Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Unabdingbare Voraussetzung für einen reibungslosen automatisierten Datenaustausch ist eine vorherige Abstimmung von Stammdaten.
In der INVOIC ist der Name des zum Erstellungsdatum gültigen Leistungsempfänger zu verwenden. Eine Prüfung des Namens gegen den Namen der Ursprungsrechnung ist nicht erlaubt, da beispielsweise zwischenzeitlich eine Umfirmierung stattgefunden haben könnte.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW Forum Datenformate
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