Sehr geehrter Fragesteller,
folgende Grundlagen sind in Bezug auf Ihre Fragestellung auf eine "jährlich zu übermittelnde ausgerollte Zählzeit" (Z34) zu beachten:
- UTILTS MIG (Version 1.1a)
SG8 Ausgerollte Zählzeit
DTM +Z33 Zählzeitänderunszeitpunkt
Bemerkung: Angabe eines Zeitpunktes, zu dem der Wechsel auf ein neues aktives Zählzeitregister erfolgt.
Ausnahme:
UTILTS AHB Zählzeitdefinitionen (Version 1.0a)
Kapitel 6
Ein Zählzeitänderungszeitpunkt einer ausgerollten Zählzeit muss mit dem identischen Zeitpunkt aus dem Gültigkeitsbeginn angegeben werden. Somit wird dem Empfänger das zum Start der ausgerollten Zählzeit zählende Register mitgeteilt.
Es ist ersichtlich, dass eine Angabe grundsätzlich nur beim Wechsel auf ein neues Zählzeitregister zu erfolgen hat (siehe Hinweis MIG) bzw. zum Start der ausgerollten Zählzeit. Bei Ihrer Abbildung ist dies nicht der Fall, da sie an allen Tagen zu 00:00 Uhr die Zählzeit nennen, was aber nur am 01.01. eines Jahres nötigt (und damit erlaubt) ist. Aus diesem Grund ergibt sich, dass die Reklamation berechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
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