Sehr geehrter Fragesteller,
die einseitige Fixierung ist als Schranke zu betrachten, die abhängig von der Richtung der Fixierung nicht unter- bzw. überschritten werden darf. In Ihrem Beispiel entsprechen 100 kW der maximal erlaubten Leistung der Anlage. Diese darf aber unterschritten werden und die 100 kW müssen somit nicht angefahren werden.
Freundliche Grüße
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