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Anlagedatum 22.03.2023
Ticketnummer 2023-01698
Kurzfrage Darf die Artikel-ID 1-10-3-001 im Jahr 2023 genutzt werden?
Frage Sehr geehrtes Forum,

wie ist im Kalenderjahr 2023 mit der Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) umzugehen, da diese seit dem 01.01.2023 nicht mehr abzurechnen ist?

Vielen Dank im Voraus!
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Kurzantwort Wenn die Artikel-ID über Stammdaten ausgetauscht wurde muss sie auch mit einem Preis von 0 € in der Netznutzungsrechnung als Position aufgeführt werden.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,,

entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV wird im Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich: 

Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten:
Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh))  für die betroffenen Marktlokationen und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF nicht angegeben. In der Netznutzungsabrechnung wird für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 00:00 Uhr keine Position mit der Artikel-ID 1-10-3-001 aufgeführt.

Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWh
Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten.
Für Leistungszeiträume ab 01.10.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist.

In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann.

Andere Szenarien, wie z. B.:
- Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, ohne Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung oder
- keine Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, und Aufführung dieser Position in der Netznutzungsabrechnung mit einem Preis von 0,00 €/kWh

sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsabrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde.

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