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Anlagedatum 20.11.2018
Ticketnummer 2018-00157
Kurzfrage Darf der Gemeindesteuerrabatt in SG52-MOA+125 übertragen werden ?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

einige Marktpartner übermitteln bei Gewährung eines Gemeinderabatts in der SG52 für den Steuersatz 0 den Betrag des Gemeinderabatts im Segment MOA+125.

Im Fall einer INVOIC-Rechnung, die sowohl Zeilen mit dem Steuersatz 19% als auch 0% (z.B. Sperrkosten) sowie einen Gemeinderabatt enthält, ergibt sich dabei folgendes Problem: es ist nicht möglich, die Korrektheit der Summe in SG52 gegenüber den einzelnen Rechnungspositionen (SG26 etc.) zu prüfen, weil es je nach Absender variiert, ob der Gemeinderabatt im MOA+125-Segment enthalten ist oder nicht.

Ist es daher zulässig, den Gemeinderabatt im MOA+125-Segment der SG52 aufzuführen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weiße
Dateien
Kurzantwort In SG52-MOA+125 hat die Übertragung des Gemeindesteuerrabatts nichts verloren
Antwort

Hallo Herr Weiße,

das Vorgehen, den Gemeindesteuerrabatt in SG25-MOA+125 zu übertragen, widerspricht (über die von Ihnen beschriebene Problematik der Nachvollziehbarkeit hinaus) der Erläuterung in SG50-MOA:

"Die Summe aller Rechnungspositionen (SG27 MOA+203 zzgl. USt.) ergibt den Rechnungsbetrag („77“). Nun werden der vorausbezahlte Betrag inkl. USt. („113“), sofern vorhanden, und der Gemeinderabatt („Z01“), sofern vorhanden, subtrahiert und das Ergebnis als fälliger Betrag („9“) übertragen. Bei einer Rechnungsstornierung ist das Vorzeichen zu negieren. "

Fazit: In SG52-MOA+125 hat die Übertragung des Gemeindesteuerrabatts nichts verloren.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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