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Anlagedatum 19.10.2018
Ticketnummer 2018-00144
Kurzfrage Ist eine Energiekorrekturmenge beim Gerätewechsel immer verpflichtend zu übermitteln?
Frage Ist eine Korrekturmenge („Energiemenge in ungemessenem Zeitintervall“) verpflichtend zu übermitteln, wenn Aus- und Einbaudatum nicht lückenlos anschließen? Technisch gesehen kann es bei einem Gerätewechsel (kME/mME) in der Zeit ohne Gerät keine ungemessenen Mengen geben.
Dateien
Kurzantwort Eine Energiekorrekturmenge muss beim Gerätewechsel nur bei einem vorhanden Energiefluss- und verbrauch übermittelt werden
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Falls in dem Zeitraum zwischen dem Ausbauzeitpunkt und dem Einbauzeitpunkt eines Gerätewechsels ein Energiefluss und - verbrauch stattgefunden hat, muss eine Energiekorrekturmenge auf Ebene der Messlokation versendet werden. Falls kein Energiefluss - und verbrauch stattgefunden hat, muss auch keine Energiekorrekturmenge versendet werden.

Viele Grüße 

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