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Anlagedatum 18.10.2022
Ticketnummer 2022-01522
Kurzfrage Wie können wir nach Wegfall des A99 im E_0462 eine Anmeldung E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind ablehnen?
Frage Wir erhalten von Marktpartnern in regelmäßigen Abständen Anmeldungen E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind.

Beim Durchlaufen der Prüfschritte des Kapitel 6.4.1 müssen wir feststellen, dass wir mit der korrekten Beantwortung der Fragestellungen in einer Sackgasse landen, da das Ergebnis der Prüfungen der Prüfschritt 23 ist.
Da es nunmehr mit EBD E_0402_Prüfen weitergeht und wir als NB das Erfordernis einer Abmeldeanfrage nicht prüfen können, da der Prüfidentifikator 11010 bei E01 E02 nicht für Abmeldeanfragen verwendet werden darf, Fragen wir uns wie wir eine solche Anmeldung beantworten sollen?

Bis 30.09.2022 gab es für etwaige Ungereimtheiten A99 (Sonstiges) inklusive Bemerkung als Antwortgrund. Dieser Antwortgrund ist seit 01.10.2022 ersatzlos entfallen.

Der in der GPKE genannte Hinweis für die Bearbeitung des Falls "Neuanlage", dass bei gelungener Zuordnung zu einer Marktlokation der NB das vom LF genannte voraussichtliche Anmeldedatum durch das Inbetriebnahmedatum der Marktlokation ersetzt, ist nicht anwendbar.

Lieferant meldet E02 für den 15.10.2022 mit Kunde B.
Marktlokation war Neuanlage am 23.05.2022 mit Kunde A.
Dateien
Kurzantwort Aufgrund des gemeldeten Umstands ist die Anmeldung nicht direkt ablehnbar.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer, 

aufgrund des gemeldeten Umstands ist die Anmeldung E01 E02 (Neuanlage) für Marktlokationen der Sparte Strom, die zu dem gemeldeten Anmeldedatum keine Neuanlagen sind, nicht direkt ablehnbar.

In der notwendigen Abmeldeanfrage ist der Transaktionscode E01 gemäß UTILMD Anwendungshanddbuch zur GPKE und GELi Gas zu verwenden - siehe Hinweis [644].

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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