Skip to main content

Detailansicht

Anlagedatum 24.04.2018
Ticketnummer 2018-00013
Kurzfrage Wir erhalten "Dummywerte" in einer Anfrage. Wie ist damit umzugehen?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Lieferant bekommen in diversen E35 Meldungen von anderen Lieferanten für den Meldepunkt ungültige Werte zugesendet. Laut Aussage der Marktpartner handelt es sich dabei um Dummydaten da ja die wahren Werte nicht bekannt sind.

Beispiel mit Zeilenumbruch:
...
LOC+172+10000000070'
RFF+Z13:11016'
CCI+++Z15'
SEQ+Z01'
CCI+Z01++Z30'
SEQ+Z03'
RFF+AVE:10000000070'
...

Sind solche Dummywerte zulässig und dürfen in Marktnachrichten verwendet werden oder sind diese Segmente nicht zu befüllen wenn die Werte nicht bekannt sind.
Aus unserer Sicht sollten solche Werte nicht verwendet werden. Es würde auch Sinn machen einen eigenen APERAK-Code einzuführen mit dem ungültige Marktlokationen abgelehnt werden können, da durch die Prüfziffer eine Validierung gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jacob Gottwald
Dateien
Kurzantwort Dummywerte sollten in keinen Nachrichten vorhanden sein
Antwort

Sehr geehrter Herr Gottwald,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

In der Kündigung ist die ID der Marktlokation bzw. ID der Messlokation mit "Kann" ausgeführt. Da eine Falsche Information nicht zwingend zu einer Ablehnung führt, ist eine Einführung einer APERAK hier nicht sinnvoll.

Wie zu identifizieren ist, ist in den Festlegungen definiert. Für GPKE und GeLiGas ist die ID der Marktlokation keine Vorraussetzung. Es muss weiter über andere Angaben identifiziert werden. Hier kann es durchaus zu einer Identifikation kommen.

Ein befüllen einzelner Segmente mit "Dummywerten" erachten wir als kritisch. Dies sollte vom Versender bereinigt werden. 

Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

Zurück zur Übersicht