrieb. Hier eine kurze Erläuterung: Wir haben Konstrukte in unserem Netz, bei denen zu einer Marktlokation eine moderne Messeinrichtung (mME) mit zwei Steuergeräten eingebaut sind. Ausgehend von unserem Preiskatalog haben wir zwei Preise, die in so einem Fall in Rechnung gestellt werden sollen. Ein Preis für die mME, sowie ein Preis für das Steuergerät. Für die Erstellung der INVOIC in der modernen Zählerwelt ist laut Artikelnummernliste 4.1f nur die EAN 9990001 00079 8 zulässig. Wir haben unsere INVOIC Datei mit insgesamt 3 LIN Segmenten aufgebaut. Ein LIN-Segment für die mME mit einem Preis von 20,00 EUR und zwei LIN-Segmente mit einem Preis von jeweils 15,00 EUR für die Steuergeräte. Für diese Konstrukte bekommen wir nun Reklamationen, mit der Begründung, dass beide Steuergeräte in einem LIN-Segment mit Mengenangabe (2 Stück) abgerechnet werden sollten. Unseres Erachtens ist die Verwendung von zwei LIN-Segmenten zulässig, da sie sich auf zwei unterschiedliche Steuergeräte beziehen. Wie ist die Sichtweise des BDEW? Wie soll der Konflikt gelöst werden? Mit freundlichen Grüßen Lachezar Dobrev 2019-08-21 16:50:06 Sehr geehrter Herr Dobrev, auch wenn die Hintergründe zu dem von Ihnen skizzierten Fall die Darstellung in der INVOIC erklären, macht eine Aufteilung auf zwei Positionen für die Verarbeitung beim Empfänger keinen Sinn. Es ist ja keine Zuordnung auf das jeweilige Gerät möglich. Daher empfehlen wir hier die Zusammenfassung in einer Position, die Ablehnung des beschriebenen Aufbaus per REMADV ist jedoch ebenfalls nicht nachvollziehbar. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Lachezar Dobrev Nein -------------Klaus Keller-------------26.08.2019 11:49 Antwortvorschlag für AG R/Z erstellt (vgl. Frage 2019-00403) -------------Klaus Keller-------------12.11.2019 09:09 Freigabe nach Sitzung der AG R/Z Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wann kann eine Storno-INVOIC mit einem Zahlungsavis beantwortet werden? Storno-INVOIC nur mit positiver REMADV bestätigen nach vorheriger Bestätigung der Original-INVOIC 05.07.2019 2019-00314 In der Prozessbeschreibung Rechnungsstellung 1.2 vom 26.03.2010 bezieht sich unsere Frage auf den Prozess „Stornieren von Rechnungen“ unter Punkt 6.3. In unserem Fall wurde die Originalnachricht (INVOIC) an den Lieferanten verschickt. Die INVOIC ist im System des Lieferanten nicht angekommen, jedenfalls haben wir in der Rolle VNB keine pos. CONTRL erhalten. Ein erneuter Versand der INVOIC hat nicht stattgefunden. Im Folgenden wurde die INVOIC im Netzsystem storniert und eine Storno-INVOIC an den Lieferanten verschickt. Diese hat der Lieferant erhalten und mit einer pos. CONTRL bestätigt. In der Prozessbeschreibung auf Seite 33 unter Punkt TP 7_43 steht, dass die Stornorechnung automatisch die fehlerhafte Rechnung findet. In unserem Fall gibt es die dazugehörige fehlerhafte Rechnung nicht im Lieferantensystem. Hätte in diesem Fall der Lieferant die Storno-INVOIC ablehnen müssen, da kein Bezug zu der Original-INVOIC hergestellt werden kann? Vielen Dank. 2019-07-05 09:29:57 Sehr geehrte Fragestellerin, eine Bestätigung mittels positiver REMADV einer Storno-INVOIC ist nur möglich, sofern die vorherige Original-INVOIC ebenfalls mittels positiver REMADV bestätigt wurde. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Nadine Schulz In der Prozessbeschreibung Rechnungsstellung 1.2 vom 26.03.2010 bezieht sich unsere Frage auf den Prozess „Stornieren von Rechnungen“ unter Punkt 6.3. In der Prozessbeschreibung auf Seite 33 unter Punkt TP 7_43 steht, dass die Stornorechnung automatisch die fehlerhafte Rechnung findet. Nein -------------Klaus Keller-------------05.07.2019 11:35 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wie sieht das Verfahren bei Nicht-Zustellung von EDIFACT-Nachrichten aus? Bei Nichtzustellbarkeit von EDIFACT-Nachrichten Kontakt zum MP aufnehmen. 22.05.2019 2019-00268 INVOIC kann nicht zugestellt werden. Was dann? 2019-05-22 13:19:21 Sehr geehrter Fragesteller, wir beantworten Ihr Frage unter der Annahme, dass: - eine gültige Vertragsbeziehung zwischen den beiden MP vorliegt - ein entsprechender Austausch von Kommunikationsstammdaten erfolgt ist - die Kommunikation über die ausgetauschten 1zu1 Kommunikationsadressen bereits erfolgreich durchgeführt wurde Sofern also "plötzlich" eine Störung der MaKo vorliegt, welches z.B. durch Nichterhalt von entsprechender CONTRL-Nachrichten bemerkt wird, gilt lt. Kapitel 1.3 auf Seite 4 des APERAK / CONTRL AHB 2.3e: Der Absender der Übertragungsdatei ist für die fristgerechte Übermittlung verantwortlich. Bleibt eineEmpfangsbestätigung durch den Empfänger aus oder weist eine empfangene CONTRL auf einenSyntaxfehler hin, ist es die Initiativ-Aufgabe des Absenders der Übertragungsdatei, die Ursache dermisslungenen Marktkommunikation zu ermitteln.Sofern die Ursache für das Misslingen auf Seiten des Empfängers liegt, hat dieser die ursprünglicheÜbertragungsdatei in die fristgerechte Verarbeitung aufzunehmen, sofern die jeweiligen Prozesse dies noch ermöglichen2. Die Übertragungsdatei des Absenders wird in diesem Fall als fristgerecht beim Empfänger eingetroffen behandelt.Liegt die Ursache für das Misslingen auf Seiten des Absenders und führt eine erneute Sendung mit einerentsprechend korrigierten, neuen Übertragungsdatei zum Erfolg, dann gilt für die in der Übertragungsdatei enthaltenen Geschäftsvorfälle die zum erneuten Sendedatum gültigen Bearbeitungs- bzw.Antwortfristen gemäß den jeweiligen Prozessen. In der Praxis müssen Sie also Kontakt zum MP aufnehmen und nach entsprechender Klärung der Fehlerursache (falsche Kommunikationsstammdaten, Ausfall der Mako, ...) und -verantwortung entweder die Ursache auf Ihrer Seite beseitigen oder die Beseitigung der Ursache bei Ihrem MP einfordern. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Nadine Marx Nein -------------Klaus Keller-------------22.05.2019 16:18 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geschickt Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Mit welcher Artikelnummern sind Kommunikationskomponenten zu berechnen? Es gilt die 9990001 00043 3 "Entgelt für Fernauslesung" 18.03.2019 2019-00221 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bekommen INVOIC von Netzbetreibern, welche die Kosten für die netzbetreiberseitige Bereitstellung einer Telekommunikationskomponente (Kosten TAE-Dose, Kosten für GSM, Kosten für sonstiges Festnetz-/Funkmodem, etc.) unter der Artikelnummer 9990001 00079 8 liefern. Auf ihrem Preisblatt haben sie jedoch neben den Preisen für den Messstellenbetrieb für diese Zusatzkomponenten gesonderte Preise. Unser Auffassung nach sollte in dieser Konstellation die Artikelnummer 9990001 00043 3 genutzt werden. Nur wenn es keine expliziten Preise für diese Zusatzkomponenten gibt, können diese Kosten als Bestandteil des Messstellenbetriebs der Artikelnummer 9990001 00079 8 zugeordnet und unter dieser abgerechnet werden. Andernfalls spiegelt die INVOIC die Positionen der veröffentlichten Preisblätter nicht korrekt wieder. Eine Prüfung im Standardprozess ist somit nicht automatisiert, d.h. nur mit manuellem Eingreifen möglich. Welche Artikelnummer muss für die Berechnung von Zusatzkosten des Messstellenbetriebs (in Form der Telekommunikationskomponenten wie TAE-Dose, GSM, sonstiges Festnetz-/Funkmodem) im INVOIC-Prozess verwendet werden, wenn diese mit gesonderten Preisen im Preisblatt der Netzbetreiber genannt sind? Vielen Dank. 2019-03-18 11:28:18 Sehr geehrter Fragesteller, Eine INVOIC hat sich bezüglich der genutzten Rechnungspositionen am vom NB veröffentlichten Preisblatt zu orientieren. Somit gilt für den Fall, dass die Preise für die Telekommunikationskomponenten im Preisblatt separat ausgewiesen sind, müssen diese auch in einer SG26 "Rechnungspositionen" vorkommen. Für die von Ihnen genannte Bereitstellunge einer Telekommunikationskomponente teilen wir Ihre Ansicht, dass die BDEW-Artikelnummer 9990001 00043 3 "Entgelt für Fernauslesung" die ist, die für jeden einzelnen im Preisblatt genannten Preis, der in einer INVOIC zur Abrechnung verwendet wird, zu nutzen ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Daniela Fetzer Artikelnummernliste 4.1f mit Fehlerkorrekturen "Entgelt für Fernauslesung" - BDEW Artikelnummer: 9990001 00043 3 "Entgelt für Messstellenbetrieb inklusive Messung" - BDEW Artikelnummer: 9990001 00079 8 Nein -------------Klaus Keller-------------01.04.2019 11:03 Frage an AG R/Z weitergeleitet -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 12:59 Ergebnis der AG R/Z veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wird der MSB für mehrere Messlokationen unter einer Marktlokation in einer Rechnung abgerechnet? Ja, der MSB wird für mehrer Messlokationen unter einer Marktlokation in einer Rechnung angegeben. 14.03.2019 2019-00220 Ein VNB berechnet uns den klassischen MSB für Gaslieferstellen, die in eine Poolinganlage eingeschlossen sind, selbst - wegen das Poolings - aber nicht abgerechnet werden, einzeln ab. Wir gehen davon aus, dass der MSB für alle Lieferstellen, die in das Pooling eingeschlossen sind, gemeinsam in einer Rechnung und zusammen mit den übrigen "Artikeln" abgerechnet werden müssen. Ist die Verfahrensweise des VNB zulässig? 2019-03-14 07:42:57 Sehr geehrter Fragestellern, Wir gehen davon aus, dass die Poolinganlage eine Marktlokation ist und die von dieser Marktlokation verbrauchten Gasmengen mit Hilfe mehrere Messlokationen (Gaslieferstellen) ermittelt werden. Wird der Messstellenbetrieb durch den NB erbracht, sind das Bestandteile des Netzentgelts. Somit sind alle Messkosten für diese Marktlokation zusammen mit den weiteren Netznutzungsbestandteilen in einer Rechnung anzugeben. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Olaf Schumann Nein -------------Klaus Keller-------------19.03.2019 16:07 an AG R/Z geschickt (über Frau Becker) -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 13:06 nach Ergebnis der AG R/Z Rückfrage gestellt -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 15:44 Herr Schumann hat geantwortet auf die Fragen: "Hallo Forum, ein Industrieunternehmen hat mehrere Gasanschlüsse mit jeweils einem Messgerät (RLM), deren Lastgänge zeitgleich summiert werden und als ein Bezugslastgang abgerechnet wird (Pooling). Die NN-Rechnungen für die Messung/den MSB werden zusammen - aber getrennt von den übrigen Positionen - in einer gesonderten NN-Rechnung abgerechnet. Freundliche Grüße, OIlaf Schumann" -------------Klaus Keller-------------12.11.2019 09:10 Kurzfrage und -antwort ergänzt nach Freigabe durch AG R/Z Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Welcher Code ist in der INVOIC für SLP bei Monatsrechnungen zu verwenden ? MVR 25.02.2019 2019-00208 Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Netzbetreiber rechnen unsere SLP-Gaskunden nach einer Staffelpreisregelung ab. Hierzu habe ich zwei Fragen: Frage 1: Die eigentliche Abrechnung eines SLP-Gaskunden erfolgt jährlich. In wenigen Ausnahmefällen wünschen die Lieferanten auch eine monatliche Abrechnung. In beiden Fällen verwenden wir in unseren INVOIC den Qualifier JVR. Einige Lieferanten reklamieren jedoch bei monatlicher Rechnungsstellung diesen Qualifier. Welcher Qualifier ist bei monatlicher Abrechnung von SLP-Kunden definitiv zu verwenden? Frage 2: Bei einer Staffelpreisregelung ist die Einordnung in die korrekte Staffel aufgrund des tatsächlich angefallenen Jahresverbrauchs erst am Ende des Abrechnungsjahres möglich. Aus diesem Grund wird bei monatlicher Rechnungsstellung für die vorläufige Preisermittlung der Verbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt und der enstprechende Staffelpreis bis zum Ende des Abrechnungsjahres in Ansatz gebracht. In der 12. Monatsrechnung des Abrechnungsjahres, wenn also der tatsächliche Jahresverbrauch vorliegt, erfolgt die korrekte Einordnung in die entsprechende Staffel. Aus diesem Grund werden in der 12. Rechnung die Vormonate aufgehoben und mit dem tatsächlichen Staffelpreis neu berechnet. Dieses Verfahren wird auch von einigen Lieferanten reklamiert. Sind diese Reklamationen berechtigt? Aus unserer Sicht sind unsere INVOIC korrekt, da für den Fall, dass eine andere Staffel berücksichtigt werden muss als auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs angenommen, die vorherigen Monatsrechnungen korrigiert werden müssen. 2019-02-25 11:03:39 Sehr geehrter Fragesteller, auch wenn auf Seite 14 die Verwendung der Codes MVR und 13I/13R unter der Überschrift "RLM-Marktlokation" aufgeführt sind, steht aus unserer Sicht einer Verwendung bei SLP nichts im Wege, sofern Einigkeit zwischen den Marktpartnern zu den von Ihnen geschilderten Abrechnungsverfahren besteht. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Andre Heinrichs Nein -------------Klaus Keller-------------19.03.2019 15:25 Vorschlag erstellt und an Herrn Seidel geschickt Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Darf der Gemeindesteuerrabatt in SG52-MOA+125 übertragen werden ? In SG52-MOA+125 hat die Übertragung des Gemeindesteuerrabatts nichts verloren 20.11.2018 2018-00157 Sehr geehrte Damen und Herren, einige Marktpartner übermitteln bei Gewährung eines Gemeinderabatts in der SG52 für den Steuersatz 0 den Betrag des Gemeinderabatts im Segment MOA+125. Im Fall einer INVOIC-Rechnung, die sowohl Zeilen mit dem Steuersatz 19% als auch 0% (z.B. Sperrkosten) sowie einen Gemeinderabatt enthält, ergibt sich dabei folgendes Problem: es ist nicht möglich, die Korrektheit der Summe in SG52 gegenüber den einzelnen Rechnungspositionen (SG26 etc.) zu prüfen, weil es je nach Absender variiert, ob der Gemeinderabatt im MOA+125-Segment enthalten ist oder nicht. Ist es daher zulässig, den Gemeinderabatt im MOA+125-Segment der SG52 aufzuführen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2018-11-20 11:02:03 Hallo Herr Weiße, das Vorgehen, den Gemeindesteuerrabatt in SG25-MOA+125 zu übertragen, widerspricht (über die von Ihnen beschriebene Problematik der Nachvollziehbarkeit hinaus) der Erläuterung in SG50-MOA: "Die Summe aller Rechnungspositionen (SG27 MOA+203 zzgl. USt.) ergibt den Rechnungsbetrag („77“). Nun werden der vorausbezahlte Betrag inkl. USt. („113“), sofern vorhanden, und der Gemeinderabatt („Z01“), sofern vorhanden, subtrahiert und das Ergebnis als fälliger Betrag („9“) übertragen. Bei einer Rechnungsstornierung ist das Vorzeichen zu negieren. " Fazit: In SG52-MOA+125 hat die Übertragung des Gemeindesteuerrabatts nichts verloren. Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Sebastian Weiße Nein -------------Klaus Keller-------------21.11.2018 13:57 Vorschlag für AG R/Z erstellt -------------Klaus Keller-------------27.11.2018 15:37 Vorschlag wurde angenommen und der letzten Sitzung und wird daher genauso veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Abrechnung von Rundsteuerempfängern über MSB- oder Netznutzungsrechnungen ? Abrechnung von Rundsteuerempfängern über MSB-Rechnung 24.10.2018 2018-00145 Sehr geehrte Damen und Herren, wir, als Netzbetreiber / grundzuständiger Messstellenbetreiber, verschicken nur getrennte INVOIC an die Lieferanten. Uns ist unklar, ob Rundsteuerempfänger (die dem Gerät zugeordnet sind) als Steuereinrichtung gesehen werden und über die MSB-Rechnung oder über die Netznutzungsrechnung abgerechnet werden müssen. Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen? Wenn die Rundsteuerempfänger über die Netznutzung abgerechnet werden, welche Artikelnummern müssen dann genutzt werden? Müssen dann auch UTILMD Daten geändert werden? Über eine schnelle Rückmeldung würden wir uns freuen 2018-10-24 12:08:16 Sehr geehrte Fragestellerin, abhängig davon wer Eigentümer des Rundsteuerempfängers ist, muss auch die Abrechnung erfolgen. Da es sich um die Abrechnung des Messstellenbetriebes handelt, muss die Artikelnummer 9990001000798 genutzt werden. Es ist dabei zu beachten, dass wenn neben der Messstellenbetriebsabrechnung des Messstellenbetreibers (POG) auch in der Netznutzungsrechnung ein Messstellenbetriebsentgelt abgerechnet wird, es zu Klärungsaufwand zwischen Lieferant und Netzbetreiber kommen kann. Auswirkungen auf die UTILMD gibt es nicht. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jessica Eke Nein -------------Klaus Keller-------------31.10.2018 12:44 für die Webko um 13:00 Uhr der AG R/Z vorgemerkt -------------Klaus Keller-------------27.11.2018 15:30 Besprechungsergebnis der AG R/Z veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Müssen die Zeitpunkte der Zählerstände zu den Zeitpunkten des Zeitintervalls der NN-Rechnung passen? Zusammenhang zwischen Zeiträumen der Netznutzungs- und Mehr-/Mindermengenabrechnung 12.10.2018 2018-00135 Sehr geehrte Damen uns Herren, ein Transportkunde von uns akzeptiert unsere INVOIC für die Mehr- und Mindermengenabrechnung nicht, da die Zeiträume der Verbrauchsmeldungen / Zählerstände (MSCONS) nicht zu den Zeiträumen der Abrechnung per INVOIC passen. Beispiel: MSCONS der Zählerstände: Beginn 03.01.2018 Abrechnung per INVOIC: Beginn 01.01.2018 Der Kunde fordert zur Plausibilisierung der MMMA den Zählerstand zum 01. eines Monats, da die Abrechnung (INVOIC-Zeitraum) bei uns immer vom 01., 6 Uhr bis zum folgenden 01. um 6 Uhr geht (Gasmonat). Da wir eine Ablesung der Zähler zum 01. eines jeden Monats um 6 Uhr nicht gewährleisten können, stehen wir nun schon lange Zeit mit dem Kunden in der Diskussion. Bei uns betrifft dieses Problem nur einen einzigen Kunden. Die weiteren akzeptieren unsere Vorgehensweise. Uns stellen sich nun die Fragen: Wie wird das bei anderen Unternehmen gehandhabt, wenn die beiden genannten Zeiträume nicht identisch sind? Was sehen Sie für Lösungsmöglichkeiten bei diesem Problem? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 2018-10-12 06:48:28 Sehr geehrte Fragestellerin, wenn Ihre Netznutzungsrechnung am Anfang eines Monats beginnen bzw. enden soll, dann müssen für den 1. des Monat Zählerstände vorliegen. Diese können entweder abgelesen oder abgegrenzt (Ersatzwerte) sein. Für die Mehr-/Mindermengenabrechnung muss genau der Netznutzungszeitraum die Grundlage sein. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Nicole Stockkamp Nein -------------Klaus Keller-------------27.11.2018 15:25 Besprechungsergebnis der AG R/Z veröffentlicht -------------Klaus Keller-------------24.10.2018 07:39 zur Klärung an AG R/Z geschickt, hier ein paar Hinweise eines Kollegen aus der MEMI-Abrechnung: " Grundlage der MeMi-Abrechnung ist die „Bilianzierte Menge“ und die NN-Abrechnung. Es kann durchaus sein, dass die „Bilanzierte Menge“ am 01.01. beginnt und die NN-Abrechnung am 03.01. In diesem Fall würde die MeMi-INVOIC völlig korrekt am 01.01. beginnen und die MSCONS zur NN am 03.01. Die MSCONS zur „Bilanzierten Menge“ muss natürlich am 01.01. in diesem Beispiel beginnen. Zu klären wäre demnach: Von welcher MSCONS ist hier die Rede? Die der „Bilanzierten Menge“ oder die der NN-Abrechnung? " Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wie hat die Netznutzung für Straßenbeleuchtungen zu erfolgen? keine Regelung zur Abrechnung der Straßenbeleuchtung 02.10.2018 2018-00125 Ist der Netzbetreiber berechtigt die Leistung (bezogen auf Stromlieferstellen - Straßenbeleuchtung) in Rechnung zu stellen bzw. seine Netzentgelte (Arbeitspreis) entsprechend registrierender Lastgangmessung, obwohl uns in der Anmeldebestätigung das Bilanzierungsverfahren SLP bestätigt wurde? 2018-10-02 08:19:10 Sehr geehrter Fragesteller, für die Abrechnung der Straßenbeleuchtung ist uns derzeit keine Regelung bekannt. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Michael Hein Sehr geehrte Damen und Herren, wir treten in der Rolle als Stromlieferant auf und beliefern seit dem 01.01.2018 Straßenbeleuchtungen im Fremdnetz mit Strom. In der vom Netzbetreiber erhaltenen Anmeldebestätigung (UTILMD) wurde uns mitgeteilt, dass es sich um SLP-Lieferstellen handelt. Als wir vom Netzbetreiber INVOIC (JVR) erhalten haben, mussten wir feststellen, dass dieser einen Leistungswert angesetzt und verrechnet hatte. Ebenso wurde der Arbeitspreis für registrierende Lastgangmessung berücksichtigt anstatt wie erwartet der Arbeitspreis für SLP-Lieferstellen. Da uns gegenüber die Lieferstellen als SLP bestätigt wurden sind wir der Auffassung das der Netzbetreiber seine INVOIC korrigieren muss. Der Netzbetreiber argumentiert, dass bereits in den vergangenen Jahren (mit anderen Lieferanten) so gehandhabt wurde und dies aus seiner Sicht korrekt sei. Bitte teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit. Wenn möglich anhand Auszügen aus Verordnungen oder Gesetzestexten. Vielen Dank! Nein -------------Klaus Keller-------------05.10.2018 10:41 keine Ahnung ! -------------Klaus Keller-------------27.11.2018 15:34 Besprechungsergebnis der AG R/Z veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wie ist mit dem Messstellenbetrieb in der Netznutzungsrechnung umzugehen, wenn im Abrechnungszeitraum ein mME eingebaut wurde? Messstellenbetrieb ist innerhalb des Abrechnungszeitraums abzugrenzen 13.09.2018 2018-00118 Hallo, die Frage zu Positionen mit Null als Betrag kam schon mehrfach auf, aber in Bezug auf die Rechnungsstellung des Messstellenbetriebes für MME noch nicht. Ist es korrekt/gestattet den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen ab dem Umbaudatum in den Netzbetreiberrechnungen als separate Zeitscheibe mit Null zu berechnen? Wir erwarten den Messstellenbetrieb separat vom Messstellenbetreiber und hätten nun die MSB-Position im selben Zeitraum von zwei Marktpartnern gestellt bekommen, wenn auch vom NB als Null. Für die automatisierte Rechnungsprüfung eine schwierige Konstellation. Bitte schaffen Sie Klarheit. Vielen Dank Heiser 2018-09-13 08:40:01 Sehr geehrter Marktteilnehmer, der Messstellenbetrieb wird durch den NB bis zum Ausbau der kME erbracht. Daher ist in der Netznutzungsrechnung die Position mit Hilfe der DTM-Segmente genau auf das Zeitintervall einzugrenzen, in dem der NB diese Leistung erbringt. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Michael Heiser Antwort auf Frage vom 10.05.2012 "Leistungen .. aufgrund vertraglicher Situation nicht erbracht wurden ... dürfen nicht erscheinen", aber Kurzantwort "rechtfertigen keine APERAK" Antwort auf Frage vom 30.04.2014 "wenn weitere Postionen ungleich Null sind ... ist Ablehnung per REMADV nicht möglich." Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:32 an Frau Becker zur Abstimmung in AG R/Z gesendet -------------Beate Becker-------------26.09.2018 14:02 AG: beantwortet und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Für welche Rechnungen ist das "neue Gemeinderabattverfahren" anzuwenden ? Das "neue Gemeinderabattverfahren" gilt für alle neuen Rechnungen unabhängig vom Abrechnungszeitraum. 23.07.2018 2018-00074 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bekommen aktuell Netzentgeltrechnungen, die noch das "alte" Gemeinderabattverfahren und in Kombination mit SG42 anwenden. Die Frage lautet: Wie wird der Betrag in SG52 MOA+125 ermittelt? Das Schema der erhaltenen INVOIC sieht dabei in SG50 und SG52 beispielhaft folgendermaßen aus: MOA+77:119.00 MOA+Z01:11.90 MOA+9:107.10 TAX+7+VAT+++:::19+S MOA+125:90.00 MOA+161:17.10 MOA+115:107.10 MOA+77 entspricht dabei der Summe der Einzelpositionen aus SG27 MOA+203 zzgl. USt. mit dem jeweils angegebenen Satz von 19 %. Aus unserer Sicht müsste daher der steuerpflichtige Betrag MOA+125 der Summe der Einzelpositionen aus SG27 MOA+203 ohne USt. entsprechen. Eine Nutzung des SG42 wäre in dieser Form nicht möglich, da darin keine USt. berücksichtigt wird. Teilen Sie diese Ansicht? 2018-07-23 09:51:27 Sehr geehrter Fragesteller, laut Auszug aus Kapitel 2 des Anwendungshandbuchs INVOIC/REMADV 2.3c Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Mai 2017 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts an den BDEW, den deutschen Städtetag und den VKU versendet. Entgegen der ursprünglich vom Ministerium getätigten Aussagen kommt es nun doch zu einer Änderung der Besteuerungspraxis. Der Gemeinderabatt schmälert nicht länger die Bemessungsgrundlage der Leistung, die der Netzbetreiber erbringt, sondern stellt stattdessen ein zusätzliches Entgelt für die Leistung der Gemeinde (d. h. die Gewährung der Wegenutzung für den Netzbetrieb) dar. Eine Übergangsregelung mit Nichtbeanstandung der Vergangenheit gewährt das BMF nicht, so dass die Grundsätze des Schreibens auf alle noch offenen Fälle anwendbar sind. Die Segmentgruppe 42 und die neue Ausprägung der Segmentgruppe 50 werden ausschließlich benötigt, wenn in der Netznutzungsrechnung der Gemeinderabatt abgerechnet wird. Der Gemeinderabatt wird – wie bisher auch – auf Positionsebene ausgewiesen, jedoch aufgrund der Vorgaben expliziter. Die Bemessungsgrundlage des Gemeinderabatts ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Gemeinde unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens. gilt die "neue Vorgehensweise" für alle Rechnungen, sodass die von Ihnen beschriebene Anwendung der "alten Vorgehensweise" im aktuellen Format nicht zulässig ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Alexander Berwing Nein -------------Klaus Keller-------------25.07.2018 15:48 Kurzfrage, -antwort und Antwort formuliert und an Herrn Seidel zur Prüfung geschickt -------------Stefan Seidel-------------25.07.2018 20:35 Teile diese Ansicht, würde aber über AG R/Z absichern lassen wollen. -------------Beate Becker-------------26.09.2018 13:30 AG: ok Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Wie wird SG50 MOA+77 berechnet ? SG50 MOA+77 ist die Summe aller SG27 MOA+203 zzgl. USt. 02.07.2018 2018-00058 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage zum folgenden Satz aus der Beschreibung des SG50 MOA+77 (Seite 49 im INVOIC-MIG 2.6e): „Die Summe aller Rechnungspositionen (SG27 MOA+203 zzgl. USt.) ergibt den Rechnungsbetrag („77“).“ Wir gehen davon aus, dass dieser wie folgt zu interpretieren ist: es werden die SG27 MOA+203-Segmente nach dem Steuersatz gruppiert, der im jeweiligen zugehörigen SG34 TAX-Segment der gleichen SG26 angegeben ist. Für jede Gruppe werden die Beträge der MOA+203-Segmente summiert und der jeweilige Umsatzsteuerbetrag (ggf. 0) auf die Summe aufgeschlagen. z.B. (dargestellt sind nur SG27 MOA+203 und SG34 TAX) MOA+203:100' TAX+7+VAT+++:::19+S' MOA+203:50' TAX+7+VAT+++:::19+S' MOA+203:30' TAX+7+VAT+++:::0+S' MOA+203: 20' TAX+7+VAT+++:::0+S' 19% Steuersatz wären also auf die Summe von 150 anzuwenden, 0% auf die Summe von 50. Also ergibt sich (100 +50) *1.19 + (30 +20) * 1.00 = 228.50 und damit MOA+77:228.5' Dies scheint uns zwar selbstverständlich, allerdings gibt es Marktpartner, die im Rahmen einer gleitenden Nachberechnung von Zeilen mit Gemeinderabatt dieser Regel nicht folgen. Bei diesen Fällen berechnet der Marktpartner die Steuer anhand eines Mechanismus, der nicht aus den einzelnen Positionen der INVOIC-Rechnung ableitbar ist. Beispielsweise haben wir eine Rechnung mit 170 Positionen (d.h. 170 Wiederholungen der SG26) erhalten. Die Summe aller 170 Beträge in den SG27 MOA+203-Segmenten ergibt 536.18. In allen 170 SG34 TAX-Segmenten ist ein Steuersatz von 19 angegeben. Daher erwarten wir im SG50 MOA+77 einen Betrag von 536.18 * 1.19 = 638.05. Übermittelt wird aber ein Betrag von 954.78. Ist unsere Interpretation des Satzes auf Seite 49 im MIG korrekt und eine solche Rechnung damit abzulehnen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2018-07-02 09:42:35 Hallo Herr Weiße, Ihre Erläuterungen der entsprechenden Passage mittels Ihres Beispieles sind zutreffend. Ebenso empfehlen wir die Ablehnung einer Nachricht, die wie von Ihnen geschildert, eine entsprechende Differenz bei Bildung der Summe von SG27 MOA+203 Beträgen zzgl. USt. ausweist. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate   Hinweis: die folgende Passage wurde aufgrund von anstehenden Diskussionen in den BDEW-Gremien entfernt: Zur Vermeidung weiterer Rundungsdifferenzen empfehlen wir allerdings statt dieser Formel:  (100 +50) *1.19 + (30 +20) * 1.00 = 228.50 passend zum Aufbau der einzelnen Segmente eine Prüfung gemäß dieser Formel: 100*1.19 + 50*1.19 + 30*1.00 +20*1.00 = 228.50 Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Sebastian Weiße Nein -------------Klaus Keller-------------05.07.2018 14:00 Einschätzung des Fragenden trifft nach meiner Prüfung zu -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 13:37 Feedback von Herrn Seidel ergänzt -------------Stefan Seidel-------------17.07.2018 13:42 veröffentlicht -------------Beate Becker-------------26.09.2018 10:56 Hinweis eingefügt und neu veröffentlicht Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e Abgeschlossen Abrechnung des Messtellenbetiebs, wenn eine moderne Messeinrichtung (mME) sowie ein Wandler in einer Messlokation vorhanden sind Zwei Positionen mit der Artikelnummer 9990001 00079 8 25.05.2018 2018-00039 Wir sind Dienstleister für Netzbetreiber, neu den Messstellenbetreiber sowie Lieferant. Aktuell wird die Messstellenbetriebsabrechnung umgesetzt. Hieraus ergibt sich eine Fragestellung. Hier eine kurze Erläuterung: Für die Erstellung von INVOIC in der modernen Zählerwelt ist laut Artikelnummernliste 4.1f nur die EAN 9990001 00079 8 zulässig. Nun gibt es Anlagen, in denen eine moderne Messeinrichtung (mME) sowie ein Wandler verbaut sind. Das Format PRICAT sieht hierfür verschiedene Parameter vor - in diesem Fall wären das Z25 sowie Z26. Beide Positionen haben unterschiedliche Preise (z.B. 20,00 € - mMe und 25,00 € - Wandler). Bei Erstellung der INVOIC-Nachricht geht der Hersteller unserer Abrechnungssoftware nun her und gibt ein Segment mit der EAN 9990001 00079 8 und einem addierten Preis von 45,00 € aus. Auf unsere Nachfrage kam die Antwort, dass man sich an die Vorgaben der EDIFACT-Nachrichten hält. Nun stellt sich die Frage der Prüfbarkeit beim Rechnungseingang. Der Lieferant bezieht sich hierbei auf die PRICAT. Diese hat zwei Positionen (Z25 und Z26). Die INVOIC hat eine Preiszeile mit der korrekten EAN, jedoch einen Preis, der nicht in der PRICAT steht (er wurde ja addiert). Die Verwendung der EAN für Wandler wäre eine Alternative - ist jedoch gemäß Handbuch für die EAN nicht zulässig. Unter den gegebenen Voraussetzungen erscheint uns nur die mehrmalige Angabe der EAN mit den beiden Preisen als praktikabel. Hierbei wäre jedoch der Abrechnungszeitraum jeweils identisch. Unseres Erachtens ist die Verwendung der selben EAN in einem identischen Abrechnungszeitraum nicht zulässig. Wie ist die Sichtweise des BDEW? Wie soll der Konflikt gelöst werden? Freundliche Grüße Jörg Kattner 2018-05-25 11:35:17 Sehr geehrter Herr Kattner, die INVOIC muss zwei Positionen enthalten, da die PRICAT – so haben wir Sie verstanden – auch zwei Positionen enthält, eine für den Messstellenbetrieb der mME und eine Zweite für den Betrieb des Wandlers. Damit passt die INVOIC zur PRICAT. Dieses Vorgehen hat auch den Vorteil, dass falls sich im Abrechnungszeitraum der Preis einer der beiden Positionen ändern würde, nur für diese der Zeitraum aufgeteilt werden muss und für die Zweite der gesamte Zeitraum in einer Position abgerechnet werden kann. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jörg Kattner Artikelnummernliste 4.1f - Seite 6 EDI@Energy PRICAT 1.1 - Seite 21 Nein -------------Stefan Seidel-------------25.05.2018 11:48 Vorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 14:08 Vorschlag in AG R/Z zur Veröffentlichung freigegeben Nein Nein
