Sehr geehrter Marktpartner,
laut der Definition sind in der Zuordnungsliste die abgestimmten Stammdaten zu füllen.
Wenn Sie in der Zuordnungsliste abweichende Stammdaten verwenden, so wird dies beim LF eine Abweichung ergeben.
Das Weglassen des Ortsteils ist eine Änderung der Stammdaten. Wenn es keinen Ortsteil mehr gibt, dann ist dies mittels SDÄ mitzuteilen und die Stammdaten wieder gleich zu ziehen.
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