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Anlagedatum 02.10.2018
Ticketnummer 2018-00127
Kurzfrage Wie ist die u.a. Aussage aus dem AHB zu interpretieren?
Frage Auf der Seite 27 im AHB 3. Ausprägungen von REMADV-Nachrichten ist der Umgang mit Guthaben beschrieben.

Der erste Satz "Für die Verwendung der REMADV-Nachrichten wird die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise empfohlen" stellt für einige Lieferanten lediglich eine Empfehlung im Umgang mit der Beantwortung von Rechnungen zu Gunsten des Lieferanten dar.

Punkt 6
"In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge"

Wir haben daher mit einigen Lieferanten noch immer erhebliche Diskussionen, da diese Guthaben nicht innerhalb von 10 Werktagen anfordern oder erst warten, bis das Guthaben durch nachfolgende Rechnungen "aufgebraucht" ist und erst dann eine REMADV für Guthaben und die Rechnungen übersenden.

Dieser Umstand bringt unnötigen Mehraufwand aufgrund von Mahnungen, Telefoninkasso etc. mit sich.

Es wäre schön, wenn hier die Vorgehensweise klar und eindeutig beschrieben werden könnte.
Dateien
Kurzantwort prozessuale Vorgabe zur INVOIC-Beantwortung sind zehn Werktage
Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

Entsprechend der prozessualen Vorgaben ist jede INVOIC spätestens nach 10 Werktagen zu beantworten. Die von Ihnen zitierte Empfehlung ist dieser Regelung nachrangig.

Viele Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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