Sehr geehrter Fragesteller,
die Mindestleistung Pmin (Produktion) einer SEE oder SSE ist die minimal elektrisch stabil erzeugbare Leistung (untere Leistungsgrenze), siehe Datenpunkt 2.2 der BNetzA-Festlegung BK6-20-061, Anlage 1. Somit muss in diesem Beispiel Pmin = 1 MW gemeldet werden.
Weil in diesem Fall MRL- = 2 MW ist, schließt die Regelleistungsscheibe Pmin ein.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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