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Anlagedatum 12.10.2018
Ticketnummer 2018-00135
Kurzfrage Müssen die Zeitpunkte der Zählerstände zu den Zeitpunkten des Zeitintervalls der NN-Rechnung passen?
Frage Sehr geehrte Damen uns Herren,

ein Transportkunde von uns akzeptiert unsere INVOIC für die Mehr- und Mindermengenabrechnung nicht, da die Zeiträume der Verbrauchsmeldungen / Zählerstände (MSCONS) nicht zu den Zeiträumen der Abrechnung per INVOIC passen.
Beispiel:
MSCONS der Zählerstände: Beginn 03.01.2018
Abrechnung per INVOIC: Beginn 01.01.2018

Der Kunde fordert zur Plausibilisierung der MMMA den Zählerstand zum 01. eines Monats, da die Abrechnung (INVOIC-Zeitraum) bei uns immer vom 01., 6 Uhr bis zum folgenden 01. um 6 Uhr geht (Gasmonat).
Da wir eine Ablesung der Zähler zum 01. eines jeden Monats um 6 Uhr nicht gewährleisten können, stehen wir nun schon lange Zeit mit dem Kunden in der Diskussion.
Bei uns betrifft dieses Problem nur einen einzigen Kunden. Die weiteren akzeptieren unsere Vorgehensweise.

Uns stellen sich nun die Fragen:
Wie wird das bei anderen Unternehmen gehandhabt, wenn die beiden genannten Zeiträume nicht identisch sind?
Was sehen Sie für Lösungsmöglichkeiten bei diesem Problem?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dateien
Kurzantwort Zusammenhang zwischen Zeiträumen der Netznutzungs- und Mehr-/Mindermengenabrechnung
Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Ihre Netznutzungsrechnung am Anfang eines Monats beginnen bzw. enden soll, dann müssen für den 1. des Monat Zählerstände vorliegen. Diese können entweder abgelesen oder abgegrenzt (Ersatzwerte) sein. Für die Mehr-/Mindermengenabrechnung muss genau der Netznutzungszeitraum die Grundlage sein.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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