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Anlagedatum 04.11.2022
Ticketnummer 2022-01541
Kurzfrage Welches Datumsformat ist für das Ablesedatum eines Zählerstands zu nutzen?
Frage Wir sind in der Marktrolle Lieferant tätig und erkennen zurzeit den unterschiedlichen Umgang mit Zählerständen in den Sparten Strom und Gas.

Ab dem 01.10.2022 00:00 Uhr kann das Ablesedatum für Zählerstände in den Sparten Strom und Gas tagesgenau (Code 102) oder minutengenau (Code 303) übermittelt werden. Es ist aus keinem EDI@Energy Dokument für uns klar ersichtlich, in welchen Fällen das Ablesedatum nur mit einem Datum (Code 102) und in welchen Fällen zusätzlich zum Datum eine Uhrzeit (Code 303) zu nutzen ist.

In einigen Geschäftsvorfällen der MSCONS zur Übermittlung eines Zählerstandes ist das Ablesedatum immer identisch mit dem Nutzungszeitpunkt, nämlich in der Sparte Strom 00:00 Uhr eines Tages und in der Sparte Gas 06:00 Uhr eines Tages.

Könnten Sie bitte präziseren, welche Information im Segment Ablesedatum (DTM+9) und in welcher Granularität (Code 102 oder 303) diese zu übermitteln ist? Oder kann standardmäßig immer der Code 303 genutzt werden? Darf die für Messwerte verantwortliche Marktrolle, der MSB in der Sparte Strom oder der NB in der Sparte Gas, zu einem erhaltenden Zählerstand mit einem Ablesedatum ohne Uhrzeit, irgendeine Uhrzeit auswählen und zum Ablesedatum hinzufügen?

Vielen Dank
Dateien
Kurzantwort Das verwendete Datumsformat hängt von der Erfassung des Zählerstandes ab
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

in der Nachrichtenbeschreibung der MSCONS 2.4a ist der folgende Hinweis unter dem Segment Ablesedatum vorhanden:

[...]
Hiermit wird angegeben, wann der Messwert tatsächlich abgelesen wurde.
Liegt lediglich ein Datum ohne Uhrzeit vor, so ist in DE2379 der Code 102 zu verwenden.
Liegt ein genauer Ablesezeitpunkt vor, so ist in DE2379 der Code 303 zu verwenden.
[...]

Liegt die Information nicht vor, zu welcher Uhrzeit (Zeitpunkt an einem Tag) der Zählerstand tatsächlich erfasst wurde, ist im Geschäftsvorfall der Code 102 zu nutzen. Eine Anreicherung einer Uhrzeit (z. B. die pauschale Nutzung von 00:00 Uhr) darf nicht erfolgen, da die Information „verfälscht“ werden würde.

Liegt die Information, zu welchem Zeitpunkt der Zählerstand z. B. von Endkunden oder einem Ableser erfasst wurde vor (z. B. durch die Uhrzeitangabe auf einer Ablesekarte), muss der Code 303 genutzt und der korrekte Zeitpunkt den Empfängern mitgeteilt werden.

Eine standardmäßige Nutzung des Codes 303 für alle Ablesedaten ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Zudem darf das Ablesedatum nicht standardmäßig auf den Nutzungszeitpunkt verlegt werden, außer die Ablesung wurde tatsächlich um 00:00 Uhr in der Sparte Strom und 06:00 Uhr in der Sparte Gas eines Tages durchgeführt.

Übermittelt der LF einen Zählerstand mit einem Ablesedatum ohne Uhrzeit (Code 102), darf das Ablesedatum vom Messwertverantwortlichen nicht verfälscht werden, indem irgendeine Uhrzeit zum Ablesedatum hinzugefügt wird. In diesem Fall hat der MSB in der Weiterleitung an die berechtigten den Zählerstand ebenfalls ohne eine Zeitangabe (Code 102) zu übermitteln. Das identische Vorgehen betrifft auch den NB in der Sparte Gas.

 

Mit freundlichen Gruß

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