INVOIC MIG 2.6e In Bearbeitung SG52 MOA 125 bei Gemeinderabatt ohne USt USt-Betrag bei Gemeinderabatt 22.05.2018 2018-00033 Betreff: INVOIC - SG52 MOA 125 bei Gemeinderabatt ohne USt Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist in folgendem Fall zu verfahren? INVOIC mit nicht steuerbarem Umsatz und Gemeinderabatt Rechnungsbetrag Netto = Brutto = 100,00 € Gemeinderabatt = 10,00 € Fälliger Betrag = 90,00 € Wie ist im SG52 MOA, Qualifier 125 die Besteuerungsgrundlage zu füllen: 90,00 € oder 100,00 € ? Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Rolf Blättner 2018-05-22 10:10:30 Hallo Herr Blättner, nach unserer Einschätzung müssen die betroffenen Segmente im Fuß wie folgt gefüllt sein bei Ihrem Beispiel: MOA+77:100' (Rechnungsbetrag brutto) MOA+Z01:10' (Gemeinderabatt) TAX+7+VAT+++:::0+S' MOA+125:100' MOA+161:0' Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate   Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Rolf Blättner Nein -------------Klaus Keller-------------22.05.2018 13:21 Antwort erstellt und an Herrn Seidel zur Prüfung geschickt -------------Stefan Seidel-------------22.05.2018 15:09 DA auch Herr Metten sein o.k. gegeben hat, veröffentlicht Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.0d Abgeschlossen Lokationsbündelstruktur: Wie sind die Markt-, Messlokationen und Tranchen in den SG5 LOC+172 / SG5 LOC+Z08 anzugben? Im SG5 LOC+172 sind ALLE bisherig, im LOC+Z08 ALLE zukünftig gültigen Mess-, Marktlokationen und Tranchen anzugeben 12.11.2019 2019-00541 in der Mitteilung "Änderung der Lokationsbündelstruktur" können - [628] Referenzierung auf eine Marktlokations-ID vom SG5 LOC+Z08 (zukünftiger Meldepunkt) - [629] Referenzierung auf eine ID einer Messlokation vom SG5 LOC+Z08 (zukünftiger Meldepunkt) aber keine aktuell existierende Marktlokations-ID oder ID einer Messlokation angegeben werden. Eine Auflistung der aktuellen IDs in den SG5 LOC+172 reicht nicht aus, um die komplette Struktur abzubilden. Ab dem 01.12.2019 werden die VNBs an alle MSB die "Änderung der Lokationsbündelstruktur" Mitteilung versenden, aber kaum welche Lokationsbündel werden neue "zukünftige Meldepunkte" bekommen. Wie kann eine bestehende komplexe Lokationsbündelstruktur an den MSB übermittelt werden? 2019-11-12 10:26:03 Sehr geehrter Marktteilnehmer, im SG5 LOC+172 werden alle Mess-, Marktlokationen und Tranchen angegeben, welche bislang im Lokationbündel vorhanden waren. Aus diesem Tuppel ergibt sich das beim Empfänger bekannte Lokationsbündel. Im SG5 LOC+Z08 werden alle Mess-, Marktlokationen und Tranchen angegeben, welche zukünftig im Lokationbündel enthalten sind. Dies ist so im Anwendungshandbuch beschrieben. Sie die Hinweise [580] und [619] in folgendem Auszug aus dem AHB. Auch wenn sich keine Änderungen in der Lokationsbündelstruktur ergeben, kann diese Nachricht versendet werden. Wie Sie korrekt beschreiben, kann es zu solchen Stammdatenänderungen aufgrund des Einführungsszenarios zum 01.12.2019 kommen.In den folgenen Beispielen werden nur die LOC Segmente dargestellt. Beispiel:Hier ein ein Lokationsbündel mit einer Markt- und einer Messlokation ohne Änderung des Lokationsbündels LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+172+991234MALO1'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+Z08+991234MALO1' Gleiches gilt auch bei einer „komplexen“ Messsituation Beispiel: In einem Lokationsbündel waren bislang 3 Messlokationen und 2 Marktlokationen enthalten. (Ohne Änderung des Lokationsbündels) LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO2'LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO3'LOC+172+991234MALO1'LOC+172+991234MALO2'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO2'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO3'LOC+Z08+991234MALO1'LOC+Z08+991234MALO2' Hier noch ein Beispiel wie dieses bei einer Änderung eines Lokationsbündels aussehen würde:Beispiel: In einem Lokationsbündel waren bislang 3 Messlokationen und 2 Marktlokationen enthalten.Es fällt nun eine Messlokation weg, zwei weitere Messlokationen und eine Marktlokation kommen hinzu. LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO2'LOC+172+DE00014545768S00000000000000MELO3'LOC+172+991234MALO1'LOC+172+991234MALO2'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO1'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO3'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO4'LOC+Z08+DE00014545768S00000000000000MELO5'LOC+Z08+991234MALO1'LOC+Z08+991234MALO2'LOC+Z08+991234MALO3' Viele Grüße   Ihre PG EDI@Energy Ja Holger Weickenmeier Joachim Schlegel Joachim Schlegel Oleg Pavlov Nein Antwortvorschlag erstellt. -------------Holger Weickenmeier-------------12.11.2019 10:49 Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 Abgeschlossen Kann die COMDIS auch bei Ablehnungen von Abschlagsrechnungen angewendet werden? negative REMADV auf Abschläg für Netzanutzungsbrechnung auch per COMDIS ablehnbar 06.11.2019 2019-00529 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Marktrolle Netzbetreiber erbitte ich eine Antwort auf folgende Frage: Ist der Netzbetreiber berechtigt, dem Lieferanten mittels einer COMDIS zu antworten, wenn es sich um eine Ablehnung einer Abschlagsrechnung durch den LF handelt, die aus Sicht des NB unberechtigt ist? Die Frage kommt deshalb auf, weil im AHB zur COMDIS allgemeingültig von „Netznutzungsabrechnung“ gesprochen wird und es Unstimmigkeiten gibt, ob die Begrifflichkeit "Netznutzungsabrechnung" auch Abschlagsrechnungen umfasst. Im Zuge dessen wäre es hilfreich, wenn die Frage und die dazugehörige Antwort im Nachgang veröffentlicht werden könnte. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung und Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen i. A. Kevin Lange Westnetz GmbH Marktkommunikation 2019-11-06 09:08:35 Hallo Herr Lange, Abschläge auf Netznutzung sind bezgl. der Ablehnung negativer REMADV´s per COMDIS ebenfalls als "Netznutzungsabrechnung" zu verstehen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate   Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Kevin Lange Nein -------------Klaus Keller-------------06.11.2019 09:43 Antwortvorschlag erstellt und an Thomas zur Prüfung geschickt Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 In Bearbeitung Wieso referenziert die COMDIS nicht auf die REMADV? COMDIS referenziert auf gültige Nachricht 18.09.2019 2019-00455 Sehr geehrtes Forum-Team, warum wurde in der COMDIS kein RFF-Segment eingeführt, in dem die Dokumentennr der Nachricht auf die geantwortet wird (also IFTSTA bzw. REMADV) referenziert wird? So erfolgt ja in den anderen Formaten wie REQOTE, QUOTE, ORDERS, ORDRSP auch die Referenzierung. In der COMDIS wird aktuell ja "nur" unter SG2-DOC der Bezug zur ursprünglichen Nachricht (also Lieferschein MSCONS bzw. INVOIC) hergestellt. 2019-09-18 15:11:52 Sehr geehrter Fragesteller, wie Sie richtig beschrieben haben, findet sich der COMDIS die Referenz auf die ursprüngliche Nachricht, d.h. es wird die Gültigkeit der INVOIC oder MSCONS erneut bestätigt. Die Referenz aufgrund des aus Sicht des COMDIS-Absenders weiterhin gültigen Dokumentes bewerten wir als wichtiger als die ungültige Ablehnungsnachricht. Eben dies war der Grund für dafür, keine zusätzliche Referenz auf die REMADV oder IFTSTA anzugeben. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Patrick Pleitgen Nein -------------Klaus Keller-------------19.09.2019 09:10 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 Abgeschlossen Wie viele unberechtigte Nichtzahlungsgründe können mit der COMDIS zurückgewiesen werden? je REMADV unabhängig von der Anzahl der Ablehnungsgründe nur eine COMDIS zu versenden 11.09.2019 2019-00442 Hallo Forum-Team, ich habe noch mal eine Frage bezgl. der COMDIS auf eine REMADV mit mehreren Ablehnungsgründen. Hier haben Sie bereits am 05.08.2019 (Ticketnummer 2019-00364) geantwortet, dass pro REMADV-Ablehnungsgrund eine eigene COMDIS-Nachricht erzeugt werden muss. Muss wirklich eine eigene COMDIS-Nachricht erzeugt werden oder kann auch über die wiederholbare SG2-DOC-Segmentgruppe mehrere Ablehungsgründe in einer COMDIS zusammengefasst werden? In den allgemeinen Festlegungen ist dies meiner Meinung nach widersprüchlich beschrieben: "Mehrere Geschäftsvorfälle in Übertragungsdatei zulässig und auf welcher Ebene wird ein Geschäftsvorfall übertragen? --> COMDIS --> Nein, je Nachricht (Durch n-malige Wiederholung der DOCSegmentgruppe können n Rechnungen oder n Lieferscheine aufgeführt werden.)" 2019-09-11 11:40:35 Sehr geehrter Fragesteller, die Antwort wurde nach Diskussion in der Projektgruppe edi@energy dahingehend korrigiert, dass gemäß Prozessbeschreibung nur eine COMDIS auf eine REMADV erlaubt ist. Damit ist es nur möglich auf einen Ablehngrund je Nichtzahlungsavis mit der COMDIS zu reagieren.  Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Patrick Pleitgen Nein -------------Klaus Keller-------------18.09.2019 08:51 Antwortvorschlag erstellt -------------Thomas Seipt-------------18.09.2019 10:42 Ergänzung der Wiederholbarkeit -------------Klaus Keller-------------19.09.2019 09:05 Veröffentlichung nach Freigabe Thomas/Holger Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 In Bearbeitung In welchen Fällen darf die COMDIS verwendet werden? COMDIS-Ablehnung kann nur mit Begründung erfolgen 09.09.2019 2019-00435 Hallo, 1) warum kann der VNB nur bei fünf Ablehnungsgründe in der negativen REMADV widersprechen? 2) Kommen die anderen Gründe noch? 3) Ist es richtig, dass nur der VNB die COMDIS zur negativen REMADV versenden darf? Denn es würde auch Rolle MSB sehr vorteilhaft, wenn er das machen kann. 2019-09-09 07:54:54 Sehr geehrter Fragesteller, anbei die Antworten zu Ihren Fragen: 1) warum kann der VNB nur bei fünf Ablehnungsgründe in der negativen REMADV widersprechen? Antwort: Es wurden nur die REMADV-Codes zur Ablehnung per COMDIS gewählt, bei denen der COMDIS-Versender durch Angabe zusätzlicher Informationen dem Versender der REMADV entsprechende Hinweise zur weiteren Bearbeitung zusenden kann. 2) Kommen die anderen Gründe noch? Antwort: Nein, da hier keine standardisierte Bereitstellung zusätzlicher Informationen möglich ist. 3) Ist es richtig, dass nur der VNB die COMDIS zur negativen REMADV versenden darf? Denn es würde auch Rolle MSB sehr vorteilhaft, wenn er das machen kann. Antwort: Ja, das ist richtig, da nur für diesen Fall ein entsprechender Prozessschritt in der zugehörigen Prozessbeschreibung existiert. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Mustafa Cengel Nicht-ZahlungsgründeBegründung der Korrektheit der Rechnung Code Codebezeichnung Code Codebezeichnung 14Unbekannte Marktlokation, Messlokation Z58Anmeldung wurde bestätigt Z01Abrechnungsbeginn ungleich Vertragsbeginn Z59Abrechnungsbeginn entspricht bestätigtem Vertragsbeginn Z02Abrechnungsende ungleich Vertragsende Z60Abrechnungsende entspricht bestätigtem Vertragsende Z07Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen Z61NN-MSCONS wurde übersendet Z10Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falschZ62Richtige Messwerte/Energiemengen wurdenübersende Tabelle Seite 3 Nein -------------Klaus Keller-------------18.09.2019 08:24 Antwortvorschlag an Herrn Seipt geschickt Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 Abgeschlossen Kann ich mehrere REMADV-Ablehnungsgründe in einer COMDIS ablehnen ? Nein, es kann nur ein REMADV-Ablehnungsgrund mit einer COMDIS abgelehnt werden 05.08.2019 2019-00364 Im Netz eingehende REMADV 33002 enthält (bezogen auf eine INVOIC) die folgenden zwei Abweichungsgründe: - Z01 Abrechnungsbeginn ungleich Vertragsbeginn - Z07 Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen Dieser "Zahlungsablehnung" soll per COMDIS 29001 bzgl. beider Abweichungsgründe widersprochen werden. In der COMDIS: Unter "Begründung der Korrektheit der Rechnung oder des Lieferscheins" SG3 -> SG3 AJT wären u.E. somit "Z59" (Abrechnungsbeginn entspricht bestätigtem Vertragsbeginn (wegen Bedingung X [501])) und "Z61" (NN-MSCONS wurde übersendet (wegen Bedingung X [503])) auszuwählen/zu setzen sowie eine Ebene tiefer unter "Begründung Richtigkeit Rechnung" SG3 -> SG3 FTX einmal auf die UTILMD und einmal auf die MSCONS zu referenzieren. Da im AHB unter "SG3 AJT" alle Inhalte aber mit X [mit Bedingung] gekennzeichnet sind und auch lt. MIG die Max. Anzahl der Wdh. auf 1 steht, ist uns nicht klar, wo bzw. wie diese "Wiederholung" abzubilden ist. 2019-08-05 11:11:46 Sehr geehrter Fragesteller, wie Sie richtig erkannt haben, lässt das Datenmodell der COMDIS in der zugehörigen SG3 nur die Ablehnung eines einzigen vorherigen REMADV-Ablehngrundes einer Rechnung zu. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Thomas Krüger Nein -------------Klaus Keller-------------14.08.2019 13:56 Antwort erstellt und an Herrn Seipt zur Prüfung geschickt Nein Nein
COMDIS AHB 1.0 Abgeschlossen Ändert sich das Fälligkeitsdatum nach Nutzung der COMDIS? gesetzliche Vorgaben für Mahnprozesse gelten unabhängig der energiewirtschaftlichen Vorgaben 05.07.2019 2019-00313 Guten Tag zusammen, die Einführung eine strukturierten Möglichkeit zur Ablehnung von Reklamations-REMADV ist gut und wünschenswert. Folgende Schwierigkeit stellt sich uns auf prozessualer Seite: Da die Netznutzungsrechnung durch die eingehende COMDIS ihre Gültigkeit behält, ist sie unserer Meinung nach komplett weiterhin gültig, was das Fälligkeitsdatum mit einschließt. Je nach Bearbeitungszeit der Marktpartner ist die Netznutzungsrechnung mit Eingang der COMDIS bereits überfällig. Als Lieferant ist man hier auf die Kulanz des Rechnungsstellers angewiesen. Gibt es hier Vorgaben dazu, ab wann das Ausbleiben von Regulierungsprozessen zu Konsequenzen führen können? Viele Grüße Richard von der Brüggen 2019-07-05 08:28:15 Sehr geehrter Herr von der Brüggen, Ihre Schlußfolgerung, dass bei gerechtfertigter COMDIS-Ablehnung einer ungerechtfertigten REMADV-Ablehnung durch den Rechnungsempfänger die Originalrechnung mit ihrem ursprünglichen Zahungsziel weiterhin Bestand hat, ist zutreffend. Es sind innerhalb der BNetzA-Vorgaben (GPKE, GeLi Gas, ...) hierzu jedoch keine über die normalen gesetzlichen Vorgaben zur Begleichung von Forderungen vorhanden, auf die wir in diesem Forum verweisen können. Der Sachstand zum bisherigen Vorgehen hat sich nicht geändert. Wenn in der der Vergangenheit eine INVOIC unberechtigt abgelehnt wurde, hat sich sich das Fälligkeitsdatum der INVOIC auf Grund der Klärung des Vorfalls nicht geändert. Mit der COMDIS soll der Klärprozess automatisiert abgewickelt werden. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Richard von der Brüggen 3 COMDIS Anwendungsfälle für die Netzabrechnung Mittels der COMDIS wird der NB, bei Ablehnung der Netznutzungsabrechnung durch den LF und die aus Sicht des NB unberechtigt ist, in die Lage versetzt, für die nachfolgend genannten NichtZahlungsgründe über eine strukturierte Antwort die Information zu übermitteln, warum die versendete Netznutzungsabrechnung weiterhin Gültigkeit hat. Nein -------------Klaus Keller-------------05.07.2019 11:29 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.1 Abgeschlossen Warum gibt es in dem Anwendungsfall 11187 (Stammdatensynchronisation) den Antwortcode ZJ5? Bei dem Prozess "Zuordnung der Datenaggregation zum ÜNB" ist im zugehörigen EBD die Verwendung des ZJ5 nicht vorgesehen 07.10.2019 2019-00489 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Frage zum Prozess "Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation" und "Stammdatensynchronisation". Mit neuen Veröffentlichungen der Nachrichtenformate wurde für UTILMD 11187 ein neuer Antwortcode "ZJ5 - Lieferrichtung steht im Widerspruch zur gemeldeten Marktlokation" hinzufügt. Bezieht sich diese Antwort auf den Prüfschritt „Passt die Lieferrichtung zum ZRT“ für den Prozess „Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB“ und „Stammdatensynchronisation“ des EBD? Wenn ja, wie kann man bei erstmaliger Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation auf Widerspruch der gemeldeten Marktlokation prüfen, da die Marktlokation bei Empfänger der Nachricht noch gar nicht im System hinterlegt ist? Wenn nein, mit welchen Antwortcode soll die Nachricht bei dem Prüfschritt „Passt die Lieferrichtung zum ZRT“ abgelehnt werden? Mit freundlichen Grüßen Tatjana Brit 2019-10-07 15:22:53 Sehr geehrte Frau Brit, im zugehörigen EBD ist die Verwendung des ZJ5 nicht vorgesehen. Aus diesem Grun ist dieser bei der Zuordnung der Marktlokation zur Datenaggregation" auch nicht zu verwenden. Die Entscheidungsbäume sind noch nicht für alle Prozessschritte vorhanden. Für die neuen Prozessschritte sind diese jedoch schon da. Die EBD sind bindend. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Joachim Schlegel Holger Weickenmeier Tatjana Brit - UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.1 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 02.10.2019 - Entscheidungsbaum-Diagramme 2.0 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15.07.2019 Nein Antwortvorschlag erstellt Die Fragende hatte ihre komplette Signatur in der Frage. Die habe ich abgeschnitten. Hier der Rest... Consultant ------------------------------------------------- Postal address: Arvato Systems Perdata GmbH Martin-Luther-Ring 7-9 04109 Leipzig Germany Phone: +49(341)35522-487 Fax: +49(341)35522-609 Mobile: +49(151)58740531 E-Mail: tatjana.brit@bertelsmann.de -------------Holger Weickenmeier-------------13.10.2019 17:02 Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.1 Abgeschlossen Warum gibt es in der Stammdatensynchronisation vom LF an NB/ÜNB (PID 11186) keine Antwort? Eine Fachliche Antwort ist in diesem Anwendungsfall nicht notwendig. 10.05.2019 2019-00243 Die UTILMD 11186 ist laut laut BK6-18-032 eine Antwort, hat aber keinen "Status der Antwort", dafür aber eine "Referenz Vorgangsnummer (aus Anfragenachricht)". Die UTILMD 11187 ist laut laut BK6-18-032 eine Weiterleitung der Änderung (also keine Antwort), hat aber einen "Status der Antwort" und eine "Referenz Vorgangsnummer (aus Anfragenachricht)". Der NB schickt eine 11185 an den LF. Bei Aggregationsverantwortung ÜNB leitet der LF die Änderung mittels 11186 an den ÜNB weiter. Dieser antwortet mittels 11187 direkt an den NB Im anderen Fall antowrtet der Lf mittels 11186 an den NB. Irgendwas stimmt doch hier nicht? Warum hat den eine 11186 keinen Antwortstatus? Und warum wird die 11186 einmal als Weiterleitung vom LF an den ÜNB verwendet und einmal als Antwort vom LF an den NB? Grüße 2019-05-10 11:13:19 Sehr geehrter Marktteilnehmer, aus dem Prozess ergibt sich folgendes. Der NB sendet die Stammdaten mit dem Anwendungsfall, dem der Prüfidentifikator 11185 zugeordnet ist, an den LF. Der LF prüft und sendet seine Sicht der Stammdaten der genannten Marktlokation in den separaten Segmentgruppen / Segmenten. Im Anwendungsfall, dem der Prüfidentifikator 11186 zugeordnet ist, wird keine fachliche Antwort in Form eines Codes benötigt. Der LF vergleicht hier keine Stammdaten. Laut Prozess vergleicht der NB, wenn er die Nachricht empfangen hat die in der Nachricht enthaltenen Daten des LF mit den von Ihm gesendeten Daten. Den Anwendungsfall, dem der Prüfidentifikator 11187 zugeordnet ist, sendet der ÜNB an den NB. Hier gibt der ÜNB eine Art  Antwort in Form von Codes, da dieser hier die Aufgabe hat eine Bewertung der von NB versendeten Daten vorzunehmen. Auch hier ist, wie im 11186, keine Antwort in Form von Codes des LF vorhanden. Denn auch wenn der NB die Nachricht vom ÜNB empfängt, prüft der NB die Daten vom LF gegen seine Stammdaten. Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Holger Weickenmeier Martina Sauter Nein Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Fehlt ein "Muss" im INVOIC/REMADV im Anwendungsfall, dem der PID 31001 und 31003 zugeordnet ist? Angabe von SG50 bei PID 31001 und 31003 wird korrigiert in Lesefassung 20.09.2019 2019-00459 Guten Tag wertes BDEW Team, auf Seite 15 fehlt für PI 31001 und 31003 die Muss angabe für das SG50 Fälliger Betrag. Mit freundlichen Grüßen 2019-09-20 15:32:00 Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir in der nächsten Lesefassung des Anwendungshandbuchs korrigieren werden. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Uta Bellmann Seite 15 PI 31001,31003 SG50 Fälliger Betrag Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2019 18:34 Antwort erstellt und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Ist eine Ablehnung einer Netznutzungsabrechnung wegen Rundungsdifferenz zulässig? Energiemenge des MSB muss abrechneter Menge des NB entsprechen 10.09.2019 2019-00439 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Frage bezüglich der Ablehnung einer INVOIC aufgrund Rundungsdifferenzen von 1 kWh. Ist eine Ablehnung einer Netznutzungsabrechnung wegen 1 kWh Rundungsdifferenz zulässig? Mit MaKo2020 erhält der Lieferant die Energiemengen vom Messstellenbetreiber und vom Netzbetreiber (Prüf ID 13019). Ist eine Ablehnung der Netznutzungsabrechnung mit Z10 „Netznutzungmesswerte-energiemenge falsch“ aufgrund einer Abweichung zwischen der angegebenen Menge der INVOIC bzw. der Energiemenge des Lieferscheins und Energiemenge des Messstellenbetreibers (Prüf-ID 13019) um 1 kWh zulässig? Eine Abweichung von 1 kWh kann aufgrund von Rundungsdifferenzen in der Messwerterfassung und der Abrechnungslogik des Netzbetreibers zu der kommunizierten Energiemenge des Messstellenbetreibers entstehen. Wir hätten an dieser Stelle gerne eine Aussage des bdew ob eine Reklamation auch wegen der geringfügigen Mengen von 1kWh zulässig ist? Oder ob im Sinne eines reibungslosen Prozessablaufs auf Reklamationen aufgrund dieser Rundungsdifferenz zu verzichten ist. Herzlichen Dank und viele Grüße Susanne Faber 2019-09-10 17:51:29 Sehr geehrte Frau Faber, abweichende Mengen sind durch automatisierte Prüfung per REMADV ablehnbar. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Susanne Faber Nein -------------Klaus Keller-------------18.09.2019 08:34 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geschickt -------------Stefan Seidel-------------20.09.2019 16:51 Vorschlag für die Kurzfrage ergänzt -------------Klaus Keller-------------12.11.2019 09:03 Veröffentlichung lt. Beschluss der AG R/Z Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Welche "Bestandsteile" muss eine INVOIC enthalten? keine Pflicht zur Angabe von Rechnungspositionen mit Wert 0 im QTY-Segment „energetische Mengenangaben“ 06.09.2019 2019-00433 Hallo, ich erhalte von einem Netzbetreiber eine Turnusrechnung für die Sparte Strom, in der nicht alle von mir erwarteten Bestandteile enthalten sind. Enthalten sind lediglich der Arbeits-/Grundpreis, Konzessionsabgabe und der Messstellenbetrieb. Da ich so nicht beurteilen kann, ob die Rechnung korrekt bzw. vollständig ist (die Bestandsteile wie z.B. KWKG könnten ja auch aufgrund eines Software-Fehlers beim Netzbetreiber fehlen), habe ich die INVOIC reklamiert. Der Netzbetreiber hat mir nun geantwortet, dass die Umlagen deshalb nicht enthalten sind, da der Verbrauch bei 0 kWh liegt. Ist das Vorgehen des Netzbetreibers konform zu den Vorgaben? Viele Grüße Michael Fuhrer 2019-09-06 07:16:43 Hallo Herr Fuhrer, es gibt diesbezgl. keine Pflicht, Rechnungspositionen mit einer energetischen Menge "0" und dem daraus resultierenden Betrag "0" anzugeben. Somit dürfen Sie, wenn entsprechender Positionen in einer Rechnung nicht genannt sind, davon ausgehen, dass keine entsprechende Leistung im Abrechnungszeitraum angefallen ist. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Michael Fuhrer Nein -------------Klaus Keller-------------09.09.2019 10:55 Antwortvorschlag zur Begutachtung in der AG R/Z formuliert -------------Klaus Keller-------------18.09.2019 08:30 Korrektur nach Hinweis von Herrn Seidel eingearbeitet -------------Stefan Seidel-------------20.09.2019 17:26 Kurzfrage ergänzt -------------Klaus Keller-------------12.11.2019 09:06 Veröffentlichung nach Freigabe R/Z Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Existieren Vorgaben über die Reihenfolge von Rechungen und Stornorechungen innerhalb einer INVOIC-Übertragungsdatei? Die Reihenfolge von Rechnungen und Stornorechnungen innerhalb einer INVOIC-Übertragungsdatei ist nicht vorgegeben. 18.07.2019 2019-00332 Hallo, Rechnungen, Stornos und Neufakturen werden im Massengeschäft verarbeitet, das heißt, in jedem Lauf sind sowohl Stornos aus auch Neufakturen enthalten. Ein Lieferant beschwert sich darüber, dass in ein und dem selben Lauf erzeugte Invoic für Stornos und Neufakturen in der falschen Reihenfolge in seinem System eingehen, das heißt, die Neufaktura geht Sekunden vor dem Storno ein. Hat er das Recht dazu? Beste Grüße & vielen Dank vorab! 2019-07-18 09:42:25 Sehr geehrter Fragesteller,   wir erlauben uns diese Frage durch Zitieren der im alten Forum Datenformate veröffentlichten Frage und Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren, ist es erlaubt, eine Stornorechnung und die zugehörige Korrekturrechnung in einer INVOIC-Datei zu versenden? Wenn ja, ist es relevant welcher Position (Multi-UNH), in der INVOIC-Datei, die Einzelrechnungen übermittelt werden? Beispielsweise ist die Einzelrechnung 10 die Stornorechnung und Einzelrechnung 5 die korrigierte Rechnung? Vielen Dank S. Schilling     Hallo Herr Schilling, Die Reihenfolge ist egal.   Freundliche Grüsse, Ihr Forum Datenformate   Unseres Erachten sollte damit alles geschrieben sein, was geschrieben werden muss. Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate   Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Steffen Voß Nein Frage gab es bereits, aber im alten FDF, 25.7.2012 Wird mit der anderen Frage bilateral geklärt -------------Stefan Seidel-------------18.07.2019 15:37 Antwort Vorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 13:45 Rechtschreibkorrektur & Veröffentlichung Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Wird jede INVOIC mit einer REMADV beantwortet? INVOIC mit Forderungsbetrag 0 wird auch mit REMADV beantwortet 08.07.2019 2019-00317 Ist eine Antwort auf eine INVOIC per REMADV immer verpflichtend? Konkret: Kann auf die Rückmeldung per REMADV auf eine INVOIC mit einem Rechnungsbetrag von 0 Euro verzichtet werden, da ja in diesem Fall keine Zahlung erfolgt? 2019-07-08 10:29:43 Sehr geehrter Fragesteller, da in den zugehörigen Prozessbeschreibungen diesbezgl. keine Unterscheidung gemacht wurde, gilt die Verpflichtung zur Beantwortung von INVOIC-Nachrichten mittels REMADV unabhängig von der Höhe des Forderungsbetrages. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Tobias Bischof Nein -------------Klaus Keller-------------17.07.2019 10:49 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Umlagenkorrektur bei KWK führt zu Stornierung und erneuter Abrechnung 03.06.2019 2019-00280 Wir rechnen bereits seit mehreren Jahren die Umlagenkorrektur gem. KWKG 2016 (Angaben über nicht selbstverbrauchte Energie) gegenüber den Stromlieferanten im INVOIC Format ab. Nun bemängelt einer dieser Lieferanten den Rechnungstyp. Der Lieferant ist der Meinung hier müsste 13R verwendet werden. Unser Softwarehersteller verwendet hier ausschließlich den Typ 13I. Auf Anfrage teilte Dieser uns mit dass eine Verwendung des Typs 13R hier nicht möglich sei. Falls der Lieferant Diesen in diesem Zusammenhang nicht verarbeiten könne, sollte man ggf. eine Abwicklung außerhalb der Datenformate im Papierformat anbieten. Gibt es eine Vorgabe welcher Rechnungstyp für die Umlagenkorrektur genutzt werden soll? Ist der Lieferant darüberhinaus auch dazu verpflichtet eine Abwicklung in Papierformat zu akzeptieren falls der von ihm präferierte Rechnungstyp softwareseitig nicht unterstützt wird? 2019-06-03 13:58:50 Sehr geehrter Fragesteller, Wir gehen bei der Antwort davon aus, dass Ihnen die Informationen, die zu einer Korrektur der KWKG-Umlage führen erst vorliegen, nachdem das Kalender abgerechnet wurde. Entsprechend der Prozessbeschreibung ist die Jahresrechnung zu stornieren und eine neue Jahresrechnung mit der korrigierten KWKG-Umlage zu berechnen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Andreas Bräuer Nein -------------Klaus Keller-------------06.06.2019 14:01 Diskussion erforderlich in der AG R/Z: Wie sollen wir mit derartigen Fragen umgehen ? -------------Klaus Keller-------------05.07.2019 10:54 Antwort gemäß Sitzungsergebnis der AG R/Z vom 11.06.19 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Wann kann der Code 13I genutzt werden? Nutzung von 13I in xter Rechnung möglich 22.05.2019 2019-00267 Sehr geehrte Damen und Herren, darf bei monatlicher Abrechnung einer SLP-Lieferstelle der Sparte Gas nach einer Staffelpreisregelung in der 12. Rechnung der Qualifier "13I" verwendet werden? Aufgrund der Staffelpreisregelung und der notwendigen Ermittlung der korrekten Preise bzw. Einordnung in die richtige Staffel, ist es ja zwingend notwendig, in der INVOIC die Vormonate aufzuheben und nachzuberechnen. 2019-05-22 11:51:12 Sehr geehrter Fragesteller, der Code 13I ist zur Nutzung der letzten Rechnung in einem Abrechnungsturnus vorgesehen, sofern es sich um ein intergriertes Verfahren handelt, in welchem die vorherigen Inhalte des Abrechnungszeitraums berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen ist üblicherweise in der 13ten Rechnung eines Abrechnungsjahres anwendbar, bei abweichenden Zyklen aber natürlich auch nicht zwingend für eine 13te Rechnung vorgebbar. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Wolfgang Kaercher Nein -------------Klaus Keller-------------22.05.2019 16:11 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geschickt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Wie wird Blindarabeit abgerechnet? In diesem Fall muss die Blindarbeit bilateral abgestimmt werden. 26.04.2019 2019-00237 Sehr geehrte Damen und Herren, wir versorgen in einem Netzgebiet eine erhebliche Anzahl von RLM-Kunden. Der Netzbetreiber formulierte in sein Preisblatt 2019, dass die Menge der Blindmehrarbeit in der Hochtarifzeit (HT) und Niedertarifzeit (NT) sich monatlich mittels gemessener Blindarbeit abzüglich folgender Freimenge errechnet. Es soll immer die höchste der drei Freimengen je nachdem, wie sie variabel anfällt, zugrunde gelegt werden: - 50 % der gemessenen Wirkarbeit (HT bzw. NT) - 5 % der vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität (NAK*5%*HT-Stundenanzahl im Monat bzw. *NT-Stundenanzahl im Monat) - 5 % der vertraglich vereinbarten Einspeisekapazität (EK*5%*HT-Stundenanzahl im Monat bzw. NT-Stundenanzahl im Monat) Uns ist kein Datenformat bekannt, in dem die Übermittlung von vertraglich zw. NB und RLM-Kunde vereinbarte Netzanschlusskapazität oder die Einspeisekapazität an den LF übermittelt werden können. Zudem haben wir als LF enormen manuellen Aufwand, da wir für jeden einzelnen Kunden die Anschlusskapazitäten beim NB abfragen müssen. Müssten uns diese nicht ohne Aufforderung vor INVOIC-Erstellung selbstständig vom NB mitgeteilt werden? Schließlich handelt es sich um abrechnungsrelevante Daten. Aktuell mahnt uns der NB, weil wir aufgrund fehlender Daten die INVOIC mit neg. REMADV ablehnen. Ist die Methode der Blindmehrarbeitsberechnung überhaupt legitim? Eine Datenübermittlung und Einzelabfrage per E-Mail ist nicht massentauglich, müsste hier nicht ein Datenformat z.B. UTILMD-Anmeldungsbestätigung zur Übermittlung der Anschlusswerte gefunden werden? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. 2019-04-26 13:38:05 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Blindarbeit ist in dieser Form in der INVOIC nicht abgebildet. Daher empfehlen wir eine bilaterale Klärung. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Carmen Schmidt Nein -------------Klaus Keller-------------06.05.2019 15:05 auf den Themenspeicher für die AG R/Z gelegt - es muss eine diplomatische Ablehnung der Frage gefunden werden... -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 12:45 Ergebnis der AG R/Z veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Was ist die Energiemenge einer 13R? Energiemenge einer 13R ist die aus dem zugrundeliegenden Lastgang. 16.04.2019 2019-00230 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Rolle des Netzbetreibers stellen wir an einen Lieferanten 12xMVR, sowie 1x13R Endrechnung. Der Lieferant lehnt uns die 13R per REMADV ab, "da die Summe der Wirkarbeitspositionen nicht Null ergeben. Dies ist für13. Rechnungen nicht zulässig." Er bezieht sich auf den unten angegebenen Textbezug. Die Lastgangdaten werden von uns mit drei Nachkommastellen ermittelt und übertragen. Die MVR sowie 13R werden ohne Nachkommastellen in Rechnung gestellt. Es ergibt sich eine Differenz in der 13R aufgrund der gleitenden Nachberechnung in Verbindung mit der kaufmännischen Rundung auf Nullnachkommastellen. In diesem Fall kam es beim Abzug der MVR in der 13R zu einer Abweichung von 1kWh. Bsp.: Dem Lieferanten wurden 12 x 1000 kWh berechnet (gerundet von 1000,100 kWh) und in der 13R entsprechend die gesamte Jahresmenge 12001 kWh (gerundet von 12001,100 kWh) neu berechnet, sowie die 12x1000 kWh abgezogen. Meine Frage daher: Ist die Ablehnung berechtigt? 2019-04-16 11:24:16 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Energiemenge aus dem 13R muss der Energiemenge des zugehörigen Lastgang entsprechen. Einer 13R sind nicht die zwölf Einzelenergiemengen der einzelnen 12 MVR zugrunde zu legen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Andreas Oberhofer Nachrichtenbeschreibung EDI@Energy INVOIC 2.6f INVOIC / UN D.06A S3 Stand: 01.02.2019 Seite: 15 / 60: „13R In diesem Fall wird eine Jahresrechnung (oder eine Abschlussrechnung) erstellt, dabei werden die zwölf monatlichen Abrechnungen (die z. B. mit Durchschnittspreis erstellt wurden) als bereits geleistete Zahlungen innerhalb dieser Rechnung berücksichtigt.“ BDEW Anwendungshandbuch INVOIC / REMADV 01.02.2019: „Wenn unterjährig Monatsrechnungen erstellt und versendet wurden, so ist für die Jahresrechnung im Feld Rechnungstyp (IMD DE7081) einer der beiden Codes 13I oder 13R zu verwenden. Als Grundsatz gilt: Jede Zeitscheibe wird bei der Rücknahme in der ursprünglichen Form zurückgenommen.“ Nein -------------Klaus Keller-------------18.04.2019 11:11 an AG R/ZG gesendet -------------Klaus Keller-------------22.07.2019 12:48 Veröffentlichung der Antwort aus AG R/Z Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Unterscheidung von 13I und 13R 01.04.2019 2019-00224 Für RLM gibt es die monatliche Durchschnittspreisberechnung und die gleitende Nachberechnung. Wann wird welche Methode angewendet? Gibt es eine Kennung, welche Methode verwendet wird? Was ist der Unterschied zwischen den 13i und den 13 R Rechnungen? 