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Anlagedatum 15.07.2021
Ticketnummer 2021-01057
Kurzfrage Welche Datumsangabe erfolgt bei der Messwertübermittlung von Zählerständen aus einer kME / mME oder iMS bei der Übermittlung eines Turnus-Zählerstandes?
Frage Sehr geehrtes Forum Datenformate,

es herrscht Uneinigkeit darüber, wie abhängig von der Messtechnik die Zählerstände korrekt an den Marktpartner übermittelt werden.

Hier haben wir als Netzbetreiber drei Szenarien, für die wir eine Antwort benötigen.
Grundlage für die Messdatenbereitstellung durch den MSB ist die Bereitstellung aufgrund eines Turnuszeitpunktes (z.B. 28.02.2021) welchen der MSB uns vorab mitgeteilt hat.

Welche Datumsangaben sind bei der Übermittlung der Zählerstände anzugeben, wenn es sich um:
A: eine mME oder kME ohne Fernauslesung handelt,
B: eine kME mit Fernauslesung handelt,
C: ein iMS handelt?

Vielen Dank
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Kurzantwort Die Angabe des Ablesedatums von Zählerständen ist von der verbauten Messtechnik abhängig.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

die Angabe des Ablesedatums von Zählerständen ist von der verbauten Messtechnik abhängig.

Hierbei wird lediglich zwischen zwei Arten, nämlich iMS oder kME / mME unterschieden. Ob die kME ein elektronischer Zähler ist der ggf. über eine Fernauslesung verfügt und die Werte auch zu einem Zeitpunkt 00:00 speichert ist dabei nicht weiter relevant.

In Ihrem Beispiel bedeutet dies bzgl. der Datumsangaben für die Turnusablesung:

im Falle eines iMS: wäre der Messwert mit der Datumsangabe in SG10 DTM DE2379 mit dem Code 303 CCYYMMDDHHMMZZZ zu übertragen. Also immer als Beginn des Tages 00:00 Uhr. In Ihrem Beispiel also zum 01.03.2021 00:00 Uhr.

Im Falle einer kME / mME (unabhängig ob Fernauslesung oder manuelle Ablesung) wäre der Messwert mit der Datumsangabe in SG10 DTM DE2379 mit dem Code 102 CCYYMMDD zu übertragen. Da es sich in Ihrem Beispiel um eine Turnusablesung handelt (Ablesegrund: PMR und Erfassungshinweis: MRV) gilt dabei folgendes: MRV bezieht sich immer auf das Tagesende des angegebenen Tages. Bei der Sparte Strom ist das 00:00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass bei der Übertragung des Zählerstandes hier der 28.02.2021 angegeben werden muss.

Bitte beachten Sie, dass dies für alle Ablesegründe, die mit dem Erfassungshinweis MRV oder EMV analog gilt.

Ergänzender Hinweis: Bei der darauffolgenden Übermittlung der Energiemengen (MSCONS AHB 3.0 Kapitel 4.2):

Für Energiemengen, die aus der Messtechnik iMS ermittelt werden, gilt: In SG10 DTM+164 (Ende Messperiode) wird das Datum des Vortages des Zeitpunkts als Ende angegeben, zu dem der letzte Messwert mit den oben angegebenen Kriterien übermittelt wurde.

Für Energiemengen, die aus der Messtechnik kME ohne RLM und mME ermittelt werden, gilt: In SG10 DTM+164 (Ende Messperiode) wird das Datum des Zeitpunkts als Ende angegeben, zu dem der letzte Messwert mit den oben angegebenen Kriterien übermittelt wurde.

Das bedeutet ihn Ihrem Beispiel, dass die Energiemenge unabhängig von der verbauten Messtechnik als Ende Messperiode in SG10 DTM+164 den 28.02.2021 hat.

 

Freundliche Grüße

Ihr Forum Datenformate

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