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Anlagedatum 28.04.2021
Ticketnummer 2021-01002
Kurzfrage Besteht immer eine 1zu1 Beziehung zwischen REMADV und Überweisung ?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es zulässig, dass die Zahlungsbeträge mehrerer REMADV-Dateien mit negativen Betrag in einer Gesamtsumme überwiesen werden?
Im EDI@Energy INVOIC / REMADV Anwendungshandbuch (3. Ausprägungen von REMADV-Nachrichten; 5. Punktaufzählung; Seite 36) wird darauf verwiesen, dass der Überweisungsbetrag identisch mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge sein muss.

Vielen Dank
Dateien
Kurzantwort Ja, der Überweisungsbetrag muss zur REMADV passen.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

im INVOIC REMADV Anwendungshandbuch findet sich hierzu folgende Passage:

In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine

REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der

Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag

muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge.


Auf der Überweisung wird immer eine Referenzierung zur REMADV mitgegeben: Die in der

REMADV angegebene Avisnummer aus dem BGM DE1004 wird im Verwendungszweck

angegeben, um eine eindeutige Zahlungszuordnung zu den in der REMADV genannten

Rechnungen zu gewährleisten. Dies gilt sowohl im Fall, dass der Summenbetrag der REMADV

positiv ist und somit die Überweisung vom LF an den NB erfolgt, als auch im Fall, dass der

Summenbetrag der REMADV negativ ist und somit die Überweisung vom NB an den LF erfolgt.

Um den administrativen Aufwand zur Erfassung und Buchung der Zahlungseingänge gering zu

halten, ist sicherzustellen, dass keine markt- bzw. messlokationsscharfen Überweisungen

erfolgen.

Somit lautet die Antwort auf Ihre Frage: Nein, es ist nicht zulässig, mehrere Zahlungsbeträge aus verschiedenen REMADV zusammenzufassen.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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