2019-04-01 09:11:08 Sehr geehrte Fragestellerin, in der INVOIC MIG findet sich folgende Erläuterung zur Verwendung der Codes im IMD-Segment: 13IDer Qualifier 13I ist zu nutzen, wenn innerhalb einer Rechnung sowohl die letzte (vorläufige) Monatsrechnung als auch die Jahres- bzw. Abschlussrechnung integriert ist, d. h. auch bei sogenannten gleitenden Nachberechnungen. 13RIn diesem Fall wird eine Jahresrechnung (oder eine Abschlussrechnung) erstellt, dabei werden die zwölf monatlichen Abrechnungen(die z. B. mit Durchschnittspreis erstellt wurden) als bereits geleistete Zahlungen innerhalb dieser Rechnung berücksichtigt. Wann welches Verfahren zum Einsatz kommt, obliegt jedoch nicht der Formatvorgabe sondern der Entscheidung des Rechnungserstellers bei der Wahl der jeweiligen Abrechnungsverfahren. Die EDI@Energy-Formate bilden hier die gängigen Verfahren im Markt ab. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Carola Brause Nein -------------Klaus Keller-------------01.04.2019 11:06 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geshickt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Eingegangen Wo finden sich Hinweise zur Ablehnungsgründen der REMADV ? Hinweise zu Ablehnungsgründen finden sich im INVOIC/REMADV Anwendungshandbuch. 12.03.2019 2019-00218 Hallo Zusammen, für die REMADV gibt es unterschiedliche Differenzierungsgründe zur Ablehnung der Rechnung. Gibt es irgendwo eine Aufschlüsselung welcher Differenzierungsgrund für welche Rechnungsart (NN; MeMi; MOSB) benutzt werden darf/soll? Teilweise überschneiden sich die Differenzierungsgründe. Teilweise sind sie eindeutig einer Rechnungsart zuzuordnen. Leider konnte ich bisher keine Aufschlüsselung finden. Lieben Dank! 2019-03-12 13:39:59 Sehr geehrte Fragestellerin, da es Ablehnungsgründe gibt, die für alle Rechnungsarten gibt (z.B. unbekannte Marktlokation), sind entsprechende Hinweise nur für Ablehnungsgründe möglich, die eindeutig einzelnen Rechnungsarten zuzuordnen sind. Eine derartige Aufstellung findet sich im INVOIC/REMADV Anwendungshandbuch ab der Version 2.3c in den Erläuterungen zum AJT-Segment. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Gabriele Maiburg Nein Antwortvorschlag eingefügt -------------Klaus Keller-------------14.03.2019 07:11 Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Darf der Name des Rechnungsempfängers (SG2\NAD\C080\3036) in einer Storno-INVOIC mit dem Namen des Rechnungsempfängers aus der Ursprungsrechnung verglichen werden? Angabe von Rechnungsempfänger in Stornorechnungen 05.10.2018 2018-00131 Sehr geehrte Damen und Herren, für den folgenden Sachverhalt benötigen wir eine Klärung. Ein Netzbetreiber verschickt eine INVOIC 31001 „Abrechnung Netznutzung“ an den Lieferanten. Inhalte wie Preise, Rechnungsnummer etc. sind OK und werden nicht beanstandet. Diese versendete INVOIC 31001 „Abrechnung Netznutzung“ wird vom Netzbetreiber durch eine INVOIC 31004 „Stornorechnung“ storniert. Die Stornorechnung wird über die Referenz der Ursprungsrechnungsnummer der Rechnung zugeordnet. In der Stornorechnung ist dieselbe Person als Rechnungsempfänger enthalten, diese wird in den Datenelementen des Rechnungsempfängers (SG2\NAD\C080\3036) abweichend zu der Originalrechnung übermittelt. Die INVOIC 31004 „Stornorechnung“ wird durch eine REMADV mit dem Abweichungsgrund „28 - Sonstiges“ und einem Beschreibungstext abgelehnt. Der Lieferant merkt an, dass der Name des Rechnungsempfängers in der Stornonachricht nicht identisch mit dem Namen des Rechnungsempfängers aus der initialen Abrechnung Netznutzung ist. Darf der Name in der Stornonachricht mit dem Namen aus der initial versendeten Abrechnung Netznutzung vom Lieferanten verglichen werden? Falls die übermittelten Namensdaten nicht identisch sind, darf die Stornorechnung per REMADV mit dem Abweichungsgrund 28 „Sonstiges“ abgelehnt werden? Vielen Dank! 2018-10-05 11:44:35 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, vielen Dank für Ihre Frage. Unabdingbare Voraussetzung für einen reibungslosen automatisierten Datenaustausch ist eine vorherige Abstimmung von Stammdaten. In der INVOIC ist der Name des zum Erstellungsdatum gültigen Leistungsempfänger zu verwenden. Eine Prüfung des Namens gegen den Namen der Ursprungsrechnung ist nicht erlaubt, da beispielsweise zwischenzeitlich eine Umfirmierung stattgefunden haben könnte. Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Gregor Scholtyschik Nein -------------Klaus Keller-------------17.10.2018 13:53 Frage gemäß AG R/Z beantwortet und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Prüfung des Namens vom Rechnungsempfänger in einer INVOIC für die Abrechnung der Netznutzung zulässig? Die Angabe des Rechnungsempfängers erfolgt gemäß Lieferantenrahmenvertrag 05.10.2018 2018-00130 Sehr geehrte Damen und Herren, für den folgenden Sachverhalt benötigen wir eine Klärung. Ein Netzbetreiber verschickt eine INVOIC 31001 „Abrechnung Netznutzung“ an den Lieferanten. Inhalte wie Preise, Rechnungsnummer etc. sind Ok und werden nicht beanstandet. Die INVOIC wird durch eine REMADV mit dem Abweichungsgrund „28 - Sonstiges“ und einem Beschreibungstext abgelehnt. Der Lieferant merkt an, dass der Name des Rechnungsempfängers in dem Segment NAD+MR in der Datenelementgruppe C080 nicht korrekt gefüllt wird. Es fehlen aus seiner Sicht die korrekten Angaben in Gruppendatenelementen. Leider werden die benötigten Inhalte der vier Gruppendatenelemente (Namensangabe des Lieferanten) in keiner vorherigen EDIFACT-Nachricht ausgetauscht, so dass der Netzbetreiber die korrekte Befüllung erraten muss. Der Name des Rechnungsempfängers (Namensangabe des Lieferanten) wird ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag und im Kontaktdatenblatt ausgetauscht, wie der Name im IT-System zu hinterlegen ist, ist nirgends beschrieben. Ist das Vorgehen des Lieferanten korrekt? 2018-10-05 11:31:01 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, vielen Dank für Ihre Frage. Unabdingbare Voraussetzung für einen reibungslosen automatisierten Datenaustausch ist eine vorherige Abstimmung von Stammdaten. Wenn der Name des Rechnungsempfängers den Angaben des Lieferantenrahmenvertrags entsprechen, ist eine Ablehnung per Nicht-Zahlungsavis im oben genannten Sachverhalts unzulässig. Der Lieferant sollte also sicherstellen, dass in der initialen Stammdatenabstimmung die Dokumente korrekt gefüllt sind, evtl. Änderungen hat er durch direkte Kommunikation mit dem Netzbetreiber sicherzustellen, eine EDIFACT-Nachricht für diesen Fall ist nicht vorgesehen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Gregor Scholtyschik Nein -------------Gregor Scholtyschik-------------05.10.2018 11:34 Frage wurde in der PG bereits besprochen und die Antwort genehmigt. -------------Klaus Keller-------------17.10.2018 13:48 Antwort nach Vorgabe der AG R/Z eingefügt und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Wie ist die u.a. Aussage aus dem AHB zu interpretieren? prozessuale Vorgabe zur INVOIC-Beantwortung sind zehn Werktage 02.10.2018 2018-00127 Auf der Seite 27 im AHB 3. Ausprägungen von REMADV-Nachrichten ist der Umgang mit Guthaben beschrieben. Der erste Satz "Für die Verwendung der REMADV-Nachrichten wird die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise empfohlen" stellt für einige Lieferanten lediglich eine Empfehlung im Umgang mit der Beantwortung von Rechnungen zu Gunsten des Lieferanten dar. Punkt 6 "In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge" Wir haben daher mit einigen Lieferanten noch immer erhebliche Diskussionen, da diese Guthaben nicht innerhalb von 10 Werktagen anfordern oder erst warten, bis das Guthaben durch nachfolgende Rechnungen "aufgebraucht" ist und erst dann eine REMADV für Guthaben und die Rechnungen übersenden. Dieser Umstand bringt unnötigen Mehraufwand aufgrund von Mahnungen, Telefoninkasso etc. mit sich. Es wäre schön, wenn hier die Vorgehensweise klar und eindeutig beschrieben werden könnte. 2018-10-02 15:48:50 Sehr geehrte Fragestellerin, Entsprechend der prozessualen Vorgaben ist jede INVOIC spätestens nach 10 Werktagen zu beantworten. Die von Ihnen zitierte Empfehlung ist dieser Regelung nachrangig. Viele Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Tanja Heinemann Nein -------------Klaus Keller-------------05.10.2018 10:39 Problem ist nicht neu, aber in den edi@energy-Dokumenten können wir hier nicht weiterhelfen, Rücksprache in AG R/Z zum weiteren Vorgehen -------------Klaus Keller-------------27.11.2018 15:20 Besprechungsergebnis der AG R/Z veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Gilt das POG-Bündel auch bei mME? Für jede Marktlokation mit mME-Messung ist ein Angebot zu stellen 27.08.2018 2018-00098 Sehr geehrte Damen und Herren, während der Konfigurierung der Stammdaten für die Messstellenbetriebsabrechnung haben wir es als sinnvoll erachtet mME eines Anschlussnutzers in einem Vertragsverhältnis zu führen. Dies hat den Vorteil, dass bereits ein Bündel gebildet ist, wenn die Umrüstung auf iMS erfolgt. Dementsprechend wird eine QUOTES mit mehreren Positionen von mME versandt. Zu jeder einzelnen Position wird hierbei die MaLo aufgeführt. Damit ist dem Lieferanten die Prüfung anlagenscharf möglich. Beispielsweise enthält die QUOTES Angaben zu drei mME des Anschlussnutzers. Der Lieferant bestätigt die Angebotsannahme. Aktuell würden die Vorgaben die Zusammenfassung der drei mME in ein LIN-Segment fordern. Damit würde das LIN-Segment wie folgt aufgebaut: EAN ...798 // 50,43 €/a / / 3 // 19 % MwSt // 9,58 € // 60,01 €. Damit wäre die zulässige Preisobergrenze für mME (3 x 20 Euro) überschritten. Als Lösung wird von SAP die Berechnungslogik angepasst, damit jede Position einzeln abgerechnet wird. Dies hätte zur Folge, dass in der INVOIC drei separate LIN-Segmente mit identischem Zeitraum aufgeführt werden. Aus unserer Sicht wäre dies zur Rechnungseingangsprüfung auch wesentlich einfacher als die Zusammenfassung zu einem LIN-Segment. Die INVOIC referenziert auf die QUOTES. In dieser ist jede Position separat aufgelistet. Der Gesamtbruttobetrag müsste auch nicht mehr durch die Anzahl der Geräte geteilt werden um die Betragsprüfung gegen die PRICAT vornehmen zu können. Wie steht der BDEW zu diesem Vorschlag? Wäre im Fall einer MSB-Rechnung die mehrfache Aufführung der LIN-Segmente mit der selben EAN und identischem Zeitraum zulässig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Jörg Kattner 2018-08-27 09:47:50 Sehr geehrter Marktteilnehmer, dass von Ihnen beschriebene Vorgehen ist derzeit in den Prozessen nicht abgebildet. Daher gibt es in den Formaten nur die Möglichkeit für jede Marktlokation, in deren Messloaktionen mME eingebaut sind, eine separate QUOTES zu senden. Mit freundlichem Gruß Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jörg Kattner Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:09 Vorgehen mit drei LIN-Segmenten mit identischer LIN ist derzeit die einzige Möglichkeit - zu diskutieren in AG R/Z -------------Beate Becker-------------26.09.2018 13:48 AG: beantwortet und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Wie sind aufeinanderfolgende Gasmonate darzustellen ? Keine Überschneidung von Zeiträumen 27.07.2018 2018-00077 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu dem Abrechnungszeitraum in einer INVOIC. Wie rechnen unsere Mehr- und Mindermengen per INVOIC je Gasmonat ab, also immer vom 01. eines Abrechnungsmonats, 6 Uhr bis zum 01. des Folgemonats 6 Uhr. Nun stehen wir in einer Diskussion mit einem TK, welcher behauptet, dass es so zu einer Überschneidung von Zeiträumen kommt und die nächste Rechnung erst am dem 02. des Abrechnungsmonats beginnen müsste. Diese Überschneidung sehen wir nicht. Ich habe dazu noch keine eindeutige Rechtsgrundlage finden können. Können Sie mir bei dem Thema weiterhelfen? Ist der Abrechnungszeitraum gemäß des Gasmonats, so wie auch in den MSCONS, korrekt? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 2018-07-27 08:01:52 Sehr geehrte Fragestellerin, selbstverständlich sind überschneidende Zeiträume zu vermeiden, da Leistungen nicht doppelt abgrechnet werden dürfen. Bezgl. Ihres Beispieles wären zwei Varianten zur Befüllung der betroffenen DTM-Segmente möglich: 1. Variante: Rechnung 1: DTM+155 = 01.01.2018 DTM+156 = 31.01.2018 Rechnung 2: DTM+155 = 01.02.2018 DTM+156 = 28.02.2018 2. Variante: Rechnung 1: DTM+155 = 01.01.2018 DTM+156 = 01.02.2018 Rechnung 2: DTM+155 = 02.02.2018 DTM+156 = 01.03.2018 Unzulässig wäre die von Ihnen erwähnte Variante: Rechnung 1: DTM+155 = 01.01.2018 DTM+156 = 01.02.2018 Rechnung 2: DTM+155 = 01.02.2018 DTM+156 = 01.03.2018 Freundliche Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Nicole Stockkamp Nein -------------Klaus Keller-------------13.08.2018 08:39 Antwortvorschlag erstellt -------------Beate Becker-------------26.09.2018 13:43 AG: ok Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Ist die Aufteilung von Arbeit, Leistung und Umlagen auf unterschiedliche Rechnungen möglich? Alle im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen sind in einer Rechnung abzurechnen. 10.07.2018 2018-00063 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es zulässig, die Netznutzungsrechnung für eine Marktlokation und für einen Abrechnungszeitraum auf mehrere Belege aufzuteilen, so dass z.B. je eine INVOIC über die Abrechnung der Wirkarbeit, der Umlagen und der Leistung versendet wird? Oder erfolgt in diesem Fall eine Ablehnung der zweiten bzw. dritten INVOIC mit Code 53 (doppelte Rechnung)? Mit freundlichen Grüßen Stefan Reumann 2018-07-10 17:41:03 Sehr geehrter Herr Reumann, wir halten die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise für ungeeignet. Um eine Rechnung prüfen zu können, müssen alle Leistungen (inkl. aller Abgaben und Umlagen etc.), die in dem betroffenen Zeitraum erbracht wurden, auch in einer Rechnung abgerechnet werden. Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Stefan Reumann Nein -------------Stefan Seidel-------------10.07.2018 19:28 Vorschlag erstellt -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 12:39 Antwort aus meiner Sicht ok, Fragesteller in der Anrede ergänzt, da er auch in der Frage unterschrieben hatte -------------Stefan Seidel-------------17.07.2018 13:47 veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Wie erfolgt die Angabe des Gemeinderabatts im Summenteil ? Gemeinderabatt im Summenteil entspricht der Summe der Angaben auf Positionsebene 10.07.2018 2018-00061 Durch die explizite Ausweisung des Gemeinderabatts auf Positionsebene im SG42 MOA+Z01 kann es zu folgender Situation kommen; Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die Addition aller SG42 MOA+Z01 ein anderes Ergebnis auswerfen als die Berechnung des Gemeinderabatt innerhalb des SG50 auf Grundlage des SG50 MOA+77. Die Summe der SG42 MOA+Z01 wären damit ungleich dem SG50 MOA+Z01. Aus unserer Sicht ergibt sich das SG50 MOA+Z01 aus der Addition der SG42 MOA+Z01. Stimmen Sie damit überein? Oder wäre es auch zulässig das SG50 MOA+Z01 Auf Grundlage des SG50 MOA+77 zu berechnen? 2018-07-10 14:45:42 Sehr geehrter Marktpartner, in SG50 MOA+Z01 ist die Summe aller SG42 MOA+Z01 zu übermitteln, um Rundungsdifferenzen bei Berechnung des Gemeinderabatts auf Summenebene zu vermeiden. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Steven Seidig Nein -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 09:54 Antwortvorschlag an Herrn Seidel geschickt -------------Stefan Seidel-------------17.07.2018 13:33 veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Dürfen die MP-ID von Sender und Empfänger im UNB-Segment von den Angaben in den entsprechenden NAD-Segmenten im Nachrichtenkopf abweichen? MP-ID-Verwendung in UNB- und NAD-Segmenten muss zueinander passen 12.06.2018 2018-00050 Sehr geehrte Damen und Herren, ein Netzbetreiber hat uns eine INVOIC mit mehreren Rechnungen gesendet, in welcher der Marktpartnercode des Senders im UNB-Segment, von dem im NAD+MS innerhalb der Rechnung abweicht. (Die NAD+MS-Codes der meisten Rechnungen stimmen mit den im UNB-Segment angegebenen überein.) Bsp.: UNB+UNOC:3+9900000000001:502+MP_CODE_Empfänger:502+180612:0807+MUSTER_UNB_REFERENZ' UNH... NAD+MS+9900000000002::.... UNT+... Aus unserer Sicht ist dies so nicht möglich und die betroffene Rechnung fehlerhaft. Wie ist hier weiter vorzugehen, da auch kein APERAK-Ablehnungsgrund dazu existiert. Mit freundlichen Grüßen Jacob Gottwald 2018-06-12 14:56:58 Hallo Herr Gottwald, die einzuhaltenden Vorgaben hierzu finden sich in Kapitel 1.13 Marktpartneridentifikation in den Allgemeinen Festlegungen: In allen EDIFACT-Übertragungsdateien wird auf Ebene der Übertragungsdatei das UNB-Segment u. a. dazu genutzt, die Absender/Empfänger zu identifizieren. Hierzu stehen die Datenelemente 0004 (Absender) und 0010 (Empfänger) zur Verfügung. Zusätzlich werden auf Nachrichtenebene (UNH-Ebene) die fachlichen Absender/Empfängerim NAD-Segment mit den Qualifier „MS“ (Absender) und „MR“ (Empfänger) im Datenelement 3035 identifiziert (gilt nicht für die DVGW-Nachrichten, da abweichende Qualifier genutzt werden). Die im UNB- und NAD-Segment für den Absender/Empfänger verwendeten MP-ID sind identisch. Sofern eine Marktpartner gegen diese grundlegenden Vorgaben verstößt, müssen sie ihm dies bilateral mitteilen, da es hierfür keinen Ablehngrund in einer Servicenachricht gibt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Jacob Gottwald Nein -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 13:57 nach Vorgabe aus AG R/Z Antwort erstellt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Gibt es eine Artikelnummer für Sicherheitsleistungen ? Vorauszahlungen im Sinne von Sicherheitsleistungen 11.06.2018 2018-00049 Wir haben von einem Lieferanten eine monatliche Vorauszahlung verlangt. Diese wurde nun auch bezahlt. Wie wird die Vorauszahlung per INVOIC verrechnet? Welche Artikelnummer wird verwendet? 2018-06-11 14:29:00 Sehr geehrte Fragestellerin, wir gehen davon aus, dass es sich bei den vorausbezahlten Beträgen um Sicherheitsleistungen handelt.Es bestehen keine Prozessbeschreibungen, wie die Forderungen aus den Rechnungen im Detail zum Abbau der Sicherheitsleistungen führen. Somit gibt es auch keine verbindlichen Vorgaben wie sich dies in die Nachrichten niederschlägt und somit auch sind dazu auch keine Anwendungsfälle in den Datenformaten beschrieben. Ebenso gibt es hierfür keine eigene Artikelnummer. Für diesen Prozess ist somit die bilaterale Abstimmung mit dem Marktpartner erforderlich.   Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Nicole Hutschenreuter Nein -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 09:15 Antwort erstellt nach Sitzung der AG R/Z -------------Stefan Seidel-------------20.06.2018 20:52 leicht Angepasste Antwort -------------Klaus Keller-------------21.06.2018 10:45 Kurzfrage ergänzt und veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Abgeschlossen Wie wird die Großkundenpostleitzahl in den NAD-Segmenten der INVOIC geprüft? Steuerliche Vorgaben zur Adressangabe bei Rechnungen 11.06.2018 2018-00048 Sehr geehrte Damen und Herren, ein NB sendete uns eine INVOICE mit Prüfidentifikator 31004 (Stornorechnung) zu, welche im NAD+MS nur PLZ und Ort enthielt. Die Straßebezeichnung und Hausnummer fehlten gänzlich. Entsprechend dem INVOIC AHB 2.3c müssen diese beiden Daten erfolgen "sofern keine Großkundenpostleitzahl verwendet wird". Da die Adresse bei Rechnungen ein wichtiger Faktor ist, stellt sich uns die Frage wie die Großkundenpostleitzahl geprüft wird. Müssen wir als Empfänger prinzipiell davon ausgehen, dass es sich um eine Großkundenpostleitzahl handelt, wenn der Versender keine Straßenbezeichnung und Hausnummer angibt? 2018-06-11 14:09:53 Sehr geehrter Fragesteller, die steuerlichen Vorgaben an eine Rechnungen fordern sowohl für den Leistenden als auch den Leistungsempfänger die Angabe von Bezeichnungen, anhand derer sich Name und Anschrift eindeutig feststellen lassen. Insoweit ist es ausreichend, wenn statt der Anschrift ein Postfach oder eine Großkundenadresse angegeben wird. Selbstverständlich empfiehlt sich zur Vermeidung von Zuordnungsproblemen hier eine einheitliche Vorgehensweise für alle Rechnungsdokumente. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Sebastian Böhme Nein -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 09:31 Frage nach Webko der AG R/Z formuliert -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 13:48 Frage nach Mail von Herrn Seidel vom 10.07.18 veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Wie ist in der Umstellungsphase auf Reverse Charge Verfahren zu verfahren, wenn ein Teil des Abrechnungszeitraums vor dem Umstellungszeitpunkt liegt? Ende des Leistungszeitraums entscheidet über Reverse Charge Verfahren 25.05.2018 2018-00040 Hallo Forum, Thema: Umstellung auf Reverse Charge Verfahren in der Sparte Strom geplant ab 01.01.2018 Wenn ich als Netzbetreiber eine MMMA für den Zeitraum 01.01.2017-31.01.2018 stelle, ist das "von"-Datum oder das "bis"-Datum die führende Größe für die Entscheidung ob Regelsteuersatz oder RCV. (Voraussetzung: gültige Wiederverkäuferbescheinigungen und übereinstimmende Erklärung zur Umstellung ab 01.01.2018 liegen vor.) Frdl. Grüße Claudia März 2018-05-25 15:04:03 Hallo Frau März, für die steuerliche Ausprägung der Rechnung ist das Ende des Leistungszeitraum entscheidend. In dem beschriebenen Fall wird die Rechnung im Reverse Charge Verfahren abgerechnet. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Claudia Maerz Nein -------------Klaus Keller-------------25.05.2018 16:22 Rückfrage Hr. Seidel: War es nicht so, dass es ausreicht, wenn eine Position den "Reverse-Charge-Stempel" bekommt. Somit müsste die Antwort lauten "wenn eine Rechnungsposition den ein TAX mit DE 5305 = AE enthält, dann ist das FTX-Segment zur Angabe von Reverse Charge zu verwenden. Richtig ? -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 14:05 Antwort nach AG R/Z Vorgabe eingefügt Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c In Bearbeitung Wie ist das Segment MOA+131 in SG27 im Rahmen von Gemeinderabatten zu befüllen? Verwendung von SG27 beim Gemeinderabatt 18.05.2018 2018-00032 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Rolle des Netzbetreibers stellen wir INVOIC mit gewährten Kommunalrabatt an den eigenen Vertrieb mit 0% MwST. Der Vertrieb lehnt uns nun die Rechnungen ab mit der Begründung das Segement SG27+MOA+131 für den Gesamtzu- oder abschlagsbetrag sei nicht korrekt befüllt. Unser Systemdienstleister gibt uns dazu folgende Rückmeldung: "Die übermittelte INVOIC ist soweit korrekt befüllt. Das Segement SG27+MOA+131 für den Gesamtzu- oder abschlagsbetrag hätte auch leer sein können. Da die Summe der Gemeinderabatte nicht in die Summe der Rabatte einfließt. Dieses ist auch an der Bemerkung [26] ersichtlich. Wenn SG39 ALC+A:Z04 vorhanden. In der Rechnung sind keine Rabatte vom Typ Z04 vorhanden (Z04 = Anpassung nach §19, Absatz 2 Stromnetzentgeltver ordnung)" Der Systemdiensleister der Vertriebs entgegnet dem: "Wenn der Gesamtzu- oder abschlagsbetrag nur gefüllt wird, d.h. das Segment in der INVOIC nur enthalten ist, wenn die entsprechende AHB-Bedingung erfüllt ist, wäre das Problem schon vollständig gelöst. Wir erwarten hier (im SG27+MOA+131 ) auch nicht den Betrag des Gemeinderabatts (anstatt der 0,00), was ja nachrichtentechnisch auch falsch wäre. Gerade bei elektronischen Rechnungen sind wir der Meinung, dass diese „sauber“ sein sollten. In diesem Fall war es ja eine neutrale 0,00, aber in diesem Segment hätte ja auch ein Wert 12,34 (bei nicht erfüllten AHB-Bedingungen) stehen können." Könnten Sie uns hierbei weiterhelfen wer hier Recht hat bzw. wie das betroffene Segment schlussendlich zu befüllen ist? Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen 2018-05-18 12:59:37 Hallo Herr Oberhofer, die Bedingung "Muss [26] O [27]" = "[26] Wenn SG39 ALC+A+:Z04 vorhanden [27] Wenn SG39 ALC+C vorhanden"betrifft die komplette Segmentgruppe 27 Gesamtzu- oder abschlagsbetrag des Anwendungsfalls 31002 (NN-Rechnung). Die Hinweise Ihres Vertriebs-Systemdienstleisters hinsichtlich "neutraler 0,00" sind für uns nicht nachvollziehbar. Somit teilen wir die Einschätzung Ihres Netz-Systemdienstleisters, die SG27 nur im Bedarfsfalle bei entsprechenden Rabatten zu füllen. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Andreas Oberhofer Nein -------------Klaus Keller-------------22.05.2018 13:45 Antwort zur Prüfung an Herrn Seidel geschickt -------------Stefan Seidel-------------22.05.2018 14:03 Veröffentlicht Nein Nein
INVOIC / REMADV AHB 2.3c Eingegangen Ablehnung unbekannter Markt-, bzw. Messlkationen REMADV Ablehnung unbekannter Markt- und Messlokationen 25.04.2018 2018-00016 Sehr geehrte Damen und Herren, wie soll bei einer eingehenden INVOIC auf einen unbekannten Meldepunkt reagiert werden, da eine APERAK-Ablehnung einer unbekannten Meldepunkt-ID (Fehlercode Z10) für INVOIC explizit ausgeschlossen (S. 31 im CONTRL-APERAK-AHB 2.3d) ist? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2018-04-25 08:01:53 Hallo Herr Weiße, in diesem Fall hat die Ablehnung per REMADV mittels Ablehngrund 14 = Unbekannte Marktlokation, Messlokation im AJT-Segment zu erfolgen. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Sebastian Weiße S. 31 im CONTRL-APERAK-AHB 2.3d Nein -------------Klaus Keller-------------25.4.2018 16:18 Antwort ergänzt und an Herrn Seidel geschickt -------------Klaus Keller-------------22.05.2018 14:00 Aktuellen Bearbeiter auf Herrn Seidel umgestellt -------------Stefan Seidel-------------22.05.2018 15:25 Passt. Somit: Veröffentlicht Nein Nein
ORDERS MIG 1.1i Abgeschlossen Auf welches Stammdatum zielt die Änderung der Erfassung der Energie in Schwachlastzeiten? Die Erfassung der Energie in Schwachlastzeiten steht im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe 09.09.2019 2019-00436 Ich habe eine Frage zum versenden einer Bestellanforderung - Änderung Prognosegrundlage/ Gerätekonfiguration. Im SG30 CAV (Gerätekonfiguration) muss ZA9 (Energie in Schwachlastzeiten separat erfassen) oder ZB0 (Energie in Schwachlastzeiten nicht separat erfassen) für die Gerätekonfiguration angegeben werden. Um dies zukünftig in der ORDERS angeben zu können, würde ich gerne wissen in welcher Nachricht genau diese Informationen initial mitgeteilt werden. Im zukünftigen UTILMD MIG 5.2/ AHB 6.1 kann ich keine Informationen zur Gerätekonfiguration finden. Viele Grüße Jacob Gottwald 2019-09-09 12:00:10 Sehr geehrter Herr Gottwald, über die Bestellung zur Änderung der Gerätekonfiguration kann durch die Angabe ZA9 (Energie in Schwachlastzeiten separat erfassen) die Gerätekonfiguration so vorgenommen werden, dass die Energie in den Schwachlastzeiten separat erfasst wird, um die niedrige Konzessionsabgabe für diese Menge abrechnen zu können. Über die Angabe ZB0 (Energie in Schwachlastzeiten nicht separat erfassen) kann die Änderung der Gerätekonfiguration so bestellt werden, dass die Energie in den Schwachlastzeiten nicht mehr separat erfasst wird, da die vertraglichen Voraussetzungen für die niedrige Konzessionsabgabe entfallen. In der UTILMD finden sich die Informationen zur Konzessionsabgabe. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Jacob Gottwald Nein Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 In Bearbeitung Wie erfolgt die Angabe der Prognosedaten und geplanten Turnusablesung und Periode bei Gas? Angabe in der SG6 DTM "geplante Turnusablesung des NB (Gas) 29.08.2019 2019-00425 Bei der Bestätigung der Anmeldung Gas (PID 11043) muss man bei der Prognose von Basis auf Werten (Bedingung 21) die Informationen zur Geplanten Turnusablesung und entsprechend die zugewiesene Periode mitteilen. Die Information zur Bilanzierung steht allerdings im SEQ+Z01 welches auf Grund der Bedingung 59 nur bei Strom mitgeschickt werden muss. Wie ist das Problem zu lösen? 2019-08-29 11:25:49 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Die Angabe der geplanten Turnusablesung und des Turnusintervalls erfolgt nicht innerhalb der SG8 SEQ+Z01 Daten der Marktlokation, sondern auf Ebene der SG6 DTM "geplante Turnusablesung des NB (Gas)" sowie "Turnusableseintervall des NB (Gas)" Da sich die Prognosegrundlage der Marktlokation ebenfalls unterhalb der SG8 SEQ+Z01 Daten der Marktlokation befindet, ist diese in der Sparte Gas nicht anzugeben. Mit Freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Kim Gandadjaja Nein Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Die Angabe der geplanten Turnusablesung und des Turnusintervalls erfolgt nicht innerhalb der SG8 SEQ+Z01 Daten der Marktlokation, sondern auf Ebene der SG6 DTM "geplante Turnusablesung des NB (Gas)" sowie "Turnusableseintervall des NB (Gas)" Da sich die Prognosegrundlage der Marktlokation ebenfalls unterhalt der SG8 SEQ+Z01 Daten der Marktlokation befindet, ist diese in der Sparte Gas nicht anzugeben. -------------Thomas Fellhauer-------------30.09.2019 20:30 Antwort 1:1 übernommen -------------Thomas Seipt-------------02.10.2019 11:13 Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 Abgeschlossen Was ist beim MSB in SG10 CAV+Z91 bei der Bestätigung der Anmeldung MSB anzugeben? Es ist der geplante neue MSB in der Bestätigung anzugeben 28.08.2019 2019-00413 Beim PI 11043 Bestätigung Anmeldung MSB muss zur prozessual behandelten Melo der MSB Alt (SG10 CAV 7111 - ZB4) und der MSB (SG10 CAV 7111 - Z91) angegeben werden. Der MSB Alt ist immer der aktuell an der Messstelle vorhanden MSB. Dies ist soweit klar. Soll im Feld MSB (SG10 CAV+Z91) der „voraussichtlich“ zukünftige MSB angegeben werden? Dies wäre also immer der Empfänger der Anmeldebestätigung - der der neue zukünftige MSB sein möchte? Die Frage ergibt sich aus dem Umstand dass ein WIM Wechsel auch scheitern kann oder sich innerhalb des +/- Werktage Korridors auch verschieben kann! Die Information in dem Feld MSB ist somit eigentlich völlig überflüssig, da der anmeldende MSB doch weiß das er der „voraussichtlich“ zukünftige MSB sein wird und dies nicht nochmal bestätigt bekommen muss. Außerdem ist der Hinweis zum Feld MSB: "[621] Hinweis: Es ist der MSB anzugeben welcher zum DTM+92 "Beginn zum" der Lokation zugeordent ist" falsch, weil es im PI 11043 kein DTM+92 "Beginn zum" gibt, sondern nur DTM+76 "Lieferdatum/-zeit, geplant". 2019-08-28 17:48:23 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Es ist der MSB anzugeben, der zum geplanten Lieferbeginndatum der Messlokation als MSB zugeordnet ist, in diesem Falle, wenn es sich um die prozessual behandelte Messlokation handelt, der geplante neue MSB an den die Bestätigung der Anmeldung gesendet wird. Vielen Dank auch für Ihre Anmerkung zum Hinweis [621]. Dies wurde bereits in der fehlerkorrigierten Lesefassung vom 2.10.2019 korrigiert. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Daniel Kretschmer Nein Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Es ist der MSB anzugeben, der zum geplanten Lieferbeginndatum der Messlokation als MSB zugeordnet ist, in diesem Falle, wenn es sich um die prozessual behandelte Messlokation handelt, der geplante neue MSB an den die Bestätigung der Anmeldung gesendet wird. Vielen Dank auch für Ihre Anmerkung zum Hinweis [621]. Dies wurde bereits in der fehlerkorrigierten Lesefassung vom 2.10.2019 korrigiert. Freundliche Grüße -------------Thomas Fellhauer-------------08.10.2019 18:26 Guter Vorschlag, habe ich so veröffentlicht -------------Thomas Seipt-------------15.10.2019 19:51 Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 In Bearbeitung WIe erfolgt die Identifizierung einer Messlokation? Die Identifizierung einer Messlokation muss eindeutig sein. 31.07.2019 2019-00357 Sehr geehrte Damen und Herren, In der WIM Anmeldung MSB kann der neue MSB sich mit Angabe einer Zählernummer oder alternativ einer Messlokations ID oder mit der Marktlokations ID anmelden. Was ist wenn der MSB sich nur mit Angabe einer Marktlokations ID anmeldet und zu dieser Marktlokation zwei oder mehre Messloaktionen zugeordnet sind? Welche der Messlokationen ist dann die prozessual behandelte Messlokation (CCI+Z01++Z82) für die der Wechsel erfolgen soll? Der MSB hat durch die Angabe einer Marktloaktion nicht mitgeteilt für welche der Melos an der Malo er der neue MSB werden möchte. Soll der VNB dann eigenmächtig entscheiden welche die prozessual behandelte Melo sein soll? Oder bedeutet die Angabe einer Malo in der Anmeldung, das der MSB Wechsel für alle Melos zu dieser Malo erfolgen soll? Dies würde aber dem Grundsatz wiedersprechen - laut Anlage 2 zum Beschluss BK6-18-032 - das der Begin MSB Wechsel nur auf eine einzelne Melo (der prozessual behandelte Melo) erfolgt! Mit freundlichen Grüßen 2019-07-31 19:03:59 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie schon in Ihrer Frage festgestellt haben, sind in der MSB-Anmeldung messlokationsbezogenen Daten zur Identifizierung der Messlokation notwendig. Kann die MSB-Anmeldung nicht eindeutig einer Messlokation zugeordnet werden (identifiziert), lehnt der NB die Anmeldung mit einer APERAK und dem Fehlercode Z15 "Markt- bzw. Messlokation bzw. Tranche im IT-System nicht eindeutig" ab. Freundliche Grüße Ihr Forum Datenformate   Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Stefan Seidel Daniel Kretschmer Nein Vorschlag an Herrn Seidel -------------Thomas Seipt-------------16.08.2019 14:58 Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 In Bearbeitung Ist die Angabe der fachlichen Spezifikation zum Zählertyp MME im WiM AHB korrekt? Merkmalswert zur MME ist nur "Standard" oder "MeDa-Zäler" 01.07.2019 2019-00306 Sehr geehrtes Forum, zur Bestätigung einer Anmeldung fordert das WIM AHB bzw. die neue Regel 346 zur einer fachlichen Spezifikation von Zählertyp MME auf. (neue Merkmalswerte zu diesem Zählertyp) . In der MIG ist jedoch zum Segment Merkmalswert der Zählertyp MME nicht vorhanden (Seite 246). