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Anlagedatum 12.04.2022
Ticketnummer 2022-01337
Kurzfrage Muss ein Zahlungsavis auf Basis des Rechnungstyps sortenrein sein und welche Bankverbindung aus der PARTIN wird verwendet?
Frage Sehr geehrtes Forum Datenformate,

wir haben eine Frage zum Zusammenspiel der REMADV (Zahlungsavis) und der in der PARTIN angegebenen unterschiedlichen Bankverbindungen.

Ausgangssituation 1:
Der Rechnungsersteller (z. B. NB) erhält vom Rechnungsempfänger (z. B. LF) ein Zahlungsavis (Anwendungsfall dem der Prüfidentifikator 33001 zugeordnet ist).
In diesem Zahlungsavis sind die Zahlungsinformationen zu mehreren Rechnungen unterschiedlicher Rechnungstypen enthalten (z. B. NN-Rechnung (Prüfidentifikator 31002) und MMM-Rechnung (Prüfidentifikator 31005)).
Die Summe des Zahlungsavises weist einen positiven Überweisungsbetrag aus (Forderung des Rechnungsstellers ggü. dem Rechnungsempfänger, (im Beispiel also NB ggü. LF)).

Welche Bankverbindung des Rechnungsstellers verwendet der Rechnungsempfänger aus der PARTIN, um den Betrag gemäß Zahlungsavis zu überweisen, wenn der Rechnungssteller unterschiedliche Bankverbindungen für Zahlungen aus der Netznutzungsabrechnung und Zahlungen aus der MMM-Abrechnung in der PARTIN genannt hat?

Ausgangssituation 2:
Der Rechnungsersteller (z. B. NB) erhält vom Rechnungsempfänger (z. B. LF) ein Zahlungsavis (Anwendungsfall dem der Prüfidentifikator 33001 zugeordnet ist).
In diesem Zahlungsavis sind die Zahlungsinformationen zu mehreren Rechnungen unterschiedlicher Rechnungstypen enthalten (z. B. NN-Rechnung (Prüfidentifikator 31002) und MMM-Rechnung (Prüfidentifikator 31005)).
Die Summe des Zahlungsavises weist einen negativen Überweisungsbetrag aus (Forderung des Rechnungsempfängers ggü. dem Rechnungssteller, (im Beispiel also LF ggü. NB)).

Welche Bankverbindung des Rechnungsempfängers verwendet der Rechnungssteller aus der PARTIN, um den Betrag gemäß Zahlungsavis zu überweisen, wenn der Rechnungsempfänger unterschiedliche Bankverbindungen für Zahlungen aus der Netznutzungsabrechnung und Zahlungen aus der MMM-Abrechnung in der PARTIN genannt hat?
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Kurzantwort Ein Zahlungsavis muss nicht sortenrein sein und es wird empfohlen in der PARTIN überall dieselbe Bankverbindung einzutragen.
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist korrekt, dass in der PARTIN unterschiedliche Bankverbindungen für die unterschiedlichen Verwendungszwecke genannt sein können.

Wie Sie richtig schreiben, dürfen in Zahlungsavisen die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen zusammengefasst werden, und es muss keine Aufteilung des Überweisungsbetrags stattfinden. Zudem kann der Rechnungssteller nicht auf ein sortenreines Zahlungsavis (getrennt nach ursprünglichen Rechnungstypen) bestehen.

Somit muss sich derjenige, der den Betrag des Zahlungsavises zu überweisen hat für eines der Bankkonten des Zahlungsempfängers entscheiden, wenn der Zahlungsempfänger für unterschiedliche Rechnungstypen unterschiedliche Konten angegeben hat und das Zahlungsavis die Rechnungsbeträge unterschiedlicher Rechnungstypen enthält.

Wir empfehlen allen Marktpartnern in der PARTIN dieselbe Bankverbindung für alle Verwendungszwecke einzutragen.

Sind im Kontaktdatenblatt des Zahlungsempfängers unterschiedliche Bankverbindungen zu den unterschiedlichen Zwecken genannt, so kann der Anweisende der Zahlung eine im Kontaktdatenblatt genannte Bankverbindung auswählen. Die Korrekte Zuordnung liegt in diesem Falle beim Zahlungsempfänger, dieser hat die korrekte Verarbeitung sicherzustellen.

Freundliche Grüße

Ihre BDEW-Forum Datenformate

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