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Anlagedatum 28.02.2022
Ticketnummer 2022-01301
Kurzfrage Welche Meldung muss durch den EIV erfolgen, wenn der Abruf des ANB durch den EIV nicht erfüllt werden kann?
Frage Ich habe eine Frage zur Übermittlung von Planungsdaten für folgenden Anwendungsfall:

D-2:
Für Zeitraum X wurden bereits Planungsdaten vom EIV an den ANB mit den Werten PROD=10, RDV+=0, RDV-=5, RDA-=0, RDA+=0 übermittelt.

H-4 (4h vor Zeitraum X):
De EIV sendet auf Grund technischer Einschränkungen angepasste Planungsdaten mit dem Werten PROD=5, RDV+=0, RDV-=0, RDA-=0, RDA+=0
Der ANB sendet nahezu zeitgleich einen Abruf für Zeitraum X (Sollwertvorgabe) mit dem Wert 7 (bzw. 70%), bei dem die aktualisierten Planungsdaten noch nicht berücksichtigt sind.

Wie ist das weitere vorgehen seitens des EIVs bzw. ANBs?
Welche Daten müssen nun vom wem gesendet werden und wie sähen die entsprechenden Werte aus?
Dateien
Kurzantwort Der EIV übermittelt eine Aktualisierung der Planungsdaten an den ANB
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

der EIV schickt gemäß Use Case 3.1 (Anlage 2, FL BK6-20-059) als Antwort auf einen RD-Abruf des ANB eine Aktualisierung der Planungsdaten. Aus den gesendeten Planungsdaten des EIV ist ersichtlich, ob der Abruf durchgeführt werden kann.

Im oben beschriebenen Anwendungsfall hat der anfNB anhand der aktualisierten Planungsdaten seinen Abruf erneut zu dimensionieren. 

Mit freundlichem Gruß

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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