Sehr geehrter Marktteilnehmer,,
entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV wird im Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich:
Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten: Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokationen und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF nicht angegeben. In der Netznutzungsabrechnung wird für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 00:00 Uhr keine Position mit der Artikel-ID 1-10-3-001 aufgeführt.
Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWh Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten. Für Leistungszeiträume ab 01.10.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist.
In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann.
Andere Szenarien, wie z. B.: - Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, ohne Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung oder - keine Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, und Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung mit einem Preis von 0,00 €/kWh
sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsabrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde.
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