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Anlagedatum 26.01.2023
Ticketnummer 2023-01636
Kurzfrage Warum ist eine Tarifierung von Leistungswerten nicht mehr möglich?
Frage Liebes edi@energy-Team,

wir haben leider das Problem, dass wir Geräte von Elster (A1500-D161-521-OS8-4) mit Leistungszählwerken (1-b:1.6.1) haben, die nicht auf dem Summenzählwerk (1-b:1.6.0) des Leistungsmaximums tarifiert sind. Das Gerät besitzt kein Summenzählwerk bei der Leistungsmaximum. Aufgrund der Anpassung zum 01.10.2022 erhalten wir leider APERAKs, da unsere MSCONS-Nachrichten mit z.B. 1-1:1.6.1 nicht mehr zulässig sind.

Können Sie bitte prüfen, was die Ursache der Änderung zum 01.10.2022 war? Ist eine Anpassung auf 1-b:1.6.e möglich, wie vor 01.10.2022?

Viele Grüße
Rainer Guttroff
Dateien
Kurzantwort Tarifierung von Leistungswerten wurde in der Konsultation bereinigt
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen beschriebene Änderung wurde dem Markt im Rahmen der Konsultation im August 2021 zur Verfügung gestellt als Basis für die Umsetzung der MaKo 2022. Aufgrund der Einführung der Zählzeitdefinitionen, z.B. für die Zählzeitenanwendungszwecke Netznutzung  (Verwendungszwecke: Netznutzungsabrechnung, Bilanzkreisabrechnung, MMMA, Übermittlung an HKNR, Ermittlung der Ausgeglichenheit von Bilanzkreisen) ist zu jedem Wert welcher keine Tarifstufe "0" hat eine Zählzeit sowie ein Zählzeitregister zuzuordnen. Dieses Vorgehen ist in der BDEW Anwendungshilfe "Einführungsszenario zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom BK6-20-160", welche auf www.edi-energy.de veröffentlicht ist beschrieben. Für den Austausch von Leistungswerten ist hier kein Anwendungsfall bekannt, für den eine Tarifunterscheidung der Leistungswerte aufgrund der genannten Verwendungszwecke notwendig ist. Daher sind ab diesem Zeitpunkt Leistungswerte gemäß Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien lediglich mit der Tarifstufe "0" im Markt zulässig. Hat der MSB eine Messtechnik verbaut, welche mehr Zählwerke hat, als gemäß Anforderungen notwendig sind (in Ihrem Falle das Leistungsmaximum), so hat er diese Werte, sofern ein Verwendungszweck für diese Werte vorliegt, mit der Tarifstufe "0" zu übermitteln. Die am Messgerät vorhandenen Bezeichnungen des Zählwerkes können dabei als "Bezeichnung des Zählwerks auf dem Gerät" übermittelt werden.

Diese Annahme wurde auch im Rahmen der Konsultationssitzung bestätigt, da hierzu keine weiteren Konsultationsbeiträge von Marktteilnehmern zu diesen Änderungen eingegangen sind.

Viele Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate

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