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Anlagedatum 09.03.2023
Ticketnummer 2023-01677
Kurzfrage Ist eine Fälligkeitsüberschreitung bei Rechnungsbetrag ≥ 0 erlaubt?
Frage Berechnung der Fälligkeitsfrist (Beispiel Überschreitung)
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben massive Probleme bei der Ablehnung durch Fälligkeitsüberschreitung. Die Netzbetreiber akzeptieren unsere Ablehnungen nicht und unser Softwareanbieter sieht keinerlei Handlungsbedarf, da aus ihrer Sicht die Berechnung korrekt erfolgt.
Beispiel wäre
'DTM+137;202301292300
'DTM+265;202302132300

Behauptung vom Netzbetreiber. Angabe Rechnungsdatum ist UTC und hier müsste aktuell eine 1 h raufgerechnet werden. Dann wären wir beim 30.01.2023 Eingang, Fristberechnung ab 31.0.01.2023 = 10 Werktage, bis Fälligkeit 13.02.2023.
Unser System lehnt wie folgt ab. "Das Zahlungsziel ist überschritten (Fällig 14.02.2023-Eingang 30.01.2023 = 11 volle Werktage)."
Wie ist hier in diesem konkreten Beispiel die richtige Berechnung? Zusatzfrage: müssen Wochenenden und Feiertage auch beim Rechnungseingang berücksichtigt werden? Oder nur bei der Berechnung der Frist?

Vielen Dank
Dateien
Kurzantwort Fälligkeitsüberschreitung bei Rechnungsbetrag ≥ 0 ist erlaubt.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

gemäß dem EBD E_0406 und E_0407 darf bei einem fälligen Betrag ≥ 0 die Fälligkeit von 10 WT überschritten werden. Nur bei einem fälligen Betrag < 0 darf die Fälligkeit von 10 WT nicht überschritten werden.

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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