Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Ihre Netznutzungsrechnung am Anfang eines Monats beginnen bzw. enden soll, dann müssen für den 1. des Monat Zählerstände vorliegen. Diese können entweder abgelesen oder abgegrenzt (Ersatzwerte) sein. Für die Mehr-/Mindermengenabrechnung muss genau der Netznutzungszeitraum die Grundlage sein.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
|