Sehr geehrter Herr Gottwald,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
In der Kündigung ist die ID der Marktlokation bzw. ID der Messlokation mit "Kann" ausgeführt. Da eine Falsche Information nicht zwingend zu einer Ablehnung führt, ist eine Einführung einer APERAK hier nicht sinnvoll.
Wie zu identifizieren ist, ist in den Festlegungen definiert. Für GPKE und GeLiGas ist die ID der Marktlokation keine Vorraussetzung. Es muss weiter über andere Angaben identifiziert werden. Hier kann es durchaus zu einer Identifikation kommen.
Ein befüllen einzelner Segmente mit "Dummywerten" erachten wir als kritisch. Dies sollte vom Versender bereinigt werden.
Viele Grüße Ihr Forum Datenformate
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