Antwort
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Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der "Fahrplananmeldung in Deutschland", auf die Sie Bezug nehmen, verpflichten sich die ÜNB, unmittelbar nach Erhalt einer BK-Fahrplananmeldung diese zu prüfen und unverzüglich einen ACK mit dem Prüfergebnis an den BKV zu übermitteln. Beim harmonisierten Abrufprozess gemäß RD 1.0 geht man davon aus, dass nach spätestens 3 Minuten die Rückantwort auf die Aktivierungsorder in Form eines ACK beim Sender (ÜNB) eintreffen muss. Auch diese Angabe entspricht einer unverzüglichen automatisierten Prüfung der empfangenen Datei seitens des Empfängers, in deren Ergebnis sofort ein ACK mit dem Prüfergebnis an den Dateisender übermittelt wird. Diese unverzügliche Reaktion mittels ACK wird auch beim RD 2.0-Prozess erwartet. Eine Angabe in Sekunden ist bei einer erwarteten unverzüglichen Reaktion nicht erforderlich, zumal die Wartezeit aus Sicht des Empfängers des ACK vom Versand seiner Datei bis zum Erhalt des ACK auch von den Laufzeiten der Datenübermittlungen abhängig ist.
Freundliche Grüße
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