Storno von Messwerten durch den LF - ist APERAK gerechtfertigt?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt liegt vor.
Als Lieferant erhalten wir von Kunden Zählerstande, welche wir per Prüfidentifikator 13002 an den Netzbetreiber übermitteln. Der Empfang wird positiv quittiert und es erfolgt keine Fehlermeldung. Im Nachgang stellt sich heraus, dass einige Zählerstände fehlerhaft angegeben wurden und es wird eine Stornierung per Prüfidentifikator 13006 versandt. Die Lieferstellen befinden sich weiterhin in der aktiven Zuordnung zu uns.
Auf einige dieser Stornierungen erhalten wir jedoch APERAK-Meldungen (Z33 Referenziertes Geschäftsvorfall-Tupel nicht vorhanden). Auf Nachfrage wird uns mitgeteilt, dass der zu stornierende Zählerstand verworfen wurde, da dieser als fehlerhaft/nicht plausibel geprüft wurde. Die Ausgangsmeldung ging korrekt ein und die Stornierung referenziert sich ebenfalls korrekt darauf.
Ist die Reaktion per APERAK berechtigt, wenn der Netzbetreiber den Zählerstand seinerseits verworfen hat?
Dateien
Kurzantwort
APERAK ist nicht berechtigt
Antwort
Sehr geehrter Herr Böhme,
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist eine APERAK nicht berechtigt.