Sehr geehrter Markteilnehmer,
ja, wenn eine bereits versendete PRICAT korrigiert werden soll, muss sich die neue PRICAT auf eine Vorgängerversion beziehen. Die Referenz erfolgt auch dann, wenn die ursprüngliche Version dasselbe Beginndatum (DTM+157) hat wie die neue Version. Dabei ist zu beachten, dass eine PRICAT nur ein Beginndatum (DTM+157) hat, aber kein Enddatum. Die Vorgängerversion endet immer zum Beginndatums der neuen Version der PRICAT.
Dies würde sich für Ihr Beispiel folgendermaßen darstellen:
Preisblatt (Version 1) wird am 01.10.2022 für Gültigkeit ab 01.01.2023 00:00 Uhr verschickt Preisblatt (Version 2) wird am 01.03.2023 für Gültigkeit ab 01.01.2023 00:00 Uhr als Korrektur verschickt und ersetzt die Vorgängerversion (Version 1). Referenz auf die Vorgängerversion „Version 1“ Preisblatt (Version 3) wird am 01.10.2023 für Gültigkeit ab 01.01.2024 00:00 Uhr verschickt. Damit endet Preisblatt Version 2 automatisch zum 01.01.2024 00:00 Uhr. Referenz auf die Vorgängerversion „Version 2“.
Im PRICAT AHB Version 2.0c ist dies im Kapitel 4 „Erläuterung zur Nutzung des RFF-Segments „Vorgängerversion““ schematisch dargestellt.
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