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Anlagedatum 01.06.2022
Ticketnummer 2022-01390
Kurzfrage Abrechnung der Leistung bei RLM-Kunden, Rundung der Leistungswerte im Rahmen der Abrechnung?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Vorgaben gibt es denn hinsichtlich der Rundung bei Nachkommastellen bei der gemessenen Leistung im
Rahmen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte?
Wir handhaben es so, dass wir den in der Rechnung anzusetzenden Leistungswert auf eine Nachkommastelle runden.
Allerdings nicht kaufmännisch, sondern wir setzen die erste Nachkommastelle ohne auf- oder abrundung an.
Z.B. gemessene Leistung 15,482 KW, wir verwenden im Rahmen der Abrechnung dann 15,4 KW
Bisher gab es diesbezüglich Seitens der Lieferanten auch keine Beschwerden. Ein Lieferant bemängelt nun jedoch
unserer Vorgehensweise.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Dateien
Kurzantwort Bei Nutzung der im Format angegebenen Nachkommastellen ist eine Rundung auf weniger als 3 Nachkommastellen nicht erforderlich.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

das Format lässt die Genauigkeit von 3 Nachkommastellen zu und damit kann das beschriebene Problem gelöst werden. Wir empfehlen die Nutzung der 3 Nachkommastellen.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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