Sehr geehrter Herr Diefenthal,
der Umfang der Stammdatenmeldung im Use-Case "Übermittlung von initialen Stammdaten" ergibt sich aus dem Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen der Bundesnetzagentur (BK6-20-061). Hierin sind die von Ihnen angesprochenen Elemente enthalten, das ebenfalls von Ihnen angesprochene Element "Energieträger" hingegen nicht. Daher ist die aktuelle Ausprägung korrekt.
Die Angabe des "Energieträgers" ist erst in der Stammdatenanreicherung für den ANB ein Pflichfeld.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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