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Anlagedatum 05.09.2018
Ticketnummer 2018-00110
Kurzfrage Muss die Adresse (NAD) in der Zuordnungsliste identisch gefüllt sein wie in der Antwort auf die Anmeldung?
Frage Sehr geehrtes Forum-Team,
Ein Lieferant bemängelt, dass wir als VNB in der Anmeldebestätigung den Ortsteil der Lieferanschrift versenden, jedoch nicht in der Zuordnungsliste.
Die Regelungen zum Ortsteil sind in den allg. Festlegungen hinterlegt. Innerhalb des AHB wird lediglich das Datenelement 3042 (Straße) aufgeführt.
Ist der Ortsteil immer mitzugeben wenn eine Adresse mit Straße kommuniziert wird und somit auch zu Füllen bei Zuordnungslisten? Die APERAK-Prüfung (Z29) greift bei derartigen Fällen nicht, da die Bedingungen mit Angaben von Straße, Hausnummer erfüllt werden.
Dateien
Kurzantwort Laut Definition der Zuordnungsliste sind dies die Abgestimmten Stammdaten aus den Wechselprozessen
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

laut der Definition sind in der Zuordnungsliste die abgestimmten Stammdaten zu füllen.

Wenn Sie in der Zuordnungsliste abweichende Stammdaten verwenden, so wird dies beim LF eine Abweichung ergeben. 

Das Weglassen des Ortsteils ist eine Änderung der Stammdaten. Wenn es keinen Ortsteil mehr gibt, dann ist dies mittels SDÄ mitzuteilen und die Stammdaten wieder gleich zu ziehen.

Ihr Forum Datenformate

 

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