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Anlagedatum 25.10.2022
Ticketnummer 2022-01533
Kurzfrage Ein Rechnungsersteller sendet eine Rechnung kurz vor dem 01.10.2022 an den Rechnungsempfänger und ist der Auffassung, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung nach dem alten Schema hätte prüfen müssen.
Frage Guten Tag,

folgendes Szenario:

Ein Rechnungsersteller sendet eine Rechnung kurz vor dem 01.10.2022 an den Rechnungsempfänger. Der Rechnungsempfänger nimmt diese Rechnung entgegen und quittiert den Empfang mit einer positiven CONTRL.

Die eigentliche Verarbeitung erfolgte jedoch erst nach dem 01.10.2022. Entsprechend des Einführungsszenarios wurde das ab 01.10.2022 gültige EBD zur Prüfung der Rechnung verwendet, da dieses EBD zur Beantwortung aller Rechnungen verwendet werden muss, welche ab dem 01.10.2022 beantwortet werden.

Genau diesen Umstand moniert der Rechnungsersteller nun, da die Prüflogik des ab dem 01.10.2022 gültigen EBD zu einem Nichtzahlungsavis geführt hat. Der Rechnungsersteller ist der Auffassung, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung nach dem alten Schema hätte prüfen müssen.

Gibt es eine Festlegung welche die eine oder andere Vorgehensweise rechtfertig oder liegt es im Ermessen des Empfängers wann er eine Rechnung (natürlich innerhalb der Fristen) bearbeitet?

Für die Beantwortung der Fragen besten Dank.
Dateien
Kurzantwort Zur Prüfung aller Netznutzungsrechnungen, die ab dem 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr beantwortet werden, ist das EBD „E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen“ zu nutze
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

vielen Dank für Ihre Frage. Zur Prüfung aller Netznutzungsrechnungen, die ab dem 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr beantwortet werden, ist das EBD „E_0406_Netznutzungsrechnung prüfen“ zu nutzen (siehe Änd-ID 50501 vom 19. Juli 2022).

Dies ist ein Beispiel, das auf folgender Grundregel basiert: Es gelten immer die zum Versandzeitpunkt gültigen Dokumente. Dabei ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt die Ursprungsnachricht eingegangen ist.

Freundliche Grüße
Ihr Forum Datenformate

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