Sehr geehrter Marktpartner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist korrekt, dass in der PARTIN unterschiedliche Bankverbindungen für die unterschiedlichen Verwendungszwecke genannt sein können.
Wie Sie richtig schreiben, dürfen in Zahlungsavisen die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen zusammengefasst werden, und es muss keine Aufteilung des Überweisungsbetrags stattfinden. Zudem kann der Rechnungssteller nicht auf ein sortenreines Zahlungsavis (getrennt nach ursprünglichen Rechnungstypen) bestehen.
Somit muss sich derjenige, der den Betrag des Zahlungsavises zu überweisen hat für eines der Bankkonten des Zahlungsempfängers entscheiden, wenn der Zahlungsempfänger für unterschiedliche Rechnungstypen unterschiedliche Konten angegeben hat und das Zahlungsavis die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen enthält.
Wir empfehlen allen Marktpartnern in der PARTIN dieselbe Bankverbindung für alle Verwendungszwecke einzutragen.
Sind im Kontaktdatenblatt des Zahlungsempfängers unterschiedliche Bankverbindungen zu den unterschiedlichen Zwecken genannt, so kann der Anweisende der Zahlung eine im Kontaktdatenblatt genannte Bankverbindung auswählen. Die Korrekte Zuordnung liegt in diesem Falle beim Zahlungsempfänger, dieser hat die korrekte Verarbeitung sicherzustellen.
Freundliche Grüße
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