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Anlagedatum 29.03.2023
Ticketnummer 2023-01710
Kurzfrage Darf die Artikel-ID 1-10-3-001 im Jahr 2023 genutzt werden?
Frage Sehr geehrtes Forum,
wie ist im Kalenderjahr 2023 mit der Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) umzugehen, da diese seit dem 01.01.2023 nicht mehr abzurechnen ist?
Vielen Dank im Voraus!
Dateien
Kurzantwort Wenn die Artikel-ID über Stammdaten ausgetauscht wurde, muss sie auch mit einem Preis von 0 € in der Netznutzungsrechnung als Position aufgeführt werden.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

gemäß Bundesnetzagentur wird ab dem Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich: 

Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten:
Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokationen und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF nicht angegeben. In der Netznutzungsrechnung wird für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 00:00 Uhr keine Position mit der Artikel-ID 1-10-3-001 aufgeführt.

Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWh

Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten.

Für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist.

In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann.

Andere Szenarien, wie z. B.:

  • Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, ohne Aufführung dieser Position in der Netznutzungsrechnung oder
  • keine Vereinbarung der Artikel-ID 1-10-3-001 für eine Marktlokation, und Aufführung dieser Position in der Netznutzungsrechnung mit einem Preis von 0,00 €/kWh

sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde.

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