Frage
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, als Netzbetreiber / grundzuständiger Messstellenbetreiber, verschicken nur getrennte INVOIC an die Lieferanten. Uns ist unklar, ob Rundsteuerempfänger (die dem Gerät zugeordnet sind) als Steuereinrichtung gesehen werden und über die MSB-Rechnung oder über die Netznutzungsrechnung abgerechnet werden müssen. Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen? Wenn die Rundsteuerempfänger über die Netznutzung abgerechnet werden, welche Artikelnummern müssen dann genutzt werden? Müssen dann auch UTILMD Daten geändert werden?
Über eine schnelle Rückmeldung würden wir uns freuen
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Antwort
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Sehr geehrte Fragestellerin,
abhängig davon wer Eigentümer des Rundsteuerempfängers ist, muss auch die Abrechnung erfolgen. Da es sich um die Abrechnung des Messstellenbetriebes handelt, muss die Artikelnummer 9990001000798 genutzt werden. Es ist dabei zu beachten, dass wenn neben der Messstellenbetriebsabrechnung des Messstellenbetreibers (POG) auch in der Netznutzungsrechnung ein Messstellenbetriebsentgelt abgerechnet wird, es zu Klärungsaufwand zwischen Lieferant und Netzbetreiber kommen kann. Auswirkungen auf die UTILMD gibt es nicht.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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