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen 2019-07-01 11:50:14 Sehr geehrter Marktpartner, eine MME nach MsbG ist kein EHZ, daher ist die Angabe der Bedingung 346, dass im DE7110 die Codes Z04 und Z05 nur auszuwählen sind, wenn im DE7111 der Code MME angegeben ist, korrekt.  In der MIG ist die Darstellung der Datenelemente ebenfalls korrekt. Freundliche GrüßeForum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Birgit Dreyer Wir bitten um Prüfung, da die MIG fachlich dem AHB vorsteht. Siehe Seite 247 MIG - unseres Erachtens wäre die MIG um Typ MME an dieser Stelle zu ergänzen. "für Gas und Strom in Verbindung mit EHZ in DE7111": Zählertyp Z01 EDL40 Z02 EDL21 Z03 sonstiger EHZ Z04 Standard Z05 MeDa-Zähler Nein Sehr geehrter Marktpartner, eine MME nach MsbG ist kein EHZ, daher ist die Angabe der Bedingung 346, dass im DE7110 die Codes Z04 und Z05 nur auszuwählen sind, wenn im DE7111 der Code MME angegeben ist korrekt. In der MIG ist die Darstellung der Datenelemente ebenfalls korrekt. -------------Thomas Fellhauer-------------30.09.2019 20:57 veröffentlicht -------------Thomas Seipt-------------01.10.2019 14:35 Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 In Bearbeitung Ist die Bedingung 580 bei SG5 Meldepunkt in der Bestätigung der Anmeldung MSB Strom richtig? Die Bedingung 580 ist weiterhin an dieser Stelle richtig 18.06.2019 2019-00295 Sehr geehrtes Forum, unsere Frage bzw. Hinweis bezieht sich auf Kapitel 3.1 bzw. WiM Beginn – Aufbau Bestätigung 11043 - Sicht NB. Die "alte" Bedingung 580 ist zu Segment Meldepunkt SG 5 noch genannt, aber die textliche Erläuterung von 580 durchgängig im gesamten WIM AHB entfernt. Mit freundlichen Grüßen 2019-06-18 16:09:40 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Bedingung 580 ist in der Anmeldebestätigung des NB an den MSB (PID 11043) weiterhin notwendig, damit der MSB Neu alle Markt- Messlokationen des Lokationsbündels kennt. Ändert sich die Struktur des Lokationsbündel müssen alle betroffenen MSB darüber informiert werden. Mit Freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Birgit Dreyer Nein Würde ich veröffentlichen Die Bedingung ist aus meiner Sicht richtig, da wir in der Bestätigung der Anmeldung MSB 11043 ja die komplette Struktur der Marktlokation, Messlokation, Tranche angeben müssen. -------------Thomas Fellhauer-------------30.09.2019 20:52 Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.1 In Bearbeitung Erläuterung zur SG10 CCI / CAV Verwendungszweck der Werte Angabe des Verwendungszweck der Werte durch Wiederholung des SG10 CAV 03.06.2019 2019-00279 Sehr geehrte Damen und Herren, nach unserer Meinung befindet sich auf Seite 80 ein Fehler (Siehe Attachment). Die Werte Z84,Z85,Z86,Z92,Z47 sind mit einem X separiert. Das X stellt ein exclusives Oder dar. Also Z84 oder Z85 oder Z86 oder Z92 oder Z47 Die Bedingung [83] Wenn in der selben SG10 CCI+Z26++ZA7 (Lieferant) das CAV+Z84 macht daher doch keinen Sinn. In diesem Fall müssten Z47 und Z84 gleichzeitig vorhanden sein, was aber wegen des exklusiven Oder nicht der Fall sein kann. Danke, Viele Grüße Mario Müller 2019-06-03 13:37:37 Sehr geehrter Marktpartner, die mehrfache Angabe erfolgt durch Wiederholung des CAV zum CCI+Z26++. Beispiel: OBIS Daten für Marktrolle relevant: hier NBUnd Verwendungszweck der Werte: Netznutzungsabrechnung, Bilanzkreisabrechnung, Mehrmindermengenabrechnung, Endkundenabrechnung würde wie folgt übermittelt:[...] CCI+Z26++ZA7'CAV+Z84'CAV+Z85'CAV+Z86'[...] Mit Freundlichen GrüßenIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Mario Müller Nein Sehr geehrter Marktpartner, die mehrfache Angabe erfolgt durch Wiederholung des CAV zum CCI. Beispiel: OBIS Daten für Marktrolle relevant: hier LF Und Verwendungszweck der Werte: Netznutzungsabrechnung, Bilanzkreisabrechnung, Mehrmindermengenabrechnung, Endkundenabrechnung würde wie folgt übermittelt: [...] CCI+Z26++ZA7' CAV+Z47' CAV+Z84' CAV+Z85' CAV+Z86' [...] Freundliche Grüße -------------Thomas Fellhauer-------------02.10.2019 12:36 Ich habe die Antwort übernommen, aber das Beispiel auf NB angepasst. -------------Thomas Seipt-------------02.10.2019 15:29 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0g Abgeschlossen Vor- und Nachkommastellen in den Stammdaten. Welche Information ist das? In den Stammdaten werden die tatsächlichen Vor- und Nachkommastellen angegeben 14.08.2019 2019-00376 Wir haben eine Frage zu den Regelungen Vor- und Nachkommastellen bei der Energieart Gas. Hallo Forum, lt. G685 müssen die Zählerstände und Zählerstandsdifferenzen, die Energie und die Leistung auf der Kundenrechnung ohne Nachkommastellen angegeben werden. Viele Netzbetreiber geben die tatsächlichen (technischen) Nachkommastellen des Zählers in den ausgetauschten Stammdaten an. Dies führt zu verschiedenen Konfliktsituationen: Zählerstände können nicht automatisch verarbeitet werden, weil diese ohne Nachkommastellen angeliefert werden. Es gibt Rundungsdifferenzen beim (Rechnungs-)Abgleich der "gezählten" und abgerechneten Mengen. Es gibt Rückfragen und fehlerhafte Erfassungen bei Zählerständen. Könnte man dies (NK:0) nicht allgemein für Gas als Vorgabeformat übernehmen? 2019-08-14 11:53:44 Sehr geehrter Marktpartner, in den Stammdaten sind die tatsächlich an dem Messgerät vorhandenen Vor- und Nachkommastellen anzugeben.  Dies alleine gibt keine Auskunft darüber, in welcher Auflösung die Werte dann in der MSCONS versendet werden. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Thomas Seipt Jessica Rahn Nein -------------Holger Weickenmeier-------------02.10.2019 13:55 -------------Jessica Riekhoff-------------13.02.2020 13:22 Nein Nein
IFTSTA MIG 2.0 In Bearbeitung Nur für den Prüfidentifikator 21006 endet die Gültigkeit. 07.08.2019 2019-00367 Bei dem Prüfidentifikator ist in der MIG unter dem Prüfidentifikator 21006 ein Nachsatz: Gültigkeit endet mit dem Ende der Prozesse der MaBiS 2.0. 1. Die MIG gilt ab dem 01.12.2019, die MaBiS 2.0 gilt bis 30.11.2019. Was soll der Satz aussagen? 2. Der Satz steht ganz unten, sind ALLE vorhergenden Prüfidentifikatoren dann ungültig und wo findet man die neuen? 2019-08-07 13:16:39 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihre Frage. Das Ende der Gültigkeit bezieht sich ausschließlich auf den PID 21006.   Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate Ja Carsten Fröse Sven Schillack Carsten Fröse Ramona Pantani Nein 20.8.19: Veröffentlichen ohne Diskussion in PG Nein Nein
ORDERS / ORDRSP AHB MaBiS 2.0 Abgeschlossen Wie ist das Ausführungsdatum bei Abos zu nutzen? Das Ausführungsdatum ist bei Abos entsprechend der Logik der Aktivierung/Deaktivierung aus der UTILMD für MaBiS-Prozesse zu nutzen 29.07.2019 2019-00346 In der Änderung wird als Grund verwiesen auf "Anpassung der Logik an Aktivierung/Deaktivierung aus der UTILMD für MaBiS-Prozesse". Bisher war für alle Anwendungsfälle der Betrachtungszeitraum anzugeben. Bei Abo, sollte die Anforderung bis zu dem Monat bzw. ab dem Monat gelten, der angegeben war. Das wird nun so angepasst, dass bei Start/Ende Abo stattdessen das Ausführungsdatum angegeben werden muss. Ich interpretiere den „Grund der Anpassung“ so, dass dort ähnlich wie bei Akt/Deakt immer nur zum 01. eines Monats gestartet oder beendet wird. In MaBiS habe ich keinen Hinweis auf diese Vermutung bei bspw. Lieferantenclearingliste (Prüfi 17202) gefunden. Auch in MaBiS_MaKo2020 wird darauf nicht eingegangen. Wenn irgendein untermonatliches Ausführungsdatum angegeben werden kann, stellt sich die Frage wie dieses Datum zu interpretieren ist. die angeforderten Listen beziehen sich immer auf volle Monate. 2019-07-29 17:23:39 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, ihre Interpretation ist richtig. Im Abo soll die Bestellung/Abbestellung analog der Aktivierung/Deaktivierung aus der UTILMD zum 01. eines Monats erfolgen. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Julia Nicolaus Änderungshistorie 18409 zu Kapitel 3.1, Anwendungsfälle 17202 (Anf-LF-CL), 17203 (Anf-BK-ZL), 17204, 17205 (Anf-DZR) Nein Nein Nein
ORDERS / ORDRSP AHB MaBiS 2.0 Abgeschlossen Wie ist mit der ÄND-ID 18415 umzugehen? Die ÄND-ID 18415 kann ignoriert werden 29.07.2019 2019-00345 In der Änderung 18415 (Kapitel 3.1, Anwendungsfall 17203, SG38 LOC Meldepunkt DE3225) wird sich auf neue Bedingungen bezogen. Ich habe diese Erweiterung im Dokument selbst nicht gefunden. M. E. ist die Änderung inkonsistent. Der verwiesene Anwendungsfall 17203 = Orders Bilanzkreiszuordnungsliste, aber die neuen Bedingungen beziehen sich auf Anwendungsfall Lieferantenclearingliste. 2019-07-29 17:15:19 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, Sie haben recht, die ÄND-ID 18415 ist inkonsistent zum Dokument. Die Änderung war zwischenzeitlich für den Anwendungsfall 17202 vorgesehen, ist für die Veröffentlichung aber wieder entfernt worden. Leider wurde vergessen die ÄND-ID 18415 in der Änderungshistorie ebenfalls zu entfernen. Der Änderungseintrag mit der ÄND-ID 18415 kann ignoriert werden. Vielen Dank für ihren Hinweis! Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Julia Nicolaus Änderung 18415 (Kapitel 3.1, Anwendungsfall 17203, SG38 LOC Meldepunkt DE3225) Nein Nein Nein
Herkunftsnachweisregister AHB 2.2 Abgeschlossen Widerspruch in UTILMD Widerspruch wird durch Lesefassung des UTILMD MIG aufgehoben 25.07.2019 2019-00341 Beim Prüfidentifikator 11074 wird beim den "Daten der Tranche" nicht das Segment "OBIS Daten für Marktrolle" relevant verlangt, dieses ist aber laut Migrationshandbuch Pflicht. Liegt der Fehler im AHB oder im Migrationshandbuch? 2019-07-25 14:50:47 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, vielen Dank für ihren Hinweis! Der Widerspruch wird mit der nächsten Lesefassung des UTILMD MIG aufgehoben. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Kim Gandadjaja Nein Nein Ja
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 Der Service wird ab dem 1.8.2019 eingestellt. In Bearbeitung Gibt es seitens BDEW-Nachfolgeempfehlungen zum eingestellten Service der EDIFACT Utilities ? Nein, BDEW gibt keine Empfehlungen zu Softwaredienstleistungen des Energiemarktes. 24.07.2019 2019-00340 Der Service wird eingestellt. Welche Anbieter stellen die BDEW-Konforme Umsetzung der Formate sicher? Gibt es ein kostenpflichtiges Angebot? 2019-07-24 10:12:23 Sehr geehrte Fragestellerin, wir bitten um Verständnis, dass wir als BDEW keine herstellerspezifischen Empfehlungen zu Softwaredienstleistungen in der Energiebranche geben können. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Joachim Schlegel Klaus Keller Beate Becker Nein -------------Klaus Keller-------------24.07.2019 12:46 Antwortvorschlag erstellt und an Beate zur Prüfung geschickt Nein Nein
PRICAT AHB 1.0 In Bearbeitung Darf sich der Preisschlüsselstamm eines Artikels in der neuen Version ändern ? Es gibt keine Formatvorgabe, die eine Änderung des Preisschlüsselstamms eines Artikels untersagt. 13.05.2019 2019-00245 Guten Tag, ist die Verwendung eines neuen Preisschlüsselstamms in einem neuen Preisblatt prinzipiell möglich oder darf eine deartige PRICAT vom Marktpartner abgelehnt werden? Beispiel: Es gab ein Preisblatt mit 10 Artikeln. Nun wurde ein neues Preisblatt gesendet. Dieses Preisblatt hat bei drei Artikeln einen neuen Preis. Alle Artikel im Preisblatt haben allerdings einen neuen Preisschlüsselstamm. Ist dies zulässig? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ina Deitmer 2019-05-13 15:12:39 Sehr geehrte Frau Deitmer, selbstverständlich sind wir von dem Vorgehen des Marktpartners ebenso überrascht wie Sie. Üblicherweise wird mit einem neuen Preisblatt nicht der Preisschlüsselstamm eines Artikels, sondern eher der Preis ebendiesen Artikels angepasst.  Sollte sich ein Artikel wirklich vom Umfang der Leistung ändern, ist natürlich zur sauberen Abgrenzung auch die Anpassung des Preisschlüsselstamms zu empfehlen. Sofern jedoch ein Preisschlüsselstamm aus einer alten Version in einer neueren Version nicht mehr aufgeführt ist, kann dieser (da er ja ungültig ist) nicht mehr in entsprechenden Folgeprozessen (QUOTES) genutzt werden. D.h., alle bis zum Änderungszeitpunkt bestehenden Übernahmen durch den Lieferant zu dem alten Preisschlüsselstamm enden zu diesem Zeitpunkt und es muss  der komplette Anfrageprozess (QOUTES/ORDERS) zu dem neuen Preisschlüsselstamm erneut durchgeführt werden. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Ina Deitmer Nein -------------Klaus Keller-------------22.05.2019 15:45 Antwortvorschlag an Thomas geschickt -------------Klaus Keller-------------27.05.2019 10:48 QS von Thomas ergänzt Veröffentlicht -------------Thomas Seipt-------------29.05.2019 10:28 Nein Nein
PRICAT AHB 1.0 Eingegangen Referenz (RFF+ACW) in der PRICAT bei erhaltener APERAK Referenz erfolgt immer auf die zuletzt gültige PRICAT 11.09.2018 2018-00115 Liebes Forum, im APERAK AHB ist unter Punkt 1.4 folgendes geregelt: "In Bezug auf sämtliche sich ergebende rechtliche Folgewirkungen (etwa Fristeinhaltung, Fälligkeits-oder Verzugseintritt etc.) gilt eine gerechtfertigt abgelehnte Übertragungsdatei, und somit alle darin enthaltenen Geschäftsvorfälle, als dem Empfänger nicht zugegangen." Wenn die Prüfung einer PRICAT eine APERAK zur Folge hat, würden wir rückschließen, dass die Nachricht nicht zugestellt ist und ggf. nicht im Backend System verarbeitet wurde. Die Frage lautet nun: Muss die neue PRICAT auf die vorherige PRICAT (mit APERAK) referenzieren? Freundliche Grüße 2018-09-11 09:19:37 Sehr geehrter Fragesteller, die Frage, ob eine PRICAT auf eine vorherige PRICAT referenziert, die per APERAK abgelehnt wurde, hängt davon ab, ob die APERAK gerechtfertigt war: Fall 1: APERAK war rechtens, dann gilt die PRICAT als nie versendet, somit muss die neue PRICAT auf die PRICAT verweisen, die zuletzt richtig aufgebaut war Fall 2: APERAK war ungerechtfertigt, dann gilt die die PRICAT als zugestellt und muss vom Fehlerverursacher nachverarbeitet werden. In diesem Falle würde die nächste "ordentliche" PRICAT natürlich auf die zuletzt verschickte PRICAT zeigen. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Andre Koepsel Liebes Forum, im APERAK AHB ist unter Punkt 1.4 folgendes geregelt: "In Bezug auf sämtliche sich ergebende rechtliche Folgewirkungen (etwa Fristeinhaltung, Fälligkeits-oder Verzugseintritt etc.) gilt eine gerechtfertigt abgelehnte Übertragungsdatei, und somit alle darin enthaltenen Geschäftsvorfälle, als dem Empfänger nicht zugegangen." Wenn die Prüfung einer PRICAT eine APERAK zur Folge hat, würden wir rückschließen, dass die Nachricht nicht zugestellt ist und ggf. nicht im Backend System verarbeitet wurde. Die Frage lautet nun: Muss die neue PRICAT auf die vorherige PRICAT (mit APERAK) referenzieren? Freundliche Grüße Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:27 Antwortvorschlag erstellt Nein Nein
PRICAT AHB 1.0 Abgeschlossen Wie viele Preispositionen müssen im Preisblatt veröffentlicht werden? Die Anzahl der LIN-Positionen gibt der MSB vor. 27.07.2018 2018-00078 Preisblatt Messstellenbetrieb iMS, mME: Muss der MSB in der PRICAT im Segment SG36 (IMD7081) zwingend alle Preispositionen angeben, auch wenn die Preise für iMS <6000 ( Z28, Z29, Z30, Z31) noch nicht feststehen und nicht veröffentlicht sind? Grund der Anfrage sind Ablehnungen von Lieferanten per APERAK. 2018-07-27 12:56:42 Sehr geehrter Marktteilnehmer, es müssen im Preisblatt nur die Positionen veröffentlicht werden, für die auch ein Preis kalkuliert wurde bzw. welche später auch zur Abrechnung geführt werden. Damit ist eine Ablehnung eines „unvollständigen Preisblatts“ nicht gerechtfertigt. Die Anzahl der LIN-Positionen gibt somit der MSB vor. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Mareike Boshüsen PRICAT AHB 1.0 Seite 7 Nein PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 15:33 Nein Nein
PRICAT AHB 1.0 Abgeschlossen Wie ist Gültigkeit der Preisblätter für die MSB-Abrechnung definiert? Gültigkeitszeiträume von Preisblättern 11.06.2018 2018-00047 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der automatischen Verarbeitung von PRICATs (Preisblatt, 27002) stehen wir täglich vor der Herausforderung die Gültigkeit der Preisblätter für die Abrechnung ordnungsgemäß zu bewerten. Beispiel (gleicher MSB): PRICAT 1 hat ein Gültigkeitsbeginn (DTM+157) vom 01.07.2018 00:00, dann gilt dieses Preisblatt ab dem 01.07.2018 00:00. PRICAT 2 hat ein Gültigkeitsbeginn (DTM+157) vom 01.07.2018 00:05, dann gilt dieses Preisblatt ab dem 01.07.2018 00:05 und das vorherige Preisblatt gilt am 01.07.2018 von 00:00 bis 00:05. Diese Beispiele kann man bis auf die Sekundenebene herunter brechen und es gibt keine korrekte Möglichkeit die Preisblätter automatisiert für die Abrechnung heranzuziehen. Besteht die Möglichkeit, zukünftig stattdessen an dieser Stelle ein DTM mit dem FORMAT CCYYMMDD einzusetzen oder gibt es einen speziellen Hintergrund, warum an dieser Stelle eine Sekundengenauigkeit benötigt wird? Vielen Dank für Ihre Mühen. Freundliche Grüße Oliver Kunz 2018-06-11 08:04:31 Hallo Herr Kunz, um eine effiziente Abrechnung zu ermöglichen kann die Änderung eines Preisblattes nicht untertägig erfolgen. Das Beginndatum hat immer zu 00:00 Uhr eines Tages zu erfolgen. Hinweis: Die MSB-Abrechnung ist immer tagesscharf, somit macht eine untertägige Preisänderung keinen Sinn. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Oliver Kunz PRICAT AHB (Seite 4 von 8) Nein -------------Klaus Keller-------------11.06.2018 17:10 erster Antwortvorschlag zur Diskussion -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 14:11 Update der Antwort nach AG R/Z -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:57 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1f Abgeschlossen Ist in der MSB-Rechnung die Nutzung der Artikelnummer für den Wandler/Mengenumwerter erlaubt? Nein, ist nicht erlaubt. 13.05.2019 2019-00244 Sehr geehrte Damen und Herren, darf in einer INVOIC der Kategorie H: PiD 31009 (MSB-Rechnung) der Artikel 65 Wandler/Mengenumwerter abgerechnet werden oder ist nur der Artikel 79 Entgelt für Messstellenbetrieb zulässig? 2019-05-13 09:39:37 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in der MSB-Rechnung ist nur die Nutzung des Artikels 79 zugelassen, da dieser nur ein X in der entsprechenden Spalte aufweist. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Matthias Klöckner Nein Antwort aus AG R/Z gegeben -------------Beate Becker-------------02.08.2019 12:01 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1f Abgeschlossen Ist der Sockelbetrag ein Grundpreis? Nein, der Sockelbetrag ist kein Grundpreis. 11.03.2019 2019-00216 Sehr geehrte Damen und Herren, uns wird aktuell von einem Lieferanten monatliche INVOIC für Gas RLM abgelehnt, da wir den Sockelbetrag mit der Artikelnummer 9990001000087 (Grundpreis) abrechnen. Lt. Aussage des einen Lieferaten müssen wir die Position als fixe Kompontene nutzen (Artikelnummer 9990001000722 oder 9990001000714). Unserer Auffassung nach ist der Sockelbetrag ein Grundpreis. Welche Auffassung ist nun korrekt? Freundliche Grüße Katharina Schaepersmann 2019-03-11 15:37:10 Sehr geehrte Forumsteilnehmerin, unseres Erachtens kommt das sogenannte Sockelmodell bei Ihnen zum Einsatz, wobei der Sockel abhängig von der Jahresenergie bzw. Jahresleistung ist. Ein Grundpreis ist ein Fixpreis unabhängig von der Jahresenergie bzw. Jahresleistung, dementsprechend halten wir die Nutzung der Artikelnummer für den Grundpreis als nicht geeignet. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Katharina Schaepersmann Nein Antwort aus AG R/Z übernommen -------------Beate Becker-------------02.08.2019 11:56 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1f Abgeschlossen Wie granular ist die NN-Rechnung? Die Granularität orientiert sich am Preisblatt. 29.01.2019 2019-00189 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben von einem Lieferanten eine Ablehnung der Netznutzungsrechnung erhalten mit folgender Begründung: Im Rahmen der Prüfung der Netznutzungsabrechnung mussten wir in Bezug auf die Ihrerseits übersandten INVOIC folgenden Fehler feststellen: In der INVOIC verwenden Sie die Positionszeile (9990001000798) sowohl für den Fall des Messstellenbetriebes als auch für die Abrechnung der GSM/TK-Komponente. Letztere wird jedoch der Artikelnummer 9990001000433 zugeordnet. Unseres Erachtens ist die Nutzung der Artikelnummer 9990001000798 und die Zusammenfassung der Entgelte für den Messstellenbetrieb korrekt, da es sich um die Kosten für die Bereitstellung und Wartung des Modems handelt. Die Artikelnummer 9990001000433 definiert unseres Erachtens das Entgelt für die Fernauslesung. Diesbezüglich stellen wir keine Kosten in Rechnung und auch auf unserem Preisblatt gibt es keine entsprechende Preisposition. Ebenfalls weisen wir auf unserem Preisblatt auf die Zusammenfassung der Entgelte für den MSB hin. Ist die Reklamation berechtigt? Mit freundlichen Grüßen Holger Klode 2019-01-29 07:30:36 Sehr geehrter Marktteilnehmer, in Ihrem dargestellten Fall ist die Ablehnung des Lieferanten nicht berechtigt, da der Netzbetreiber so abrechnet, wie im Preisblatt abgebildet. Freundliche Grüße Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Holger Klode Nein beantwortet, wie in der AG R/Z besprochen -------------Beate Becker-------------02.08.2019 11:50 Nein Nein
Codeliste der Artikelnummern des BDEW 4.1f Abgeschlossen Können weitere Artikelnummern für MSB-Rechnung eingeführt werden? Derzeit sind keine weiteren Artikelnummern für die MSB-Rechnung vorgesehen 19.11.2018 2018-00156 Für die MSB-Rechnung - Prüfidentifikator 31009 gibt es nur eine Artikelnummer 9990001 00079 8. Unter dieser wären alle Geräte (mME und iMS) sowie sämtliche Zusatzgeräte in der INVOIC zu bezeichnen. Wenn wir also den Anwendungsfall einer mME mit zugehörigem Wandler haben, wären in der INVOIC zwei LIN-Segmente mit der EAN 9990001 00079 8 vorhanden. Beide Segmente wären vom Abrechnungszeitraum identisch. Ein Unterschied ergibt sich im Regelfall nur im Preis und somit im Betrag. Wenn es dumm läuft sind die Preise für mME und Wandler jedoch identisch. In diesem Fall ist die Rechnungsprüfung sehr schwer. Im Handbuch gibt es separate EAN für Wandler, Gateway und Steuerbox für die WIM-Prozesse. Können diese Artikelnummern auch für die MSB-Rechnung (PI 31009) verwendet werden? 2018-11-19 11:52:45 Sehr geehrter Marktteilnehmer, es können nur die Artikelnummern genutzt werden, die für den Prozess freigegeben sind. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Preise für die unterschiedlichen Geräte gleich sind, ist eine Differenzierung nicht möglich. Vielen Dank für den Hinweis. Die Experten werden prüfen, ob weitere Artikelnummern für die MSB-Rechnung notwendig sind. Viele Grüße, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Jörg Kattner Artikelnummernliste des BDEW 4.1f Nein Ja Ja
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.2g Abgeschlossen Verwendung der OBIS für EM bzgl. Korrekturenergiemenge / Energiemenge Differenzierung erfolgt über die Zuordnung zum Meldepunkt (MaLo oder MeLo) 12.03.2019 2019-00219 Guten Tag, die OBIS 1-b:1.9.0 wird bei der Kommunikation zwischen NB und LF auf Ebene der Messlokation für den MÜ-B beim TAF1 für die Übermittlung der Korrekturenergiemengen verwendet. Ebeso wird die OBIS 1-b:1.9.0 bei der Kommunikation zwischen NB und LF auf Ebene der Marktlokation für den MÜ-B beim TAF1 für die Wirkarbeit Bezug verwendet. Die gleiche OBIS übermittelt also unterschiedliche Messgößen, wie soll hier eine korrekte Differenzierung stattfinden, zumal die Korrekturmengen letztendlich im ERP-System zu abrechnungszwecken auch auf der Malo verbucht werden müssen? 2019-03-12 14:46:38 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Differenzierung (Korrekturenergiemenge / Energiemenge) für die OBIS 1-b:1.9.0 erfolgt über die Zuordnung zum Meldepunkt (MaLo oder MeLo). Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Jonathan Stumpf 3.3.1 Kommunikation bei bestehenden iMS 3.3.1.1 Zwischen MSB und NB auf Ebene der Messlokation 3.3.1.2 Zwischen NB und LF auf Ebene der Messlokation Nein Nein Nein
MSCONS AHB 2.2i Abgeschlossen Wie sind Bedingungen und Formatdefinitionen umzusetzen? Bedingung ist korrekt (siehe Kapitel 1.22.3 der Allgemeinen Festlegungen) 18.02.2019 2019-00202 Sehr geehrte Damen und Herren, leider verstehe ich die Bedingung auf Seite 15 zu SG6 LOC 3225 nicht: X ([901] (([35] U [36]) O ([32] U [42]) U [510]) O ([32] U [36] U ([14] U [511]) O ([58] U [535])) O ([32] U [33] U [519])) O ([903] (([32] U [33]) U ([514] U [520]) O ([518] U [521]))) Fehlt in der ersten Zeile nicht eine Verknüpfung (Zeichen O oder U)? Mit anderen Worten: Müsste es nicht lauten: X ([901] U (([35] U bzw. X ([901] O (([35] U Danke, Viele Grüße Mario Müller 2019-02-18 10:03:55 Sehr geehrter Herr Müller, die Bedingungen sind korrekt formuliert, es fehlt keine Verknüpfung. Im Kapitel 8 Übersicht technische Beschreibung und einfache Übersetzung sind die komplexen Bedingungen erklärt. Bei den Bedingungen [9xx] handelt es sich um Formatdefinitionen. Nach den Formatdefinitionen können ohne Operator weitere Bedingungen folgen. Details finden Sie im Kapitel 1.22.3 der Allgemeinen Festlegungen. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Mario Müller Bedingung auf Seite 15 zu SG6 LOC 3225 Nein Nein Nein
MSCONS AHB 2.2i Abgeschlossen Wie werden die Werte der Lastgänge im PID 13008 versioniert? Version ist über die Kombination DTM unterhalb des UNH und Zeitintervall SG6 DTM 163/164 erkennbar 12.12.2018 2018-00168 Laut Kapitel 4.5.3 wird für den Prüfi 13008 (Lastgangdaten) eine "Korrektur von Werten...über die Versionierung der Werte". Im Prüfi 13008 gibt es allerdings kein Segment für eine Versionsangabe. Wie erfolgt also die Versionierung von Lastgangdaten? Vielen Dank. 2018-12-12 09:23:14 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Version ist über die Kombination DTM unterhalb des UNH und Zeitintervall SG6 DTM 163/164 erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Julia Nicolaus Messwert Energiemenge (Lastgang) (Prüfidentifikator 13008) MSB an NB Überschreibung von Werten Ja Eine Korrektur erfolgt über die Versionierung der Werte. Der Absender ist für die Versionierung der Werte verantwortlich NB an MSB Überschreibung von Werten Ja NB an LF Überschreibung von Werten Ja NB an NB Überschreibung von Werten Ja Nein Nein Nein
MSCONS AHB 2.2i Abgeschlossen Mit welcher Kategorie (BGM+1001) soll die Storno erzeugt werden? Siehe MSCONS AHB 02.10.2018 2018-00128 Im Kapitel 4.5.3 "Übersicht Korrekturvarianten von Werten je ursprünglichem Anwendungsfall" wird das Thema Stornierung angesprochen. Können Sie mir sagen wie eine Stornierung zu den Meldungen Arbeit Leistungsmax. Kalenderjahr vor Lieferbeginn (Prüfidentifikator 13015) Energiemenge u. Leistungsmax. von z. B. Straßenbel. (Prüfidentifikator 13016) aussehen sollen. Mit welcher Kategorie (BGM+1001) soll die Storno erzeugt werden? In der ursprünglichen Meldung werden die Werte: Z27 Bewegungsdaten im Kalenderjahr vor Lieferbeginn bzw. Z28 Energiemenge und Leistungsmaximum verwendet. In einer Storno würde ich erwarten, die gleich Kategorie zu verwenden. Für Storno ist aber nur die Kategorie 7 definiert. Bei anderen Datenformaten, wie zum Beispiel UTILMD wird immer die Kategorie der ursprünglichen Nachricht verwendet. Dieses ist hier nicht möglich. Auch dürfte die Datei nicht die Storno-Nachricht und die neue Nachricht enthalten, da eine Vermischung von Nachrichten mit unterschiedlichen Kategorien für MSCONS laut AHB nicht erlaubt ist. Können Sie beschreiben wie eine Stornonachricht aufgebaut sein soll? 2018-10-02 16:32:15 Sehr geehrter Herr Meyer, ihre Fragen sind im Dokument MSCONS AHB 2.2i Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand 16.11.2018 in den Kapiteln 4.5 Stornierung / Korrektur von Werten und 4.6 Anwendungsübersicht Messwert Storno beschrieben. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Christian Meyer MSCONS AHB: Kapitel 4.5.3 "Übersicht Korrekturvarianten von Werten je ursprünglichem Anwendungsfall" Tabelle: Arbeit Leistungsmax. Kalenderjahr vor Lieferbeginn (Prüfidentifikator 13015) | NB an LF | Stornierung und Neuversand | Nein | -- ... Energiemenge u. Leistungsmax. von z. B. Straßenbel. (Prüfidentifikator 13016) | NB an LF | Stornierung und Neuversand | Nein | -- allgemeine Festlegung: Mehrere Nachrichten in Übertragungsdatei zulässig? Ja  Nur sortenrein, z. B. keine Lastgänge = TL und Zählerstände = VL in einer Übertragungsdatei bündeln, wegen Anwendungsreferenz im UNB Segment. Darüber hinaus ist eine sortenreine Trennung des Nachrichtentyps lt. BGM DE1001 je Übertragungsdatei zu gewährleisten. Nein Kurzantwort ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 17:00 Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3 Eingegangen Ist eine Ablesung mit einem Ablesezeitpunkt 23:59 Uhr bei einem iMS erlaubt? Eine Ablesung mit einem Ablesezeitpunkt 23:59 Uhr bei einem iMS ist in der Marktkommunikation nicht erlaubt 15.02.2019 2019-00201 Sehr geehrte Damen und Herren, in der “Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells“ ist auf der Seite 71 und nachfolgend beschrieben, dass die Ablesung zum ersten eines Monats mit der Ablesezeit „00:00“ kommuniziert wird. Aus den Rückmeldungen von unterschiedlichen Marktpartnern haben wir erfahren, dass Marktpartner planen, die Ablesung zu der Ablesezeit „00:00“ immer auf den vorherigen Tag zu buchen und abzurechnen , da der erste noch mit einem Tagesverbrauch gerechnet werden muss (Beispiel statt Ablesedatum 01.01.19 00:00 Uhr zum Abrechnungsdatum 31.12.18 :23:59). Andere Marktpartner planen den echten Tag der Ablesung zur Abrechnung zu verwenden, da dies der Tag der Marktkommunikation ist (Beispiel Ablese- und Abrechnungsdatum 01.01.19 00:00 Uhr). Da das Ablese- und Abrechnungsdatum für gleichlautende Stammdaten in den Prozessen Invoice-Preisprüfung, Memi etc. relevant ist, würden wir gerne von Ihnen wissen, welche der beiden Vorgehensweisen im Sinne der Marktkommunikation korrekt ist. Freundliche Grüße Marc Ritz WVV Abrechnungsservice 2019-02-15 09:41:57 Sehr geehrter Herr Ritz, vielen Dank für die von Ihnen gestellte Frage. Eine Turnusablesung zum Monatsersten bei einem vorhandenen intelligenten Messsystem wird immer mit dem Tagesdatum des Monatsersten und dem Zeitpunkt 00:00 kommuniziert. Eine Übermittlung mit der Uhrzeit 23:59 Uhr und dem Ablesedatum des Vortages ist in der Marktkommunikation nicht vorgesehen. Eine abweichende Uhrzeit von 00:00 des Ablesedatum für einen Zählerstand aus einem intelligenten Messsystem wird zur Zeit bei den folgenden Situationen in der Marktkommunikation benötigt: Erstparametrierung im Zuge des Ersteinbaus  Gerätewechsel oder -Ausbau     Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Marc Ritz Nein Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3 In Bearbeitung Wie sind die Informationen für den Verbrauchsart zu verwenden? Die Verbrauchsart ist mit den tatsächlichen Informationen zu befüllen 07.02.2019 2019-00196 Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Netzbetreiber eines Stadtwerks, das momentan für Abnahmestellen mit Wärmepumpen/Speicherheizungen kein TLP sondern SLP verwendet. Da in der Anwenderhilfe für die Bilanzierungsgrundlage SLP sprich E02 das Element Z64 also Kraft/Licht verwendet wird, haben wir dies auch für unsere Wärmepumpen/Speicherheizungen so in der MaLo hinterlegt. Jetzt haben wir allerdings ein Problem mit einem Händler der uns Netzanmeldungen für Wärmepumpen schickt und diese dann wieder rückabwickelt nur weil die Marktlokation E02/Z64 enthält, obwohl ich ja durch das Lastprofil eindeutig diese Abnahmestelle als Wärmepumpe übermittle. Der Händler akzeptiert nur dann die Bestätigung der Netzanmeldung, wenn ich die Marktlokationsdaten mit der Kombination E02/Z65/Z57 an Ihn schicke. Ist das Zulässig? Oder wie sollte ein SLP - Profil mit Wärmepumpe in der Marktlokation aufgebaut sein? 2019-02-07 09:12:57 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Sie stellen diese Frage unter dem Dokument EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells. Zunächst zur Anwendungshilfe:Die Anwendungshilfe, insbesondere unter dem Kapitel 2 "Umgang mit den neu hinzugekommenen Segmenten" stellt lediglich die initiale Befüllung der neu hinzugekommenen Segmente im Interimsmodell dar, um die Anzahl der notwendigen Stammdatenänderungsmeldungen gering zu halten und trotzdem einen identischen Informationsstand zu den Objekten bei den Marktpartnern zu haben. Wenn wir Ihren Beitrag korrekt interpretiert haben, haben Sie bei sich (Netzbetreiber) die initiale Befüllung nach dieser Logik aufgebaut, ohne die tatsächlichen Verhältnisse an der Marktlokation zu beachten. Dies war nicht die Intension. Falls abweichende Stammdaten an den Objekten hinterlegt werden mussten als in den Regeln zur initialen Befüllung beschrieben sind, müssen für die Synchronisation der Stammdaten entsprechende Stammdatenänderungsmeldungen mit den tatsächlichen Stammdaten vom Verantwortlichen an die berechtigten Marktpartner versendet werden. Zudem existiert keine Vorgabe, die genannten Standardwerte der Stammdaten für die initiale Befüllung im Anwendungsfall Antwort auf Lieferbeginn zu verwenden, sofern diese von den tatsächlichen Gegebenheiten an den Objekten abweichen. