Frage
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Liebes Forum,
im APERAK AHB ist unter Punkt 1.4 folgendes geregelt: "In Bezug auf sämtliche sich ergebende rechtliche Folgewirkungen (etwa Fristeinhaltung, Fälligkeits-oder Verzugseintritt etc.) gilt eine gerechtfertigt abgelehnte
Übertragungsdatei, und somit alle darin enthaltenen Geschäftsvorfälle, als dem Empfänger nicht zugegangen."
Wenn die Prüfung einer PRICAT eine APERAK zur Folge hat, würden wir rückschließen, dass die Nachricht nicht zugestellt ist und ggf. nicht im Backend System verarbeitet wurde.
Die Frage lautet nun: Muss die neue PRICAT auf die vorherige PRICAT (mit APERAK) referenzieren?
Freundliche Grüße
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Antwort
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage, ob eine PRICAT auf eine vorherige PRICAT referenziert, die per APERAK abgelehnt wurde, hängt davon ab, ob die APERAK gerechtfertigt war:
Fall 1: APERAK war rechtens, dann gilt die PRICAT als nie versendet, somit muss die neue PRICAT auf die PRICAT verweisen, die zuletzt richtig aufgebaut war
Fall 2: APERAK war ungerechtfertigt, dann gilt die die PRICAT als zugestellt und muss vom Fehlerverursacher nachverarbeitet werden. In diesem Falle würde die nächste "ordentliche" PRICAT natürlich auf die zuletzt verschickte PRICAT zeigen.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate
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