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Anlagedatum 07.11.2022
Ticketnummer 2022-01544
Kurzfrage Ist die Anpassung/Änderung des Brennwertbezirks einer Malo eine Parameteränderung, die mittels MSCONS inkl. Referenz auf eine SDÄ erfolgen muss?
Frage Im Rahmen einer eichrechtlichen Anordnung wird eine Malo zum 1.10.2022 aus dem Brennwertbezirk 1 in den Brennwertbezirk 2 verschoben. Zur abrechnungstechnischen Abgrenzung muss ein Zählerstand ermittelt werden und dem Lieferanten mitgeteilt werden. Es erfolgt keine techn. Änderung am Gerät der Messlokation.
Ist der ermittelte Zählerstand (in aller Regel rechn. Abgrenzung mit zwei MSCONS und SDÄ
• DTM+7 Gültigkeitsdatum
• DTM+60 Konstrutionsänderungsdatum
• RFF+Z30 Referenz auf vorherige Stammdatenmeldung des MSB
und SDÄ ohne Änderung
oder mit einer MSCONS als Zwischenablesung mit
• DTM+7 Gültigkeitsdatum
• DTM+9 Verarbeitungsdatum
zu übertragen?
Dateien
Kurzantwort Es erfolgt keine Änderung der Messtechnik. Es ist ein Zwischenstand mit DTM+7 und DTM+9 im LIN zu übermitteln.
Antwort

Da bei der neuen Zuordnung eines Brennwertbezirkes keine direkte Änderung an der Messtechnik erfolgt, ist die Übermittlung eines Zählerstandes in Form einer Zwischenablesung an den Lieferanten zu übertragen. Hierzu werden im LIN die Segmente DTM+7 und DTM+9 genutzt. Brennwert und Zustandszahl sind in weiteren LIN-Segmenten zu übertragen. Da der Brennwertbezirk kein Stammdatum ist, ist eine Stammdatenänderung nicht möglich.

Bei tatsächlicher Änderung an der Messtechnik (z.B. Zählerwechsel) ist die Übermittlung einer Stammdatenänderung erforderlich. Hier wird bis zur Änderung mit Referenz auf die Stammdatenänderung der Zählerstand mit den Segmenten DTM+7 und DTM+60, Brennwert und Zustandszahl mit einzelnen LIN-Segmenten übermittelt. Danach erfolgt die Übermittlung des Zählerstands nach Änderung mit den Segmenten DTM+7 und DTM+60 ohne Brennwert und Zustandszahl.

Datei Antwort

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