Hallo Herr Kattner,
die prozessualen Vorgaben in der GPKE und GeLi Gas treffen keine Festlegung zur Abrechnung von an Netzkopplungspunkten erfassten Energiemengen.
In der GPKE (Anlage 1a zum Beschluss BK6-20-160) steht im Use-Case: Netznutzungsabrechnung im Feld Vorbedingung: "Die Zuordnung der vom LF angemeldeten Marktlokationen wurde vom NB bestätigt." Somit ist dieser UseCase nicht an Netzkopplungspunkten anzuwenden.
In der GeLi Gas (Konsolidierte Lesefassung (Stand: 20.12.2016)) steht im Kapitel 1. Gegenstand der Anlage:
* Annexprozesse beim Wechsel des Lieferanten:
− Aufbereitung und Weiterleitung von Messwerten,
− [...]
− Netznutzungsabrechnung,[...]
Somit ist der in der GeLi Gas enthaltene UseCase Netznutzungsabrechnung nur für Marklokationen festgelegt, da der durch die GeLi Gas festgelegte Lieferantenwechsel ausschließlich am Marktlokation stattfindet. Somit ist auch der UseCase Netznutzungsabrechnung nicht an Netzkopplungspunkten anzuwenden.
Nur für die Prozessschritte für die gültige, bzw. gültig werdende Prozessbeschreibungen vorliegen werden die Datenformate ausgeprägt und beschrieben. Uns ist keine Prozessbeschreibung bekannt, aus der sich die von Ihnen geschilderte Anforderung an die INVOIC ableiten lassen würde.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate
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