Sehr geehrter Marktteilnehmer,
in der Nachrichtenbeschreibung der MSCONS 2.4a ist der folgende Hinweis unter dem Segment Ablesedatum vorhanden:
[...] Hiermit wird angegeben, wann der Messwert tatsächlich abgelesen wurde. Liegt lediglich ein Datum ohne Uhrzeit vor, so ist in DE2379 der Code 102 zu verwenden. Liegt ein genauer Ablesezeitpunkt vor, so ist in DE2379 der Code 303 zu verwenden. [...]
Liegt die Information nicht vor, zu welcher Uhrzeit (Zeitpunkt an einem Tag) der Zählerstand tatsächlich erfasst wurde, ist im Geschäftsvorfall der Code 102 zu nutzen. Eine Anreicherung einer Uhrzeit (z. B. die pauschale Nutzung von 00:00 Uhr) darf nicht erfolgen, da die Information „verfälscht“ werden würde.
Liegt die Information, zu welchem Zeitpunkt der Zählerstand z. B. von Endkunden oder einem Ableser erfasst wurde vor (z. B. durch die Uhrzeitangabe auf einer Ablesekarte), muss der Code 303 genutzt und der korrekte Zeitpunkt den Empfängern mitgeteilt werden.
Eine standardmäßige Nutzung des Codes 303 für alle Ablesedaten ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Zudem darf das Ablesedatum nicht standardmäßig auf den Nutzungszeitpunkt verlegt werden, außer die Ablesung wurde tatsächlich um 00:00 Uhr in der Sparte Strom und 06:00 Uhr in der Sparte Gas eines Tages durchgeführt.
Übermittelt der LF einen Zählerstand mit einem Ablesedatum ohne Uhrzeit (Code 102), darf das Ablesedatum vom Messwertverantwortlichen nicht verfälscht werden, indem irgendeine Uhrzeit zum Ablesedatum hinzugefügt wird. In diesem Fall hat der MSB in der Weiterleitung an die berechtigten den Zählerstand ebenfalls ohne eine Zeitangabe (Code 102) zu übermitteln. Das identische Vorgehen betrifft auch den NB in der Sparte Gas.
Mit freundlichen Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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