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich in Ihrem Fall um eine Wärmepumpe oder Speicherheizung.Somit sollte dann auch die korrekte Information in den Nachrichten enthalten. Dies gilt für bereits zugeordnete Marktlokationen als auch für Marktlokationen welche gerade den Lieferanten wechseln.  Wir würden bei einer Wärmepumpe / Speicherheizung den Code Z65 "Wärme", bzw. Z66 "Kraft/Licht/Wärme" bei gemeinsam gemessenen Marktlokationen, erwarten. Die an der Marklokation vorhandenen Parameter für die Unterbrechbarkeit und Wärmenutzung im Stammdatenaustausch müssen den tatsächlich vorhandenen Stammdaten entsprechen. Ihre EDI@Energy Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Ruisinger Johanna Nein Habe mal einen Antwortvorschlag erstellt. -------------Holger Weickenmeier-------------15.04.2020 10:32 Antwort wurde präzisiert -------------Gregor Scholtyschik-------------22.04.2020 08:30 Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3 Eingegangen Werden Energiemengen nur auf Ebene der Marktlokation versendet? Energiemengen können auf Ebene der Markt- und Messlokation übermittelt werden 26.11.2018 2018-00160 Sehr geehrtes Forum Datenformate, in den folgenden Dokumenten gehen Sie auf die Verwendung von OBIS-Kennzahlen in der Marktkommunikation (z.B. im Nachrichtenformat UTILMD) für unterschiedliche Messwertübermittlungsfälle ein: 1. Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells 2. Codeliste der OBIS-Kennzahlen für den deutschen Energiemarkt (gültig ab 01.04.2019) Am Beispiel des MÜ-E wäre laut dem ersten Dokument auf Ebene der Messlokation maximal folgende OBIS-Kennzahlen zu übermitteln (S. 37): • 1-65:1.8.0 • 1-65:1.8.e • 1-65:1.8.e • 1-65:1.8.63 Energiemengen-OBIS-Kennzahlen sind laut dem ersten Dokument auf Ebene der Marktlokation zu kommunizieren. Laut dem zweiten Dokument (S. 11) sind auch die Energiemengen-OBIS 1-b:1.9.e und 1-b:1.9.e auf Ebene der Messlokation zu übermitteln. Ich bitte um Konkretisierung. Mit Freundlichen Grüßen Alexander Janzen 2018-11-26 12:57:25 Sehr geehrter Herr Janzen, vielen Dank für Ihre Frage. Energiemengen, welche mit der OBIS-Kennzahl 1-b:1.9.e angegeben werden, können auf Ebene der Markt- und Messlokation übermittelt werden. Wenn eine Energiemenge auf Ebene der Messlokation übermittelt wird, dann handelt es sich immer um eine Korrekturenergiemenge.  In dem Kapitel 11 der Anwendungshilfe zu den Datenformaten (Version 1.3, Fehlerkorrektur vom 16. November 2018) ist in Beispielen beschrieben, wann eine Energiekorrekturmenge auf Ebene der Messloaktion übermittelt wird.    Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Alexander Janzen Nein Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3 Eingegangen Ist eine Energiekorrekturmenge beim Gerätewechsel immer verpflichtend zu übermitteln? Eine Energiekorrekturmenge muss beim Gerätewechsel nur bei einem vorhanden Energiefluss- und verbrauch übermittelt werden 19.10.2018 2018-00144 Ist eine Korrekturmenge („Energiemenge in ungemessenem Zeitintervall“) verpflichtend zu übermitteln, wenn Aus- und Einbaudatum nicht lückenlos anschließen? Technisch gesehen kann es bei einem Gerätewechsel (kME/mME) in der Zeit ohne Gerät keine ungemessenen Mengen geben. 2018-10-19 12:13:45 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihren Beitrag. Falls in dem Zeitraum zwischen dem Ausbauzeitpunkt und dem Einbauzeitpunkt eines Gerätewechsels ein Energiefluss und - verbrauch stattgefunden hat, muss eine Energiekorrekturmenge auf Ebene der Messlokation versendet werden. Falls kein Energiefluss - und verbrauch stattgefunden hat, muss auch keine Energiekorrekturmenge versendet werden. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Boris Meyer u.a. Kap. 11.3.2, S. 59, Tabelle Zeile 6: Meldung eines MSCONS-Ersatzwertes Nein Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3 Eingegangen Können Energiemengen auf Ebene der Messlokation übermittelt werden? Korrekturenergiemengen werden auf Ebene der Messlokation versendet 09.10.2018 2018-00133 In den Kapiteln 11.3.2 und 11.4.2 zum Austausch von Stammdatenänderungen und Messwerte NB an LF bei Gerätewechsel wird die MSCONS PI 13009 zur Übermittlung der Energiemenge über OBIS 1-0:1.9.x auf Ebene der Messlokation dargestellt. Gemäß Kapitel 8.1 und 8.2 sind OBIS für Enegiemengen (1-0:1.9.x) ab dem 01.02.2018 nur auf Ebene der Marktlokation verfügbar. Sollte dies zutreffend sein, müsste in den jeweiligen Tabellen in der Zeile 7 die Spalte "Ebene der Markt- oder Messlokation" korrigiert werden. 2018-10-09 16:42:04 Sehr geehrte Marktteilnehmer, in den Kapiteln 11.3.2 und 11.4.2 (Version 1.3, Fehlerkorrektur vom 16. November 2018) der Anwendungshilfe zu den Datenformaten wird unter der laufenden Nummer 7 der Tabelle beschrieben, dass Korrekturenergiemengen auf Ebene der Messlokation versendet werden.  Im Kapitel 8 (Version 1.3, Fehlerkorrektur vom 16. November 2018) der Anwendungshilfe ist zu dem die folgende Textpassage zu finden: "Es sind wie bisher die OBIS-Kennzahlen anzugeben, für die regelmäßig Energiemengen oder Zählerstände ausgetauscht werden. Die OBIS-Kennzahlen, mit deren Hilfe Korrekturenergiemengen auf Ebene der Messlokation in der MSCONS übermittelt werden, werden in der UTILMD nicht angegeben, da es sich nicht um regelmäßig zu übermittelnde Werte handelt. ..." Korrekturenergiemengen werden immer auf Ebene der Messlokation versendet. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik David Lopez-Melon Kapitel 11.3.2 und 11.4.2 in aufgeführter Tabelle die Zeile 7 , Spalte 2 ( Ebene der Markt- oder Messlokation) Nein Nein Nein
QUOTES MIG 1.1 Eingegangen Müssen neue QUOTES nach einer Aktualisierung des Preiskatalogs mit neuen Positionen versendet werden? Versand neuer QUOTES für Marktlokationen, für die neue Positionen eines aktualisierten Preiskatalogs relevant sind 06.02.2019 2019-00195 Hallo FDF, bezugnehmend auf diese Frage: https://www.edi-energy.de/archiv/fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/F004504B8C5F5596C12581E5002CDB1Dadee.html?OpenDocument&area=vwFrage& Wir möchten im Rahmen einer Aktualisierung des Preiskatalogs nur neue Positionen aufnehmen, die noch nicht kommuniziert wurden, also explizit keine Preise anpassen. Es wird also via PRICAT eine neue Preiskatalogversion versendet. Können wir immer noch davon ausgehen, dass hier kein erneuter Versand einer QUOTES zum Abgrenzungsdatum der PRICAT-Version an alle Lieferanten durchgeführt werden muss und somit auch keine gesonderte Abrechnung via INVOIC zum Stichtag? Mit freundlichen Grüßen Paul Koppa GISA GmbH 2019-02-06 09:47:19 Sehr geehrter Herr Koppa, es müssen für die Marktlokationen neue QUOTES versendet werden, für die die neuen Positionen aus der aktualisierten PRICAT relevant sind. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Paul Koppa Nein Nein Nein
QUOTES MIG 1.1 Abgeschlossen Ist die Segmentwiederholungen UNH erlaubt? QUOTES-Datei darf mehrere Nachrichten enthalten 18.06.2018 2018-00053 Segmentwiederholungen UNH doch erlaubt? 2018-06-18 15:14:45 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, in einer QUOTES-Datei dürfen mehrere Nachrichten (mehrere UNH) enthalten sein, so wie es in den Allgemeinen Festlegungen festgelegt ist. In den Nachrichtenbeschreibungen (MIG) liegt der Fokus auf der Nachricht, deshalb ist die Wiederholung im MIG beim UNH-Segment mit 1 angegeben. Die Dateiebene wird dort nicht betrachtet. Mit freundlichem Gruß, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Madeleine Meier Hallo, wir erhalten "aggregierte" QUOTES Z29, heißt es sind mehrere Z29 Vorgänge und damit mehrere UNH Segmente enthalten. Diese können vom System nicht verarbeitet werden. Laut QUOTES Mig v1.1 sind Wiederholungen des UNH Segments unzulässig (MaxWdh = 1). Die Allgemeinen Festlegungen v4.4 scheinen dem auf Seite 17 zu widersprechen: "Mehrere Nachrichten in Übertragungsdatei zulässig?" --> Ja Wie ist es denn richtig? Danke im Voraus Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:59 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Warum werden in den Stammdaten die tatsächlichen Eigenschaften der Geräte kommuniziert? Die Abrechnungsrelevanten Informationen müssten dann an der MeLo, MaLoscharf vorliegen. In der WiM noch eine andere Logik notwendig. 05.02.2019 2019-00193 Bei Bestätigungen der Netzanmeldung oder Informationen zu Zählerwechseln geben viele Netzbetreiber alle möglichen Eigenschaften der Zähler an, unabhängig davon, ob diese Abrechnungsrelevant sind. Beispiele: 1.) Angabe durch NB: EHZ, Mehrtarif, Zweirichtungszähler, Maximumerfassung für die Abrechnung werden durch den NB genutzt: EHZ, Zweirichtungszähler Wie soll ich hier als Lieferant erkennen, welche der Eigenschaften tatsächlich genutzt und auch abgerechnet werden? Die einzige Chance ist es über die angegebenen OBIS-Kennzahlen zu erkennen, welche Zählwerke tatsächlich abgerechnet werden. Hier wäre es einfacher, wenn nur die abrechenbaren Eigenschaften angegeben werden. 2.) der NB gibt jeden Zähler mit 6 Vorkommastellen und 3 Nachkommastellen an, für die Abrechnung nutzt er aber keine Nachkommastellen. Bei den elektronischen Zählern bzw. modernen Messeinrichtungen sind für den Kunden am Stand auch keine Nachkommastellen erkennbar. Hier führt es beim Datenaustausch jedes mal zu Konflikten, wenn ein Marktpartner (hier LF) die Nachkommastellen führt und der NB nicht. Auch hier wäre es einfacher, wenn der NB nur die Stelligkeit angibt, die er auch tatsächlich nutzt. Ich habe diese Frage schon einmal im Forum gestellt. Damals erhielt ich die Antwort, dass der LF aus den angegebenen technischen Eigenschaften ja z.B. die Ablesekarte für den Kunden generieren kann. Die Angabe des Kunden mit Nachkommastellen wird aber vom Netzbetreiber gar nicht akzeptiert - nützt also weder dem LF noch dem Kunden etwas. Die sinnvolle Alternative scheint mir hier nur, das auch das übermittelt wird, was genutzt wird. 2019-02-05 10:04:34 Sehr geehrter Makrteilnehmer, wenn die Stammdaten der Geräte an der Messlokation mit den abrechnungsrelevanten Stammdaten gefüllt werden sollten, dann hätten wir je Prozess und Marktlokation unterschiedliche Ausprägungen der Stammdaten. Dies wären dann auch keine Stammdaten, sondern Abrechnungsdaten.  Bei Messlokationen, welche mehreren Marktlokationen zugeordnet sind, müsste der NB und der LF die "Stammdaten" dann Marktlokationsscharf vorhalten. Denn für die eine Marktlokation können ganz andere Anforderungen vorliegen, als für die andere Marktlokation. In der WiM ist es wichtig die tatsächlichen Stammdaten zu kennen und getrennt davon die tatsächlichen Anforderungen. Letzteres wird in der UTILMD ab dem 01.12.2019 deutlicher mitgeteilt. Heute haben wir hier in den selben Datenelementen unterschiedliche Ausprägungen der Informationen. Das hat immer wieder zu Verwirrungen geführt. Ihre Anforderungen würde dann diese Unschärfe weiter forcieren. Das grundlegende Problem, dass Sie gerne wissen möchten was abgerechnet wird, können wir sehr gut nachvollziehen und war auch schon mehrfach Gegenstand der Diskussionen. Hierzu wäre es notwendig ein Preisblatt einzuführen. Ähnlich dem für mME / iMS. Hierzu fehlt der EDI jedoch die prozessuale Vorgabe. Zu den Vor- und Nachkommastellen. Auch hier sind die am Gerät vorhandenen Werte zu benennen. Diese haben nichts mit der Abrechnung zu tun. Die Abrechnung kann sich nicht nach den Gerätedaten richten. Wenn dies der Fall wäre, dann würden wir bei einem Gerätewechsel, wenn sich die Nachkommastellen ändern, eine Abrechnung benötigen. Wie das funktionieren soll, wenn hier mehrere Messeinrichtungen für eine Marktlokationen Werte liefern und diese noch unterschiedliche Nachkommastellen haben, übersteigt unsere Phantasie.  Regeln für die Abrechnung müssen von den Stammdaten unabhängig sein.  Ihre Angaben würden wir so interpretieren, das Sie zumindest einem NB unterstellen, dass dieser immer die gleichen Vor- und Nachkommastellen verwendet. Wenn dies so sein sollte, dann ist dies kein Formatproblem. Hier hilft nur Rücksprache mit dem NB. Auch wenn ein NB keine Werte mit Nachkommastellen akzeptiert, stellt das kein Formatproblem da.  Wenn dies bei z. B. einem NB der Fall sein sollte, so hilft es nicht die Formate an Gepflogenheiten anzupassen, welche ggf. nicht Format- oder auch Prozesskonform gelebt werden.  Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Karin Hummitzsch verschiedene Stellen, die Zählereigenschaften angeben Nein Himmel... nochmal... so ein Stuss. Bitte mal lesen ob man das so schreiben kann. Ich hatte ja eine ganz andere Wortwahl in den Fingerspitzen. Eigentlich müsste man schreiben. "Such Dir einen Dienstleister der sein Geschäft versteht" Sorry... das musste raus. -------------Holger Weickenmeier-------------05.02.2019 10:19 ich finde das gut und auch zurückhaltend, wenn man die Frage liest -------------Jessica Riekhoff-------------13.06.2019 09:34 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Ist die Angabe des Netzanschlusseigentümers in der Anmeldung E/G verpflichtend? Gemäß des AHBs muss kein Netzanschlusseigentümer angegeben werden 16.10.2018 2018-00138 Hi zusammen, heute ist der Netzbetreiber verpflichtet in einer EoG Z36 den Eigentümer/Anschlussnehmer mitzuteilen? darf der Lieferant explizit hierauf bestehen? insbesondere wenn der Nutzer nicht bekannt ist? oder muss der Lieferant mit einer EoG GP Unbekannt leben und ohne Infos zurechtkommen und von selbst die Leeranlagenrecherche beauftragen? besten Dank im Voraus für eine Antwort 2018-10-16 12:11:49 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Sie sprechen mit Ihrem Anliegen den Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 11013 an. Laut dem AHB ist das SG12 Netzanschlusseigentümer mit "Kann" definiert. Somit ist es dem Versender überlassen, ob dieser das Segment befüllt.  Die Formate bilden die Anforderungen aus den Prozessen ab. Aus diesen lässt sich keine Anforderung, wie von Ihnen angedacht, ableiten. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Dennys Goeres Seite 72 Eigentümer ist als Kann/Muss Feld ausgewiesen - was ist nun richtig? Nein Die Frage finde ich lustig. Die kommt, laut Anfragenden, aus dem Haus welches dieses Kann damals da rein gebracht hat. :-) -------------Holger Weickenmeier-------------17.10.2018 15:04 -------------Jessica Riekhoff-------------17.10.2018 16:00 jaja... kommt immer wieder Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f In Bearbeitung Muss die Adresse (NAD) in der Zuordnungsliste identisch gefüllt sein wie in der Antwort auf die Anmeldung? Laut Definition der Zuordnungsliste sind dies die Abgestimmten Stammdaten aus den Wechselprozessen 05.09.2018 2018-00110 Sehr geehrtes Forum-Team, Ein Lieferant bemängelt, dass wir als VNB in der Anmeldebestätigung den Ortsteil der Lieferanschrift versenden, jedoch nicht in der Zuordnungsliste. Die Regelungen zum Ortsteil sind in den allg. Festlegungen hinterlegt. Innerhalb des AHB wird lediglich das Datenelement 3042 (Straße) aufgeführt. Ist der Ortsteil immer mitzugeben wenn eine Adresse mit Straße kommuniziert wird und somit auch zu Füllen bei Zuordnungslisten? Die APERAK-Prüfung (Z29) greift bei derartigen Fällen nicht, da die Bedingungen mit Angaben von Straße, Hausnummer erfüllt werden. 2018-09-05 11:37:14 Sehr geehrter Marktpartner, laut der Definition sind in der Zuordnungsliste die abgestimmten Stammdaten zu füllen. Wenn Sie in der Zuordnungsliste abweichende Stammdaten verwenden, so wird dies beim LF eine Abweichung ergeben.  Das Weglassen des Ortsteils ist eine Änderung der Stammdaten. Wenn es keinen Ortsteil mehr gibt, dann ist dies mittels SDÄ mitzuteilen und die Stammdaten wieder gleich zu ziehen. Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Jörg Gruchenberg Nein Bitte vor veröffentlichen noch die Konversation mit dem Fragenden lesen. Der will einfach nicht.... -------------Holger Weickenmeier-------------07.09.2018 11:03 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Welche Nachricht ist bei einer Kündigung eines LRV zu senden? Es gibt für diesen Fall keinen Prozess und somit auch keinen Anwendungsfall 25.05.2018 2018-00038 Welche UTILMD kann seitens des Netzbetreibers versendet werden, wenn dem Lieferanten der Lieferantenrahmenvertrag fristlos gekündigt wurde? Wir haben einem Lieferanten fristlos den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, aufgrund von ausstehender Forderungen. Wir sind Netzbetreiber und haben somit keine Möglichkeit, eine UTILMD für die Beendigung der Zuordnung zu senden. Der Lieferant widerspricht jetzt mit negativer REMADV unseren Endabrechnungen mit der Begründung, er möchte gerne eine Abmeldung vom Netz --> eine ZC8 Beendigung der Zuordnung. Systembedingt ist uns das jedoch nicht möglich, da es sich bei einer ZC8 ja nur um eine Informationsmeldung handelt. Diese Informationsmeldung kann ich nur erzeugen, wenn ich zwar eine neue Anmeldung aber keine Abmeldung vorliegen habe. Jetzt meine Frage: "Was kann ich als Netzbetreiber für eine Meldung/UTILMD an den gekündigten Lieferanten schicken, wenn ihm der Lieferantenrahmenvertrag fristlos gekündigt wurde?" Vielen Dank für Ihre Hilfe. Stefanie Schmied 2018-05-25 09:23:26 Sehr geehrte Frau Schmied, vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Dantenformate. Einen Anwendungsfall für Ihre Konstellation können wir Ihnen nicht nennen. Für den Fall einer Kündigung eines LRV und der damit einhergehenden Beendigung der Belieferung gibt es keinen Prozess. Aus diesem Grund ist von der PG EDI@Energy auch kein Anwendungsfall generiert worden. Weitere Fragen können wir im Forum Datenformate nicht beantworten, da diese prozessual behaftet sind. Hierzu wenden Sie sich bitte an die PG Umsetzungsfragen beim BDEW.  https://www.bdew.de/service/umsetzungsfragen-zu-marktprozessen-und-datenformaten/ Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Stefanie Schmied Nein Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Wie wird mit Großkunden-PLZ Adressen in den NAD Segmenten umgegangen? Jede Adresse mit einer Großkunden-PLZ hat auch eine "normale" Adresse 24.05.2018 2018-00036 Ein Kunde von uns hat seine Adresse für Rechnungen und Ablesekarten geändert. Straße und Postfach gibt es nicht mehr, sonder nur noch eine Großempfänger-PLZ. Sind Straße oder Postfach in diesem Fall dennoch Pflichtangaben in der NN-Anmeldung oder bei Stammdatenänderungen? 2018-05-24 08:23:29 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Wie mit Adressen in den NAD Segmenten umzugehen ist, ist unter anderem in den Allgemeinen Festlegungen (Vers. 4.4 im Kapitel 1.17 "Darstellung von Adressen") beschrieben. In der Datenelementgruppe C059 “Straße“ wird die Straße, Hausnummer incl. Zusatzangaben sowie der Ortsteil angegeben. Bei Adressen (gilt nicht für NAD+MR und NAD+MS in der INVOIC), die über eine Großkundenpostadresse verfügen, muss die Anschrift mit Straße oder Postfach verwendet werden. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Stefanie Pasewald Nein An Jessica zum validieren gegeben -------------Holger Weickenmeier-------------24.05.2018 09:40 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Wir erhalten "Dummywerte" in einer Anfrage. Wie ist damit umzugehen? Dummywerte sollten in keinen Nachrichten vorhanden sein 24.04.2018 2018-00013 Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Lieferant bekommen in diversen E35 Meldungen von anderen Lieferanten für den Meldepunkt ungültige Werte zugesendet. Laut Aussage der Marktpartner handelt es sich dabei um Dummydaten da ja die wahren Werte nicht bekannt sind. Beispiel mit Zeilenumbruch: ... LOC+172+10000000070' RFF+Z13:11016' CCI+++Z15' SEQ+Z01' CCI+Z01++Z30' SEQ+Z03' RFF+AVE:10000000070' ... Sind solche Dummywerte zulässig und dürfen in Marktnachrichten verwendet werden oder sind diese Segmente nicht zu befüllen wenn die Werte nicht bekannt sind. Aus unserer Sicht sollten solche Werte nicht verwendet werden. Es würde auch Sinn machen einen eigenen APERAK-Code einzuführen mit dem ungültige Marktlokationen abgelehnt werden können, da durch die Prüfziffer eine Validierung gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Jacob Gottwald 2018-04-24 10:39:09 Sehr geehrter Herr Gottwald, vielen Dank für Ihren Beitrag. In der Kündigung ist die ID der Marktlokation bzw. ID der Messlokation mit "Kann" ausgeführt. Da eine Falsche Information nicht zwingend zu einer Ablehnung führt, ist eine Einführung einer APERAK hier nicht sinnvoll. Wie zu identifizieren ist, ist in den Festlegungen definiert. Für GPKE und GeLiGas ist die ID der Marktlokation keine Vorraussetzung. Es muss weiter über andere Angaben identifiziert werden. Hier kann es durchaus zu einer Identifikation kommen. Ein befüllen einzelner Segmente mit "Dummywerten" erachten wir als kritisch. Dies sollte vom Versender bereinigt werden.  Viele GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Jacob Gottwald - Nein Antwortvorschlag erstellt und an Jessica zum gegenlesen gegeben. -------------Holger Weickenmeier-------------24.4.2018 17:0 Nein Nein
UTILMD AHB GPKE / GeLi Gas 6.0f Abgeschlossen Wie sollen im Datenaustausch die MaLo/MeLo-Beziehungen (CCI+Z01 und SEQ+Z05/Z06) bei kaskadierten Modems und bei Rundsteuerempfängern übertragen werden? Eine Kommunikationseinrichtung oder eine Steuereinrichtung wird den Geräten zugeordnet, an welche diese angebunden sind 17.04.2018 2018-00005 Guten Tag, wie sollen im Datenaustausch die MaLo/MeLo-Beziehungen (CCI+Z01 und SEQ+Z05/Z06) bei kaskadierten Modems und bei Rundsteuerempfängern übertragen werden? Beispiel: MeLo1 = Zähler 0815 und Modem 0815 --> MaLo 1 MeLo2 = Zähler 0816 --> MaLo2 Das Modem ist auf beiden Zählern geschaltet. 1. Variante: MaLo 2 --> Zuordnung zur MeLo1 (wegen Modem/Rundsteuerempfänger) und MeLo2 2. Variante: MaLo 2 --> MeLo2 3. Variante: separate MeLo (MeLo3) für das Modem/Rundsteuerempfänger aufbauen und der MaLo1 und 2 zusätzlich zuordnen Uns ist unklar, wie hier Verfahren werden soll. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Aus unserer Sicht kann ein technisches Gerät nur eine MeLo Zuordnung besitzen. Aktuell kann im SEQ+Z05/Z06 nicht auf eine weitere MeLo referenziert werden. Bitte veröffentlichen Sie eine einheitliche Vorgehensweise. Freundliche Grüße André Koepsel enercity netz 2018-04-17 09:10:46 Sehr geehrter Herr Koepsel, vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Kommunikationseinrichtung und die Steuereinrichtung werden keinen Messlokationen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf das bzw. die Geräte. Diese Zuordnung erfolgt mit dem Segment SG8 RFF+MG in den SEQ+Z05/Z06 (Kommunikationseinrichtungsdaten / Daten der technischen Steuereinrichtung)  Dieses RFF kann bis zu 9 mal angegeben werden, so dass Sie hier bis zu 9 Gerätenummern angeben können.(Anmerkung: Sollte z.B. eine Kommunikationseinrichtung mehr als 9 Geräten (Zählern) zugeordnet sein, so ist das gesammte SEQ zu wiederholen) In keinem Fall ist für eine Kommunikationseinrichtung oder Steuereinrichtung eine einene Messlokation anzulegen. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Andre Koepsel Siehe angefügte Datei Nein An Jessica zum gegenlesen weitergeleitet -------------Holger Weickenmeier-------------17.4.2018 10:58 Nein Nein
Codeliste der europäischen Ländercodes 1.0 Abgeschlossen Ist der Ländercode UK für Großbritannien richtig? Großbritannien hat den Ländercode GB 18.01.2019 2019-00183 Gemäß dem selbst gewählten Bezug im Dokument auf "Liste der europäischen Ländercodes nach ISO 3166-1 alpha-2 codes" ist der Ländercode für Großbritannien mit UK falsch angegeben. Nach einer Veröffentlichung, die ich unter https://de.wikipedia.org/wiki/ISO-3166-1-Kodierliste vorgefunden habe, ist die hauptsächlich zu verwendende Abkürzung GB. UK wäre bestenfalls in Ausnahmefällen, z. B. für SWIFT, überhaupt noch zulässig. Bitte ändern Sie die Codeliste entsprechend ab, da die Quellsysteme auf die offizielle Liste, die Konverter aber wohl auf die BDEW-Liste ausgelegt sind und es dadurch zu negativen CONTRL gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Heike Germo 2019-01-18 16:05:22 Sehr geehrte Frau Germo, vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fehler in der Codeliste der europäischen Ländercodes wird mit einer konsolidierten Lesefassung mit Fehlerkorrekturen behoben. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Beate Becker Beate Becker Beate Becker Heike Germo Seite 2 und Seite 3 Nein Nein Nein
ORDERS / ORDRSP AHB Geschäftsdatenanfrage 1.4a Eingegangen Welcher Meldepunkttyp soll bei Anfragen zu Zählerständen genutzt werden? Zählerstände werden mit der ID der Messlokation angefragt 17.01.2019 2019-00181 Ist es so gewollt, dass der Lieferant Zählerstände via MaLo ID anfordern kann? (im weiteren Sinne dann auch Energiemengen via MeLo ID) 2019-01-17 15:10:51 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, bei Anfragen zu Messwerten soll jeweils der Meldepunkttyp verwendet werden, mit dem auch die Antwort per MSCONS gesendet wird. Für eine Anfrage zu Zählerständen wird die ID der Messlokation verwendet. Die Anfrage zu Energiemengen erfolgt über die Angabe der ID der Marktlokation. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Stefan Lange Kapitel 3.1.2. Anfrage zur Übermittlung von Messwerten und Stammdaten im Folgeprozess Prüfidentifikator 17102: Anfrage von LF an NB: BGM: 7 IMD: Z12 – Zählerstandsanfrage LOC: Meldepunkt (MaLo ID oder MeLo ID oder Tranche) -> Inhaltlich widerspricht es sich doch, zumal die Antwort dann via PI 13002 an die zugehörige MeLo versendet werden muss (siehe MSCONS AHB 2.2h Kapitel 6.1) Aus dem AHB ORDERS Dokument geht auch nicht hervor, dass bei Z35 (Energiemenge Einzelwert) anfragen im gleichen PI 17102 die MaLo ID verwendet werden muss. Also man könnte Theoretisch auch via MeLo ID anfordern. Nein Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3e Abgeschlossen Wie groß muss der Abstand zwischen zwei Vorgängen sein um einen Zuordnungsfehler zu vermeiden. Der "ausreichende Abstand" ist absichtlich nicht exakt spezifiziert 11.01.2019 2019-00179 In Kapitel 3.1.3.3 ist beschrieben, dass ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen zwei Versändevorgängen einzuhalten ist. Wie groß muss dieser ausreichende Abstand sein damit eine Ablehnung mittels APERAK aufgrund Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden kann? Es gibt im Forum bereist ein Frage mit Ähnlichem Bezug. https://www.edi-energy.de/index.php?id=40&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=30&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=show&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Frage&cHash=dc46020fbe7429ee55caa3fda46c60ab Hier wird in der Antwort auf den zeitlichen Abstand verwiesen, jedoch auf eine Frist nicht eingegangen. 2019-01-11 18:05:34 Sehr geehrter Marktpartner, der ausreichende Abstand zwischen zwei Versandvorgängen ist absichtlich nicht exakt spezifiziert.  Im Kapitel 1,2 finden Sie folgenden Absatz: Nach Erhalt einer Empfangsbestätigung (erfolgreicher Syntaxprüfung) kann der Empfänger vonder ordnungsgemäßen Weiterverarbeitung seiner Übertragungsdatei beim Empfänger ausgehen,solange er keine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung per APERAK erhält. Erhält er eine APERAK, sokann er nur von einer ordnungsgemäßen Verarbeitung der Geschäftsvorfälle seiner Übertragungsdateiausgehen, auf die sich kein Verarbeitbarkeitsfehler bezieht. Hieraus kann man ableiten, dass sobald die Frist, in welcher einer APERAK eintreffen könnte, abgelaufen ist, ein Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden kann. Da in den meisten Fällen eine Verarbeitung beim Empfänger in viel kürzerer Zeit geschieht, ist es nicht sinnvoll durch Regeln eine "harte Frist" vorzugeben. Hier liegt es in der Verantwortung des Versenders ob er möglichst schnell seine Informationen versenden will um eine hohen Synchronisationsgrad an Information zwischen sich und dem Empfänger zu haben und damit ein etwas höheres Risiko eingeht sozusagen unberechtigte Zuordnungsfehlermeldungen zu erhalten, oder er die vorgenannten Fristen vollständig abwartet, um möglichst keine unberechtigte Zuordnungsfehlermeldungen zu erhalten; und damit einen längeren Zeitraum beim Empfänger und sich unterschiedliche Informationen vorliegen zu haben. Je kürzer die "Wartezeit", umso wahrscheinlicher wird es werden, dass ein Zuordnungsfehler entstehen kann. Je länger die "Wartezeit" umso später liegen die Informationen des zweiten Vorgangs vor und umso später beginnen die dafür geltenden Fristen zu laufen, d. h. umso länger dauert es, gemessen von Versandzeitpunkt des ersten Vorgangs, bis der Zeitpunkt erreicht ist, zu dem eine ggf. für die Antwort des Empfängers des zweiten Vorgangs festgelegte Frist verstrichen ist. Es liegt nun im Ermessen eines jeden Marktpartners, welchen zeitlichen Abstand (= "Wartezeit") er für aufeinander aufbauende Nachrichten einstellt.  Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Holger Weickenmeier 3.1.3.3 Vermeidung von Zuordnungsfehlern Damit nur berechtigte Zuordnungsfehler gemeldet werden, sind alle Marktpartner verpflichtet, eine zeitnahe Pflege (Aufbau, Aktualisierung etc.) der Objekte in ihrem IT-System durchzuführen und eingehende Geschäftsvorfälle unmittelbar so abzulegen, dass diesen die neu eintreffenden Geschäftsvorfälle zugeordnet werden können. Zur Vermeidung von unnötigen aber berechtigten Zuordnungsfehlermeldungen wird insbesondere dem Absender von Geschäftsvorfällen, die sich auf einen anderen von ihm versandten Geschäftsvorfall beziehen, empfohlen, einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen beiden Versendevorgängen einzuhalten. Nein Die Frage kam aus der UF Gruppe, da Herr Gruchenberg mit den Antworten aus den Fragen https://www.edi-energy.de/index.php?id=40&tx_bdew_bdew[uid]=31&tx_bdew_bdew[action]=show&tx_bdew_bdew[controller]=Frage&cHash=a7daec716ce21e8ef53f65ae10d8f60f und https://www.edi-energy.de/index.php?id=40&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=30&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=show&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Frage&cHash=dc46020fbe7429ee55caa3fda46c60ab nicht zufrieden war. In der UF hat man dies dann eher als "Formatthema" gesehen, da es in der CONTRL-APERAK beschrieben ist. Die Frage habe ich (Weickenmeier) stellvertretend eingereicht. Hier mein Antwortvorschlag. Sorry, dass ich dies stressen muss. Ich habe mich nun schon einige Zeit davor gedrückt. -------------Holger Weickenmeier-------------11.01.2019 18:05 -------------Stefan Seidel-------------14.01.2019 11:13 ein wenig angepasst Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Eingegangen Wann ist in der CONTRL der Fehlercode „2“ (Syntax-Version oder -ebene nicht unterstützt) zu verwenden? Im EDI@Energy-Subset kann dieser nur bei einem Verstoß gegen die Vorgabe, die Syntaxversion 3 zu verwenden, eingesetzt werden. 27.12.2018 2018-00172 Sehr geehrte Damen und Herren, wir fragen uns, wann der Errorcode: "2 Syntax-Version oder -ebene nicht unterstützt Mitteilung, dass die Syntax-Version und/oder -ebene Empfänger nicht unterstützt wird." zu verwenden ist bzw. welches Fehler zu validieren ist? Bezieht sich diese Prüfung ausschließlich auf UNH-S009-0057 --> Versionsnummer der zugrundeliegenden BDEW-Nachrichtenbeschreibung? Kann hier alternativ zum Fehlercode 2 auch der Fehlercode "12 Ungültiger Wert Mitteilung, dass der Wert eines einfachen Datenelements, einer Datenelementgruppe oder eines Gruppendatenelements nicht den entsprechenden Spezifikationen entspricht." verwendet werden? Danke Mit freundlichen Grüßen Mario Müller 2018-12-27 13:56:48 Sehr geehrter Müller, die Syntax-Version wird in DE0002 des UNB-Segments angegeben. Wird dort nicht, wie laut Allgemeinen Festlegungen (vgl. Version 4.4 auf Seite 42) für die Nachrichten des EDI@Energy-Subsets vorgeschrieben die „3“ genannt, dann ist dies ein Verstoß gegen die Syntaxvorgaben von UN/CEFACT.Würde eine Nachricht Segmente in der Ebene enthalten, in der diese in dem genannten Nachrichtentypen in der Syntax-Version 3 entsprechend der UN/CEFACT Vorgaben nicht vorkommen dürfen, so wäre dies der zweite Anwendungsfall für diesen Syntaxfehler-Code. Da gemäß der CONTRL-Ausprägung innerhalb des EDI@Energy-Subsets der Code „2“ aber nur im UCI-Segment und somit für Fehler auf „Übertragungsdatei-Ebene“ (Übertragungsdatei = interchange) übermittelt werden darf, müssten diese Fehler mit Hilfe andere Codes übertragen werden.Ein Verstoß gegen die Versionsnummer, die im DE0057 einer Nachricht des EDI@Energy-Subsets zu stehen hat, ist ein Verstoß auf Ebene der Nachricht (= message) und muss damit im UCM-Segment der CONTRL mitgeteilt werden. Hier steht der Code „2“ aber nicht zur Verfügung, so dass diese Fehlerart mittels des von Ihnen genannten Codes „12“ zu melden ist. Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Mario Müller Seite 5, Element 0085 Nein veröffentlicht -------------Stefan Seidel-------------02.01.2019 12:08 überarbeitet -------------Klaus Keller-------------02.01.2019 11:45 Antwortvorschlag erstellt -------------Stefan Seidel-------------27.12.2018 16:55 Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Gibt es eine 1zu1 Beziehung zwischen Prüfidentifikator und Geschäftsvorfall ? Nein, es können n Geschäftsvorfälle unter einem Prüfidentifikator abgebildet sein. 04.09.2018 2018-00107 Widersprüchliche Angaben Sehr geehrte Damen und Herren, Im "APERAK / CONTRL AHB 2.3d" schreiben Sie im Kapitel 3.1.2 AHB-Prüfung "Jeder Geschäftsvorfall einer Übertragungsdatei muss den entsprechenden Prüfidentifikator enthalten" Den Satz sagt aus, dass es pro Geschäftsvorvall einen Prüfidentifikator geben muss In der MSCONS ist der Prüfidentifikator im SG1-RFF. Die Wiederholung sitzt hier auf 1. Somit wäre jede MSCONS genau ein Geschäftsvorfall. In den allgemeinene Festlegungen schreiben Sie im Kapitel 1.22 Datenaustauschstruktur und Servicesegmente allerdings das Gegenteil. Laut Seite 16 wären mehrere Geschäftsvorfälle für eine MSCONS möglich. Wären Sie bitte so gut und würden mich aufklären, was nun massgeblich ist? Danke, Viele Grüße Mario Müller 2018-09-04 06:14:08 Hallo Herr Müller, Ihre Schlußfolgerung: "Jeder Geschäftsvorfall einer Übertragungsdatei muss den entsprechenden Prüfidentifikator enthalten" Den Satz sagt aus, dass es pro Geschäftsvorvall einen Prüfidentifikator geben muss ist falsch, da es auch möglich ist (insbesondere bei der MSCONS ist dies der Fall), daß durch das EDIFACT-Datenmodell n Geschäftsvorfälle unter einem Prüfidentifikator übertragen werden. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Mario Müller allgemeinene Festlegungen Kapitel 1.22 APERAK / CONTRL AHB 2.3d" Kapitel 3.1.2 AHB-Prüfung MSCONS MIG Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:21 Antwortvorschlag eingefügt -------------Stefan Seidel-------------02.01.2019 11:24 endlich veröffentlicht... Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Ist der String „??“ in einer EDIFACT-Datei ein Syntaxfehler? Nein;Wenn ? als Freigabezeichen festgelegt ist, bedeutet dies, dass nur dass ein ? übertragen werden soll; ist das ? im UNA nicht als eines der Trennzeichen definiert werden dadurch zwei ? übertragen 30.08.2018 2018-00103 Wir erhalten eine Aperak Z10 mit folgendem Eintrag FTX+AAO+++Lieferbeginn ab 01.08.2018 mit anderer Gerätenummer. Gerätewechsel vor dem 01.08.2018??' Wegen der 2 Fragezeichen in dem FTX Segment, versenden wir eine negative Contrl, da die Fragezeichen als Programmierzeichen interprtiert werden. Der sendende MP beharrt auf seine 2 Fragezeichen mit der Begründung "Da hier eine Frage gestellt wurde, wurde das erste Fragezeichen als Freigabezeichen verwendet, um dem zweiten Fragezeichen seine normale Bedeutung zurückzugeben. Nur ein Fragezeichen hätte die Funktion des Hochkommas als Segment-Endezeichen aufgehoben. " Liegen wir mit der negativen Contrl richtig oder hat der Marktpartner recht? Vielen Dank. 2018-08-30 15:32:09 Sehr geehrter Fragesteller, der MP hat Recht. Wenn er ein ? in einer EDIFACT-Nachricht übertragen möchte und dabei die Standardtrennzeichen verwendet, die da lauten: +.? ' (vgl. Allgemeine Festlegungen Kapitel „Service-Segmente“, und somit das ? eines der Trennzeichen ist, so hat er das Freigabezeichen (= besondere Art eines Trennzeichens = ?) dem ?, das er übertragen möchte voranzustellen. Ihre CONTRL ist somit nicht gerechtfertigt. Freundliche Grüße,Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Stefan Losert Nein veröffentlicht nach Prüfung ----------Klaus Keller-------------02.01.2019 12:10 Antwortvorschlag erstellt -------------Stefan Seidel-------------02.01.2019 11:52 Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Warum wird im UNB-Segment eine 2stellige Jahrezahl verwendet ? Erläuterung der unterschiedlichen Jahresangaben im UNB- und DTM-Segment 29.08.2018 2018-00102 Vereinfachung Sehr geehrte Damen und Herren, wird eine APERAK erstellt, so muss das DTM+137 gefüllt werden Das Datum soll im Format CCYYMMDDHHMM angegeben werden Dieses Datum setzt sich aus den UNB-Felder der Originalnachricht zusammen: UNB-S004-0017 Datum der Erstellung UNB-S004-0019 Uhrzeit der Erstellung Das UNB-S004-0017 hat das Format JJMMTT In der APREAK soll aber JJJJMM.... angegeben werden Somit muss bei Entwicklungen immer "hart codiert" eine "20" vorangestellt werden. Wäre es möglich, entweder das Format im UNB der Eingangsnachricht von JJMMTT --> JJJJMMTT oder das Format in der APREK von JJJJMM.... --> JJMM zu ändern. Das würde Entwicklungsaufwand sparen. Danke, Viele Grüße Mario Müller 2018-08-29 07:51:49 Hallo Herr Müller, die Angabe einer zweistelligen Jahreszahl im UNB-Segment stammt noch aus dem alten Jahrtausend und ist unveränderter Bestandteil der UN/EDIFACT-Vorgaben für die Datumsangabe in UNB-S004-0017. Die bewährte Angabe vollständiger Jahresangaben in den DTM-Segmenten hat nach unserer Einschätzung Vorrang vor dem beherrschbaren IT-Aufwand zur von Ihnen genannten Datumserweiterung. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Mario Müller APERAK AHB, DTM+171 Referenzdatum/-uhrzeit Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:12 Antwortvorschlag ergänzt -------------Stefan Seidel-------------02.01.2019 11:27 Antwort endlich veröffentlicht Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Führen zu viele Segmentwiederholungen, welche durch eine Bedingung eingeschränkt sind, zu einer APERAK Z29? Zu viel gesendete Informationen sind zu ignorieren 04.06.2018 2018-00044 Sehr geschätztes Forum-Team. Einer unserer Marktpartner sendet uns Ablehnungen auf EoG-Anmeldungen (Prüfi 11015) mit insgesamt zwei LOC+172-Segmenten im Vorgang. Gemäß UTILMD-AHB GPKE/GeLiGas (konsolidierte Lesefassung vom 26.03.2018) gilt für die durch das Segment LOC+172 zu eröffnende SG5 "Meldepunkt" für diesen Anwendungsfall die Bedingung [61] "Segmentgruppe ist genau einmal je SG4 IDE anzugeben". Unsere AHB-Prüfung setzt auf dieser Bedingung auf und lehnt deshalb beim Prüfi 11015 einen Geschäftsvorfall mit zwei LOC+172-Segmenten innerhalb der SG4 (entspricht mehr als einer SG5 innerhalb der SG4) mit Fehlercode Z29 ab. Der Marktpartner reklamiert unsere AHB-Fehlermeldung unter Verweis auf die Regelung, daß eine zuviel gesendete Information (in diesem Fall die Angabe eines zweiten Meldepunktes) vom Empfänger zu ignorieren ist (EDI@Energy CONTRL (Syntax Version 3) / APERAK Anwendungshandbuch vom 01.04.2017, Kap. 3.1.2, S. 17, Absatz 2, Satz 2). Wir hingegen sind der Auffassung, daß in diesem speziellen Anwendungsfall (Prüfi 11015) unter Berücksichtigung der gegebenen AHB-Bedingung [61] die zuviel gesendete Information die durch den Prüfi vorgegebene AHB-Prüfschablone verletzt und somit zum AHB-Fehler Z29 führt. Eine Klarstellung von Ihrer Seite, welches Vorgehen hier tatsächlich angewendet werden soll (AHB-APERAK oder zweites LOC+172-Segment ignorieren) würde uns entschieden weiterbringen. Vielen Dank im voraus und Beste Grüße Andreas Brardt 2018-06-04 15:34:56 Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie eine Verarbeitbarkeitsfehlermedlung durchzuführen ist, ist im CONTRL / APERAK AHB beschrieben. (Hier Version 2.3d) Im Kapitel 3.1.2 "AHB-Prüfung" ist beschrieben wie diese anzuwenden ist. Hier findet sich folgender Abschnitt. (Auszug) Enthält ein Geschäftsvorfall weniger Informationen, als er gemäß der AHB-Vorgabe enthalten muss, soist er abzulehnen. Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikators nichtenthalten sein sollten vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind. Ist aufgrund desPrüfidentifikators die für den Anwendungsfall beschriebene Ausgestaltung der Prüfschablone aufgrundder im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen und der Abhängigkeiten nicht eindeutig, soentscheidet der Empfänger des Geschäftsvorfalls welche Informationen des Geschäftsvorfalls erignoriert und welche er zur Ausgestaltung der Prüfschablone und somit zur AHB-Prüfung verwendet.Sollte sich aus den im Geschäftsvorfall enthaltenen Informationen, die den Umfang für denAnwendungsfall überschreiten und dem Ignorieren der zu viel übertragenen Informationen, eine vomAbsender des Geschäftsvorfalls ungewünschtes Verhalten des Empfängers ergeben, so hat derAbsender des Geschäftsvorfalls die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen. In der Beschreibung und der Erläuterung des Code Z29 findet sich auch der Hinweis, dass dieser nicht für Ihren Fall geeignet ist. Z29 "Erforderliche Angabe für diesenAnwendungsfall fehlt" In dem Anwendungsfall, der sich aus dem im Geschäftsvorfall angegebenen Prüfidentifikator ergibt, fehlt an der angegebenen Stelle die Segmentgruppe oder das Segment oder die Datenelementgruppe oder das Datenelement laut zugehöriger Spalte (inklusive MussBedingung) aus dem AHB. Wie der Beschreibung / Erläuterung zu entnehmen ist, ist dieser nur bei fehlen einer Information anzuwenden. Für Ihren Fall gibt es, aufgrund der oben genannter Definition des AHB Fehlers, keinen Code.  Wie in Kapitel 3 "Einsatz der APERAK Nachricht" auch beschrieben ist, werden anderweitige Fehler auf anderem Weg übermittelt. Dies ist durchaus sinnvoll, da auch dem Sender an einer korrekten Nachricht gelegen sein sollte. Im beschriebenen Fall, und den uns zur Verfügung stehenden Informationen, ist der Einsatz einer APERAK nicht gerechtfertigt. Da die AHB Prüfung lediglich den Mindestumfang prüft, sehen wir dies jedoch nicht als Rechtfertigung an, den Umfang nicht auf das erforderliche Maß einzuschränken. Hier sehen wir, für zukünftige Nachrichten auch eine Korrektur beim Sender der Nachrichten. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Andreas Brardt UTILMD-AHB GPKE/GeLiGas, Version 6.0f (konsolidierte Lesefassung vom 26.03.2018), Kap. 4.6, S. 54 Nein Hallo Herr Seidel, ich habe die Frage Ihnen zugeordnet und mal einen Antwortvorschlag erstellt. Da dies doch sehr APERAKlastig ist, ist eine Abstimmung mit Ihnen notwendig. Ich habe mich aber auch gefragt ob diese Frage nicht ev. in die APERAK verschoben werden sollte. Sollten Sie dieser Meinung sein, so schließe ich mich an. Ansonsten kann es auch in der UTILMD verbleiben. Anmerkung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!: Lesen Sie mal in Kapitel 3 diese Passage!! --------------------- Fehler, die nicht mittels der in der APERAK zur Verfügung gestellten Codes übermittelt werden können, sind über einen anderen Weg als per APERAK zu kommunizieren. Ein Beispiel für derartige Fehler wäre die Wiederholung des Segments SG5 LOC „Bilanzkreis“ in der Anmeldung auf Netznutzung in der Sparte Strom. -------------------- Dies widerspricht eigentlich der Definition aus der AHB Prüfung. Hier müssten wir ev. noch mal ran. -------------Holger Weickenmeier-------------05.06.2018 15:06 Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Muss der Empfänger einer Nachricht die Zuordnungsprüfung verzögern, um eine Zuordnungsfehlermeldung zu vermeiden? Der Sender ist für einen ausreichenden Abstand, zwischen aufeinander aufbauenden Nachrichten, verantwortlich 17.05.2018 2018-00030 Ein Lieferant sendet eine APERAK auf eine Abmeldungsanfrage. Die Bestätigung der Netzutzung wurde kurze Zeit vor der Abmeldungsanfrage übertragen. Der Lieferant bezieht sich auf das AHB APERAK/CONTRL 3.1.3.3. Dort wird jedoch lediglich empfohlen einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Ist diese Empfehlung bindend und was ist aus Ihrer Sicht ausreichend. Da der Lieferant 3 Werktage zur Beantwortung der Abmeldungsanfrage hat, ist ein unverzüglicher Versand der APERAK auch nicht korrekt. 2018-05-17 11:34:12 Sehr geehrter Marktpartner, in Ihrer Frage verweisen Sie auf die hierfür relevante Passage des CONTRL/APERAK AHB: „Damit nur berechtigte Zuordnungsfehler gemeldet werden, sind alle Marktpartner verpflichtet, eine zeitnahe Pflege (Aufbau, Aktualisierung etc.) der Objekte in ihrem IT-System durchzuführen und eingehende Geschäftsvorfälle unmittelbar so abzulegen, dass diesen die neu eintreffenden Geschäftsvorfälle zugeordnet werden können. Zur Vermeidung von unnötigen aber berechtigten Zuordnungsfehlermeldungen wird insbesondere dem Absender von Geschäftsvorfällen, die sich auf einen anderen von ihm versandten Geschäftsvorfall beziehen, empfohlen, einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen beiden Versendevorgängen einzuhalten.“ Wir wollen hier aber nicht diskutieren, wer was wann hätte tun müssen. Die APERAK dient in ihrer derzeitigen Ausprägung im deutschen Energiemarkt in erster Linie dazu, aufzuzeigen, dass ein Problem aufgetreten ist. Würden immer alle Absender alles richtigmachen, müsste nie eine APERAK versendet werden. Da das nicht der Fall ist, kann im Umkehrschluss auch nicht der Anspruch erhoben werden, dass die APERAK-Versender immer alles richtigmachen. Somit greift auch hier die unverrückbare Regel: Derjenige, der eine APERAK bekommen hat, hat diese ernst zu nehmen. Er muss sich darum kümmern, das mittels APERAK gemeldete Problem zu lösen. Wenn er Glück hat, ist der Geschäftsvorfall, auf die sich die APERAK bezieht richtig gewesen und der APERAK-Sender muss etwas korrigieren, wenn er Pech hat, muss er selbst etwas korrigieren. Auf ihre Frage bezogen: Diese APERAK macht deutlich, dass etwas im Umfeld der Abmeldeanfrage nicht passt. Auch zeigt sie an, dass der Zustand eingetreten ist, als wäre die Abmeldeanfrage nie beim Empfänger angekommen, d. h. als hätten Sie diese Abmeldeanfrage nie versandt. Sie müssen sich deshalb mit den LF in Verbindung setzten, denn wenn sie das nicht tun, würden sie gegen die Vorgaben der GPKE bzw. GeLi Gas verstoßen, denn sie haben eine Abmeldeanfrage an den LF zu senden. Erst wenn geklärt ist, warum die Abmeldeanfrage nicht verarbeitet werden könnte, und zwar deutlich bevor die Frist zur Antwort auf eine Abmeldeanfrage abgelaufen ist, kann die Bearbeitung des Prozesses fortgeführt werden, der dazu führte, dass sie die Abmeldeanfrage an den LF gesendet haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Jörg Gruchenberg 3.1.3.3 Zur Vermeidung von unnötigen aber berechtigten Zuordnungsfehlermeldungen wird insbesondere dem Absender von Geschäftsvorfällen, die sich auf einen anderen von ihm versandten Geschäftsvorfall beziehen, empfohlen, einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen beiden Versendevorgängen einzuhalten. Nein Nach Abstimmung mit Herrn Seidel habe ich die Frage beantwortet. -------------Holger Weickenmeier-------------01.06.2018 11:37 Hallo, diese Frage kommt vom Einreicher aus einem Disput mit uns. 8EnBW / YellO) Antwort auf Anmeldung kam vier Sekunden vor der Abmeldeanfrage. Info: Es ist Umsetzungsfrage auf dem Weg, welche auch aussagt, dass Abstand zu halten ist. Ich habe mal einen Vorschlag erstellt. -------------Holger Weickenmeier-------------17.05.2018 12:32 Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Ist es korrekt, die gesamte Datei abzulehnen oder müsste der MGV in diesem Falle nicht die korrekten BK/SBK in seinem System verarbeiten? Ablehnung gebündelter Allokationen per APERAK 24.04.2018 2018-00015 Sehr geehrtes Forum, wir erhalten als NB von einem MGV die folgende APERAK (Ausschnitt) zur Ablehnung einer gesamten, gebündelten Allokationsnachricht aufgrund der Ungültigkeit eines einzelnen Bilanzkreises, bzw. Subbilanzkreises: ERC+Z26' FTX+ABO+++(ABCD123456270000,1234567000000,14G):201801140500201801150500?:719' RFF+ACW:ALOCAT1234514' RFF+AGO:ALOCAT1234514-AL1234904E1' FTX+AAO+++Der Zeitreihentyp ?'RLMMT?'ist im Zeitraum ?'2018-01-14T06?:00?:00?+01?:00 - 2018-01-15T06?:00?:00?+01?:00?'nicht (vollständig) deklariert für das Netz ?'1234567000000?'an dem Bilanzierungsobjekt ?'ABCD123456270000?'. Zeitreihentyp gefunden für?: ?'[]?'' Ist es korrekt, die gesamte Datei abzulehnen oder müsste der MGV in diesem Falle nicht die korrekten BK/SBK in seinem System verarbeiten? Freundliche Grüße, Klaus Keller 2018-04-24 11:43:51 Hallo Herr Keller, der vom APERAK-Versender genutzte Grund Z26 ist laut APERAK-AHB zur Angabe von Zuordnungsfehlern anzuwenden. "Z26" = "Absender ist zum angegebenen Zeitintervall dem Zuordnugstupel nicht zugeordnet" Die weiteren Vorgaben zur Angabe des Zuordnungstupels im FTX+ABO sind ebenfalls erfüllt, vgl. hierzu Kapitel 3.1.3.1 Zuordnung zu einem Objekt und gegebenenfalls zu Unterobjekten aus dem APERAK AHB, in dem steht: <…> in den Folgeprozessen für die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu Objekten relevant, wobei bei gescheiterter     Zuordnung die Fehlercodes Z24, Z25 und Z26 genutzt werden: <…> 3-Tupel der Allokationsmeldung gemäß GABi Gas: (Bilanzkreis, Netzbetreiber, Zeitreihentyp) Somit ist die Nichtverarbeitbarkeit der betroffenen Position der ursprünglichen ALOCAT eindeutig gegeben und es steht einer Verarbeitung der weiteren, fehlerfreien Positionen der ALOCAT nichts im Wege. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Klaus Keller Nein -------------Klaus Keller-------------24.4.2018 12:48 Antwortvorschlag an Herrn Seidel zur Prüfung geschickt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:31 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Wie ist bei mehrfach versandten Energiemengen und Zählerständen zu verfahren? Keine Ablehnung doppelter MSCONS per APERAK 18.04.2018 2018-00009 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Energiemengen MSCONS mehrfach versendet, an dem Inhalt hat sich nichts verändert, also gleichbleibende Menge/Zeitraum. Bei dem Versand von Zählerständen ist es ebenfalls so, dass diese oft mehrfach versendet werden. Dürfen unsere MSCONS Nachrichten per APERAK abgelehnt werden? Bzw. kann der mehrmalige Versand der gleichen Energiemengen als Grund zur Ablehnung von Rechnungen genutzt werden? Freundliche Grüße, Jessica Sennert 2018-04-18 14:29:56 Hallo Frau Sennert, derzeit ist kein Ablehnungsgrund in der APERAK für den Empfang von doppelten MSCONS-Nachrichten verfügbar. Eine Störung beim Rechnungsempfänger bei der Verarbeitung von Netznutzungsrechnungen aufgrund des mehrfachen Versands der MSCONS können wir nicht ausschließen, weshalb wir empfehlen die MSCONS nicht mehrfach zu versenden (da Mehrfachversendungen auch prozessual nicht vorgesehen sind). Ein gültiger Ablehnungsgrund mittels Nichtzahlungsavise per REMADV ist jedoch ebenfalls nicht vorhanden. Falls nötig, empfehlen wir eine bilaterale Klärung der Fehlersituation. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jessica Sennert Nein -------------Klaus Keller-------------19.4.2018 11:25 Antwortvorschlag an Hr. Seidel geschickt zur Prüfung -------------Stefan Seidel-------------10.07.2018 23:29 nachgearbeitet -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 13:58 nachgearbeitet & veröffentlicht Nein Nein
APERAK / CONTRL AHB 2.3d Abgeschlossen Darf eine UTILMD-Datei abgelehnt werden, wenn die Vorgaben zur Befüllung der DE3042 für ein Postfach nicht eingehalten wurden? Fehlerhafte Angabe von Postfachadresse 18.04.2018 2018-00006 Sehr geehrte Damen und Herren, darf eine UTILMD Nachricht, bei der eine Postfachadresse nicht korrekt befüllt ist mit einer negativen CONTRL abgelehnt werden? Beispiel: C059 1. DE3042 = „Postfach“ 2. DE3042 = leer 3. DE3042 = Nummer des Postfaches Die Nummer des Postfachs befindet sich abweichend im dritten DE3042. Unserer Meinung nach, ist die Nachricht trotzdem syntaktisch ok und rechtfertigt nicht die Ablehnung der gesamten Nachricht mit negativer CONTRL. 2018-04-18 06:32:22 Sehr geehrter Marktpartner, wenn bspw. NAD+Z04 (Korrespondenzanschrift des Endverbrauchers/Kunden) gefüllt wird, ist laut MIG die Datenelementgruppe C059 mindestens mit dem ersten DE 3042 zu befüllen. Darüber hinaus wird dort der Hinweis auf weiterführende Informationen zur Datenelementgruppe C059 in den Allgemeinen Festlegungen gegeben. Unter Kapitel 1.17 ist dort zu lesen: "Bei Angabe des Postfaches DE3042 = „Postfach“ DE3042 = Nummer des Postfaches " Diese Vorgabe ist offensichtlich im von Ihnen skizzierten Fall nicht erfüllt worden. Daher empfehlen wir eine Korrektur des Fehlers auch wenn die Vorgaben der MIG nicht verletzt wurden und somit eine Syntaxfehlermeldung zur Anzeige des Fehlers nicht zulässig ist. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Klaus Keller Jessica Rahn Nein -------------Klaus Keller-------------19.4.2018 11:1 Frage gemäß Sitzungsergebnis aus edi@energy beantwortet -------------Stefan Seidel-------------19.4.2018 21:11 Kurzfrage ergänzt Nein Nein
REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP AHB 1.3 Abgeschlossen Wie ist das Segment SG32 RFF+AVE in der QUOTES zu nutzen Im RFF+AVE werden die MaLo-IDs angegeben, welche durch die POG unter die Abrechnung fallen 04.12.2018 2018-00162 Hallo, wir haben eine Frage bezüglich der Nutzung des Segmentes SG32 RFF+ AVE (Referenz auf ID weiterer Marktlokationen) im Anwendungsfall 15002 der QUOTES "Angebot zur Abrechnung des Messstellenbetriebs vom MSB an den LF" Wir erhalten als LF die QUOTES mit zwei LIN Segmentgruppen. NAD+DP' LOC+172+IDMaLoLieferung' LIN+1++9990001000798:Z01' PIA+1+01-01-Z25:Z06' QTY+47:1:H87' LIN+2++9990001000798:Z01' PIA+1+01-01-Z25:Z06' QTY+47:1:H87' RFF+AVE:IDWeitereMaLo' Der MSB interpretiert das Segment RFF+AVE (Referenz auf ID weiterer Marktlokationen) als Möglichkeit uns als LF die Abrechnung anderer Marktlokationen de Anschlussnutzuer im identischen Objekt mit anzubieten. Wie zu sehen ist, ist hier auch eine separate Artikelnummer aufgeführt. Aus unserer Sicht ist die Nutzung des SG32 RFF+AVE nur bei einem iMS möglich, wenn die Messung(en) der anderern Marktlokation(en) im POG Bündel enthalten sind. Wir benötigen eine Klarstellung für die Nutzung des SG32 RFF+AVE Vielen Dank vorab 2018-12-04 10:32:24 Sehr geehrter Martteilnehmer, die Formate basieren auf den vorgegebenen Prozessen / Festlegungen. im SG32 RFF+AVE (Referenz auf ID weiterer Marktlokationen) sind die Marktlokationen zu nennen, welche über die POG (Preisobergrenze) eines POG Bündels enthalten sind.  Die Interpretation, Messlokationen anderer Marktlokationen eines Anschlussnutzers gesamthaft einen LF anzubieten, können wir aus dem Prozess nicht entnehmen. Somit kann dieses Segment auch nicht für eine derartige Nutzung verwendet werden. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Holger Weickenmeier Nein Antwortvorschlag erstellt. Ich hatte dies mit Holger schon vorab angesprochen. Schaut mal ob Ihr damit leben könnt. Fühlt Euch frei zu ändern. -------------Holger Weickenmeier-------------04.12.2018 10:32 Ich bin mit der Antwort einverstanden und habe nur den ersten Satz redaktionell angepasst. -------------Holger Kampmann-------------04.12.2018 11:06 Nein Nein
REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP AHB 1.3 Abgeschlossen Kann das Abrechnungsbeginndatum für die MSB Abrechnung von dem Ausführungsdatum in der QUOTES abweichen? Das Ausführungsdatum aus der QUOTES entspricht dem Abrechnungsbeginn der MSB Abrechnung 19.04.2018 2018-00010 Sehr geehrte Damen und Herren, Wir hatten eine QUOTES „Angebot zur Abrechnung des Messstellenbetriebs vom MSB an den LF“ (PID 15002) erhalten und dieser zugestimmt. In dieser QUOTES war das DTM+203 (Ausführungsdatum) mit dem Datum 01.10.2017 gefüllt. In der INVOIC erhalten wir nun für den Abrechnungszeitraum ein Abrechnungsbeginn, welcher von dem Ausführungsdatum aus der QUOTES abweicht. Der MSB möchte die Abrechnung schon ab einem früheren Zeitpunkt abrechnen. Gehen wir richtig davon aus, dass mit dem DTM+203 (Ausführungsdatum) aus der QUOTES der Abrechnungsbeginn gemeint ist und somit das Abrechnungsbeginndatum nicht abweichen, bzw. zumindest nicht vor dem Ausführungsdatum liegen kann? Vielen Dank vorab. 2018-04-19 10:04:51 Sehr geehrter Marktpartner,   vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Datenformate.   Das DTM+203 der QUOTES ist in der Nachrichtenbeschreibung wie folgt beschrieben. Bemerkung: Dieses Segment wird benutzt, um das Datum anzugeben, ab dem das Angebot zur Übernahme der Rechnungsabwicklung MSB gilt.   Somit kann in der INVOIC kein Abrechnungsbeginn vorhanden sein, welcher vor dem Datum aus dem Ausführungsdatum der QUOTES liegt. Im Ausführungsdatum der QUOTES ist das Datum zu nennen, ab dem der MSB abrechnen möchte.   Viele Grüße Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Holger Weickenmeier Nein Ich habe da mal einen Antwortvorschlag erstellt. Den stimme ich mit Herrn Kampmann noch ab. Inhalt war so wie in der Sitzung diese Woche besprochen. -------------Holger Weickenmeier-------------19.4.2018 11:8 Nein Nein
UTILMD MIG 5.1g Abgeschlossen Dürfen die Codes der Temperaturmessstellen nur numerisch sein? Die Codes der Temperaturmessstellen sind laut Nachrichtenbeschreibung (MIG) alphanumerisch 09.11.2018 2018-00152 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es im Prozess vorgesehen, dass uns ein Marktpartner entweder im Zuge des Lieferbeginns oder einer Stammdatenänderung eine alphanummerische Temperaturmessstelle zukommen lässt? Wir bekommen vermehrt anstatt dem Zahlencode Bsp. (10126) für Schwerin die Kombination SCHW126 gemeldet. Dies kann unser System so nicht verarbeiten da das System für die Temperaturmessstelle nur Nummerische Werte akzeptiert. Können Sie uns nun bitte mitteilen, ob wir unser System für die Zuordnung der Messstelle nun auch auf alphanummerische Messstellen ausdehnen müssen. Danke Mit freundlichen Grüßen 2018-11-09 11:19:42 Sehr geehrte Marktteilnehmer, welchen Wertebereich die UTILMD in einem Datenelement übermitteln kann ist grundsätzlich der Nachrichtenbeschreibung zu entnehmen. In den AHBs sind ev. weitere Einschränkungen für den Anwendungsfall beschrieben. Für diese Frage genügt die Nachrichtenbeschreibung, da in den Anwendungsfällen keine weiterführenden Informationen vorhanden sind. Die Temperaturmessstelle wird im LOC+Z02 im Datenelement DE3225 angegeben. Für dieses Datenelement findet sich in der Spalte "Format" die Information "an..17". Der Inhalt kann also alphanumerisch bis zu 17 Stellen lang sein. Somit ist die Übermittlung von alphanumerischen Codes grundsätzlich möglich. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Daniel Kaiser Nein Das ist nicht meine Baustelle -------------Beate Becker-------------12.11.2018 16:37 Antwortvorschlag erstellt. An Jessica zum gegenlesen gegeben. -------------Holger Weickenmeier-------------13.11.2018 10:16 Nein Nein
UTILMD MIG 5.1g In Bearbeitung Umgang mit den Codes Z01 für "Struktur Personennamen" und Z02 "Struktur der Firmenbezeichnung" Anhand der Betreffenden Codes kann kein Rückschluss auf ein Kundensegment getroffen werden. 27.08.2018 2018-00097 Codes Z01 Person/Z02 Firma in den NAD Segmenten: Lt. Anwendungshandbuch UTILMD handelt es sich bei den genannten Codes um „Muss“-Felder. Der NB verwendet jedoch immer den Indikatior Z02 Firma ohne eine Differenzierung vorzunehmen. Als Folge kann der Kunde nicht ordnungsgemäß dem jeweiligen Kundensegment (Privat oder Gewerbe) zugeordnet werden. Eine Abweichung der Festlegung zum eingegangenen Prozess würde jedoch ständig zu Datenabweichungen in den Bestandslisten führen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Indikatioren bei den im Prozess übertragenen Feldern. Muss der NB die Differenzierung zwischen Z01 und Z02 zur Mitteilung an den LF vornehmen, oder muss er die vom LF in der Beantwortung vorgenommene Änderung zwingend übernehmen? 2018-08-27 09:39:05 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Ihre Frage ist vielschichtiger. Darum versuchen wir hier eine Klarstellung / Antwort in Gruppierungen zu schaffen. Aussage der Codes Z01 für "Struktur Personennamen" und Z02 "Struktur der Firmenbezeichnung".Anhand der beiden Codes können Sie keine Zuordnung zu einem Kundensegment vornehmen. In den Allgemeinen Festlegungen Kapitel 1.16 Darstellung von Namen ist beschrieben was diese Codes aussagen und wie diese anzuwenden sind.Die Codes tragen aus diesem Grund auch das Wort "Struktur*" in der Bezeichnung.Auszug aus den Allgemeinen Festlegungen. Verwendung des DE3045:Anhand des DE3045 ist lediglich der Strukturaufbau beschrieben. Für eine Identifikation hat dieses keine Auswirkung. Z. B. ein MP führt einen Kunden als „Gewerbekunde“. In der An-meldung wird der Code Z01 (Struktur von Personennamen) verwendet. Dies darf nicht zu einer Nichtidentifikation bzw. einer Ablehnung führen. Der Aufbau ist ebenfalls in Kapitel 1.16 definiert Bei Angabe von Namen von Personen DE3045 = Z01 (Struktur von Personennamen):1. DE3036 = Familienname2. DE3036 = Vorname bzw. Rufname oder Initialen3. DE3036 = Zusätzliche Namensangaben4. DE3036 = Zusätzliche Namensangaben5. DE3036 = akademischer TitelBei Angabe der Firmenbezeichnung DE3045 = Z02 (Struktur der Firmenbezeichnung):1. DE3036 = Offizielle Firmenbezeichnung ggf. inkl. Rechtsform, Teil 12. DE3036 = Offizielle Firmenbezeichnung ggf. inkl. Rechtsform, Teil 23. DE3036 = Zusätzliche Namensangaben4. DE3036 = Zusätzliche Namensangaben5. DE3036 = nicht genutzt Die Unterscheidung durch diese Codes ist notwendig,  da das 5. DE3036 bei einer Struktur eines Firmennamens nicht genutzt wird. Im weiteren wird bei Code Z02 das 1. und 2. DE3036 als zusammenhängende Information gesehen, da Firmennamen auch länger als die max. 70 Zeichen eines DE 3036 sein können. Diese beiden Unterscheidungen sind für den Import notwendig.  Sollte ein Marktpartner die Struktur nicht einhalten, so ist er darauf hinzuweisen. Das DE3045 ist auch kein Datenelement, welches in den Stammdaten abgelegt ist, es spiegelt somit lediglich die Befüllung der Datenelemente wieder. Viele Grüße  Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Astrid Kever Nein @Jessica: Bitte gegenlesen. Das war die Originalfrage: Ich habe diese angepasst, da hier falsche Begriffe verwendet wurden. Prüfindikatoren Z01 Person/Z02 Firma Lt. Anwendungshandbuch UTILMD handelt es sich bei den genannten Prüfindikatioren um „Muss“-Felder. Der NB verwendet jedoch immer den Indikatior Z02 Firma ohne eine Differenzierung vorzunehmen. Als Folge kann der Kunde nicht ordnungsgemäß dem jeweiligen Kundensegment (Privat oder Gewerbe) zugeordnet werden. Eine Abweichung der Festlegung zum eingegangenen Prozess würde jedoch ständig zu Datenabweichungen in den Bestandslisten führen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Indikatioren bei den im Prozess übertragenen Feldern. Muss der NB die Differenzierung zwischen Z01 und Z02 zur Mitteilung an den LF vornehmen, oder muss er die vom LF in der Beantwortung vorgenommene Änderung zwingend übernehmen? -------------Holger Weickenmeier-------------27.08.2018 17:18 -------------Stefan Seidel-------------09.10.2018 20:39 Tippfehler korrigiert Nein Nein
UTILMD MIG 5.1g Abgeschlossen Wie wird dem LFN mitgeteilt, dass der LFA eine Abmeldeanfrage mit APERAK abgelehnt hat Eine APERAK auf eine Abmeldungsanfrage stellt ein Fehler dar. Dieser ist vom Empfänger der APERAK zu klären. 17.05.2018 2018-00031 Im RFF+Z07 wird der "Ablehnungsgrund des dritten Beteiligten" übermittelt. Es gibt keinen definierten Wertevorrat. Es wird auf den Ablehnungsgrund aus der Abmeldungsanfrage verwiesen. Wie ist damit umzugehen wenn der Vorlieferant jedoch eine APERAK auf die Abmeldungsanfrage gesendet hat? Ist dann der APERAK-Grund (bspw. Z10) in diesem Segment anzugeben? 2018-05-17 11:36:41 Sehr geehrter Marktpartner, aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass Sie sich in dem Anwendungsfall 11002 (Antwort auf Anmeldung) befinden und Sie eine Abmeldungsanfrage an einen LFA gesendet hatten, welcher Ihnen diese Abmeldungsanfrage mit einer APERAK quittiert hat. Wir haben Ihre Intension so verstanden, dass Sie in der Antwort auf die Anmeldung diese "Ablehnung" mittels APERAK dem LFN kommunizieren möchten. Laut beschriebenem Prozess ist, bei Erhalt einer APERAK, das Problem vom Empfänger der APERAK zu analysieren. Gerade bei dem APERAK Code Z10 (ID Unbekannt) könnte der LFN nicht viel mit dieser Information anfangen, wenn er diese in der Antwort (Ablehnung) auf die Anmeldung, erhält. Er könnte daraus nur ableiten, dass der NB die Abmeldungsanfrage an einen falschen Lieferanten gesendet hatte. Da Sie als NB hier eine APERAK erhalten haben, haben Sie hier Kenntnis darüber dass der LFA diese Nachricht nicht verarbeitet hat. Dies ist gleichzusetzen, als ob Sie als NB nie eine Abmeldeanfrage versendet hätten.  Aus diesen Gründen ist im SG6 RFF+Z07 (Ablehnungsgrund des dritten Marktbeteiligten) und dort im der Bemerkung des DE1154 auch korrekt.  "Ablehnungsqualifier des LF bzw. dritten Marktbeteiligten aus der Abmeldungsanfrage Status der Antwort" Die Probleme, bezüglich der APERAK sind in diesem Fall zwischen dem Sender der Abmeldungsanfrage und dem Sender der APERAK zu klären. Diese Probleme können nicht, durch Angabe der APERAK Codes in besagtem Segment, an den LFN ausgelagert werden. Eine Erweiterung des SG6 RFF+Z07 ist somit nicht notwendig. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Beate Becker Jessica Rahn Jörg Gruchenberg "Ablehnungsqualifier des LF bzw. dritten Marktbeteiligten aus der Abmeldungsanfrage " S. 79 Nein Diese Frage kam aufgrund einer Interferenz zwischen DREWAG und EnBW/ Yello. Hintergrung: Wir hatten als LF die Antwort auf die Anmeldung, und 4 Sekunden später, die Abmeldeanfrage erhalten. Die Abmeldeanfrage hat die Antwort überholt und somit, aus unserer Sicht, korrekt eine APERAK erzeugt. Herr Gruchenberg hat heute auch eine Frage unter der APERAK eingereicht. Frage an Jessica zum gegenlesen weitergeleitet. Ev. noch an die Kollegen der APERAK zum gegenlesen geben. -------------Holger Weickenmeier-------------17.05.2018 14:16 -------------Stefan Seidel-------------06.06.2018 08:55 habe aufgrund von Hinweisen ein paar Tippfehler korrigiert Nein Nein
