Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis von:
EnWG § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume:
(1) Energielieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl in Zeitabschnitten abzurechnen, die ein Jahr nicht überschreiten dürfen, ohne hierfür ein Entgelt in Rechnung zu stellen. Sie sind verpflichtet, [...]
und
NN-RV der BK6 § 8 Abrechnung, Zahlung und Verzug
-
- Grundsätzlich rechnet der Netzbetreiber die Entgelte nach § 7 bei Marktlokationen im Niederspannungsnetz mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh, die mit Zählerstandsgangmessung oder einer anderen Form der Arbeitsmessung ausgestattet sind, jährlich und im Übrigen (insbesondere im Fall einer viertelstündigen registrierenden Leistungsmessung – RLM) vorläufig monatlich mit dem Netznutzer ab.
wurde bei Erstellung der Formatangaben ein maximaler Abrechnungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden vermutlich mehrere Jahresrechnungen storniert und es soll nur eine neue Rechnung übertragen werden. Damit würde jedoch ein Zeitraum > 1 Jahr abgerechnet was den o.a. Vorgaben widerspräche. Die Lösung ist aus unserer Sicht also die Übertragung mehrerer Rechnungen, die die identischen Abrechungszeiträume umfassen, wie die stornierten Rechnungen.
Freundiche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
|