Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Unabdingbare Voraussetzung für einen reibungslosen automatisierten Datenaustausch ist eine vorherige Abstimmung von Stammdaten. Wenn der Name des Rechnungsempfängers den Angaben des Lieferantenrahmenvertrags entsprechen, ist eine Ablehnung per Nicht-Zahlungsavis im oben genannten Sachverhalts unzulässig.
Der Lieferant sollte also sicherstellen, dass in der initialen Stammdatenabstimmung die Dokumente korrekt gefüllt sind, evtl. Änderungen hat er durch direkte Kommunikation mit dem Netzbetreiber sicherzustellen, eine EDIFACT-Nachricht für diesen Fall ist nicht vorgesehen.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW Forum Datenformate
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