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Anlagedatum | 29.03.2023 |
Ticketnummer | 2023-01710 |
Kurzfrage | Darf die Artikel-ID 1-10-3-001 im Jahr 2023 genutzt werden? |
Frage |
Sehr geehrtes Forum, wie ist im Kalenderjahr 2023 mit der Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) umzugehen, da diese seit dem 01.01.2023 nicht mehr abzurechnen ist? Vielen Dank im Voraus! |
Dateien | |
Kurzantwort | Wenn die Artikel-ID über Stammdaten ausgetauscht wurde, muss sie auch mit einem Preis von 0 € in der Netznutzungsrechnung als Position aufgeführt werden. |
Antwort |
Sehr geehrter Marktteilnehmer, gemäß Bundesnetzagentur wird ab dem Jahr 2023 keine Umlage für „Abschaltbare Lasten“ mehr erhoben. Für den Leistungszeitraum des Jahres 2023 sind zwei Szenarien in der Netznutzungsabrechnung möglich: Szenario 1: keine Umlage für Abschaltbare Lasten: Szenario 2: Umlage für Abschaltbare Lasten mit einem Preis von 0,00 €/kWh Der NB hat in der initialen Übermittlung der Abrechnungsdaten für die Netznutzungsabrechnung die Artikel-ID 1-10-3-001 (Aufschläge aufgrund der Umlage für abschaltbare Lasten Letztverbrauch je Marktlokation (Einheit: €/kWh)) für die betroffenen Marktlokation und dem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2023 00:00 Uhr an den LF übermittelt und damit für die Netznutzungsabrechnung vereinbart. In der Netznutzungsrechnung muss die Artikel-ID 1-10-3-001 als eigene Position aufgeführt werden. Der Preis muss mit 0,00 €/kWh aufgeführt werden. Damit entstehen für den LF keine unberechtigten Kosten. Für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr ist das Szenario 2 nicht mehr zulässig. Der NB muss für alle betroffenen Marktlokationen eine Stammdatenänderung an den LF senden, da die Artikel-ID 1-10-3-001 für Leistungszeiträume ab 01.01.2024 00:00 Uhr nicht mehr zulässig ist. In beiden Szenarien wird sichergestellt, dass den LF keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt werden und für die Rechnungsprüfung die Standardrechnungsprüfung (EBD E_0406) genutzt werden kann. Andere Szenarien, wie z. B.:
sind nicht zulässig, da in diesen Fällen die Prüfung der Netznutzungsrechnung (EBD E_0406) zur Ablehnung führen würde. Ihr Forum Datenformate |
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