Wie hat die Netznutzung für Straßenbeleuchtungen zu erfolgen?
Frage
Ist der Netzbetreiber berechtigt die Leistung (bezogen auf Stromlieferstellen - Straßenbeleuchtung) in Rechnung zu stellen bzw. seine Netzentgelte (Arbeitspreis) entsprechend registrierender Lastgangmessung, obwohl uns in der Anmeldebestätigung das Bilanzierungsverfahren SLP bestätigt wurde?
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Kurzantwort
keine Regelung zur Abrechnung der Straßenbeleuchtung
Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Abrechnung der Straßenbeleuchtung ist uns derzeit keine Regelung bekannt.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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Textbezug
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir treten in der Rolle als Stromlieferant auf und beliefern seit dem 01.01.2018 Straßenbeleuchtungen im Fremdnetz mit Strom.
In der vom Netzbetreiber erhaltenen Anmeldebestätigung (UTILMD) wurde uns mitgeteilt, dass es sich um SLP-Lieferstellen handelt. Als wir vom Netzbetreiber INVOIC (JVR) erhalten haben, mussten wir feststellen, dass dieser einen Leistungswert angesetzt und verrechnet hatte. Ebenso wurde der Arbeitspreis für registrierende Lastgangmessung berücksichtigt anstatt wie erwartet der Arbeitspreis für SLP-Lieferstellen. Da uns gegenüber die Lieferstellen als SLP bestätigt wurden sind wir der Auffassung das der Netzbetreiber seine INVOIC korrigieren muss. Der Netzbetreiber argumentiert, dass bereits in den vergangenen Jahren (mit anderen Lieferanten) so gehandhabt wurde und dies aus seiner Sicht korrekt sei.
Bitte teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit.
Wenn möglich anhand Auszügen aus Verordnungen oder Gesetzestexten.