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Anlagedatum 27.03.2023
Ticketnummer 2023-01704
Kurzfrage Darf innerhalb einer "Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition" die gleiche Kombination aus MP-ID des Absenders (NAD+MS)/Versionsangabe (DTM+293)/Gültig Ab (DTM+157) mit neueren DTM+137 gegenüber dem gleichen Empfänger versendet werden?
Frage Guten Tag,

gemäß AHB ergibt sich die Version der Übersicht aus folgenden Tupeln:

MP-ID des Absenders (NAD+MS)
Versionsangabe (DTM+293)
Gültig Ab (DTM+157)

Nun erhalten wir neue UTILTS mit einem aktuellen DTM+137 (Datum Nachrichtenerzeugung) wo aber die 3 oben genannten Angaben exakt identisch sind. Da weder im MIG noch im AHB Bedingungen gesetzt sind, können wir die Nachrichten nicht ablehnen. Verarbeiten können wir die Nachrichten aber auch nicht, weil diese für unser System "doppelt" sind. Müsste es hier nicht mindestens für das DTM+293 eine Bedingung geben, dass eine Versionsnummer nur "einmalig" zu vergeben ist?
Dateien
Kurzantwort Die von Ihnen obige Kombination darf vom Versender nur einmal gegenüber dem Empfänger verwendet werden, da der Empfänger die gleiche Kombination nicht noch einmal verarbeiten kann. Eine Klärung der Sachverhaltes kann mit dem MP nur bilateral erfolgen.
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

aus Ihren Angaben schließen wir, dass Sie Ihre Anfrage auf die "Übermittlung Übersicht Zählzeitdefinition" bezieht. 

Wie Sie zu Recht aufzeigen, wird die Eindeutigkeit über die nachfolgende Kombination gebildet:

MP-ID des Absenders (NAD+MS)
Versionsangabe (DTM+293)
Gültig Ab (DTM+157)

Da die MP-ID des Absenders sich nicht ändert gehen wir auf dies hier nicht weiter ein.

Somit bleiben noch die beiden Angaben Versionsangabe (DTM+293) und die zeitliche Zuordnung über Gültig Ab (DTM+157).

Hier möchten wir die entsprechenden Angaben aus dem UTILTS MIG (Version 1.1a) aufzeigen

  • SG5 Vorgang

DTM+293 Versionsangabe

Bemerkung:
Dieses Segment wird zur Angabe der Version einer Übersicht der Zählzeitdefinition oder einer ausgerollten Zählzeitdefinition verwendet

  • SG5 Vorgang

DTM+157 Gültig ab

Dieses Segment wird zur Angabe verwendet, zu welchem Zeitpunkt die Berechnungsformel oder die Übersicht der Zählzeitdefinitionen ihre Gültigkeit erlangt.

 

Aus diesem beiden Angaben wird klar, dass Sie im Grunde - wenn Sie die entsprechende Kombination bereits in Ihren System hinterlegt haben- keine erneute Verarbeitung mehr anstossen müssen. Sie sollten jedoch Ihren MP darauf hinweisen, dass sollte er eine Veränderung vorgenommen haben, so ist entsprechend der obigen Vorgaben eine neue Versionsangabe zwingend notwendig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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