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Anlagedatum 08.03.2022
Ticketnummer 2022-01310
Kurzfrage Ist die Angabe von thermischen Zeiten für den Energieträger B16 (Solare Strahlungsenergie) verpflichtend?
Frage Sehr geehrtes Team der edi@energy,

uns wurden Anlagenmeldungen mit dem Energieträger B16 mit der folgenden Begründung abgelehnt: "Die thermischen Zeiten müssen für SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energieträger B01, B02, B03, B04, B05, B06, B09, B14, B15, B17, oder B20 vorhanden) und für steuerbare Ressourcen mit einer installierten Bruttonennleistung von > 1 MW angegeben werden". Nun steht im der AWT in der Fußnote [8]: "Nur bei SEE, die mit thermischen Prozessen betrieben werden (d.h. wenn Energietraeger mit B01|B02|B03|B04|B05|B06|B09|B14|B15|B17|B20 vorhanden)". Für uns stellt sich die Frage, welches der beiden Kriterien ausschlaggebened ist. Wir vermuten dass die Fußnote [8] der AWT das sinnvollste Kriterium ist, da diese Daten für beispielsweise Solaranlagen obsolet wären.

Können wir in diesem Fall davon ausgehen, dass hier ein Fehler seitens Raida/Connect+ vorliegt oder entspricht die Fehlerbeschreibung dem tatsächlichen Kriterium?
Dateien
Kurzantwort Nein, für B16 (Solare Strahlungsenergie) sind die thermischen Zeiten nicht anzugeben.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

 

wie Sie bereits korrekt aus der Fußnote [8] der Anwendungstabelle zitiert haben, ist bei der Angabe des Energieträgers B16 (Solare Strahlungsenergie) die Angabe der „thermischen Zeiten“ nicht notwendig, da diese im Fall einer PV-Anlage gar nicht vorhanden sind.

 

Freundliche Grüße

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