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Anlagedatum 09.12.2022
Ticketnummer 2022-01593
Kurzfrage Ist die maximale Anzahl Wiederholungen bei Segmentgruppe MOA50+131 zu niedrig gewählt ?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

die maximale Anzahl von Wiederholungen der Segmentgruppe SG50 Segment MOA mit Qualifier 131 – Vorausbezahlter Betrag ist als BDEW-Standard in der INVOIC Nachrichtenbeschreibung – Fehlerkorrektur mit Stand 06.07.2022 mit 20 angegeben, diese Vorgabe gilt auch für die ab 01.04.2023 gültige Version.

Diese Einschränkung stellt uns bei der Bearbeitung von weit in die Vergangenheit zurückgehende Zählerverwechslungen oder rückwirkenden Einzugsstornierungen in einzelnen Fällen vor Probleme, da in solchen Fällen in die zu erstellende Abschlussrechnung dann mehr als 20 Abschlagsrechnungen aufgeführt werden müssen. Auf entsprechende Nachrichten erhalten wir von unseren Marktpartnern negative Control-Nachrichten, gleichzeitig werden alle zu berücksichtigende Abschlagsrechnungen für die Rechnungseingangsverarbeitung zwingend benötigt.

Daher bitten wir Sie zu prüfen, ob hier eine Erhöhung der maximalen Wiederholungen möglich ist.
Dateien
Kurzantwort Nein, die maximale Anzahl von 20 Wiederholungen reicht für eine Abrechnungszeitraum von einem Jahr aus.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis von: 

EnWG § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume:

(1) Energielieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl in Zeitabschnitten abzurechnen, die ein Jahr nicht überschreiten dürfen, ohne hierfür ein Entgelt in Rechnung zu stellen. Sie sind verpflichtet, [...] 

und

NN-RV der BK6 § 8 Abrechnung, Zahlung und Verzug

    1. Grundsätzlich rechnet der Netzbetreiber die Entgelte nach § 7 bei Marktlokationen im Niederspannungsnetz mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh, die mit Zählerstandsgangmessung oder einer anderen Form der Arbeitsmessung ausgestattet sind, jährlich und im Übrigen (insbesondere im Fall einer viertelstündigen registrierenden Leistungsmessung – RLM) vorläufig monatlich mit dem Netznutzer ab.

wurde bei Erstellung der Formatangaben ein maximaler Abrechnungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden vermutlich mehrere Jahresrechnungen storniert und es soll nur eine neue Rechnung übertragen werden. Damit würde jedoch ein Zeitraum > 1 Jahr abgerechnet was den o.a. Vorgaben widerspräche. Die Lösung ist aus unserer Sicht also die Übertragung mehrerer Rechnungen, die die identischen Abrechungszeiträume umfassen, wie die stornierten Rechnungen.

Freundiche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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