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.2f Abgeschlossen Wie ist der Umgang mit nicht mehr gültigen OBIS-Codes? Nur OBIS-Kennzahlen aus dem Dokument Codeliste der OBIS-Kennzahlen sind in der Marktkommunikation zugelassen 08.11.2018 2018-00151 Sehr geehrte Damen und Herren, ein MSB / Netzbetreiber nutzt im Gas die Obiskennzahl 7-20:21.6.1. Diese Obiskennzahl wurde historisch für die Spitzenmenge aus dem Umwerter genutzt (Angabe in nm³ je Stunde). Die Obiskennzahl existiert in der Codeliste nicht (mehr) und wir konnten keinen Hinweis finden, ob die Obiskennzahl einfach entfallen ist oder ob es dafür eine Alternative gibt. Was können wir dem Marktpartner bezüglich der Benutzung dieser Obiskennzahl mitteilen? Vielen Dank für Ihre Mühen. Freundliche Grüße Oliver Kunz 2018-11-08 14:14:48 Sehr geehrter Herr Kunz, nur OBIS-Kennzahlen aus dem Dokument Codeliste der OBIS-Kennzahlen sind in der Marktkommunikation zugelassen. Die von Ihnen angegebene OBIS ist nicht im Dokument enthalten und damit in der Marktkommunikation nicht zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Oliver Kunz Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:53 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.2f Abgeschlossen Fragen zu Messwerübertmittlung MÜ-A bis MÜ-F Siehe dazu die Dokumente Codeliste der OBIS-Kennzahlen und EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells 02.10.2018 2018-00126 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Messwerübertmittlung (MÜ-A bis MÜ-F) bei bestehenden iMS und vorhandener Doppeltarif-Marktlokation haben wir folgende Fragen: 1. Handelt es sich bei dem in der Codeliste-OBIS-Kennzahlen genannten "Zählerstand total" um den im GPKE aufgeführten "Gesamtzählerstand"? 2. Wie setzt sich der Zählerstand total zusammen bzw. muss dieser bei einer Doppeltarif-Marktlokation angegeben werden? 3. Ist der Zählerstand total mit der OBIS-Kennzahl 1-b:1.8.0 anzugeben? Vielen Dank vorab. 2018-10-02 09:52:22 Sehr geehrter Herr Böhme, zu Ihren Fragen. 1.) Hierbei handelt es sich einerseits um keine Frage zu dem Thema Datenformate und andererseits haben Sie nicht angegeben, welche Passage in der GPKE referenziert wird. Aus diesen Gründen können wir hier leider keine Antwort geben. 2.) Bei Zählerstand total handelt es sich um nicht tarifunterschiedene Zählerstände. Wann dieser anzugeben ist, ist in den Dokumenten Codeliste der OBIS-Kennzahlen und EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells beschrieben. 3.) Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein intelligentes Messsystem oder um eine mME oder kME handelt. Details sind in den Dokumenten Codeliste der OBIS-Kennzahlen und EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells beschrieben.   Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Sebastian Böhme Codeliste-OBIS-Kennzahlen 2.2f, Seite 10, 3.3.1.2 Zwischen NB und LF auf Ebene der Messlokation GPKE, Anlage 1 zum Beschluss BK6-16-200, S. 70, 5.2.5.2.1.1 Regelmäßig zu übermittelnde Messwerte bei Bestehen eines iMS Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:52 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien 2.2f Abgeschlossen Welcher PID und OBIS-Code ist für die RLM-Netznutzung zu nutzen? Siehe Kapitel 3.1 im zugeordneten Dokument (Codeliste-OBIS-Kennzahlen_2_2f_Lesefassung_20170609.pdf) 24.07.2018 2018-00075 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu den OBIS-Codes. Wenn bei einer Kommunikation zwischen NB und Lieferant die monatlichen Daten übertragen werden, dann ist in unseren Msconsdaten der Prüfidentifikator 13002 enthalten. Dieser ist nach meiner Lesart für Zählerstände zu setzen. Wenn in den Msconsdateien aber nicht Stände, sondern Vorschübe übertragen werden, was ist dann für ein Prüfidentifikator zu setzen? Wir hatten bislang die OBIS-Codes 1-1:1.6.1 für die Monatsleistung, 1-1:1.9.1 und 1-1:1.9.2 für Wirkarbeit, so wie 1-1:3.9.1 und 1-1:3.9.2 für die Blindarbeit. Es handelt sich um Lastgangzähler. Ich kann hier nichts Eindeutiges finden. Können Sie mir hier weiter helfen? M.f.G. Horst Schweinebraden 2018-07-24 12:28:28 Sehr geehrter Herr Schweinebraden, Leistungen (Werteart = Maximum) werden mittels dem OBIS-Code 1-b:1.6.e gekennzeichnet. Prüfidentifikator 13002. Zählerstände  für Wirkarbeit werden mit 1-b:1.8.e (Prüfidentifikator 13002) und die Energiemengen für Wirkarbeit mit 1-b:1.9.e (Prüfidentifikator 13009) übertragen. Lastgänge sind mittels OBIS-Code 1-b:1.29.e und Prüfidentifikator 13008 zu übertragen. Dies und weitere Definitionen sind im Kapitel 3.1 der Codeliste-OBIS-Kennzahlen beschrieben. Bei einem Lastgangzähler ist die Übertragung von Zählerständen nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate     Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Horst Schweinebraden Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:40 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Storno von Messwerten durch den LF - ist APERAK gerechtfertigt? APERAK ist nicht berechtigt 07.11.2018 2018-00149 Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor. Als Lieferant erhalten wir von Kunden Zählerstande, welche wir per Prüfidentifikator 13002 an den Netzbetreiber übermitteln. Der Empfang wird positiv quittiert und es erfolgt keine Fehlermeldung. Im Nachgang stellt sich heraus, dass einige Zählerstände fehlerhaft angegeben wurden und es wird eine Stornierung per Prüfidentifikator 13006 versandt. Die Lieferstellen befinden sich weiterhin in der aktiven Zuordnung zu uns. Auf einige dieser Stornierungen erhalten wir jedoch APERAK-Meldungen (Z33 Referenziertes Geschäftsvorfall-Tupel nicht vorhanden). Auf Nachfrage wird uns mitgeteilt, dass der zu stornierende Zählerstand verworfen wurde, da dieser als fehlerhaft/nicht plausibel geprüft wurde. Die Ausgangsmeldung ging korrekt ein und die Stornierung referenziert sich ebenfalls korrekt darauf. Ist die Reaktion per APERAK berechtigt, wenn der Netzbetreiber den Zählerstand seinerseits verworfen hat? 2018-11-07 10:36:22 Sehr geehrter Herr Böhme, bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist eine APERAK nicht berechtigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Sebastian Böhme Nein -------------Reinhard Döring-------------09.12.2018 21:40 Zur QS an Herrn Seipt gesendet Herr Seipt erneut angeschrieben (QS). -------------Reinhard Döring-------------24.02.2019 20:35 Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Kann eine MSCONS mit der Energiemenge einer Marktlokation zu mehreren INVOIC führen? nein 09.08.2018 2018-00083 In der Rolle als Netzbetreiber haben wir einem Lieferanten eine MSCONS_EM zugesendet, in der u.a. die Energiemengen von zwei Rechnungen zu einer Abnahmestelle enthalten sind. Der Vertrieb lehnt uns die INVOIC-Rechnungen dazu nun per REMADV ab mit der Begründung die Energiemengen würden nicht der Rechnung entsprechend. (Der Vertrieb vergleicht die kumulierte Energiemenge der MSCONS_EM mit nur einer der beiden Rechnungen). Nach Klärungsversuch besteht der Vertrieb auf die Ablehnung und erwartet für jede Rechnung eine separate MSCONS_EM. Zitat: "Bitte übersenden Sie uns die abrechnungsrelevante Energiemenge mit Angabe der korrekten OBIS je Rechnung zu. " Ist dieser Ablehnungsgrund berechtigt? Vielen Dank vorab für Ihre Bemühung. 2018-08-09 13:53:13 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Energiemenge der Marktlokation, die in einer MSCONS übermittelt wird, kann nur in einer INVOIC abgerechnet werden. Mit freundlichem Gruß, Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Andreas Oberhofer Nein AG Rechnungsstellung: beantwortet und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------26.09.2018 14:13 Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Ist es vorgesehen, dass der Netzbetreiber seine, mit Gasdaten (Brennwert und Zustandszahl) angereicherte, MSCONS ebenfalls stornieren muss? Detaillierung der Regelungen zum Storno sind aktuell in der Konsultation 09.08.2018 2018-00082 Sehr geehrte Damen und Herren, existiert eine einheitliche Regelung zum Versand von Storno-MSCONS-Nachrichten (Sparte Gas) durch den Netzbetreiber an den Lieferanten in folgendem Szenario: Der Lieferant sendet eine MSCONS VL (Prüfi: 13002) an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber reichert diese mit Brennwert und Zustandszahl an und sendet eine MSCONS an den Lieferanten zurück. Der Lieferant sendet nunmehr eine Storno-MSCONS (Prüfi: 13006) mit Bezug im ACW auf seine ursprüngliche MSCONS VL. Ist es vorgesehen, dass der Netzbetreiber seine, mit Gasdaten (Brennwert und Zustandszahl) angereicherte, MSCONS ebenfalls stornieren muss? Hintergrund dieser Frage ist, dass aufgrund des o. s. Szenarios die INVOIC mit negativer REMADV (Z10) beantwortet werden, da der Lieferant auf eine Storno-MSCONS seitens des Netzbetreibers besteht. Freundliche Grüße Jennifer Karaszkiewicz 2018-08-09 08:24:46 Sehr geehrte Frau Karaszkiewicz, die entsprechenden Vorgaben sind im Konsultationsdokument MSCONS_AHB_2.2i.pdf in Kapitel 4.5 gerade in der Konsultationsphase. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Jennifer Karaszkiewicz Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:34 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Welcher Ablesegrund soll für eine monatliche Zwischenablesung verwendet werden? Verwendung von Ablesegründen 06.08.2018 2018-00081 In den aktuell gültigen Fassungen von WiM und GPKE sind für die Übermittlung von Messwerten bei intelligenten Messsystemen Messwertübertragungsfälle definiert. Für alle Messwertübertragungsfälle ist z.B. ein Versand von Gesamtzählerständen "Monatserster, 0 Uhr" von der Marktrolle NB an die Marktrolle LF vorgesehen. Angenommen, der NB rechnet die Netznutzung weiterhin in jährlichem Turnus ab. Ist es dann (für den Beispielfall MÜ-B) richtig, den Stand im Monat der Abrechnung (und damit auch abzurechnenden Stand) mit dem Ablesegrund PMR zu versehen, die "anderen 11 Stände" mit COT zu übermitteln? 2018-08-06 09:46:08 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Ablesungen, die nicht direkt zu einer Abrechnung führen, werden mit dem Ablesegrund "COT" gekennzeichnet. D. h., die elf Zwischenablesungen zum Monatsersten werden in der MSCONS mit CCI+ACH++COT'  übermittelt. Sollte der Turnus auf monatlich geändert werden, müssen die zwölf monatlichen Zählerstände mit PMR „Turnusablesung“ gekennzeichnet werden, da diese dann auch abrechnungsrelevant sind. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Christian Löhr Nein PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 14:29 Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Sind Stammdatenänderungsmeldung notwendig, wenn sich die Zählernummer geändert hat? Ablehnung mit APERAK - Z19 (Gerätenummer in der Messlokation nicht bekannt) ist durchzuführen. 31.07.2018 2018-00079 Hallo an das Team Datenformate, nach einem Netzbetreiberwechsel erhalten wir (Marktrolle Lieferant) vom NB neu MSCONS–Nachrichten unter Angabe einer veränderten Zählernummer ohne eine Stammdatenänderung erhalten zu haben. Zählernummer MSCONS vom NB alt z.B. 12345 Zählernummer MSCONS vom NB neu z.B. 011–12345 Da wir keine Stammdatenänderung erhalten haben, lehnen wir die MSCONS vom NB neu per APERAK Z19 automatisch ab. Gehen wir Recht in der Annahme, dass unsere APERAK berechtigt ist? Danke vorab und Viele Grüße. 2018-07-31 13:53:42 Sehr geehrter Marktteilnehmer, ändert sich die Zählernummer, ist eine Stammdatenänderung die Voraussetzung für neue Zählerstände. Die Ablehnung des MSCONS-Geschäftsvorfalls erfolgt mittels APERAK „Z19 - Gerätenummer in der Messlokation nicht bekannt“. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Stefan Frings Nein PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 15:05 Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Muss der Netzbetreiber Zählerstände in der Zukunft verarbeiten? Abgelesene Zählerstände können nicht in der Zukunft liegen. 25.07.2018 2018-00076 Guten Tag, muss der Netzbetreiber Zählerstände in der Zukunft verarbeiten? Wir erhalten von einigen Lieferanten Zählerstände in der Zukunft, die wir logischerweise nicht verarbeiten. Anschließend wird dann von uns geschätzt und der Lieferant sendet uns eine Reklamation via REAMDV. Bsp. Ablesedatum 31.10.2018, MSCONS mit Zählerstand geht bereits am 22.10.2018 ein. Aus unserer Sicht kann der Lieferant diesen Stand am 22.10.2018 noch gar nicht kennen und ist daher irrelevant. Wie soll in diesem Fall Verfahren werden? Wir sind der Meinung, dass der Lieferant die MSCONS frühestens am 31.10.2018 senden kann. Es ist unzumutbar, dass der Netzbetreiber die MSCONS parkt und später verarbeitet! Kann die MSCONS via APERAK abgelehnt werden? MFG 2018-07-25 06:16:44 Sehr geehrter Marktteilnehmer, der Versand von Zählerständen kann vom Lieferanten an den Netzbetreiber nur für abgelesene Zählerstände erfolgen. Der früheste Zeitpunkt kann nur der Tag der Ablesung sein. Eine automatisierte Ablehnung per CONTRL oder APERAK ist nicht möglich. Hier ist eine bilaterale Klärung mit dem Absender notwendig. Ihr BDEW Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Andre Koepsel Nein PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 14:36 Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Lastgangmessung nach Stilllegung Empfehlung: Zeit nach Ausbau - auffüllen mit Nullwerten (Status: Ersatzwert) 20.06.2018 2018-00054 Muss bei der Stilllegung eines lastgemessenen Gaszählers die Lastgang-MSCONS trotzdem die Daten für den kompletten Gastag enthalten? Bsp. Ausbau des Gaszähler erfolgt am 05.05.2018 um 12 Uhr. Muss die MSCONS nun mit Ersatzwerten bis 06.05.2018 6 Uhr befüllt werden, oder ist es zulässig dass nur die Daten des Ausbautages versendet werden. Schließlich ist am 06.05.2018 technisch kein Geräte mehr eingebaut. 2018-06-20 11:58:03 Hallo, Zum Zeitpunkt (kurz vor dem Ausbau des Zählers), muss die RLM-Messung "Rest" ausgelesen werden. Damit sind in der Regel wahre Werte bis zum Ausbauzeitpunkt zu versenden. Da die Meldung zum Ausbau (Stilllegung) eines Zählers nur tagesgenau erfolgt, empfiehlt es sich, den Rest des Tages mit Nullwerten mit dem Status "Ersatzwert" aufzufüllen. Auf diese Weise können Fragen bzw. Missverstämdnisse für die Zeit nach dem Ausbau vermieden werden. Ihr Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Steven Seidig Nein Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Abgeschlossen Ist der Verweis auf eine allte MSCONS (2.2.g) richtig? Es muss auch auf die aktulle Version (2.2.h) verwiesen werden. 01.06.2018 2018-00043 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es korrekt, dass beim Prüfidentifikator 13013 und 13014 im UNH auf die Version 2.2g verwiesen wird oder sollte dort korrekterweise 2.2h stehen? Freundliche Grüße Oliver Kunz 2018-06-01 11:00:49 Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Dies stellt einen Fehler dar und muss korrigiert werden. Die beiden Anwendungsfälle mit den Prüfidentifikatoren 13013 und 13014 müssen auf die Version 2.2h verweisen. Ihr Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Thomas Seipt Oliver Kunz Seite 47 -> UNH 0057 Nein Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Eingegangen Kann in diesem Fall die Kanalnummer mit der Variable "b" angegeben werden oder muss ein Zahlenwert erfolgen? Kanalnummer "b" ist nicht erlaubt 29.05.2018 2018-00042 Sehr geehrte Damen und Herren, von einem Marktpartner erhielten wir eine marktlokationsscharfe Allokationsliste (Prüfidentifikator 13013), in welcher dieser die OBIS-ähnliche Kennzahl mit 7-b:9.98.0 aufführt. Unserer Ansicht nach sollte die Kanalnummer mit einem Wert von 0 bis 64 angegeben werden. Bei genauerer Prüfung der Codeliste OBIS-Kennzahlen 2.2f Seite 16 viel auf, dass entgegen der anderen Tabellen unter der Tabelle zu 4.2 "Weitere definierte OBIS-Kennzahlen zur Übertragung von Informationen zusätzlich zu Kapitel 4.1" nicht weiter auf die Kanalnummer eingegangen wird. Da der Punkt 4.2 laut Titel "zusätzlich zu Kapitel 4.1" erfolgt, müsste doch für diesen doch auch gelten "Kanal (irrelevant): b = 0 .. 64 ". Kann in diesem Fall die Kanalnummer mit der Variable "b" angegeben werden oder muss ein Zahlenwert erfolgen? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Böhme 2018-05-29 11:55:12 Sehr geehrter Herr Böhme, für die marktlokationsscharfe Allokationsliste gilt ebenfalls die Vorgabe bzgl. der Kanalnummer (0 bis 64). Auch hier gilt Kapitel 2.3 Die Angabe eines Kanals ist für die Identifikation über die OBIS-KZ irrelevant (Wertebereich 0 bis 64) und basiert auf gerätetechnischen Vorgaben. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Sebastian Böhme Nein Unter die Tabelle 4.2 ebenfalls "Kanal (irrelevant): b = 0 .. 64" aufnehmen. -------------Reinhard Döring-------------29.05.2018 13:36 -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:36 Kurzantwort ergänzt Ja Nein
MSCONS AHB 2.2h Eingegangen Ist es erlaubt, dass in einer MSCONS in 2 UNHs verschiedene Prüfidentifikatoren verwendet werden? Ja, mit Einschränkungen. 25.05.2018 2018-00037 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es erlaubt, dass in einer MSCONS in 2 UNHs verschiedene Prüfidentifikatoren verwendet werden? Beispiel: UNH1: RFF 13006 UNH1: RFF 13009 Wir konnten diesbezüglich keine Einschränkung in den Dokumenten finden, allerdings ist es in der täglichen Arbeit nicht schön, dass sowohl eine Stornonachricht wie auch ein neuer Wert in ein und derselben MSCONS sind. Vielen Dank für Ihre Mühen. Freundliche Grüße Oliver Kunz 2018-05-25 08:37:25 Sehr geehrter Herr Kunz, wenn sowohl im UNB DE0026 eine Sortenreinheit gegeben ist und ebenfalls eine Sortenreinheit im BGM DE1001 gegeben ist, können die Nachrichten "gebündelt" werden. Siehe dazu "Allgemeine Festlegungen" Kapitel 1.22. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Oliver Kunz Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:50 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Eingegangen Kann die Kanalnummer in der OBIS-Kennzahl 7-0:33.86.0, von 0 auf b, d. h. auf irrelevant, angepasst werden? Aktualisierte Antwort: Kanalnummer in der OBIS-Kennzahl der Energiemenge für Gas wird nicht angepasst 09.05.2018 2018-00023 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Übermittlung von Energiemengen in der Sparte Gas ist laut EDI@Energy Codeliste der OBIS-Kennzahlen für den deutschen Energiemarkt (Version: 2.2f) lediglich die Obis 7-0:33.86.0 zu verwenden. In der Sparte Strom kann man die Kanalnummer frei wählen, um so bspw. unter Energiemenge und Korrekturenergiemenge eindeutig unterscheiden zu können. Dies ist in der Sparte Gas nicht möglich, da hier lediglich die Kanalnummer „0“ festgelegt wurde. Können Sie uns bitte mitteilen, wie in der Sparte Gas eine eindeutige Unterscheidung der Energiemengen vorzunehmen ist? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Björn Bluhm 2018-05-09 09:14:12 Sehr geehrter Herr Bluhm, Sie haben Recht. Hier besteht ein Unterschied im Vergleich zur Regelung für Strom. Diese für Gas abweichende Vorgabe ist schon seit dem 9. Juni 2017 bzw. 1.10.2017 im produktiven Einsatz und die von Ihnen genannte Notwendigkeit zur Unterscheidung zwischen Energiemenge und Korrekturenergiemenge anhand der OBIS-Kennzahl besteht nicht, denn: Eine Korrekturmenge ist ausschließlich auf Ebene der Messlokation anzugeben und somit sind in der MSCONS die ZP-Bezeichnung und die OBIS-Kennzahl anzugeben. Die Gesamtenergiemenge ist ausschließlich auf Ebene der Marktlokation anzugeben und somit sind in der MSCONS die MaLo-ID und die OBIS-Kennzahl anzugeben. Außerdem bedeutet b, dass die dort getroffenen Aussage irrelevant ist. Irrelevant bedeutet, dass die Zahl, die an der Stelle steht keine Information überträgt, d. h. die Zahl, die in der Kanalnummer steht in allen Prozessen zu ignorieren ist. Somit könnte diese Unterscheidung nur beim Absender der MSCONS hausintern, d. h. vor dem Versenden der MSCONS genutzt werden. Vorgaben zu treffen, wie Informationen in den Unternehmen abgelegt werden, ist nicht Aufgabe von EDI@Energy. Somit sind wir nach erneuter, eingehender Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisherige Vorgabe für die OBIS-Kennzahl der Energiemenge (kWh) "7-0:33.86.0" nicht angepasst wird. Mit freundlichen Grüßen Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Björn Bluhm Nein -------------Reinhard Döring-------------09.05.2018 10:32 -------------Stefan Seidel-------------05.06.2018 21:34 Überarbeitung aufgrund der Diskussion in der EDI@Energy-Sitzung 29./30.5.2018 eingefügt und veröffentlicht Nein Ja
MSCONS AHB 2.2h Eingegangen Wie ist bei einem Strono zu referenzieren? Referenz identifiziert die zu stornierende Originalnachricht eindeutig 04.05.2018 2018-00017 Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhalten Storno-MSCONS-Nachrichten für Energiemengen von einem Netzbetreiber. Die ursprüngliche Meldung der Energiemenge enthielt die Marktlokation als Identifier. Die Stornonachricht enthält als Identifier die Messlokation. Nach dem MSCONS-AHB muss die Originalnachricht die Marktlokation enthalten, bei der Stornonachricht nach Kap. 6.2 sind sowohl Markt- als auch Messlokation zulässig. Als 1-Referenztupel zur Zuordnung zur Originalnachricht reicht hier die ID der Nachricht. Hierauf beruft sich der Netzbetreiber. Soweit sind die Nachrichten u.E. korrekt. Unsere Frage geht jetzt in die Richtung, ob diese Regelungen so sinnvoll sind. Die Stornomeldungen sind hier für Zählerstände und Energiemengen ausgeprägt, so dass man beide Lokationen zulassen muss. Besteht die Möglichkeit, dies für Energiemengen zu präzisieren, damit der oben beschriebene Fall nicht auftreten kann? Damit wäre es im Datenaustausch eindeutiger geregelt in der Art, dass Storno- und Originalnachricht einheitliche Identifier führen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße 2018-05-04 10:43:09 Sehr geehrter Herr Weiße, die Referenz zur Originalnachricht wird in SG1 RFF+ACW DE1154 (Referenzangaben) angegeben und damit die zu stornierende Nachricht eindeutig definiert. Wir sehen hier keinen Anpassungsbedarf. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate   Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Sebastian Weiße Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:49 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
MSCONS AHB 2.2h Eingegangen Muss der NB Zwischenablesung (COT) berücksichtigen? Siehe MSCONS AHB Kapitel 4.3 10.04.2018 2018-00002 Wir übersenden an den Netzbetreiber Kundenablesungen mit Ablesegrund PMR (asynchrone Turnusabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber). Wir sind der Auffassung, dass der Netzbetreiber diese MSCONS Nachricht bei sich im System als Zwischenablesung (COT) ablegen muss. Regelmäßig werden uns diese abgelehnt, mit der Begründung, dass wir als Lieferant nicht mit dem Ablesegrund PMR versenden dürfen. Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise? 2018-04-10 13:29:49 Sehr geehrte Frau Sandrock, aus der folgenden Definition PMR wird bei Übermittlung der Turnusablesung zu den Terminen verwendet, die in der Turnus-Beauftragung über die UTILMD als „Geplante Turnusablesung" und „Turnusintervall" vereinbart sind. ist ersichtlich, dass für den von Ihnen beschriebenen Anwendungsfall der Ablesegrund PMR nicht verwendet werden darf. Für diesen Anwendungsfall kann COT verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Beate Becker Reinhard Döring Jana Sandrock Nein Kurzfrage ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:28 Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 14 - 006 Abgeschlossen Ist EDIFACT Utilities 14-006 auf dem aktuellsten Stand? Wird das Tool weiterhin supportet? aktuelle Version 14-007 von EDIFACT Utilities (Stand November 2018) 24.10.2018 2018-00146 Sehr geehrte Damen und Herren, EDIFACT Utilities funktioniert bei uns im Hause nur noch bedingt. Abgesendete Nachrichten werden grundsätzlich abgelehnt. Ist EDIFACT Utilities 14-006 auf dem aktuellsten Stand? Wird das Tool weiterhin supportet? Besten Dank für eine Beantwortung. Freundliche Grüße Gas-Union GmbH 2018-10-24 16:42:48 Sehr geehrter Marktpartner, die aktuell zum Download bereitgestellte Version ist die 14-007. Voraussichtlich bis Ende des Jahres 2018 wird die nächste Version verfügbar sein. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Joachim Schlegel Klaus Keller Joachim Schlegel Steven Filbert Nein -------------Klaus Keller-------------05.11.2018 12:25 Antwort erstellt und veröffentlicht -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:54 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 14 - 006 Abgeschlossen Wird es weiterhin Aktualisierungen von EDIFACT Utilities geben? Keine verbindliche Aussage möglich 17.09.2018 2018-00119 Hallo zusammen, wird es weiterhin Aktualisierungen von EDIFACT Utilities geben? Mit freundlichen Grüßen Sascha Landau 2018-09-17 09:28:02 Hallo Herr Landau, bisher sind uns keine gegenteiligen Planungen zur kostenlosen Bereitstellung der Software für den Markt durch die Westnetz GmbH bekannt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir hierzu in diesem Forum keine verbindlichen Prognosen für die Zukunft abgeben können. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Joachim Schlegel Klaus Keller Joachim Schlegel Sascha Landau Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:34 Antwort erstellt und veröffentlicht Kurzantwort ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 17:00 Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 14 - 006 Abgeschlossen Gibt es eine Nachrichtenprüfung gegen Vorgaben der Anwendungshandbücher ? keine vollumfängliche AHB-Prüfung implementiert 13.06.2018 2018-00052 Hallo, wir haben mit der Edifact Utilities eine eingehende Zuordnungsliste Strom überprüft. Der Netzbetreiber hat das Feld Bilanzkreis nicht gefüllt. Das Feld ist gem. Handbuch meines Erachtens ein Pflichtfeld. Wir haben in den Utilities die Contrl/APERAK- Prüfung aktiviert. Es wird jedoch kein Fehler bezüglich der fehlenden Angabe des Bilanzkreises ausgegeben. Liegt hier ein Fehler vor oder gibt es Einstellungen, die hier eine Prüfung ausschließen? 2018-06-13 20:02:04 Sehr geehrte Fragestellerin, generell ist keine AHB-Prüfung im Funktionsumfang von EDIFACT Utilities ausgeprägt, Ausnahme sind wenige Prüfidentifikatoren für die Formate UTILMD WiM und GPKE. Bezgl. des von Ihnen geschilderten Falls im Rahmen der Kundenbestandsliste ist derzeit jedoch keine Erweiterung geplant, was somit die fehlende Anzeige eines APERAK-Fehlers erklärt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Joachim Schlegel Klaus Keller Joachim Schlegel Nein -------------Klaus Keller-------------20.06.2018 09:37 Rückfrage an Entwickler gestellt -------------Klaus Keller-------------02.07.2018 13:03 Antwort veröffentlicht nach Rückmeldung von Entwickler Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten der Marktkommunikation 2020 14 - 006 Abgeschlossen Der Edifact Editor lässt sich nicht starten. Gibt es hier irgendwelche Probleme oder Tricks? Start der Software durch startEdiUtilities.bat, bzw. edifact-utilities.jar 23.04.2018 2018-00011 Der Edifact Editor lässt sich nicht starten. Gibt es hier irgendwelche Probleme oder Tricks? 2018-04-23 09:24:32 Hallo Frau Reetz, nach dem Entpacken der Dateien im Unterverzeichnis: \EdifactUtilities kann die Software durch manuellen Klick im Explorer der Datei: startEdiUtilities.bat bzw. bei Nicht-Windows-Systemen: edifact-utilities.jar gestartet werden. Damit die Software gestartet werden kann, ist eine Java-Runtime 1.7.0 oder höher vorher zu installieren. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Joachim Schlegel Klaus Keller Joachim Schlegel Jessica Reetz Nein -------------Klaus Keller-------------24.4.2018 14:7 Frage beantwortet und veröffentlicht Kurzantwort ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 17:03 Nein Nein
Allgemeine Festlegungen 4.5 Abgeschlossen Wie ist dieser Hinweis zum neuen Code in der APERAK Z35 „Format nicht eingehalten“, der sowohl in der MIG als auch dem AHB eingeführt wurde, zu verstehen? Fehler in der Änderungshistorie in Änderungs-ID 18063 18.10.2018 2018-00142 Hallo BDEW-Forum Datenformate, lt. Änderungs-ID 18063 für die neue Version, die ab 01.04.19 einzusetzen ist, gilt für das neue Kapitel 1.22.3 "Formatdefinitionen zu Operatoren an Datenelementen" die folgende Einschränkung: "Hinweis: Die Formatdefinitionen sind weder im Rahmen der Syntax- noch der Verarbeitbarkeitsprüfung zu berücksichtigen.". Wie ist dieser Hinweis zum neuen Code in der APERAK Z35 „Format nicht eingehalten“, der sowohl in der MIG als auch dem AHB eingeführt wurde, zu verstehen? Freundliche Grüße, Klaus Keller 2018-10-18 15:04:49 Hallo Herr Keller, danke für Ihren Hinweis. Der irreführende Eintrag in der Änderungshistorie ist dem Umstand geschuldet, dass hier eine Anpassung im Rahmen der Konsultationssitzung mit der BNetzA erfolgt ist, die in dieser Stelle des Dokumentes nicht umgesetzt wurde. Da es keine Fehlerkorrekturen zu fehlerhaften Änderungseinträgen gibt, ist der Hinweis zu ignorieren. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Beate Becker Holger Weickenmeier Klaus Keller Nein -------------Klaus Keller-------------18.10.2018 15:10 Antwortvorschlag erstellt Kurzantwort ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 17:02 Nein Nein
PRICAT MIG 1.1 Eingegangen Darf eine PRICAT abgelehnt werden, wenn das SG36 LIN nicht fortlaufend und damit nicht eindeutig bezeichent wird? Keine Ablehnung per CONTRL/APERAK bei Verstoß gegen forlaufende Nummerierung in LIN-Segment 17.10.2018 2018-00140 Hallo, in einer PRICAT werden mehrere Positionen übermittelt. Laut MIG ist das Datenelement 1082 mit einer fortlaufenden Nummer ( 1-n) zu befüllen. Dürfte eine Nachricht mittels CONTRL/APERAK abgelehnt werden, welche diese Regel nicht einhält? Beispiel: LIN+1++9990001000798:Z01' PIA+1+Z26_Z09_BezeichnungXXX:Z06' IMD+X+Z26+Z09:::Wandler' PRI+CAL:0::::ANN' LIN+1++9990001000798:Z01' PIA+1+Z26_Z10_BezeichnungXXX:Z06' IMD+X+Z26+Z10:::Wandler' PRI+CAL:0::::ANN' LIN+1++9990001000798:Z01' PIA+1+Z26_Z11_BezeichnungXXX:Z06' IMD+X+Z26+Z11:::Wandler' PRI+CAL:0::::ANN' LIN+2++9990001000798:Z01' PIA+1+Z30_BezeichnungXXX:Z06' IMD+C+Z30' PRI+CAL:25.21::::ANN' LIN+2++9990001000798:Z01' PIA+1+Z21_BezeichnungXXX:Z06' IMD+C+Z21' PRI+CAL:84.03::::ANN' LIN+3++9990001000798:Z01' PIA+1+Z29_BezeichnungXXX:Z06' IMD+C+Z29' PRI+CAL:33.61::::ANN' In diesem Beispiel werden mehrere Positionen mit gleicher Positionsnummer übermittelt. Kann eine solche Nachricht abgelehnt werden? Wenn ja mit welchen Gund? (Mir fällt spontan nur eine APERAK mit Z31 ein) Oder darf die Positionsnummer bei der Prüfung zur weiteren Verarbeitung ignoriert werden? Viele Grüße Ronald Damm 2018-10-17 14:59:50 Hallo Herr Damm, eine Ablehnung für den von Ihnen beschriebenen Fall per CONTRL oder APERAK ist nicht möglich. Somit muss die Fehlerklärung bilateral mit dem Marktpartner erfolgen. Freundliche Grüße, Ihr BDEW-Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Ronald Damm Dieses Segment zeigt den Beginn des Positionsteils innerhalb der Nachricht an. Der Positionsteil wird durch Wiederholung von Segmentgruppen gebildet, die immer mit einem LIN-Segment beginnen. Vom Programm vergebene Positionsnummer innerhalb der Nachricht (fortlaufende Nummer von 1 bis n) Nein -------------Klaus Keller-------------15.11.2018 08:51 Antwortvorschlag an Thomas geschickt Nein Nein
