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Anlagedatum 16.12.2021
Ticketnummer 2021-01220
Kurzfrage Ist ein Lieferende "Datum" 30.11.2021 00:00Uhr als Tagesende zu interpretieren?
Frage Hallo Forum-Team,

ich habe eine Frage zum Kapitel "3.1 Angabe von Zeiten in der EDIFACT Nachricht" und den dort genannten Beispielen zur Erstellung und Versand einer befristeten Anmeldung Netznutzung für Strom.
Bisher war es doch so, dass das in der befristeten Anmeldung übertragene Ende-Datum (30.11.2021) Tagesende bedeutet hat. d.h. die Belieferung geht bis 30.11.2021 "24:00Uhr". Eine neue Belieferung kann dann ab 01.12.2021 00:00Uhr starten.

In den Beispiel wird das Ende-Datum 30.11.2021 00:00Uhr (MESZ) übertragen. Wie muss dieses Datum als Empfänger interpretiert werden? Ist das auch noch als Tagesende zu interpretieren oder geht die Belieferung in diesem Fall nur bis 29.11.2021 24:00Uhr?

In der GPKE steht unter Kapitel 7 Fristenberechnung, dass das Ende des Energieliefervertrags nur dann als Tagesende zu deuten ist, wenn das Abmeldedatum nur ein Tagesdatum (also ohne Uhrzeit so würde ich das interpretieren) ist.
Da ja ab 01.04.2022 mit Uhrzeit das Ende-Datum übertragen wird würde doch bedeuten dass 30.11.2021 00:00Uhr dann als Tagesanfang zu interpretieren ist (also Endet dann zum 29.11.2021 24:00Uhr).

Der Auszug aus der GPKE:
"Ein Energieliefervertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des Vertragszeitraums,
folglich mit dem Ablauf des Tages, der durch das Abmeldedatum bezeichnet wird, falls das Vertragsende
nur als Tagesdatum genannt ist. Da am Tag des Abmeldedatums noch eine vollumfängliche Belieferung
durch den LFA erfolgt, ist dieser Tag für die Einhaltung des Mindestzeitraums mit einzubeziehen."
Dateien
Kurzantwort Mit dem Qualifier 303 wird ein Zeitpunkt beschrieben - eine Interpretation auf Tagesanfang / - ende ist nicht möglich
Antwort

Sehr geehrter Makrtteilnehmer,

mit dem Code 303 im DTM Segement wird ein exakter Zeitpunkt angegeben. 

Eine Zeitpunktangabe, wie von Ihnen in Ihrer Frage beschreiben <30.11.2021 "24:00Uhr"> gibt es so nicht. Wir haben verstanden, dass Sie damit lediglich den Ablauf des 30.11. darstellen wollten. 

Der Zeitpunkt des Ende eines Tages ist identisch mit dem Beginnzeitpunkt des Folgetages.
Bedeutet für das Beispiel der Zeitpunktangabe 30.11.2021 00:00 Uhr:
- dies ist das Tagesende des 29.11.2021 
- dies ist auch der Tagesbeginn des 30.11.2021
da dies beides die gleichen Zeitpunkte sind. 

Ihre Anmerkung zum Kapitel 7 Fristenberechnung
[..]
Dies bedeutet beispielsweise für den Use-Case „Lieferende von LF an NB“ im Fall eines Lieferantenwechsels, dass die Meldung beim NB sechs volle WT vor der Beendigung des Energieliefervertrages eingegangen sein muss. Ein Energieliefervertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des Vertragszeitraums, folglich mit dem Ablauf des Tages, der durch das Abmeldedatum bezeichnet wird, falls das Vertragsende nur als Tagesdatum genannt ist. Da am Tag des Abmeldedatums noch eine vollumfängliche Belieferung durch den LFA erfolgt, ist dieser Tag für die Einhaltung des Mindestzeitraums mit einzubeziehen.
[..]
Ein Vertragsende kann man auch mit Ablauf eines Monats oder Jahres angeben. Eine Ableitung daraus, dass bei der technischen Übermittlung der Daten dann ein Format mit Uhrzeit verwendet wird, und dies aus dem Grund vom tatsächlich kommunizierten Zeitpunkt abweichend interpetiert werden muss, können wir nicht nachvollziehen. 

Hier soll lediglich ausgesagt werden, dass der letzte Tag der Belieferung noch in die Frist einberechnet werden muss, da die Belieferung an diesem Tag noch komplett erfolgt. 
Wenn man diese Angaben als Zeitpunkt beschrieben hätte, würde man dies nicht separat erläutern müssen wir ein Datum zu interpretieren ist. 

Wir hoffen Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben.

Ihre PG EDI@Energy

 

Datei Antwort

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