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Anlagedatum 16.10.2018
Ticketnummer 2018-00138
Kurzfrage Ist die Angabe des Netzanschlusseigentümers in der Anmeldung E/G verpflichtend?
Frage Hi zusammen,

heute ist der Netzbetreiber verpflichtet in einer EoG Z36 den Eigentümer/Anschlussnehmer mitzuteilen?
darf der Lieferant explizit hierauf bestehen?
insbesondere wenn der Nutzer nicht bekannt ist?
oder muss der Lieferant mit einer EoG GP Unbekannt leben und ohne Infos zurechtkommen und von selbst die Leeranlagenrecherche beauftragen?

besten Dank im Voraus für eine Antwort
Dateien
Kurzantwort Gemäß des AHBs muss kein Netzanschlusseigentümer angegeben werden
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

Sie sprechen mit Ihrem Anliegen den Anwendungsfall mit dem Prüfidentifikator 11013 an.

Laut dem AHB ist das SG12 Netzanschlusseigentümer mit "Kann" definiert.

Somit ist es dem Versender überlassen, ob dieser das Segment befüllt. 

Die Formate bilden die Anforderungen aus den Prozessen ab. Aus diesen lässt sich keine Anforderung, wie von Ihnen angedacht, ableiten.

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate

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