PRICAT MIG 1.1 Abgeschlossen Ist die Angabe der Vorgängerversion in der PRICAT Pflicht ? Vorgängerversionen sind immer, sofern vorhanden, anzugeben 14.08.2018 2018-00087 Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhalten PRICATs von MSB ohne, dass auf eine Vorgängerversion referenziert wird, und wir können diese nicht verarbeiten, da wir sofern schon ein Preisblatt für den Zeitraum vorhanden ist, auf die Vorgängerversion prüfen, um eine zeitliche Abgrenzung vorzunehmen. Beispiel: Der MSB hatte zwei PRICATs mit zwei inhaltlich unterschiedlichen Preisblättern versandt, diese dann in eine PRICAT zusammengeführt und dann erneut versendet. Muss dann referenziert werden bzw. ist die Referenzierung auf eine Vorgängerversion nur erforderlich, wenn eine zeitliche Abgrenzung der PRICAT aufgrund neuer Preise notwendig wird? Welche Vorgehensweise ist korrekterweise anzuwenden, wenn PRICATS aufgrund einer Korrektur (Ersatz) für einen identischen Gültigkeitszeitraum mehrfach vom MSB versandt werden? Laut der Rahmenbedingungen in der WiM muss aus meiner Sicht immer auf die Vorgängerversion referenziert werden, da diese ab dem Initialen Versand immer vorhanden ist. Ohne Referenzierung kann die aktuelle Version nicht bestimmt werden. Vergleiche Punkt 4, Seite 156 WiM: Die Gültigkeit eines Preisblatts endet mit der Übermittlung eines Preisblattes mit identischem Gültigkeitsbeginn und einer höheren Versionskennzeichnung oder mit dem Inkrafttreten eines Preisblatts mit einem späteren Gültigkeitsbeginn. Vielen Dank für Prüfung und Antwort. Mit freundlichen Grüßen Arne Limburg 2018-08-14 10:59:44 Hallo Herr Limburg, zur Angabe der Vorgängerversion in SG1-RFF+ACW ist beim Prüfidentifikator "27002" = "Preisblatt Bedingung Messstellenbetrieb iMS, mME" die Bedingung [1] Wenn Vorgängerversion vorhanden zu erfüllen. Die Einhaltung der Bedingung bei der gesendeten Nachricht ist im von Ihnen skizzieren Beispiel verletzt worden, da ein Vorgängerpreisblatt vorhanden war. Somit muss der Versender der PRICAT den Fehler korrigieren und die Vorgängerversion mit angeben. Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Arne Limburg Segment RFF+ACW PRICAT AHB, Seite 4 PRICAT MIG, Seite 9 WiM, Seite 156 Rahmenbedingungen Die Preisblätter sind eindeutig zu versionieren. Auf den Preisblättern sind die aktuelle Versionskennzeichnung, der Gültigkeitsbeginn und die Kennzeichnung der Vorgängerversion des Preisblatts anzugeben. 4. Die Gültigkeit eines Preisblatts endet mit der Übermittlung eines Preisblattes mit identischem Gültigkeitsbeginn und einer höheren Versionskennzeichnung oder mit dem Inkrafttreten eines Preisblatts mit einem späteren Gültigkeitsbeginn. Nein -------------Klaus Keller-------------20.08.2018 13:58 Vorschlag erstellt und an Hr. Seipt geschickt Nein Nein
PRICAT MIG 1.1 Abgeschlossen Muss die PRICAT EDI Nachrichtennummer über alle Empfänger eindeutig sein? Eindeutigkeit ist einzig über die EDI Nachrichtennummer (DocID) im BGM Segment gegeben 12.07.2018 2018-00067 Problem Identische EDI Nachrichtennummer (DocID) in PRICAT Nachrichten von gleicher Sendercodenummer und unterschiedlicher Empfängercodenummer innerhalb eines IS-U Systems (1 Mandant, unterschiedliche Buchungskreise, unterschiedliche Marktpartner) Ausführung/Frage Die Eindeutigkeit eines Preisblatts für den Messstellenbetrieb wird in der PRICAT durch die EDI Nachrichtennummer (DocID) im BGM Segment gegeben. Ist es korrekt, dass ein Messstellenbetreiber (Sendercodenummer) eine identische EDI Nachrichtennummer für unterschiedliche Marktpartner (Empfängercodenummer) verwenden darf? Bsp. MSB1 sendet PRICAT mit DocID=0815 an Lieferant1 MSB1 sendet PRICAT mit DocID=0815 an Lieferant2 MSB1 sendet PRICAT mit DocID=0815 an Lieferant3 2018-07-12 11:03:39 Sehr geehrter Forumteilnehmer, Der MSB muss die Eindeutigkeit lediglich über die EDI Nachrichtennummer (entspricht dem Begriff DocID aus Ihrer Frage) im BGM Segment gegnüber dem einzelnen Empfänger garantieren. Dazu kann er natürlich die EDI Nachrichtennummer für verschiedene Empfänger mehrfach verwenden.   Eine Vorschrift, dass die EDI Nachrichtennummer der PRICAT über alle Empfänger eindeutig sein muss, ist nicht bekannt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Klaus Keller Thomas Seipt Christian Latsch EDI@Energy PRICAT 1.1 PRICAT / UN D.09B S3 Stand: 25.09.2017 Seite: 5 / 26 Nein -------------Klaus Keller-------------16.07.2018 14:37 aus meiner Sicht eher clever ist, für ein Preisblatt für alle MP immer die gleiche Nummer zu verwenden oder was meinst Du, Thomas ? -------------Thomas Seipt-------------29.08.2018 15:32 Sehe ich auch so. Warum muss der Absender sich noch Gedanken zur Eindeutigkeit bei verschiedenen Empfängern machen? -------------Klaus Keller-------------30.08.2018 11:04 Tippfehler beseitigt und redaktionelle Korrekturen Nein Nein
Codeliste der Statuszusatzinformation 1.0b Abgeschlossen Bedarf es einer besonderen Kennzeichnung , wenn nachträglich korrigierte Lastgangdaten versendet werden? Kennzeichnung im Rahmen der Vorgaben 11.09.2018 2018-00116 Bedarf es einer besonderen Kennzeichnung , wenn nachträglich korrigierte Lastgangdaten versendet werden. 2018-09-11 10:49:06 Sehr geehrte Frau Degen, eine Kennzeichnung ist nach den Vorgaben des von Ihnen referenzierten Dokuments möglich und notwendig. Allerdings kann aufgrund der allgemeinen Fragestellung keine detaillierte Antwort gegeben werden. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Nadine Degen Nein Kurzantwort ergänzt -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 17:03 Nein Nein
Codeliste der Statuszusatzinformation 1.0b Abgeschlossen Wie ist bei Stornierung von Lastgängen vorzugehen? Stornierung von Lastgängen 31.08.2018 2018-00105 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Reklamation vorliegen, bei dem es zu Problemen bei der Lastgangaufnahme kommt. Laut IT-Dienstleister gab es zur Malo/Melo-Umstellung zum 01.02.2018 auch eine neue Regelung wie Lastgangdaten gekennzeichnet sein müssen, um vorherige Daten überschreiben zu können.Hierzu gibt es die Überschreibungsregeln (siehe Anlage). Sie beziehen sich hier auf folgende Aussagen des BDEW: https://www.edi-energy.de/index.php?id=38&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=68&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=download&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Dokument&cHash=3091112ac0486bdc500acd76d264a66b Je nach Fall müssen die Felder Begründung und/oder Bildungsregel korrekt befüllt sein. Nun unsere Frage: Laut der Beschreibung (Codeliste der Statuszusatzinformation), auf die der Link verweist, sind bei MSCONS nur die Energiemengen und Zählerstände betroffen. Ist hiervon auch die MSCONS-TL (Lastgangdaten) betroffen? Leider haben wir hierzu keine Angabe gefunden. Wir würden uns über eine zeitnahe Antwort freuen. 2018-08-31 10:18:01 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, wenn wir Sie richtig verstehen, wollen Sie wissen, wie Lastgänge storniert werden können. In der aktuellen Konsultationsfassung des MSCONS AHB 2.2i gibt es hier ein separates Kapitel „4.5 Stornierung / Korrektur von Werten“. Ergänzung vom 09.10.2018: Im Kapitel  4.5.3 Übersicht Korrekturvarianten von Werten je ursprünglichem Anwendungsfall (AHB MSCONS 2.2i) ist in der Spalte "Statuszusatzinformation ist anzugeben" ersichtlich, ob Statuszusatzinformationen anzugeben sind. Im Fall Lastgang (Prüfidentifikatior 13008) sind Statuszusatzinformationen mitzugeben. Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Reinhard Döring Thomas Seipt Reinhard Döring Nadine Degen https://www.edi-energy.de/index.php?id=38&tx_bdew_bdew%5Buid%5D=68&tx_bdew_bdew%5Baction%5D=download&tx_bdew_bdew%5Bcontroller%5D=Dokument&cHash=3091112ac0486bdc500acd76d264a66b Nein -------------Thomas Seipt-------------31.08.2018 11:17 Antwortvorschlag an Herrn Döring -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:45 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
UTILMD AHB WiM 3.0f Abgeschlossen Welche Kategorie der Nachricht ist im BGM-Segment zu verwenden? Die Code im BGM ergibt sich aus dem Anwendungsfall im AHB 06.09.2018 2018-00113 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den nachfolgend aufgeführten Transaktionsgründen aus Prozess E02 Abmeldung Ende MSB ergeben sich zwei Fragestellungen. Kategorie E02 - Abmeldung mit Transaktionsgrund ZG9 Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Auszug des Kunden Kategorie E02 - Abmeldung mit Transaktionsgrund ZH1 Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen Stilllegung Kategorie E02 - Abmeldung mit Transaktionsgrund ZH2 Aufhebung einer zukünftigen Zuordnung wegen aufgehobenem Vertragsverhältnis 1. Welche Nachrichtenkategorie wird im Zuge der Bestätigung vom NB aufgehoben ? Zu diesen Transaktionsgründen steht dem NB der Ablehnungsgrund E17 Fristüberschreitung zur Verfügung. 2. Welche Frist gilt es zu beachten bzw. welche Frist kann vom MSBA überschritten werden? Vielen Dank für die damit verbundene Mühe. Mit freundlichen Grüßen 2018-09-06 13:24:33 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, Zu 1) Die Kategorie der Nachricht ist im Anwendungsfall im AHB beschrieben. Den Anwendungsfall finden Sie in der Liste der Prüfidentifikatoren mittles des Prozessschrittes aus der Festlegung. Mit diesem Prüfidentifikator finden Sie den Anwendungsfall im AHB. Sollten im Anwendungsfall meherer Kategorien im Segment BGM möglich sein, so sind diese mittels Bedingungen / Hinweisen beschrieben. Zu 2) Die Fristen ergeben sich aus den Prozessen / Festlegungen. Im Forum Datenformate können wir hiezu keine Aussagen treffen. Sollten Sie in den Prozessen keine relevante Frist finden können, so richten Sie diese Frage bitte an die PG Umsetzungsfragen beim BDEW. Freundliche GrüßeIhr Forum Datenformate Ja Thomas Seipt Thomas Fellhauer Thomas Seipt Birgit Dreyer Nein Vorschlag an die Herren Fröse und Weickenmeier -------------Thomas Seipt-------------07.09.2018 14:28 Habe Antwortvorschlag kommentiert: -------------Holger Weickenmeier-------------29.10.2018 14:48 Antwort von Holger übernommen -------------Thomas Seipt-------------01.11.2018 16:26 Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg 1.1 Abgeschlossen Fehlendes Update Zertifikatssperrliste (CRL) von der CA Es darf keine abgelaufene CRL zur Prüfung verwendet werden 27.08.2018 2018-00099 Eine CRL ist erreichbar und kann heruntergeladen werden, aber diese ist zum Zeitpunkt des Downloads, nach Normalfall, abgelaufen, ist aber neuer als die bisherige CRL (auch abgelaufen, weil der Server nicht erreichbar war noch im Rahmen der Gültigkeit von 3 Tagen). Für diesen Sonderfall ist die Regeleung nicht eindeutig definiert. Welche dieser CRLs ist nun die zu korrekt benutzende? Die CRL welche bereits im Cache liegt, weil eine abgelaufende CRL als 'nicht erreichbar' deklariert wird, oder die neuere CRL, welche das konsistentere Verhalten wäre? 2018-08-27 12:10:12 Bei einem korrekten Betrieb der eigenen Infrastruktur dürfen abgelaufene CRL nicht verwendet werden. Eine Empfehlung für den Fall eines Fehlers in der eigenen Infrastruktur kann nicht gegeben werden. Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Rene Hoffmann Peter Kunz Ist eine CRL über die in den Zertifikaten veröffentlichten CRL-DP von einer CA über 3 Tage nicht abrufbar, ist der ausstellenden CA und aller darunter gelisteten Zertifikate bis zur Veröffentlichung einer aktuellen CRL zu misstrauen. Nein Nein Nein
Regelungen zum Übertragungsweg 1.1 Abgeschlossen Wann darf frühestens die alte EDIFACT-Adresse gelöscht werden? Es besteht keine diesbezügliche Fristenregelung. 16.08.2018 2018-00089 Wenn die EDIFACT-Adresse geändert wird und alle Marktpartner über die neue E-Mail-Adresse informiert wurden, wann frühestens darf die alte EDIFACT-Adresse gelöscht werden? 2018-08-16 16:07:28 Es liegen in den Regelungen zum Übertragungsweg diesbezüglich keine Fristen vor. Es gibt eine Frist zur Ankündigung und eine Anforderung für die Terminierung des Umstelltages. Ansonsten wird auf den letzten Abschnitt in Kapitel 2 der Regelungen zum Übertragungsweg verwiesen. Ja Rene Hoffmann Sven Schillack Rene Hoffmann Ingrid Tomasi Punkt 2 Bekanntmachen beim Informationsempfänger …"Der Übertragungsweg zwischen zwei Marktpartnern ist mindestens für drei Jahre ab dem Tage nach dem letzten Datenaustausch (zwischen diesen beiden Marktpartnern) aufrecht zu halten." ..."Eine Aufrechterhaltung des Übertragungswegs bedeutet nicht, dass eine E-Mail-Adresse, die für den Datenaustausch verwendet und durch eine andere E-Mail-Adresse ersetzt wurde, drei Jahre lang nicht gelöscht werden darf. Wurde ein derartiges E-Mail-Postfach zu einer E-Mail-Adresse „stillgelegt", und alle Marktpartner entsprechend der voranstehenden Regel über die neue zu nutzende E-Mail-Adresse informiert, so kann die bisher genutzte E-Mail-Adresse gelöscht werden. " Nein -------------Rene Hoffmann-------------26.09.2018 10:02 Folgender Satz wurde nicht hinzugefügt (nicht besprochen in der PG-Sitzung 03.09.2018). Hinweis: Auch ohne Löschung oder Abschaltung der Mailadresse ist es möglich dem Absender anzuzeigen, dass ab Umstellungszeitpunkt an die veraltete Mailadresse gesendet wurde über eine entsprechende negative CONTRL-Meldung (Empfänger der Übertragungsdatei ist nicht der tatsächliche Empfänger ). Nein Nein
CONTRL MIG 2.0 Abgeschlossen Wie wird die Segmentposition des fehlerhaften Datenelements ermittelt? Erläuterung der Zählweise zur Angabe der Segmentposition des fehlerhaften Datenelements 27.08.2018 2018-00096 Sehr geehrte Damen und Herren, das Datenelement S011-0098 hat in der tabellarischen Darstellung den Namen "Segmentposition des fehlerhaften Datenelements". In der Bemerkung schreiben Sie aber: DE0098: In diesem DE wird die numerische Zählerposition des fehlerhaften Datenelements bzw. der Datenelementgruppe in der das fehlerhafte Gruppendatenelement enthalten ist, angegeben. Die Segment-Kennung und jedes folgende Datenelement oder jede Datenelementgruppe, das/die in der Segmentbeschreibung definiert ist, soll den Zähler um 1 erhöhen. Der Segment-Bezeichner hat die Positionsnummer 1. Zunächst steht die Bemerkung in Konflikt mit der Bezeichnung in der Tabelle . - In der Tabelle steht "Segmentposition" - In der Bemerkung "Zählerposition ... Datenelements bzw. der Datenelementgruppe " Würden Sie dann bitte weiter erläutern, was Sie unter Zählerposition verstehen? Ich denke, ein Beipspiel würde hier für mehr Klarheit sorgen. Danke, Viele Grüße Mario Müller 2018-08-27 07:35:22 Hallo Herr Müller, die von Ihnen zitierten Texte entsprechen dem UN/EDIFACT-Standard. Daher ist hier auch keine Anpassung durch edi@energy vorgesehen. Aufgrund Ihrer Frage erläutern wir hier kurz die richtige Zählweise zur Angabe eines Fehlers: Beispiel 1: DTM+137:FEHLER:102' --> DTM=1, 137=2, FEHLER=3 --> Segmentposition 3 Beispiel 2: FTX+REG++FEHLER' --> FTX=1, REG=2, ""=3, FEHLER=4 -->  Segmentposition 4 Viele Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Klaus Keller Stefan Seidel Stefan Seidel Mario Müller Seite 6 Nein -------------Klaus Keller-------------20.09.2018 16:02 Antwortvorschlag erstelle -------------Stefan Seidel-------------02.01.2019 11:58 endlich veröffentlicht Nein Nein
EDI@Energy Anwendungshilfe Einführungsszenario: Neue Artikelnummern zum 1. April 2021 in der PRICAT 1.3, Stand: 30.07.2018 Abgeschlossen Kann die Energiemenge der Marktloaktion als Summe angegeben werden? Gesamtenergiemenge kann mit der 1.9.0 angegeben werden. 22.08.2018 2018-00094 Ein Netzbetreiber schickt uns in einer zugestimmten Antwort Anmeldung NN mit PI 11002 folgende Obis-Daten: - 1.1.8.1; Kein Schwachlast - 1.1.8.2; Kein Schwachlast - 1.1.9.0 ; Kein Schwachlast Es handelt sich hierbei um einen Doppeltarifzähler. Beide Zählwerke werden im HT abgerechnet. Als Obis-Code der Marklokation wird nur 1.1.9.0 angegeben. Das wird begründet mit dem folgendem Zitat aus der "Anwendungshilfe", Seite 37 "Nur im Fall, dass keine Unterscheidung der Schwachlastfähigkeit für die beiden Register auf Ebene der Messlokation erfolgt und zusätzlich keine Differenzierung im Netznutzungsentgelt besteht, kann alternativ angegeben werden: Auf Ebene der Marktlokation 1-b:1.9.0" Dürfen 2 HT Obis-Codes für die Messlokation angegeben werden? Ist die obige Angabe der Obis-Daten in einer 11002 zulässig? 2018-08-22 10:08:55 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, die Vorgehensweise ist korrekt. Wir verstehen Ihr Beispiel so, dass für beide Register (1-1:1.8.1 und 1-1.1.8.2) auf Ebene der Messlokation keine Unterscheidung in der Schwachlastfähigkeit erfolgt und auch im Netznutzungspreis keine Unterscheidung an den beiden Register besteht. In diesem Fall kann die Gesamtenergiemenge mit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Marktlokation (z.B. 1-1:1.9.0) angegeben werden.  Sind die oben beschrieben Voraussetzungen nicht mehr gegeben, z.B. bei einer Änderung der Schwachlastfähigkeit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Messlokation, so muss dies durch eine Stammdatenänderungsmeldung auf Ebene der Marktlokation dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ab diesem Moment müssen die Energiemengen auf Ebene der Marktlokation auch getrennt übermittelt werden (z.B. 1-1:1.9.1 & 1-1:1.9.2).   Ihr Forum Datenformate Ja Gregor Scholtyschik Thomas Seipt Gregor Scholtyschik Martina Sauter Nein -------------Thomas Seipt-------------29.08.2018 15:52 Antwort zur Diskussion gestellt (Holger und Gregor) -------------Gregor Scholtyschik-------------29.08.2018 20:52 Habe die Antwort ergänzt. -------------Stefan Seidel-------------25.09.2018 18:48 Tippfehler in Antwort korrigiert Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.0c Abgeschlossen Wie sind die Datumsfelder in der Stammdatenänderung zu befüllen? Wie die Datumsfelder "Beginn zum" und "Änderung zum" zu verwenden sind, ist im UTILMD AHB Stammdatenänderung beschrieben. 01.08.2018 2018-00080 Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer Änderungsmeldung: Wir als Lieferant übermitteln dem Netzbetreiber eine bilanzierungsrelevante Änderungsmeldung mit Änderung des Bilanzkreises. Der Kunde wird seit 01.01.2018 beliefert und die Änderung soll zum 01.05.2019 gültig sein. Welches Datum wird als DTM 2005 / 92 Datum Vertragsbeginn vom Lieferanten angegeben? Aus der konsolidierten Lesefassung Stand 17.07.2018 Seite 28 lesen wir das der 01.01.2018 korrekt ist. Der Netzbetreiber hat uns die Änderungsmeldung mit einer APERAK beantwortet und verlangt das Datum 01.05.2019 als Vertragsbeginn. Was ist korrekt? Vielen Dank im Voraus 2018-08-01 07:47:33 Sehr geehrter Marktpartner, Sie hatten Ihre Frage zur Nachrichtenbeschreibung eingereicht. Diese haben wir dem Stammdatenänderungs AHB zugeordnet, da hier das Vorgehen in Bezug auf die Daten "Beginn zum" und "Änderung zum" eingehend beschrieben sind.  Auszug aus dem AHB Stammdatenänderung: Gültigkeitszeitpunkt (Beginn zum):Der Gültigkeitszeitpunkt für aktuell der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist identisch mit dem Änderungsdatum (Änderung zum). Der Gültigkeitszeitpunkt für zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist der Zeitpunkt der Zuordnung des Berechtigten zur Marktlokation bzw. Messlokation und dient in diesem Fall ausschließlich zur Identifizierung der Marktlokation bzw. Messlokation. Änderungszeitpunkt (Änderung zum):Der Änderungszeitpunkt für aktuell und zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist der Zeitpunkt ab wann das geänderte Stammdatum in der Marktkommunikation zwischen den beteiligten Marktpartnern zu verwenden ist.Bei Stammdatenänderungen wird unterschieden nach Änderungen, die zu einem in der Meldung (ggf. auch rückwirkend) genannten Zeitpunkt Gültigkeit erlangen und Änderungen, die erst zu einem festen in die Zukunft gerichteten Zeitpunkt wirksam werden (z. B. bilanzierungsrelevante Daten).Der NB informiert immer alle Berechtigten (dazu gehören auch in die Zukunft zugeordnete Berechtigte) über geänderte Stammdaten. An alle Berechtigten wird immer der tatsächliche Änderungszeitpunkt in der Meldung übermittelt. Bei zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordneten Berechtigten sind der Änderungszeitpunkt und der Gültigkeitszeitpunkt unterschiedlich.Sind unterschiedliche Zeitpunkte der Inkraftsetzung von Daten erforderlich, so müssen entsprechend mehrere Vorgänge gebildet werden. Aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass der Lieferbeginn in Bezug auf das Versanddatum des Versands der Stammdatenänderung, in der Vergangenheit lag. Somit sind Sie der Lieferant, der aktuell der Marktlokation zugeordnet ist. In diesem Fall sind beide Datumsfelder "Beginn zum" und "Änderung zum" mit dem identischen, in der Zukunft liegenden Datum, in Ihrem Beispiel 01.05.2019, zu befüllen. Eine Abweichung ist nur dann vorhanden, wenn das Lieferbeginndatum (Beginn zum) in Bezug auf das Versanddatum der Stammdatenänderung noch in der Zukunft liegt.  Viele Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Ina Stoller Nein Hallo Jessica, bitte gegenlesen. -------------Holger Weickenmeier-------------04.08.2018 14:53 PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 14:44 folgende Tippfehler in der Antwort korrigiert: Sie hatten Ihre Frage zur Nachrichtenbeschreibung eingereicht. Diese haben wir dem Stammdatenänderungs AHB zugeordenet, da hier das Vorgehen in Bezug auf die Daten "Beginn zum" und "Änderung zum" eingehend beschrieben sind. … Somit sind Sie der Lieferant, der aktuell der Marktlokation zugeordnet ist. In diesm Fall sind beide Datumsfelder d. h. zugeordenet zu zugeordnet und diesm zu diesem gemacht -------------Stefan Seidel -------------15.08.2018 13:12 Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.0c Abgeschlossen Muss bei der "Nicht bilanzierungsrelevante Anfrage der komplexen Marktlokationsstruktur beim NB" eine Messlokation angegeben werden? Es handelt sich bei der "Nicht bilanzierungsrelevante Anfrage der komplexen Marktlokationsstruktur beim NB" um eine Stammdatenänderung und nicht um eine Anfrage in Bezug auf fehlende Stammdaten. 13.07.2018 2018-00069 Hallo Forum, Bei der Anfrage der komplexen Marktlokationsstruktur (LF an NB // Prüfidentifikator 11180) besteht Klärungsbedarf bezüglich der Bedingung [590] im SG5 LOC. Diese besagt, dass die ID der Marktlokation und aller Identifikatoren der Messlokationen anzugeben sind. Da u. U. nur die ID der Marktlokation (für komplexe Konstrukte) bekannt ist, wird die Anfrage verwendet, um die Marktlokationsstruktur zu erfragen. Wenn die Messlokation/en bekannt wären, müsste die Anfrage nicht versendet werden. Dennoch bekamen wir aufgrund der o. g. Bedingung im AHB von einem Marktpartner eine APERAK mit der Begründung „fehlende Messlokation“. Ist die APERAK berechtigt bzw. liegt ein Fehler im AHB vor? 2018-07-13 10:17:54 Sehr geehrter Marktpartner, wenn wir Sie richtig verstanden haben, so möchten Sie mit dieser Anfrage fehlende Stammdaten in Ihrem System ergänzen. Die Stammdatenänderung ist ausschließlich dafür vorgesehen, dass Sie dem anderen Marktpartner "Änderungen" mitteilen, über die Sie neuere / bessere Erkenntnisse haben.  Zur Frage ob eine APERAK berechtigt ist, wenn Sie in diesem Anwendungsfall lediglich den Meldepunkt der MaLo angeben: In diesem Anwendungsfall gibt es am SG5 LOC+172 (Meldepunkt) folgende Konstellation: Muss [527][527] Hinweis: Es ist die ID der Marktlokation und alle Identifikatoren der Messlokationen anzugeben. Sollte für die Markt- und Messlokation die gleiche ID verwendet worden sein, so ist diese nur einmal aufzuführen. Im Weiteren gibt es auf Ebene der SG8 SEQ+Z01 (Marktlokation / Messlokation / Tranche / MaBiS-ZP / Teil des EUZ-Tupels) diese Konstellation: Muss [95][95] Je SG5 LOC+172 ist genau einmal die Segmentgruppe anzugeben Weitere relevante Bedingungen sind in diesem Anwendungsfall nicht enthalten. Zu der Art der APERAK haben Sie keine Angaben gemacht. In Bezug auf die Begründung würden wir davon ausgehen, dass Sie einen AHB Fehler erhalten haben, da dem Empfänger Daten in der Anfrage fehlen.Keine der beiden Bedingungen, wobei es sich bei SG5 LOC+172 nicht um eine Bedingung, sondern lediglich um einen Hinweis handelt, kann zu einer APERAK (AHB Fehler) aufgrund einer fehlenden Angabe einer Messlokation führen.Mit der AHB-Prüfung der APERAK können nur Bedingungen innerhalb eines Anwendungsfalls geprüft werden. Nicht Bestandteil der AHB Prüfung ist eine Prüfung gegen den Datenbestand aus den eigenen Stammdaten. Viele Grüße Ihr BDEW Forum Datenformate   Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Daniel Härtig Nein Hi Jessica, lies mal gegen. Wenn für Dich OK, dann sollte das ev. noch zu einem APERAK Spezi? -------------Holger Weickenmeier-------------04.08.2018 14:55 PG: ok und veröffentlicht -------------Beate Becker-------------09.08.2018 15:09 Nein Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.0c Abgeschlossen Muss die Änderung der komplexen Marktlokationsstruktur nicht auch an den MSB gesendet werden können? Der MSB benötigt im Interimsmodell die Marktlokationsstruktur nicht. 25.06.2018 2018-00056 Hallo Forum-Team, ich habe eine Frage bezgl. der Anwendung der PI 11175 (Nicht bilanzierungsrelevante Änderung der komplexen Marktlokationsstruktur durch den NB) und PI 11173 (Änderung der Lokationsbündelstruktur durch den NB (Strom)). Ändert sich etwas an der Zuordnung zwischen MaLo und MeLo (z.B.: eine MeLo fällt weg oder kommt zur MaLo hinzu) muss der NB dies per 11175 an den LF mitteilen. Der MSB ist doch über diese Änderung mit PI 11173 zu informieren oder bekommt dieser auch den PI 11175? Laut der Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren (Stand 26. März 2018) ist der PI 11175 ausschließlich für die Kommunikation zwischen NB und MSB vorgesehen. Dies ist vermutlich ein Fehler oder? 2018-06-25 16:28:01 Sehr geehrter Marktteilnehmer, die Änderung der komplexen Marktlokationsstruktur  (PID 11175) erhält lediglich der LF:Mit der MaLo-Strukutur wird ausgesagt, welche MeLos zu einer MaLo gehören / welche Messwerte geliefert werden um die Energiemenge an der MaLo zu bestimmen. Diese Information benötigt der MSB im Interimsmodell nicht, da dieser lediglich Messwerte an der MeLo erfasst und kommuniziert. Der MSB erhält lediglich die Änderung der Lokationsbündelstruktur (PID 11173)Hiermit wird der MSB in Kenntnis gesetzt, dass zur Ermittlung einer Energiemenge einer MaLo noch weitere MeLos benötigt werden, bzw. dass eine eine MeLo für mehrere MaLos die Grundlage zur Ermittlung der Energiemenge liefert.Dies ist für den MSB von Bedeutung, da er sich für die Zeit nach dem Interimsmodell darauf einrichten muss, dass er ggf. Messwerte mit anderen MSBs austauschen muss, damit er als MSB bzw. ein anderer MSB die Messwerte erhält um die Enegiemenge einer MaLo zu ermitteln. Für den LF ist das Lokationbündel unerheblich. Viele Grüße Ihr BDEW Forum Dateinformate Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Patrick Pleitgen Nein Jessica bitte gegenlesen -------------Holger Weickenmeier-------------04.08.2018 15:26 PG: Fehlerkorrektur für Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren erforderlich PID 11175 bzw. 11176 muss vom NB an LF bzw. vom LF an NB gehen und nicht an MSB -------------Beate Becker-------------09.08.2018 15:21 Ja Nein
UTILMD AHB Stammdatenänderung 1.0c Abgeschlossen Werden in der SDÄ Werte in Segmenten nur durch neue Stammdaten ersetzt und leere Datenelemente beibehalten? In einem Segment / Segmentgruppe sind immer alle DE zu füllen, welche Bestand haben sollen 07.06.2018 2018-00046 Sehr geehrtes Forum, folgenden Fall bekommen wir mit einem beteiligten MP in der Funktion VNB nicht geklärt. Wir als Lieferant haben dem VNB eine SDÄ zur Namensänderung - PID 11109 gesendet. In dieser haben wir nur den Namen/Firmenname und die Korrespondezadresse des Kunden, so wie die weiteren Pflichtfelder für diesen PID übermittelt. Der Vorgängerkunde beinhaltete Vor- und Zuname. Musste aber geändert werden. Jetzt teilt uns der Empfänger, nachdem wir die E06-Liste geprüft haben und der Vorname immer noch aufgelistet wird mit, dass dies zu Recht erfolgt, weil wir ja nur den "Nachnamen" geändert hätten. Wir vertreten die Ansicht, wird in einer SDÄ zur Namensänderung der Vorname zum Beispiel weggelassen, ist dies wie eine Löschung zu behandeln. Liegen wir mit dieser Ansicht richtig oder falsch? 2018-06-07 11:19:01 Sehr geehrter Marktteilnehmer, Ihre Interpretation, dass ein Weglassen als "löschen" zu verstehen ist, ist korrekt. Hintergrund:In der Vergangenheit hatte man versucht durch die Angabe von den Zeichen "###" als Löschkennzeichen zuvor ausgetauschte Werte zu löschen. Mit dem Umbau der Stammdatenänderungslogik ist dies entfallen.Es werden immer alle relevanten Informationen in einem Segment / Segmentgruppe angegeben. Dies ist auch im AHB unter Kapitel 5.3 "Hinweis zum Aufbau der Stammdatenänderung" zum Ausdruck gebracht worden. In der Änderungsmeldung sind immer alle Stammdaten innerhalb einer Segmentgruppe bzw.durch Wiederholung der entsprechenden Segmentgruppe anzugeben, die an einem Marklokationbzw. Messlokation ab dem Datum „Änderung zum― Gültigkeit haben. Für Ihr Beispiel würde das bedeuten: Sie hatten in der Anmeldung folgende Information im NAD+UD versendet: NAD+UD+++Mustermann:Jochen::::Z01' Dem NB liegt als Name nun Mustermann Jochen vor. In einer darauf folgenden Stammdatenänderung senden Sie dann NAD+UD+++:Mustermann GbR::::Z02' Nach Ihrer Beschreibung läge dem NB nun die Information "Mustermann GbR Jochen" vor. Nach den Beschreibungen der Stammdatenänderung sollte dem NB nun auch nur noch "Mustermann GbR" vorliegen. Ein "löschen" durch ein Löschkennzeichen gibt es nicht mehr.  Viele Grüße Ihr Forum Datenformate     Ja Holger Weickenmeier Jessica Rahn Jessica Rahn Matthias Klöckner Nein An Jessica zum prüfen weitergeleitet -------------Holger Weickenmeier-------------08.06.2018 15:01 -------------Jessica Riekhoff-------------18.06.2018 17:26 Nein Nein
ORDERS / ORDRSP AHB Geschäftsdatenanfrage 1.4 Abgeschlossen Frage zu ORDERS und Prüfindikator 17102 für eine Geschäftsdatenanfrage an den Messtellenbetreiber Geschäftsdatenanfrage vom NB an MSB nur für Bewegungsdaten 20.07.2018 2018-00072 Sehr geehrte Damen und Herren, als Verteilnetzbetreiber haben wir lt. Handbuch die Möglichkeit, per ORDERS und Prüfindikator 17102 eine Geschäftsdatenanfrage an den Messtellenbetreiber zu versenden, um von diesem Stammdaten abzufragen. Von angefragten Messstellenbetreibern erwarten wir hierdurch aktuelle (Geräte-)Daten der Messlokation. Allerdings finden wir in den Beschreibungen nicht, welches Datenformat mit welchem Prüfindikator als Antwort des Angefragten verwendete werden soll/muss. Vielen Dank für Prüfung und Antwort. 2018-07-20 07:32:42 Sehr geehrter Forumsteilnehmer, mit der Lesefassung des AHB Geschäftsdatenanfrage vom 15.11.2017 wurde die Möglichkeit für den Netzbetreiber geschaffen beim Messstellenbetreiber eine Geschäftsdatenanfrage nach Bewegungsdaten zu stellen, die durch die Umsetzungsfrage "UF_Interim_017" erforderlich wurde. Als Grund der Anpassung wird in der Änderungshistorie darauf verwiesen: "Es muss gemäß Umsetzungsfrage UF_Interim_017 „Wie kann der NB beim MSB Bewegungsdaten im Interimsmodell anfordern?“ möglich sein, dass Netzbetreiber bei Messstellenbetreibern Bewegungsdaten per Geschäftsdatenanfrage nachfordern können." Für eine Geschäftsdatenanfrage vom NB an den MSB nach Stammdaten fehlt die prozessuale Grundlage. Dies sollte durch einschränkende Bedingungen in dem Anwendungsfall im AHB bei nächster Gelegenheit präzisiert werden. Vielen Dank für ihren Hinweis! Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate Ja Holger Kampmann Thomas Fellhauer Holger Kampmann Hubertus Küster BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Seite 12 3.1.2 Anfrage zur Übermittlung von Messwerten und Stammdaten im Folgeprozess Nein -------------Thomas Seipt-------------19.12.2018 16:58 Kurzantwort ergänzt Nein Nein
UTILMD AHB Einspeiser 2.0f Abgeschlossen Müssen Tranchen eine MeLo-ID zugeordent werden? Eine direkte Zuordnung Tranche - Messlokation ist nicht vorgesehen 28.05.2018 2018-00041 Sehr geehrte Damen und Herren, Der Meldpunkttyp Tranche (Z70) ist laut AHB die Tranche einer Marktlokation. In unseren Systemen wird diese Tranche mit einer 11-Stelligen MaLo vergeben und von Marktpartnern akzeptiert. Über einen Softwareanbieter haben wir erfahren, dass eine Tranche (Z70) auch einen "MeteringCode" (also analog einer MeLo) haben kann. Ist dies wirklich der Fall oder sind Tranchen immer mit einer offiziellen MaLo-Nummer zu vergeben? 2018-05-28 17:16:30 Sehr geehrter Marktpartner, Eine Tranche ist ein Teil einer erzeugenden Marktlokation.Wie Sie schon korrekt schreiben, ist der Tanche eine MaLo-ID zuzuordnen, da sich die Tranche ähnlich wie eine Marktlokation verhält. Jede Tranche ist genau mit einer Marktlokation mit eigner MaLo-ID verknüpft.Messlokationen werden nicht direkt einer Tranche zugeordnet. Messlokationen werden immer der Marktlokation zugeordnet. Weitere Informationen zu MaLo und MeLo finden Sie auch im BDEW Rollenmodell. Einen direkten Bezug zur Tranche kann eine Messlokation demzufolge nicht haben. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate   Ja Thomas Seipt Jessica Rahn Thomas Seipt Jörg Gruchenberg Nein Ich habe mal einen Vorschlag erstellt, der ev. etwas präziser ist. Der Vorschlag von Thomas ist nicht falsch, habe aber bedenken, dass wir nicht richtig verstanden werden. Wenn man auf der Ebene Fragen stellt.... -------------Holger Weickenmeier-------------01.06.2018 12:25 Nein Nein